Diese technische Verordnung ist in Übereinstimmung mit Artikel 52 des Vertrags über die Eurasische Wirtschaftsunion vom 29.
Diese technische Verordnung legt die für die Anwendung und Ausführung auf dem Territorium der Eurasischen Wirtschaftsunion (im Folgenden - Union) Anforderungen an die Sicherheit von Fischprodukten in Umlauf auf dem Territorium der Union, und die damit verbundenen Anforderungen an die Prozesse der Produktion, Lagerung, Transport, Verkauf und Verwertung sowie die Anforderungen an die Kennzeichnung und Verpackung von Fischprodukten Lebensmittel, um ihre Freizügigkeit zu gewährleisten.
Für den Fall, dass in Bezug auf Fischprodukte angenommen andere technische Vorschriften der Union (technische Vorschriften der Zollunion), die die Sicherheit von Fischprodukten und die damit verbundenen Anforderungen an die Prozesse der Produktion, Lagerung, Transport, Verkauf und Verwertung sowie die Anforderungen an die Kennzeichnung und Verpackung von Fischprodukten, die Fischprodukte und die damit verbundenen Prozesse der Produktion, Lagerung, Transport, Verkauf und Verwertung, und auch die Kennzeichnung und Verpackung von Fischprodukten müssen den Anforderungen aller technischen Vorschriften der Union (technische Vorschriften der Zollunion) entsprechen, deren Wirkung auf sie gilt.
1. Diese technische Verordnung ist zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, Eigentum, Umwelt, Prävention von Handlungen, die die Verbraucher von Fischprodukten in Bezug auf ihre Bestimmung und Sicherheit irreführend.
2. Diese technische Verordnung gilt für Fischfutter, die im Umlauf auf dem Territorium der Union hergestellt werden.
Objekte der technischen Regulierung dieser technischen Vorschriften sind:
a) Lebensmittel Fischprodukte aus Fängen von biologischen Wasserressourcen und Aquakultur Objekte, pflanzlichen und tierischen Ursprungs, in verarbeiteter oder nicht verarbeiteter Form, einschließlich der folgenden Arten:
lebende Fische und lebende wirbellose Wassertiere;
roher Fisch (frisch), frische wirbellose Wassertiere, frische Wassersäugetiere, rohe Algen (frisch) und frische Wasserpflanzen;
gekochte und gefrorene wirbellose Wasserpflanzen, Algen und andere Wasserpflanzen;
gekühlte Lebensmittel Fischprodukte;
gefrorene Lebensmittel Fischprodukte;
eis essen fisch produkte;
pasteurisierte Lebensmittel Fischprodukte;
getrocknete Lebensmittel Fischprodukte;
getrocknete Lebensmittel Fischprodukte;
getrocknete und getrocknete Lebensmittel Fischprodukte;
marinierte Lebensmittel Fischprodukte;
salzige Lebensmittel Fischprodukte;
lebensmittel Fischprodukte heiß geräuchert;
lebensmittel Fischprodukte kalt geräuchert;
geräucherte Lebensmittel Fischprodukte;
hängende Lebensmittel Fischprodukte;
Lebensmittel Fischereierzeugnisse sind für Babynahrung, einschließlich Lebensmitteln, die auf pflanzliche Beikost-Fischerei-Basis, Lebensmittelprodukte Fütterung auf Fisch-pflanzliche Lebensmittel Fütterung auf der Grundlage der Fischerei;
fisch-kulinarisches Produkt;
fisch kulinarisches Halbzeug;
hackfleisch aus Fischprodukten;
Fischkonserven;
natürliche Fischkonserven;
natürliche Fischkonserven mit Zusatz von Öl;
halbkonserven Fisch;
Halbkonserven;
körniger Kaviar;
habicht Kaviar;
kaviar-Getreide;
pasteurisierter Fisch Kaviar;
pajus-Kaviar;
aufschlüsselung gesalzener Kaviar;
ikornoe Fischprodukte;
nahrungsmittelfett aus Fisch, wirbellosen Wassertieren und Wassersäugern;
Hydrolysat aus Fischprodukten;
simulierte Fischfutter Produkte;
b) die Prozesse der Produktion, Lagerung, Transport, Verkauf und Verwertung von Fischprodukten.
Diese technische Verordnung legt zwingend für die Anwendung und Durchsetzung auf dem Gebiet der Union die Anforderungen an die Kennzeichnung und Verpackung der Lebensmittel Fischprodukten, die die Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Food-Produkte in der Kennzeichnung" (TR CU 022/2011) erlassenen Entscheidung der Kommission der Zollunion vom 9. Dezember 2011 N 881 (nachfolgend den technischen Vorschriften der Zollunion "Food-Produkte in der Kennzeichnung" (TR CU 022/2011)) und der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit der Verpackung" (TR CU 005/2011), akzeptierte die Entscheidung der Kommission der Zollunion vom 16. August 2011 769 N (weiter - technisches Reglement der Zollunion "Über die Sicherheit der Verpackung" (TR CU 005/2011)), und nicht im Widerspruch zu Ihnen.
3. Diese technischen Vorschriften gelten nicht für:
a) die Prozesse der Zucht und Züchtung (Anbau) von Fischen, wirbellosen Wassertieren, Wassersäugern und anderen Wassertieren, sowie Algen und anderen Wasserpflanzen;
b) spezialisierte Fischprodukte (mit Ausnahme von Fischprodukten für Babynahrung);
c) Nahrungsergänzungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel, die auf der Grundlage von Fischen, wirbellosen Wassertieren, Wassersäugern und anderen Wassertieren sowie Algen und anderen Wasserpflanzen hergestellt werden;
d) die Prozesse der Herstellung, Lagerung, Transport und Entsorgung von nicht-industriellen Fischprodukten, die für die Freigabe im Umlauf auf dem Territorium der Union bestimmt sind;
e) Fischfutter, die von Bürgern zu Hause und (oder) in privaten Hauswirtschaften, sowie die Prozesse der Produktion, Lagerung, Transport und Entsorgung solcher Produkte nur für den persönlichen Verbrauch bestimmt und nicht für die Freigabe in Umlauf auf dem Territorium der Union bestimmt;
e) Produkte aus Amphibien und Reptilien;
g) Non-Food-Fisch-Produkte.
4. Für die Zwecke der Anwendung dieser Verordnung technische Begriffe verwendet werden, die installierten technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Lebensmittelsicherheit" (TR CU 021/2011), Entscheidung der Kommission der Zollunion vom 9. Dezember 2011 N 880 (weiter - technisches Reglement der Zollunion "Über die Lebensmittelsicherheit" (TR CU 021/2011)), den technischen Vorschriften der Zollunion "Food-Produkte in der Kennzeichnung" (TR CU 022/2011) und auch Konzepte, die Folgendes bedeuten:
"gekochte und gefrorene wirbellose Wassertiere" - wirbellose Wassertiere, die bis zur vollständigen Eiweißkoagulation vorher gekocht und auf eine Temperatur von nicht mehr als minus 18 ° C eingefroren wurden;
"gekochte und gefrorene Algen und andere Wasserpflanzen" - Algen und andere Wasserpflanzen, auf eine elastische dichte Konsistenz gekocht und auf eine Temperatur von nicht mehr als minus 18 ° C eingefroren;
"algen-roh (frisch) und frische Wasserpflanzen" - Algen und andere Wasserpflanzen, die aus dem Wasser genommen werden und ihre inhärente Farbe, Geruch, Elastizität von Geweben und Wasserfilm auf der Oberfläche erhalten;
"getrocknete Fischprodukte" - Fischprodukte, die aus vorgesalztem Fisch, wirbellosen Wassertieren, Wassersäugern und anderen Wassertieren während des Trocknungsprozesses hergestellt werden, mit einem Feuchtigkeitsanteil von mindestens 30 Prozent, der eine dichte Konsistenz und Eigenschaften des gereiften Produkts aufweist;
"Hydrolysat aus Nahrungsfischen" - Lebensmittelfischprodukte, die aus Geweben von Fischen, wirbellosen Wassertieren, Wassersäugern und anderen Wassertieren sowie Algen und anderen Wasserpflanzen während der Hydrolyse hergestellt werden;
"glasieren" - der Prozess der Bildung einer Schutzschicht aus Eis auf der Oberfläche der Speiseeis Fischprodukte bei der Bewässerung oder Tauchen sie in Trinkwasser oder reines Wasser mit oder ohne Lebensmittelzusatzstoffe darin gelöst;
"tiefe Dehydrierung von Fischprodukten" - Verlust von Gewebesaft auf der Oberfläche der Produkte aus Fisch, wirbellose Wassertiere, Wassersäugetiere und andere Wassertiere, manifestiert sich in der Anlaufen der Oberfläche von Eis Produkte, das Vorhandensein von weißen und (oder) gelben Flecken, die in die Dicke des Muskelgewebes eingedrungen sind und nicht mechanisch entfernt werden, ohne das Aussehen zu beeinträchtigen;
"lebender Fisch" ist ein Fisch, der in einem natürlichen oder nahegelegenen Lebensraum mit natürlichen Bewegungen des Körpers, der Kiefer, der Kiemendeckel schwimmt;
"lebende wirbellose Wassertiere" - Nadeln, Muscheln, Krebstiere mit charakteristischen Reaktionen für jede Art auf die erzeugten mechanischen Einwirkungen, die unter Bedingungen gespeichert sind, die ihre Lebenstätigkeit gewährleisten;
"fett aus Fisch, wirbellosen und Wassersäugern" - Fischfutter, hergestellt aus fetthaltigen Rohstoffen von Fisch, wirbellosen und Wassersäugern, mit oder ohne Zusatz von Nahrungsergänzungsmitteln und (oder) Aromen;
"körniger Kaviar" ist ein Nahrungsmittelfisch, der aus Lachs- oder Stör-Kaviar, mit Kochsalz oder einer Mischung aus Kochsalz, mit Lebensmittelzusatzstoffen, mit oder ohne Zugabe von Pflanzenöl, hergestellt wird;
"hersteller" - eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer registriert, einschließlich ausländischer Hersteller, die in ihrem Namen die Produktion oder Produktion und den Verkauf von Fischfutter und verantwortlich für die Einhaltung der technischen Vorschriften der Union (technische Vorschriften der Zollunion);
"ikornoe Fischprodukt" - Lebensmittel Fischprodukte, die aus ganzen oder in Teile geschnitten yastykov Kaviar oder Kaviar-Getreide Fisch, Muscheln und Nadeln, mit der Zugabe von Komponenten von Lebensmitteln (Lebensmittelzutaten), bereit für den Verzehr;
"Kaviar-Korn" - Eier von Fisch, Muscheln und Nadelhäuten, getrennt vom Bindegewebe des Falken;
"yastychnaya Kaviar" - Fischprodukte, die aus ganzen oder in Stücke geschnittenen yastykov Fisch, Muscheln und Nadeln, in gekühlt, Eis, gesalzen, geräuchert oder getrocknet Arten hergestellt werden;
"simulierte Fischprodukte" - Fischprodukte, die organoleptische Parameter eines gegebenen simulierten Produkts reproduzieren (z. B. "Analoga von Kaviar", "strukturierte Produkte", "Krabbenstäbchen");
