Technische Vorschriften der Zollunion

TR TC 024/2011
Technische Vorschriften für Ölprodukte

(mit Änderungen am 23. April 2015)

Vorwort

1. Diese technische Verordnung der Zollunion ist in Übereinstimmung mit dem Abkommen über einheitliche Grundsätze und Regeln der technischen Regulierung in der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation vom 18. November 2010 entwickelt.


2. Diese technischen Vorschriften der Zollunion entwickelt, um eine einheitliche Zollgebiet der Zollunion für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen an die Ölproduktion, um die freie Bewegung der Ölproduktion in Umlauf in der einheitlichen Zollgebiet der Zollunion hergestellt etablieren.


3. Wenn in Bezug auf Ölprodukte werden andere technische Vorschriften der Zollunion, die die Anforderungen für Ölprodukte, Ölprodukte müssen die Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion, deren Wirkung auf sie gilt erfüllen.

Kapitel 1. Anwendungsbereich

1. Diese technischen Vorschriften der Zollunion "Technische Vorschriften für Ölprodukte" (im Folgenden - technische Vorschriften) gelten für Ölprodukte im Umlauf im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Zollunion hergestellt, legt die Anforderungen an sie, einschließlich der Anforderungen an die Verpackung und Kennzeichnung, sowie die damit verbundenen Prozesse der Produktion, Lagerung, Transport, Vertrieb.


Januar 2016 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 23. April 2015 N 39 in Kraft gesetzt. - Siehe vorherige Ausgabe)


Diese technischen Vorschriften gelten nicht:


- für Ölprodukte, die während der nicht-industriellen Produktion erhalten werden, mit Ausnahme von pflanzlichem Öl;


- non-Food-Öl-Produkte, mit Ausnahme von natürlichen rohen Glycerin und Seife.


2. Diese technische Verordnung legt die Anforderungen für Ölprodukte, um das Leben und die Gesundheit der Bürger zu schützen und Maßnahmen zu verhindern, die irreführende Käufer (Verbraucher).


3. Bei der Anwendung dieser technischen Vorschriften müssen die Anforderungen der anderen technischen Vorschriften der Zollunion, die für Ölprodukte gelten berücksichtigt werden.

Artikel 1. Ölprodukte, die Gegenstand der technischen Regulierung sind

Das Objekt der technischen Regulierung dieser technischen Vorschriften ist die folgende Ölproduktion:


1) lebensmittel-Öl-Produkte:


a) pflanzliche Öle;


b) Fraktionen von Pflanzenölen;


c) Öle (Fette), verfeinert, desodoriert;


d) Öle (Fette), hydriert, raffiniert, desodoriert;


e) Margarine;


e) Aufstriche, pflanzlich-cremig und pflanzlich-fett;


g) Gemische aus geschmolzenem Gemüse-Sahne und pflanzlichen Fetten;


h) Fette für besondere Zwecke, einschließlich Speisefette, Gebäck, Bäckerei;


und) Ersatz für Milchfett;


c) Kakaobutteräquivalente;


l) SOS-ähnliche Kakaobutterverbesserer;


m) ROHR-ähnliche Kakaobutterersatzstoffe;


h) Ersatz für Kakaobutter нетемперируемые нелауринового Typ;


o) Kakaobutterersatzstoffe, nichtverdampfbar Laurin;


p) Saucen auf Basis von Pflanzenölen;


r) Mayonnaise;


c) Mayonnaise-Saucen;


t) Cremes auf Pflanzenölen;


y) Glycerin destilliert;


2) non-Food-Öl-Produkte:


a) Glycerin natürlich roh;


b) wirtschaftliche Seife.

Kapitel 2. Definitionen
Artikel 2. Definitionen von Ölprodukten

1. Ölprodukte sind pflanzliche Öle und Produkte, die auf pflanzlichen oder pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten (einschließlich Fisch- und Meeressäugerfetten), mit oder ohne Zusatz von Wasser, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Inhaltsstoffen hergestellt werden.


