Technische Vorschriften der Zollunion
TR TC 016/2011

Über die Sicherheit von Geräten, die mit gasförmigem Brennstoff arbeiten

Vorwort

1. Diese technische Verordnung wurde in Übereinstimmung mit dem Abkommen über einheitliche Prinzipien und Regeln der technischen Regulierung in der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation vom 18. November 2010 entwickelt.


2. Diese technische Verordnung legt in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion einheitliche obligatorische Anwendung und Erfüllung der Anforderungen für Geräte, die mit gasförmigen Brennstoffen (im Folgenden - Gas-verwendende Ausrüstung), um die freie Bewegung von Gas-verwendenden Geräten in Umlauf im einheitlichen Zollgebiet der Zollunion hergestellt zu gewährleisten.


3. Wenn in Bezug auf die Gasnutzung Ausrüstung werden andere technische Vorschriften der Zollunion, die Anforderungen für die Gasnutzung Ausrüstung, die sich von den Anforderungen dieser technischen Vorschriften, die Gasnutzung Ausrüstung muss die Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die für sie gilt erfüllen.

Artikel 1. Anwendungsbereich

1. Diese technischen Vorschriften gelten für gasverbrauchende Geräte, die im Umlauf im einheitlichen Zollgebiet der Zollunion hergestellt werden.


2. In dieser technischen Verordnung unter Gasnutzung Ausrüstung verstanden:


a) Ausrüstung zum Kochen, Heizen und Warmwasser, einschließlich der Ausrüstung in kombinierten Geräten;


b) Block automatische Brenner und Gasausrüstungen mit Block automatische Brenner nach Buchstabe "a" dieses Absatzes;


c) Geräte, die für den Einbau in Geräte und im Umlauf getrennt von den Geräten in den Buchstaben "a" und "b" dieses Absatzes, einschließlich der Steuerung, Regulierung und Sicherheit.


3. Die Anforderungen dieser technischen Vorschriften sind in Bezug auf die Gasnutzung Ausrüstung in der Liste nach Anhang 1 vorgesehen festgelegt.


4. Diese technischen Vorschriften gelten nicht für die folgenden Arten von Gasausrüstungen:


a) Dampfkessel mit einem Dampfdruck von mehr als 0,07 MPa und Warmwasserbereiter mit einer Wassertemperatur von mehr als 115 ° C;


b) Ausrüstung für den Einsatz in technologischen Prozessen in Industrieanlagen bestimmt, mit Ausnahme der Gasnutzung Ausrüstung in der Liste in Anhang 1 enthalten;


c) Ausrüstung, die Gas als Motorbrennstoff verwendet.


5. Die wesentlichen Merkmale, die die gasverwendende Ausrüstung charakterisieren, sind:


a) Name, Modell (Typ) und Zweck der gasverwendenden Ausrüstung;


b) Art und Nenndruck des verwendeten Gases;


c) Nennwärmeleistung;


d) Spannung und Frequenz des elektrischen Stroms (für gasbetriebene Geräte, die an das Stromnetz angeschlossen werden).


6. Die Identifizierung der Gasnutzung Ausrüstung wird unter Berücksichtigung der in Absatz 5 Artikel 1 dieser technischen Verordnung, durch den Vergleich mit ihnen die Eigenschaften der Gasnutzung Ausrüstung auf der Verpackung, Kennzeichnung und in der Betriebsdokumentation angegeben durchgeführt.


7. Diese technische Verordnung legt die Anforderungen an die Gasnutzung Ausrüstung zum Schutz des Lebens und (oder) die Gesundheit von Menschen, Eigentum, Umwelt, Leben und (oder) die Gesundheit von Tieren und Pflanzen, Prävention von Handlungen, die die Verbraucher (Benutzer) in Bezug auf seine Bestimmung und Sicherheit irreführen, sowie um die Energieeffizienz und Ressourcenschonung zu gewährleisten.

Artikel 2. Definitionen

In dieser technischen Verordnung werden die folgenden Begriffe und Definitionen verwendet:


"belüftung der Brennkammer" - der Prozess der Verdrängung von unverbranntem Gas in der Brennkammer und in den Schornsteinen in Abwesenheit von Gas in den Brenner befindet;


"zündzeit des Brenners" - das Zeitintervall vom Zeitpunkt der Gaszufuhr in den Brenner bis zur Zündung und Ausbreitung der Flamme über die gesamte Oberfläche des Brenners;


"Gastrakt" - Teile der Ausrüstung zwischen dem Hauptabsperrorgan und dem Brenner (Brenner), durch die das Gas zugeführt wird oder in dem sich das Gas befindet;


"gasförmiger Brennstoff" - Brennstoff, der bei einer Temperatur von 15 ° C und einem atmosphärischen Druck von 101,325 kPa in einem gasförmigen Zustand ist;


ein "Brenner mit voller Vormischung" ist ein Brenner, bei dem Gas mit der Verbrennungsluft vor den Brennerauslässen gemischt wird oder in den das fertige Brenn Gorenje zugeführt wird;


"zündung" - der Prozess, bei dem die Zündung des Gas-Luft-Gemisches der Zündung und (oder) des Hauptbrenners mit der Registrierung des Vorhandenseins einer Flamme auftritt;


"kombinierter Brenner" - ein Brenner, der für die getrennte Verbrennung von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen bestimmt ist;


"Gasleckrate" - der zulässige Wert des Gaslecks durch den Gasweg bei der Gaszufuhr in den Einlass und bei geschlossenem Zustand der Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen;


