TECHNISCHE VORSCHRIFTEN DER ZOLLUNION

TR TC 027/2012

Über die Sicherheit bestimmter Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich diätetischer therapeutischer und diätetischer präventiver Ernährung

Kapitel 1. ALLGEMEINES

VORWORT

1. Diese technische Verordnung der Zollunion "Über die Sicherheit von bestimmten Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich diätetische medizinische und diätetische vorbeugende Ernährung" (im Folgenden - Technische Verordnung) in Übereinstimmung mit dem Abkommen über einheitliche Grundsätze und Regeln der technischen Regulierung in der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation vom 18.


2. Diese technischen Vorschriften werden entwickelt, um eine einheitliche Zollgebiet der Zollunion für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen für bestimmte Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich diätetische medizinische und diätetische vorbeugende Ernährung, um die freie Bewegung in den Verkehr in der einheitlichen Zollgebiet der Zollunion.


3. Wenn für bestimmte Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich diätetische medizinische und diätetische vorbeugende Ernährung werden andere technische Vorschriften der Zollunion, die die Anforderungen für sie, die einzelnen Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich diätetische medizinische und diätetische vorbeugende Ernährung müssen die Anforderungen aller technischen Vorschriften der Zollunion, deren Wirkung auf sie gilt erfüllen.

Artikel 1. ANWENDUNGSBEREICH

1. Die vorliegende technische Verordnung legt fest:


1) objekte der technischen Regulierung;


2) sicherheitsanforderungen (einschließlich der sanitär-epidemiologischen und hygienischen Anforderungen) an die Objekte der technischen Regulierung;


3) regeln für die Identifizierung von Objekten der technischen Regulierung;


4) formen und Regeln für die Bewertung der Einhaltung der technischen Vorschriften Anforderungen dieser technischen Vorschriften.


2. Die Ziele der Annahme dieser technischen Vorschriften sind:


schutz des Lebens und /oder der menschlichen Gesundheit;


warnung vor irreführenden Handlungen von Käufern (Verbrauchern).


3. Bei der Anwendung dieser technischen Vorschriften müssen die Anforderungen für Lebensmittel in Bezug auf ihre Kennzeichnung, Materialien in Kontakt mit Lebensmitteln, einschließlich Verpackung, und die verwendeten Lebensmittelrohstoffe durch die einschlägigen technischen Vorschriften der Zollunion festgelegt berücksichtigt werden.


4. Bei der Anwendung dieser technischen Vorschriften müssen die Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion, die verbindliche Anforderungen für Lebensmittel und ihre einzelnen Arten.

Artikel 2. OBJEKTE DER TECHNISCHEN REGULIERUNG

1. Objekte der technischen Regulierung dieser technischen Vorschriften sind in Umlauf gebracht und im Umlauf im einheitlichen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Zollunion:


spezialisierte Lebensmittelprodukte für die Ernährung von Sportlern, Schwangeren und stillenden Frauen;


lebensmittelprodukte der diätetischen therapeutischen und diätetischen präventiven Ernährung, einschließlich Babynahrung.


2. Die Anforderungen dieser technischen Vorschriften gelten nicht für:


lebensmittel für Babynahrung, mit Ausnahme von Lebensmitteln für diätetische therapeutische und diätetische prophylaktische Ernährung für Babynahrung;


lebensmittel, die von den Unternehmen der Ernährung (Catering, in organisierten Teams) hergestellt werden;


mineral natürlich, therapeutisch-Esszimmer, therapeutisches Mineralwasser mit Mineralisierung über 1 mg / dm oder mit geringerer Mineralisierung, die biologisch aktive Komponenten in einer Menge von nicht niedriger als balneologische Normen enthalten;


biologisch aktive Nahrungsergänzungsmittel.

Artikel 3. REGELN ZUR IDENTIFIZIERUNG

1. Für die Zwecke der Zuordnung bestimmter Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich diätetische therapeutische und diätetische präventive Ernährung, auf die Objekte der technischen Regulierung, für die diese technische Verordnung gilt, werden die betroffenen Personen identifiziert Lebensmittel.


