Technische Vorschriften der Zollunion

TR TC 004/2011

Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
Zur Sicherheit von Niederspannungsgeräten

(geändert am 9. Dezember 2011)

Vorwort

1. Diese technische Verordnung der Zollunion ist in Übereinstimmung mit dem Abkommen über einheitliche Grundsätze und Regeln der technischen Regulierung in der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation vom 18. November 2010 entwickelt.


2. Diese technischen Vorschriften der Zollunion entwickelt, um eine einheitliche Zollgebiet der Zollunion für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen an Niederspannungsanlagen, um die freie Bewegung von Niederspannungsanlagen im Umlauf in der einheitlichen Zollgebiet der Zollunion hergestellt etablieren.


3. Wenn in Bezug auf Niederspannungsanlagen andere technische Vorschriften der Zollunion, der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft (im Folgenden - EurAsES), die Anforderungen an Niederspannungsanlagen, Niederspannungsanlagen müssen die Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion, EurAsES, die Wirkung, die es unterliegt erfüllen.

Artikel 1. Anwendungsbereich

1. Diese technischen Vorschriften der Zollunion erstreckt sich auf Niederspannungsanlagen im Umlauf im einheitlichen Zollgebiet der Zollunion hergestellt.


Niederspannungsanlagen, die durch diese technischen Vorschriften der Zollunion abgedeckt sind elektrische Geräte für den Einsatz bei einer Nennspannung von 50 bis 1000 V (einschließlich) AC und von 75 bis 1500 V (einschließlich) Gleichstrom bestimmt.


2. Diese technischen Vorschriften der Zollunion gelten nicht für:


elektrische Geräte für den Betrieb in explosionsgefährdeten Umgebungen;


medizinische Produkte;


elektrische Ausrüstung von Aufzügen und Lastenaufzügen (außer elektrischen Maschinen);


elektrische Ausrüstung für die Verteidigung;


steuergeräte für Weidezäune;


elektrische Geräte für den Einsatz in Luft-, Wasser-, Land- und unterirdischen Verkehrsmitteln;


elektrische Ausrüstung für die Sicherheit von Reaktoranlagen von Kernkraftwerken.


3. Diese technische Regelung der Zollunion legt Anforderungen an niederspannungsgeräte zum Schutz von Leben und Gesundheit, Eigentum sowie die Vermeidung von Aktionen Irreführung der Verbraucher (Benutzer) in Bezug auf Ihren Zweck und Ihre Sicherheit.

Artikel 2. Definitionen

In dieser technischen Vorschriften der Zollunion gelten die folgenden Begriffe und ihre Definitionen:


Hersteller - eine juristische oder eine Natürliche Person als Einzelunternehmer, in seinem Namen mit der Produktion und (oder) die Umsetzung der niederspannungsgeräte und für dessen Einhaltung von Sicherheits-technischen Vorschriften der Zollunion;


importeur - in einem Mitgliedstaat der Zollunion, die mit einem gebietsfremden Mitgliedstaaten der Zollunion Außenhandelsvertrag für die Übertragung von Niederspannungsanlagen abgeschlossen hat, implementiert diese Ausrüstung und ist verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion;


nennspannung von Niederspannungsanlagen - Eingang und (oder) Ausgangsspannung (Spannungsbereich) von Niederspannungsanlagen vom Hersteller auf diesem Gerät und in den Betriebsunterlagen angegeben;


behandlung von Niederspannungsanlagen auf dem Markt - die Prozesse des Übergangs von Niederspannungsanlagen vom Hersteller zum Verbraucher (Benutzer) im einheitlichen Zollgebiet der Zollunion, die Niederspannungsanlagen nach Abschluss seiner Herstellung durchläuft;


bestimmungsgemäße Verwendung - die Verwendung von Niederspannungsanlagen in Übereinstimmung mit dem vom Hersteller auf dieser Ausrüstung und (oder) in den Betriebsunterlagen angegebenen Zweck;


vom Hersteller autorisierte Person - eine juristische oder natürliche Person in der vorgeschriebenen Weise von einem Mitgliedstaat der Zollunion, die vom Hersteller auf der Grundlage eines Vertrages mit ihm für die Durchführung von Aktionen in seinem Namen bei der Bestätigung der Einhaltung und Platzierung der Produkte in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion, sowie die Verantwortung für die Nichteinhaltung der Produkte Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion;


elektrische Geräte - Geräte für die Erzeugung, Umwandlung, übertragung, Verteilung und Nutzung von elektrischer Energie, einschließlich der sowohl für direkten Einsatz, und so eingebaut in Autos, Maschinen, Apparate, Geräte und andere Produkte.