"Umgang Gasantrieb Geräte auf dem Markt" - Prozesse des übergangs Gasantrieb Hardware vom Hersteller bis zum Verbraucher (Nutzer), die geht газоиспользующее Ausrüstung nach Abschluss seiner Herstellung;


"charge von Gasausrüstungen" - eine bestimmte Anzahl von Einheiten von Gasausrüstungen, die unter den gleichen Bedingungen des technologischen Prozesses hergestellt werden, identifiziert;


"re-Zündung" - die Zündung, bei der die Konstruktion der Ausrüstung vorgesehen ist, dass nach dem Löschen der Flamme während des Betriebs der Ausrüstung die Gaszufuhr zum Brenner stoppt und die Ausführung des voreingestellten Programms des automatischen Brennerstarts beginnt;


"Startleistung" - die durchschnittliche Leistung der gasverwendenden Ausrüstung für das Zeitintervall vom Zeitpunkt der Gaszufuhr zum Brenner bis zur Registrierung des Vorhandenseins einer Flamme;


"technische Dokumentation" - ein System von grafischen und Textdokumenten, die bei der Konstruktion, Herstellung und dem Betrieb von gasverwendenden Geräten (Teile, Montageeinheiten, Komplexe und Sätze) verwendet werden;


"Musterbeispiel" - identifiziert durch funktionelle Zweck und strukturelle Ausführung Probe Gasausrüstungen, unter den gleichen Bedingungen des Prozesses hergestellt, ausgewählt, um die Einhaltung zu bewerten;


"Sicherheitseinrichtung" - eine Vorrichtung, die eine automatische Abschaltung der Gaszufuhr zum Hauptbrenner gewährleistet, wenn die kontrollierten Parameter außerhalb der zulässigen Grenzen abweichen.

Artikel 3. Die Regeln der Behandlung auf dem Markt

1. Die Gasnutzung Ausrüstung in Umlauf auf dem Markt in Übereinstimmung mit dieser technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Zollunion, die für sie gilt und unter der Bedingung, dass es die Bestätigung der Einhaltung gemäß Artikel 6 dieser technischen Vorschriften, sowie nach anderen technischen Vorschriften der Zollunion, die für sie gilt.

Artikel 4. Sicherheitsanforderungen

1. Gasausrüstungen müssen Explosionsgefahr von einer externen Zündquelle ausschließen.


2. Der Brenner mit voller Vormischung muss Explosionsgefahr bei allen vom Hersteller vorgesehenen Verbrennungsarten von gasförmigem Brennstoff ausschließen.


3. Kombinierte Brenner muss die Sicherheit Gasantrieb bei getrennter Hardware Verbrennung von gasförmigen und flüssigen Kraftstoffen.


4. Entwurf Gasfluss Gasantrieb auszuschließen, müssen die Geräte der Hersteller der überschreitung der eingestellten maximal zulässigen Normen Gaslecks.


5. Die Anschlüsse des Gasweges müssen dicht sein.


6. Die gasbetriebene Ausrüstung muss die Verbrennungskammer durch natürliche Zugkraft oder Zwangsluftversorgung vor Zündung und erneutem Zünden des Brenners belüften.


7. Die Anlaufleistung und die Anzündzeit des Brenners der Gasauslastung bei Zündung und Wiederzündung, die Anzahl der Wiederzündversuche, die Abschaltzeit der Gaszufuhr beim Löschen der Flamme müssen begrenzt sein, um eine gefährliche Ansammlung von unverbranntem Gas zu verhindern.


8. Der Brenner muss eine gleichmäßige Zündung mit gleichmäßiger Zündung über die gesamte Oberfläche des Brenners ermöglichen.


9. Газоиспользующее Geräte für Anwendungen in den inneren Räumen und Räumen, muss das Gerät die Verhinderung der Ansammlung von unverbranntem Gas. Die Verwendung von gasverwendenden Geräten ohne ein solches Gerät in Räumen ist gemäß den in der Installation, Wartung und Reparatur von gasverwendenden Geräten festgelegten Lüftungsanforderungen des Raumes zulässig.


10. Entwurf Gasantrieb Ausrüstung darf zu einem starken Brandgefahr und neben dem газоиспользующему Outfit Oberflächen.


11. Die gasverwendende Ausrüstung muss die Stabilität der Flamme und das Fehlen von unzulässigen Konzentrationen von Kohlenmonoxid und Stickstoff in den Verbrennungsprodukten gewährleisten.


12. Die mit dem Schornstein verbundene gasverwendende Ausrüstung sollte die versehentliche Freisetzung von Verbrennungsprodukten in den Raum ausschließen.


13. Die mit dem Schornstein verbundene Gasnutzung muss sicherstellen, dass die Gaszufuhr zum Brenner bei Verstößen gegen das Ableitsystem der Verbrennungsprodukte gestoppt wird.


14. Sicherheitseinrichtung Heizung und Wasserheizung Gasantrieb Ausrüstung, Vereinigtes nicht mit dem Schornstein und ist nicht mit einem Gerät zur Abführung der Verbrennungsprodukte muss zur überwachung des Zustands des atmosphärischen Luft und die Unterbrechung der Gaszufuhr zum Brenner, wenn die Konzentration von Kohlenmonoxid in der Raumluft von mehr als der maximal zulässige Konzentration.


15. Das beim Start entstehende Kondensat darf die Sicherheit der Gasauslastung nicht beeinträchtigen.


16. Газоиспользующее Ausrüstung sollte zwar die Bildung von Kondenswasser bei der Verbrennung von gasförmigen Brennstoffen (außer Gasantrieb Geräte, die in конденсационном-Modus).