2. Die Identifizierung bestimmter Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich diätetische medizinische und diätetische vorbeugende Ernährung, wird in der von der technischen Verordnung der Zollunion "Über die Sicherheit von Lebensmitteln" festgelegten Verfahren durchgeführt.

Artikel 4. DEFINITIONEN

In dieser technischen Verordnung werden die Definitionen der technischen Verordnung der Zollunion "Über die Sicherheit von Lebensmitteln", sowie die folgenden Begriffe und Definitionen:


1) Lebensmittelprodukte der diätetischen therapeutischen Ernährung - spezialisierte Lebensmittelprodukte mit einem bestimmten Lebensmittel- und Energiewert, physikalischen und organoleptischen Eigenschaften, und für den Einsatz in der Zusammensetzung der therapeutischen Diäten bestimmt;


2) Lebensmittelprodukte diätetische vorbeugende Ernährung -spezialisierte Lebensmittelprodukte zur Korrektur von Kohlenhydraten, Fett, Protein, Vitamin und andere Arten von Stoffwechsel, die den Inhalt und (oder) das Verhältnis der einzelnen Substanzen in Bezug auf ihren natürlichen Inhalt geändert, und (oder) die Zusammensetzung enthält nicht ursprünglich vorhandenen Substanzen oder Komponenten, sowie Lebensmittelprodukte, die das Risiko von Krankheiten zu reduzieren;


3) Lebensmittelprodukte für die Ernährung von Sportlern - spezialisierte Lebensmittelprodukte einer bestimmten chemischen Zusammensetzung, erhöhten Nährwert und (oder) gerichtete Effizienz, bestehend aus einem Komplex von Produkten oder durch ihre einzelnen Arten dargestellt, die einen spezifischen Einfluss auf die Verbesserung der adaptiven Fähigkeiten des Menschen zu physischen und emotionalen Belastungen hat;


4) Lebensmittelprodukte für die Ernährung von Schwangeren und stillenden Frauen -spezialisierte Lebensmittelprodukte, die den Inhalt und (oder) das Verhältnis der einzelnen Substanzen in Bezug auf ihren natürlichen Inhalt geändert, und (oder) die Zusammensetzung enthält nicht ursprünglich vorhanden Substanzen oder Komponenten, die für die Erfüllung der physiologischen Bedürfnisse des Körpers der schwangeren und stillenden Frau;


5) nahrungsmittelprodukte der enteralen Ernährung - flüssige oder trockene (wiederhergestellt, um fertig zu essen) Lebensmittelprodukte der diätetischen therapeutischen oder diätetischen präventiven Ernährung, für den oralen Gebrauch direkt oder durch die Sonde, wenn es unmöglich ist, den Körper in Nahrungsmitteln und Energie in der üblichen Weise zu versorgen;


6) lebensmittelprodukte diabetische Ernährung - Lebensmittelprodukte diätetische therapeutische oder diätetische prophylaktische Ernährung, die nicht oder reduziert den Gehalt an leicht verdaulichen Kohlenhydraten (Monosaccharide - Glukose, Fructose, Galactose und Disaccharide - Saccharose, Laktose) in Bezug auf ihren Gehalt an ähnlichen Lebensmitteln und (oder) verändert die Kohlenhydratzusammensetzung;


7) anti-Reflux-Mischungen - Mischungen, die ein Verdickungsmittel (Verdickungsmittel) enthalten und das Aufstoßen von Lebensmitteln bei jungen Kindern verhindern sollen;


8) Mischungen für die Ernährung von Frühgeborenen und (oder) Kleinkindern - Lebensmittelprodukte für Babynahrung, auf der Grundlage von Kuhmilch oder Milch anderer produktiver Tiere und (oder) Milchverarbeitung Produkte hergestellt und entwickelt, um die physiologischen Bedürfnisse von Frühgeborenen und (oder) Kleinkindern zu erfüllen;