2. Lebensmittel-Öl-Produkte - Öl-Produkte, die für den Verzehr in Lebensmitteln oder Anwendungen in verschiedenen Bereichen der Lebensmittelindustrie bestimmt sind.


3. Definitionen von Lebensmittel-Öl-Produkte:


1) pflanzenöl (siehe Anhang 4) - eine Mischung aus Glyceriden von Fettsäuren und verwandten Substanzen, die aus ölsauren Rohstoffen gewonnen werden und mindestens 99 Prozent Fett enthalten;


2) Ölsaaten - Samen, Früchte von Ölsaaten, ölhaltige Teile von Pflanzenkulturen;


3) Fraktion Pflanzenöl - Mischung глицеридов Fettsäuren, die in den Prozess der Fraktionierung von Pflanzenöl Pflanzenöl oder Fraktion, die einen Schmelzpunkt als die Schmelztemperatur der ursprünglichen pflanzlichen ölen oder deren Fraktionen;


4) pflanzenöl, unraffiniert - Pflanzenöl, gereinigt von kleinen und großen Suspension, nicht durch den vollständigen oder teilweisen Zyklus der Raffinationsstufen gereinigt;


5) pflanzenöl, gefroren - Pflanzenöl, gereinigt von der Suspension und unterzogen dem Prozess der Niedertemperatur-Entfernung von Wachsstoffen;


6) pflanzenöl hydratisiert - Pflanzenöl, gereinigt von phosphorhaltigen Substanzen;


7) pflanzenöl raffiniert - Pflanzenöl, das nach einem vollständigen oder teilweisen Zyklus der Raffinationsstufen gereinigt wurde;


8) raffiniertes desodoriertes Pflanzenöl - raffiniertes Pflanzenöl, das den Desodorierungsprozess durchlaufen hat;


9) pflanzenöl - Mischung - Mischung von Pflanzenölen in verschiedenen Verhältnissen;


10) Pflanzenöl aromatisiert - Pflanzenöl mit dem Zusatz von Aromastoffe Zusatzstoffe;


11) pflanzenöl mit pflanzlichen Zusätzen - Pflanzenöl mit dem Zusatz von natürlichen Pflanzenextrakten;


12) das öl (Fett) hydriertes raffiniertes deodoriertes - Essen, essbare Rohstoff in den Prozess der Hydrierung pflanzlicher öle mit oder ohne Zusatz von tierischen Fetten, Fette Fische und Meeressäuger, die vergangene Prozesse Raffination und Desodorierung;


13) öl (Fett) переэтерифицированное raffiniertes deodoriertes - Essen, essbare Rohstoff in den Prozess der Umesterung pflanzlicher öle mit oder ohne Zusatz von tierischen Fetten, Fette Fische und Meeressäuger, die vergangene Prozesse Raffination und Desodorierung;


14) margarine - Emulsion Fettprodukt mit einem Massenanteil von mindestens 20 Prozent Fett, bestehend aus unmodifizierten und (oder) modifizierten Pflanzenölen mit (oder ohne) tierische Fette, mit (oder ohne) Fette von Fischen und Meeressäugern, Wasser mit oder ohne Zugabe von Milch und (oder) Produkte seiner Verarbeitung, Lebensmittelzusatzstoffe und andere Lebensmittelzutaten;


15) feste Margarine - Margarine, die eine dichte Plastikkonsistenz hat und ihre Form bei einer Temperatur behält 20 +/- 2 grad Celsius;


16) weiche Margarine - Margarine, die eine weiche Plastikkonsistenz bei einer Temperatur hat 10 +/- 2 grad Celsius;


17) flüssige Margarine - Margarine, die eine flüssige Konsistenz hat und die Eigenschaften einer homogenen Emulsion bei den für eine flüssige Margarine bestimmten Zweck vorgesehenen Temperaturen beibehält;