17. Materialien, die bei der Herstellung von gasgenutzten Geräten verwendet werden, die mit Lebensmitteln oder Wasser in Berührung kommen können, die für sanitäre Zwecke verwendet werden, dürfen nicht zu einer Verschlechterung ihrer Qualität führen.


18. Die verwendeten Gasgeräte müssen das Auftreten von instabilen Positionen, Verformungen, Brüchen oder Verschleiß vermeiden, die die Sicherheit während der Lebensdauer beeinträchtigen können.


19. Alle unter Druck stehenden Teile müssen mechanischen und temperaturbedingten Belastungen standhalten, um Verformungen zu vermeiden, die die Sicherheit der gasbetriebenen Geräte beeinträchtigen.


20. Die Materialien, die bei der Herstellung der gasverwendenden Ausrüstung verwendet werden, müssen ihren Zweck erfüllen und gegen die mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse, denen sie während der Lebensdauer der Ausrüstung ausgesetzt sein werden, beständig sein.


21. Die Erwärmung der Oberfläche der Handbediengeräte und der Außenflächen der gasbetriebenen Geräte, mit denen der Benutzer in Kontakt kommen kann, mit Ausnahme von Wärmeübertragungsflächen oder durch offene Flammen erhitzt, darf nicht zu einer thermischen Verbrennung führen.


22. Entwurf Gasantrieb Hardware zur Warmwasserversorgung, sollte das Gerät, ohne thermische Verbrennungen des Benutzers Wasser, die in diesem System der Wasserversorgung.


23. Schwankungen der elektrischen Spannung oder Änderungen der Eigenschaften der Hilfsenergie, sowie die Abschaltung und die anschließende Wiederherstellung der Energie sollten nicht die Sicherheit der Gasauslastung stören.


24. Die an das Stromnetz angeschlossenen Gasausrüstungen müssen vor Stromschlägen geschützt sein.


25. Wenn die gasverwendende Ausrüstung mit Steuergeräten ausgestattet ist, darf ihre Arbeit die Funktion der Sicherheitseinrichtungen nicht stören.


26. Die gasbetriebene Ausrüstung muss für die Sicherheit sorgen, wenn eine der Regelungs-, Steuerungs- oder Sicherheitseinrichtungen ausfällt.


27. Geräte zum Steuern, Regeln und Absperrventile Gasantrieb Hardware müssen die entsprechenden Bezeichnungen und Hinweise zur Vermeidung falscher Bedienung seitens des Benutzers.


28. Sicherheits-, Steuerungs- und Regelvorrichtungen für gasbetriebene Geräte, die vom Hersteller installiert und reguliert werden und vom Installateur oder vom Benutzer nicht reguliert werden müssen, müssen entsprechend geschützt sein.


29. Die Betriebsunterlagen enthalten Informationen, die die Einsatzbedingungen der gasbetriebenen Geräte einschränken oder auf die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen hinweisen. Die Anforderungen an die in der Betriebsdokumentation enthaltenen Informationen sind in Anhang 2 zu dieser technischen Verordnung festgelegt.


30. Anforderungen an die Informationen in der Kennzeichnung von Gasausrüstungen enthalten sind, in Anhang 3 zu dieser technischen Verordnung festgelegt.

Artikel 5. Sicherheitskonformität

1. Die Einhaltung der Gasnutzung Ausrüstung Anforderungen durch diese technische Verordnung festgelegt, wird durch die Erfüllung seiner Anforderungen direkt oder die Erfüllung der Anforderungen der zwischenstaatlichen Standards, und im Falle ihrer Abwesenheit (vor der Annahme der zwischenstaatlichen Standards) - nationale (staatliche) Standards der Staaten - Mitglieder der Zollunion, als Folge davon, auf freiwilliger Basis die Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion, die Standards und enthält Regeln und Methoden der Forschung (Test) und Messungen, einschließlich der Regeln für die Probenahme, die für die Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion und der Durchführung der Bewertung (Bestätigung) der übereinstimmung der Produktion (weiter - Standards).


Die Erfüllung auf freiwilliger Basis der Anforderungen dieser Standards zeigt die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften.


2. Listen von Standards in Absatz 1 dieses Artikels angegeben, genehmigt die Kommission der Zollunion (im Folgenden - die Kommission).

Artikel 6. Konformitätserklärung

1. Bestätigung der Einhaltung der Gasnutzung Ausrüstung Anforderungen dieser technischen Vorschriften ist obligatorisch und wird in Form von Konformitätserklärung oder Zertifizierung durchgeführt.


2. Formen der Konformitätsbestätigung für bestimmte Arten (Arten) von Gasausrüstungen vorgesehen sind in Anhang 1 dieser technischen Verordnung angegeben.


3. Bestätigung der Einhaltung der Gasnutzung Ausrüstung wird durch die in den technischen Vorschriften in Übereinstimmung mit der Bestimmung über die Art und Weise der Anwendung von typischen Bewertungsschemata (Bestätigung) der Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion von der Kommission genehmigt.


4. Auf Wunsch des Antragstellers die Konformitätserklärung kann ersetzt werden durch die Zertifizierungen der Systeme Zertifizierung, gleichwertigen Regelungen Konformitätserklärung vorgesehen für den Gasantrieb Ausrüstung vorliegenden technischen Vorschriften, einschließlich in Abwesenheit des Antragstellers oder des Mangels eigenen Beweise, um die Einhaltung dieser technischen Vorschriften.


