1. Diese technische Verordnung der Zollunion ist in Übereinstimmung mit dem Abkommen über einheitliche Grundsätze und Regeln der technischen Regulierung in der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation vom 18. November 2010 entwickelt.
2. Diese technischen Vorschriften der Zollunion entwickelt, um eine einheitliche Zollgebiet der Zollunion für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen für Möbelprodukte, die freie Bewegung der Möbelprodukte im Umlauf in der einheitlichen Zollgebiet der Zollunion hergestellt etablieren.
3. Wenn in Bezug auf bestimmte Arten von Möbelprodukten andere technische Vorschriften der Zollunion, die die Anforderungen für Möbelprodukte, die Möbelprodukte müssen die Anforderungen dieser technischen Vorschriften, deren Wirkung auf sie gilt erfüllen.
4. Die Parteien stellen sicher, dass Möbelprodukte, die dieser technischen Verordnung entsprechen, im Hoheitsgebiet ihrer Staaten behandelt werden, ohne zusätzliche Anforderungen für solche Produkte und ohne zusätzliche Verfahren zur Bewertung (Bestätigung) der Konformität.
1. Diese technische Verordnung legt die Anforderungen an Möbelprodukte und Prozesse ihrer Verwendung (Betrieb), um im einheitlichen Zollgebiet der Zollunion Schutz des Lebens und (oder) der menschlichen Gesundheit, Eigentum, Umwelt und Leben und (oder) die Gesundheit von Tieren und Pflanzen, sowie die Verhinderung von Handlungen, die die Verbraucher irreführen zu gewährleisten.
2. Diese technischen Vorschriften gelten für die im Umlauf in der einheitlichen Zollgebiet der Zollunion Möbelprodukte - Produkte, Sets, Sets von Haushaltsmöbeln und für öffentliche Räume, einschließlich auf individuelle Bestellungen hergestellt.
3. Die Liste der Möbelprodukte, für die die Anforderungen dieser technischen Verordnung festgelegt sind, ist in Anhang 1 dieser technischen Verordnung angegeben.
4. Diese technischen Vorschriften gelten nicht für:
medizinische Möbel, einschließlich spezieller Art Operationstische, Untersuchungstische, Krankenhausbetten mit mechanischen Vorrichtungen, zahnärztliche Stühle und andere chirurgische, zahnärztliche, veterinärmedizinische;
möbel für den Einsatz im Luft-, Land- und Untergrundverkehr;
antike Möbel;
gebrauchte und renovierte Möbel;
proben von Möbeln, die für die Ausstellung auf Ausstellungen und für die Werbung bestimmt sind.
5. Um die Einhaltung der Möbelprodukte Anwendungsbereich dieser technischen Vorschriften zu etablieren, wird ihre Identifizierung durchgeführt.
5.1. Identifizierung von Möbelprodukten durchgeführt:
zertifizierungsstellen - bei der Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser technischen Vorschriften;
hersteller (Verkäufer oder vom Hersteller autorisierte Person) - bei der Konformitätserklärung und bei der Platzierung von Möbelprodukten auf dem Markt, einschließlich des einheitlichen Zollgebiets der Zollunion;
autorisierte Organe des Mitgliedstaats der Zollunion - bei der Ausübung der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) für die Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften ausschließlich in der Phase der Umlauf Möbelprodukte auf dem Markt;*2.1)
alle interessierten Personen.
5.2. Um Möbelprodukte zu identifizieren, werden eine der Methoden oder Kombinationen davon verwendet:
nach der Dokumentation;
visuell;
sensorisch;
instrumental.
5.3. Identifizierung der Möbel-Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser technischen Vorschriften wird durch den Vergleich der Namen und Bestimmungsort des Produkts Möbel vom Hersteller angegeben in der Kennzeichnung (Etikett, Schild), mit dem Namen und der Bezeichnung der angegebenen Konformitätsbescheinigung oder Konformitätserklärung und, falls erforderlich, im Datenblatt des Produkts, Set, Möbel Headset. Als Beschreibungen können verwendet werden:
zwischenstaatliche Standards für funktionale Größen, Begriffe und Definitionen;
Konstruktions- und Betriebsunterlagen;
lieferverträge (Verträge, Vereinbarungen);
vom Hersteller entwickelte technische Beschreibungen;
kataloge, Broschüren und Prospekte.
In dieser technischen Verordnung gelten die folgenden Begriffe und ihre Definitionen:
produktion in Umlauf - Platzierung auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion von Produkten aus dem Lager des Herstellers, Verkäufer oder eine Person, die die Funktion eines ausländischen Herstellers, oder ohne Lagerung oder exportiert für den Verkauf in den Mitgliedstaaten der Zollunion gesendet;
möbel-Set - eine Gruppe von Möbeln, die für die Anordnung (Einrichtung) einer bestimmten funktionalen Zone des Raumes, vereint durch die gleichen künstlerischen und stilistischen und konstruktiven Merkmale;
die Gruppe der homogenen Mbelprodukte - die abgesonderten Erzeugnisse der Mbel, die allgemeinen funktionalen Zweck, sowie die Sätze oder die Garnituren der Mbel vereinigt sind;
haltbarkeit - Eigenschaft von Möbelprodukten, Steifigkeit, Festigkeit und Funktionsfähigkeit unter dem Einfluss von Langzeitarbeitslasten zu erhalten;
steifigkeit - die Fähigkeit der Struktur, der Bildung irreversibler Verformungen unter dem Einfluss der äußeren Belastung zu widerstehen;
schutz-dekorative Beschichtung - Beschichtung auf der Oberfläche der Möbel, die gleichzeitig die Funktionen der Schutz-und dekorativen;
schutzbeschichtung - Beschichtung, die auf Möbelteile aufgetragen wird, um die Oberfläche vor Feuchtigkeit und anderen aggressiven Stoffen zu schützen, sowie die Freisetzung von schädlichen flüchtigen Stoffen aus dem Material des Möbelprodukts in die Luft von Wohnräumen zu verhindern;
das Erzeugnis der Mbel - die Einheit der Mbelproduktion, die fr die selbständige Anwendung vorbestimmt ist;
kennzeichnung - Informationen, die vom Hersteller direkt auf ein bestimmtes Möbelprodukt, Verpackung, Etiketten (Etiketten) aufgetragen werden;
möbelprodukte (Möbel) - eine Reihe von stationären oder beweglichen Produkten für die Einrichtung von Wohn- und öffentlichen Räumen, sowie andere Bereiche des menschlichen Aufenthalts;
haushaltsmöbel - Möbel für die Einordnung (Einrichtung) verschiedener Räume in einer städtischen, ländlichen oder ländlichen Wohnung, einschließlich im Freien;
kindermöbel - Möbel für Kinder, Größe, Form und Design, die den Altersmerkmalen und Wachstumsmerkmalen des sich entwickelnden menschlichen Organismus entspricht;
möbel für öffentliche Räume - Möbel für die Einordnung (Einrichtung) von Unternehmen und Institutionen unter Berücksichtigung der Art ihrer Tätigkeit und der Besonderheiten der funktionalen Prozesse;
möbel für Bildungseinrichtungen - Möbel für die Einordnung (Einrichtung) von allgemeinbildenden Schulen, Schulen, sekundären speziellen und Hochschulen;
mechanische Sicherheit - eine Reihe von quantitativen Indikatoren der mechanischen, geometrischen Eigenschaften und Eigenschaften des Möbelprodukts, die das Risiko von Schäden an der Gesundheit oder Bedrohung für das Leben des Benutzers reduziert;
eine Reihe von Möbeln - eine Gruppe von Möbelprodukten verschiedener funktioneller Zwecke, die mit einer einzigen architektonischen und künstlerischen (Stil-) Lösung und miteinander in Bezug auf Größe, Konstruktion, Verkleidung und Ausstattung vereinbart wurden.