"marinierte Fischprodukte" - Fischprodukte, die aus Fisch, wirbellosen Wassertieren, Wassersäugern und anderen Wassertieren sowie Algen und anderen Wasserpflanzen hergestellt werden und mit einer Mischung aus Kochsalz, Zucker, Gewürzen und Lebensmittelsäure verarbeitet werden;
"Speisefischprodukte" - Fische, wirbellose Wassertiere, Wassersäugetiere und andere Wassertiere, sowie Algen und andere Wasserpflanzen, einschließlich Produkte von ihnen, die dem Prozess des Einfrierens bis zu einer Temperatur in der Dicke des Produkts nicht höher als minus 18 ° C unterzogen wurden;
"das Vorhandensein von Parasiten (parasitäre Läsionen)" - das Vorhandensein von Parasiten, Ansammlungen von Parasiten oder deren Rückstände in Fischfutter, mit Aussehen, Farbe und Größe, die es ermöglichen, sie von Muskelgewebe von Fischen, wirbellosen Wassertieren, Wassersäugetieren und anderen Wassertieren bei der visuellen Kontrolle und (oder) mit anderen Methoden der Kontrolle zu unterscheiden;
"natürliche Fischkonserven" - Nahrungsmittelfische, die aus Fisch, wirbellosen Wassertieren, Wassersäugern und anderen Wassertieren sowie Algen und anderen Wasserpflanzen hergestellt werden, mit oder ohne Zusatz von Gewürzen zu den Hauptkomponenten, in einer hermetisch verschlossenen Verpackung, ohne vorherige Wärmebehandlung der Komponenten, sterilisiert;
"natürliche Fischkonserven mit Zusatz von Öl" - Lebensmittel Fischprodukte aus Fisch, wirbellose Wassertiere, Wassersäugetiere und andere Wassertiere, sowie Algen und andere Wasserpflanzen ohne vorherige Wärmebehandlung mit Zusatz von Pflanzenöl oder Schweinefett oder Leberfett, in dem der Massenanteil von Schlamm im Öl nicht normalisiert wird, in einer hermetisch verschlossenen Verpackung, sterilisiert;
"nicht verarbeitete Fischprodukte" - Fischprodukte aus Fisch, wirbellosen Wassertieren, Wassersäugern und anderen Wassertieren, sowie Algen und anderen Wasserpflanzen, die nicht verarbeitet wurden (Verarbeitung);
"nicht verarbeitete Fischprodukte tierischen Ursprungs" - Fischprodukte, die aus Fisch, wirbellosen Wassertieren, Wassersäugern und anderen Wassertieren hergestellt werden, die nicht verarbeitet wurden (Verarbeitung);
"gekühlte Fischprodukte" - Fische, wirbellose Wassertiere, Wassersäugetiere und andere Wassertiere sowie Algen und andere Wasserpflanzen, die einem Kühlprozess unterzogen wurden, ohne die Gefriertemperatur des Gewebesaftes zu erreichen, sowie Produkte von ihnen, die einem Kühlprozess unterzogen wurden, um eine Temperatur in der Dicke des Produkts nicht höher als 5 ° C zu erreichen;
"Pasteurisierung" - Wärmebehandlung von Produkten bei einer Temperatur von 60 ° C bis 100 ° C, die ihre Sicherheit und mikrobiologische Stabilität bei einer bestimmten Lagertemperatur für eine begrenzte Haltbarkeit gewährleistet;
"пастеризованная Kaviar Fisch" - Food-Fisch-Produkte, gefertigt aus Kaviar-Korn Fisch, verarbeiteter oder einer Mischung aus Kochsalz Kochsalz mit Zusatzstoffen, in luftdicht verschlossenen Verpackungen, подвергнутая Pasteurisierung;
"pasteurisierte Fischprodukte" - Fischprodukte, die mit oder ohne Zusatz von Beilagen, Saucen, Füllungen, in hermetisch verschlossenen Verpackungen hergestellt und pasteurisiert wurden;
"pajusnaya Kaviar" - Lebensmittel Fischprodukte, aus Salz in einer beheizten gesättigten Lösung von Kochsalz Kaviar-Körner, gefolgt von Pressen, um eine homogene Masse zu erhalten;
"verarbeitete Fischprodukte" - Nahrungsmittelfische, die aus Fisch, wirbellosen Wassertieren, Wassersäugern und anderen Wassertieren, sowie Algen und anderen Wasserpflanzen hergestellt werden und verarbeitet werden (Verarbeitung);
"verarbeitete Fischprodukte tierischen Ursprungs" - Fischprodukte, die aus Fängen von biologischen Wasserressourcen tierischen Ursprungs und tierischen Aquakultur-Lebensmitteln, die Verarbeitung (Verarbeitung);
verarbeitung (Verarbeitung) - Wärmebehandlung (außer Einfrieren und Kühlen), Räuchern, Konservieren, Reifen, Salzen, Trocknen, Marinieren, Konzentrieren, Extraktion, Extrusion oder Kombination dieser Prozesse;
"Lebensmittelprodukte der tierischen Aquakultur" - Fische, wirbellose Wassertiere, Wassersäugetiere und andere Wassertiere, die aus den halbwilden Bedingungen ihres Inhalts, ihrer Zucht oder ihres künstlich geschaffenen Lebensraums extrahiert (gefangen) wurden;
"Lebensmittelprodukte der Aquakultur pflanzlichen Ursprungs" - Algen und andere Wasserpflanzen, extrahiert (gefangen) aus den Halbwolfbedingungen ihres Inhalts, der Zucht oder künstlich geschaffenen Lebensraums;
"Fischfutter auf pflanzlicher Basis" ist ein Fischfutter für Babynahrung, das für die Ernährung von Kleinkindern entwickelt wurde und aus pflanzlichen Bestandteilen (Obst, Gemüse, Getreide, Mehl) und Fisch verschiedener Arten besteht, die zwischen 8 und 18 Prozent des Muskelgewebes des Fisches aus dem Gesamtgewicht des Produkts enthalten;
"Fischfutter" ist ein Fischfutter für Säuglingsnahrung, das aus Fischen verschiedener Arten hergestellt wird, die mehr als 40 Prozent des Muskelgewebes des Fisches des Gesamtgewichts des Produkts enthalten;
"Fischfutter Fischfutter auf pflanzlicher Basis" - Fischfutter für Babynahrung, die für die Ernährung von Kleinkindern, aus Fisch verschiedener Arten mit Zusatz von pflanzlichen Komponenten (Obst, Gemüse, Getreide, Mehl), die mehr als 18 bis 40 Prozent des Muskelgewebes des Fisches von der Gesamtmasse des Produkts;
"Nahrungsmittelfische" - Fische (einschließlich lebender und roher Fisch (frisch)), wirbellose Wassertiere (einschließlich lebender und frischer wirbelloser Wassertiere), Wassersäugetiere (einschließlich frischer Wassersäugetiere) und andere Wassertiere, sowie Algen (einschließlich roher Algen) und andere Wasserpflanzen (einschließlich frischer Wasserpflanzen), einschließlich ihrer Produkte, in nicht verarbeiteter oder verarbeiteter Form, die für den menschlichen Verzehr als Nahrung bestimmt sind;
"Food heiß geräucherte Fischereierzeugnisse sind" - Food-Fisch-Produkte, gefertigt aus vorher gesalzt Fische, Wirbellosen Wassertieren, Meeressäuger und andere Wassertiere im Laufe des heissen Räucherns und eine Farbe, Geruch und Geschmack der geräucherten Produkte, voll проваренная;
"Fischfutter für Babynahrung" - Fischfutter für Babynahrung (für Kinder von 8 Monaten bis 3 Jahren, Kinder im Vorschulalter von 3 bis 6 Jahren, Kinder im Schulalter von 6 Jahren und älter), die den entsprechenden physiologischen Bedürfnissen des Kinderorganismus entspricht und die Gesundheit des Kindes des entsprechenden Alters nicht schädigt;
"lebensmittel Fischprodukte pflanzlichen Ursprungs" - Lebensmittel Fischprodukte, die aus Fängen von aquatischen biologischen Ressourcen pflanzlichen Ursprungs und Lebensmittelprodukte Aquakultur pflanzlichen Ursprungs hergestellt werden;
"kalt geräucherte Fischprodukte" - Fischprodukte, die aus vorgesalztem Fisch, wirbellosen Wassertieren, Wassersäugern und anderen Wassertieren im Prozess des rauch-, rauchfreien oder gemischten kalt geräucherten Verfahrens hergestellt werden und die Farbe, den Geruch und den Geschmack von geräucherten Produkten haben;
"geräucherte Fischprodukte" - Fischprodukte, die aus vorgesalztem Fisch, wirbellosen Wassertieren, Wassersäugern und anderen Wassertieren im Prozess des rauch-, rauchfreien oder gemischten Kaltrauchens hergestellt werden und einen leichten Geruch und Geschmack von geräucherten Produkten haben;
"gefrorene Nahrungsmittelfische" - Fische, wirbellose Wassertiere, Wassersäugetiere und andere Wassertiere, sowie Algen und andere Wasserpflanzen, die dem Prozess des Einfrierens bis zu einer Temperatur von 1 ° C oder 2 °C unter dem Gefrierpunkt des Gewebesaftes in ihnen unterzogen wurden;
"полуконсервы Fisch" - ein Fischereierzeugnisse sind in einer hermetisch verschlossenen Verpackung, подвергнутая wärmebehandelt, wodurch der Tod нетермостойкой, неспорообразующей Mikroflora, verringert die Anzahl der спорообразующей Mikroflora und garantiert mikrobiologische Stabilität und Sicherheit des Produktes Lagerung bei einer Temperatur von nicht höher als 6°C innerhalb Ablaufdatum, der Hersteller der installierten;
"Konserven" - salzige Food Fischereierzeugnisse sind, deren Inhalt sich von der Masse Netto beträgt nicht weniger als 65 Prozent für Fische, 55 Prozent der Wirbellosen Wassertieren, Kaviar, Meeressäuger und andere Wassertiere, aber auch von Algen und anderen Wasserpflanzen, mit einem Massenanteil an Salz von nicht mehr als 8 Prozent, mit oder ohne Zusatz von Nahrungsergänzungsmitteln, Beilagen, Saucen, Füllungen, dicht und (oder) hermetisch verschlossenen Endverpackungen, deren Speicherung gemäß den Vorgaben der Hersteller;
"пробойная gesalzener Kaviar" - Food-Fisch-Produkte, gefertigt aus Kaviar-Korn Fisch (mit Ausnahme der störartigen Fische Familien und Familien Lachs), Muscheln, Echinodermen, behandeltes oder einer Mischung aus Kochsalz Kochsalz mit Zusatzstoffen;
"provesnaya Lebensmittel Fischprodukte" - Lebensmittel Fischprodukte, die aus vorgesalzenem Fisch, wirbellosen Wassertieren, Wassersäugern und anderen Wassertieren während des Trocknungsprozesses hergestellt werden-Trocknung zu einem festgelegten Massenanteil von Feuchtigkeit, mit einer leicht verdichteten saftigen Konsistenz und Eigenschaften des gereiften Produkts;
"Verteilungs- und Reinigungszentrum" ist eine Anlage mit sauberem fließendem oder Trinkwasser, in die lebende Muscheln für die für ihre biologische Reinigung, Sortierung und Verpackung erforderliche Zeit gelegt werden;
"roher Fisch (frisch)" - Fische ohne Lebenszeichen, die nicht höher als die Temperatur des Lebensraums sind oder gekühlt werden;
"Fischkochprodukt" - Fischprodukte, die mit oder ohne Zusatz von Nahrungsbestandteilen und /oder Nahrungsergänzungsmitteln hergestellt wurden und nach oder ohne Wärmebehandlung zum Verzehr in Lebensmitteln bereit sind;