5. Die Erklärung der Einhaltung der gasverbrauchenden Ausrüstung wird nach einem der folgenden Schemata durchgeführt:


Schema 1D - Konformitätserklärung Gasantrieb Ausrüstung, Massenware, auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung von Proben Gasantrieb Hardware, der Hersteller der durchgeführten und Produktionskontrolle durch den Hersteller;


schematische 2D - Konformitätserklärung Partei (einzelnes Produkt) Gasantrieb Ausrüstung auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung von Proben (einzelnes Produkt) Gasantrieb Ausrüstung, von der Klägerin getragenen;


Schema 3D - Konformitätserklärung Gasantrieb Ausrüstung, Massenware, auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung von Proben Gasantrieb Ausrüstung, durchgeführt von einem akkreditierten Prüflabor (Zentrum), die in der Unified Register von Zertifizierungsstellen und Prüflaboratorien (Zentren) der Zollunion (weiter - akkreditiertes Prüflabor), und Produktionskontrolle durch den Hersteller;


schema 4D - Erklärung der Übereinstimmung mit der Charge (Einzelprodukt) Gasauslastung auf der Grundlage der Testergebnisse von Typproben (Einzelprodukt) Gasauslastung durch ein akkreditiertes Testlabor (Zentrum) durchgeführt.


Die Wahl des Schemas der Konformitätserklärung der gasverbrauchenden Ausrüstung wird vom Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), dem Importeur durchgeführt.


Bei der Erklärung der Übereinstimmung mit der Partei der gasverbrauchenden Ausrüstung gemäß den Schemas 2D, 4D kann der Antragsteller gemäß der Gesetzgebung des Staates registriert sein - ein Mitglied der Zollunion in seinem Gebiet eine juristische Person oder eine natürliche Person, als Einzelunternehmer, oder ist ein Hersteller oder Verkäufer, oder die Funktionen eines ausländischen Herstellers auf der Grundlage eines Vertrages mit ihm, in Bezug auf die Einhaltung der gelieferten Produkte Anforderungen dieser technischen Vorschriften und die Verantwortung für die Nichteinhaltung der gelieferten Produkte Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion (eine Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers).


Bei der Erklärung der Einhaltung der gasverbrauchenden Ausrüstung, die serienmäßig nach den Schemas 1D hergestellt wird, kann der 3D-Antragsteller in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates registriert werden - ein Mitglied der Zollunion in seinem Hoheitsgebiet juristische Person oder natürliche Person, als Einzelunternehmer, oder ist ein Hersteller oder die Funktionen eines ausländischen Herstellers auf der Grundlage eines Vertrages mit ihm, in Bezug auf die Einhaltung der gelieferten Produkte Anforderungen dieser technischen Vorschriften und in Bezug auf die Verantwortung für die Nichteinhaltung der gelieferten Produkte Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion (eine Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers).


6. Bei der Erklärung der Einhaltung der Regelungen 1D, 2D Antragsteller unabhängig bildet Beweise, um die Einhaltung der Gasnutzung Ausrüstung Anforderungen dieser technischen Vorschriften zu bestätigen. Als Beweismaterial werden technische Unterlagen, Ergebnisse eigener Untersuchungen (Tests) und Messungen verwendet.


7. Beweismaterialien bei der Erklärung der Übereinstimmung mit den Schemas 1D, 2D sollten umfassen:


a) technische Beschreibung des Objekts der Konformitätsbestätigung (in Ermangelung einer Bedienungsanleitung);


b) technische Dokumentation, die die Grundlage für die Erklärung über die Einhaltung der deklarierten Gasnutzung Ausrüstung Anforderungen dieser technischen Vorschriften;


c) das Protokoll (Protokolle) der Tests der Gasauslastung durch den Antragsteller und (oder) ein akkreditiertes Testlabor durchgeführt;


d) Betriebsunterlagen;


e) Liste der in Artikel 5 Absatz 1 genannten Standards, deren Anforderungen diese gasverbrauchende Ausrüstung erfüllen muss (wenn sie vom Hersteller verwendet werden);


e) eine Erklärung, die eine Beschreibung der technischen Entscheidungen, die die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften bestätigen, wenn die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Standards fehlen oder nicht angewendet werden;


g) Versanddokumentation (für Batch, Einzelprodukt);


h) Zertifikat für das Managementsystem des Herstellers (falls vorhanden);


und) Informationen über die durchgeführten Studien (falls vorhanden);


k) andere Dokumente, die direkt oder indirekt die Einhaltung der Gasnutzung Ausrüstung Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften (falls vorhanden) bestätigen.


8. Bei der Erklärung der Einhaltung der 3D-Systeme, 4D Antragsteller zusammen mit ihren eigenen Beweise, verwendet die Beweise mit der Zertifizierungsstelle erhalten (Bewertung (Bestätigung) Konformität) in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion (im Folgenden - Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) Konformität), und (oder) ein akkreditiertes Testlabor aufgenommen.


Zusätzlich zu den in den Absätzen a) - i) Absatz 7 Artikel 6 dieser technischen Verordnung vorgesehenen Beweismittel enthalten Prüfbericht von Proben von Gasauslastung durch ein akkreditiertes Testlabor (Zentrum) (im Folgenden - Testbericht) und die Ergebnisse der Produktionskontrolle durch den Hersteller (bei der Erklärung der Übereinstimmung mit dem Schema 3D) durchgeführt.


