Diese technische Verordnung wurde in Übereinstimmung mit dem Abkommen über einheitliche Prinzipien und Regeln der technischen Regulierung in der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation vom 18. November 2010 entwickelt.
Diese technische Verordnung legt im Zollgebiet der Zollunion einheitliche obligatorische Anwendung und Erfüllung der Sicherheitsanforderungen für Geräte, die unter Überdruck, zum ersten Mal in Umlauf gebracht und für den Einsatz im Zollgebiet der Zollunion (im Folgenden - Ausrüstung), die die freie Bewegung der Ausrüstung.
Wenn in Bezug auf die Ausrüstung andere technische Vorschriften der Zollunion, die die Anforderungen für sie, so muss diese Ausrüstung auch die Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion erfüllen.
1. Diese technische Verordnung legt die Sicherheitsanforderungen an die Hardware bei der Entwicklung (Design), Produktion (Herstellung), sowie die Anforderungen an die Kennzeichnung der Ausrüstung zum Schutz von Leben und Gesundheit, Eigentum, Prävention von Aktionen Irreführung der Verbraucher.
2. Diese technischen Vorschriften gelten für die folgenden Arten von Geräten:
a) Behälter für Gase, verflüssigte Gase, unter Druck aufgelöst, und Dämpfe für Arbeitsmedien der Gruppe 1 verwendet bestimmt und mit:
der maximal zulässige Betriebsdruck über 0,05 MPa, die Kapazität über 0,001 m und das Produkt des maximal zulässigen Betriebsdrucks über 0,0025 MPa * m;
maximal zulässiger Betriebsdruck über 20 MPa, Fassungsvermögen über 0,0001 m bis einschließlich 0,001 m.
Kategorien von Behältern für Gase und für die Arbeitsmedien der Gruppe 1 bestimmt sind, sind in Tabelle 1 der Anlage N 1 zu dieser technischen Verordnung angegeben;
b) Behälter für Gase, verflüssigte Gase, die unter Druck und Dämpfe für Arbeitsmedien der Gruppe 2 verwendet bestimmt sind und mit:
der maximal zulässige Betriebsdruck über 0,05 MPa, die Kapazität über 0,001 m und das Produkt des maximal zulässigen Betriebsdruckes auf den Kapazitätswert über 0,005 MPa · m;
maximal zulässiger Betriebsdruck über 100 MPa, Fassungsvermögen über 0,0001 m bis einschließlich 0,001 m.
Kategorie Blutgefäße, die für die verwendeten Gase und für betriebsmedien der Gruppe 2 sind in Tabelle 2 der Anlage N 1 Reglement;
c) Behälter für Flüssigkeiten, die für Arbeitsmedien der Gruppe 1 und mit:
der maximal zulässige Betriebsdruck über 0,05 MPa, die Kapazität über 0,001 m und das Produkt des maximal zulässigen Betriebsdruckes auf den Kapazitätswert über 0,02 MPa * m;
maximal zulässiger Betriebsdruck über 50 MPa, Fassungsvermögen über 0,0001 m bis einschließlich 0,001 m.
Die Kategorien der Gefäße für Flüssigkeiten und für die Arbeitsmedien der Gruppe 1 bestimmt sind, sind in der Tabelle 3 der Anlage N 1 zu dieser technischen Verordnung angegeben;
d) Behälter für Flüssigkeiten, die für Arbeitsmedien der Gruppe 2 und mit:
der maximal zulässige Betriebsdruck über 1 MPa, die Kapazität über 0,01 m und das Produkt des maximal zulässigen Betriebsdruckes auf den Kapazitätswert über 1 MPa · m;
maximal zulässiger Betriebsdruck über 100 MPa, Fassungsvermögen über 0,0001 m bis einschließlich 0,01 m.
Die Kategorien der Gefäße für Flüssigkeiten und für die Arbeitsmedien der Gruppe 2 bestimmt sind, sind in Tabelle 4 der Anlage N 1 zu dieser technischen Verordnung angegeben;
E) Kessel mit einer Kapazität mehr als 0,002 km, entworfen, um heißes Wasser, dessen Temperatur mehr als 110°C oder Dampf überdruck von denen mehr als 0,05 MPa, sowie Gefäße mit Flamm-und beheizbar, mit einer Kapazität mehr als 0,002 M.
Kategorien von Dampf-, Warmwasserkesseln und Gefäßen mit Feuerheizung sind in Tabelle 5 des Anhangs N 1 zu dieser technischen Verordnung angegeben;
e) Rohrleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 0,05 MPa, Nenndurchmesser von mehr als 25 mm, für Gase und Dämpfe bestimmt und für Arbeitsmedien der Gruppe 1 verwendet.
Kategorie von Rohrleitungen, die für Gase und Dämpfe und die für betriebsmedien der Gruppe 1, sind in der Tabelle 6 der Anlage N 1 Reglement;
g) Rohrleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 0,05 MPa, einem Nenndurchmesser von mehr als 32 mm und dem Produkt des maximal zulässigen Betriebsdrucks von einem Nenndurchmesser von mehr als 100 MPa · mm, die für Gase und Dämpfe bestimmt sind und für die Arbeitsmedien der Gruppe 2 verwendet werden.
Kategorie von Rohrleitungen, die für Gase und Dämpfe und die für betriebsmedien der Gruppe 2, sind in der Tabelle 7 der Anlage N 1 Reglement;
h) Rohrleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 0,05 MPa Nenndurchmesser von 25 mm und Werk die Werte des maximal zulässigen betriebsdruckes auf den Wert Nennweite von mehr als 200 MPa · mm, speziell für die verwendeten Flüssigkeiten und für betriebsmedien der Gruppe 1.
Die Kategorien der Rohrleitungen für Flüssigkeiten und für die Arbeitsmedien der Gruppe 1 sind in Tabelle 8 der Anlage N 1 zu dieser technischen Verordnung angegeben;
und) Rohrleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 1 MPa, einem Nenndurchmesser von mehr als 200 mm und einem Produkt des maximal zulässigen Betriebsdrucks von einem Nenndurchmesser von mehr als 500 MPa · mm, für Flüssigkeiten bestimmt und für die Arbeitsmedien der Gruppe 2 verwendet.
Die Kategorien der Rohrleitungen für Flüssigkeiten und für die Arbeitsmedien der Gruppe 2 sind in Tabelle 9 der Anlage N 1 zu dieser technischen Verordnung angegeben;
k) die Elemente der Ausrüstung (Montageeinheiten) und die Komponenten dazu, die der Einwirkung des Drucks standhalten;
L) Armaturen, die einen Nenndurchmesser von 25 mm (für Geräte mit dem Fluid der Gruppe 1), Armatur mit Nenndurchmesser 32 mm (für Geräte für Gase mit dem Fluid der Gruppe 2), die Armaturen, die einen Nenndurchmesser von mehr als 200 mm (für Leitungen, die für die verwendeten Flüssigkeiten und für betriebsmedien der Gruppe 2);
m) Anzeigen und Sicherheitseinrichtungen;
h) Druckkammern (ausg. medizinische Einzelkammern);
o) Geräte und Sicherheitseinrichtungen.
3. Diese technischen Vorschriften gelten nicht für folgende Produkte:
a) die hauptleitungsrohrleitungen, внутрипромысловые und lokalen Verteil-Leitungen, die speziell für den Transport von Gas, öl und andere Produkte, mit Ausnahme der Geräte Druckregelung auf den Stationen oder an den Verdichteranlagen;
b) Gasverteilungsnetze und Gasverbrauchsnetze;
c) Ausrüstung, die speziell für den Einsatz im Bereich der Kernenergie, Ausrüstung, die mit einer radioaktiven Umgebung;
d) Gefäße, die unter Druck, wenn sie in der Explosion in Übereinstimmung mit dem Prozess oder Brennen in der selbst Gorenje Hochtemperatur-Synthese erzeugt arbeiten;
e) Ausrüstung, die speziell für den Einsatz auf See- und Flussschiffen und anderen schwimmenden Fahrzeugen und Objekten Unterwasseranwendungen entwickelt wurde;
e) die Bremsausrüstung des rollenden Materials des Eisenbahnverkehrs, der Kraftfahrzeuge und anderer Fortbewegungsmittel;
g) speziell für den Einsatz in Flugzeugen und anderen Flugzeugen konstruierte Gefäße;
h) Ausrüstung für die Verteidigung;
und) Teile von Maschinen, die keine eigenständigen Behälter (Gehäuse von Pumpen oder Turbinen, Zylinder von Dampfmotoren, hydraulischen, Verbrennungsmotoren, Luftmaschinen und Kompressoren);
K) medizinische Einzel-Druckkammern;
l) Ausrüstung mit Aerosol-Sprays;
m) die Hülle der elektrischen Hochspannungsausrüstung (Schaltanlagen, Schaltanlagen, Transformatoren und rotierenden elektrischen Maschinen);
h) die Hülle und das Gehäuse der Elemente der Übertragungssysteme der elektrischen Energie (Kabelprodukte der Stromversorgung und Kommunikationskabel), die unter Überdruck arbeiten;
o) Geräte aus nichtmetallischen, flexiblen (elastischen) Schalen hergestellt;
p) Schalldämpfer Lärm Auspuff oder Absauggase;
p) Behälter oder Siphons für kohlensäurehaltige Getränke.
4. Für die Zwecke dieser technischen Vorschriften bedeuten die verwendeten Begriffe Folgendes:
"ballon" - ein Behälter mit 1 oder 2 Hälsen für die Installation von Ventilen, Flanschen oder Armaturen, für den Transport, Lagerung und die Verwendung von komprimierten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen bestimmt;
"Druck-Kammer" - ein Gefäß, in dem verminderten und (oder) der erhöhte Druck, der mit Instrumenten und Geräten und in dem Platz für Menschen;
"barrel" - Behälter zylindrischen oder anderen Formen, die von einem Ort zum anderen rollen und an den Enden ohne zusätzliche Unterstützung und die für den Transport und die Lagerung von flüssigen und anderen Stoffen ausgelegt ist;
"Inbetriebnahme" - ein dokumentiertes Ereignis, das die Bereitschaft der Ausrüstung zur Anwendung (Verwendung) festlegt;
"kapazität" - das Volumen des inneren Hohlraums der Ausrüstung, bestimmt durch die in den Zeichnungen angegebenen Nennabmessungen;
"Arbeitsumgebungsgruppe" - die Gesamtheit der Arbeitsumgebungen, unterteilt in:
gruppe 1, umfassend Arbeitsmedien, bestehend aus brennbaren, oxidierenden, brennbaren, explosiven, toxischen und hochgiftigen Gasen, Flüssigkeiten und Dämpfen in einem einphasigen Zustand, sowie Mischungen davon;
gruppe 2, die alle anderen Arbeitsumgebungen enthält, die nicht der Gruppe 1 zugeordnet sind;
"innerer Druck", "äußerer Druck" - Überdruck, der auf die Innen- oder Außenwandflächen der Ausrüstung wirkt;
"Testdruck" - Überdruck, bei dem die Ausrüstung auf Festigkeit und Dichte getestet wird;
"Betriebsdruck" - der maximale Überdruck, der bei normalem Arbeitsablauf auftritt;
"zulässiger Druck" - der maximal zulässige Überdruck für das Gerät (Element), der auf der Grundlage der Konformitätsbewertung und /oder der Prüfberechnung für die Festigkeit festgelegt ist;
"berechneter Druck" - der Druck, der für die Stärke der Ausrüstung berechnet wird;
"bedingter Druck" - der berechnete Druck bei einer Temperatur von 20 ° C, der bei der Berechnung der Festigkeit von Standardgefäßen (Baugruppen, Teile, Armaturen) verwendet wird;
"Nenndurchmesser", "bedingter Durchgang" ist eine numerische Bemaßungsbezeichnung, die dem gerundeten Innendurchmesser entspricht, der für alle Ausrüstungskomponenten mit Ausnahme der Komponenten angegeben wird, die nach Außendurchmesser oder Gewindegröße angegeben sind. Der Nenndurchmesser und der bedingte Durchgang werden in Millimetern ohne Dimensionsbezeichnung angegeben;
"identifizierung der Ausrüstung" - Verfahren der Zuordnung der Ausrüstung zum Anwendungsbereich dieser technischen Vorschriften und der Feststellung der Übereinstimmung der Ausrüstung mit der beigefügten technischen Dokumentation;
"hersteller" - eine juristische Person oder eine natürliche Person, die als Einzelunternehmer, die in ihrem Namen die Produktion oder die Produktion und den Verkauf von Geräten und sind verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften registriert;
"Kessel-Wärmetauscher" - eine Vorrichtung, in der als Wärmequelle brennbare Gase oder andere technologische Ströme verwendet werden;
"Kessel energotechnologische" - Dampf- oder Warmwasserkessel (einschließlich sodoregeneratsionny), in dessen Ofen die Verarbeitung von technologischen Materialien durchgeführt wird;
"Elektrodenkessel" - Dampf- oder Warmwasserbereiter, der die Wärme verwendet, die durch den Stromfluss durch das Wasser erzeugt wird;
"Kessel mit elektrischer Heizung" - Dampf- oder Warmwasserbereiter, in dem die von elektrischen Heizelementen erzeugte Wärme verwendet wird;
"Warmwasserbereiter" - eine Vorrichtung zum Erhitzen von Wasser, das über dem atmosphärischen Druck steht und als Kühlmittel außerhalb dieser Vorrichtung verwendet wird;
"Dampfkessel" - eine Vorrichtung zur Erzeugung von Dampf mit einem Druck über dem atmosphärischen, der außerhalb dieser Vorrichtung verwendet wird;
die "Sicherheitsgrundlage" ist ein Dokument, das eine Risikoanalyse sowie Informationen aus der Design-, Betriebs- und Technologiedokumentation über die minimal erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen enthält, das die Ausrüstung in allen Phasen des Lebenszyklus begleitet und durch Informationen über die Ergebnisse der Risikobewertung in der Betriebsphase nach der Überholung ergänzt wird;