brandschutz - Einhaltung der vorgeschriebenen Normen der Entflammbarkeit, Flammenausbreitung auf der Oberfläche von Textil- und Ledermaterialien, die für die Herstellung von weichen Möbelelementen verwendet werden;
beschichtung - alle Schichten von Materialien, die auf die Oberfläche der Baumaterialien aufgetragen werden, einschließlich Böden, Lacke, Farbstoffe, Emaille, Polymere, Holzfurnier, Papierschichtkunststoff, Filme, Stoffe, Metalle, Materialien auf Mineralbasis und andere ähnliche Substanzen, unabhängig von der Art ihrer Anwendung;
stärke - die Eigenschaft von Materialien, Strukturen, um externen Belastungen zu widerstehen, ohne zu brechen und keine irreversiblen Verformungen zu erhalten;
die Umfänge der funktionalen - die Umfänge der Erzeugnisse der Möbel und ihrer Elemente, bedingt von der Bestimmung und den Bedingungen ihres Betriebes. Funktionsmaße basieren auf den Daten der Anthropometrie, Ergonomie, Größe von Lagerung und sorgen für Bequemlichkeit und Sicherheit der Erzeugnisse Möbel;
lebensdauer - die vom Hersteller festgelegte Kalenderdauer des Produkts der Möbel von seinem Anfang bis zum Eintritt des Grenzzustandes, in dem seine Teile, Knoten, Verbindungen und dergleichen beginnen können, eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Bürger, Schäden an ihrem Eigentum oder der Umwelt zu verursachen;
statische Festigkeit - die Eigenschaft der Konstruktion, der maximalen Betriebsbelastung ohne Zerstörung zu widerstehen;
wandelbare Möbel - Möbel, deren Design ermöglicht es Ihnen, ihre funktionelle Funktion und (oder) Abmessungen zu ändern;
typische Produktproben - Warenproben gleichen Designs, die gleiche Teile, Baugruppen und Materialien, die von wesentlicher Bedeutung für die Erfüllung der wesentlichen Anforderungen und die relevanten gleichen gesetzlichen Anforderungen;
schlagfestigkeit (Schlagfestigkeit) - die Festigkeit der Struktur, wenn sie eine Schlaglast auf sie anwenden;
universal-vorgefertigte Möbel - Möbel, die auf der Grundlage von einheitlichen Elementen gebaut sind, die ihre multivariate Montage von Produkten gewährleisten;
nachhaltigkeit - die Fähigkeit des Möbelprodukts, den Bemühungen zu widerstehen, die ihn aus der Ausgangsposition bringen wollen, um zu kippen;
Chemische Sicherheit - der Zustand der Ware von Möbeln, bei der keine unannehmbaren Risiko von Schäden an Leben und Gesundheit der Verbraucher aufgrund der überschreitung der Konzentration in der Luft der Räume von schädlichen Chemikalien;
elektrische Sicherheit - die Einhaltung der Möbelprodukte, deren Design für die Anwesenheit von Geräten mit Strom, alle Normen und Regeln für die Installation und Verwendung von elektrischen Haushaltsgeräten.
1. Möbelprodukte werden im Umlauf in der einheitlichen Zollgebiet der Zollunion unter der Bedingung, dass sie die notwendigen Verfahren zur Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften, sowie andere technische Vorschriften der Zollunion, deren Wirkung auf sie gilt unterzogen.
2. Hersteller, Verkäufer, Importeur oder vom Hersteller autorisierte Person, die Möbel auf dem Markt platziert, sind verpflichtet:
sicherstellen, dass die Möbelprodukte den Anforderungen dieser technischen Vorschriften entsprechen;
die Sicherheit des Möbelprodukts während der gesamten vom Hersteller festgelegten Lebensdauer gewährleisten;
geben Sie in der Begleitdokumentation und bei der Kennzeichnung der Produkte Informationen über die Konformitätserklärung oder Konformitätserklärung an. Die Begleitdokumentation enthält den Frachtbrief, die Betriebsanleitung und die Montageanleitung für den Fall, dass die Möbel im zerlegten Zustand geliefert werden;
präsentieren interessierten Personen (nach ihren Anforderungen), einschließlich der Platzierung von Produkten unter dem Zollregime, Dokumente, die die Bestätigung der Einhaltung der Möbelprodukte Anforderungen dieser technischen Vorschriften (Konformitätserklärung oder Konformitätserklärung oder Kopien davon);
die Zertifizierungsstelle (Bewertung, Bestätigung) der Konformität über Änderungen an der Konstruktion des Produkts und der technischen Dokumentation der zertifizierten Möbelprodukte informieren;
aussetzen oder beenden Sie den Verkauf von Produkten, wenn die Gültigkeit der Konformitätsbescheinigung oder Konformitätserklärung abgelaufen ist, mit Ausnahme von Produkten, die im Umlauf im einheitlichen Gebiet der Zollunion während der Konformitätserklärung oder Konformitätserklärung für die Lebensdauer der vom Hersteller festgelegten Produkte ausgegeben werden;
den Verkauf von Möbelprodukten aussetzen oder beenden, wenn die Gültigkeit des Konformitätszertifikats oder der Konformitätserklärung ausgesetzt oder beendet wird;
die Produktion und den Verkauf von Möbelprodukten, die das Verfahren der Bewertung (Bestätigung) der Konformität, aber nicht mit den Anforderungen dieser technischen Vorschriften - auf der Grundlage von Entscheidungen der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) für die Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften.