Artikel 3. Die Regeln der Behandlung auf dem Markt

1. Niederspannungsanlagen in Umlauf auf dem Markt in Übereinstimmung mit diesen technischen Vorschriften der Zollunion und anderen technischen Vorschriften der Zollunion, EurAsEC, die für sie gilt und unter der Bedingung, dass sie die Konformitätserklärung nach Artikel 7 dieser technischen Vorschriften der Zollunion, sowie nach anderen technischen Vorschriften der Zollunion, EurAsEC, deren Wirkung auf sie gilt.


2. Niederspannungs-Anlagen, die übereinstimmung mit den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion nicht bestätigt, darf nicht markiert sein eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion und dürfen nicht in den Verkehr auf dem Markt.


3. Niederspannungsanlagen, die nicht mit einem einzigen Zeichen der Marktumkehr der Mitgliedstaaten der Zollunion gekennzeichnet sind, dürfen nicht auf dem Markt in Umlauf gebracht werden.

Artikel 4. Sicherheitsanforderungen

Niederspannungs-Anlagen muss so konzipiert und hergestellt, so dass es bei der Anwendung bestimmungsgemäß und Umsetzung der Anforderungen zu Montage, Betrieb (Nutzung), Lagerung, Transport (Transport) und die Wartung der Systeme:


erforderliche Schutzstufe gegen direkte oder indirekte Einwirkung von elektrischem Strom;


kein unzulässiges Risiko für erhöhte Temperaturen, Lichtbogenentladungen oder Strahlung, die zu Gefahren führen können;


das erforderliche Maß an Schutz vor Verletzungen durch rotierende und feste Teile von Niederspannungsanlagen;


das erforderliche Maß an Schutz vor Gefahren nichtelektrischer Herkunft, die bei der Verwendung von Niederspannungsanlagen auftreten, einschließlich durch physikalische, chemische oder biologische Faktoren verursacht;


das notwendige Niveau der isolierende Schutz;


erforderliche mechanische und Schaltverschleißfestigkeit;


das erforderliche Maß an Beständigkeit gegen äußere Einflussfaktoren, einschließlich nicht-mechanischer Natur, unter den entsprechenden klimatischen Bedingungen der äußeren Umgebung;


kein unzulässiges Risiko bei Überlastungen, Notfällen und Ausfällen, die durch den Einfluss externer und interner Einflussfaktoren verursacht werden;


kein unzulässiges Risiko beim Anschluss und/oder der Installation.


Niederspannungsanlagen müssen so konstruiert und hergestellt werden, dass sie unter normalen und Notbetriebsbedingungen keine Brandursache darstellen.


Für die sichere Anwendung von Niederspannungsgeräten muss dem Verbraucher (Benutzer) das erforderliche Maß an Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Artikel 5. Anforderungen an Kennzeichnung und Betriebsunterlagen

1. Name und (oder) Bezeichnung von Niederspannungsanlagen (Typ, Marke, Modell), seine wichtigsten Parameter und Eigenschaften, die die Sicherheit, den Namen und (oder) Marke des Herstellers, den Namen des Landes, in dem die Niederspannungsanlagen hergestellt werden, müssen auf Niederspannungsanlagen aufgetragen und in den beigefügten Betriebsunterlagen angegeben werden.


Dabei müssen der Name des Herstellers und/oder sein Warenzeichen, der Name und die Bezeichnung der Niederspannungsausrüstung (Typ, Marke, Modell) auch auf der Verpackung aufgetragen werden.