"Grenzzustand der Ausrüstung" - der Zustand der Ausrüstung, in dem seine weitere Bedienung unzulässig ist;
"bestimmungsgemäße Verwendung" - Verwendung der Ausrüstung in Übereinstimmung mit ihrer Bestimmung und den technischen Spezifikationen, die in der technischen Dokumentation des Herstellers angegeben sind;
"Serienproduktion" - eine Art von Produktion, die durch die Herstellung von homogenen Produkten für typische Design-Lösungen und (oder) die Verwendung von typischen technologischen Prozessen mit unveränderlichen Arten von Geräten, einschließlich Montageoperationen, für die Herstellung (Produktion) von sich ständig wiederholenden Teilen der Ausrüstung unabhängig von den Arten ihrer weiteren Montage;
"Reparatur von Geräten" - Wiederherstellung von beschädigten, abgenutzten oder aus irgendeinem Grund unbrauchbar Gefäßelemente, um sie in einen funktionierenden Zustand zu bringen;
"ressource zugewiesen" - die Gesamtarbeitszeit, bei deren Erreichen der Betrieb der Ausrüstung unabhängig von ihrem technischen Zustand beendet werden muss;
"behälter" - hermetisch geschlossenen Behälter (stationär installiert oder beweglich), für die Durchführung von chemischen, thermischen und anderen technologischen Prozessen sowie für die Lagerung und den Transport von gasförmigen, flüssigen und anderen Stoffen bestimmt;
"lebensdauer zugewiesen" - die Kalenderdauer des Betriebs der Ausrüstung, bei deren Erreichen der Betrieb unabhängig von seinem technischen Zustand beendet werden muss;
"lebensdauer berechnet" - die Lebensdauer in Kalenderjahren, die bei der Planung festgelegt und ab dem Tag der Inbetriebnahme der Ausrüstung berechnet wird;
"Temperatur des Arbeitsmediums" - die minimale (maximale) Temperatur des Mediums bei normalem Prozessablauf;
"temperatur der Wand berechnete" - die Temperatur, bei der die physikalisch-mechanischen Eigenschaften, die zulässige Spannung des Materials und die Berechnung der Festigkeit der Elemente der Ausrüstung bestimmt werden;
"zulässige Wandtemperatur" - die maximale (minimale) Wandtemperatur, bei der das Gerät betrieben werden kann;
"vom Hersteller autorisierte Person" - in Übereinstimmung mit den Gesetzen eines Mitgliedstaats der Zollunion und des Einheitlichen Wirtschaftsraums in seinem Hoheitsgebiet eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers auf der Grundlage eines Vertrages mit ihm in Bezug auf die Einhaltung der Ausrüstung Anforderungen dieser technischen Vorschriften und in Bezug auf die Verantwortung für die Nichteinhaltung der Ausrüstung Anforderungen dieser technischen Vorschriften;
"Sicherheitsvorrichtungen" - Geräte, die zum Schutz von Behältern, Kesseln, Rohrleitungen vor Zerstörung bei Überschreitung der zulässigen Werte des Wertes des Drucks oder der Temperatur bestimmt sind;
"lebenszyklus" - die Zeitspanne vom Zeitpunkt der Herstellung der Ausrüstung durch den Hersteller bis zur Entsorgung;
"Tank" - bewegliches Schiff, das ständig auf dem Rahmen angebracht Bahnsteig, auf dem Chassis des Fahrzeugs (Anhänger), darunter ein Tankwagen, oder an anderen Fahrzeugen, speziell fur den Transport und die Lagerung von gasförmigen, flüssigen oder anderen Substanzen;
"betrieb der Ausrüstung" - die Phase des Lebenszyklus von der Inbetriebnahme der Ausrüstung bis zur Entsorgung;
"Hardwareelement" ist eine Hardwareeinheit, die eine ihrer Hauptfunktionen erfüllen soll.
III. Die Regeln der Behandlung auf dem Markt
5. Die Ausrüstung wird in Umlauf auf dem Markt in Übereinstimmung mit dieser technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Zollunion, die für diese Ausrüstung gilt, und sofern sie eine Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung gemäß Abschnitt VI dieser technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Zollunion, die für sie gilt.
6. Ausrüstung, die den Anforderungen dieser technischen Vorschriften nicht bestätigt wird, unterliegt nicht der Kennzeichnung der einheitlichen Marke der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion und darf nicht in Umlauf gebracht werden.
IV. Die Gewährleistung der Sicherheit der Ausrstung bei der Entwicklung (der Projektierung), der Herstellung (der Produktion)
7. Die Ausrüstung muss so entwickelt (entworfen) und hergestellt (hergestellt) werden, dass bei bestimmungsgemäßer Anwendung, Betrieb und Wartung die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen gewährleistet ist.
8. Die folgenden Hauptrisiken sollten berücksichtigt werden, um die Risiken für die Ausrüstung zu bestimmen:
a) das Vorhandensein von ungeschützten beweglichen Elementen;
b) Vibration;
c) das Vorhandensein von explosionsgefährdeten Elementen;
d) Unzulässige Abweichungen von Konstruktionsparametern, Baugruppen und Sicherheitsvorrichtungen, die sich auf die Sicherheit auswirken;
e) Feuer, Notfälle natürlichen und vom Menschen verursachten Charakter;
e) Überhitzung;
g) Überdruck (Betriebsdruck überschreitet nicht den zulässigen);
h) Schäden, die mit der Ablagerung von Verunreinigungen des Arbeitsmediums auf den Innenflächen der Elemente der Ausrüstung verbunden sind;
i) Korrosion oder andere Arten von Verschleiß an der Oberfläche der Elemente der Ausrüstung;
k) Störung der Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitssysteme;
l) Beendigung der Zusatzausrüstung;
m) das Ablöschen der Fackeln im Ofen bei der Kammerverbrennung des Brennstoffes;
h) das Verschwinden der Spannung an allen Steuer- und Messgeräten, Fern- und automatischen Steuergeräten;
o) Senkung des Füllstandes des flüssigen Arbeitsmediums unter den minimalen zulässigen Füllstand;
p) Erhöhung der Arbeitsumgebung über dem maximal zulässigen Niveau;
p) Reduzierung des Wärmeträgerdurchflusses durch den Kessel unter dem minimalen zulässigen Wert;
c) Verringerung des Drucks des Kühlmittels im Kesselweg unter dem minimalen zulässigen Wert;
t) Erhöhung der Temperatur des Kühlmittels am Ausgang der Anlage auf den vom Hersteller angegebenen Grenzwert;
y) Ausfall der Arbeitsumgebungslevel-Zeiger der direkten Aktion.
9. Für die identifizierten Arten der Gefahr bei der Projektierung wird die Einschtzung des Risikos berechnend, experimentell, sachverständig oder nach den Daten des Betriebes der ähnlichen Arten der Ausrstung durchgefhrt.
10. Die Geräte sind in Abhängigkeit von der Kapazität oder dem Nenndurchmesser sowie dem maximal zulässigen Betriebsdruck in Kategorien (1., 2., 3. und 4.) gemäß Anhang N 1 dieser technischen Verordnung eingestuft.
11. Sicherheit von Maschinen wird durch die Einhaltung der bei der Entwicklung (Design), Herstellung (Produktion) der Sicherheitsanforderungen die in diesem Abschnitt und in Anhang N 2 Reglement.
12. Bei der Herstellung (Herstellung) von Geräten und Sicherheitseinrichtungen durch den Hersteller gewährleistet ihre Übereinstimmung mit den Parametern und Eigenschaften, die von der Projektdokumentation und den Anforderungen dieser technischen Vorschriften festgelegt sind.
13. Der Hersteller führt die Prüfungen der Ausrüstung durch, die in der Projektdokumentation vorgesehen sind.
14. Abweichungen von der Projektdokumentation bei der Herstellung (Produktion) der Ausrüstung werden mit dem Entwickler (dem Projektanten) abgestimmt.
15. Die Ausrüstung muss während der gesamten Lebensdauer sicher sein, wenn der Verbraucher die in der technischen Dokumentation festgelegten Sicherheitsmaßnahmen durchführt.
16. Die technische Dokumentation, die dem Gerät beiliegt, umfasst:
a) Pass ausrüstung;
b) eine Kopie der Sicherheitsgrundlage;
c) die Zeichnung der allgemeinen Ansicht;
d) Pässe von Sicherheitseinrichtungen (wenn sie in Übereinstimmung mit der Projektdokumentation vorhanden sind);
e) die Berechnung der Bandbreite der Sicherheitsvorrichtungen (wenn sie in Übereinstimmung mit der Projektdokumentation vorhanden sind);
e) Berechnung der Stärke der Ausrüstung;
g) Handbuch (Handbuch) Bedienungsanleitung;
h) Zeichnungen, Diagramme, Berechnungen und andere Unterlagen in Übereinstimmung mit dem Liefervertrag (Vertrag).
17. Der Gerätepass ist das Hauptdokument für die Identifizierung von Geräten.
Das Vorhandensein des Passes der Ausrüstung ist für die Behandlung der Ausrüstung im Zollgebiet der Zollunion in allen Stadien des Lebenszyklus der Ausrüstung obligatorisch.
Der Pass der Ausrüstung wird vom Hersteller ausgestellt.
Auf dem Pass der Ausrüstung wird das Siegel des Herstellers angebracht und das Datum seiner Erledigung wird angegeben.
18. Je nach Art der Ausrüstung Reisepass Ausrüstung enthält Angaben nach den Absätzen 19-23 hiervon.
19. Der Pipeline-Pass enthält die folgenden Informationen:
a) Name und Anschrift des Unternehmens-Eigentümer;
b) Ernennung;
c) das Datum der Herstellung (Produktion);
d) Arbeitsumgebung;
d) Betriebsparameter des Arbeitsmediums: Druck, MPa (kgf/cm), Temperatur, °C;
e) geschätzte Lebensdauer;
g) geschätzte Ressource;
h) die geschätzte Anzahl der Starts;
und) Diagramme, Zeichnungen, Zeugnisse und andere Dokumente für die Herstellung (Produktion) und Montage der Pipeline.
20. Der Kesselpass enthält die folgenden Informationen (der Umfang der Informationen bildet der Hersteller abhängig von der Art des Kessels):
a) allgemeine Informationen:
name und Adresse des Herstellers;
datum der Herstellung (Produktion);
typ (Modell);
name und Zweck;
Werknummer;
geschätzte Lebensdauer;
geschätzte Lebensdauer des Kessels und der Hauptteile;
geschätzte Anzahl der Starts;
geometrische Abmessungen des Kessels und seiner Elemente;
b) technische Daten und Parameter:
berechnete Kraftstoffart und ihre Verbrennungswärme, MJ / kg (kcal / kg);
kraftstoffverbrauch, m/h (t/h);
typ und Charakteristik der Brenneranlage (Brenner);
berechnungs-, Arbeits-, Testdruck, MPa (kgf/cm);
maximal zulässiger hydraulischer Widerstand des Kessels bei Nennleistung, MPa (kgf/cm);
minimal zulässiger Druck bei Nenntemperatur, MPa (kgf/cm);
Nenndampftemperatur am Kesselaustritt, °C;
berechnete Temperatur des überhitzten Dampfes (Flüssigkeit), ° C;
die Nenntemperatur der Flüssigkeit am Eingang des Kessels, °C;
nominale und maximale Temperatur der Flüssigkeit am Ausgang des Kessels, °C;
nennleistung, minimale und maximale Dampfleistung, t/h;
nennleistung, minimale und maximale Wärmeleistung, kW;
heizfläche des Kessels und der Hauptteile, m;
kapazität, m;
minimaler und maximal zulässiger Flüssigkeitsdurchfluss, m/h;
c) Informationen über Sicherheitseinrichtungen (einschließlich Typ, Menge, Einbauort, Querschnittsfläche, Nenndurchmesser, Durchflusskoeffizient von Dampf oder Flüssigkeit, Größe (Bereich) des Beginns der Öffnung);
d) Informationen über die Füllstandsanzeiger (Wasser) (einschließlich Art der Zeiger, Menge, Ort der Installation);
e) Informationen über die Hauptarmatur (einschließlich Menge, Nenndurchmesser, bedingter Druck, Betriebsparameter, Gehäusewerkstoff, Einbauort);
f) Informationen über die wichtigsten Geräte für Messung, Steuerung, Alarm, Regelung und automatischen Schutz (einschließlich Menge, Typ (Marke));
g) Informationen über Pumpen (einschließlich Typ, Menge, Betriebsparameter, Antriebstyp);
h) Informationen über die wichtigsten Elemente des Kessels aus Stahlblech (einschließlich Menge, Größe, Material, Schweißen und Wärmebehandlung) hergestellt (hergestellt);
und) Informationen über die Elemente des Kessels aus Rohren (einschließlich Menge, Größe, Material, Schweißen und Wärmebehandlung) hergestellt (hergestellt);
k) Informationen über Anschlüsse, Deckel, Böden, Übergänge, Flansche (einschließlich Menge, Abmessungen, Material);
l) Angaben zum Kühlmittel (einschließlich Name, maximal zulässige Anwendungstemperatur, Selbstentzündungstemperatur im offenen Raum, Erstarrungstemperatur, Siedepunkt, Änderung (Kurve) des Siedepunkts in Abhängigkeit vom Druck, andere Daten, die den sicheren Betrieb beeinflussen);
m) Zeichnungen, Schemas, Zeichnungen des Kessels und seiner Hauptelemente und andere Dokumente (zusammenfassendes Blatt der Werksänderungen, Komplettierung Liste, Spezifikation mit Angabe der Grundgrößen der Montageeinheiten, etc.);
h) andere Informationen, die die Sicherheit des Kessels gewährleisten.