18) spread - Emulsion Fettprodukt mit einem Massenanteil von Gesamtfett von mindestens 39 Prozent, mit einer plastischen Konsistenz, mit einem Schmelzpunkt der Fettphase nicht höher als 36 Grad Celsius, aus Milchfett und (oder) Sahne und (oder) Butter und unmodifizierten und (oder) modifizierten Pflanzenölen oder nur aus unmodifizierten und (oder) modifizierten Pflanzenölen mit oder ohne Zusatz von Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Lebensmittelzutaten;


19) aufstrich pflanzlich-cremig - Aufstrich mit einem Massenanteil von Milchfett in der Fettphase von 15 bis 50 Prozent;


20) Pflanzenfett-Spread - Spread, dessen Fettphase aus unmodifizierten und /oder modifizierten Pflanzenölen mit oder ohne Zusatz von Milchfett besteht (weniger als 15 Prozent);


21) mischung von geschmolzenen - Produkte mit einem Massenanteil von Fett nicht weniger als 99 Prozent, durch Mischen von Milchfett, und (oder) Sahne und (oder) Butter und unmodifizierten und (oder) modifizierten Pflanzenölen oder nur aus unmodifizierten und (oder) modifizierten Pflanzenölen oder durch andere technologische Techniken hergestellt;


22) gemische, geschmolzen, pflanzlich-cremig - Gemische, geschmolzen, mit einem Massenanteil an Milchfett in der Fettphase von 15 bis 50 Prozent;


23) Mischung топленые pflanzliche Fett - Mischung топленые, fetthaltige Phase besteht aus unmodifizierten und (oder) modifizierte pflanzliche öle mit oder ohne Zusatz von Milchfett (mindestens 15 Prozent);


24) fette für besondere Zwecke, einschließlich Fette Kochen, Gebäck, Bäckerei - Fettprodukte mit einem Massenanteil von mindestens 98 Prozent Fett, für verschiedene Branchen aus unmodifizierten und (oder) modifizierten Pflanzenölen mit oder ohne Zugabe von tierischen Fetten und deren Mischungen, mit oder ohne Zugabe von Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Lebensmittelzutaten hergestellt;


25) Ersatz für Milchfett - Produkt mit einem Massenanteil von Fett nicht weniger als 99,0 Prozent, bestimmt für den Ersatz der Milchfett in Lebensmitteln, produziert von unmodifizierten und (oder) modifizierte pflanzliche öle mit oder ohne Zusatz von Nahrungsergänzungsmitteln, mit einem Schmelzpunkt von nicht mehr als 36°C mit nicht mehr als 5 Prozent Massenanteil der festen Triglyzeriden bei 35°C, nicht über 65 Prozent Massenanteil von der Summe der gesättigten Fettsäuren-Fettsäuren, darunter nicht mehr als 38 Prozent Massenanteil der Palmitinsäure von der Summe der Fettsäuren;


26) Kakaobutter-Äquivalente - Produkte mit einem Massenanteil von Fett nicht weniger als 99 Prozent, die Kompatibilität mit Kakaobutter in jedem Verhältnis, die темперировании, die ähnliche mit Kakaobutter physikalisch-chemischen Eigenschaften und die Zusammensetzung der Fettsäuren, die nicht länger als 1 Prozent Massenanteil von Laurinsäure, mindestens 50 Prozent Massenanteil von 2-олеодинасыщенных Triglyceride, die aus modifizierten pflanzlichen ölen (эллипе, Borneo, Palm, SAL, Shea, кокум, aus den Kernen der Mango) und Ihre Fraktionen mit oder ohne Zusatz von Nahrungsergänzungsmittel und andere Lebensmittel Zutaten;