"Fischkonserven" - Nahrungsmittelfische, die aus Fisch, wirbellosen Wassertieren, Wassersäugern und anderen Wassertieren, sowie Algen und anderen Wasserpflanzen, deren Massenanteil vom Nettogewicht mindestens 50 Prozent beträgt, mit oder ohne Zusatz von Nahrungsergänzungsmitteln und Aromen, Saucen, Beilagen, Füllungen, in hermetisch verschlossener Verpackung, sterilisiert;
"Fischabfälle" - ungeeignet für die Herstellung von Fischprodukten Lebensmittel (Lebensmittel) Rohstoffe oder während der Herstellung von Fischprodukten ungenutzte Rückstände dieser Produkte gebildet;
"fisch kochen Halbfabrikat" - Lebensmittel Fischprodukte mit oder ohne Zusatz von Lebensmittelkomponenten und (oder) Lebensmittelzusatzstoffe, die eine Stufe der kulinarischen Verarbeitung oder mehr, ohne Fertigstellung;
"frische wirbellose Wassertiere" - Krebstiere, Muscheln und Nadelhäute, die aus dem Wasser genommen werden und Lebenszeichen bei einer Temperatur nahe der Temperatur des Lebensraums erhalten;
"frische Wassersäugetiere" - Wassersäugetiere ohne Lebenszeichen, die sich bei einer Temperatur nicht höher als die Temperatur des Lebensraums befinden oder gekühlt werden;
"eigentümer von Fischprodukten" - eine natürliche oder juristische Person, die das Eigentumsrecht besitzt und als Eigentümer, Verwalter oder Benutzer von Fischprodukten fungiert;
"salzige Fischprodukte" - Fischprodukte, die mit Kochsalz oder Meersalz verarbeitet wurden, mit oder ohne Zusatz von Gewürzen, deren Extrakten, Zucker, Lebensmittelzusatzstoffen, gebrauchsfertig;
"Sterilisation von Konserven" - Wärmebehandlung von Produkten bei Temperaturen über 100 ° C, die industrielle Sterilität von Konserven unter den vom Hersteller festgelegten Bedingungen für Lagerung, Transport und Verkauf für eine begrenzte Haltbarkeit gewährleistet;
"getrocknete Fischprodukte" - Fischprodukte, die aus vorgesalzenen Fischen, wirbellosen Wassertieren, Wassersäugern und anderen Wassertieren sowie Algen und anderen Wasserpflanzen im Trocknungsprozess hergestellt werden, um einen Feuchtigkeitsanteil von nicht mehr als 20 Prozent zu erreichen;
"getrocknete Fischprodukte" - Fischprodukte, die aus vorgesalztem Fisch, wirbellosen Wassertieren, Wassersäugern und anderen Wassertieren während des Trocknungsprozesses hergestellt werden -Trocknung bis zu einem Feuchtigkeitsanteil von mehr als 20 bis 30 Prozent;
"Fänge der biologischen Wasserressourcen tierischen Ursprungs" - Fische, wirbellose Wassertiere, Wassersäugetiere und andere Wassertiere, die aus ihrem natürlichen Lebensraum extrahiert (gefangen) werden;
"fänge der biologischen Wasserressourcen pflanzlichen Ursprungs" - Algen und andere Wasserpflanzen, extrahiert (gefangen) aus dem natürlichen Lebensraum;
"vom Hersteller autorisierte Person" - in dem gesetzlich festgelegten Staat registriert - ein Mitglied der Union in seinem Hoheitsgebiet eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer, die auf der Grundlage eines Vertrages mit dem Hersteller, einschließlich eines ausländischen Herstellers, im Namen des Herstellers bei der Bewertung der Einhaltung und Freigabe von Fischprodukten in Umlauf in der Union, und sind verantwortlich für die Nichteinhaltung der Fischfutter Anforderungen dieser technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Union (technische Vorschriften der Zollunion), deren Wirkung auf;
"Hackfleisch aus Nahrungsfischen" - Lebensmittelfischprodukte, die aus Fisch, wirbellosen Wassertieren, Wassersäugern und anderen Wassertieren während des Mahlens zu einer homogenen Masse hergestellt werden;
"Phicotoxine" - natürliche giftige Substanzen, die von einigen Arten von Algen und Mikroalgen produziert werden und in der Lage sind, sich in Muscheln (außer Kopffüßern) und den inneren Organen von Krabben zu akkumulieren;
"reines Wasser" - Meerwasser oder Süßwasser, einschließlich desinfiziertes (gereinigtes) Wasser, das frei von Mikroorganismen, schädlichen, radioaktiven Substanzen und giftigem Plankton in Mengen ist, die die Sicherheit von Fischprodukten beeinträchtigen können.
5. Die Identifizierung von Fischprodukten wird durch eine oder mehrere der folgenden Methoden durchgeführt:
a) Verfahren nach Benennung - durch den Vergleich der Namen der Fischprodukte in der Kennzeichnung auf der Verbraucherverpackung, Transportverpackung und (oder) Begleitdokument angegeben, mit dem Namen in der Definition der Art der Fischprodukte Lebensmittel durch diese technische Verordnung festgelegt angegeben;
b) visuelle Methode - durch den Vergleich des Aussehens von Fischprodukten mit den in der Definition solcher Fischprodukte in dieser technischen Verordnung und (oder) in dem Dokument, nach dem die Produkte hergestellt werden;
c) organoleptische Methode - durch den Vergleich der organoleptischen Parameter von Fischprodukten mit den in der Definition solcher Fischprodukte in dieser technischen Verordnung und (oder) in dem Dokument, nach dem die Produkte hergestellt werden;
d) analytische Methode - durch die Überprüfung der Einhaltung der morphologischen, physikalischen, chemischen, biochemischen und mikrobiologischen Indikatoren der Fischprodukte in der Definition der Fischprodukte in dieser technischen Verordnung und (oder) in dem Dokument, nach dem die Produkte hergestellt werden, und die Identifizierung der Indikatoren authentischen natürlichen Proben, einschließlich der Verwendung von Methoden der Art Identifizierung von Fischen, wirbellosen Wassertieren und anderen Wassertieren, sowie Algen und anderen Wasserpflanzen.
6. Die organoleptische Methode wird verwendet, wenn Fischfutter nicht durch Benennung und visuelle Methode identifiziert werden kann.
7. Die analytische Methode wird verwendet, wenn Fischfutter nicht durch Benennung, visuelle oder organoleptische Methoden identifiziert werden kann.
8. Fischfutter wird im Umlauf in der Union in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Union (technische Vorschriften der Zollunion), die für sie gilt, und unter der Bedingung, dass sie eine Konformitätsbewertung gemäß Abschnitt XI dieser technischen Vorschriften bestanden.
9. Beim Umlauf auf dem Territorium der Union непереработанная Food-Fisch-Erzeugnisse tierischen Ursprungs, begleitet von den Veterinär-Zertifikat steht der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats der Union (im folgenden - Mitglied), und товаросопроводительной Dokumentation.
Zwischen den Mitgliedstaaten transportierte verarbeitete Fischprodukte tierischen Ursprungs, die der Veterinärkontrolle unterliegen, aus Drittstaaten importiert oder in der Union hergestellt werden, werden von einer von der zuständigen Stelle des Mitgliedstaats ausgestellten tierärztlichen Bescheinigung begleitet, die das episodische Wohlbefinden bestätigt.
Lebensmittel Fischprodukte pflanzlichen Ursprungs, die im Umlauf sind, müssen von der Versanddokumentation begleitet werden, die die Rückverfolgbarkeit solcher Produkte gewährleistet.
Jede Charge von Fischfutter tierischen Ursprungs, unter der Kontrolle der Veterinärkontrolle (Aufsicht), wird in das Gebiet der Union mit einem Veterinärzertifikat von der zuständigen Behörde des Ursprungslandes ausgestellt importiert.
10. Lebensmittel Fisch Produkte an, die den Anforderungen der technischen Vorschriften und sonstigen technischen Vorschriften der Union (technische Reglements der Zollunion), deren Wirkung auf Sie zutrifft, und die Letzte Bewertung der Konformität, mit einer Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Union.
11. Es ist nicht erlaubt, in der Union Fischprodukte, die nicht den Anforderungen dieser technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Union (technische Vorschriften der Zollunion), deren Wirkung auf sie gilt, einschließlich Fischprodukte mit abgelaufenem Verfallsdatum.
12. Fischprodukte, die nicht den Anforderungen dieser technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Union (technische Vorschriften der Zollunion), deren Wirkung auf sie gilt, einschließlich Fischprodukte mit abgelaufener Haltbarkeit, sowie Fischprodukte, deren Besitzer nicht die Herkunft der Fischprodukte bestätigen kann, um ihre Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, unterliegt der Zurücknahme aus dem Verkehr durch den Eigentümer von Fischfutter unabhängig oder auf Anordnung der zuständigen staatlichen Kontrollorgane (Aufsicht) des Mitgliedstaats.
13. Fischprodukte müssen die Sicherheitsanforderungen in diesem Abschnitt, Sicherheitsanforderungen gemäß den Anlagen N 1-6 sowie die Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Lebensmitteln" (TR TC 021/2011).
14. Die Lebensmittelprodukte müssen aus biologischen Wasserressourcen hergestellt werden, die aus sicheren Abbaugebieten gewonnen (gefangen) werden, gemäß der geplanten Überwachung der Sicherheit der biologischen Wasserressourcen, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführt wird, und Aquakultureinrichtungen, die aus tierärztlich sicheren Betrieben stammen. Die Überwachungsdaten müssen im Informations- und Telekommunikationsnetz "Internet" auf den offiziellen Webseiten der zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten veröffentlicht werden.
15. Lebensmittelprodukte der Aquakultur dürfen keine natürlichen oder synthetischen hormonellen Substanzen und gentechnisch veränderten Organismen enthalten.
Der maximal zulässige Gehalt an Tierarzneimitteln, Stimulanzien (einschließlich Hormone), Arzneimitteln (einschließlich antimikrobieller Mittel), deren Gehalt in Lebensmitteln Aquakultur tierischen Ursprungs auf der Grundlage von Informationen über ihre Verwendung (mit Ausnahme von Levomycetin (Chloramphenicol), Tetracyclin-Gruppe und Bacitracin) vom Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person, Importeur), bei der Freigabe in Umlauf auf dem Territorium der Union, darf nicht überschritten werden zulässige Niveaus, durch Anhang N 2 zu dieser technischen Verordnung festgelegt.