21. Der Schiffspass enthält die folgenden Informationen:
a) allgemeine Informationen:
name und Adresse des Herstellers;
datum der Herstellung (Produktion);
Werknummer;
geschätzte Lebensdauer;
b) Informationen über technische Daten und Parameter:
arbeits-, Berechnungs-, Testdruck, MPa (kgf/cm);
betriebstemperatur des Arbeitsmediums, °C;
die berechnete Temperatur der Wand, °C;
minimale zulässige negative Wandtemperatur, °C;
bezeichnung der Arbeitsumgebung;
arbeitsumgebung-Gruppe;
zusatz zur Korrosion (Erosion), mm;
kapazität, m;
gewicht des leeren Behälters, kg;
maximale Füllmasse, kg;
c) Informationen über die wichtigsten Teile (einschließlich Menge, Größe, Material, Schweißen (Löten));
d) Informationen über Anschlüsse, Flansche, Deckel, Befestigungselemente (einschließlich Menge, Abmessungen, Material);
e) Informationen über Sicherheitseinrichtungen, Hauptarmaturen, Prüfgeräte, Sicherheitseinrichtungen (einschließlich Menge, Nenndurchmesser, Nenndruck, Material des Gehäuses, Einbauort);
f) Zeichnungen, Diagramme, Zeichnungen des Gefäßes und andere Dokumente (Zusammenfassung der Werksänderungen, Komplettierung, Spezifikation mit Angabe der Hauptabmessungen der Montageeinheiten, etc.);
g) andere Informationen, die die Sicherheit des Gefäßes gewährleisten.
22. Der Ballon-Pass enthält die folgenden Informationen:
a) allgemeine Informationen:
name und Adresse des Herstellers;
datum der Herstellung (Produktion);
bezeichnung des Zylinders;
die Umgebung, für die der Ballon bestimmt ist;
Werknummer;
b) Informationen über technische Daten und Parameter:
betriebsdruck, MPa (kgf/cm);
testdruck, MPa (kgf/cm);
die Hauptabmessungen des Ballons, die Zeichnung des Ballons;
kapazität, l;
gewicht, kg;
schnitzen an den Halsen;
dichtung hals;
betriebstemperaturbereich, °C;
maximale Anzahl an Tankstellen;
geschätzte Lebensdauer ab Herstellungsdatum (Produktion), Jahre;
c) Anforderungen an den Transport und die Lagerung des Ballons;
d) Anforderungen an die Installation des Ballons;
e) Anforderungen an den Betrieb des Zylinders;
f) andere Informationen, die die Sicherheit des Flaschenbetriebs gewährleisten.
23. Der Armaturenpass enthält die folgenden Informationen:
a) allgemeine Informationen:
name und Adresse des Herstellers;
datum der Herstellung (Produktion);
name, Bezeichnung und Kennnummer;
Zweck der Armatur;
informationen zur Konformitätsbestätigung;
b) Informationen über technische Parameter:
durchmesser nominal (DN);
nenndruck (PN) oder Betriebsdruck (PP), MPa (kgf/cm);
Betriebsmedium;
temperatur des Arbeitsmediums, °C;
dichtheit des Verschlusses;
klimaausführung und Umweltparameter;
typ des Rohranschlusses;
hydraulische Eigenschaften (Widerstandskoeffizient oder bedingter Durchsatz oder Durchflusskoeffizient);
widerstand gegen äußere Einflüsse (wenn diese Informationen angegeben werden müssen);
gewicht, kg;
Zuverlässigkeitskenngröße;
sicherheits-Indikatoren;
art des Antriebs und seine wichtigsten technischen Eigenschaften;
c) Informationen über die Materialien der Hauptteile;
d) andere Informationen, die die Sicherheit des Kessels gewährleisten.
24. Der Hersteller ist berechtigt, die in den Absätzen 19-23 dieser technischen Verordnung genannten Informationen zu ergänzen, die die konstruktiven Merkmale einer bestimmten Ausrüstung widerspiegeln.
25. Die Begründung für die Sicherheit der Ausrüstung wird während der Entwicklungsphase (Design) der Ausrüstung vorbereitet.
Die Sicherheitsgrundlage enthält eine Risikoanalyse für die Ausrüstung sowie die minimal erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.
Original der Sicherheit der Hardware gespeichert ist an den Entwickler (Designer), und eine Kopie - der Hersteller der Anlage und dem Betreiber Ausrüstung.
26. Der Gerätehersteller muss das Gerät mit einer Betriebsanleitung (Bedienungsanleitung) versehen.
Das Handbuch (Handbuch) der Bedienungsanleitung wird während der Entwicklungsphase (Design) der Ausrüstung vorbereitet.
27. Das Handbuch (Handbuch) der Bedienungsanleitung umfasst:
a) Informationen über die Konstruktion, das Funktionsprinzip, die Eigenschaften (Eigenschaften) der Ausrüstung;
b) Hinweise zur Montage oder Montage, Einstellung oder Einstellung, Wartung und Reparatur von Geräten;
c) Hinweise zur Verwendung der Ausrüstung und Sicherheitsmaßnahmen, die bei der Verwendung der Ausrüstung (einschließlich Inbetriebnahme, bestimmungsgemäße Verwendung, Wartung, Reparatur, regelmäßige Diagnose, Prüfung, Transport, Verpackung, Konservierung und Lagerung) zu beachten sind;
d) die zugewiesenen Indikatoren (die zugewiesene Haltbarkeit, die zugewiesene Lebensdauer und (oder) die zugewiesene Ressource) abhängig von den konstruktiven Merkmalen.
Nach Ablauf der zugewiesenen Indikatoren (für eine bestimmte Frist Speicher, der geplanten Nutzungsdauer und (oder) angegebene Ressource), die in der Führung (Anleitung), der Betrieb der Anlage beendet und eine Entscheidung über die Richtung, die ihn zur Reparatur oder zur Entsorgung, oder über die Prüfung und über die Errichtung von neuen zugewiesenen Werte (zugewiesene Ressource, Haltbarkeit, Lebensdauer);
e) Liste der kritischen Ausfälle, mögliche Fehlverhalten des Personals, die zu einem Vorfall oder Unfall führen;
f) die Handlungen des Personals im Falle eines Vorfalls, eines kritischen Ausfalls oder eines Unfalls;
g) Kriterien für Grenzzustände;
h) Hinweise zur Außerbetriebnahme und Entsorgung;
i) Informationen über die Qualifikationen des Wartungspersonals;
k) Name, Standort und Kontaktinformationen des Herstellers (vom Hersteller autorisierte Person), des Importeurs.
28. Das Handbuch (Handbuch) wird in russischer Sprache und in Gegenwart von entsprechenden Anforderungen in der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten der Zollunion und des Einheitlichen Wirtschaftsraums (im Folgenden - die Mitgliedstaaten) in den Staatssprachen der Mitgliedstaaten erstellt.
Die Betriebsanleitung wird auf Papier ausgegeben, dabei kann ein Satz von Betriebsunterlagen auf elektronischem Datenträger beigefügt werden. Die Betriebsanleitung (Betriebsanleitung) darf nur auf elektronischem Datenträger dem Gerätesatz für nicht alltägliche Zwecke nach Wahl des Herstellers beigefügt werden.
29. Das Gerät wird in Form von klaren und nicht löschbaren Beschriftungen mit den folgenden Informationen gekennzeichnet:
a) Name und /oder Bezeichnung des Typs, der Marke, des Modells der Ausrüstung;
b) Parameter und Eigenschaften, die die Sicherheit beeinflussen;
c) die Bezeichnung des Materials, aus dem die Ausrüstung (Elemente) hergestellt wird;
d) Markenzeichen des Herstellers (falls vorhanden);
e) fabrik nummer;
f) das Datum der Herstellung (Produktion).
30. Die Markierungsstelle wird von der Projektorganisation bestimmt und wird in der Betriebsanleitung angegeben.
Wenn die Angaben in Absatz 29 dieser technischen Verordnung nicht direkt auf das Gerät angewendet werden können, können sie nur in der Bedienungsanleitung (Betriebsanleitung) angegeben werden, die dem Gerät beiliegt.
31. Auf Spezialausrüstung für den Transport von verflüssigten Gasen (Flaschen und Tankwagen), kastriert markante Färbung und Informationen zur Identifizierung des Geräts in übereinstimmung mit den Anforderungen der vorgesehenen Anwendung N 3 Reglement. Wenn die Beschichtung (Verkleidung) dieser Ausrüstung korrosionsbeständig und Wärmedämmmaterialien Lackierung über die gesamte Länge kann nicht durchgeführt werden.
32. Die Komponenten und Komponenten der Ausrüstung sind entsprechend dem Liefervertrag (Vertrag) gekennzeichnet. Die Kennzeichnung sollte sicherstellen, dass sie identifiziert werden.
33. Die technische Dokumentation der Ausrüstung wird vom Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person) während der geschätzten Lebensdauer ab dem Tag der Entnahme oder Beendigung der Produktion dieser Ausrüstung aufbewahrt.
34. Die Regeln für den Betrieb der Geräte werden durch das Recht der Mitgliedstaaten festgelegt.
V. Sicherheitskonformität
35. Die übereinstimmung der Ausrüstung mit den Anforderungen dieser technischen Vorschriften wird durch die direkte Umsetzung dieser Anforderungen oder durch die Erfüllung der Anforderungen von Normen, Standards in der Liste enthalten, als Folge davon, auf freiwilliger Basis die Einhaltung dieser technischen Vorschriften.
36. Methoden der Forschung (Prüfung) und Messung von Geräten werden durch Standards in der Liste der Standards, die Regeln und Methoden der Forschung (Prüfung) und Messungen, einschließlich der Regeln für die Auswahl von Proben, die für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften und die Durchführung der Bewertung (Bestätigung) der Konformität der Ausrüstung.
VI. Bewertung (Bestätigung) der Hardware-Konformität
37. Ausrüstung, die im Umlauf im Zollgebiet der Zollunion hergestellt wird, unterliegt der Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung dieser technischen Vorschriften.
38. Die Bewertung (Bestätigung) der übereinstimmung der Ausrüstung mit den Anforderungen dieser technischen Vorschriften wird in Form der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) und in Form der Konformität.*38)
39. Die staatliche Kontrolle (Aufsicht) über die Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Mitgliedstaaten durchgeführt.*39)
40. Bestätigung der Übereinstimmung der Ausrüstung mit den Anforderungen dieser technischen Vorschriften (im Folgenden - Konformitätsbestätigung) erfolgt durch:
a) Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Konformität) in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion (im Folgenden - Zertifizierungsstelle) enthalten;
b) Erklärung der Übereinstimmung auf der Grundlage ihrer eigenen Beweise und (oder) Beweise mit der Teilnahme der Zertifizierungsstelle oder akkreditierten Testlabor (Zentrum) in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion (im Folgenden - ein akkreditiertes Testlabor) aufgenommen erhalten.
41. Die Bestätigung der Konformität erfolgt gemäß den Zertifizierungs- und Deklarationsschemas, die von dieser technischen Verordnung festgelegt sind.
42. Die Erklärung der Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser technischen Vorschriften durch den Antragsteller in Bezug auf die Ausrüstung der 1. und 2. Kategorie, sowie Ausrüstung jeder Kategorie, deren Herstellung mit der Verwendung von festen Verbindungen erfolgt am Ort des Betriebs durchgeführt.
43. Die Zertifizierung erfolgt in Bezug auf Geräte der Kategorie 3 und 4.
44. Das einzige Dokument, das die Übereinstimmung der Ausrüstung mit den Anforderungen dieser technischen Vorschriften bestätigt, ist entweder eine Konformitätserklärung oder ein Konformitätszertifikat.
45. Bei der Durchführung der Konformitätsbestätigung erstellt der Antragsteller eine Reihe von Dokumenten für die Ausrüstung, die umfasst:
a) die Begründung der Sicherheit;
b) Pass ausrüstung;
c) Handbuch (Handbuch) Bedienungsanleitung;
d) Projektdokumentation;
e) die Ergebnisse der Festigkeitsberechnungen und Berechnungen der Durchsatzkapazität der Sicherheitseinrichtungen (falls vorhanden gemäß dem Projekt);
e) technologische Vorschriften und Informationen über den Prozess (Daten über die verwendeten Materialien, Halbzeuge, Komponenten, Schweißmaterialien, Verfahren und Parameter der Schweißmodi und Wärmebehandlung, Methoden und Ergebnisse der zerstörungsfreien Kontrolle);
g) Informationen über die durchgeführten Tests (Messungen);
h) Prüfberichte von Geräten vom Hersteller, vom Hersteller autorisierte Person und (oder) von einem akkreditierten Testlabor durchgeführt;
und) das Dokument über die Bestätigung der Eigenschaften der Materialien und Komponenten (falls vorhanden);
k) Konformitätserklärungen, Konformitätserklärungen oder Prüfberichte in Bezug auf Materialien, Komponenten von Produkten (falls vorhanden);
l) eine Liste von Standards in Abschnitt V dieser technischen Verordnung, die bei der Herstellung (Herstellung) von Geräten (im Falle ihrer Verwendung durch den Hersteller) angewendet wurden angegeben;
m) Dokumente, die die Qualifikation der Spezialisten und des Personals des Herstellers bestätigen;
h) andere Dokumente, die direkt oder indirekt die Übereinstimmung der Ausrüstung mit den Anforderungen dieser technischen Vorschriften (falls vorhanden) bestätigen.
