PLA Entwicklung

Die Pflicht, Pläne zur Beseitigung der Folgen von Unfällen (PLA) zu entwickeln, ist 116-FZ für alle Organisationen festgelegt, die gefährliche Produktionsstätten betreiben. Anweisungen zur Erstellung eines Plans für die gefährlichsten Objekte der Klassen I und II finden Sie in der Regierungsverordnung Nr. 730 vom 26. August 2013. In unserem Unternehmen können Sie PLA Vorbereitung für jedes Unternehmen bestellen. Der von unseren Experten entwickelte Plan wird den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung vollständig entsprechen.

Das Verfahren zur Entwicklung eines PLA

Ein Standardbeispielplan enthält die folgenden Abschnitte:

  • ein Block, der der Beschreibung möglicher Unfälle und ihrer Lokalisierung gewidmet ist;
  • ein Block, der die Vorgehensweise und die Aufteilung von Berechtigungen zwischen den Verantwortlichen festlegt;
  • ein Block, der eine Liste von Beamten und Organisationen enthält, die über den Notfall informiert werden müssen;

Für spezielle Arten von Produktionsstätten können zusätzliche Abschnitte in PLA eingegeben werden. Unsere Experten haben viel Erfahrung in der Erstellung solcher Dokumente. Sie werden einen PLA entwickeln, der auf die Besonderheiten Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Die Gültigkeitsdauer eines solchen Dokuments beträgt 2 Jahre, danach können Sie uns erneut kontaktieren und wir werden den bestehenden Plan umgehend anpassen.

Welche Organisationen benötigen PLA

  • Kohlenbergwerk
  • Chemische Produktion
  • Gasunternehmen und Kessel

Regulatorische Dokumente

  • Bundesgesetz vom 21.12.1994 № 68-FZ "Über den Schutz der Bevölkerung und Territorien vor Notsituationen natürlichen und vom Menschen verursachten Charakter";
  • Bundesgesetz vom 21. Juli 1997 № 116-FZ "Über die industrielle Sicherheit von gefährlichen Produktionsstätten";
  • Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 26.08.2013 № 730 "Über die Genehmigung der Bestimmung über die Entwicklung von Plänen für Maßnahmen zur Lokalisierung und Beseitigung der Folgen von Unfällen in gefährlichen Produktionsstätten";
  • 101 FNIP PB vom 12.03.2013 "Sicherheitsregeln in der Öl- und Gasindustrie";
  • 555 vom 11.12.2014 "Über die Genehmigung der Sicherheitsrichtlinien "Empfehlungen für die Entwicklung von Plänen für Maßnahmen zur Lokalisierung und Beseitigung der Folgen von Unfällen in gefährlichen Produktionsstätten von Haupt- und Ölpipelines";
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