27) Verbesserer Kakaobutter SOS-Art (SOS-zeigt an, ob ein Produkt in 2-олеодистеарина) - Produkte mit einem Massenanteil von Fett nicht weniger als 99 Prozent, mit hoher Kompatibilität mit Kakaobutter in jedem Verhältnis, die темперировании, die Hauptkomponente davon ist ein 2-олеодистеарин (bis 70 Prozent), die nicht länger als 1 Prozent Massenanteil von Laurinsäure, die aus modifizierten pflanzlichen ölen (эллипе, Borneo, Palm, SAL, Shea, кокум, aus den Kernen der Mango) und Ihre Fraktionen mit oder ohne Zusatz von Nahrungsergänzungsmittel und andere Lebensmittel Zutaten;


28) POP-Kakaobutterersatzstoffe (POP zeigt das Vorhandensein von 2-Oleodipalmitin im Produkt an) - produkte mit einem Fettgehalt von mindestens 99 Prozent, teilweise verträglich mit Kakaobutter (mindestens 25 Prozent), die Temperierung benötigen, deren Hauptbestandteil 2-Oleodipalmitin (mehr als 50 Prozent) ist, die nicht mehr als 1 Prozent Laurinsäure enthalten, die aus nicht modifizierten Pflanzenölen und Fraktionen von Pflanzenölen und /oder modifizierten Pflanzenölen mit oder ohne Zusatz von Lebensmittelzusatzstoffen und anderen Lebensmittelzutaten hergestellt werden;


29) Kakaobutterersatzstoffe nichtverdampfbar Nichtlaurin - Produkte mit einem Massenanteil von mindestens 99 Prozent Fett, nicht temperiert, hergestellt auf Basis von modifizierten Pflanzenölen, die nicht mehr als 1 Prozent des Massenanteils von Laurinsäure enthalten, mit oder ohne Zusatz von Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Lebensmittelzutaten;


30) ersatz Kakaobutter Laurin-Typ- Produkte mit einem Massenanteil von mindestens 99 Prozent Fett, nicht temperiert werden müssen, auf der Basis von modifizierten Pflanzenölen hergestellt, die mindestens 40 Prozent des Massenanteils von Laurinsäure enthalten, mit oder ohne Zusatz von Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Lebensmittelzutaten;


31) sauce auf Basis von Pflanzenölen - ein Produkt mit einem Fettgehalt von mindestens 5 Prozent, aus einem oder mehreren pflanzlichen Ölen und (oder) modifiziert, mit oder ohne Zusatz von Wasser, mit der Zugabe von Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Zutaten, darunter natürliche Gewürze und (oder) Gewürze und (oder) Kräuter und (oder) Gemüse und (oder) Früchte und (oder) Pilze und (oder) Nüsse in Form von Stücken und (oder) Pulver, die eine charakteristische Ausrichtung auf den Geschmack, und als Gewürz verwendet zu verschiedenen Gerichten;


32) mayonnaise - fein homogene Emulsionsprodukt mit einem Fettgehalt von mindestens 50 Prozent, aus raffinierten desodorierten Pflanzenölen, Wasser, Eiern in einer Menge von mindestens 1 Prozent, bezogen auf das Eigelb (trocken), mit oder ohne Zusatz von Milchprodukten, Lebensmittelzusatzstoffen und anderen Nahrungsbestandteilen hergestellt;


33) Mayonnaise - eine feine Emulsionsprodukt mit einem Fettgehalt von mindestens 15 Prozent, aus raffinierten desodorierten Pflanzenölen, Wasser, mit oder ohne Zusatz von Milchprodukten, Lebensmittelzusatzstoffen und anderen Nahrungsbestandteilen hergestellt;


34) creme auf Pflanzenölen - ein Produkt mit einem Fettgehalt von mindestens 10 Prozent, hergestellt auf Basis von Pflanzenölen und (oder) modifizierten Pflanzenölen mit oder ohne Zusatz von Milch- und (oder) pflanzlichen Proteinen, Zucker, sowie mit oder ohne Zusatz von natürlichen Früchten, Säften, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Lebensmittelzutaten;


35) Glycerin destilliert - ein dreiatomiger Alkohol, der durch Hydrolyse oder Verseifung von Pflanzenölen und / oder tierischen Fetten erhalten wird und dem Destillationsprozess unterzogen wird.