9. Die Konformitätserklärung umfasst die folgenden Verfahren, die vom Antragsteller durchgeführt werden:


a) die Bildung und Analyse der technischen Dokumentation;


b) die Umsetzung der Produktionskontrolle bei der Erklärung der Einhaltung der Regelungen 1D, 3D;


c) Durchführung von Tests von Typproben der Gasauslastung (Einzelprodukt) durch den Antragsteller (Schema 1D, 2D) und (oder) in einem akkreditierten Testlabor (Schema 3D, 4D);


d) Registrierung und Registrierung der Konformitätserklärung in Übereinstimmung mit dem Verfahren von den Kommissionen der Zollunion genehmigt;


e) Kennzeichnung der einheitlichen Marke der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion.


Die Konformitätserklärung wird in einer einzigen Form durch die Entscheidung der Kommission der Zollunion genehmigt ausgestellt.


10. Gültigkeit der Konformitätserklärung für Gasantrieb Ausrüstung, Massenware - nicht mehr als 3 Jahre, für die Partei Gasantrieb Hardware (einem Produkt) Gültigkeit der Konformitätserklärung ist nicht installiert.


Die Erklärung über die Einhaltung der Charge von Gasausrüstungen den Anforderungen dieser technischen Verordnung gilt nur für Geräte, die sich auf eine bestimmte Charge beziehen.


11. Die Zertifizierung der gasverbrauchenden Ausrüstung erfolgt auf der Grundlage eines Vertrages zwischen dem Antragsteller und der Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung) nach den von Absatz 12 Artikel 6 dieser technischen Verordnung festgelegten Regelungen.


12. Für die Einhaltung der Gasantrieb Ausrüstung den Anforderungen dieser Satzung werden folgende Zertifizierungssysteme:


a) Schema 1S - Zertifizierung Gasantrieb Ausrüstung, Massenware, auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung von Proben, durchgeführt von einem akkreditierten Prüflabor (Zentrum), mit der Durchführung und Analyse der Produktion dieser Gasantrieb Hardware und die anschließende Kontrolle durch die Zertifizierungsstelle (Beurteilung (Bestätigung)) zertifizierte Ausrüstung Gasantrieb;


B) Schema 3C - Zertifizierung Partei Gasantrieb Ausrüstung auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung von Proben Gasantrieb Ausrüstung, durchgeführt von einem akkreditierten Prüflabor (Zentrum);


c) Schema 4C - Zertifizierung von Einzelproben von gasverbrauchenden Geräten auf der Grundlage der Ergebnisse ihrer Tests durch ein akkreditiertes Testlabor (Zentrum) durchgeführt.


13. Bei der Zertifizierung von gasverbrauchenden Geräten nach dem Schema 1C kann der Antragsteller in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates registriert werden - ein Mitglied der Zollunion in seinem Hoheitsgebiet eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer, oder ist ein Hersteller oder die Funktionen eines ausländischen Herstellers auf der Grundlage eines Vertrages mit ihm, in Bezug auf die Einhaltung der gelieferten Produkte Anforderungen dieser technischen Vorschriften und in Bezug auf die Verantwortung für die Nichteinhaltung der gelieferten Produkte Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion (eine Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers).


Bei der Zertifizierung von gasverbrauchenden Geräten nach den Schemata 3C und 4C kann der Antragsteller in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates registriert werden - ein Mitglied der Zollunion in seinem Gebiet eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer oder ist ein Hersteller oder Verkäufer oder führt die Funktionen eines ausländischen Herstellers auf der Grundlage eines Vertrages mit ihm, in Bezug auf die Einhaltung der gelieferten Produkte Anforderungen dieser technischen Vorschriften und in Bezug auf die Verantwortung für die Nichteinhaltung der gelieferten Produkte Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion (eine Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers).


14. Für die Zertifizierung der Gasnutzung Ausrüstung Antragsteller bildet einen Satz von Dokumenten, die enthalten müssen:


a) technische Dokumentation der Gasnutzung Ausrüstung;


b) eine Liste der in Artikel 5 Absatz 1 genannten Standards, deren Anforderungen diese gasverbrauchende Ausrüstung erfüllen muss (wenn verwendet);


e) eine Erklärung, die eine Beschreibung der technischen Entscheidungen, die die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften bestätigen, wenn die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Standards fehlen oder nicht angewendet werden;


d) das Protokoll (Protokolle) der Tests der typisierten (einheitlichen) Probe, die vom Hersteller oder vom akkreditierten Prüflabor (falls vorhanden) durchgefhrt sind;


e) Konformitätserklärungen für Geräte, die getrennt von der gasverwendenden Ausrüstung im Umlauf sind und für den Einbau in die gasverwendende Ausrüstung bestimmt sind (wenn solche Geräte in die Ausrüstung eingebaut sind);


e) Zertifikat (Kopie des Zertifikats) des Qualitätsmanagementsystems (falls vorhanden);


g) andere nach Wahl des Antragstellers Dokumente, die direkt oder indirekt die Einhaltung der Gasnutzung Ausrüstung Anforderungen durch diese technische Verordnung festgelegt bestätigen.