9) Lebensmittelprodukte Low-Laktose (Laktose) - Lebensmittelprodukte diätetische therapeutische oder diätetische vorbeugende Ernährung, auf der Grundlage von Kuhmilch oder Milch anderer produktiver Tiere und (oder) Produkte der Milchverarbeitung, die den Gehalt an Laktose im Vergleich zu ähnlichen Lebensmitteln reduziert produziert;


10) Food-Produkte, ohne (oder mit geringem Gehalt) der einzelnen Aminosäuren - Lebensmittel Nahrungs therapeutische oder diätetische präventive Ernährung, erhalten auf der Grundlage hydrolysate von Proteinen befreit (oder mit geringem Gehalt) von einzelnen Aminosäuren und (oder) aus einer Mischung ohne Aminosäuren Phenylalanin und (oder) unter Verwendung von Komponenten mit niedrigem Gehalt an Phenylalanin.

Artikel 5. DIE REGELN DER BEHANDLUNG AUF DEM MARKT

1. Spezialisierte Lebensmittel, einschließlich diätetische und diätetische vorbeugende Ernährung in Absatz 1 des Artikels 2 dieser technischen Vorschriften angegeben, in Umlauf auf dem Markt in Übereinstimmung mit diesen technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Zollunion, deren Wirkung auf sie gilt freigegeben.


2. Spezialisierte Lebensmittelprodukte, einschließlich diätetische und diätetische vorbeugende Ernährung in Absatz 1 des Artikels 2 dieser technischen Vorschriften, die den Anforderungen dieser technischen Vorschriften, andere technische Vorschriften der Zollunion, deren Wirkung auf sie gilt, und die Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung durch ein einzelnes Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion gekennzeichnet.

Kapitel 2. LEBENSMITTELSICHERHEIT ANFORDERUNGEN

Artikel 6. SICHERHEITSANFORDERUNGEN FÜR BESTIMMTE ARTEN VON SPEZIALISIERTEN LEBENSMITTELN, EINSCHLIEßLICH DIÄTETISCHE THERAPEUTISCHE UND DIÄTETISCHE PRÄVENTIVE ERNÄHRUNG

1. Lebensmittelrohstoffe, Nahrungsergänzungsmittel bei der Herstellung bestimmter Arten von spezialisierten Lebensmitteln verwendet, einschließlich diätetische medizinische und diätetische präventive Ernährung muss die Sicherheitsanforderungen durch die technische Verordnung der Zollunion "Über die Sicherheit von Lebensmitteln" festgelegt entsprechen.


Bei der Herstellung bestimmter Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich diätetische medizinische und diätetische präventive Ernährung erlaubt, Nahrungsergänzungsmittel, die den Anforderungen dieser technischen Vorschriften und technischen Vorschriften der Zollunion "Anforderungen an die Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln, Aromen und technologischen Hilfsmitteln".


2. Lebensmittel Nahrungs therapeutische und diätetische präventive Ernährung erfüllen müssen, die den physiologischen Bedürfnissen des menschlichen Körpers notwendigen Nährstoffen und Energie unter Berücksichtigung der Risikofaktoren und Pathogenese von Krankheiten, die gesetzlichen hygienischen Anforderungen entsprechen den zulässigen Gehalt an Kontaminanten und biologisch aktiven Substanzen und verbindungen, Mikroorganismen und anderen biologischen Organismen, die eine Gefahr für die Gesundheit heutiger und künftiger Generationen.


3. Ausschalten:


1) verwendung für die Herstellung von Lebensmitteln diätetische medizinische und diätetische vorbeugende Ernährung, Lebensmittel für die Ernährung von schwangeren und stillenden Frauen Geflügelfleisch, außer gekühlt, Geflügel mechanische Entbeinung und kollagenhaltigen Rohstoffen aus Geflügelfleisch;


2) die Verwendung von Lebensmitteln Lebensmittelrohstoffe, die GVO und (oder) Komponenten aus GVO, für die Herstellung von Lebensmitteln für schwangere und stillende Frauen, Lebensmittelprodukte diätetische medizinische und diätetische prophylaktische Ernährung für Babynahrung abgeleitet.