3. Ein einzelnes Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion markiert Möbelprodukte im Falle ihrer Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften, sowie andere technische Vorschriften der Zollunion, deren Wirkung auf sie gilt.
1. Möbel-die Produkte müssen so hergestellt sein, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung und unter Einhaltung der Regeln vorgesehenen betrieblichen Dokumenten, Sie hat eine:
mechanische Sicherheit;
chemische und hygienische Sicherheit;
Brandsicherheit;
elektrische Sicherheit.
2. Mechanische Sicherheit von Möbelprodukten muss gewährleistet werden:
das notwendige Maß an Stabilität, statische und Stoßfestigkeit, Steifigkeit, Verformbarkeit, die Größe der Durchbiegung, Haltbarkeit der Konstruktion von Möbeln; die Kraft des Ausziehens (Schieben, Transformation) der funktionellen Elemente der Möbel; Weichheit und Restverformung der weichen Elemente; Ausführung von Etagenbetten. Die Stabilität der Schiffsmöbel sollte durch das Vorhandensein von Vorrichtungen für ihre Fixierung gewährleistet werden. Anforderungen an die mechanische Sicherheit von Möbelprodukten sind in Anhang 2 dieser technischen Verordnung angegeben;
das notwendige Maß an Schutz vor Verletzungen beim Betrieb von Möbeln, einschließlich transformierbaren, Einzelteilen, Vorder- und Befestigungs Beschläge, Mechanismen der Transformation von Möbeln, Schiebe- und Schiebeelemente (sichere Befestigung und Befestigung von Elementen, Schutz gegen spontanes Öffnen, keine scharfen vorstehenden Teile und Grate; Stumpfen oder Runden der verfügbaren Ecken und Kanten der Abdeckungen von Tischen, Sitzen und Stuhllehnen, Bettlehnen);
das notwendige Maß an Schutz vor Verletzungen beim Betrieb von Möbeln aus Glas oder bei der Kombination von Glas mit Metall, Holz und Polymer-Materialien (keine Möglichkeit der Bildung von großen Glasscherben bei der Zerstörung; die Verwendung von speziellen Arten von Glas - gehärtet, geglüht, verstärkt und mehrschichtig; Bearbeitung der Kanten der Glasprodukte Schleifen, Polieren mit Fase oder Facette). Erlaubt die Herstellung von Regalen und Füllungen von Türen aus Flachglas;
die Gefahr, dass Kinder aus Kinder- und mehrstufigen Betten und hohen Kinderstühlen fallen und Körperteile beim Betrieb verletzen;
das notwendige Maß an Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen vor Nichteinhaltung der Anforderungen an die funktionellen Abmessungen der Möbel und die Anforderungen der Ergonomie und Anthropometrie.
3. Chemische und Sanitär-hygienische Sicherheit Möbel-Produkte soll durch eine mangelnde Freisetzung in die Umwelt flüchtigen Chemikalien aus Produkten der Möbel in Mengen, die eine direkte oder indirekte schädliche Wirkungen auf den menschlichen Körper im Hinblick auf die gemeinsame Aktion aller freigesetzten Substanzen. Beim Betrieb von Möbel sollten nicht abheben Chemikalien, in Bezug auf die erste Klasse Gefahren, und der Gehalt an anderen Stoffen nicht überschreiten die zulässigen Grenzwerte für die Migration in die Umwelt, die in der Anlage 3 dieser Technischen Vorschriften. Bei der Isolierung von Möbeln mehrere schädliche Chemikalien, die eine Summe der Wirkung haben, sollte die Summe der Konzentrationsbeziehungen zu ihrer maximal zulässigen Konzentration eine Einheit nicht überschreiten.
Möbel in Kinder-, Vorschule, Schule, medizinische und prophylaktische, Spa-Einrichtungen verwendet, sollte die Möglichkeit der feuchten Desinfektion der Arbeitnehmer und Fassadenflächen, um das Wachstum und die Entwicklung der Mikroflora (vor allem pathogene) zu vermeiden. Nach der Desinfektion mit chemischen Reagenzien sollten keine sichtbaren Veränderungen der Oberfläche (hochfeste Oberflächen) oder kaum wahrnehmbare Veränderungen im Glanz oder der Farbe der Oberfläche (hartnäckige Oberflächen) auftreten.
Möbelprodukte sollten keinen eigenartigen Geruch im Raum schaffen - nicht mehr als 2 Punkte.
Die elektrostatische Feldstärke auf der Oberfläche der Möbel für Sitzen und Liegen unter Betriebsbedingungen (bei Raumluftfeuchtigkeit (30-60) % ) sollte 15,0 kV / m nicht überschreiten.
Die zulässige spezifische Aktivität von Cäsium - 137 in Holz und holzhaltigen Materialien, die zur Herstellung von Möbeln verwendet werden, sollte 300 Bq / kg nicht überschreiten.
Die spezifische effektive Aktivität von natürlichen Radionukliden in Materialien auf Mineralbasis für die Herstellung von Möbeln sollte 370 Bq / kg nicht überschreiten.
Bei der Herstellung von Möbelprodukten sollten Materialien und Komponenten verwendet werden, die für ihre Herstellung bestimmt sind.
Die Oberflächen der Möbelteile aus den Holzplattenmaterialien (Plasti und Kanten) sollen die Schutz- oder Schutz-dekorativen Beschichtungen mit Ausnahme haben:
unsichtbare Flächen in den verknüpften Verbindungen; Löcher in den Einbauorten der Beschläge; Kanten der Schilde, die bei der Installation der Rückwand "Rechnung" oder "im Viertel" offen bleiben.
4. Das erforderliche Maß an elektrischer Sicherheit und Isolationsschutz bei der Komplettierung von Möbeln eingebaute elektrische Beleuchtung Geräte, Haushaltsgeräte, elektrische Geräte und elektrische Antriebe, muss den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen "Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen.