2. Sind die in Absatz 1 genannten Angaben nicht auf Niederspannungsanlagen anzuwenden, so dürfen diese nur in den mit diesem Gerät beiliegenden Betriebsunterlagen angegeben werden. Dabei müssen der Name des Herstellers und (oder) sein Warenzeichen, der Name und die Bezeichnung der Niederspannungsausrüstung (Typ, Marke, Modell (falls vorhanden)) auf die Verpackung aufgetragen werden.


3. Die Kennzeichnung von Niederspannungsgeräten muss lesbar, leicht ablesbar und an einem werkzeugfreien Ort auf die Niederspannungsgeräte aufgetragen werden.


4. Betriebsunterlagen für Niederspannungsanlagen müssen enthalten: die in Absatz 1 dieses Artikels aufgeführten Informationen;


informationen zur Zuordnung von Niederspannungsgeräten;


eigenschaften und Parameter;


regeln und Bedingungen für den sicheren Betrieb (Verwendung);


regeln und Bedingungen für Montage, Lagerung, Transport (Transport), Verkauf und Entsorgung (falls erforderlich - Festlegung der Anforderungen an sie);


informationen zu den Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, wenn eine Fehlfunktion dieses Geräts festgestellt wird;


name und Standort des Herstellers (vom Hersteller autorisierte Person), des Importeurs, Informationen für die Kommunikation mit ihnen;


monat und Jahr der Herstellung von Niederspannungsanlagen und (oder) Informationen über den Ort der Anwendung und Verfahren zur Bestimmung des Jahres der Herstellung.


5. Die operativen Dokumente werden in russischer Sprache und in der Staatssprache (n) des Mitgliedstaats der Zollunion durchgeführt, wenn entsprechende Anforderungen in der Gesetzgebung (n) des Mitgliedstaats (n) der Zollunion vorliegen.


Die Betriebsunterlagen werden auf Papier ausgeführt. Dazu kann ein Satz von Betriebsunterlagen auf elektronischen Medien beigefügt werden. Betriebsunterlagen, die im Lieferumfang von Niederspannungsanlagen für Nicht-Haushalte enthalten sind, können nur auf elektronischen Medien ausgeführt werden.

Artikel 6. Sicherheitskonformität

1. Konformität von Niederspannungsanlagen mit dieser technischen Vorschrift der Zollunion sichergestellt Erfüllung der Sicherheitsanforderungen direkt oder die Einhaltung der Anforderungen der Standards, Standards in der Liste enthalten, als Folge davon, auf freiwilliger Basis die Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion.


2. Methoden der Forschung (Tests) und Messungen von Niederspannungsanlagen werden in den Standards in der Liste der Standards, die Regeln und Methoden der Forschung (Tests) und Messungen, einschließlich der Regeln für die Probenahme für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion und die Durchführung der Bewertung (Bestätigung) der Konformität der Produkte.

Artikel 7. Konformitätserklärung

1. Vor der Freigabe in den Verkehr auf dem Markt Niederspannungsanlagen müssen die Bestätigung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften dieser technischen Vorschriften der Zollunion übergeben.


Bestätigung der Übereinstimmung mit Niederspannungsanlagen wird in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Anwendung der Musterschemata Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion von der Kommission der Zollunion (im Folgenden - Kommission) genehmigt durchgeführt.


2. Niederspannungsanlagen in der Liste in der Anlage zu dieser technischen Vorschriften der Zollunion aufgeführt sind, unterliegt der Bestätigung der Einhaltung in Form von Zertifizierung (Schema 1c, 3c, 4c).


Niederspannungsanlagen, die nicht in der angegebenen Liste enthalten sind, unterliegen der Konformitätserklärung (Schema 1d, 2d, 3d, 4d, 6d). Die Wahl des Schemas der Erklärung der Übereinstimmung von Niederspannungsanlagen, die nicht in der Liste enthalten sind, wird vom Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), dem Importeur durchgeführt.


Nach der Entscheidung des Herstellers (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur Bestätigung der Einhaltung von Niederspannungsanlagen, die nicht in der Liste enthalten sind, kann in Form einer Zertifizierung in Übereinstimmung mit Absatz 5 dieses Artikels durchgeführt werden.