16. Folgende Fischprodukte sind auf dem Gebiet der Union nicht zulässig:
a) die aus giftigen Fischen der Familien Diodontidae (двузубовые, Jerzy-Fische), Molidae (Mond in Fische), Tetraodontidae (четырехзубые) und Canthigasteridae (скалозубовые);
b) nicht im Einklang mit den Verbrauchereigenschaften von organoleptischen Indikatoren;
c) Eis mit einer Temperatur in der Dicke des Produkts über minus 18 ° C;
d) während der Lagerung aufgetaut;
e) enthält gefährliche für die menschliche Gesundheit Biotoxine (Phikotoxine).
17. Lebende Fische mit Anzeichen des Einschlafens sollten als roher Fisch (frisch) oder zur Verarbeitung verwendet werden. Lebende Fische der Stör-Familie sollten bei den ersten Anzeichen des Einschlafens sofort auf die Ausweide gerichtet sein.
Nicht erlaubt die Realisierung von Low-aktive Krebstieren, Mollusken und Echinodermen, die nur bestimmte Zeichen des Lebens, Verletzte, kontaminierte Schlamm, Sand, öl, Algen, Muscheln, Krebstiere im Zustand der Häutung und mit weicher Schale, sowie unvollständige Mollusken und Echinodermen.
Niedrigaktive Krebstiere, die einzelne Lebenszeichen behalten, sollten sofort zum Abkühlen, Schneiden, Kochen und /oder Einfrieren geleitet werden.
Seeigel, Krebstiere, Bauchfüßer und zweiflügelige Muscheln sollten nur in lebender Form zur Realisierung und Verarbeitung geschickt werden.
Lebende Trepangi nach dem Fang müssen sofort abgeschnitten werden.
Lebende Austern sollten mit einem konkaven Muschelflügel nach unten gestapelt werden, lebende Jakobsmuscheln mit einem konvexen Muschelflügel nach unten.
Bei lebenden zweiflügeligen Muscheln sollten die Flügel dicht geschlossen oder leicht geöffnet sein, aber beim Klopfen sollten sie geschlossen werden.
Lebende Krebstiere, Nadelhäute und Schalentiere müssen auf mechanische Einwirkung reagieren.
Lebende zweiflügelige Muscheln müssen vor der Freisetzung in den Verkehr die notwendige Überbelichtung im Verteilungs- und Reinigungszentrum durchlaufen.
Lebende Muscheln sollten nach dem Verpacken nicht erneut in Wasser eingetaucht oder mit Wasser besprüht werden.
18. Fische, die in ihren einzelnen Teilen gefährliche Gegenstände für die menschliche Gesundheit enthalten, müssen mit der Entfernung und anschließenden Entsorgung solcher Teile getrennt werden.
19. Die Fänge der aquatischen biologischen Ressourcen und die Lebensmittelprodukte der Aquakultur tierischen Ursprungs sollen auf das Vorhandensein der Parasiten (der parasitären Läsionen) untersucht werden. Паразитологические sicherheitskennzahlen Fische, Krebstiere, Weichtiere und Nebenprodukte App installiert N 3 Reglement.
Im Falle der Entdeckung gefährlicher lebender Parasiten und ihrer Larven müssen die Fänge der biologischen Wasserressourcen tierischen Ursprungs und die Lebensmittelprodukte der Aquakultur tierischen Ursprungs durch geeignete Methoden neutralisiert werden.
Wenn in lebenden Fischen, lebenden wirbellosen Wassertieren, Rohfischen (frisch), frischen Wassersäugern, frischen wirbellosen Wassertieren, gekühlten und gefrorenen Fischprodukten tierischen Ursprungs gefährliche Parasiten und Larven gefunden werden, müssen diese Produkte vor der Freisetzung auf eine Temperatur in allen Produktteilen mindestens 24 Stunden oder mindestens 35 Stunden oder anderen Desinfektionsverfahren, die die Sicherheit der Produkte gewährleisten, eingefroren werden. lebensmittel Fischprodukte.
20. Es ist nicht erlaubt, Fischprodukte zu verkaufen, deren Teile von sichtbaren Parasiten betroffen sind.
21. Bei Unstimmigkeiten in der Bewertung der organoleptischen Parameter von nicht verarbeiteten Fischprodukten tierischen Ursprungs wird der Indikator für den gesamten Stickstoff flüchtiger Basen bestimmt.
Fischfutter gilt als ungeeignet für die industrielle Verarbeitung und den Verzehr von Lebensmitteln, wenn die folgenden Grenzwerte für den Gesamtstickstoff flüchtiger Basen überschritten werden:
25 mg Stickstoff pro 100 g Fleisch für Arten der Familie Scorpaenidae (Skorpen);
30 mg Stickstoff pro 100 g Fleisch für Arten der Familie Pleuronectidae (Kamel), mit Ausnahme der Art Hippoglossus spp. (Heilbutt);
35 mg Stickstoff pro 100 g Fleisch für andere Fischarten.
22. Die Prozesse der Herstellung von Fischprodukten müssen die Anforderungen dieser technischen Vorschriften und die entsprechenden Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Lebensmitteln" (TR TC 021/2011) entsprechen.
23. Anforderungen an die Organisation von Produktionsräumen, in denen der Prozess der Herstellung von Fischprodukten durchgeführt wird, werden durch Artikel 14 der technischen Verordnung der Zollunion "Über die Sicherheit von Lebensmitteln" (TR TC 021/2011) festgelegt.
24. Spezielle Anforderungen an die Organisation der Produktionsprozesse, die auf Produktions-, Transport- und Fischereifahrzeugen (im Folgenden - Schiffe) durchgeführt werden, werden in Abschnitt VII dieser technischen Verordnung festgelegt.
25. Die Sicherheit von Fischprodukten während ihrer Produktion sollte gewährleistet sein:
a) die technologischen Prozesse und Regime ihrer Umsetzung in allen Phasen (Phasen) der Produktion von Fischprodukten;
b) eine optimale Abfolge von technologischen Prozessen, die Kontamination (Verschmutzung) der produzierten Fischprodukte ausschließt;
c) Kontrolle über den Betrieb der technologischen Ausrüstung;
d) die Einhaltung der Bedingungen für die Lagerung von Lebensmitteln (Lebensmittel) Rohstoffe für die Herstellung von Fischprodukten, Verpackungen und Verpackungsmaterialien;
e) der Inhalt der Produktionsräume, technologische Ausrüstung und Inventar in den Prozess der Herstellung von Fischprodukten verwendet, in einem Zustand, der Kontamination (Verschmutzung) von Fischprodukten ausschließt;
E) Wahl der Methoden und der Periodizität Desinfektion, Desinfektion, Schädlingsbekämpfung und Entwesung Produktionsräume, Desinfektion und Desinfektion von Prozessanlagen und Lager, die in den Prozess der Lebensmittel-Produktion von Fischereierzeugnissen. Die hygienische Behandlung, Desinfektion, Desinfektion und Deratisierung sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, die ausreichen, um das Risiko einer Kontamination (Kontamination) von Fischprodukten zu vermeiden. Die Periodizität der hygienischen Behandlung, Desinfektion, Desinfektion und Deratisierung wird vom Hersteller der Produkte festgelegt;
g) Verwaltung und Speicherung von Unterlagen und Aufzeichnungen, die die Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften bestätigen;
h) das Funktionieren des Sicherheitssystems bei der Herstellung von Fischprodukten (Produktionskontrolle);
i) Rückverfolgbarkeit von Fischprodukten.
26. Die bei der Herstellung von Eiscreme-Fischprodukten verwendete Ausrüstung sollte sicherstellen, dass:
a) Senkung der Temperatur von Fischprodukten auf eine Temperatur von nicht mehr als minus 18 ° C;
b) die Aufrechterhaltung der Temperatur von Speiseeis Fischprodukte in der Dicke des Muskelgewebes nicht höher als minus 18 ° C, wenn in Lagern, Tanks oder Behältern gelagert.
27. Der Bereich für das Schneiden von nicht verarbeiteten Fischprodukten sollte mit Trinkwasser oder sauberem Wasser versorgt werden.
28. Zur Kühlung und Herstellung von Eis wird Trinkwasser und sauberes Wasser verwendet. Das Eis muss vor Kontamination (Verschmutzung) geschützt werden.
29. Bei der Herstellung von rohem Fisch (frisch), frischen Wassersäugetieren, rohen Algen (frisch), frischen Wasserpflanzen und frischen wirbellosen Wassertieren müssen die folgenden Anforderungen erfüllt sein:
a) während der Produktion ist es notwendig, Kontamination (Verschmutzung) von Fischen, Nadelhäuten, Schalentieren, Krebstieren, Wassersäugern und anderen Wassertieren sowie Algen und anderen Wasserpflanzen auszuschließen und ihren Schutz vor Sonneneinstrahlung und Witterung zu gewährleisten, sowie geeignete Temperaturbedingungen für die Lagerung von Fischprodukten zu gewährleisten;
b) im Falle der Entdeckung von lebenden Parasiten und ihre Larven, gefährlich für die menschliche Gesundheit, beim Fang von giftigen Fischen, Kontamination (Verschmutzung) Fang Boden oder Erdölprodukte sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Möglichkeit der Freisetzung von Fischprodukten, die nicht den Anforderungen dieser technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Union (technische Vorschriften der Zollunion), deren Wirkung auf sie gilt zu verhindern.
30. Bei der Herstellung von gekühlten und gefrorenen Fischprodukten müssen die folgenden Anforderungen erfüllt sein:
a) Thunfisch, Segelboot, Makrele, Marlin, Schwertfisch und Knorpelfische nach der Extraktion (Fang) müssen sofort geblutet werden;
b) Der Fisch der Familie der Störe (außer Sterlet) muss entblößt, getrennt sein, er muss die Eingeweide und den Schließmuskel entfernt haben;
C) Marinka, elisha, Osmanen und tempel müssen потрошеными (Innereien, Eier, Milch und schwarze Folie sollte sorgfältig entfernt und entsorgt), die Häupter der Riesenkalmar, илиши und tempel müssen entfernt und entsorgt werden;
d) ein Wels mit einer Länge von mehr als 53 cm sollte entkernt werden (Innereien, Kaviar, Milch und schwarzer Film sollten sorgfältig entfernt werden);
e) Hecht mit einer Länge von mehr als 30 cm sollte entkernt werden (Innereien, Kaviar, Milch und schwarzer Film sollten sorgfältig entfernt werden).
31. Bei der Herstellung von Speiseeis Fischprodukte müssen die folgenden Anforderungen erfüllt sein:
riesige Tintenfische und Tintenfische müssen abgetrennt werden, die Köpfe der riesigen Tintenfische dürfen nicht für Lebensmittelzwecke verwendet werden;
bei Langusten, wenn sie die Kopfhaut entfernen, sollte die Analöffnung entfernt werden;
bei einem geteilten Kukumaria sollten Corolla und Anus entfernt werden;
das Einfrieren sollte durchgeführt werden, bis die Dicke des Produkts eine Temperatur von nicht mehr als minus 18 °C erreicht.