5. Das notwendige Niveau der Brandsicherheit der Textil- und Ledermaterialien, die als Polster bei der Herstellung der weichen Elemente der Erzeugnisse der Möbel für das Sitzen und Liegen verwendet werden:
5.1. Für die Herstellung von weichen Elementen der Möbel für Sitz und Liegend nicht verwendet werden, leicht entzündlich und in der Gruppe T4 Toxizität der Verbrennungsprodukte gorenje Textil- und Ledermaterialien;
5.2. In den Begleitdokumenten zu den Textil- und Ledermaterialien, die für die Herstellung der Möbel bestimmt sind, sollen die Informationen über ihre Feuergefahr angeben.
6. Sicherheitsanforderungen für Möbelprodukte im Betrieb:
6.1. Die Verwendung von Möbelprodukten, die in Umlauf gebracht werden, muss für den Zweck des Möbelprodukts in der Kennzeichnung, Montage-, Betriebs- und Wartungsanweisungen sowie (falls erforderlich) unter Berücksichtigung der vom Hersteller angegebenen zulässigen Belastungsgrenzen erfolgen;
6.2. Möbelprodukte, die demontiert geliefert werden, müssen gemäß der vom Hersteller beiliegenden Montageanleitung zusammengebaut werden, die eine Komplettliste und ein Montageplan enthält;
6.3. Beim Betrieb von Möbelprodukten ist es notwendig, das Eindringen von Wasser und anderen Flüssigkeiten auf die Elemente der Möbelprodukte zu vermeiden, die den Boden berühren. Bei der Montage von Spülungen, Waschbecken in Möbel für Küchen, Badezimmer, Labormöbel sollte ihre Abdichtung an den Kontaktstellen mit der Oberfläche des Gehäuses des Möbelstücks vorgesehen werden;
6.4. Wenn Sie Möbelstücke in unmittelbarer Nähe von Heizungs- und Heizgeräten aufstellen, müssen ihre Oberflächen während des Betriebs vor Erwärmung geschützt sein. Die Heiztemperatur der Möbelelemente sollte + 40 ° C nicht überschreiten. Informationen für Verbraucher erfolgt in Form von Kennzeichnung, Bedienungsanleitung und Montageanleitung in dem Fall, wenn die Möbel kommt unmontiert:
7. Informationen für Verbraucher erfolgt in Form von Kennzeichnung, Bedienungsanleitung und Montageanleitung in dem Fall, wenn die Möbel kommt unmontiert:
7.1. Jedes Möbelprodukt, das in einem Mitgliedstaat der Zollunion verkauft wird, muss in russischer Sprache und, wenn es entsprechende Anforderungen in seiner Gesetzgebung gibt, in seiner Landessprache gekennzeichnet sein. Handelsname von Produkten aus Ländern geliefert, die nicht in einem einzigen Gebiet der Zollunion, sowie der Name der Firma des Herstellers können in Buchstaben des lateinischen Alphabets ausgeführt werden.
Die Markierung muss auf einem Papieretikett (Etikett) oder auf einem Stoffetikett, das fest an dem Möbelstück befestigt ist, gedruckt werden, das zusammengebaut geliefert wird.
Möbelstücke, die zerlegt geliefert werden, haben möglicherweise keine Kennzeichnung mit der Bezeichnung des Produkts und des Herstellungsdatums. In diesem Fall wird die Bezeichnung des Produkts vom Hersteller oder Verkäufer während des Verkaufs des Möbelstücks oder während der Montage beim Benutzer angebracht. Das Veröffentlichungsdatum muss auf der Verpackung angegeben werden. Die Markierung auf die Möbel in der zerlegten Form wird auf die Verpackung aufgetragen.
Es ist erlaubt, die Markierung mit der unauslöschlichen Farbe, stempelewanijem, dem Ausbrennen, dem Pressen aufzutragen, sowie, die abgesonderten Requisiten des Etiketts vom speziellen Stempel anzubringen;
7.2. Die Kennzeichnung muss klar sein und enthalten:
bezeichnung des Möbelprodukts für betriebliche und funktionelle Zwecke, Bezeichnung des Produkts (digital, eigene, Modell und dergleichen);
marke (Logo) des Herstellers (falls vorhanden);
name des Landes des Herstellers;
name und Standort des Herstellers;
name, juristische und tatsächliche Adresse der vom Hersteller autorisierten Person, des Importeurs;
Herstellungsdatum;
Gewährleistungsfrist;
vom Hersteller festgelegte Lebensdauer;
ein einziges Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion.
Bei unmontierten Möbeln muss das Markierungsetikett zusammen mit der Montageanleitung in die Verpackung eingelegt werden;
7.3. In der Kennzeichnung von Kinder- und Schülerstühlen, Tischen, Partys für öffentliche Räume müssen zusätzlich angegeben werden: im Zähler - ihre Wachstumsnummer, im Nenner - das durchschnittliche Wachstum von Kindern.
Auf der sichtbaren äußeren Oberflächen der Tische, Bänke und Stühle für Kindergärten und Bildungseinrichtungen (mit Ausnahme der Fachbildung und Hochschulen) sollte angebracht Farbkennzeichnung in Form eines Kreises mit einem Durchmesser von mindestens 10 mm oder horizontalen Streifen mit einer Größe von mindestens 10 x 15 mm in folgenden Farben je nach Rostov-Zimmer Möbel Produkte:
00 - schwarz
0 - weiß
1 - orange
2 - lila
3 - gelb
4 - rot
5 - grün
6 - blau.
Das Verfahren zum Auftragen von Farbmarkierungen sollte seine langfristige Sicherheit gewährleisten. Es ist erlaubt, die Farbmarkierung, die in der gedruckten Weise mit dem selbstklebenden Untergrund erfüllt ist, aufzutragen.
7.4. Möbelprodukte werden von Anweisungen, die Regeln und Bedingungen für den sicheren Betrieb, einschließlich der Informationen in Absatz 6, Artikel 5 dieser technischen Verordnung und andere zusätzliche Informationen enthalten begleitet.
8. Sicherheitskonformität:
8.1. Konformität Möbel-Produkte mit dieser technischen Vorschrift wird von den Sicherheitsanforderungen direkt Dokumente oder die Einhaltung der Anforderungen, die in der Liste Dokumente im Bereich der Normung, als Folge davon, auf freiwilliger Basis die Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit der Möbel-Produkte";
8.2. Methoden der Prüfung (Forschung) Messungen von Möbelprodukten, einschließlich der Regeln der Probenahme, die für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften und die Durchführung der Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung der Produkte, werden in den Standards in der Liste der Standards enthalten, die Regeln und Methoden der Forschung (Prüfung) und Messungen, einschließlich der Regeln der Probenahme, notwendig für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit der Möbelprodukte" und die Durchführung der Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung der Möbelprodukte.
1. Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung der Möbelprodukte Anforderungen dieser technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Zollunion, deren Wirkung auf sie gilt, wird in Form von Konformitätsbestätigung (Zertifizierung oder Konformitätserklärung) und in Form von staatlicher Kontrolle (Aufsicht) durchgeführt.
2. Haushalt Möbel und Möbel für öffentliche Gebäude, Liste enthält die in Anlage 1 genannten Technischen Vorschriften meldepflichtig Compliance-Regelungen, die in den in Anhang 5 dieser Technischen Vorschrift mit Ausnahme der Möbel Kinderzimmer, Möbel für Bildungseinrichtungen, Möbel für Kindergärten, die der obligatorischen Zertifizierung der Konformität Systeme, die in den in Anhang 4 dieser Technischen Vorschriften.
3. Bestätigung der Einhaltung der Möbelprodukte wird in Übereinstimmung mit den einheitlichen Verfahren und Musterschemata der Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung durch die Entscheidung der Kommission der Zollunion vom 7. April 2011 N 621 genehmigt durchgeführt.
4. Konformitätserklärung und Konformitätserklärung gelten im einheitlichen Zollgebiet der Zollunion für Möbelprodukte, die während der Konformitätserklärung oder Konformitätserklärung in Umlauf gebracht werden, und für jede Einheit der Produkte, während ihrer Lebensdauer.
5. Die Angaben zur Konformitätserklärung oder zum Konformitätszertifikat sind in der Begleitdokumentation zu den Produkten zu entnehmen.
6. Bei der Durchführung der Bestätigung der Einhaltung der Möbelprodukte Antragsteller bildet eine Reihe von Nachweisunterlagen, die die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften, die umfasst:
a) technische Beschreibung für ein Möbelprodukt oder eine Gruppe von homogenen Möbelprodukten, die:
die Benennung der Erzeugnisse (der Gruppe der Erzeugnisse) der Mbel;
die Bezeichnung und die funktionale Bestimmung der Erzeugnisse der Mbel;
allgemeine Ansichtszeichnungen mit Maß- und Funktionsbemaßungen;
kurze Beschreibung der Produktkonstruktion;
merkmale des Betriebs, Begrenzung der Belastung;
b) Konformitätszertifikate oder Prüfberichte für Materialien und Komponenten (falls vorhanden);
c) eine Liste der teilweise oder vollständig verwendet zwischenstaatlichen oder nationalen Standards und Dokumente in Absatz 8.1 Artikel 5 dieser technischen Verordnung, um sicherzustellen, dass die Einhaltung der Produkte Anforderungen dieser technischen Verordnung, und wenn diese Standards und Dokumente nicht angewendet werden, eine Beschreibung der Entscheidungen für die Umsetzung der Anforderungen dieser technischen Verordnung ausgewählt;
d) Testberichte des Musterbeispiels Möbelprodukte vom Hersteller, Verkäufer, eine Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers und (oder) von akkreditierten Testlabors (Zentren) in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion aufgenommen durchgeführt;
e) Vertrag (Liefervertrag) - für eine Charge, ein einzelnes Produkt oder Versanddokumentation - für eine Charge, ein einzelnes Produkt;
e) Konformitätsbescheinigungen für Möbelprodukte, die von ausländischen Zertifizierungsstellen (falls vorhanden) erhalten wurden;
g) Zertifikat für das Qualitätsmanagementsystem des Herstellers, das sich auf die Produktion oder die Konstruktion und Produktion der zur Bestätigung der Konformität erklärten Möbelprodukte erstreckt, wenn dies durch das Konformitätsbestätigungsschema vorgesehen ist;
h) andere Dokumente, die direkt oder indirekt Nachweis der Einhaltung der Möbelprodukte Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften (falls vorhanden).
7. Zertifizierung von Möbelprodukten:
7.1. Zertifizierung Möbel-Produkte führt eine akkreditierte Zertifizierungsstelle (Beurteilung (Bestätigung) der Konformität, das im Unified Register von Zertifizierungsstellen und Prüflaboratorien (Zentren) der Zollunion, die Akkreditierung Möbeln Produkte.
Der Antragsteller kann einen Antrag auf Zertifizierung von Produkten ihrer Wahl in einem der akkreditierten Zertifizierungsstellen, die diese Produkte im Bereich der Akkreditierung und in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion aufgenommen;
7.2. Für die Zertifizierung von Möbelprodukten gelten Schema 1c, 2c, 3c, deren Zusammensetzung in Anhang 4 dieser technischen Verordnung angegeben ist.
Die Systeme 1c und 2c werden für die Zertifizierung von Produkten verwendet, die serienmäßig hergestellt werden.
Das Schema 3c wird verwendet, um eine Charge von Möbelprodukten zu zertifizieren.
Der Antragsteller bei der Zertifizierung nach den Schemata 1c und 2c kann in Übereinstimmung mit den Gesetzen eines Mitgliedstaats der Zollunion, in seinem Gebiet eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer oder ist ein Hersteller oder als ausländischer Hersteller auf der Grundlage eines Vertrages mit ihm, in Bezug auf die Einhaltung der gelieferten Produkte Anforderungen dieser technischen Vorschriften und in Bezug auf die Haftung für die Nichteinhaltung der gelieferten Produkte registriert werden.
Der Antragsteller bei der Zertifizierung nach dem Schema 3c kann in Übereinstimmung mit dem Recht des Staates registriert werden - ein Mitglied der Zollunion in seinem Gebiet eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer oder ist ein Hersteller oder Verkäufer oder führt die Funktionen eines ausländischen Herstellers auf der Grundlage eines Vertrages mit ihm, in Bezug auf die Einhaltung der gelieferten Produkte Anforderungen dieser technischen Vorschriften und in Bezug auf die Verantwortung für die Nichteinhaltung der gelieferten Produkte Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion (eine Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers);
7.3. Bei der Zertifizierung von Möbelprodukten legt der Antragsteller bei der Zertifizierungsstelle (Bewertung, Bestätigung) der Konformität ein:
antrag auf Zertifizierung;
satz von Dokumenten nach Absatz 7 dieses Artikels.