4. Lebensmittelprodukte für schwangere und stillende Frauen müssen die in den Anhängen 1 und 2 dieser technischen Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen.


5. Bestimmte Arten von Produkten für Kinder diätetische therapeutische und Kinder diätetische präventive Ernährung für Kleinkinder müssen die Anforderungen in Anhang 3 dieser technischen Verordnung festgelegt erfüllen.


6. Die Zusammensetzung der Salzersatzstoffe muss den in Anhang 2 dieser technischen Verordnung festgelegten Anforderungen entsprechen.


Der Natriumgehalt der Salzersatzstoffe sollte 120 mg / 100 g des Gewichts der Salzersatzmischung nicht überschreiten.


7. Die Zugabe von jodhaltigen Verbindungen zu Salz und Salzersatzstoffen muss den nationalen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats der Zollunion entsprechen, in dem die Produkte verkauft werden.


8. Bestimmte Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich der Ernährung von Sportlern dürfen keine Psychopharmaka, Drogen, giftige, starke, Dopingmittel und / oder deren Metaboliten, andere verbotene Substanzen enthalten, die in der Liste der WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur) enthalten sind.


9. Die einzelnen spezialisierten Lebensmittelprodukte ohne Gluten müssen aus einer oder mehreren Komponenten bestehen oder hergestellt werden, die frei von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer oder deren Überkreuzungen sind, und/oder müssen aus einer oder mehreren Komponenten bestehen, die aus Weizen, Roggen, Gerste, Hafer oder deren Überkreuzungen stammen und in denen der Glutengehalt in gebrauchsfertigen Produkten nicht mehr als 20 mg/kg beträgt.


10. Bestimmte Arten von spezialisierten Lebensmitteln mit niedrigem Glutengehalt müssen aus einer oder mehreren Komponenten, die aus Weizen, Roggen, Gerste, Hafer oder deren Cross-Breed-Varianten stammen, bestehen oder hergestellt werden, wobei der Glutengehalt in Fertigprodukten mehr als 20 mg/kg, jedoch nicht mehr als 100 mg/kg beträgt.

Kapitel 3. KENNZEICHNUNG VON LEBENSMITTELN

Artikel 7. ANFORDERUNGEN AN DIE VERPACKUNG UND KENNZEICHNUNG BESTIMMTER ARTEN VON SPEZIALISIERTEN LEBENSMITTELN, EINSCHLIEßLICH DIÄTETISCHE THERAPEUTISCHE UND DIÄTETISCHE PROPHYLAKTISCHE ERNÄHRUNG

1. Verpackung und Kennzeichnung bestimmter Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich diätetische medizinische und diätetische präventive Ernährung muss den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Technische Vorschriften für Lebensmittel in Bezug auf ihre Kennzeichnung" und "Über die Sicherheit der Verpackung" entsprechen.


2. Bestimmte Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich diätetische therapeutische und diätetische vorbeugende Ernährung, müssen verpackt und verpackt werden, um ihre Sicherheit und die in der Kennzeichnung angegebenen Verbrauchereigenschaften während der Haltbarkeit unter Einhaltung der Bedingungen ihrer Beförderung und Lagerung zu gewährleisten.


3. Bei der Verpackung bestimmter Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich diätetische medizinische und diätetische vorbeugende Ernährung sollten Materialien und Produkte, die den Sicherheitsanforderungen der Materialien und Produkte in Kontakt mit Lebensmitteln durch die entsprechenden technischen Vorschriften der Zollunion festgelegt entsprechen verwendet werden.


4. Verderbliche Lebensmittelprodukte der diätetischen therapeutischen und diätetischen vorbeugenden Ernährung sollten nur in verpackter Form in Kleinstverpackungen für den einmaligen Verzehr hergestellt werden.


5. Die Kennzeichnung bestimmter Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich diätetische medizinische und diätetische vorbeugende Ernährung sollte Informationen über die Ernennung der Produkte in Übereinstimmung mit den Definitionen in Artikel 4 dieser technischen Verordnung, die Kategorie der Personen, für die sie bestimmt sind, und (oder) Informationen über die Änderung der Zusammensetzung solcher Produkte, Empfehlungen für ihre Verwendung enthalten.