Im Falle der Nichtanwendung von Normen gemäß Artikel 6 Absatz 1 des vorliegenden technischen Reglements der Zollunion, oder bei deren Abwesenheit Konformitätsbewertung von Niederspannungsanlagen wird in Form der Zertifizierung (Schema 1s, 3S, 4S) in Absatz 10 dieses Artikels.


3. Die Zertifizierung von Niederspannungsanlagen, die serienmäßig hergestellt werden, erfolgt nach dem Schema 1c. Niederspannungsanlagen für die Zertifizierung ist der Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person).


Charge von Niederspannungsanlagen (Einzelprodukt) in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion hergestellt wird, ist der Hersteller, eine Charge von Niederspannungsanlagen (Einzelprodukt) in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion importiert wird, ist ein Importeur oder Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person).


4. Die Zertifizierung von Niederspannungsanlagen wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Konformität) durchgeführt, die in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion aufgenommen wird.


Tests für die Zertifizierung wird von einem akkreditierten Testlabor (Zentrum) durchgeführt, das in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion aufgenommen wird.


5. Bei der Zertifizierung von Niederspannungsanlagen (Schema 1s, 3s, 4s):


5.1. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), stellt der Importeur die Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Konformität) eine Reihe von Dokumenten für Niederspannungsanlagen, die die Einhaltung der Niederspannungsanlagen Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die umfasst:


technische Daten (falls vorhanden);


betriebsunterlagen;


liste der Standards, die Anforderungen dieser Niederspannungsanlagen aus der Liste der Standards in Absatz 1 des Artikels 6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion angegeben entsprechen müssen;


vertrag (Liefervertrag) oder Versanddokumentation (für eine Reihe von Niederspannungsanlagen (Einzelprodukte) (Schaltungen 3c, 4c);


5.2. Der Hersteller unternimmt alle notwendigen Maßnahmen, um den Produktionsprozess stabil zu halten und sicherzustellen, dass die Herstellung von Niederspannungsanlagen Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion;


5.3. zertifizierungsstelle (Compliance-Bewertung):


5.3.1. führt die Auswahl der Probe (Proben) durch;


5.3.2. führt die Identifizierung von Niederspannungsanlagen durch die Identifizierung seiner Eigenschaften in Artikel 1 dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die Bestimmungen in Artikel 5 dieser technischen Vorschriften der Zollunion und die in Absatz 5.1 Absatz 5 dieses Artikels aufgeführten Dokumente festgelegt;


5.3.3. organisiert Tests von Proben (Proben) Niederspannungsanlagen, um die Anforderungen der Standards aus der Liste der Standards in Absatz 1 des Artikels 6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion angegeben entsprechen, und führt eine Analyse des Protokolls (Protokolle) Tests;


5.3.4. führt eine Analyse des Produktions (Abbildung 1C).


Wenn der Hersteller ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System der Produktion oder Entwicklung und Produktion von Niederspannungsanlagen bewertet die Möglichkeit dieses Systems, um eine stabile Ausgabe von zertifizierten Niederspannungsanlagen, die den Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion;


5.3.5. stellt ein Konformitätszertifikat in einer einzigen Form aus, die von der Kommission genehmigt wurde. Die Gültigkeitsdauer der Konformitätsbescheinigung für Niederspannungsgeräte, die serienmäßig hergestellt werden, beträgt nicht mehr als 5 Jahre, für eine Charge von Niederspannungsgeräten (Einzelprodukt) wird die Gültigkeitsdauer der Konformitätsbescheinigung nicht festgelegt;


5.4. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur:


5.4.1. trägt ein einziges Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion;


5.4.2. erstellt nach Abschluss der Konformitätsbestätigung eine Reihe von Dokumenten für Niederspannungsanlagen, die Folgendes umfassen:


die in Absatz 5 Absatz 5.1 dieses Artikels vorgesehenen Dokumente;


protokoll (Prüfprotokolle);


die Ergebnisse der Analyse des Zustandes der Produktion;


Konformitätsbescheinigung.