Der Antrag muss enthalten:
name und Aufenthaltsort des Antragstellers;
name und Standort des Herstellers;
Vertragsdetails oder Vertragsdetails (für ausländische Hersteller);
informationen über Möbelprodukte und ihre identifizierenden Merkmale (Name, Code für den Klassifikator der außenwirtschaftlichen Tätigkeit der Zollunion, das Dokument, das die Produkte (zwischenstaatlichen oder nationalen Standard, technische Bedingungen und andere Dokumente) hergestellt wird, die Form der Ausgabe - Serienproduktion oder Batch;
zertifizierungsschema;
7.4. Die Zertifizierungsstelle prüft den Antrag, identifiziert die Produkte gemäß Artikel 2 Absatz 4 dieser technischen Verordnung und entscheidet über die Möglichkeit der Zertifizierung.
Bei einer positiven Entscheidung schließt die Zertifizierungsstelle einen Vertrag mit dem Antragsteller über die Durchführung von Zertifizierungsarbeiten.
Die Zertifizierungsstelle führt die Arbeit nach dem gewählten Zertifizierungsschema durch, bereitet eine Lösung vor und gibt dem Antragsteller mit einem positiven Ergebnis ein Konformitätszertifikat aus;
7.5. Im Falle eines negativen Ergebnisses der Zertifizierung sendet die Zertifizierungsstelle dem Antragsteller eine motivierte Entscheidung über die Verweigerung der Ausstellung des Konformitätszertifikats;
7.6. Test typisches Beispiel (von Proben) oder ein einzelnes Produkt Möbeln Produkte werden von einem akkreditierten Prüflabor (Zentrum) die in der Unified Register von Zertifizierungsstellen und Prüflaboratorien (Zentren) der Zollunion im Auftrag der Zertifizierungsstelle. Das Prüfprotokoll wird an die Zertifizierungsstelle und den Antragsteller übergeben.
Die Auswahl der Proben für die Prüfung des Herstellers (einschließlich der ausländischen), Verkäufer, Importeur, eine Person, die vom ausländischen Hersteller autorisiert wird, wird von der Zertifizierungsstelle oder im Auftrag von einem akkreditierten Prüflabor (Zentrum) durchgeführt.
Der Umfang der Tests der zertifizierten Möbelprodukte, einschließlich der Inspektionskontrolle, bestimmt die Zertifizierungsstelle der Produkte;
7.7. Die Analyse des Produktionszustandes wird von der Zertifizierungsstelle des Herstellers durchgeführt. Die Ergebnisse der Analyse werden durch den Akt erstellt.
Wenn der Hersteller ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem hat, bewertet die Zertifizierungsstelle die Möglichkeit dieses Systems, eine stabile Ausgabe von zertifizierten Möbelprodukten zu gewährleisten, die den Anforderungen dieser technischen Vorschriften entsprechen.
7.8. Bei den positiven Ergebnissen der Prüfungen, die durch das Zertifizierungsschema vorgesehen sind, stellt die Zertifizierungsstelle ein Konformitätszertifikat aus und gibt es an den Antragsteller aus.
Das Zertifikat der Konformität wird in einer einzigen Form durch die Entscheidung der Kommission der Zollunion vom 9. Dezember 2011 N 896 genehmigt.
Informationen über das ausgestellte Konformitätszertifikat Die Zertifizierungsstelle übermittelt das einheitliche Register der ausgestellten Konformitätszertifikate und registrierten Konformitätserklärungen, die in einem einheitlichen Formular ausgestellt sind;
7.9. Ein Konformitätszertifikat kann eine Anwendung haben, die eine Liste der spezifischen Produkte enthält, für die es gilt.
Die Anwendung wird erstellt, wenn:
es ist erforderlich, die Zusammensetzung der Gruppe von homogenen Produkten, die vom Antragsteller hergestellt und nach denselben Anforderungen zertifiziert werden, detailliert darzustellen;
es ist erforderlich, Produktionsstätten anzugeben, die zu größeren Vereinigungen gehören, die einheitliche Produktionsbedingungen haben;
7.10. Die Gültigkeitsdauer des Konformitätszertifikats hängt vom Status des Antragstellers, der Art und dem Zweck der Produkte, dem ausgewählten Zertifizierungsschema, der geplanten Frist für die Produktion von Möbelprodukten oder der Lieferung an das Importland ab, jedoch nicht mehr als fünf Jahre;
7.11. Inspektion der nach den Schemata 1c und 2c zertifizierten Möbelprodukte wird von der Zertifizierungsstelle durch die Prüfung der vom Antragsteller ausgewählten Proben und (oder) Analyse des Produktionszustands durch die Zertifizierungsstelle für Produkte (bei der Zertifizierung nach dem Schema 1c) und die Kontrolle des Qualitätsmanagementsystems durch die Zertifizierungsstelle für Qualitätsmanagementsysteme (bei der Zertifizierung nach dem Schema 2c) durchgeführt;
7.12. Der Antragsteller informiert die Zertifizierungsstelle bei der Herstellung von zertifizierten Produkten über die Änderungen, die an den Produkten vorgenommen werden.
Die Zertifizierungsstelle analysiert diese Änderungen und entscheidet, ob das ausgestellte Zertifikat beibehalten oder eine außerordentliche Inspektion durchgeführt wird, um die Übereinstimmung der Produkte mit den zuvor bei der Zertifizierung bestätigten Sicherheitsanforderungen zu bestätigen;
7.13. Nach den Ergebnissen der Inspektionskontrolle trifft die Zertifizierungsstelle eine der folgenden Entscheidungen:
als die Gültigkeit des Zertifikats bestätigt;
Konformitätszertifikat anhalten;
aktion des Konformitätszertifikats abbrechen;
verlängern Sie die Gültigkeitsdauer der Konformitätsbescheinigung oder eine Bescheinigung der Konformität für eine neue Amtszeit;
7.14. Das Konformitätszeugnis wird vom Antragsteller für 10 Jahre ab dem Tag der Abnahme (Beendigung) von der Produktion dieser Produkte aufbewahrt. Eine Kopie des Konformitätszertifikats, Dokumente und Materialien, die die Ergebnisse der Zertifizierung bestätigen, werden bei der Zertifizierungsstelle aufbewahrt, die es für mindestens 5 Jahre nach Ablauf des Konformitätszertifikats ausstellt;
7.15. Im Falle der Liquidation, Reorganisation der juristischen Person oder des Verlustes der Registrierung des individuellen Unternehmers ist das Konformitätszertifikat für die zuvor in Umlauf gebrachten Produkte beim Verkauf während der vom Hersteller festgelegten Lebensdauer gültig.