4. Non-Food-Öl-Produkte - Öl-Produkte, für technische, häusliche Zwecke bestimmt.


5. Definitionen von Nicht-Food-Öl-Produkte:


1) Glycerin natürlich roh - dreiatomiger Alkohol, der durch Hydrolyse oder Verseifung von Pflanzenölen und (oder) tierischen Fetten ohne Verwendung von Synthesemethoden erhalten wird;


2) seife - Produkt, bestehend aus Natrium- oder Kaliumsalze von natürlichen Fettsäuren mit (oder ohne) Salze von synthetischen, harzhaltigen, naphthenischen Fettsäuren und anderen Komponenten, die seine Verbrauchereigenschaften zu verbessern.

Artikel 3. Definitionen von technologischen Prozessen der Produktion von Ölprodukten

1) Raffination - der Prozess der Reinigung von Pflanzenölen aus den damit verbundenen Verunreinigungen in einem vollständigen oder teilweisen Zyklus.


a) den vollen Zyklus der Raffination - der Prozess der Reinigung von ölen нежировых Verunreinigungen und Verwandte Stoffe, einschließlich von freien Fettsäuren, phosphorhaltigen, Wachs -, Farb-Stoffe und Stoffe, die Geschmack und Geruch bedingen.


b) die Verfeinerung des Teilzyklus umfasst eine Reihe von mehreren Stufen der Verfeinerung des gesamten Zyklus;


2) desodorierung - Hochtemperatur-Prozess der Entfernung von odorierenden und anderen flüchtigen Substanzen durch Destillation unter Vakuum mit überhitztem Dampf;


3) destillation Neutralisation - hohe Temperatur Prozess der Entfernung von freien Fettsäuren, одорирующих und anderen flüchtigen Substanzen durch Destillation unter Vakuum mit überhitztem Dampf;


4) destillation - der Prozess der Reinigung durch Verdampfung und Kondensation der entstehenden Dämpfe;


5) modifikation von Pflanzenölen und (oder) Fetten (mit Ausnahme der gentechnischen Modifikation) - chemische oder biochemische oder physikalische Umwandlung von Pflanzenölen und (oder) Fetten durch Hydrierung, Umesterung, Fraktionierung oder Kombinationen davon;


6) hydrierung - der Prozess der teilweisen oder vollständigen Sättigung mit Wasserstoff ungewollte Bindungen von ungesättigten Fettsäuren Glyceride, die Teil der Pflanzenöle und (oder) Fette sind;


7) Umesterung - der Prozess der Umverteilung von Acylgruppen in Fettglyzeriden ohne Änderung der Fettsäurezusammensetzung von Triacylglyceriden;


8) Fraktionierung - Trennung von Pflanzenölen thermomechanisch in Fraktionen.

Artikel 4. Andere Definitionen, die in dieser technischen Verordnung verwendet werden

1) Versanddokumente:


- dokumente, die die Möglichkeit der betroffenen Person zu dokumentieren, um die vorherigen und nachfolgenden Eigentümer von Ölprodukten, mit Ausnahme der Verbraucher zu etablieren;


- Konformitätserklärung von Ölprodukten und (oder) eine Kopie davon;


2) identifizierung von Produkten (Prozesse) - Verfahren zur Zuordnung von Lebensmitteln (Prozesse) zu den Objekten der technischen Regulierung der technischen Vorschriften;


3) Kontamination (Verschmutzung) von Ölprodukten - das Eindringen von Gegenständen, Partikeln, Substanzen und Organismen (Kontaminanten, Schadstoffe) und deren Anwesenheit in Mengen, die nicht typisch für diese Ölprodukte sind oder die festgelegten Werte überschreiten, wodurch es gefährliche Eigenschaften für den Menschen erhält;


4) produktionsraum - der Raum, der direkt für die Produktion von Ölprodukten verwendet wird;