5.5. Zertifizierungsstelle (Beurteilung (Bestätigung)) führt die Inspektionskontrolle für zertifizierter Niederspannungs-Ausrüstung durch die Proben in einem akkreditierten Prüflabor (Zentrum) und (oder) Analyse der Produktion (Abbildung 1C).


6. Die Erklärung der Übereinstimmung mit Niederspannungsanlagen (Schema 1d, 2d, 3d, 4d, 6d) wird auf der Grundlage der:


6.1. eigene Beweise (Schema 1d, 2d):


- durchführung von Tests von Niederspannungsanlagen (für eine Charge von Niederspannungsanlagen (Einzelprodukt) (Diagramm 2d);


- durchführung von Tests von Niederspannungsanlagen und Produktionskontrolle durch den Hersteller (für Niederspannungsanlagen, serienmäßig hergestellt) (Schema 1d);


6.2. beweise, die mit der Teilnahme eines akkreditierten Testlabors (Zentrum), der Zertifizierungsstelle für Qualitätsmanagementsysteme, in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion (Schema 3d, 4d, 6d) enthalten erhalten:


- durchführung von Tests von Niederspannungsanlagen, Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems der Produktion oder Entwicklung und Produktion von Niederspannungsanlagen und Produktionskontrolle durch den Hersteller (für Niederspannungsanlagen, die serienmäßig hergestellt werden) (Schema 6d).


- durchführung von Tests von Niederspannungsanlagen (für eine Charge von Niederspannungsanlagen (Einzelprodukt) (Schema 4d);


- durchführung von Tests von Niederspannungsanlagen und Produktionskontrolle durch den Hersteller (für Niederspannungsanlagen, serienmäßig hergestellt) (Schema 3d);


Dezember 2011 - die Entscheidung der Kommission der Zollunion vom 9. Dezember 2011 N 884. - Siehe vorherige Ausgabe.


6.3. Die Erklärung der Übereinstimmung von Niederspannungsanlagen, die serienmäßig hergestellt werden, wird vom Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person) gemäß den Schemas 1d, 3d, 6d durchgeführt.


Erklärung der Übereinstimmung mit der Partei Niederspannungsanlagen (Einzelprodukt) wird vom Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur nach den Schemas 2d, 4d durchgeführt.


7. Bei der Erklärung der Übereinstimmung mit Niederspannungsanlagen in den Schaltungen 1d, 2d:


7.1. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur:


7.1.1. bildet eine Reihe von Dokumenten, die die Einhaltung der Niederspannungsanlagen Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die umfasst:


technische Daten (falls vorhanden);


betriebsunterlagen;


liste der Standards, deren Anforderungen erfüllt diese Niederspannungsanlagen aus der Liste der Standards in Absatz 1 Artikel 6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion angegeben;


Protokoll (s) Prüfungen im Prüflabor (Mitte) nach Wahl des Herstellers (vom Hersteller autorisierten Person), Importeur;


Konformitätsbescheinigung (falls vorhanden);


Konformitätserklärung des Herstellers (falls vorhanden) (für eine Reihe von Niederspannungsanlagen (Einzelprodukt) (Diagramm 2d);


vertrag (Liefervertrag) oder Versanddokumentation (für eine Charge von Niederspannungsanlagen (Einzelprodukt) (Diagramm 2d);


7.1.2. führt die Identifizierung von Niederspannungsanlagen durch die Identifizierung seiner Eigenschaften in Artikel 1 dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die Bestimmungen in Artikel 5 dieser technischen Vorschriften der Zollunion und die in Unterabsatz 7.1.1 aufgeführten Dokumente festgelegt. Absatz 7.1 dieses Artikels;


7.2. Hersteller:


führt die Produktionskontrolle durch und trifft alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Produktionsprozess die Einhaltung der Niederspannungsanlagen mit den Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion (Schema 1d) gewährleistet.