15. Die Zertifizierung von gasbetriebenen Geräten umfasst die folgenden Verfahren:


a) Einreichung des Antragstellers bei der Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung) des Antrags auf die Zertifizierung von gasverbrauchenden Geräten (im Folgenden - Antrag) mit dem beigefügten Satz von Dokumenten in Absatz 14 dieses Artikels angegeben;


b) die Prüfung des Antrags und die Annahme der Entscheidung durch die Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Konformität);


c) Auswahl durch die Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Konformität) von Musterproben von gasverbrauchenden Geräten für die Durchführung von Tests in einem akkreditierten Testlabor (Zentrum);


d) Durchführung von Tests der Probe (en) der gasverbrauchenden Ausrüstung durch ein akkreditiertes Testlabor (Zentrum);


e) Durchführung der Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Konformität) Analyse der vom Antragsteller vorgelegten Reihe von Dokumenten;


e) Durchführung der Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Konformität) Analyse des Zustandes der Produktion von gasverbrauchenden Geräten, wenn eine solche Analyse durch das entsprechende Zertifizierungsschema vorgesehen ist.


Wenn der Hersteller des zertifizierten Qualitätsmanagement-System der Produktion oder der Entwicklung und Produktion Gasantrieb Hardware certification Body (Beurteilung (Bestätigung)) schätzt die Möglichkeit des Systems zu gewährleisten stabile Version des zertifizierten Gasantrieb Ausrüstung, die die Anforderungen der technischen Vorschriften;


g) Zusammenfassung der Ergebnisse der Tests, Analyse der technischen Dokumentation und den Zustand der Produktion von Gasausrüstungen oder Bewertung des Qualitätsmanagementsystems und mit einem positiven Ergebnis der Erteilung eines Konformitätszertifikats an den Antragsteller;


h) Kennzeichnung von einem einzigen Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion;


i) Inspektionskontrolle für zertifizierte gasbetriebene Geräte, wenn eine solche Kontrolle durch das Zertifizierungsschema vorgesehen ist.


16. Der Antragsteller legt den Antrag seiner Wahl bei einer der Zertifizierungsstellen (Compliance-Bewertung (Bestätigung)) ein.


17. Wenn das Zertifizierungsschema die Durchführung von Tests vorsieht, muss der Antragsteller der Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung) eine typische Probe der gasverbrauchenden Ausrüstung zur Verfügung stellen, die diese Produktion darstellt. Das Prüfprotokoll kann mehrere Modelle (Typen) von Gasausrüstungen abdecken, vorausgesetzt, dass die Unterschiede zwischen den Modellen (Typen) keinen Einfluss auf die Sicherheit und andere Anforderungen bezüglich der Verwendung von Gasausrüstungen haben. Falls zusätzliche Tests erforderlich sind, die nicht an einer bereits ausgewählten Stichprobe durchgeführt werden können, können von der Zertifizierungsstelle (Compliance Assessment) zusätzliche Stichproben ausgewählt werden.


18. Die Prüfung der Probe wird von einem akkreditierten Testlabor (Zentrum) auf der Grundlage eines Vertrages mit dem Antragsteller oder der Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Konformität) durchgeführt, der das Prüfprotokoll ausgestellt wird. Es ist erlaubt, die Probe von einem akkreditierten Testlabor (Zentrum) beim Hersteller oder vor Ort zu testen, wenn das Muster den nach Absatz 6 des Artikels 1 dieser technischen Verordnung festgelegten Merkmalen entspricht.


19. Bei positiven Ergebnissen der Analyse der vom Antragsteller vorgelegten technischen Unterlagen, Testergebnisse Modell Probe und Analyse der Produktion Gasantrieb Hardware certification Body (Beurteilung (Bestätigung)) zieht das Zertifikat der bereinstimmung, registriert Sie und gibt dem Antragsteller.


Im Falle eines negativen Ergebnisses der Zertifizierung sendet die Zertifizierungsstelle dem Antragsteller eine motivierte Entscheidung über die Verweigerung der Ausstellung des Konformitätszertifikats.


Die Konformitätsbescheinigung wird in einer einzigen Form durch die Entscheidung der Kommission der Zollunion genehmigt ausgestellt.


Die Gültigkeitsdauer der Konformitätsbescheinigung für Gasantrieb Ausrüstung, Massenware - nicht mehr als 5 Jahren, für die Partei Gasantrieb Hardware (einzelnes Produkt) die Gültigkeitsdauer der Konformitätsbescheinigung wird nicht installiert. Die Konformitätsbescheinigung für die Charge von gasbetriebenen Geräten gilt nur für Geräte, die sich auf eine bestimmte Charge beziehen.


20. Der Antragsteller, darunter der Beschwerdeführer, der Verkäufer (Lieferant) Gasantrieb Hardware, auf der Grundlage der erhaltenen Konformitätsbescheinigung etikettiert газоиспользующее Ausrüstung eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion.


21. Zertifizierungsstelle (Beurteilung (Bestätigung)) mindestens einmal alle zwei Jahre für die gesamte Laufzeit des Zertifikats der übereinstimmung führt die Inspektionskontrolle für zertifizierte газоиспользующим Ausstattung, serienmäßig hergestellten, durch die Proben in einem akkreditierten Prüflabor (Zentrum) und (oder) Analyse der Produktion Gasantrieb Ausrüstung, wenn eine solche Analyse der entsprechenden Regelung Zertifizierung. Die Auswahl einer Stichprobe für Tests erfolgt nach Ermessen der Zertifizierungsstelle (Compliance-Bewertung) beim Hersteller oder Verkäufer.


