Kosmetik

Die Zertifizierung von Parfümerie- und Kosmetikprodukten wird gemäß den geltenden technischen Vorschriften der Zollunion TR TC 009/2011 «Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten» in Form von Deklaration und staatliche Registrierung von kosmetischen Produkten (Erhalt der SGR) durchgeführt.

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Die Zertifizierung von Parfümerie- und Kosmetikprodukten wird gemäß den geltenden technischen Vorschriften der Zollunion TR TC 009/2011 «Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten» in Form von Deklaration und staatliche Registrierung von kosmetischen Produkten (Erhalt der SGR) durchgeführt.

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BRECHEN SIE NICHT DAS GESETZ

Auf Kosmetik und Parfüm erstreckt sich die technische Verordnung TC 009/2011 - diese Norm legt die Anforderungen in Bezug auf die Produktion, Umsatz, Bewertung der Qualität der Produkte dieser Art. Es ist im gesamten EAWG-Gebiet sowie in Übereinstimmung mit ihm erteilten Genehmigungen rechtskräftig.


Die wichtigsten zwei Formen der Bewertung sind die Deklaration und die staatliche Registrierung. In den meisten Fällen ist eine Erklärung erforderlich.

Deklarierung von Parfümerie- und Kosmetikprodukten und deren staatliche Registrierung

Staatliche Registrierung von Parfüm-Kosmetik-Produkte auf dem Gebiet der Zollunion hergestellt wird, wird in der Phase der Produktion und Parfüm-Kosmetik–Produkte in das Zollgebiet der Zollunion importiert durchgeführt - vor der Freigabe in Umlauf in das Zollgebiet der Zollunion.


Bestimmen, welche Parfüm- und Kosmetikprodukte unterliegen der staatlichen Registrierung in der «einheitlichen Liste der Produkte (Waren) unterliegt der staatlichen Sanitär-epidemiologischen Überwachung (Kontrolle) an der Zollgrenze und Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion».


Getrennt davon können 13 Kategorien der Liste identifiziert werden, die der obligatorischen Registrierung von Parfümerie- und Kosmetikprodukten unterliegen.


SGR muss aufstellen:

1. Parfüm- und Kosmetikprodukte für künstliche Bräune;

2. Parfüm- und Kosmetikprodukte für die Aufhellung (Aufhellung) der Haut;

3. Kosmetik für Tattoo;

4. Intime Kosmetik;

5. Parfüm- und Kosmetikprodukte des persönlichen Schutzes der Haut vor den Auswirkungen von schädlichen Produktionsfaktoren;

6. Baby-Kosmetik;

7. Parfüm- und Kosmetikprodukte für die chemische Färbung, Aufhellung und Hervorhebung von Haaren;

8. Parfüm- und Kosmetikprodukte für die chemische Lockenwicklung und Haarglättung;

9. Parfüm- und Kosmetikprodukte, die mit Nanomaterialien hergestellt werden; 10.Parfüm- und Kosmetikprodukte für die Enthaarung;

11. Chemische Peelings;

12. Fluorhaltige Mittel der Mundhygiene, in denen der Massenanteil der Fluoride 0,15% übersteigt (für flüssige Mittel der Mundhygiene - 0,05%);

13. Mittel zur Zahnaufhellung mit Wasserstoffperoxid oder andere Komponenten, bis zu Wasserstoffperoxid, einschließlich Carbamid-Peroxid und Zink, mit einer Konzentration von Wasserstoffperoxid (oder als Zutat zugewiesenen) 0,1% – 6,0%.


Andere Produkte, die nicht in der Liste für SGR enthalten sind, müssen nur nach TR TC 009/2011 deklariert werden.


Die Spezialisten der Firma «EAC" beraten Sie in Fragen des Erhaltens von SGR für Parfümerie- und Kosmetikprodukte.