46. Die Erklärung der Übereinstimmung der Ausrüstung mit den Anforderungen dieser technischen Vorschriften erfolgt nach den folgenden Schemata:
a) Schema 1D gilt für serienmäßig hergestellte Anlagen der 1. und 2. Klassen, die Klägerin bildet eine Reihe von Dokumenten, die in Absatz 45 des vorliegenden technischen Reglements, führt bei der Produktionssteuerung und ergreift Maßnahmen, damit der Fertigungsprozess die übereinstimmung der Ausrüstung mit den Anforderungen dieser technischen Vorschrift, testet Proben im Labor oder einem akkreditierten Prüflabor, zugelassen und registriert Konformitätserklärung;
B) das Schema der 2D gilt in Bezug auf eine Partei Ausrüstung (einzelnes Produkt) 1. und 2. Klassen, die Klägerin bildet eine Reihe von Dokumenten, die in Absatz 45 der technischen Vorschriften, testet Proben im Labor oder einem akkreditierten Prüflabor, zugelassen und registriert Konformitätserklärung;
C) schematische 3D-gilt in Bezug auf kommerziell hergestellten Elemente der Ausrüstung des 1. und 2. Klassen und Komponenten des Geräts 1. und 2. Klassen, die Klägerin bildet eine Reihe von Dokumenten, die in Absatz 45 des vorliegenden technischen Reglements, führt bei der Produktionssteuerung und ergreift Maßnahmen, damit der Fertigungsprozess die übereinstimmung der Elemente der Ausrüstung und des Zubehörs Anforderungen dieser technischen Vorschrift, führt Tests an Proben in einem akkreditierten Prüflabor, akzeptiert und registriert die Konformitätserklärung;
G) Schema 4D gilt in Bezug auf eine Partei der Elemente der Ausrüstung des 1. und 2. Klassen und Komponenten des Geräts 1. und 2. Klassen, die Klägerin bildet eine Reihe von Dokumenten, die in Absatz 45 des vorliegenden technischen Reglements, führt Tests an Proben in einem akkreditierten Prüflabor, zugelassen und registriert Konformitätserklärung;
e) Schema 5d gilt für die Ausrüstung 1., 2., 3. und 4. Kategorien, deren Herstellung unter Verwendung von festen Verbindungen erfolgt am Ort des Betriebs in den folgenden Fällen:
es ist nicht möglich, vollständige Tests durchzuführen, bevor das Gerät vor Ort installiert wird;
bei der Entwicklung (Design) und Herstellung (Herstellung) der Ausrüstung wurden die in Absatz 36 dieser technischen Verordnung genannten Standards nicht angewendet, einschließlich innovativer Geräte. Bei der Anwendung des Schemas 5d Antragsteller bildet eine Reihe von Dokumenten in Absatz 45 dieser technischen Verordnung angegeben, führt die Produktionskontrolle und Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Produktionsprozess die Einhaltung der Ausrüstung Anforderungen dieser technischen Verordnung gewährleistet, und sendet an die Zertifizierungsstelle einen Antrag auf die Untersuchung der Art der Ausrüstung;
die Zertifizierungsstelle untersucht die Art der Ausrüstung unter Berücksichtigung der vom Antragsteller erhaltenen Dokumente. Wenn der Antragsteller die in Absatz 36 dieser technischen Verordnung genannten Standards nicht angewendet hat, bewertet die Zertifizierungsstelle die Möglichkeit, die Anforderungen dieser Standards durch die beanspruchten Anforderungen zu ersetzen. Die Untersuchung der Art der Ausrüstung wird in Abhängigkeit von den vom Antragsteller vorgelegten Dokumenten auf eine der folgenden Arten durchgeführt:
untersuchung der Probe als Vertreter aller nachher produzierten Geräte;
studie der eingereichten Dokumente, Probe oder grundlegende (kritische) Bestandteile der Ausrüstung;
die Erledigung und die Ausgabe durch die Zertifizierungsstelle dem Antragsteller bei positiven Forschungsergebnissen Gerätetyp Zertifikat auf die Art der Ausrüstung mit einer einzigen Form, утверждаемой Beschluss der eurasischen Wirtschaftskommission. Das angegebene Zertifikat ist ein integraler Bestandteil der Konformitätserklärung. Die darin festgelegten Anforderungen an die Hardware gefunden ausreichende Beweise für die übereinstimmung der Ausrüstung mit den Anforderungen dieser technischen Vorschrift, werden bei Kontrollen der Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften, die Veranstaltungen, die der staatlichen Kontrolle (Aufsicht);*46.5.6)
der Antragsteller nimmt die Konformitätserklärung an und führt ihre Registrierung in der vorgeschriebenen Weise durch.
47. Bei der Erklärung der Übereinstimmung mit den Schemas 1d, 3d und 5d können die Antragsteller in Übereinstimmung mit dem Recht eines Mitgliedstaats in seinem Hoheitsgebiet eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer, die Hersteller oder vom Hersteller bevollmächtigte Personen sind, registriert sein.
Bei der Erklärung der Einhaltung der Regelungen 2d und 4d können die Anmelder eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer sein, die Hersteller, Verkäufer oder vom Hersteller bevollmächtigte Personen sind, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitglieds in seinem Hoheitsgebiet registriert sind.
48. Als Beweismittel, die die Grundlage für die Annahme einer Konformitätserklärung auf der Grundlage ihrer eigenen Beweise sind, werden die in Absatz 45 dieser technischen Verordnung genannten Dokumente sowie die in Abschnitt V dieser technischen Verordnung genannten Standards verwendet.
49. Prüfberichte können als Beweismittel verwendet werden, die die Grundlage für die Annahme einer Konformitätserklärung auf der Grundlage ihrer eigenen Beweise sind, wenn sie Werte von Indikatoren, die die Einhaltung der beanspruchten Ausrüstung für alle Anforderungen dieser technischen Vorschriften zu bestätigen.
50. Die Konformitätserklärung wird in Übereinstimmung mit einer einzigen Form der Erklärung über die Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion und die Regeln der Registrierung durch die Entscheidung des Ausschusses der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 25. Dezember 2012 N 293 genehmigt.
51. Die Konformitätserklärung unterliegt der Registrierung in der vorgeschriebenen Weise. Die Gültigkeit der Konformitätserklärung beginnt mit dem Tag ihrer Eintragung in das Einheitliche Register der ausgestellten Konformitätserklärungen und der registrierten Konformitätserklärungen. Die Gültigkeitsdauer der Konformitätserklärung der serienmäßig hergestellten Ausrüstung beträgt nicht mehr als 5 Jahre. Die Gültigkeitsdauer der Konformitätserklärung wird nicht für eine Charge von Geräten (Einzelprodukt) festgelegt.
Die Erklärung über die Einhaltung der Chargenausrüstung den Anforderungen dieser technischen Verordnung gilt nur für Geräte, die sich auf eine bestimmte Charge beziehen.
52. Die Zertifizierung der Ausrüstung erfolgt nach den folgenden Schemas:
a) das Schema 1c wird in Bezug auf serienmäßig hergestellte Geräte verwendet, wobei:
der Antragsteller bildet eine Reihe von Dokumenten, die in Absatz 45 dieser technischen Verordnung angegeben sind, und beantragt die Zertifizierung bei der Zertifizierungsstelle;
die Zertifizierungsstelle wählt Proben vom Antragsteller zur Durchführung von Tests aus;
akkreditiertes Prüflabor testet Proben der Ausrüstung;
die Zertifizierungsstelle analysiert den Produktionszustand des Herstellers und die Ergebnisse der Tests von Proben der Ausrüstung und gibt dem Antragsteller bei positiven Ergebnissen ein Konformitätszertifikat aus;
die Zertifizierungsstelle führt eine Inspektion der zertifizierten Geräte durch Tests von Proben in einem akkreditierten Testlabor und (oder) Analyse des Produktionszustandes durch;
b) das Schema 3c wird in Bezug auf die Charge von Geräten verwendet, wobei:
der Antragsteller bildet eine Reihe von Dokumenten, die in Absatz 45 dieser technischen Verordnung angegeben sind, und beantragt die Zertifizierung bei der Zertifizierungsstelle;
eine Zertifizierungsstelle oder ein akkreditiertes Prüflabor wählt die Proben des Antragstellers für die Tests aus;
akkreditiertes Prüflabor testet Proben der Ausrüstung;
die Zertifizierungsstelle analysiert die Testergebnisse von Geräteproben und gibt dem Antragsteller bei positiven Ergebnissen ein Konformitätszertifikat aus;
c) das Schema 4c gilt für ein einzelnes Produkt, wobei:
der Antragsteller bildet eine Reihe von Dokumenten in Absatz 45 dieser technischen Verordnung angegeben, und legt einen Antrag auf Zertifizierung bei der Zertifizierungsstelle, die die identifizierenden Merkmale eines einzelnen Produkts enthalten sollte;
die Zertifizierungsstelle teilt dem Antragsteller die Entscheidung über den Antrag mit, die die Bedingungen für die Zertifizierung enthält;
ein akkreditiertes Testlabor führt im Auftrag der Zertifizierungsstelle Tests für einzelne Produkte durch;
die Zertifizierungsstelle analysiert die Testergebnisse eines einzelnen Produkts und gibt dem Antragsteller bei positiven Ergebnissen ein Konformitätszertifikat aus;
d) Schema 7c gilt für die Ausrüstung für die Produktion und Massenproduktion bestimmt, sowie im Falle der Planung von Änderungen der Ausrüstung, wobei:
der Antragsteller bildet eine Reihe von Dokumenten, die in Absatz 45 dieser technischen Verordnung angegeben sind, und beantragt die Zertifizierung bei der Zertifizierungsstelle;
die Zertifizierungsstelle untersucht den Gerätetyp auf eine der folgenden Arten:
die Untersuchung der Probe der Ausrstung fr die geplante Produktion als der typische Vertreter aller zuknftigen Produktion;
analyse der technischen Dokumentation, Prüfung der Probe der Ausrüstung oder der wichtigsten Komponenten.
Die Ergebnisse der Studie werden durch ein Gutachten erstellt, in dem die Zertifizierungsstelle die Übereinstimmung der Art der Ausrüstung mit den festgelegten Anforderungen bewertet.
Die Analyse des Produktionszustands des Antragstellers wird von der Zertifizierungsstelle durchgeführt. Die Ergebnisse der Analyse werden durch den Akt erstellt.
Bei den positiven Ergebnissen der Forschung der Art der Ausrüstung und der Analyse der Produktion stellt die Zertifizierungsstelle das Zertifikat der Übereinstimmung aus und gibt es dem Antragsteller aus.
53. Die Zertifizierungsstelle führt die Inspektion von zertifizierten Geräten während der gesamten Laufzeit des Zertifikats durch Tests von Proben von Geräten in einem akkreditierten Testlabor und (oder) Analyse des Produktionszustandes durch. Bei positiven Ergebnissen der Inspektionskontrolle wird die Wirkung des Konformitätszertifikats als bestätigt angesehen, wie in der Inspektionskontrolle angegeben. Bei negativen Überprüfungsergebnissen trifft die Zertifizierungsstelle eine der folgenden Entscheidungen:
a) das Konformitätszertifikat aussetzen;
b) Das Konformitätszertifikat rückgängig machen.
54. Wenn Änderungen an der Konstruktion (Zusammensetzung) der Ausrüstung oder Technologie seiner Produktion, die die Einhaltung der Ausrüstung Anforderungen dieser technischen Vorschriften beeinflussen können, der Antragsteller im Voraus schriftlich informiert die Zertifizierungsstelle, die über die Notwendigkeit neuer Tests und (oder) Analyse des Zustandes der Produktion der Ausrüstung entscheidet.
55. Bei der Zertifizierung nach den Regelungen 1c und 7c können die Anmelder nach den Rechtsvorschriften eines Mitglieds in seinem Hoheitsgebiet eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer sein, die Hersteller oder vom Hersteller bevollmächtigte Personen sind.
Bei der Zertifizierung nach den Regelungen 3c und 4c können die Anmelder eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer sein, die Hersteller, Verkäufer oder vom Hersteller bevollmächtigte Personen sind, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitglieds in seinem Hoheitsgebiet registriert sind.
56. Der Antragsteller kann einen Antrag auf Zertifizierung bei jeder Zertifizierungsstelle stellen, die den entsprechenden Bereich der Akkreditierung hat.
57. Das Zertifikat der Konformität wird in Übereinstimmung mit einer einzigen Form des Zertifikats der Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion und den Regeln der Registrierung, durch die Entscheidung des Ausschusses der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 25. Dezember 2012 N 293 genehmigt ausgestellt.
58. Die Gültigkeitsdauer des Hardware-Konformitätszertifikats beträgt:
a) bei Verwendung des Schemas 1s, 3s und 4s - 5 Jahre;
b) bei Verwendung des Schemas 7c - während der zugewiesenen Lebensdauer oder der zugewiesenen Ressource.
59. Dokumente und Materialien, die die Ergebnisse der Zertifizierung bestätigen, werden bei der Zertifizierungsstelle aufbewahrt, die die Konformitätsbescheinigung ausgestellt hat, während der geschätzten Lebensdauer der Ausrüstung, die das Zertifizierungsverfahren bestanden hat.
60. Auf Wunsch der Verbraucher (Käufer) und (oder) Interessenten eine Kopie der Konformitätserklärung oder Konformitätserklärung muss ihnen kostenlos vom Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person) oder vom Verkäufer zur Verfügung gestellt werden.