6. Hinweise zur Lagerung von Lebensmitteln nach dem Öffnen der Verpackung sollten in der Kennzeichnung angegeben werden, wenn es notwendig ist, um die Vollständigkeit der Eigenschaften und Nährwert der Produkte zu gewährleisten. Wenn Produkte nach dem Öffnen der Verpackung nicht gelagert werden können oder nach dem Öffnen nicht in der Verpackung aufbewahrt werden können, muss dies mit einem entsprechenden Vorbehalt versehen werden.


7. Zusätzlich zu allen Kennzeichnungshinweisen für Lebensmittel mit niedrigem Natriumgehalt (mit Ausnahme von Salzersatzstoffen an sich) müssen die folgenden besonderen Kennzeichnungshinweise befolgt werden:


1) wenn Ersatzstoffe vorhanden sind, muss das Vorhandensein von Salzersatzstoffen angegeben werden, die in Anhang 4 * dieser technischen Verordnung aufgeführt sind;

__________________

* Der Text der Anwendung auf der offiziellen Website der Kommission der Zollunion www.tsouz.ru


2) bei Zugabe als Ersatz für Salz, ganz oder teilweise bestehend aus Kalium, müssen Sie auf die Kennzeichnung der Gesamtgehalt an Kalium, ausgedrückt Kation in mg pro 100 Gramm Produkt.


8. Salzersatzstoffe sollten als "natriumarmer Salzersatz" oder "natriumarmes Diätsalz" bezeichnet werden. Die Kennzeichnung der Salzersatzstoffe sollte eine vollständige Liste der Inhaltsstoffe sowie den Kationengehalt (Natrium, Kalium, Kalzium, Magnesium, Ammonium und Cholin) pro 100 Gramm Gewicht der Ersatzmischung enthalten.


9. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln für die Ernährung von Athleten sollte die folgenden zusätzlichen Informationen enthalten:


- für Produkte, die einen bestimmten Lebensmittel- und Energiewert und gerichtete Wirksamkeit, bestehend aus einer Reihe von Nährstoffen oder durch ihre einzelnen Arten dargestellt haben, wird die Information angegeben: "spezialisierte Lebensmittelprodukte für die Ernährung von Sportlern";


- auf der Verbraucherverpackung zusätzlich Informationen: Informationen über den Lebensmittel- und Energiewert der Produkte, der Anteil der physiologischen Bedürfnisse; empfohlene Dosierung, Zubereitungsmethoden (falls erforderlich), Bedingungen und Dauer der Anwendung.

Kapitel 4. ANFORDERUNGEN AN DIE PROZESSE DER PRODUKTION (HERSTELLUNG), LAGERUNG, TRANSPORT (TRANSPORT), VERKAUF UND VERWERTUNG BESTIMMTER ARTEN VON SPEZIALISIERTEN LEBENSMITTELN, EINSCHLIEßLICH DIÄTETISCHE THERAPEUTISCHE UND DIÄTETISCHE PROPHYLAKTISCHE ERNÄHRUNG

Artikel 8. SICHERHEITSANFORDERUNGEN FÜR DIE PROZESSE DER PRODUKTION, LAGERUNG, TRANSPORT (TRANSPORT), VERKAUF UND ENTSORGUNG VON BESTIMMTEN ARTEN VON SPEZIALISIERTEN LEBENSMITTELN, EINSCHLIEßLICH DIÄTETISCHE MEDIZINISCHE UND DIÄTETISCHE PROPHYLAKTISCHE ERNÄHRUNG

1. Die Prozesse der Produktion (Herstellung), Lagerung, Transport, Verkauf und Verwertung von bestimmten Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich diätetische medizinische und diätetische vorbeugende Ernährung, die ihre Sicherheit gewährleisten, müssen die Anforderungen dieser technischen Vorschriften und technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Lebensmitteln."