Liste der Dokumente, die für den Erhalt der SGR für Kosmetik erforderlich sind

Die notwendigen Dokumente für den Hersteller von Kosmetika, die sich auf dem Territorium des TC:

  • bewerbung;
  • normative Dokument (TU, GOST, SRT, etc.);
  • rezeptur;
  • label (Vorder- und Rückseite) im elektronisch editierbaren Format;
  • erklärung (Erklärung oder schriftliche Mitteilung) des Herstellers über die Einhaltung der GMP-Prinzipien oder das Zertifikat der Konformität mit dem Qualitätsmanagementsystem oder das Zertifikat der Konformität mit der Herstellung von Parfüm- und Kosmetikprodukten mit den Prinzipien der guten Produktionspraxis (GMP));
  • produktbeschreibung;
  • mietvertrag für Produktionsanlagen oder Eigentumsrecht;
  • Registrierungsunterlagen (OGRN, TIN, Auszug aus EGRUL);
  • qualitätspass vom Hersteller;

Notwendige Dokumente für die Registrierung von importierten Kosmetika:

  • Anforderung;
  • rezeptur (mit Angabe der CAS-Nr.);
  • label (Vorder- und Rückseite) im elektronisch editierbaren Format;
  • erklärung (Erklärung oder schriftliche Mitteilung) des Herstellers über die Einhaltung der GMP-Prinzipien oder das Zertifikat der Konformität mit dem Qualitätsmanagementsystem oder das Zertifikat der Konformität mit der Herstellung von Parfüm- und Kosmetikprodukten mit den Prinzipien der guten Produktionspraxis (GMP));
  • produktbeschreibung;
  • Registrierungsunterlagen für den Importeur (OGRN, TIN, Auszug aus EGRUL);
  • vertrag (Vertrag) über die Lieferung von Produkten odervertrag einer bevollmächtigten Person

Erhalt der Konformitätserklärung nach TR TC 009/2021 für kosmetische Produkte

Die Erklärung wird auf einen oder mehrere Produktnamen eines Namens ausgestellt.


  • der Name der Parfümerie-Kosmetikprodukte ist die verbale und / oder digitale Bezeichnung des Produkts, das ihm vom Hersteller zugewiesen wurde;
  • name der Parfüm- und Kosmetikprodukte - Bezeichnung der Art der homogenen Parfüm- und Kosmetikprodukte (Zahnpasta, Lotion, Parfüm, Creme, etc.);

  • bei der Deklaration von Kosmetika ist es notwendig, obligatorische Informationen über die Produkte bereitzustellen: vollständiger Produktname, Beschreibung, Zusammensetzung, Herstellerland, normatives Dokument, das die Produkte (GOST, TU, WER) für den Hersteller der Russischen Föderation, HS-Codes der EAG.

Für die Annahme der Erklärung über die Einhaltung der Parfüm-und Kosmetikprodukte Anforderungen TR TC TC 009/2011 Antragsteller (Hersteller, autorisierten Vertreter des Herstellers oder Importeur) müssen die folgenden Dokumente für jeden Produktnamen haben:


  • liste der Zutaten, die Teil der Parfüm- und Kosmetikprodukte sind;

  • kopien von Dokumenten, die organoleptische und physikalisch-chemische Indikatoren von Produkten enthalten, die vom Antragsteller zertifiziert sind;

  • Forschungsprotokolle (Tests) (falls vorhanden);

  • beispiel für die Kennzeichnung von Verbraucherverpackungen von Parfüm- und Kosmetikprodukten;

  • dokument des Herstellers über die Einhaltung der Anforderungen des Absatzes 7 Artikel 5 der technischen Verordnung (schriftliche Mitteilung des Herstellers über die Einhaltung der TR TC 009/2011 Produktion Anforderungen dieser technischen Verordnung TC oder Erklärung (Erklärung oder schriftliche Mitteilung) des Herstellers über die Einhaltung der GMP-Richtlinien oder Zertifikat der Einhaltung des Qualitätsmanagementsystems oder Zertifikat der Übereinstimmung mit der Herstellung von Parfümerie- und Kosmetikprodukten mit den Prinzipien der guten Produktionspraxis (GMP));