61. Anlagen, die den Anforderungen der technischen Vorschriften und vergangene Verfahren der Konformität, beschriftet Single Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion.
62. Kennzeichnung eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion vor der Freigabe der Geräte im Umlauf auf diesem Markt.
63. Ein einzelnes Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion wird auf jede Einheit der Ausrüstung in irgendeiner Weise, die eine klare und klare Bild während der gesamten Lebensdauer der Ausrüstung, sowie in den beigefügten Betriebsdokumenten angegeben.
64. Gerätemarkierer eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion zeigt die Einhaltung seiner Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion, die sich auf diese Ausrüstung und die Bereitstellung für die Anwendung der einheitlichen Marke der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion.
65. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ergreifen alle Maßnahmen, um die Freigabe von Geräten im Zollgebiet der Zollunion zu beschränken und zu verbieten, sowie aus dem Markt von Geräten zu entfernen, die nicht den Anforderungen dieser technischen Vorschriften entsprechen.*65.1)
In diesem Fall befugte Organ eines Mitgliedstaats verpflichtet, die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten über die Entscheidung unter Angabe der Gründe für seine Annahme und Bereitstellung von beweisen, erklärt die Notwendigkeit der Umsetzung dieser Maßnahmen.
Anhang N 1
zu den technischen Vorschriften des Zolls
union "Über die Sicherheit der Ausrüstung,
arbeiten unter Überdruck"
(TR TC 032/2013)
1. Die Gerätekategorien werden gemäß den Tabellen 1-9 dieses Dokuments definiert.
Sicherheitseinrichtungen werden nach Kategorie 4 klassifiziert, mit Ausnahme von Sicherheitseinrichtungen, die für bestimmte Geräte hergestellt (hergestellt) werden, die in der gleichen Kategorie wie die Geräte klassifiziert werden können, für die sie hergestellt (hergestellt) werden.
2. Die Kategorie der Ausrüstung, die für den Betrieb mit einer berechneten Temperatur über der Übergangstemperatur des Kriechens des Metalls bestimmt ist, erhöht sich um 1 (außer der 4. Kategorie).
3. Die vorübergehende Kriechtemperatur ist:
400°C für kohlenstoff- und niedriglegierte Silicium-Mangan-Stähle;
450°C - für niedriglegierte Chromomolybdän- und Chromomolybdänovanadiumstähle;
525 ° C - für hochchromlegierte martensitische und austenitische Stähle;
575 ° C - für Legierungen auf Eisennickel- und Nickelbasis.
Tabelle 1
Tabelle 2
Tabelle 3
Tabelle 4
Tabelle 5
Tabelle 6
Tabelle 7
Tabelle 8
Tabelle 9
Anhang N 2
zur technischen Verordnung
Zollunion "Über die Sicherheit
geräte, die unter
Überdruck"
(TR TC 032/2013)
1. Bei der Entwicklung (Entwicklung) der Ausrüstung wird ihre Festigkeit unter Berücksichtigung der vorhergesagten Belastungen berechnet, die während des Betriebs, des Transports, des Transports, der Montage und der vorhergesagten Abweichungen von solchen Belastungen auftreten können. Dabei werden die folgenden Faktoren berücksichtigt:
a) Lasten, die auf die Innen- und Außenflächen der Ausrüstung wirken;
b) Umgebungstemperatur und Betriebstemperatur der Arbeitsumgebung;
c) statischer Druck unter Betriebsbedingungen und Druck unter Testbedingungen vom Gewicht des Inhalts in der Ausrüstung;
d) Trägheitslast bei der Bewegung, Wind- und seismische Auswirkungen;
e) reaktive Kräfte (Gegenmaßnahmen), die von Stützen, Befestigungen, Rohrleitungen übertragen werden;
f) Ermüdung unter variablen Lasten;
g) Erosions- und Korrosionseinflüsse des Mediums, einschließlich Erosions- und Korrosionsverschleiß;
h) chemische Reaktionen aufgrund von Instabilität der verarbeiteten Medien und Prozess;
und) Änderungen der mechanischen Eigenschaften der Materialien während des Betriebs.
2. Das Gerät muss die Möglichkeit von Schäden in Fällen ausschließen:
a) Schließen und Öffnen von Luken oder Geräte zur Überwachung des Zustands der Ausrüstung;
b) Durchführung von technologischen Operationen im Zusammenhang mit der Einstellung der Ausrüstung unter Druck, Inbetriebnahme der Ausrüstung in den Betriebsmodus, sowie mit der Entlastung des Drucks;
c) Durchführung von technologischen Operationen im Zusammenhang mit dem Risiko des Fallens des Personals von der Arbeitsstelle für die Wartung der Ausrüstung;
d) das Auftreten von Überdruck oder Vakuum innerhalb der Ausrüstung, wenn sich Menschen in dieser Ausrüstung befinden;
e) das Auftreten einer unzulässigen Temperatur der Außenflächen;
f) Zersetzung von instabilen Arbeitsumgebungen.
3. Die Ausrüstung wird unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Durchführung von Prüfungen entworfen, die erforderlich sind, um ihre Einhaltung der Sicherheitsanforderungen zu bestätigen.
4. Das Ausrüstungsprojekt definiert seine Grenzen (Grenzen).
5. Das Projekt muss je nach Zweck der Ausrüstung seine Ausrüstung zur Verfügung stellen:
a) Sicherheitseinrichtungen;
b) Mittel zur Messung des Füllstandes des flüssigen Arbeitsmediums;
c) Druckmessgeräte;
d) Mittel zur Messung der Temperatur des Arbeitsmediums;
e) Absperr- und Regelarmaturen;
e) Speisevorrichtungen;
g) Geräte zur Überwachung der thermischen Bewegungen.
6. Die Konstruktion der Ausrüstung soll den sicheren Zugang des Personals zu den Sicherheitseinrichtungen und den Instrumenten der Kontrolle der Parameter der Arbeitsumgebung der Ausrüstung gewährleisten.
7. Das Ausrüstungsprojekt soll die Anwendung vorsehen:
a) Kontrollen und Messungen, deren Fehler unter Betriebsbedingungen die maximal zulässige Abweichung des Kontrollparameters nicht überschreitet;
b) Messgeräte in Übereinstimmung mit den Betriebsbedingungen der Ausrüstung.
8. Das Projekt sollte die Ausrüstung von Geräten zur Entwässerung des Mediums und der Entlüftung zur Verfügung stellen, die:
a) Vermeidung von Hydraulikschlägen, Vakuumzerstörung, Korrosion oder unkontrollierbaren chemischen Reaktionen (dabei müssen Betrieb und Testprozesse berücksichtigt werden);
b) sichere Reinigung, Kontrolle und Wartung zu gewährleisten.
9. Das Ausrüstungsprojekt sollte sicherstellen, dass die Befüllungs- oder Entleerungsprozesse im Falle von:
a) Überfüllung oder Überdruck, sowie bei Bedarf der Betrieb der Ausrüstung unter dem Druck, der in regelmäßigen Abständen bei der Befüllung der Ausrüstung;
b) unkontrollierte Entleerung des Arbeitsmediums beim Entleeren der Ausrüstung;
c) die Gefahren, die mit dem Anschluss an die Druckquelle und dem Trennen von der Druckquelle beim Befüllen oder Entleeren von Geräten verbunden sind.
10. Um Korrosion, Erosions- und Korrosionsverschleiß oder andere chemische Auswirkungen des Arbeitsmediums während des Betriebs und des Schutzes gegen diese Geräte zu verhindern, wird:
a) Minimierung dieser Auswirkungen durch konstruktive Ausführung;
b) die Möglichkeit, Teile der Ausrüstung zu ersetzen, die dieser Exposition ausgesetzt sein könnten.
11. Falls erforderlich, ist das Gerät mit Geräten ausgestattet, die die Folgen eines externen Brandes minimieren.
Zusätzliche Beleuchtung ist für den sicheren Betrieb des Geräts erforderlich. Innenteile und Bereiche der Ausrüstung, die häufige Inspektion, Konfiguration und Wartung erfordern, müssen über eine Sicherheitsbeleuchtung verfügen.
12. Bei Geräten mit Überhitzungsgefahr werden Faktoren, die durch eine Überhitzung des Geräts entstehen und die Sicherheit des Geräts beeinträchtigen, ausgeschlossen oder minimiert. Für diese Zwecke sind vorgesehen:
a) Geräte zur Begrenzung der Zu- oder Ableitung von Wärme, Begrenzung der Arbeitsumgebung, um lokale oder allgemeine Überhitzung des Metalls zu vermeiden;
b) Probenahme des Arbeitsmediums, um seine Auswirkungen auf die Bildung von Ablagerungen von Verunreinigungen und (oder) Korrosionsschäden zu bewerten;
c) Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden im Zusammenhang mit Ablagerungen von Verunreinigungen;
d) Geräte zur sicheren Entfernung von Rest- oder übermäßiger Hitze nach dem Ausschalten der Ausrüstung;
e) Maßnahmen, um die Bildung von explosiven Gemischen sowie die Ausbreitung der Flamme (Flammenwerfer, Flammenwerfer, hydraulische Absperrklappen) auszuschließen.
13. Die Bewertung der Stärke der Anlage basiert auf Berechnungsmethoden oder experimentellen Tests ohne Berechnung, wenn das Produkt des maximal zulässigen Betriebsdruckes und der Kapazität der Anlage weniger als 0,6 MPa · m beträgt oder wenn das Produkt des maximal zulässigen Betriebsdruckes und des Nenndurchmessers weniger als 300 MPa · mm beträgt.
14. Die folgenden Berechnungsmethoden werden verwendet, um die Stärke der Ausrüstung zu berechnen, die sich gegenseitig ergänzen können:
a) mit Hilfe der Formeln in den Normen für die Berechnung der Stärke der Ausrüstung;
b) auf der Grundlage der numerischen Analyse des Spannungszustandes;
c) auf der Grundlage der Berücksichtigung der Grenzzustände und der Mechanik der Zerstörung.
15. Bei der Berechnung der Festigkeit berücksichtigt alle möglichen Belastungen und Faktoren und die Wahrscheinlichkeit ihrer gleichzeitigen Auftreten, alle möglichen Mechanismen der Zerstörung (viskose oder spröde, Kriechen Materialien, Materialermüdung, Korrosion Rissbildung) in Übereinstimmung mit der Bestimmung der Ausrüstung und die Prozesse seiner Bedienung.
16. Die folgenden Bedingungen sind erforderlich, um die Festigkeit der Ausrüstung zu gewährleisten:
a) Der Bemessungsdruck muss mindestens den maximal zulässigen Betriebsdruck betragen, für den das Gerät bestimmt ist. Der Bemessungsdruck berücksichtigt den statischen Druck und die dynamischen Belastungen des Arbeitsmediums, den Druckanstieg aufgrund der Instabilität der Arbeitsmedien und der technologischen Prozesse. Bei Geräten, die aus mehreren Kammern mit unterschiedlichen Druckwerten bestehen, wird entweder jeder Druck einzeln oder jeder Druck, der eine größere Wandstärke des berechneten Ausrüstungselements erfordert, für den berechneten Druck verwendet;
b) die berechneten Temperaturen bieten sichere Grenzen für die Verwendung von Materialien und Geräten;
c) Die Ausrüstung und Materialien, aus denen die Ausrüstung hergestellt wird (hergestellt), werden im Bereich der berechneten Temperaturen verwendet;
G) berücksichtigt alle möglichen Kombinationen von Druck, Temperatur und anderen Lasten, die aus dem Betrieb, Transport, Transporte und Prüfgeräte.
17. Bei der Berechnung der Festigkeit berücksichtigen die folgenden Eigenschaften der Materialien:
a) Streckgrenze, bedingte Streckgrenze bei 0,2 Prozent und 1 Prozent der Restverformung bei normalen und berechneten Temperaturen;
b) vorübergehender Widerstand (Zugfestigkeit) bei normalen und berechneten Temperaturen;
c) die Dauerfestigkeit oder Kriechgrenze bei einer geschätzten Temperatur und einer bestimmten Anzahl von Stunden;
d) charakteristisch für geringe zyklische Festigkeit oder Ermüdung bei einer bestimmten Anzahl von Zyklen und Spannungspegel;
e) Längselastizitätsmodul (Jung-Modul) bei normalen und berechneten Temperaturen;
f) die Werte der plastischen Verformung beim Brechen von Standardproben;
g) Schlagzähigkeit;
h) Bruchzähigkeit (Verhältnis der Intensität der Belastungen).
18. Die Festigkeitsberechnungen werden unter Berücksichtigung der Festigkeit der Schweißverbindungen durchgeführt, deren Werte von den zu schweißenden Materialien, der Schweißtechnik (Löten), der Form der Verbindung, der Methode und dem Umfang der zerstörungsfreien Kontrolle und den Prozessen des Betriebs der Ausrüstung abhängen. Geräte, die unter äußerem Druck arbeiten oder Druckspannungen von anderen Lasten erfahren, müssen auf Formstabilität überprüft werden.
19. Bei der Berechnung der Ausrüstung für die Festigkeit berücksichtigt die prognostizierten Abweichungen der Betriebsparameter während des Betriebs, zulässige Ungenauigkeiten der Herstellung (Produktion), mögliche Abweichungen der mechanischen Eigenschaften der verwendeten Materialien.
20. Die Festigkeitsberechnung bietet eine Sicherheitsmarge für die Ausrüstung, die bei der Bestimmung der zulässigen Spannungen berücksichtigt wird.