2. Alle Schüttgüter müssen vor dem Gebrauch durch die Magnetfänge geleitet werden.


3. Für die Arbeit mit lebenden Mikroorganismen werden separate Räume zugewiesen.

Kapitel 5. BEWERTUNG (BESTÄTIGUNG) DER ÜBEREINSTIMMUNG

Artikel 9. SICHERHEITSKONFORMITÄT

1. Die Übereinstimmung bestimmter Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich der diätetischen therapeutischen und diätetischen präventiven Ernährung, wird durch die Erfüllung seiner Sicherheitsanforderungen gewährleistet.


2. Methoden der Forschung (Tests) und Messungen bestimmter Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich diätetische therapeutische und diätetische vorbeugende Ernährung, werden in den Standards, die in der Liste der Standards, die Regeln und Methoden der Forschung (Tests) und Messungen, einschließlich der Regeln für die Probenahme, die für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften und die Durchführung der Bewertung (Bestätigung) der Konformität der Produkte.

Artikel 10. COMPLIANCE-BEWERTUNG

1. Bewertung der Übereinstimmung mit bestimmten Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich diätetische medizinische und diätetische vorbeugende Ernährung Anforderungen dieser technischen Vorschriften in Form von staatlichen Registrierung in Übereinstimmung mit dem Verfahren durch die technische Verordnung der Zollunion "Über die Sicherheit von Lebensmitteln."


2. Bei der staatlichen Registrierung von Produkten der diätetischen therapeutischen und diätetischen präventiven Ernährung wird ein Dokument (e) zur Bestätigung (e) der beanspruchten medizinischen und (oder) präventiven Eigenschaften bereitgestellt.


3. Bewertung der Einhaltung der Prozesse der Produktion, Lagerung, Verkauf, Transport, Recycling bestimmter Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich diätetische medizinische und diätetische vorbeugende Ernährung in Form von staatlichen Aufsicht (Kontrolle) über die Einhaltung dieser technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften im Bereich der Lebensmittelsicherheit Anforderungen an Lebensmittel durchgeführt.*10.3)

Artikel 11. KENNZEICHNUNG DER EINHEITLICHEN MARKE DER BEHANDLUNG VON PRODUKTEN AUF DEM MARKT DER MITGLIEDSTAATEN DER ZOLLUNION

1. Bestimmte Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich diätetische medizinische und diätetische präventive Ernährung, die die Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften und das Verfahren für die Bewertung der Einhaltung muss mit einem einzigen Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion gekennzeichnet werden.


2. Die Kennzeichnung der einheitlichen Marke der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion wird vor der Freigabe bestimmter Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich diätetische medizinische und diätetische präventive Ernährung in den Verkehr auf dem Markt durchgeführt.


3. Ein einzelnes Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion wird auf jede Einheit (Verbraucherverpackungen, und (oder) Etikett und (oder) Etikett) und (oder) Versanddokumentation angewendet. Ein einzelnes Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion wird in irgendeiner Weise angewendet, die ein klares und klares Bild während der gesamten Haltbarkeit der Produkte liefert.

Kapitel 6. SCHUTZKLAUSEL

Artikel 12. SCHUTZKLAUSEL

1. Die Mitgliedstaaten der Zollunion sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Freigabe in den Verkehr im einheitlichen Zollgebiet der Zollunion zu verhindern, sowie aus dem Verkehr bestimmte Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich diätetische medizinische und diätetische präventive Ernährung, die nicht den Anforderungen dieser technischen Vorschriften entsprechen.


2. Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats der Zollunion ist verpflichtet, die Eurasische Wirtschaftskommission und die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Zollunion über die Entscheidung unter Angabe der Gründe für die Entscheidung und die Bereitstellung von Beweisen, die die Notwendigkeit dieser Maßnahme zu erklären, zu benachrichtigen.*12.2)


3. Der Grund für die Anwendung dieses Artikels können die folgenden Fälle sein:


nichterfüllung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften;


unsachgemäße Anwendung der mit dieser technischen Verordnung verbundenen Standards, wenn diese Standards angewandt wurden.