  • Nachweis der Gebrauchseigenschaften Parfümerie-und Kosmetikprodukte, die vom Verbraucher bei der Kennzeichnung TARA (antimikrobielle Wirkung, Anti-Falten, SPF-Faktor, противоварикозное, entzündungshemmende Wirkung Tools Mundhygiene, etc.), der Klägerin beglaubigte;

Übersetzungen der Dokumente des Herstellers aus einer Fremdsprache in die Staatssprache des Mitgliedstaats des TC müssen notariell oder mit der Unterschrift des Dolmetschers mit der Anlage der Kopie des Diploms beglaubigt sein, das seine Qualifikation bestätigt.

Schema Deklarierung von kosmetischen Produkten

Drei Systeme zur Deklaration von kosmetischen Produkten werden verwendet


3d (Serie) und 4d (Charge) – basierend auf PI akkreditierten Labors (Tests werden nur in akkreditierten Testlabors (Zentren) durchgeführt, die im Einheitlichen Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion enthalten sind);


6d (Serie) - basiert auf PI-akkreditierten Labors und einem Zertifikat für das Qualitätsmanagementsystem (Kopien des Zertifikats) oder GMP-Konformitätszertifikat. Das ISO- oder GMP-Zertifikat muss von einer bei der EAG akkreditierten Zertifizierungsstelle stammen, die derzeit nicht durchführbar ist.


Für die Systeme "3d», "6d" kann der Antragsteller eine autorisierte Person (einschließlich IP), eine autorisierte Person des EWG-Herstellers (einschließlich IP) oder der RF-Hersteller (einschließlich IP) sein. Für das Schema "3d" kann der Antragsteller eine bevollmächtigte Person (einschließlich IP) (Protokoll der Sitzung vom 02.12.2016) der EWG-Hersteller und die RF-Hersteller sein.


Begriff - nicht mehr als 5 Jahre, für 6d bis 7 Jahre.


Für das Schema "4d" kann der Antragsteller eine autorisierte Person (einschließlich IP), der RF-Hersteller (einschließlich IP), der Importeur (Verkäufer) sein. Die Frist - unter Berücksichtigung der Haltbarkeit der Produktion. Das heißt, die Erklärung wird für die Haltbarkeit der Produkte (bis zu einem bestimmten Datum) ausgestellt.

Kennzeichnung von Parfüm- und Kosmetikprodukten

Jedes kosmetische Produkt sollte mit dem "EAS" -Zeichen gekennzeichnet sein. Dieses Symbol ist ein Pass auf den Verbrauchermarkt der Wirtschaftsunion.


Die Verpackung des Produkts sollte den Käufer vollständig informieren:

1. name der Kosmetik, Markenzeichen;

2. name und Adresse des Herstellers (Importeur);

3. zusammensetzung und Gebrauchsanweisungen;

4. Vorsichtsmaßnahme;

5. haltbarkeit und Lagerbedingungen;

6. datum der Veröffentlichung.

Unsere Spezialisten führen einen vollständigen Komplex von Arbeiten zur Zertifizierung von Kosmetikprodukten durch. Bei uns können Sie obligatorische Zertifikate ausstellen, Konformitätserklärungen registrieren.


Wir arbeiten qualitativ und sparen Zeit und Geld. Jeder Kunde wird von einem persönlichen Manager bedient, der die notwendigen Zertifikate ermittelt und ihre Kosten völlig kostenlos berechnet. Unsere Experten werden alle aufkommenden Fragen beantworten, Ihnen sagen, welches Dokument in Ihrem Fall ausgestellt werden muss, und qualitativ die Zertifizierung der erforderlichen Produkte durchführen.

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