Die Anforderungen an die Prozesse der Produktion und Kontrolle, sowie die Ergebnisse ihrer Kontrolle müssen dokumentiert werden (in der vom Hersteller festgelegten Form);


7.3. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur:


7.3.1. nimmt schriftlich eine Erklärung über die Einhaltung der Niederspannungsanlagen vorliegenden technischen Vorschriften der Zollunion in einer einzigen Form von der Kommission genehmigt, und legt ein einziges Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion;


7.3.2. enthält nach Abschluss der Konformitätsbestätigung den unter Punkt 7.1.1 aufgeführten Unterlagen für Niederspannungsanlagen. absatz 7.1 dieses Artikels, Konformitätserklärung.


8. Bei der Erklärung der Übereinstimmung mit Niederspannungsanlagen nach den Schemata 3d, 4d, 6d:


8.1. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur:


8.1.1. erzeugt eine Reihe von Dokumenten für Niederspannungsanlagen, die:


technische Daten (falls vorhanden);


betriebsunterlagen;


liste der Standards, die Anforderungen dieser Niederspannungsanlagen aus der Liste der Standards in Absatz 1 des Artikels 6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion angegeben entsprechen müssen;


vertrag (Liefervertrag) oder Versanddokumentation (für eine Charge von Niederspannungsanlagen (Einzelprodukt) (Schemas 3d, 4d);


Konformitätszertifikat (Kopie des Zertifikats) für das Qualitätsmanagementsystem der Produktion oder Entwicklung und Produktion von Niederspannungsanlagen (Schema 6d);


8.1.2. führt die Identifizierung von Niederspannungsanlagen durch die Identifizierung seiner Eigenschaften in Artikel 1 dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die Bestimmungen in Artikel 5 dieser technischen Vorschriften der Zollunion und die in Unterabsatz 8.1.1 aufgeführten Dokumente festgelegt. Ziffer 8.1. dieses Artikels;


8.1.3. organisiert Tests von Proben (Proben) Niederspannungsanlagen, um die Anforderungen der Standards aus der Liste der Standards in Absatz 1 des Artikels 6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion angegeben entsprechen;


8.2. Hersteller:


führt die Produktionskontrolle durch und trifft alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Produktionsprozess die Einhaltung der Niederspannungsanlagen den Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion (Schema 3d, 6d) gewährleistet. Die Anforderungen an die Prozesse der Produktion und Kontrolle, sowie die Ergebnisse ihrer Kontrolle müssen dokumentiert werden (in der vom Hersteller festgelegten Form);


trifft alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Produktionsprozess und das stabile Funktionieren des Qualitätsmanagementsystems der Produktion oder Entwicklung und Produktion von Niederspannungsanlagen sicherzustellen, dass die Niederspannungsanlagen den Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen (Schema 6d);


8.3. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur:


8.3.1. nimmt schriftlich eine Erklärung über die Einhaltung der Niederspannungsanlagen vorliegenden technischen Vorschriften der Zollunion in einer einzigen Form von der Kommission genehmigt, und legt ein einziges Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion;


8.3.2. erstellt nach Abschluss der Konformitätsbestätigungsverfahren eine Reihe von Dokumenten für Niederspannungsanlagen, die Folgendes umfassen:


die in Unterabsatz 8.1.1 des Absatzes 8.1 dieses Artikels vorgesehenen Dokumente;


protokoll (Prüfprotokolle);


Konformitätserklärung.


9. Die Konformitätserklärung unterliegt der Registrierung in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Zollunion. Die Wirkung der Erklärung beginnt mit dem Tag ihrer Registrierung.


Die Gültigkeitsdauer der Konformitätserklärung für Niederspannungsgeräte, die serienmäßig hergestellt werden, beträgt nicht mehr als 5 Jahre, für eine Charge von Niederspannungsgeräten (Einzelprodukt) wird die Gültigkeitsdauer der Konformitätserklärung nicht festgelegt.


