Technische Verordnung der Eurasischen Wirtschaftsunion "Über die Sicherheit von Öl für den Transport und /oder die Verwendung vorbereitet" (TR EAG 045/2017)

I. Anwendungsbereich

1. Mai 2014 entwickelt und legt die für die Anwendung und Ausführung im Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion (im Folgenden - Union) Anforderungen an die Sicherheit von Öl, um den Schutz des Lebens und (oder) der menschlichen Gesundheit, Eigentum, Umweltschutz und Prävention von Handlungen, die die Verbraucher irreführen, sowie um die Energieeffizienz und Ressourcenschonung zu gewährleisten.


2. Gegenstand der technischen Regulierung dieser technischen Verordnung ist Öl für den Transport und (oder) die Verwendung vorbereitet, in Umlauf gebracht und im Umlauf auf dem Markt der Union.


3. Diese technischen Vorschriften gelten nicht für Öl für den Export außerhalb des Zollgebiets der Union geliefert, durch die staatliche Verteidigung Auftrag geliefert, in Organisationen, die die Erhaltung der staatlichen Materialreserve, sowie vom Hersteller (Hersteller) von Öl ausschließlich für ihre eigenen Bedürfnisse verwendet gespeichert werden.

II. Grundbegriff

4. Für die Zwecke der Anwendung dieser technischen Vorschriften werden Konzepte verwendet, die Folgendes bedeuten:


"Ölsicherheit" - ein Zustand des Öls, in dem es keine unzulässigen Risiken gibt, die mit der Möglichkeit von Schäden und /oder Schäden verbunden sind;


die "Freisetzung von Öl" - der primäre Übergang von Öl vom Hersteller (Hersteller) von Öl zum Verkäufer und (oder) Verbraucher (einschließlich Versand aus dem Lager des Herstellers (Hersteller) von Öl oder Versand ohne Lagerung) oder die Einfuhr von Öl zum Zweck der Verteilung im Zollgebiet der Union während der kommerziellen Tätigkeit auf einer gebührenfreien oder Vergeltungsbasis;


"Hersteller (Produzent) von Öl" ist eine juristische Person, einschließlich einer ausländischen Person, die in ihrem Namen die Produktion oder Produktion und den Verkauf von Öl durchführt und für ihre Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften sowie anderer technischer Vorschriften der Union verantwortlich ist, deren Wirkung auf sie unterliegt;


"erdöl" ist eine flüssige natürliche fossile Mischung von Kohlenwasserstoffen einer breiten physikalisch-chemischen Zusammensetzung, die für den Transport durch die Hauptleitung, Schiene, Straße und Wasser und (oder) für die Verwendung als Rohstoff in der Raffinerie und Petrochemie vorbereitet wird;


"öl-Appell auf dem Markt" - die Bewegung des Öls vom Hersteller (Hersteller) des Öls zum Verbraucher;


"charge of oil" - die Menge an Öl, begleitet von einem Dokument über die Menge (Reiseauftrag oder Akt der Aufnahme-Lieferung von Öl, oder Frachtbrief oder Konnossement) und einem Reisepass;


"konsument" - eine juristische Person oder Natürliche Person, die als Einzelunternehmer, mit der Absicht zu bestellen oder zu kaufen oder Bestellung, dem Erwerb oder mit öl;


"der Verkäufer (einschließlich Importeur)" - eine juristische Person oder Natürliche Person, die als selbständiger Unternehmer, die Wohnsitz in einen Mitgliedstaat der Union, die Umsetzung öl Verbrauchers nach dem Recht des Mitgliedstaats der Union und die Verantwortlichen für die Platzierung auf dem Markt der Union der öl-und die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Union, deren Wirkung auf Sie zutrifft;


"vom Hersteller (Hersteller) des Erdöls autorisierte Person" - in dem von der Gesetzgebung festgelegten Staat registriert - die juristische Person oder eine natürliche Person, die als Einzelunternehmer registriert ist, die aufgrund eines Vertrages mit dem Hersteller (Hersteller) von Öl, einschließlich der ausländischen Hersteller (Hersteller) von Öl, handeln im Namen des Herstellers (Hersteller) von Öl bei der Bewertung der Einhaltung und Freigabe von Öl auf dem Markt der Union und sind verantwortlich für die Einhaltung der Öl-Anforderungen dieser technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Union, deren Wirkung auf sie gilt.

III. Regeln für den Umgang mit Öl auf dem Union-Markt

5. Das Öl, das im Umlauf ist und auf dem Markt der Union im Umlauf ist, muss den Anforderungen dieser technischen Vorschriften sowie den Anforderungen anderer technischer Vorschriften der Union entsprechen, deren Wirkung auf sie gilt.