Das Einfrieren in Vivo an den Entnahmestellen bei einer Lufttemperatur von nicht mehr als minus 10 °C auf eisigen, gut belüfteten Flächen oder in Zugluft unter Bedingungen, die die Sicherheit von Speiseeis für Fischprodukte gewährleisten, ist zulässig. Wenn die Temperatur bei natürlichem Einfrieren über minus 18 ° C liegt, wird der Fisch auf eine Temperatur von nicht mehr als minus 18 ° C gefroren.
Die Kühlkammern für die Kältetechnik von Fischprodukten sind mit Thermometern und (oder) der automatischen Steuerung der Lufttemperatur in der Kammer sowie den Mitteln zur Aufzeichnung der Temperatur ausgestattet.
Für Stück Trennung bei der Verpackung von Eiscreme Fischprodukte erlaubt, seine Temperatur auf eine Temperatur von nicht mehr als minus 2 ° C zu erhöhen.
Die tiefe Dehydrierung von Eiscreme von Fischprodukten sollte 10 Prozent der Masse oder der Oberfläche der Produkte nicht überschreiten.
32. Der Massenanteil an Feuchtigkeit im Muskelgewebe von Speisefischen aus den wichtigsten Fischarten und wirbellosen Wasserfischen darf den zulässigen Feuchtigkeitsgehalt gemäß Anhang N 7 nicht überschreiten.
33. Bei der Herstellung von Speiseeis Fischprodukte aus Fisch Masse auf diese Produkte angewendet Glasur sollte nicht mehr als 5 Prozent der Masse der glasierten Produkte (unter Berücksichtigung der Fehler der Methodik der Bestimmung).
Bei der Herstellung von Speiseeis Fischprodukte aus geschälten oder geschälten Krustentieren und Verarbeitungsprodukten, die Masse der Glasur auf diese Produkte angewendet wird, sollte 7 Prozent der Masse der glasierten Produkte (unter Berücksichtigung der Fehler der Methodik der Bestimmung) nicht überschreiten.
Bei der Herstellung von Speiseeis Fischprodukte aus ungeteilten Krustentieren Masse auf diese Produkte angewendet Glasur sollte 14 Prozent der Masse der glasierten Produkte (unter Berücksichtigung der Fehler der Methodik der Bestimmung) nicht überschreiten.
Bei der Herstellung von Speiseeis Fischprodukte aus anderen Lebensmitteln Fischprodukte Masse auf diese Produkte angewendet Glasur sollte nicht mehr als 8 Prozent der Masse der glasierten Produkte (unter Berücksichtigung der Fehler der Methodik der Bestimmung).
Das Wasser, das zum Glasieren von Fischprodukten oder zur Herstellung von Glasurlösungen verwendet wird, muss die nach den Gesetzen des Mitgliedstaats festgelegten Trinkwasseranforderungen oder die Anforderungen an sauberes Wasser erfüllen, die den gleichen mikrobiologischen und hygienischen Anforderungen wie Trinkwasser entsprechen.
34. Bei der Herstellung von Salz- und marinierten Fischprodukte sollten nicht verarbeitete Fischprodukte, die den Anforderungen dieser technischen Vorschriften und den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Lebensmitteln" (TR TC 021/2011).
Bei der Herstellung von salz- und marinierten Fischprodukten sollte der Teichfisch mit einem Gewicht von mehr als 1 kg vor dem Botschafter getrennt werden.
Bei der Herstellung von Fischprodukten aus pazifischen (fernöstlichen) Lachsfischen mit einem Massenanteil von Kochsalz von weniger als 5 Prozent und Fischprodukten aus der Sig-Familie mit einem Massenanteil von Kochsalz von weniger als 8 Prozent sollte nur Eiscreme verwendet werden.
35. Bei der Herstellung von Lebensmitteln Fischprodukte heiß und kalt geräuchert, sowie geräucherte Fischprodukte sollten nicht verarbeitete Fischprodukte tierischen Ursprungs, die den Anforderungen dieser technischen Vorschriften und den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Lebensmitteln" (TR TC 021/2011) verwendet werden.
Lebensmittel Fischprodukte heiß und kalt geräuchert, sowie geräucherte Lebensmittel Fischprodukte aus weißen Amor, Karpfen, Wels und tolstolobika sollte nur nach dem Schneiden hergestellt werden.
Die fertigen Fischprodukte von heiß- und kalt geräuchertem Fisch sowie geräucherte Fischprodukte müssen auf eine Temperatur von nicht mehr als 20°C gekühlt, verpackt und in die Kühlkammer geleitet werden.
36. Bei der Herstellung von Kaviar müssen die folgenden Anforderungen erfüllt sein:
a) Kaviar Jakobsmuscheln und Seeigel sollte nur aus Kaviar von lebenden Jakobsmuscheln und lebenden Seeigeln abgeleitet werden;
b) Der Fisch Kaviar muss in sauberen Behältern gesammelt und in der Werkstatt in einem gekühlten Zustand geliefert werden;
c) die Zeit vom Beginn der Verlegung des Kaviars bis zu seiner Pasteurisierung sollte 2 Stunden nicht überschreiten;
d) Kaviar der Stör-Familie sollte nur aus Kaviar von lebenden Fischen, die keine Anzeichen von Einschlafen erhalten hergestellt werden;
e) die Verpackung von Kaviar aus dem Behälter oder Transportverpackung in der Verbraucherverpackung sollte unter Bedingungen durchgeführt werden, die ihre Sicherheit gewährleisten;
e) Das Umfüllen von Kaviar aus der Verbraucherverpackung ist nicht zulässig.
37. Bei der Herstellung von getrockneten, getrockneten, getrockneten und provesnoy Lebensmittel Fischprodukte sollten unverarbeitete Fischprodukte, die den Anforderungen dieser technischen Vorschriften und den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Lebensmitteln" (TR TC 021/2011).
Getrocknete, getrocknete, getrocknete, getrocknete und provesnaya Lebensmittel Fischprodukte aus weißem Amor und tolstolobika sollte nur nach dem Schneiden hergestellt werden.
38. Bei der Herstellung von Fischkonserven und Preservov Fischprodukte, die den Anforderungen dieser technischen Vorschriften und den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Lebensmitteln" (TR TC 021/2011) entsprechen verwendet werden.
Komponenten (Lebensmittelzutaten) bei der Herstellung von Fischkonserven und Preservov verwendet werden, müssen die technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Lebensmitteln" (TR TC 021/2011) und andere technische Vorschriften der Union (technische Vorschriften der Zollunion), die für sie gelten entsprechen. Die Verwendung von Komponenten (Lebensmittelzutaten) mit Anzeichen von Verderb oder Zersetzung oder Kontamination (Kontamination) ist nicht zulässig.
Bei der Herstellung von Fischkonserven müssen die folgenden Anforderungen erfüllt sein:
die Art der Wärmebehandlung von Fischkonserven muss sicherstellen, dass sie die Anforderungen für die mikrobiologischen Indikatoren in Tabelle 5 Anhang N 1 dieser technischen Verordnung angegeben erfüllen;
die Zeit von der Verpackung von Fischprodukten in der Verpackung bis zum Verschließen sollte nicht mehr als 30 Minuten betragen, die Zeit von der Verpackung in der Verpackung bis zur Sterilisation - nicht mehr als 60 Minuten;
beim Verschließen der Verpackung muss eine ausreichende Dichtheit gewährleistet sein, um eine sekundäre Kontamination (Kontamination) des Produkts während und nach der Wärmebehandlung zu verhindern;
nach der Wärmebehandlung sollten die Fischkonserven auf die vom Hersteller in der technischen Dokumentation für eine bestimmte Art von Fischkonserven festgelegte Lagertemperatur gekühlt werden;
die Freisetzung von Fischkonserven sollte nach Erhalt eines positiven Ergebnisses der Thermostatprobe und dem Auswerfen der defekten Dosen erfolgen.
Um die Sicherheit von Fischkonserven während ihrer Produktion zu gewährleisten, ist es notwendig:
verfügbarkeit auf Schiffen, die natürliche Fischkonserven aus Fischleber produzieren, Laborgeräte und Personal, die die Produktionskontrolle ermöglichen;
ausrüstung der Sterilisationsausrüstung mit Kontroll- und automatischen Kontroll- und Aufzeichnungsgeräten;
Speicherung der Ergebnisse der Registrierung der Parameter des sterilisationsprozesses, mit Benennung Konserven, Baugröße Verpackung, Zimmer Ausrüstung für Sterilisation, Kochen Zimmer, Zimmer änderung, Datum der Sterilisation innerhalb der Frist, höchstens für 6 Monate die Haltbarkeit der hergestellten Fischkonserven.
39. Die Produktion von Fischfutter für die Ernährung von Kindern im ersten Lebensjahr erfolgt in spezialisierten Produktionsstätten oder in spezialisierten Werkstätten oder in spezialisierten technologischen Linien.
Die Produktion von Fischprodukten für die Ernährung von Kindern von 1 Jahr bis 3 Jahren, Vorschul- und Schulalter kann in speziellen Produktionsstätten oder in spezialisierten Werkstätten oder auf speziellen technologischen Linien oder auf technologischen Geräten für die Herstellung von Fischprodukten für allgemeine Zwecke zu Beginn der Schicht oder in einer separaten Schicht nach dem Waschen und Desinfizieren durchgeführt werden.
Bei der Herstellung von Fischkonserven für Kinder aller Altersgruppen die Dauer der Exposition im Lager des Herstellers für die Feststellung der mikrobiologischen Stabilität und Sicherheit sollte mindestens 21 Tage betragen.
40. Bei der Herstellung von Fischprodukten für Babynahrung für Kleinkinder ist die Verwendung von nicht verarbeiteten Fischprodukten tierischen Ursprungs, die aus Fischen des Gartengehalts und der Bodenfischarten gewonnen werden, nicht zulässig.
Bei der Herstellung von Fischprodukten für Babynahrung für Kinder im frühen, vorschulischen und Schulalter ist die Verwendung von nicht verarbeiteten Fischprodukten, die einem erneuten Einfrieren unterzogen wurden, nicht zulässig.
Bei der Herstellung von Lebensmitteln Fischprodukte für Babynahrung dürfen keine Phosphate, Geschmacksverstärker (Aroma), Benzoesäure, Sorbinsäure und deren Salze, sowie komplexe Lebensmittelzusatzstoffe, die Phosphate, Geschmacksverstärker (Aroma), Benzoesäure, Sorbinsäure, ihre Salze und Ester, sowie Farbstoffe enthalten.
Bei der Herstellung von Fischprodukten für Babynahrung ist die Verwendung von Lebensmitteln (Lebensmittel) Rohstoffen nicht erlaubt:
enthält gentechnisch veränderte Organismen;
gezüchtet mit tierischen Wachstumsstimulanzien, einschließlich Hormonpräparaten;
enthält Restmengen von antimikrobiellen Mitteln (unter Berücksichtigung des Fehlers der Methodik der Bestimmung).
41. Fischkonserven für Kleinkinder sollten in versiegelten Verbraucherverpackungen mit einer Kapazität von nicht mehr als verpackt werden:
a) für Lebensmittelprodukte Köder auf Fischbasis - 0,13 kg;
b) für Lebensmittelprodukte Köder auf Fisch-und Pflanzen- und Fischbasis - 0,25 kg.