5) sanitäre Behandlung von Produktionsräumen, Verarbeitungsanlagen und Inventar, die direkt mit der Herstellung von Ölprodukten verbunden sind, - Waschen oder andere Oberflächenbehandlung von Produktionsräumen, Verarbeitungsanlagen und Inventar, wodurch diese Räume, Ausrüstung und Inventar können nicht Quellen der Verschmutzung von Lebensmitteln Ölprodukte und Rohstoffe sein;


6) behandlung von Ölprodukten - die Bewegung der Produkte vom Hersteller zum Verbraucher, die alle Prozesse, die die Produkte nach Abschluss ihrer Produktion, beginnend mit der Übertragung der Produkte durch den Hersteller oder Importeur an eine andere Person (Träger, Verkäufer, Verbraucher).

Artikel 5. Identifizierung von Ölprodukten (Prozesse) für die Zwecke ihrer Zuordnung zu den Objekten der technischen Regulierung der technischen Vorschriften

1. Für die Zwecke der Zuordnung von Ölprodukten (Prozesse) zu den Objekten der technischen Regulierung, für die diese technische Verordnung gilt, werden die beteiligten Produkte identifiziert.


2. Die Identifizierung von Ölprodukten wird durch seinen Namen und (oder) seine Merkmale in der Definition solcher Produkte in dieser technischen Verordnung visuelle und (oder) organoleptischen und (oder) analytischen Methoden festgelegt durchgeführt.


3. Die Identifizierung von Ölprodukten wird durch eine und (oder) mehrere der folgenden Methoden durchgeführt:


1) nach dem Namen - durch den Vergleich der Namen und die Bestimmung der Ölprodukte in der Kennzeichnung auf der Verbraucherverpackung und / oder im Versanddokument angegeben, mit dem Namen in der Definition der Art der Ölprodukte angegeben;


2) visuelle Methode - durch den Vergleich des Aussehens von Ölprodukten mit den in den Definitionen in den Artikeln 2 und 3 dieser technischen Verordnung und den Anlagen 3 und 4 angegeben;


Januar 2016 durch den Beschluss des Rates ECE vom 23. April 2015 N 39 in Kraft gesetzt. - Siehe vorherige Ausgabe)


3) organoleptische Methode - durch den Vergleich der organoleptischen Parameter von Ölprodukten mit den in der Definition eines solchen Ölprodukten in dieser technischen Verordnung festgelegten Merkmalen. Die organoleptische Methode wird verwendet, wenn die Ölproduktion nicht durch Benennung und visuelle Methode identifiziert werden kann. Wenn die Produkte Anzeichen von mikrobiellen Verderb sind, wird die Bewertung ihrer organoleptischen Eigenschaften ausgeschlossen;


4) analytische Methode - durch die Überprüfung der Einhaltung der physikalisch-chemischen Parameter der Ölprodukte Merkmale in den Definitionen in den Artikeln 2 und 3 dieser technischen Verordnung und Anhang 3 angegeben. Die analytische Methode wird verwendet, wenn die Ölproduktion nicht durch Benennung, visuelle oder organoleptische Methoden identifiziert werden kann.


Januar 2016 durch den Beschluss des Rates ECE vom 23. April 2015 N 39 in Kraft gesetzt. - Siehe vorherige Ausgabe)


4. Bei der Identifizierung der Prozesse der Produktion, Lagerung, Transport und Verkauf von Produkten, um diese Prozesse zu den Objekten der technischen Regulierung dieser technischen Vorschriften zuzuordnen, müssen Sie sicherstellen, dass diese Prozesse für die Herstellung, Lagerung, Transport und Verkauf von Ölprodukten durchgeführt werden und mit der Gewährleistung der Sicherheitsanforderungen solcher Produkte verbunden sind. Die Identifizierung der Prozesse der Produktion, Lagerung, Transport und Verkauf von Produkten erfolgt durch visuelle Bewertung dieser Prozesse.