10. Bei der Zertifizierung von Niederspannungsanlagen, im Falle der Nichtanwendung von Standards aus der Liste der Standards in Absatz 1 Artikel 6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion oder in Abwesenheit von ihnen (Schema 1c, 3c, 4c):


10.1. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), stellt der Importeur die Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Konformität) eine Reihe von Dokumenten für Niederspannungsanlagen, die die Einhaltung der Niederspannungsanlagen Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die umfasst:


technische Daten (falls vorhanden);


betriebsunterlagen;


beschreibung der technischen Entscheidungen und Risikobewertung, die die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion bestätigen;


vertrag (Liefervertrag) oder Versanddokumentation (für eine Reihe von Niederspannungsanlagen (Einzelprodukte) (Schaltungen 3c, 4c);


10.2. Der Hersteller unternimmt alle notwendigen Maßnahmen, um den Produktionsprozess stabil zu halten und sicherzustellen, dass die Herstellung von Niederspannungsanlagen Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion;


10.3. zertifizierungsstelle (Compliance-Bewertung):


10.3.1. führt die Auswahl der Probe (Proben) durch;


10.3.2. führt die Identifizierung von Niederspannungsanlagen durch die Identifizierung seiner Eigenschaften in Artikel 1 dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die Bestimmungen in Artikel 5 dieser technischen Vorschriften der Zollunion und die in Unterabsatz 10.1 Absatz 10 dieses Artikels aufgeführten Dokumente festgelegt;


10.3.3. führt die Bestätigung der Einhaltung der Niederspannungsanlagen direkt die Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion.


Dabei die Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Konformität):


bestimmt auf der Grundlage der Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion spezifische Sicherheitsanforderungen für zertifizierte Niederspannungsanlagen;


führt eine Analyse der technischen Entscheidungen und Risikobewertung, die die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion durch den Hersteller durchgeführt bestätigen;


bestimmt die Liste der in Absatz 2 Artikel 6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion genannten Standards, die Methoden der Messung und Prüfung oder in Abwesenheit von ihnen, definiert Methoden der Kontrolle, Messung und Prüfung, um die Einhaltung von Niederspannungsanlagen spezifischen Sicherheitsanforderungen zu bestätigen;


organisiert die Durchführung von Tests von Niederspannungsanlagen und führt die Analyse des Protokolls (Testprotokolle) durch;


10.3.4. führt eine Analyse des Produktions (Schema 1s);


Wenn der Hersteller ein zertifiziertes Management-System für die Produktion oder Entwicklung und Produktion von Niederspannungsanlagen bewertet die Möglichkeit dieses Systems, um eine stabile Ausgabe von zertifizierten Niederspannungsanlagen, die den Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion;


10.3.5. stellt ein Konformitätszertifikat in einer einzigen Form aus, die von der Kommission genehmigt wurde.


Die Gültigkeitsdauer der Konformitätsbescheinigung für Niederspannungsgeräte, die serienmäßig hergestellt werden, beträgt nicht mehr als 5 Jahre, für eine Charge von Niederspannungsgeräten (Einzelprodukt) wird die Gültigkeitsdauer der Konformitätsbescheinigung nicht festgelegt;


10.4. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur:


10.4.1. trägt ein einziges Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion;


10.4.2. erstellt nach Abschluss der Konformitätsbestätigung eine Reihe von Dokumenten für Niederspannungsanlagen, die Folgendes umfassen:


die in Absatz 10.1 dieses Absatzes vorgesehenen Dokumente;


protokoll (Prüfprotokolle);


die Ergebnisse der Analyse des Zustandes der Produktion;


Konformitätserklärung;


10.5. Zertifizierungsstelle (Beurteilung (Bestätigung)) führt die Inspektionskontrolle für zertifizierter Niederspannungs-Ausrüstung durch die Proben in einem akkreditierten Prüflabor (Zentrum) und (oder) Analyse der Produktion (Abbildung 1C).


11. Der Satz von Dokumenten für Niederspannungsanlagen muss im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Zollunion auf:


Niederspannungsausrüstung - beim Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person) für mindestens 10 Jahre ab dem Tag der Entfernung (Beendigung) von der Produktion dieser Niederspannungsausrüstung;


die Partei der Niederspannungsausrüstung - beim Importeur oder der vom Hersteller bevollmächtigten Person für nicht weniger als 10 Jahre ab dem Datum der Realisierung des letzten Erzeugnisses aus der Partei.