42. Fischabfälle, die während der Herstellung von Fischprodukten gewonnen werden, müssen in wasserdichten markierten Behältern gesammelt und als Akkumulation aus den Produktionsräumen entfernt werden.
Fischabfälle müssen getrennt von Rohstoffen und Fertigprodukten in Behältern in Kühlkammern gelagert werden. Abfälle dürfen nicht länger als 2 Stunden ohne Kühlung in geschlossenen Behältern gelagert werden.
43. Auf Schiffen muss man:
ein Abnahmebereich, der für die Aufnahme von biologischen Wasserfängen an Bord reserviert ist, der Produkte vor Sonneneinstrahlung, Witterungseinflüssen, Heizelementen und jeder Kontaminierungsquelle schützt und leicht zu reinigen und zu desinfizieren ist;
das System, das für die Übertragung von Fischen von der Abnahmestelle in die Arbeitsbereiche bestimmt ist, ist geräumig genug, um den Produktionsprozess zu organisieren, leicht zu waschen und zu desinfizieren und so angeordnet, dass jede Kontamination (Kontamination) der Produkte verhindert wird;
bereich für die Lagerung von Fertigprodukten;
lagerung von Verpackungsmaterialien;
spezielle Ausrüstung für die Entsorgung von Fischabfällen und /oder eine Kammer für die Lagerung von Fischabfällen;
Wassereinlassvorrichtung, deren Lage den Kontakt mit dem Wasserversorgungssystem ausschließt;
ausrüstung zum Waschen der Hände des Personals, das während des Produktionsprozesses beschäftigt ist.
Schiffe, auf denen rohe Fische (frisch) und frische Wassersäugetiere länger als 8 Stunden gelagert werden, müssen mit Kühllagern, Tanks oder Behältern ausgestattet sein, die bei Bedarf mit Eis oder gekühltem Trinkwasser oder sauberem Wasser für die in den technischen Unterlagen für Fischnahrungsmittelprodukte festgelegte Zeit gekühlt werden müssen.
44. Die Schiffe sollten sicherstellen, dass keine Fischprodukte mit Bilge, Abwasser, Rauch, Kraftstoff, Erdöl und Schmierstoffen in Kontakt kommen und das Wasser intensiv abfließen kann.
45. Die Arbeitsflächen, mit denen Fischfutter auf dem Schiff in Kontakt kommt, müssen aus einem geeigneten korrosionsbeständigen Material hergestellt werden, das glatt und leicht zu waschen und zu desinfizieren ist. Die Oberflächen müssen stark, ungiftig und aus Materialien hergestellt sein, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind.
46. Schiffe, die für mehr als 24 Stunden wasserbiologische Fänge speichern sollen, müssen mit entsprechenden Lagerhallen, Zisternen oder Containern ausgestattet sein.
47. Die Laderäume müssen von den Maschinen- und Besatzungsräumen durch Trennwände getrennt werden, die eine Kontamination (Kontamination) der gespeicherten Fänge von biologischen Wasserressourcen verhindern. Lagerhallen, Tanks und Behälter müssen sicherstellen, dass die Fänge der biologischen Wasserressourcen unter geeigneten Bedingungen gelagert werden, um ihre Sicherheit zu gewährleisten und gegebenenfalls keinen Kontakt mit dem Schmelzwasser zu haben.
48. Auf Schiffen, die für die Kühlung der Fänge von biologischen Wasserressourcen mit gekühltem sauberem Meerwasser ausgestattet sind, müssen die Tanks mit Geräten ausgestattet sein, die das Erreichen und Aufrechterhalten einer homogenen Temperatur im gesamten Tank gewährleisten.
49. Die Fänge der biologischen Wasserressourcen sollten durch Eis oder gekühltes Wasser innerhalb 1 Stunde nach der Extraktion (Fang) gekühlt werden.
Wenn die Konstruktion des Schiffes nicht zulässt, dass die Fänge der biologischen Wasserressourcen durch Eis oder gekühltes Wasser spätestens 1 Stunde nach der Entnahme (Fang) gekühlt werden, so ist es erlaubt, die Fänge der biologischen Wasserressourcen ohne Eis (unter den entsprechenden Temperaturbedingungen) zu entladen. Solche Produkte müssen spätestens 12 Stunden nach dem Zeitpunkt der Extraktion (Fang) entladen werden, wobei ihre Temperatur von minus 1 ° C bis 4 ° C gehalten wird.
Bei der Abkühlung der biologischen Wasserressourcen müssen sie innerhalb von 3 Tagen an Bord in sauberem, gekühltem Wasser gelagert werden.
50. Auf den Schiffen müssen die Bedingungen für die Verhinderung des Kontaktes und der Kontamination (der Kontamination) der Produktion von den Vögeln, den Insekten und anderen Tieren gewährleistet sein.
51. Schiffe, auf denen die Produktion von Eiscreme-Fischprodukten durchgeführt wird, müssen:
a) Gefriergeräte mit ausreichender Leistung, um die Temperatur schnell auf minus 18 °C zu senken;
b) Kühlgeräte mit ausreichender Kapazität für die Lagerung von Speiseeis Fischprodukte in den Laderäumen bei einer Temperatur von nicht mehr als minus 18 ° C. Die Laderäume sind mit Thermometern und (oder) automatische Steuerung der Lufttemperatur im Laderaum, sowie die Mittel zur Aufzeichnung der Temperatur ausgestattet.
52. Die Innenwände und Decken der Lagerhallen müssen vor dem Laden der Fänge von biologischen Wasserressourcen einer hygienischen Behandlung unterzogen werden.
53. Die Hersteller sind verpflichtet, die Prozesse der Lagerung, Transport und Verkauf von Fischprodukten, so dass diese Produkte mit den Anforderungen dieser technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Union (technische Vorschriften der Zollunion), deren Wirkung auf sie erstreckt entsprechen durchzuführen.
54. Die Prozesse der Lagerung, Transport, Verkauf und Verwertung von Fischprodukten müssen die Anforderungen dieser technischen Vorschriften und Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Lebensmitteln" (TR TC 021/2011) entsprechen.
55. Materialien, die bei der Lagerung, dem Transport und dem Verkauf mit Fischprodukten in Berührung kommen, müssen den Sicherheitsanforderungen von Materialien entsprechen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.
56. Bei der Lagerung, dem Transport und dem Verkauf von Fischprodukten ist das Auftauen von gefrorenen Fischprodukten nicht erlaubt.
57. Bei der Lagerung von Fischprodukten müssen die vom Hersteller festgelegten Lagerbedingungen unter Berücksichtigung der folgenden Anforderungen eingehalten werden:
a) gekühlte Fischprodukte sollten bei einer Temperatur von nicht mehr als 5 ° C gelagert werden, aber über dem Gefrierpunkt von Gewebesaft;
b) Speiseeis Fischprodukte sollten bei einer Temperatur von nicht mehr als minus 18 ° C gelagert werden;
c) Gefrorene Fischprodukte sollten bei einer Temperatur von minus 3 ° C bis minus 5 ° C gelagert werden;
d) Lebende Fische und lebende wirbellose Wassertiere müssen unter Bedingungen gehalten werden, die ihre Lebenstätigkeit gewährleisten, ohne das Verfallsdatum einzuschränken. Behälter, die für ihren Inhalt bestimmt sind, müssen aus Materialien hergestellt werden, die die Wasserqualität nicht verändern.
58. In den Kühlkammern werden Fischprodukte in Stapeln auf Regalen oder Paletten platziert, deren Höhe mindestens 8-10 cm vom Boden entfernt sein sollte. Zwischen den Stapeln müssen Durchgänge vorhanden sein, die einen ungehinderten Zugang zu den Produkten ermöglichen.
59. Kühlräume für die Lagerung von Fischprodukten sind mit Thermometern und (oder) die automatische Steuerung der Lufttemperatur in der Kammer sowie die Mittel zur Aufzeichnung der Temperatur ausgestattet.
60. Fischprodukte in der Lagerung werden nach Art, Zweck (Verkauf oder Verarbeitung (Verarbeitung)) und thermischen Zustand (gekühlt, gefroren, gefroren) gruppiert.
61. Die Erhöhung der Lufttemperatur in den Kühlräumen beim Be- oder Entladen von Fischprodukten darf nicht mehr als 5 °C betragen, die Schwankungen der Lufttemperatur während der Lagerung, des Transports und des Verkaufs von Fischprodukten sollten 2 ° C nicht überschreiten.
62. Die Lagerung von gekühlten, gefrorenen und gefrorenen Fischprodukten in ungekühlten Räumen vor dem Laden in das Fahrzeug und (oder) den Behälter ist nicht zulässig.
63. Fahrzeuge und Container für den Transport von Lebensmittel Fischereierzeugnissen, haben die Mittel, um das beobachten und registrieren die eingestellte Temperatur.
64. Der Transport von Fischprodukten in großen Mengen ohne die Verwendung von Transport- und /oder Verbraucherverpackungen ist nicht erlaubt.
65. Fracht Abteilung Fahrzeuge und Container werden regelmäßig waschen und desinfizieren in regelmäßigen Abständen statt, der nötig ist, um die Fracht Abteilung Fahrzeuge und Container konnten nicht ein Quellen der Kontamination (Verunreinigung) der Produkte.
66. Die Fahrzeuginnenflächen müssen glatt und leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.
67. Im Einzelhandel und Großhandel dürfen Fischprodukte, die zuvor unter Vakuum oder in modifizierter Atmosphäre verpackt wurden, nicht unter Vakuum oder in modifizierter Atmosphäre wieder verpackt werden.
68. Verpackung für Lebensmittel Fischprodukte müssen die Anforderungen dieser technischen Vorschriften und die Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit der Verpackung" (TR TC 005/2011) entsprechen.
69. Die Verpackung von Fischprodukten sollte unter Bedingungen durchgeführt werden, die keine Kontamination (Kontamination) der Produkte zulassen.
70. Die Verpackung von Fischprodukten sollte:
a) die Sicherheit von Fischprodukten und die Unveränderlichkeit ihrer organoleptischen Parameter während der Haltbarkeit solcher Produkte zu gewährleisten;
b) aus Materialien hergestellt werden, die den Anforderungen an Materialien entsprechen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen;
c) in einem separaten Raum unter Bedingungen gelagert werden, die die Sicherheit von Fischprodukten gewährleisten. Für Schiffe ist es erlaubt, Verpackungen im Laderaum unter Bedingungen zu lagern, die ihre Sicherheit gewährleisten.
71. Die Verpackung, die zur Lagerung von eiskaltem Fischfutter verwendet wird, sollte den Schmelzwasserabfluss sicherstellen.
72. Die Kennzeichnung von Fischprodukten muss den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen "Lebensmittelprodukte in Bezug auf ihre Kennzeichnung" (TR TC 022/2011).