Kapitel 3. Die Regeln der Behandlung auf dem Markt

1. Ölprodukte (mit Ausnahme von Pflanzenölen in den Prozess der nicht-industriellen Produktion erhalten) in Umlauf auf dem Markt in Übereinstimmung mit dieser technischen Vorschriften der Zollunion und anderen technischen Vorschriften der Zollunion, deren Wirkung auf sie gilt freigegeben.


2. Die masloschirowaja Produkte (außer pflanzlichen ölen, die im Laufe der непромышленного Produktion), entsprechend den Anforderungen der technischen Vorschriften, technischen Vorschriften der Zollunion und vergangene Verfahren der Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung, beschriftet Single Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion.


3. Pflanzenöle, die im Laufe des непромышленного Produktion, Bezug auf die Sicherheit entsprechen müssen den im Anhang 1 und jeweils in den Orten, die in der vorgeschriebenen Weise.

Kapitel 4. Sicherheitsanforderungen

Öl-Produkte, die im Umlauf auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten der Zollunion, bei bestimmungsgemäßer Verwendung während der Haltbarkeit von Lebensmittel-Öl-Produkte und die Haltbarkeit von Nicht-Lebensmittel-Öl-Produkte dürfen nicht schaden, das Leben und die menschliche Gesundheit.


Anforderungen an die Ölproduktion umfassen:


1) anforderungen an die zulässigen Sicherheitsniveaus und die mikrobiologischen Sicherheitsstandards für Lebensmittel-Öl-Produkte und die zulässigen Sicherheitsniveaus von Nicht-Lebensmittel-Öl-Produkte;


2) anforderungen an die Verpackung von Ölprodukten;


3) anforderungen an die Kennzeichnung von Ölprodukten.

Artikel 6. Anforderungen an die zulässigen Sicherheitsniveaus und die mikrobiologischen Sicherheitsstandards für Lebensmittel-Öl-Produkte und die zulässigen Sicherheitsniveaus für Nicht-Lebensmittel-Öl-Produkte

1. Lebensmittel-Öl-Produkte müssen die Anforderungen für die zulässigen Sicherheitsniveaus und mikrobiologische Sicherheitsstandards in den Anwendungen 1, 2 und 3 dieser technischen Vorschriften sowie die Anforderungen für die zulässigen Sicherheitsniveaus und mikrobiologische Sicherheitsvorschriften anderer technischer Vorschriften der Zollunion, deren Wirkung auf sie unterliegt.


2. Nicht-Food-Öl-Produkte müssen die Anforderungen an die zulässigen Sicherheitsniveaus gemäß Anhang 5 dieser technischen Verordnung erfüllen.

Artikel 7. Anforderungen an die Verpackung von Ölprodukten

1. Die Verpackung von Ölprodukten sollte ihre Sicherheit und Unveränderlichkeit ihrer Identifizierungsmerkmale beim Umgang mit Ölprodukten während der Haltbarkeit von Ölprodukten und der Haltbarkeit von Nicht-Lebensmittel-Ölprodukten gewährleisten.


2. Verpackungsmaterialien in Kontakt mit Lebensmittel-Öl-Produkte müssen den Sicherheitsanforderungen der einschlägigen technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen.


3. Wenn die Beschädigung der Verbraucherverpackung Lebensmittel Ölprodukte müssen aus dem Verkehr Teilnehmer Wirtschaftstätigkeit (Eigentümer Ölprodukte) unabhängig oder auf Anweisung der autorisierten Behörden der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) zurückgezogen werden.

Artikel 8. Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmittel-Öl-Produkte

Die Informationen, die in der Kennzeichnung der Lebensmittelölprodukte enthalten sind, werden in russischer Sprache dargelegt. Die angegebenen Informationen können auch in anderen Sprachen dargelegt werden, wobei ihr Inhalt mit dem Inhalt der Informationen in russischer Sprache identisch sein muss.