21. Die zulässige Spannung bei der Berechnung der Belastungsgrenze von Geräten, die unter statischen Lasten arbeiten, wird durch die folgenden Formeln bestimmt:
a) für Kunststoff-Kohlenstoff- und niedriglegierte, ferritische, austenitisch-ferritische martensitische Stähle und Legierungen auf Eisen-Nickel-Basis:
b) für Austenit-Chromnickelstahl, Aluminium, Kupfer und deren Legierungen:
26. In der Ausrüstung können thermoplastische oder reaktoplastische Polymermaterialien als Bindemittel verwendet werden.
Die Aushärtungstemperatur (Polymerisation) des Bindemittels muss niedriger sein als die Erweichungstemperatur des nichtmetallischen Bindemittels.
Die Erweichungstemperatur des Materials sollte nicht niedriger als 100 ° C sein.
27. Schweißverbindungen dürfen keine externen oder internen Defekte aufweisen, die die Sicherheit der Geräte beeinträchtigen können. Die Mindestwerte für die mechanischen Eigenschaften der Schweißverbindungen der Ausrüstung müssen nicht niedriger sein als die Mindestwerte für die mechanischen Eigenschaften der zu verbindenden Materialien.
28. Die Eingabe von Schweißverbindungen wird vom Gerätehersteller durchgeführt. Methoden der zerstörungsfreien Prüfung und sein Volumen bestimmt Projektentwickler Hardware ausgehend von der Notwendigkeit einer genauen und vollständigen Ermittlung der inakzeptablen Mängeln unter Berücksichtigung der Merkmale von Materialeigenschaften und sind in der Projektdokumentation Ausrüstung.
29. Bei der Berechnung der Stärke der Schweißverbindungen von Ausrüstungselementen wird der zulässige Spannungswert mit dem Schweißfestigkeitsfaktor 1 multipliziert. Der Festigkeitsfaktor für Schweißnähte wird in Abhängigkeit von Material, Prüfvolumen, Schweißtechnologie und Schweißnahtstruktur für die Anlagenstärke ermittelt.
30. Für maximalen Spannungen, die sich in Bereichen Randeffekt oder Spannungskonzentrationen, die auf der Grundlage der numerischen Analyse, Sicherheitsfaktoren werden in Abhängigkeit von den mechanischen Eigenschaften der verwendeten Materialien und die Art der gespannten Zustand.
31. Experimentelle Tests für die Stärke der Ausrüstung werden an der Probe durchgeführt. Der Testprozess ermöglicht die Überwachung kritischer Bereiche der Ausrüstung mit Hilfe von Messgeräten, die Verformungen und Spannungen zuverlässig erfassen können.
32. Das Pilotversuch-Programm umfasst:
a) Druckversuche auf Dichtheit und Festigkeit, um zu bestätigen, dass keine Leckage des Arbeitsmediums oder Restverformungen, die die zulässigen Werte überschreiten;
b) Kriech- und Ermüdungstests von Materialien, die unter Berücksichtigung der Betriebsprozesse der Ausrüstung durchgeführt werden;
c) zusätzliche Tests, die die Handlungen anderer Faktoren berücksichtigen und bei Bedarf durchgeführt werden.
33. Bei der Entwicklung (Design) Geräte werden technische Leistung, die Minimierung der Möglichkeit eines Zwischenfalls bei einem Unfall seinen Betrieb.
34. Die Ausrüstung wird aus den Materialien und Halbfabrikaten hergestellt, die in der Projektdokumentation vorgesehen sind und ihre Einhaltung der Sicherheitsanforderungen während der gesamten Lebensdauer gewährleisten.
35. Die Ausrüstung wird aus Materialien und Halbfabrikaten hergestellt, die die im Liefervertrag vorgesehene Kennzeichnung (ohne Beschädigung) haben, die die Identifizierung mit den Dokumentationsdaten des Herstellers von Materialien oder Halbfabrikaten ermöglicht.
36. Auf den Blechen, Platten, Rohren und Schmiedeteilen, die bei der Herstellung (Herstellung) der Ausrüstung verwendet werden, muss die Markierung des Herstellers erhalten bleiben. Wenn das Schneiden von Halbzeug in Teile erfolgt, muss jeder von ihnen die identische Markierung in der Art und Weise aufgetragen werden, die beim Auftragen der Markierung durch den Hersteller der Materialien verwendet wurde.
37. Bei der Auswahl der Materialien und (oder) Halbzeuge für die Herstellung (Produktion) der Ausrüstung ist notwendig:
a) bestimmen Sie die Indikatoren für die Projektberechnungen, sowie die wichtigsten Merkmale der Materialien und ihre Verarbeitungsfähigkeit;
b) Geben Sie in der technischen Dokumentation die Daten über die bei der Herstellung (Herstellung) der Ausrüstung verwendeten Materialien.
38. Bei der Herstellung (Herstellung) der Ausrüstung werden Materialien verwendet:
a) mit Eigenschaften (Plastizität, Festigkeit), die es ihnen ermöglichen, sie während des Betriebs zu verwenden und den Testbedingungen standzuhalten. Bei der Auswahl eines Materials wird seine Sprödigkeit oder Rissfestigkeit berücksichtigt. Bei der Verwendung von sprödem Material sind Maßnahmen zur Vermeidung von spröder Zerstörung vorgesehen (Erhöhung des Sicherheitsfaktor);
b) mit einer chemischen Beständigkeit gegen die Arbeitsumgebung, für die die Ausrüstung bestimmt ist. Änderungen der chemischen und physikalischen Eigenschaften der Materialien während der gesamten zugewiesenen Lebensdauer oder der zugewiesenen Lebensdauer der Ausrüstung sollten nicht zu einer Beeinträchtigung des sicheren Betriebs führen;
c) geeignet für die vorgesehenen Arten der Verarbeitung;
d) so gewählt, dass, wenn sie miteinander verbunden sind, die Stärke der Ausrüstung über die Lebensdauer der Ausrüstung gewährleistet wird.
39. Das in der Ausrüstung verwendete Material gilt als Kunststoff, wenn seine Dehnung nach dem Bruch bei einem Zugtest mindestens 14 Prozent beträgt und die auf Proben mit einem KCV-Konzentrator (V-Schnitt) definierte Schlagzähigkeit bei einer Temperatur über 20 ° C mindestens 27 J / cm beträgt, jedoch nicht höher als die zulässige Mindesttemperatur.
40. Wenn sich bei der Herstellung (Herstellung) die Eigenschaften des Materials ändern oder Restspannungen auftreten, die die Sicherheit der Ausrüstung beeinträchtigen, wird seine Wärmebehandlung durchgeführt. Die Art der Wärmebehandlung der Ausrüstung und ihre Modi werden vom Projektentwickler der Ausrüstung bestimmt.
41. Bei der Fertigung (Herstellung) die Sicherheit der Anlagen und Geräte gewährleistet der Hersteller der Ihre übereinstimmung mit Eigenschaften und Parametern, die in den Projektunterlagen, um den Sicherheitsanforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Ausrüstungen, die unter Druck stehen" (TR CU 032/2013) unter Berücksichtigung der geltenden Prozesse und Kontrollsysteme.
42. Bei der Herstellung (Herstellung) von Teilen durch Walzen, Stanzen, Kanten sind keine Änderungen der mechanischen Eigenschaften der Materialien, Beschädigungen, Risse und andere Defekte erlaubt, die die Sicherheit der Ausrüstung beeinträchtigen können.
43. Die zusammengebauten Elemente der Ausrüstung müssen die Sicherheit der Ausrüstung gewährleisten und ihren Zweck erfüllen. Alle einteiligen oder geschweißten Verbindungen der Ausrüstungselemente müssen für die zerstörungsfreie Kontrolle verfügbar sein.
44. Geräte mit Schnellverschluss müssen über Geräte verfügen, die verhindern, dass das Gerät bei unvollständigem Schließen des Deckels und beim Öffnen des Deckels unter Druck gesetzt wird, wenn das Gerät Überdruck hat.
45. Am Kessel werden Sicherheitseinrichtungen installiert, die die automatische Abschaltung des Kessels oder seiner Elemente bei unzulässigen Abweichungen von den berechneten Betriebsarten ermöglichen.
46. Element der Ausrüstung, dessen Innenvolumen begrenzt Absperrarmatur und der Druck in dem möglicherweise so weit über der zulässigen, ist mit sicherheitseinrichtungen ausgestattet, die automatisch um einen Druckanstieg über den zulässigen durch die Ausgabe von Medium in die Umgebung oder Recycling System.
47. Als Sicherheitsvorrichtungen werden verwendet:
a) Hebel- und Ladungssicherungsventile direkt wirkend;
b) direkt wirkende Federsicherheitsventile;
c) gepulste Sicherheitseinrichtungen, bestehend aus einem Impulsventil und einem Hauptsicherungsventil;
d) Sicherheitsvorrichtungen mit zerbrechlichen Membranen (Membran-Sicherheitsvorrichtungen).
48. Sicherheitseinrichtungen werden an Orten platziert, die für ihre Wartung zugänglich sind.
49. Ableiten von sicherheitseinrichtungen und Rohrleitungen Leitungen gepulsten sicherheitseinrichtungen zu den Orten der Ansammlung von Kondensat mit dem drain Leitungen für die Entfernung von Kondensat.
Die Montage von Absperrventilen oder anderen Armaturen an den Entwässerungsleitungen ist nicht zulässig. Das Medium, das aus Sicherheitsvorrichtungen und Drainagen austritt, wird an einen sicheren Ort gebracht. Die abgegebenen explosionsgefährdeten, technologischen und toxischen Medien der Gruppe 1 werden zu geschlossenen Systemen zur weiteren Entsorgung oder zu organisierten Verbrennungssystemen oder in die Atmosphäre geleitet - für Gase mit einer Dichte von 0,8 oder weniger in Bezug auf die Luft.
Es dürfen keine Entladungen kombiniert werden, die Stoffe enthalten, die explosive Mischungen oder instabile Verbindungen bilden können.
50. Die Konstruktion der Anschlussleitungen der Sicherheitsvorrichtungen (Zu-, Ab- und Entwässerung) soll die Möglichkeit des Einfrierens in ihnen des Arbeitsmediums ausschließen.
Bei der Installation mehrerer Sicherheitseinrichtungen an einem Stutzen oder einer Leitung muss die Querschnittsfläche des Stutzens oder der Leitung mindestens 1,25 der gesamten Querschnittsfläche der darauf installierten Sicherheitsventile betragen. Bei der Bestimmung des Querschnitts der Anschlussleitung mit einer Länge von mehr als 1000 mm wird der Wert des linearen Widerstands (Druckverlust) berücksichtigt.
51. Рычажно-Cargo-Sicherheitsventil oder einen federbelasteten Sicherheitsventil mit einem Gerät für die zustandsüberprüfung Ihre Handlungen während des Betriebs der Ausrüstung durch Zwangs-öffnung.
Das gepulste Sicherheitsventil ist mit einer Vorrichtung ausgestattet, die es ermöglicht, das Sicherheitsventil per Fernzugriff über eine Steuertafel zu öffnen.
Die Konstruktion der Federsicherheitsventile muss verhindern, dass die Feder über den durch die Regelung für die Betätigung bei einem gegebenen Druck eingestellten Wert gezogen wird. Die Federn der Sicherheitsventile sind vor unzulässiger Erwärmung oder Kühlung sowie vor direkter Einwirkung des Arbeitsmediums geschützt.
52. Das Gerät, das für einen Betriebsdruck ausgelegt ist, der kleiner als der Druck der Zufuhrquelle ist, ist mit einer automatischen Reduziervorrichtung mit einem Manometer und einem Sicherheitsventil ausgestattet, das auf der Seite des kleineren Drucks nach der Reduziervorrichtung installiert ist.
Druckminderer und Kühlvorrichtungen ermöglichen eine automatische Temperaturregelung. Bei der Installation der Bypass-Leitung ist diese ebenfalls mit einer Reduziervorrichtung ausgestattet.
53. Für eine Gruppe von Behältern, die mit demselben Druck arbeiten, ist es möglich, 1 Reduziervorrichtung mit Manometer und Sicherheitsventil an der gemeinsamen Zufuhranschlussleitung vor dem ersten Abzweig zu einem der Gefäße zu installieren. In diesem Fall ist die Installation von Sicherheitsvorrichtungen an den Gefäßen selbst optional, wenn sie die Möglichkeit einer Erhöhung des Drucks ausschließen.
Wenn die automatische Reduziervorrichtung aufgrund der physikalischen Eigenschaften des Arbeitsmediums nicht zuverlässig arbeiten kann, ist der Einbau eines Durchflussreglers zulässig, wobei ein Druckanstiegsschutz vorgesehen ist.
54. Die Anzahl der Sicherheitsventile, ihre Größe und der Durchsatz werden so bestimmt, dass in der Anlage kein Überdruck entsteht, der den maximal zulässigen Betriebsdruck überschreitet:
a) mehr als 0,05 MPa - für Gefäße, in denen der Überdruck weniger als 0,3 MPa beträgt;
b) auf 15 Prozent - für Gefäße, in denen der Überdruck von 0,3 bis 6 MPa einschließlich;
c) bei 10 Prozent - für Gefäße, in denen der Überdruck mehr als 6 MPa beträgt.
55. Bei laufendem Sicherheitsventil darf ein Überdruck im Behälter nicht mehr als 25 Prozent des maximal zulässigen Betriebsdrucks betragen, vorausgesetzt, dass dieser Überdruck in der Betriebsanleitung des Behälters vorgesehen ist.