6. Jede Charge von Öl, die in Umlauf gebracht wird und auf dem Markt der Union im Umlauf ist, muss mit einem Reisepass begleitet werden, der die folgenden Informationen enthält:


a) Name, Ort (Adresse) einer juristischen Person oder Name, Vorname und Vorname (falls vorhanden), Wohnsitz einer natürlichen Person als Einzelunternehmer registriert, die Hersteller (Hersteller) von Öl oder Verkäufer (einschließlich Importeur) oder autorisierten Hersteller (Hersteller) von Öl von einer Person, die einen Reisepass ausgestellt;


b) das Warenzeichen des Herstellers (Hersteller) des Erdöls (falls vorhanden);


c) die Bezeichnung und Bezeichnung des Dokuments, nach dem das Öl hergestellt (produziert) (falls vorhanden), und seine Bezeichnung und Bezeichnung in Übereinstimmung mit diesem Dokument;


d) regulatorische Werte der Ölwerte in den Anforderungen an die Ölwerte gemäß der Anlage und in dem Dokument, nach dem hergestellt (produziert) Öl, sowie die tatsächlichen Ergebnisse der Laborversuche unter Angabe der Namen der eigenen Testlabor oder akkreditierten Testlabor in das Einheitliche Register der Organe für die Bewertung der Konformität der Eurasischen Wirtschaftsunion (im Folgenden - das Einheitliche Register);


e) Chargennummer;


f) ein einziges Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Union;


g) die Nummer und das Datum der Ausstellung des Reisepasses;


h) der Familienname, die Initialen und die Unterschrift der Person, die den Pass ausgestellt hat.


7. Der Reisepass wird in russischer Sprache und bei Vorhandensein von entsprechenden Anforderungen in der Gesetzgebung des Mitgliedstaates der Union in der staatlichen (staatlichen) Sprache (Sprachen) des Mitgliedstaates der Union ausgestellt, in dessen Hoheitsgebiet die Verwirklichung des Erdöls erfolgt.


8. Beim Verkauf von Öl ist der Verkäufer (einschließlich Importeur) verpflichtet, auf Verlangen des Verbrauchers eine Kopie des Reisepasses vorzulegen.


9. Der Pass wird bei der Aufnahme (Lieferung) des Erdöls für die Zwecke des Transports, der Lagerung, der Verarbeitung und des Verkaufs ausgestellt.

IV. Öl-Sicherheitsanforderungen

10. Öl, das im Umlauf ist und auf dem Markt der Union im Umlauf ist, muss die Anforderungen für die Indikatoren in der Anlage zu dieser technischen Verordnung angegeben erfüllen.


11. Bei der Herstellung (Herstellung) und dem Transport von Öl ist die Verwendung von chemischen Reagenzien, die organische Chlorverbindungen enthalten, nicht zulässig.

V. Sicherstellen, dass Öl den Sicherheitsanforderungen entspricht

12. Die Sicherheit des Erdöls wird durch die Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften sowie der Anforderungen anderer technischer Vorschriften der Union, deren Wirkung auf sie gilt, gewährleistet.


13. Prüfverfahren, Konformitätsbewertung durchgeführt (geleitet) bei öl den Anforderungen der technischen Vorschriften werden in den Normen enthalten in die Liste der internationalen und regionalen (zwischenstaatlichen) Standards, und im Falle Ihrer Abwesenheit - nationalen (staatlichen) Standards, die die Regeln und Methoden der Forschung (Test) und Messungen, einschließlich der Regeln für die Probenahme, die für die Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen der technischen Vorschriften und der Durchführung der Konformitätsbewertung von technischen Regulierung.

VI. Öl-Compliance-Bewertung

14. Öl vor der Freigabe in Umlauf auf dem Markt der Union unterliegt der Bewertung der Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften, die in Form von Tests mit der Ausstellung eines Passes durchgeführt wird.


15. Die Bewertung der Einhaltung der Öl Anforderungen dieser technischen Vorschriften durch den Antragsteller (juristische Person oder natürliche Person als Einzelunternehmer registriert), im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Union in Übereinstimmung mit seinen Gesetzen, ist ein Hersteller (Produzent) von Öl oder Verkäufer (einschließlich Importeur) oder autorisierte Hersteller (Produzent) von Öl durch eine Person, mit Messgeräten, die die Anforderungen der Gesetzgebung der Staaten - mitglieder der Union im Bereich der Einheit der Dimensionen zu gewährleisten.


16. Die Reihenfolge der Tests umfasst:


a) Probenahme von Öl;


b) Durchführung von Tests von Proben (Proben) von Öl durch ein eigenes Testlabor oder ein akkreditiertes Testlabor in das einheitliche Register aufgenommen;


c) die Einführung von Testergebnissen und Schlussfolgerungen über die Einhaltung der Öl-Anforderungen dieser technischen Vorschriften in den Reisepass.


17. Die Durchführung der Tests erfolgt in Übereinstimmung mit den Standards in Absatz 13 dieser technischen Verordnung angegeben.

VII. Ölmarkierung als einheitliches Zeichen für den Umgang mit Produkten auf dem Union-Markt

18. Öl, das die Anforderungen des vorliegenden technischen Vorschriften und anderen Anforderungen der technischen Vorschriften der Union, deren Wirkung auf Sie zutrifft, und vergangene Verfahren der Konformitätsbewertung gemäß Abschnitt VI der technischen Vorschriften, beschriftet Single Sign von Produkten auf dem Markt der Union.


19. Die Kennzeichnung mit einem einzigen Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Union-Markt wird vor der Freigabe von Öl in den Verkehr auf dem Union-Markt durchgeführt.


20. Ein einzelnes Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Union-Markt wird im Pass angebracht.

Anforderungen an die Ölwerte

Applikation

zur technischen Verordnung

Eurasische Wirtschaftsunion

"Über die Sicherheit von Öl,

bereit für den Transport

und /oder Verwendung"

(TR 045/2017)

Foto Anforderungen für öl-Indikatoren><meta itemprop=

Elektronischer Text des Dokuments

vorbereitet JSC "Code" und geprüft nach:

offizielle Website

Eurasische Wirtschaftsunion

www.eaeunion.org, 26.12.2017