22. Lagerung der technischen Dokumentation.


Technische Dokumentation, einschließlich Nachweis der Konformität im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Zollunion, muss aufbewahrt werden:


für die gasverwendende Ausrüstung - beim Hersteller (die Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ausführt) für mindestens 10 Jahre ab dem Tag der Entfernung (Beendigung) von der Produktion dieser Ausrüstung;


die Partei der gasverwendenden Ausrüstung (Einzelprodukt) - beim Verkäufer (Lieferanten), Hersteller (die Person, die die Funktionen des ausländischen Herstellers ausführt) für nicht weniger als 10 Jahre ab dem Tag der Realisierung des letzten Erzeugnisses aus der Partei.


Dokumente und Materialien, die die Ergebnisse der Zertifizierung bestätigen, werden bei der Zertifizierungsstelle aufbewahrt, die das Konformitätszertifikat für mindestens 5 Jahre nach Ablauf des Konformitätszertifikats ausgestellt hat.


Die obengenannten Dokumente sollen den Organen der staatlichen Kontrolle (der Aufsicht) auf ihre Forderung zur Verfügung gestellt werden.*6.22.4)

Artikel 7. Kennzeichnung der einheitlichen Marke der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion

1. Gasauslastung Geräte in übereinstimmung mit den Anforderungen der technischen Vorschriften und verstrichen ist, die durch die vorliegenden technischen Vorschriften der Konformitätsbewertungsverfahren, Kennzeichnung muss eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion.


2. Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion anzuwenden auf jedem Gerät Gasantrieb Ausrüstung. Ein einzelnes Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion wird auf das Produkt selbst aufgetragen und ist auch in den beigefügten Betriebsdokumenten angegeben. Erlaubt die Anwendung einer einzigen Marke der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion nur auf die Verpackung und ein Hinweis in der beigefügten Betriebs-Dokumenten, wenn diese nicht auftragen direkt auf газоиспользующее Ausrüstung.


3. Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion aufgetragen auf das Produkt in irgendeiner Weise und liefert gestochen scharfe Bilder während der gesamten Lebensdauer der Gasantrieb Ausrüstung.


4. Kennzeichnung eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion vor der Veröffentlichung Gasantrieb Geräte im Umlauf auf dem Markt.


5. Gasauslastung Ausrüstung beschriftet Single Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion, wenn die Einhaltung aller technischen Vorschriften der Zollunion, die sich auf ihn und für die Anbringung einer einzigen Marke der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion.

Artikel 8. Schutzklausel

1. Die Mitgliedstaaten der Zollunion sind verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Freigabe von gasverbrauchenden Geräten im einheitlichen Zollgebiet der Zollunion sowie den Rückzug aus dem Markt von gasnutzenden Geräten, die nicht den Anforderungen dieser technischen Vorschriften entsprechen, zu begrenzen.*8.1)

Liste der gasverbrauchenden Ausrüstung, für die die Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "über die Sicherheit von Geräten, die mit gasförmigen Brennstoffen"

Anhang 1

zu den technischen Vorschriften des Zolls

union "ÜBER die Sicherheit von Geräten,

arbeiten mit gasförmigen Brennstoffen"

(TR TC 016/2011)

foto die letzte Gasrohrausrüstung, für die die Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion festgelegt sind><meta itemprop=

Anhang 2

zu den technischen Vorschriften des Zolls

union "ÜBER die Sicherheit von Geräten,

arbeiten mit gasförmigen Brennstoffen"

(TR TC 016/2011)


Anforderungen an die Betriebsdokumentation

1. Im Lieferumfang der Gasauslastung sind folgende Betriebsunterlagen enthalten: Montage-, Wartungs- und Reparaturanweisungen für Gasauslastung und Betriebsanleitung. Diese Dokumente werden in russischer Sprache und in der Staatssprache (n) des Mitgliedstaats der Zollunion ausgeführt, wenn die entsprechenden Anforderungen in der Gesetzgebung (n) des Mitgliedstaats (n) der Zollunion vorliegen.


Die Betriebsunterlagen werden auf Papier ausgeführt. Dazu kann ein Satz von Betriebsunterlagen auf elektronischen Medien beigefügt werden.


Bei Bedarf können Sie die angegebenen Dokumente kombinieren.


2. Die Montage-, Wartungs- und Reparaturanweisungen für gasverwendende Geräte müssen folgende Informationen enthalten:


a) eine Allgemeine Beschreibung Gasantrieb Anlagen und Verfahren;


b) die Nennwärmeleistung und (oder) die Nennwärmeleistung der gasverwendenden Ausrüstung;


c) Arten und Nenndruck der verwendeten Gase;


d) das Verfahren für die Übertragung von Gasausrüstungen von einer Art von Gas auf eine andere;


E) Voraussetzungen für die Lüftung des Raumes, wo festgestellt газоиспользующее Ausrüstung, für die Versorgung des Verbrennungsprozesses, Ausnahme gefährlichen Ansammlungen von unverbrannten Gasen und die Schaffung von Bedingungen, die eine Entfernung der Verbrennungsprodukte;


e) Anforderungen an die Gas-Blockbrenner und die Gasauslastung, für die diese Brenner bestimmt sind, und gegebenenfalls eine vom Hersteller empfohlene Liste von Kombinationen, um die ordnungsgemäße Montage und Einstellung zu gewährleisten, um die angegebenen technischen Eigenschaften und die Sicherheit der gesammelten Probe der Gasauslastung während des Betriebs zu gewährleisten;


g) Anforderungen an die chemische Zusammensetzung von Wasser für Heizungsanlagen (in dem Fall, dass das Wasser ein Kühlmittel ist);


h) Nennspannung des elektrischen Netzes für gasbetriebene Geräte mit elektrischer Stromversorgung Automatisierungssysteme;