56. Sicherheitsventile müssen Kessel, Überhitzer, Economizer und Rohrleitungen vor einem Drucküberschuss von mehr als 10 Prozent des maximal zulässigen Betriebsdrucks schützen. Wenn die Sicherheitsventile vollständig geöffnet werden, ist ein Überdruck von mehr als 10 Prozent des maximal zulässigen Betriebsdrucks zulässig, wenn dies für die Festigkeit des Kessels, des Überhitzers, des Economizers und der Rohrleitung vorgesehen ist.
57. Bei Dampfkesseln mit einem Betriebsdruck von mehr als 4 MPa (mit Ausnahme von mobilen Kesseln und Kesseln mit einer Dampfleistung von weniger als 35 t/h) werden nur gepulste Sicherheitsventile installiert. In mobilen Kesselanlagen ist die Installation von Hebel- und Ladungssicherungsventilen nicht zulässig.
58. An jedem Dampf- und Wasserheizkessel und dem auf dem Arbeitsmedium abgeschalteten Überhitzer werden Sicherheitsventile installiert. Die Anzahl und die Orte ihrer Installation werden bei der Entwicklung (Entwicklung) bestimmt.
Die Gesamtkapazität der auf den Kesseln installierten Sicherheitsvorrichtungen muss mindestens die Nennleistung dieser Ausrüstung betragen.
59. Die Bandbreite der Sicherheitsventile durch entsprechende Tests bestätigt Probe des Sicherheitsventils dieser Konstruktion, die den Hersteller, und wird in den Pass der Ausrüstung.
60. Sicherheitsvorrichtungen für Dampf- und Warmwasserbereiter werden auf Düsen oder Leitungen installiert, die direkt an die Kessel angeschlossen sind, wie folgt:
a) auf Dampfkessel mit natürlicher Zirkulation ohne Überhitzer - auf der oberen Trommel oder magerem Kessel;
b) auf Dampf-Direktstrom-Kessel, sowie Kessel mit Zwangsumlauf - an den Ausgangskollektoren oder Ausgang Dampfleitung;
c) auf Wasserheizkessel - am Ausgang Kollektoren oder Trommel;
G) auf die midterm-пароперегревателях Einbau aller sicherheitseinrichtungen auf der Seite der überhitzer Dampf-Eintritt;
e) in wasserabschaltbaren Economizer - nicht weniger als 1 Sicherheitsvorrichtung am Wasseraustritt und -eingang.
61. Wenn der Kessel неотключаемого überhitzer Teil der Sicherheitsventile mit einer Bandbreite von mindestens 50 Prozent der nominalen Leistung des Kessels wird an der Kollektor Nachbrenner.
62. Auf Dampfkesseln mit einem Betriebsdruck von mehr als 4 MPa gepulste Sicherheitsventile indirekten werden auf der Ausgabe-Feature-Titel неотключаемого überhitzer oder auf паропроводе vor der Absperrarmatur, wobei die Drum-Kessel für 50 Prozent der Ventile die gesamte Bandbreite der Dampfabgabe, um Impulse wird von der Trommel des Kessels.
Bei einer ungeraden Anzahl von identischen Ventilen ist es erlaubt, Dampf für Trommelimpulse von mindestens einem Drittel, aber nicht mehr als einem zweiten Ventil, das am Dampfkessel installiert ist, zu wählen. Auf der gemauerten Anlagen im Falle der Platzierung der Sicherheitsventile auf паропроводе direkt bei Turbinen erlaubt Impulse für alle Sicherheitsventile verwenden überhitzter Dampf, wobei 50 Prozent der Ventile ein zusätzlicher elektrischer Impuls von Pin Manometer angeschlossenen Trommel des Kessels.
Bei einer ungeraden Anzahl identischer Sicherheitsventile darf ein zusätzlicher elektrischer Impuls von einem an die Kesseltrommel angeschlossenen Kontaktmanometer für mindestens ein Drittel, aber nicht mehr als ein zweites Ventil erzeugt werden.
63. Für den abgeschalteten Kessel Economizer Installation des Ortes der Sicherheitsventile, deren Methodik und Anpassung des Drucks Ihrer Entdeckung dem Designer definiert.
Auf von Dampfkesseln, bei denen während der Anfeuerung oder die erste Unterbrechung des Kessels (entlang dem Wasser) ein Teil der Heizfläche vollständig vom Rest der Heizfläche запорными Armaturen, die Notwendigkeit der Installation die Anzahl und Größe der Sicherheitsventile für den ersten Teil der Heizfläche definierten Projekt-Dokumentation.
64. Membransicherungsvorrichtungen werden an Gefäßen und Rohrleitungen installiert:
a) wenn die Hebel- und Federsicherungsventile aufgrund ihrer Trägheit oder aus anderen Gründen nicht eingesetzt werden können;
b) vor den Sicherheitsventilen, wenn die Sicherheitsventile aufgrund der schädlichen Einwirkung des Arbeitsmediums (Korrosion, Erosion, Polymerisation, Kristallisation, Ankochen, Ankochen) oder möglicher Lecks durch das geschlossene Ventil explosionsgefährlicher, giftiger, umweltschädlicher Stoffe nicht zuverlässig arbeiten können. In diesem Fall muss das Gerät über eine Vorrichtung zur Überwachung der Funktionsfähigkeit der Membran verfügen;
c) parallel zu den Sicherheitsventilen zur Erhöhung des Durchsatzes von Druckentlastungsanlagen;
d) auf der Ausgangsseite der Sicherheitsventile, um die schädlichen Auswirkungen der Arbeitsmedien auf der Seite des Rückstellsystems zu verhindern und um den Einfluss von Schwingungen des Gegendrucks auf die Zuverlässigkeit der Sicherheitsventile zu vermeiden.
65. Die Notwendigkeit und der Einbauort der Membransicherungsvorrichtungen sowie deren Konstruktion werden durch das Anlagenprojekt bestimmt. Die Sicherheitsmembranen werden nur in den dafür vorgesehenen Befestigungseinheiten installiert.
Die Membransicherungsvorrichtungen werden an offenen und für die Inspektion, Montage und Demontage zugänglichen Stellen aufgestellt. Die Anschlussleitungen sind vor dem Einfrieren des Arbeitsmediums geschützt, und die Sicherheitsvorrichtungen selbst werden auf Stutzen oder Leitungen installiert, die direkt an das Gerät angeschlossen sind.
Bei der Installation von Membran-Sicherheitsventil das Gerät in Reihe mit einem Sicherheitsventil (vor dem Ventil oder hinter ihm) der Hohlraum zwischen Membrane und Sicherheitsventil berichtet Umlenk Rohr mit einem Manometer (für die Kontrolle der Integrität von Membranen).
Die Schalteinrichtung darf vor den Membransicherheitseinrichtungen installiert werden, wenn eine doppelte Anzahl von Membraneinrichtungen vorhanden ist, die das Gerät bei jeder Position des Schaltgeräts vor Überdruck schützen.
66. Zur Überwachung des Flüssigkeitsstandes in Geräten, die eine Mediengrenze haben, werden Füllstandsmessungen für flüssige Medien verwendet. Neben den Füllstandsanzeigen werden an den Geräten Ton-, Licht- und andere Warnsignale und Sperrungen für die Flüssigkeitsgrenzwerte installiert.
67. Auf dem Dampfkessel, mit Ausnahme der Direktströmung, und auf einem beheizten Flamme oder brennbaren Gasbehälter, in dem es möglich ist, den Flüssigkeitsstand unter den zulässigen zu senken, werden mindestens 2 direkt wirkende Flüssigkeitspegelanzeiger installiert.
Zusätzlich können als Duplikate indirekte Füllstandsanzeige eingestellt werden. Anzahl und Einbauorte der Flüssigkeitsstandanzeiger in Dampfkesseln (auch mit Schrittverdampfung in Trommeln oder mit externem Separator), mit Ausnahme von Direktkesseln und in brennbaren oder gasbeheizten Behältern, werden durch das Anlagenprojekt bestimmt.
68. Die Füllstandsanzeige direkte Aktion muss unabhängig sein Anschluss an die Hardware. 2 direkt wirkende Flüssigkeitsstandanzeiger an einem Verbindungsrohr (Säule) mit einem Durchmesser von mindestens 70 mm sind zulässig.
Der Einbau von direkt wirkenden Zwischenflanschen und Absperrventilen auf den Flüssigkeitspegeln ist außer den Sensoren für Grenzstanderfassung nicht zulässig. Diese Anforderung gilt nicht für die Flansche der Absperrarmatur, die Teil der Füllstandsanzeige sind.
Der Anschluss an den direkt wirkenden Flüssigkeitsstandanzeiger und seine Anschlussrohre oder Anschlüsse anderer Geräte ist außer dem Flüssigkeitsstandanzeiger nicht zulässig, es sei denn, der Flüssigkeitsstandanzeiger funktioniert.
69. Die Konfiguration der Rohre, die die Füllstandsanzeige mit dem Gerät verbinden, sollte die Bildung von Wassersäcken in ihnen vermeiden und die Möglichkeit der Reinigung der Rohre gewährleisten. Die Verbindungsrohre müssen vor der thermischen Erwärmung durch Verbrennungsprodukte und vor dem Einfrieren geschützt werden.
70. Die direkt wirkenden Flüssigkeitsstandanzeiger werden so positioniert und beleuchtet, dass der Flüssigkeitsstand vom Arbeitsplatz des Bedienpersonals aus sichtbar ist. Bei Geräten mit einem Betriebsdruck von mehr als 4 MPa werden die direkt wirkenden Flüssigkeitsstandanzeiger mit Gehäusen versehen, um das Personal im Falle einer Zerstörung der transparenten Platten zu schützen.
71. Die Breite des Sichtschlitzes des Füllstandsanzeigers wird durch das Anlagenprojekt bestimmt.
72. Die Füllstandsanzeige ist mit Absperrventilen versehen, um sie von der Anlage zu trennen und zu spülen. Auf der Absperrarmatur werden die Öffnungs- und Schließrichtungen (gegossen, geschlagen oder lackiert) angegeben, und am Wasserhahn wird zusätzlich die Position seiner Durchgangsöffnung angegeben. Der Innendurchmesser des Absperrventils muss mindestens 8 mm betragen. Für den Abstieg des Wassers beim Spülen der Füllstandsanzeiger sind Trichter mit einer Schutzvorrichtung und einem Abflussrohr vorgesehen, um die Ausrüstung zu entleeren.
73. Bei einem Druck in der Ausrüstung von mehr als 4,5 MPa werden die Füllstandsanzeiger mit 2 aufeinanderfolgenden Sätzen von Absperrventilen versehen, um sie von der Ausrüstung zu trennen.
74. Wenn der Abstand von der Stelle, von der der Flüssigkeitsstand in der Anlage überwacht wird, zur direkt wirkenden Flüssigkeitsstandanzeige mehr als 6 m beträgt und der Flüssigkeitsstand vom Bedienungspersonal nicht sichtbar ist, werden 2 reduzierte Flüssigkeitsstand-Distanzanzeigen installiert. In diesem Fall ist die Installation eines direkt wirkenden Flüssigkeitsstandanzeigers an der Anlage zulässig.
Die reduzierten Flüssigkeitsstand-Distanzanzeigen werden unabhängig von den anderen Flüssigkeitsstand-Anzeigen direkt an das Gerät angeschlossen und verfügen über Beruhigungsvorrichtungen.
75. Auf den Kesseln-Verwerter und энерготехнологических Kessel fern-Register des Niveaus der Flüssigkeit werden auf der (Konsolen) Datenmanagement Kesseln.
76. Elektrisch beheizte Dampfkessel sind mit einem automatischen Abschaltsystem ausgestattet, wenn der Flüssigkeitsstand unter den Grenzwert sinkt.
77. Die Kessel sind mit automatischen akustischen und Lichtsignalen des oberen und unteren Wasserspiegels ausgestattet. Ein ähnlicher Alarm sollte in allen Parametern funktionieren, durch die automatische Geräte und Sicherheitseinrichtungen zum Stillstand gebracht werden.
78. Dampfkessel unabhängig von der Art und Dampfleistung sind mit automatischen Regulatoren der Speisewasserversorgung ausgestattet. Dampfkessel mit einer Dampftemperatur am Ausgang des Haupt- oder Zwischenwärmers über 400 ° C sind mit automatischen Vorrichtungen zur Regulierung der Dampftemperatur ausgestattet.
79. Bei Kesseln mit einem Überhitzer sind an jeder Dampfleitung bis zur Hauptabsperrarmatur Mittel zur Messung der Temperatur des überhitzten Dampfes vorgesehen. Bei Kesseln mit Zwischendampfüberhitzung werden die Temperaturmessgeräte am Dampfeinlass und -ausgang installiert.
80. Bei Kesseln mit natürlicher Zirkulation und Überhitzung mit einer Dampfleistung von mehr als 20 t/h, Direktkesseln mit einer Dampfleistung von mehr als 1 t/h sind zusammen mit den Anzeigemodi Messgeräte mit kontinuierlicher Erfassung der Temperatur des überhitzten Dampfes vorgesehen.
81. Bei Überhitzern mit mehreren parallelen Abschnitten neben der Messung der Dampftemperatur auf gemeinsamen Dampfleitungen von überhitztem Dampf installiert Mittel der periodischen Messung der Dampftemperatur am Ausgang der einzelnen Abschnitte und Dampfkessel mit einer Temperatur von mehr als 500 ° C installiert - auf dem Ausgang Teil der Spule des Überhitzers 1 Messmittel für jeden Meter der Breite des Gases.