Artikel 8. Kennzeichnung der einheitlichen Marke der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion

1. Niederspannungs-Anlagen, die relevante Sicherheitsanforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion und der Ablauf der Konformitätsbewertung gemäß Artikel 7 der technischen Vorschriften der Zollunion, muss die Kennzeichnung eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion.


2. Die Kennzeichnung der einheitlichen Marke der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion wird vor der Freigabe von Niederspannungsanlagen in den Verkehr auf dem Markt durchgeführt.


3. Ein einzelnes Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion wird auf jede Einheit von Niederspannungsanlagen in irgendeiner Weise, die eine klare und klare Bild während der gesamten Lebensdauer der Niederspannungsanlagen, sowie in den beigefügten Betriebsdokumenten angegeben.


4. Darf nur auf der Verpackung und in den beigefügten Betriebsunterlagen, wenn es nicht möglich ist, direkt auf Niederspannungsanlagen angewendet werden, ein einzelnes Zeichen der Handhabung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion.


5. Niederspannungsanlagen sind mit einem einzigen Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion in Übereinstimmung mit den Anforderungen aller technischen Vorschriften der Zollunion, EurAsEC, deren Wirkung auf sie gilt und für die Anwendung dieses Zeichens markiert.

Artikel 9. Schutzklausel

Die Mitgliedstaaten der Zollunion sind verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Freigabe von Niederspannungsanlagen in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion, sowie den Rückzug aus dem Markt von Niederspannungsanlagen, die nicht den Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen zu begrenzen.

Liste der Niederspannungsanlagen, die Konformität in Form von Zertifizierung nach den technischen Vorschriften der Zollunion "über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen" (TR TC 004/2011) bestätigt werden

Applikation

zur technischen Verordnung

Zollunion

"Über Sicherheit

niederspannungsanlagen"

(TR TC 004/2011)



1. Elektrische Geräte und Haushaltsgeräte:


zum Kochen und Lagern von Lebensmitteln und zur Mechanisierung von Küchenarbeiten;


für die Verarbeitung (Waschen, Bügeln, Trocknen, Reinigen) von Wäsche, Kleidung und Schuhen;


für die Reinigung und Reinigung von Räumen;


zur Aufrechterhaltung und Anpassung des Raumklimas;


sanitär-Hygiene;


für die Pflege von Haaren, Nägeln und Haut;


für Körperheizung;


vibrationsmassage;


spiel-, Sport- und Fitnessgeräte;


audio- und Videogeräte, Fernseh- und Rundfunkempfänger;


nähen und Stricken;


netzteile, Ladegeräte, Spannungsregler;


für die Garten- und Gartenbauwirtschaft;


für Aquarien und Gartenteiche;


Elektropumpe;


lichtausrüstungen und Lichtquellen;


elektrische Installationsprodukte;


Verlaengerungskabel.


2. Persönliche elektronische Computer (Personal Computer).


3. Niederspannungsgeräte, die an persönliche elektronische Computer angeschlossen werden.


4. Instrument elektrifiziert (manuelle und tragbare elektrische Maschinen).


5. Elektromusikinstrumente.


6. Kabel, Drähte und Kabel.


7. Automatische Schalter, Schutzschalter.


8. Geräte für die Verteilung der elektrischen Energie.


9. Elektrische Geräte zur Steuerung von elektrischen Anlagen.

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Text Verzeichnis der Normen, als Folge davon, auf freiwilliger Basis die Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen" (TR CU 004/2011), finden Sie unter dem Link.


Der Text der Liste der Standards, die Regeln und Methoden der Forschung (Tests) und Messungen, einschließlich der Regeln für die Probenahme für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "ÜBER die Sicherheit von Niederspannungsanlagen" (TR TC 004/2011) und die Durchführung der Bewertung (Bestätigung) der Konformität der Produkte.


Die Redaktion des Dokumentes unter Berücksichtigung

änderungen und Ergänzungen vorbereitet

AG "Kodex"