8. Verfahren zur Erklärung der Übereinstimmung mit Möbelprodukten:
8.1. Die Erklärung der Einhaltung der Möbelprodukte wird vom Antragsteller in Übereinstimmung mit den Verfahren in den Schemas 1d, 2d, 3d, 4d, 6d in Anhang 5 dieser technischen Verordnung zur Verfügung gestellt durchgeführt.
Die Schemata 1d und 2d basieren auf den eigenen Beweisen des Antragstellers. Die Erklärung der Übereinstimmung mit den Schemas 1d und 2d kann für Möbel für Buchhandelsräume und Handelsunternehmen, Stühle für Auditorien durchgeführt werden.
Schema 3d und 6d verwendet, wenn die Konformität mit der Verwendung von: eigene Beweise des Herstellers, vom Hersteller autorisierten Person; Tests von Proben von Produkten in akkreditierten Testlabors (Zentren) durchgeführt, in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion aufgenommen.
Schema 6D beinhaltet auch die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems Planung und (oder) die Produktion von Möbel-Produkte akkreditierten Zertifizierungsstelle für Managementsysteme, die in der Unified Register von Zertifizierungsstellen und Prüflaboratorien (Zentren) der Zollunion.
Schema 4D bewerben Sie sich bei der Deklaration der Konformität mit: seine eigenen Beweise restauriert, vom Hersteller autorisierten Person, Verkäufer, Importeur; Proben der Produkte, die in akkreditierte Prüf-Labors (Zentren), die in der Unified Register von Zertifizierungsstellen und Prüflaboratorien (Zentren) der Zollunion.
Die Sicherheit der Möbelprodukte der Einheitsproduktion, die nach individuellen Aufträgen (unter Berücksichtigung der Skizzen und Größen der Produkte) hergestellt wird, wird durch die vom Hersteller für die ähnliche Konstruktion und die verwendeten Materialien der Möbelprodukte (Sets, Serien, Sammlungen, Programme und dergleichen) nach den Schemas 3d, 4d, 6d angenommen Konformitätserklärung bestätigt;
8.2. In übereinstimmung mit Zusammensetzung des Schemas der Erklärung, die in der Anlage 5 dieser technischen Vorschriften, die Klägerin bildet einen Satz Klägers Dokumente aufgeführt, die in Absatz 7 dieses Artikels, führt Tests von Proben der Produktion in einem akkreditierten Prüflabor (Zentrum) oder im eigenen Prüflabor, zugelassen und registriert Konformitätserklärung;
8.3. Bei der Deklaration nach den Schemas 1d und 2d können die Tests der Produktion im eigenen Testlabor durchgeführt werden. Bei der Erklärung der Übereinstimmung mit den Schemata 3d, 4d, 6d Tests werden nur in akkreditierten Testlabors (Zentren) in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion aufgenommen durchgeführt.
Die Produktionskontrolle bei der Deklaration nach den Schemas 1d, 3d und 6d wird vom Hersteller durchgeführt.
8.4. Bei der Erklärung der Einhaltung der Möbelprodukte nach den Schemata 1d, 3d, 6d kann der Antragsteller in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates registriert werden - mitglied der Zollunion in seinem Hoheitsgebiet eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer, oder ist ein Hersteller oder die Funktionen eines ausländischen Herstellers auf der Grundlage eines Vertrages mit ihm in Bezug auf die Einhaltung der gelieferten Produkte Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion und die Verantwortung für die Nichteinhaltung der gelieferten Produkte Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion (eine Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers).
Bei der Erklärung der Einhaltung der Regelungen 2d, 4d Antragsteller kann in Übereinstimmung mit den Gesetzen eines Mitgliedstaats der Zollunion in seinem Hoheitsgebiet eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer, oder ist ein Hersteller oder Verkäufer, oder die Funktionen eines ausländischen Herstellers auf der Grundlage eines Vertrages mit ihm in Bezug auf die Einhaltung der gelieferten Produkte;
8.5. Die Zusammensetzung der Beweismaterialien, die die Grundlage für die Annahme der Konformitätserklärung sind:
8.5.1. als Beweismittel, die die Grundlage für die Annahme einer Konformitätserklärung auf der Grundlage ihrer eigenen Beweise sind, werden die in Absatz 7 des Artikels 6 dieser technischen Verordnung genannten Dokumente verwendet;
8.5.2. als Bedingungen für die Anwendung dieser Dokumente können berücksichtigt werden:
a) für Prüfberichte:
die Anwesenheit von Testprotokollen Werte Indikatoren, die die Einhaltung aller Anforderungen in dieser technischen Verordnung festgelegt bestätigen, die sich auf die spezifischen beanspruchten Produkte;
verteilung der Prüfberichte auf die beanspruchten Möbelprodukte;
b) Konformitätszertifikate oder Prüfberichte für Materialien, Komponenten des Produkts (falls vorhanden);
c) Zertifikate für das Qualitätsmanagementsystem der Produktion (für das Schema 6d) - wenn sie für die Herstellung der beanspruchten Produkte gelten;
d) andere Dokumente, die direkt oder indirekt die Übereinstimmung der Möbelprodukte mit den festgelegten Anforderungen bestätigen, einschließlich Konformitätsbescheinigungen für die beanspruchten Produkte, die bei der freiwilligen Zertifizierung ausgestellt wurden (vorausgesetzt, dass bei der freiwilligen Zertifizierung alle notwendigen Anforderungen bestätigt wurden);
8.6. Die Konformitätserklärung wird in einer einzigen Form durch die Entscheidung der Kommission der Zollunion vom 9. Dezember 2011 N 896 genehmigt;
8.7. Konformitätserklärung kann in Bezug auf bestimmte Arten von Möbelprodukten oder eine Gruppe von homogenen Produkten, für die einheitliche Sicherheitsanforderungen festgelegt sind, die der Konformitätserklärung unterliegen, angenommen werden;
8.8. Die Erklärung über die Übereinstimmung wird für die vom Antragsteller (Hersteller, Verkäufer, Hersteller autorisierte Person, Importeur) auf der Grundlage der geplanten Frist für die Produktion von Serienprodukten, Menge der Produktion, die Gültigkeit der Beweisdokumente, auf deren Grundlage die Erklärung angenommen wird, das gewählte Schema der Erklärung, aber nicht mehr als fünf Jahre;
8.9. Der Antragsteller ist verpflichtet, die Konformitätserklärung und die Beweismittel innerhalb von zehn Jahren nach Ablauf der Konformitätserklärung aufzubewahren.