und) die Art und Häufigkeit der Wartung, die die gasverwendende Ausrüstung während ihres Betriebs unterzogen werden muss;


k) charakteristische Störungen der gasverwendenden Ausrüstung und Methoden ihrer Beseitigung;


l) Anforderungen an den Luftaustausch in einem Raum, wo die Installation von Heizung und Wasser Heizung Gasnutzung Ausrüstung nicht mit dem Schornstein verbunden und nicht mit einer Absaugvorrichtung für die Ableitung von Verbrennungsprodukten ausgestattet ist;


m) Name und Standort des Herstellers (eine Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ausführt), Informationen, um mit ihnen zu kommunizieren;


h) den Monat und das Jahr der Herstellung von Gasauslastungsanlagen und (oder) Informationen über den Ort der Anwendung und Verfahren zur Bestimmung des Jahres der Herstellung.


3. Die Betriebsanleitung der gasbetriebenen Ausrüstung sollte alle Informationen enthalten, die für den sicheren Betrieb während der Lebensdauer erforderlich sind, und den Benutzer auf die Einschränkung seiner Möglichkeiten hinweisen.


4. Die Betriebsanleitung sollte Richtlinien für die sichere Entsorgung von gasverwendenden Geräten enthalten.


5. Die Armaturen für die Montage von gasbetriebenen Geräten und Geräte für die Einbettung in gasbetriebene Geräte müssen mit der Montage-, Wartungs- und Reparaturanleitung für gasbetriebene Geräte geliefert werden.

Anhang 3

zu den technischen Vorschriften des Zolls

union "ÜBER die Sicherheit von Geräten,

arbeiten mit gasförmigen Brennstoffen"

(TR TC 016/2011)


Kennzeichnungs- und Verpackungsanforderungen

1. Jede Einheit Gasantrieb Equipment, welches im Umlauf auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion, muss zur klaren, leicht lesbare Markierungen im Bereich von Inspektion ohne Demontage mit der Lage, gespeichertes während der Lebensdauer des Gasantrieb Ausrüstung.


2. Die Informationen, die in der Kennzeichnung Gasantrieb Ausrüstung, skizziert auf Deutsch und auf der staatlichen(N) Sprache(N) des Staates - ein Mitglied der Zollunion, mit den entsprechenden Anforderungen in der Gesetzgebung(N) des () Mitglied(en) der Zollunion.


3. Die Kennzeichnung sollte die folgenden Informationen enthalten:


a) der Name und /oder die Marke des Herstellers, der Name des Landes, in dem die Produkte hergestellt werden;


b) das Modell (Art) der Ausrüstung;


c) Seriennummer (Chargennummer);


d) das Datum der Herstellung der Ausrüstung (Monat, Jahr);


e) Nennwärmeleistung und (oder) Nennwärmeleistung der Gasnutzung Ausrüstung;


f) Art und Nenndruck des verwendeten Gases;


G) Spannung, Frequenz des elektrischen Stroms und die elektrisch aufgenommene Leistung (Gasantrieb für Geräte, die an das Stromnetz).


4. Warnschilder, die auf die gasbetriebenen Geräte aufgetragen werden, müssen den Benutzer informieren:


a) die Gefahr einer Explosion, Feuer, Kohlenmonoxidvergiftung, schädliche thermische Auswirkungen, Stromschlag (in einem Teil der gasverwendenden Ausrüstung, die an das Stromnetz angeschlossen ist);


b) die Notwendigkeit der Installation von Gasauslastung in gut belüfteten Räumen (in einem Teil der Gasauslastung mit Ableitung der Verbrennungsprodukte in den Raum).


5. Alle Rohranschlüsse müssen mit Transportstopfen verschlossen sein.


6. Jede Einheit der gasverbrauchenden Ausrüstung muss so verpackt sein, dass sie bei der Lagerung und dem Transport sicher ist.


7. Die Verpackung muss die Bedingungen für den Transport, Be- und Entladen der Gasauslastung gewährleisten.


8. Die Verpackung muss von außen gekennzeichnet sein.


9. Die Kennzeichnung muss klar und gut erkennbar sein, mit einer unauslöschlichen oder wasserabweisenden Farbe aufgetragen werden, die mit der Farbe der Verpackung kontrastiert.


10. Die Kennzeichnung auf der Verpackung sollte die folgenden Informationen enthalten:


a) Hardware-Modell (Art);


b) Art und Nenndruck des verwendeten Gases;


c) manipulative Zeichen;


d) der Name und /oder die Marke des Herstellers, der Name des Landes, in dem die Produkte hergestellt werden.


11. Die Manipulationszeichen müssen an verschiedenen Verpackungsstellen dupliziert werden.


12. Nur die Verpackung darf beschriftet werden, wenn die Markierung aufgrund der Konstruktionsmerkmale nicht direkt auf die gasverwendenden Geräte aufgetragen werden kann.


Der Text der Liste der Standards, die infolge der Anwendung auf freiwilliger Basis die Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Geräten, die mit gasförmigen Brennstoffen", siehe den Link.


Der Text der Liste der Standards, die Regeln und Methoden der Forschung (Tests) und Messungen, einschließlich der Regeln für die Auswahl von Proben für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Geräten, die mit gasförmigen Brennstoffen" und die Durchführung der Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung der Produkte.


Elektronischer Text des Dokuments

vorbereitet JSC "Code" und geprüft nach:

offizielle Website

Kommission der Zollunion

www.tsouz.ru

Stand: 29.12.2011