Die Informationen in der Kennzeichnung von Fischprodukten Lebensmittel sollte in russischer Sprache und in Gegenwart von entsprechenden Anforderungen in der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten aufgebracht werden - in der staatlichen (staatlichen) Sprache des Mitgliedstaats, in dem die Fischprodukte verkauft werden, außer in den Fällen in Absatz 3 Teil 4.8 Artikel 4 der technischen Vorschriften der Zollunion "Lebensmittelprodukte in Bezug auf ihre Kennzeichnung" (TR TC 022/2011).
Absatz 73 der technischen Vorschriften und Ziffer 13 der Teil 4.4 Artikel 4 der technischen Vorschriften der Zollunion "Food-Produkte in der Kennzeichnung" (TR CU 022/2011) Informationen über Lebensmittel Fischereierzeugnissen, die durch das in Anwesenheit des Verbrauchers, brachte Verbraucher jede Methode, die die Möglichkeit der begründeten Auswahl dieser Produkte.
73. Die Kennzeichnung von verpackten Fischprodukten sollte folgende Angaben enthalten:
a) der Name der Lebensmittel Fischprodukte, die umfasst:
name der Art der Fischprodukte (zum Beispiel "Fisch kulinarisches Halbzeug", "Fischkonserven");
zoologischer Name einer Art von wasserbiologischen Ressource oder Aquakulturobjekt (z. B. "Heilbutt schwarz Grönland");
art des Schneidens von Fischprodukten (zum Beispiel "Kabeljaufilet", "Rückenpolster", "Karkasse Hering");
art der Verarbeitung (z. B. "pasteurisiert", "mariniert", "restauriert").
Bei simulierten Fischprodukten werden die Informationen über die Simulation im Namen oder durch Bindestriche vom Namen in einer Schriftart angegeben, die sich nicht von der Schriftart unterscheidet, die für den Produktnamen verwendet wurde, einschließlich der Größe dieser Schriftart;
b) für nicht verarbeitete Fischprodukte - Informationen über die Zugehörigkeit zum Gebiet der Gewinnung, Extraktion (Fang) oder zu Objekten der Aquakultur;
c) Informationen über die Zusammensetzung von Fischprodukten;
d) Name und Ort des Herstellers oder Name, Name, Vatersname und Ort des einzelnen Unternehmers - Hersteller, Name und Ort der vom Hersteller autorisierten Person (falls vorhanden), Name und Ort des Importeurs;
e) das Datum der Herstellung von Fischprodukten (für Produkte, die nicht am Ort der Herstellung verpackt sind, geben Sie zusätzlich das Datum der Verpackung).
Die Kennzeichnung von Fischprodukten, die nicht am Ort der Herstellung dieser Produkte verpackt sind (es sei denn, Fischprodukte werden von Einzelhändlern in Verbraucherverpackungen verpackt), muss Informationen über den Hersteller und die juristische Person oder Einzelunternehmer enthalten, die Fischprodukte nicht am Ort der Herstellung für die spätere Realisierung oder im Auftrag einer anderen juristischen Person oder eines Einzelhändlers verpacken;
e) Haltbarkeit von Nahrungsfischen (außer lebenden Fischen und lebenden wirbellosen Wassertieren);
g) Bedingungen für die Lagerung von Fischprodukten;
h) Nettogewicht (für Eis glasierte Fischprodukte - Nettogewicht Eis Lebensmittel Fischprodukte ohne Glasur);
und) Informationen über die Verwendung von ionisierender Strahlung (wenn verwendet);
k) die Zusammensetzung des modifizierten Gasmediums in der Verbraucherverpackung von Fischprodukten (wenn verwendet);
l) das Vorhandensein eines Vakuums, außer Fischkonserven (wenn verwendet);
m) Empfehlungen für die Verwendung (einschließlich der Zubereitung) von Fischprodukten, wenn ihre Verwendung ohne solche Empfehlungen schwierig ist oder die Gesundheit der Verbraucher schädigen kann, zu einer Abnahme oder Verlust der Geschmackseigenschaften dieser Fischprodukte führen;
h) die Verwendung von Fisch mit Laichänderungen bei der Herstellung von Fischnahrungsmitteln (bei der Herstellung von Fischkonserven);
o) Informationen über das Einfrieren (Kühlen) von Fischprodukten;
n) der Massenanteil der Glasur in Prozent (für Eis glasierte Fischprodukte);
p) Indikatoren für den Nährwert (für verarbeitete Fischprodukte);
c) Informationen über das Vorhandensein von Nahrungsfischprodukten von Komponenten, die mit gentechnisch veränderten Organismen erhalten werden;
t) ein einziges Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Union-Markt.
74. Name, Herstellungsdatum, Haltbarkeit, Lagerbedingungen für Lebensmittel Fischprodukte, Informationen über das Vorhandensein von Lebensmittel Fischprodukte Allergene sollten auf der Verbraucherverpackung und (oder) auf dem Etikett, die Entfernung von der Verbraucherverpackung ist schwierig angewendet werden. Die übrigen Informationen müssen auf die Verbraucherverpackung und/oder auf das Etikett und/oder auf das in jeder Verpackungseinheit oder in jeder Verpackungseinheit enthaltene Blatt aufgetragen werden.
75. Die Kennzeichnung von Fischprodukten für Babynahrung auf der Verpackung sollte Informationen darüber enthalten, dass das Produkt sich auf Lebensmittel für Kleinkinder oder Lebensmittel für Kinder im Vorschulalter und im Schulalter bezieht.
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln Köder auf Pflanzen-Fisch-, Fisch-und Fisch-Pflanzen-Basis sollte zusätzlich die empfohlenen Zeitpunkt der Einführung dieser Produkte in die Ernährung von Kindern im frühen Alter enthalten:
fischfutter, Fischfutter und Fischfutter aus Kabeljau, Seehecht, Zander, Lachs, Seelachs, Schellfisch, Pilengas und anderen Arten von ozeanischen, Meer- und Süßwasserfischen - älter als 8 Monate des Lebens;
püree Fischkonserven (Partikelgröße bis 1,5 mm, erlaubt bis zu 20 Prozent der Partikel bis 3 mm) - älter als 8 Monate des Lebens;
grob gemahlene Fischkonserven (Partikelgröße bis 3 mm, erlaubt bis zu 20 Prozent der Partikel bis 5 mm) - älter als 9 Monate des Lebens.
76. Für die folgenden Gruppen von Fischprodukten sollte die Kennzeichnung die folgenden zusätzlichen Informationen enthalten:
a) lebender Fisch: Fisch der Familie der Störe - die Worte "beim Einschlafen den Fisch sofort mit der Entfernung des Schließmuskels entkernen";
b) Eiscreme Lebensmittel Fischprodukte:
sorte (falls vorhanden) oder Kategorie (für Fischfileteis);
netto-Gewicht von Fischprodukten ohne Glasur (für Eis glasierte Fischprodukte);
c) Lebensmittel Fischprodukte aus Eis Lebensmittel Fischprodukte hergestellt - die Worte "hergestellt aus Eis Rohstoffe";
d) Fischprodukte von heißem und kaltem Räuchern, sowie geräucherte Fischprodukte, die während der Produktion von Räuchermitteln verwendet werden, - Informationen über die Verwendung von Räuchermitteln;
e) Fischkochprodukte - die Wörter "gebrauchsfertige Produkte";
e) simulierte Fischfutter - Informationen zur Simulation;
g) Fisch kulinarische Halbzeuge - die Wörter "kulinarische Halbzeuge";
h) Fischkonserven - durch Extrudieren oder unauslöschliche Farbe auf der Außenseite der Dosen werden Zeichen von Symbolen aufgetragen:
datum der Produktion: Nummer - zwei Ziffern (bis zu der Zahl "9" einschließlich vor der Ziffer "0"), Monat - zwei Ziffern (bis zu der Zahl "9" einschließlich vor der Ziffer "0"), Jahr - die letzten zwei Ziffern;
Sortimentszeichen (ein bis drei Zeichen - Zahlen oder Buchstaben außer dem Buchstaben "P") und die Nummer des Herstellers (ein bis drei Zeichen - Zahlen und Buchstaben) (falls vorhanden);
Schichtnummer (eine Ziffer) und Fischindex (Buchstabe "P").
Beim Auftragen des Produktionsdatums, des Sortimentszeichens, der Herstellernummer, der Schichtnummer und des Index der Fischindustrie hinterlassen sie zwischen ihnen ein oder zwei Zeichen.
Bei der Kennzeichnung von lithographierten Dosen werden die auf der Lithographie fehlenden Angaben auf den Deckel (Boden) der Dose aufgetragen, vorausgesetzt, dass das Herstellungsdatum der Produkte vor den anderen Angaben angegeben ist. Es ist erlaubt, den Index der Fischindustrie nicht anzuwenden;
i) Kaviar:
die Art des Fisches, von dem der Kaviar erhalten wird;
der körnige Kaviar, der aus dem Eis des Kaviars der Fische der Familie Lachs, - das Wort "hergestellt aus dem Eis der Rohstoffe";
Kaviar, abgeleitet von den Hybriden der Familie der Störfische, - der Name des Hybriden oder eine Kombination von Arten von wasserbiologischen Ressourcen (zum Beispiel, die Worte "Kaviar körnig Russisch-Lenski Stör").
77. Die Kennzeichnung von Fischprodukten in der Transportverpackung platziert wird in Übereinstimmung mit den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Lebensmittelprodukte in Bezug auf ihre Kennzeichnung" (TR TC 022/2011) durchgeführt.
78. Die Einhaltung der Lebensmittel Fischprodukte dieser technischen Vorschriften wird durch die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Lebensmitteln" (TR TC 021/2011) und andere technische Vorschriften der Union (technische Vorschriften der Zollunion), die für diese Produkte gelten gewährleistet.
79. Die Methoden der Forschung (Test) und Messungen werden in den Standards gemäß der Liste der Standards, die Regeln und Methoden der Forschung (Test) und Messungen, einschließlich der Regeln für die Probenahme, die für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften und die Bewertung der Konformität der Produkte.
80. Fischfutter vor der Freigabe in Umlauf auf dem Territorium der Union unterliegt einer Compliance-Bewertung.
81. Bewertung der Einhaltung von Fischfutter, mit Ausnahme der Produkte in Absatz 84 dieser technischen Vorschriften, die Anforderungen dieser technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Union (technische Vorschriften der Zollunion), deren Wirkung auf sie gilt, wird in den folgenden Formen durchgeführt:
a) Bestätigung der Einhaltung von Fischnahrungsmitteln, mit Ausnahme von Fischnahrungsmitteln für Babynahrung, Fischnahrung neuer Art, nicht verarbeiteten Fischnahrungsmitteln tierischen Ursprungs (einschließlich lebender Fische und lebender wirbelloser Wassertiere);
b) die staatliche Registrierung der Lebensmittel Fischprodukte der neuen Art und Lebensmittel Fischprodukte für Babynahrung, mit Ausnahme der nicht verarbeiteten Lebensmittel Fischprodukte tierischen Ursprungs für Babynahrung bestimmt, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Lebensmitteln" (TR TC 021/2011);
c) Veterinär- und Hygieneuntersuchung von nicht verarbeiteten Fischprodukten tierischen Ursprungs, lebenden Fischen und lebenden wirbellosen Wassertieren.