Der Satz der Dokumente, die die Übereinstimmung bestätigen, soll den Organen der staatlichen Kontrolle (der Aufsicht) auf ihre Forderung zur Verfügung gestellt werden.
9. Der Antragsteller ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um Herstellungsverfahren der Möbel Serienproduktion, war stabil und gewährleistete die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften.
10. Staatliche Kontrolle (Aufsicht) für die Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion wird in der Art und Weise durch die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten der Zollunion festgelegt durchgeführt.
1. Möbelprodukte, die den Anforderungen der Sicherheit entsprechen und das Verfahren zur Bestätigung der Einhaltung gemäß Artikel 6 dieser technischen Vorschriften, muss mit einem einzigen Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion gekennzeichnet werden.
2. Die Kennzeichnung mit einem einzigen Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion wird vor der Freigabe von Möbelprodukten in Umlauf auf dem Markt durchgeführt.
3. Ein einzelnes Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion wird auf dem Etikett (Etikett) auf dem nicht entfernbaren Teil jedes Möbelprodukts aufgebracht. Es ist nicht erlaubt, ein einzelnes Zeichen der Handhabung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion auf der Oberfläche der Schubladen, Regale und andere Teile, einschließlich Komponenten, die ersetzt werden können.
Ein einzelnes Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion wird auch auf die beiliegenden Möbelprodukte Begleitdokumente, Frachtbriefe angewendet.
Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion anzuwenden, jede Methode, die ein klares Bild über die gesamte Lebensdauer der Möbel.
4. Für Möbel Produkte zusammenlegbaren oder universell-Nationalmannschaft Entwürfe geliefert unmontiert, erlaubt die Anwendung einer einzigen Marke der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion nur auf deren Verpackung und auf der dazugehörigen Begleitpapiere.
1. Die Mitgliedstaaten der Zollunion sind verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Freigabe von Möbelprodukten in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion, sowie den Rückzug aus dem Markt von Möbeln, die nicht den Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften oder eingehenden oder im Umlauf ohne ein Dokument der Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung und (oder) ohne die Kennzeichnung eines einzigen Zeichen der Behandlung auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion zu beschränken und zu verbieten.
Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats der Zollunion ist verpflichtet, die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Zollunion über die Entscheidung unter Angabe der Gründe für die Entscheidung und die Bereitstellung von Beweisen, die die Notwendigkeit der Ergreifung der Maßnahme zu informieren.
2. Der Grund für die Anwendung des Artikels des Schutzes kann die Nichterfüllung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften sein.
Anhang 1
zur technischen Verordnung
Zollunion
"Über die Sicherheit der Möbelprodukte"
Anhang 2
zur technischen Verordnung
Zollunion
"Über die Sicherheit der Möbelprodukte"
Anforderungen an die Ausführung von Etagenbetten:
1. In mehrstufigen Betten müssen alle Betten, die als obere Betten verwendet werden, in einer Höhe von 800 mm oder mehr vom Boden verteilt sind, mit einem vierseitigen Zaun versehen sein. Zäune sollten so befestigt werden, dass sie nur mit einem Werkzeug entfernt werden können. Erlaubt ist das Fehlen eines Zauns im Fußteil des Bettes, wenn statt dessen die Anwesenheit einer stationären Treppe vorgesehen ist, deren Stufen über die gesamte Breite der Öffnung angeordnet sind und die zusätzliche Funktion des Lagertanks (Schubladen) erfüllen können.
2. Der Abstand zwischen der oberen Kante des Zauns und der oberen Oberfläche des Betts muss mindestens 260 mm betragen, zwischen der oberen Kante des Zauns und der oberen Oberfläche der Matratze mindestens 160 mm.
3. Der Abstand zwischen der Matratze und der unteren Oberfläche des Zauns oder zwischen einzelnen horizontalen oder vertikalen Zaunelementen sollte zwischen 60 und 100 mm betragen.
4. Die maximale Höhe der Matratzenoberfläche sollte auf einem oder mehreren Elementen der oberen Schicht des Bettes mit einem unauslöschlichen Marker markiert werden. In der Montageanleitung sollten Empfehlungen für die Abmessungen der Matratze gegeben werden, die mit dem Bett ausgestattet werden soll.
5. Mehrstufige Betten sollten mit einer Beistelltreppe versehen werden. Eine Treppe kann ein integraler Bestandteil der Bettkonstruktion sein.
Eine der größten Seiten des Zauns kann vollständig durch eine Ansatzleiter getrennt werden. Die Größe der Einbauten Zaun für anlegeleiter sollte von 300 bis 400 mm.
Der Abstand zwischen den beiden aufeinanderfolgenden Stufen der Treppe muss gleich sein (250±50). Der Abstand zwischen den Stufen muss gleich sein, mit einer Grenzabweichung von ± 2 mm. Der Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Stufen muss mindestens 200 mm betragen; die Nutzlänge der Stufe muss mindestens 300 mm betragen.
6. Die Lücken zwischen der Basis des Bettes, Zargami, den Rücken und den Elementen des Zauns sollen 25 mm nicht überschreiten.
7. Die Basis des Bettes sollte Luft durchlassen.
Anforderungen an die Weichheit der Sitz- und Liegemöbel, abhängig von der funktionalen Bestimmung.
Hinweis: Wenn die beim Test erhaltenen Verformungs- und Biegungswerte benachbarten Kategorien entsprechen und die Werte zwischen den Kategorien liegen, sollte die Weichheit der Elemente als die Kategorie eingestuft werden, die der niedrigste Wert entspricht.
Die Weichheit (Verformung und Biegsamkeit) des Bettes auf einer flexiblen oder elastischen Basis sollte innerhalb derselben Kategorie liegen.
Weichheitskategorien für weiche Elemente von Kindermöbeln werden nicht festgelegt.
Anhang 3
zur technischen Verordnung
Zollunion
"Über die Sicherheit der Möbelprodukte"
Anhang 4
zur technischen Verordnung
Zollunion
"Über die Sicherheit der Möbelprodukte"
Anhang 5
zur technischen Verordnung
Zollunion
"Über die Sicherheit der Möbelprodukte"
Elektronischer Text des Dokuments
vorbereitet JSC "Code" und geprüft nach:
offizielle Website
Kommission der Zollunion
www.tsouz.ru
Stand: 19.06.2012