82. Bei Dampfkesseln mit einer Dampfleistung von mehr als 400 t / h werden auf dem Ausgangsteil der Überhitzerspulen Messgeräte mit kontinuierlicher Aufzeichnung der Dampftemperatur installiert. Bei Dampfkesseln mit Einspritzkühlern zur Regelung der Temperatur der Dampfüberhitzung vor und nach dem Einspritzkühler werden die entsprechenden Messwerte eingestellt.
83. Am Wassereintritt in den Ekonomizer und am Wasseraustritt aus dem Ekonomizer sowie an den Speisewasserleitungen von Dampfkesseln ohne Ekonomizer werden Mittel zur Messung der Speisewassertemperatur bereitgestellt.
84. Bei Heizkesseln werden die Mittel zur Messung der Wassertemperatur am Wassereintritt in den Kessel und am Wasseraustritt aus dem Kessel installiert.
85. Bei Warmwasserkesseln mit einer Dampfleistung von mehr als 4,19 t/ h werden Aufzeichnungsgeräte zur Messung der Wassertemperatur am Kesselaustritt installiert.
86. Um die Temperatur des Metalls zu überwachen und zu verhindern, dass es über die zulässigen Werte beim Anzünden, Stoppen und wendigen Modi des Kessels steigt, sind Mittel zur Messung der Temperatur der Wände seiner Elemente vorgesehen. Die Notwendigkeit der Installation von Temperaturmessgeräten, deren Anzahl und Platzierung wird vom Entwickler des Kesselprojekts bestimmt.
87. Die Gefäße, die bei der sich ändernden Temperatur der Wände arbeiten, sind mit den Mitteln der Messung der Temperatur für die Kontrolle der Geschwindigkeit und der Gleichmäßigkeit der Erwärmung des Körpers des Gefäßes nach der Länge und der Höhe, sowie den Zeigern der thermischen Bewegungen ausgestattet. Der Bedarf an Geräten, Gefäßen Mittel zur Messung der Temperatur und Zeigern der thermischen Verschiebung, die zulässige Geschwindigkeit der Erwärmung und Kühlung der Blutgefäße bestimmt Projektentwickler des Schiffes und angegeben der Hersteller der Ausrüstung im Pass oder in der Anleitung (Anleitung).
88. Das Gerät und seine einzelnen Hohlräume mit unterschiedlichen Druckwerten sind mit direkt wirkenden Druckmessgeräten ausgestattet.
89. Dampfkessel mit einer Dampfleistung von mehr als 10 t/h und Dampfkessel mit einer Dampfleistung von mehr als 21 GJ/h müssen mit einem Druckaufzeichnungsgerät ausgestattet sein.
90. Druckmessgeräte werden platziert:
a) auf der Trommel des Kessels;
b) auf einem Kessel mit einem Überhitzer für einen Überhitzer vor dem Hauptabsperrarmaturen;
c) an der Schiffsinstallation oder an der Rohrleitung zwischen dem Schiff und dem Absperrventil;
d) auf dem Direktstromkessel hinter dem Überhitzer vor dem Hauptabsperrorgan.
91. Bei Wasserheizkesseln werden die Druckmessgeräte am Wassereintritt in den Kessel und am Wasseraustritt aus dem Kessel vor der Absperrarmatur platziert.
92. Die Genauigkeitsklasse des Druckmessgeräts muss nicht niedriger sein:
a) 2,5 - bei einem Betriebsdruck von nicht mehr als 2,5 MPa;
b) 1,5 - bei einem Betriebsdruck von 2,5 bis 14 Mpa inklusive;
c) 1 - bei einem Betriebsdruck von mehr als 14 MPa.
93. Wenn Sie das Druckmessgerät in einer Höhe von mehr als 5 m installieren, ist ein Duplikat zur Druckmessung vorgesehen.
94. Die Konstruktion der Anlage sieht die Möglichkeit des sicheren Spülens, der Prüfung und der Abschaltung des Mittels der Messung des Drucks vor.
95. Die Art der Armatur, ihre Anzahl und der Ort der Installation werden vom Projektentwickler der Ausrüstung auf der Grundlage der Sicherheit und der vom Projekt vorgesehenen Abschaltungen der Ausrüstung und ihrer Elemente bestimmt.
96. Bei der Gruppenzufuhr von Speisewasser in die Kessel wird der Pumpenkopf unter Berücksichtigung der Anforderungen der technischen Verordnung der Zollunion "Über die Sicherheit von Geräten, die unter Überdruck arbeiten" (TR TC 032/2013) sowie auf der Grundlage der Bedingungen für die Versorgung des Kessels mit dem höchsten Betriebsdruck oder mit dem größten Druckverlust in der Speisewasserleitung gewählt.
97. Der Wasserstrom nährstoffreiche Geräten wird nach der nominalen Leistung des Dampf-Kessel unter Berücksichtigung des wasserdurchflusses auf kontinuierliche oder periodische Spülung, пароохлаждение, die Gewährleistung des Funktionierens der редукционно-kühlen und kühlen Geräte, sowie unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Verlust von Wasser oder Dampf.
98. Art, Eigenschaft, Anzahl und Schaltung des Nährstoff-Geräte sorgen für einen sicheren Betrieb des Kessels während des Betriebs, einschließlich not-Stopp.
99. Bei der Entwicklung (Konstruktion) der Rohrleitungen ist es notwendig:
a) für Rohrleitungen mit einem Nenndurchmesser von mehr als 150 mm mit einer Temperatur des Mediums 300 ° C oder mehr im Projekt die erforderliche Anzahl von Wegweisern für die Überwachung der thermischen Expansion der Rohrleitungen und die Überwachung der ordnungsgemäßen Betrieb des Suspendierungssystems zu bestimmen;
b) Vorrichtungen zum Entfernen von Kondenswasser in Fällen, in denen in den Rohren, die die dampfgasförmigen Arbeitsmedien transportieren, es möglich ist, es zu bilden. Diese Geräte müssen sich an den unteren Punkten der Rohrleitungen befinden;
c) die Möglichkeit von Schäden durch Verletzungen des hydraulischen Regimes sowie durch Erosions- und Korrosionsverschleiß zu berücksichtigen;
d) Maßnahmen und Mittel zur Verringerung der Vibrationen und zur Vermeidung der Möglichkeit einer Notzerstörung und Druckentlastung von Rohrleitungen, die während des Betriebs Vibrationen ausgesetzt sind, vorzusehen;
e) Vorrichtungen vorsehen, die die Abzweige der Rohrleitungen trennen, wenn diese Leitungen Arbeitsumgebungen der Gruppe 1 enthalten;
e) die Gefahr eines versehentlichen Austritts des Arbeitsmediums zu minimieren. Die Auswahlorte der Arbeitsumgebung müssen eindeutig mit dem Namen der Arbeitsumgebung gekennzeichnet sein;
g) technische Dokumentation für unterirdische Rohrleitungen, die die notwendigen Informationen für ihre sichere Wartung, Kontrolle und Reparatur (Stahlsorte, Durchmesser, Rohrdicke, Rohrlänge, Position der Stützen, Kompensatoren, Suspensionen, Armaturen, Luft- und Entwässerungseinrichtungen, Schweißverbindungen, die den Abstand zwischen ihnen und von ihnen zu Brunnen und Benutzereingaben, die Position der Zeiger für die Überwachung des Zustandes der Pipeline und die Parameter des Arbeitsmediums) zu entwickeln.
100. Die Konstruktion der Druckkammer soll die Möglichkeit der Inspektion (einschließlich der inneren Oberfläche), Reinigung, Spülung, Spülung und Reparatur der Druckkammer gewährleisten.
101. Bei der Entwicklung (Projektierung) der Druckkammern werden die Belastungen berücksichtigt, die bei der Montage und unter dem Einfluss der Trägheitskräfte entstehen.
102. Die Dauer des Aufenthalts in der Druckkammer wird durch das Projekt bestimmt und im Reisepass angegeben. Bei längerem Aufenthalt von Menschen in der Druckkammer sind Fächer mit verschiedenen funktionalen Zwecken vorgesehen.
103. Projekt Ausrüstung sollte гермовводы oder Dichtungen Hochdruck um die elektrischen Leitungen, die die mechanische Festigkeit, axiale und radiale Dichtheit, газоплотность гермоввода im Allgemeinen und seiner leitenden Elementen, sowie die elektrische Festigkeit der Isolierung über den gesamten druckbereich in der Druckkammer.
104. Die Konstruktion der Druckkammer soll die Möglichkeit des Öffnens der Druckkammer von innen und außen gewährleisten. Verwenden Sie keine Verschlüsse zum Schließen von Türen oder Abdeckungen innerhalb der Druckkammer.
105. Für die visuelle oder TV-Beobachtung der Situation in Druckkammern und fuer Beleuchtung-innenbetae-Hardware Projekt werden die Bullaugen mit äußerer Abdeckung, hält das Glas des Fensters vor mechanischen Beschädigungen.
Bei der Entwicklung (Design), Herstellung (Herstellung) Bullaugen Druckkammer verwendet Lichtdurchlässigkeit Materialien mit einer Sicherheitsmarge von nicht weniger als die Sicherheitsmarge des Gehäuses der Druckkammer und einem Lichtdurchlässigkeit Koeffizienten von nicht weniger als 85 Prozent.
106. Das Projekt der Ausrüstung sieht die Systeme der Zufuhr der Luft und der Gasversorgung für die folgenden Zwecke vor:
a) Bildung von Gasmedium in der Druckkammer;
b) die Versorgung der stationären Atemwege;
c) Aufrechterhaltung und Änderung des Drucks in der Druckkammer;
d) Aufrechterhaltung und Änderung der Zusammensetzung des Gasmediums in der Druckkammer für Sauerstoff und indifferente Gase;
e) Schleusen.
107. Luft- und Gasversorgungssysteme sorgen für einen Druckanstieg in der Druckkammer mit einer Geschwindigkeit von mindestens 0,2 MPa / min für einen Druck von 0,1 bis 1,7 MPa (1-17 kgf / cm), mindestens 0,1 MPa / min (1 kgf / cm · min) - für einen Druck von mehr als 1,7 MPa (17 kgf / cm) und Aufrechterhaltung des Drucks mit einer Genauigkeit von 0,025 MPa (0,25 kgf / cm). Die Druckreduzierung in der Druckkammer wird mit einer Geschwindigkeit von 0,003-0,9 MPa / h (0,03-9 kgf / cm · h) hergestellt;
108. Die Gaskontrolle der Druckkammer muss sicherstellen, dass der Sauerstoff-, Helium- und Kohlendioxid-Gehalt sowie mögliche Schadstoffe genau gemessen werden.
109. Das System und die Mittel des Brandschutzes sollen die Erkennung des Anfangs des Feuers in der Druckkammer oder der Voraussetzungen des Brandes (den Rauch, den unkontrollierten Anstieg der Temperatur), die Abgabe des Alarms, sowie die Löschung des erkannten Feuers mit allen in der Druckkammer vorhandenen Mitteln gewährleisten.
110. Die automatische Steuerung muss sicherstellen, dass Menschen in der Druckkammer sicher bleiben.
111. Jedes Fach und Gateway Druckkammern ausgestattet mit einem Manometer, die extern auf einem stutzen, приваренном Druckkammern an das Gehäuse oder Schaltschrank-Systeme Druckkammern.
112. Power Network Druckkammern müssen ein Backup Energiequellen, die einen störungsfreien Betrieb von Elementen der Systeme der Luft-und Gasversorgung, Systeme und Einrichtungen des Brandschutzes.
113. Alle коммутационно-Schutz und Control Instrument von elektrischen Ausrüstungen befindet sich außerhalb an einer Druckkammer. Die Stromkabel in der Druckkammer müssen eine nicht brennbare Isolierung haben. Das Projekt der Druckkammer sollte das Vorhandensein eines Schutzsystems gegen statische Elektrizität, die Möglichkeit der Erdung von internen abnehmbaren Metallprodukten, Geräten und dem Gehäuse der Druckkammer vorsehen.
114. Das Projekt der Ausrüstung bestimmt die Notwendigkeit der Installation der Beleuchtung. Die Leuchten, die im Inneren der Druckkammer installiert werden, müssen dicht sein und auf den Betriebsdruck des Mediums ausgelegt sein.
115. Das Projekt der Ausrüstung sieht die Möglichkeit der Anwendung der Mittel der Kommunikation mit den Personen vor, die sich innerhalb der Druckkammer befinden.
116. Rohrleitungen, Dampf- und Wasserheizungen, die innerhalb der Druckkammer installiert werden, sowie Druckluft- und Gasgemischleitungen, die außerhalb der Druckkammer installiert werden, sind aus nahtlosen Kupferrohren oder Edelstahlrohren konstruiert.
117. Für die Inneneinrichtung der Druckkammer werden nicht brennbare (feuerfeste) Materialien verwendet, die gegen die Freisetzung von schädlichen Substanzen in der Gasumgebung der Druckkammer garantiert sind.
Anhang N 3
zur technischen Verordnung
Zollunion "Über die Sicherheit
geräte, die unter
Überdruck"
(TR TC 032/2013)
II. Tankwagen für den Transport von verflüssigten Kohlenwasserstoffgasen
Die Außenseite der Tankwagen für den Transport von verflüssigten Kohlenwasserstoffgasen ist hellgrau lackiert. Auf beiden Seiten des Gefäßes wird ein unverwechselbarer Streifen rot mit einer Breite von mindestens 200 mm mit der Aufschrift Schwarz darüber "Propan - brennbar" aufgetragen. Auf dem hinteren Boden des Gefäßes wird die Inschrift schwarz "brennbar" aufgetragen.
Elektronischer Text des Dokuments
vorbereitet JSC "Code" und geprüft nach:
Offizielle Website
Eurasische Wirtschaftskommission
http://www.eurasiancommission.org,
09.07.2013