82. Die Bewertung der Compliance-Prozesse der Produktion, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung Lebensmittel von Fischereierzeugnissen mit den Anforderungen der technischen Vorschriften und sonstigen technischen Vorschriften der Union (technische Reglements der Zollunion), die Handlung von denen Sie unterliegen, wird in Form der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) über die Einhaltung der Anforderungen des vorliegenden technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Union (technische Vorschriften der Zollunion), die Handlung von denen Sie unterliegen, mit Ausnahme der Prozesse der Herstellung von Fischprodukten in Absatz 83 dieser technischen Verordnung.
83. Die Bewertung der Compliance-Prozesse der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs und Aquakultur Fang der aquatischen biologischen Ressourcen tierischen Ursprungs wird in Form der staatlichen Registrierung von Produktionsstandorten in übereinstimmung mit den Bestimmungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Lebensmittelsicherheit" (TR CU 021/2011).
84. Bewertung der Einhaltung der Lebensmittel Fischprodukte nicht-industrielle Herstellung und Lebensmittel Fischprodukte Lebensmittelunternehmen (Catering), für die Durchführung von Dienstleistungen sowie die Prozesse der Umsetzung der Fischprodukte in Form von staatlichen Aufsicht (Kontrolle) für die Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Union (technische Vorschriften der Zollunion), deren Wirkung auf sie gilt durchgeführt.
85. Bewertung der Einhaltung von Fischfutter tierischen Ursprungs nicht-industrielle Produktion Anforderungen dieser technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Union (technische Vorschriften der Zollunion), deren Wirkung auf sie gilt, kann in Form von Veterinär- und Hygieneuntersuchungen durchgeführt werden.
86. Durchführung veterinarno-hygienische überprüfung непереработанной Lebensmittel-Fischerei-Produkte tierischen Ursprungs, lebenden Fischen, lebenden Wirbellosen Wassertieren Gestaltung und Ihre Ergebnisse werden in übereinstimmung mit den technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Lebensmittelsicherheit" (TR CU 021/2011) in Teil veterinarno-hygienische überprüfung.
87. Die Bestätigung der Einhaltung von Fischprodukten erfolgt in Form einer Konformitätserklärung nach dem Schema 3d, 4d oder 6d.
88. Bei der Erklärung der Einhaltung von Fischprodukten kann es sich bei den Anmeldern um eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer handeln, die Hersteller, Verkäufer oder ermächtigte Person ist, die im Hoheitsgebiet eines Mitglieds nach seinem Recht registriert ist.
89. Die Erklärung der Einhaltung der Lebensmittel Fischprodukte, die serienmäßig hergestellt werden, erfolgt nach den Schemas 3d und 6d, der Charge von Lebensmittel Fischprodukte - nach dem Schema 4d.
90. Bei der Erklärung der Einhaltung von Fischprodukten kann der Antragsteller sein:
a) für Schaltungen 3d und 6d - Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person);
b) für die Schaltung 4d - Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person) oder Verkäufer.
91. Die Wahl des Schemas der Konformitätserklärung von Fischprodukten erfolgt durch den Antragsteller.
92. Die Erklärung der Einhaltung von Fischprodukten nach den Schemata 3d, 4d und 6d wird vom Antragsteller auf der Grundlage seiner eigenen Beweise und Beweise unter Beteiligung eines akkreditierten Testlabors (Zentrum), die in das einheitliche Register der Organe für die Bewertung der Konformität der Union aufgenommen wurden, durchgeführt.
93. Bei der Erklärung der Einhaltung von Fischprodukten Lebensmittel Antragsteller:
a) erstellt und analysiert Dokumente, die die Einhaltung der Fischprodukte mit den Anforderungen dieser technischen Verordnung bestätigen, einschließlich:
kopien von Dokumenten, die die staatliche Registrierung als juristische Person oder Einzelunternehmer bestätigen;
dokument, nach dem Fischprodukte hergestellt werden (falls vorhanden);
protokolle der Forschung (Tests) von Fischprodukten, die die Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Union (technische Vorschriften der Zollunion), deren Wirkung auf sie erstreckt sich;
vertrag (Liefervertrag) oder Versanddokumentation (für Schema 4d) (falls vorhanden);
das Dokument, das die Sicherheit der unverarbeiteten Lebensmittel Fischprodukte tierischen Ursprungs nach den Ergebnissen der Veterinär- und Hygieneuntersuchung bestätigt;
zertifikat für das Qualitätsmanagementsystem und Sicherheit (Kopie des Zertifikats) (für Schema 6d);
andere Dokumente für die Wahl des Antragstellers, die die Grundlage für die Bestätigung der Einhaltung der Lebensmittel Fischprodukte Anforderungen dieser technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Union (technische Vorschriften der Zollunion), deren Wirkung auf sie erstreckt sich (falls vorhanden);
b) führt die Identifizierung von Fischfutter in Übereinstimmung mit Abschnitt III dieser technischen Verordnung;
c) sorgt für die Produktionskontrolle und ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Prozess der Herstellung von Fischprodukten Lebensmittel sicherzustellen, dass es den Anforderungen dieser technischen Vorschriften (für 3D- und 6d-Schaltungen) entspricht;
d) ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die Stabilität des Funktionierens des Qualitätsmanagementsystems und der Sicherheit zu gewährleisten (für das Schema 6d);
e) nimmt eine Konformitätserklärung, die nach einer einheitlichen Form und Regeln durch den Beschluss des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 25.;
e) setzt ein einheitliches Zeichen für den Umgang mit Produkten auf dem Union-Markt.
94. Nach Abschluss der Konformitätsbestätigungsverfahren erstellt der Antragsteller eine Reihe von Dokumenten, die Folgendes umfassen:
a) die Unterabsatz "a" des Absatzes 93 dieser technischen Verordnung vorgesehenen Dokumente;
b) das Protokoll (Protokolle) von Studien (Tests) in einem akkreditierten Testlabor (Zentrum) durchgeführt, in das einheitliche Register der Organe für die Bewertung der Konformität der Union aufgenommen;
c) die registrierte Konformitätserklärung.
95. Die Konformitätserklärung unterliegt der Registrierung in der von der Entscheidung des Ausschusses der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 9. April 2013 N 76 vorgesehenen Weise.
96. Die Gültigkeitsdauer der Konformitätserklärung bei der Konformitätserklärung von Fischprodukten nach dem 3d-Schema beträgt nicht mehr als 3 Jahre, nach dem 6d-Schema nicht mehr als 5 Jahre. Die Gültigkeitsdauer der Konformitätserklärung für die Charge von Fischprodukten (Schema 4d) wird vom Antragsteller festgelegt, darf jedoch die Haltbarkeit von Fischprodukten nicht überschreiten.
97. Die Zertifizierungsstelle für Managementsysteme führt eine Inspektionskontrolle über die Stabilität des Funktionierens des Qualitätsmanagementsystems und der Sicherheit (für das Schema 6d) durch.
98. Satz von Dokumenten, die in Absatz 94 dieser technischen Verordnung angegeben sind, wird vom Antragsteller für die folgenden Fristen aufbewahrt:
a) für Serienprodukte - nicht weniger als 5 Jahre ab dem Datum der Beendigung der Erklärung;
b) für eine Charge von Produkten - nicht weniger als 5 Jahre ab dem Tag der Beendigung der Umsetzung der Charge von Fischprodukten.
99. Lebensmittel Fisch Produkte an, die Sicherheitsanforderungen der technischen Vorschriften und sonstigen technischen Vorschriften der Union (technische Reglements der Zollunion), die Handlung von denen es unterliegt, und vergangene Verfahren der Konformitätsbewertung gemäß den Bestimmungen hiervon abgenommen, mit einer Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Union.
100. Die Kennzeichnung mit einem einzigen Zeichen der Handhabung von Produkten auf dem Markt der Union wird vor der Ausgabe von Fischprodukten in Umlauf auf dem Territorium der Union durchgeführt.
101. Ein einheitliches Zeichen für den Umgang mit Produkten auf dem Union-Markt wird auf jede Einheit von Fischfutter (Verbraucher- und Transportverpackung oder Etikett oder Etikett) in irgendeiner Weise angewendet, die ein klares und klares Bild während der gesamten Haltbarkeit solcher Produkte liefert.
Wenn es unmöglich ist, einen einzigen Zeichen von Produkten auf dem Markt der Union auf, Verbraucher-und Transportverpackungen, oder Label oder Etikett es erlaubt das aufbringen auf die Begleitpapiere.
102. Kennzeichnung der Lebensmittel Fischprodukte ein einziges Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Union zeigt die Einhaltung der Lebensmittel Fischprodukte Anforderungen dieser technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Union (technische Vorschriften der Zollunion), deren Wirkung auf sie gilt.
103. Die staatliche Kontrolle über die Einhaltung dieser technischen Vorschriften in Bezug auf Fischprodukte und die damit verbundenen Anforderungen an die Produktion, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung erfolgt in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Mitgliedstaats.
104. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Freisetzung von Fischprodukten, die nicht den Anforderungen dieser technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Union (technische Vorschriften der Zollunion), deren Wirkung auf sie gilt, und um sie aus dem Verkehr zu begrenzen und zu verbieten.
In diesem Fall ist die zuständige Stelle eines Mitgliedstaats verpflichtet, die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten über die Entscheidung unter Angabe des Grundes für die Annahme und über die Bereitstellung von Beweisen zu informieren, die die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen verdeutlichen.
Anhang N 1
zur technischen Verordnung
Eurasische Wirtschaftsunion
"Über die Sicherheit von Fisch und Fisch
produkte" (TR EAG 040/2016)
Tabelle 1
Tabelle 2
Tabelle 3
Tabelle 4
Tabelle 5
Anhang N 2
zur technischen Verordnung
Eurasische Wirtschaftsunion
"Über die Sicherheit von Fisch und Fisch
produkte" (TR EAG 040/2016)
Anhang N 3
zur technischen Verordnung
Eurasische Wirtschaftsunion
"Über die Sicherheit von Fisch und Fisch
produkte" (TR EAG 040/2016)
Tabelle 1
Tabelle 2
Tabelle 3
Tabelle 4
Anhang N 4
zur technischen Verordnung
Eurasische Wirtschaftsunion
"Über die Sicherheit von Fisch und Fisch
produkte" (TR EAG 040/2016)
Anhang N 5
zur technischen Verordnung
Eurasische Wirtschaftsunion
"Über die Sicherheit von Fisch und Fisch
produkte" (TR EAG 040/2016)
Tabelle 1
Tabelle 2
Tabelle 3
Tabelle 4
Anhang N 6
zur technischen Verordnung
Eurasische Wirtschaftsunion
"Über die Sicherheit von Fisch und Fisch
produkte" (TR EAG 040/2016)
Tabelle 1
Tabelle 2
Tabelle 3
Tabelle 4
Anhang N 7
zur technischen Verordnung
Eurasische Wirtschaftsunion
"Über die Sicherheit von Fisch und Fisch
produkte" (TR EAG 040/2016)
Elektronischer Text des Dokuments
vorbereitet JSC "Code" und geprüft nach:
offizielle Website
Eurasische Wirtschaftsunion
www.eaeunion.org, 20.03.2017