Anhang 1

zur technischen Verordnung

Zollunion

"Über die Sicherheit einzelner Arten

spezialisierte Lebensmittel,

einschließlich diätetische therapeutische

und diätetische vorbeugende Ernährung"


Mikrobiologische Sicherheitsvorschriften (bedingt pathogen)

In einigen Arten von spezialisierten Lebensmittelprodukten, die unter Verwendung von technologischen und / oder probiotischen Mikroflora produziert werden, wird der Inhalt und die Art der Zusammensetzung von Milchsäuren und probiotischen Mikroorganismen normalisiert -Tabelle 1.


In einigen Arten von spezialisierten неконсервированной-Food-Produkten, die vor der Implementierung Verarbeitung, standardisiert bedingt pathogene Mikroorganismen, die Sanitär-Demonstration Mikroorganismen und Mikroorganismen-Krankheitserreger Verderb Charakterisierung der Sicherheit, sanitäre Zustand der Produktion und Stabilität von Produkten in Lagerung - Tabelle 2.


Die Einhaltung dieser Indikatoren wird in der Phase der Behandlung bestimmter Arten von spezialisierten Lebensmitteln während der gesamten Haltbarkeit bewertet.

Tabelle 1


Anforderungen an den Inhalt von biotechnologischen und probiotischen Mikroorganismen in bestimmten Arten von spezialisierten Lebensmitteln
fotoanforderungen an den Gehalt an biotechnologischen und probiotischen Mikroorganismen in bestimmten Arten von Spezialnahrungsmitteln><meta itemprop=

Anforderungen an bedingt pathogene und hygienische indikative Mikroorganismen in Lebensmitteln

Tabelle 2


2.1 Fleisch und Fleischprodukte, Geflügel und ihre verarbeiteten Produkte
foto Fleisch und Fleischwaren, Geflügel und ihre verarbeiteten Produkte><meta itemprop=

2.2. Andere Produkte
fotos andere Produkte><meta itemprop=

2.3. Produkte für die Ernährung von schwangeren und stillenden Frauen
foto Essen für schwangere und stillende Frauen><meta itemprop=

2.4. Spezialisierte Produkte für die medizinische Ernährung von Kindern, für Frühgeborene und (oder) minderjährige Kinder
foto spezialisierte Produkte für die therapeutische Ernährung von Kindern, für vorzeitige und (oder) untergewichtige Kinder><meta itemprop=

Anhang 2

zur technischen Verordnung

Zollunion

"Über die Sicherheit einzelner Arten

spezialisierte Lebensmittel,

einschließlich diätetische therapeutische und

diätetische vorbeugende Ernährung"


Zusammensetzung von Salzersatzstoffen
fotozusammensetzung von Salzersatzstoffen><meta itemprop=

Salzersatzstoffe können auch enthalten:


1) kolloidales Silizium oder Kalziumsilikat nicht mehr als 1% des Gewichts der Mischung von Ersatzstoffen, einzeln oder in Kombination;


2) füllstoffe: sichere und geeignete allgemeine Lebensmittelprodukte (z. B. Zucker, Getreidemehl).

Anhang 3

zur technischen Verordnung

Zollunion

"Über die Sicherheit einzelner Arten

spezialisierte Lebensmittel,

einschließlich diätetische therapeutische und

diätetische vorbeugende Ernährung"


Anforderungen an den Nährwert bestimmter Arten von spezialisierten Lebensmitteln, einschließlich diätetische therapeutische und diätetische präventive Ernährung für Kleinkinder

fotoanforderungen für den Nährwert bestimmter Arten von Spezialnahrung><meta itemprop=

Die Laborkontrolle des Kaseins erfolgt in Gegenwart eines Kontrollverfahrens, das in der vorgeschriebenen Weise genehmigt ist.


Elektronischer Text des Dokuments

vorbereitet JSC "Code" und geprüft nach:

offizielle Website

Kommission der Zollunion

www.tsouz.ru

Stand: 19.06.2012