Die Kennzeichnung erlaubt die Änderung der Reihenfolge der Wörter in den Produktnamen, die auf der Grundlage der in den Artikeln 2 und 3 dieser technischen Verordnung und den Anlagen 3 und 4 zu ihm vorgesehenen Definitionen gebildet werden. Zum Beispiel: "Sonnenblumenöl", "Sonnenblumenöl", "Sojaöl verfeinert desodoriert", "raffiniertes desodoriertes Sojaöl", "Fett kulinarisch", "kulinarisches Fett", "Mayonnaise-Sauce", "Mayonnaise-Sauce" und andere.


Januar 2016 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 23. April 2015 N 39 in Kraft gesetzt. - Siehe vorherige Ausgabe)


In den Namen von Margarinen und Aufstrichen ist die Verwendung des Wortes "Butter", der damit verbundenen Wörter sowie der Phrasen, die das Wort "Butter" enthalten, nicht erlaubt.


Die Kennzeichnung der Verbraucherverpackungen von Ölprodukten sollte verständlich, leicht lesbar, zuverlässig und nicht irreführend sein, wobei die Inschriften, Zeichen, Symbole mit dem Hintergrund, auf dem die Markierung platziert ist, kontrastiert werden müssen. Die Schriftgröße in mm für das Herstellungsdatum und das Verfallsdatum muss:


1) bei einem Gewicht von bis zu 100 Gramm - nicht weniger als 2,8 mm;


2) mit einem Gewicht von mehr als 100 Gramm - nicht weniger als 3,2 mm.


Die Kennzeichnung von ölhaltigen Lebensmitteln sollte die folgenden Informationen enthalten:


1. Name der Lebensmittel-Öl-Produkte in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Artikel 2 und 3 dieser technischen Verordnung:


Januar 2016 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 23. April 2015 N 39 in Kraft gesetzt. - Siehe vorherige Ausgabe)


1) für die Bezeichnung Pflanzenöl wird in übereinstimmung mit der Bezeichnung ölsaatenverarbeitung, aus dem er hergestellt ist, gemäß Anhang 4 (Benennung von Olivenöl wird gemäß Anhang 3), und von dem Grad der Reinigung, dem er unterworfen, zum Beispiel, "Sonnenblumenöl nicht raffiniert" oder "raffiniertes Sojaöl" oder "Rapsöl raffiniertes deodoriertes" usw.;


2) für pflanzliches Öl mit pflanzlichen Zusätzen in der Bezeichnung ist es erlaubt, den Namen des pflanzlichen Additivs anzugeben, das zu den Produkten hinzugefügt wurde;


3) für das Öl des Pflanzengeschmacks wird der Name "Öl (die Art des Öls nach dem Namen des Rohstoffs, aus dem es hergestellt wird) mit dem Aroma angegeben... (im Folgenden wird der Name des Aromas des entsprechenden Aromaadditivs angegeben)"; für pflanzliches Öl mit Zusatz von Pflanzenextrakten ist der Name "Öl (eine Art Öl nach dem Namen des Rohstoffs, aus dem es hergestellt wird) mit dem Extrakt zulässig... (im Folgenden wird der Name der Pflanze angegeben, aus der der Extrakt stammt)"; für Pflanzenöl mit Zusatz von Vitaminen, in der Menge, die in der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten der Zollunion geregelt ist, wird der Name "Öl (eine Art von Öl in Übereinstimmung mit dem Namen des Rohstoffs, aus dem es hergestellt wird) vitaminisiert" angegeben;


4) für Pflanzenöl - die Mischung darf in der Bezeichnung den Namen der Pflanzenöle in der Reihenfolge der Verringerung ihrer Massenanteile angeben, ohne Angabe der Bezeichnung des Objekts der technischen Regulierung - "Pflanzenöl - Mischung", zum Beispiel "Sonnenblumenöl-Soja", "Sonnenblumenöl mit Zusatz von Olivenöl und Rapsöl";


5) für die Fraktion von Pflanzenöl in der Bezeichnung ist der Name der Fraktion, die das Öl fraktioniert, zum Beispiel "Palmenöl", "Palmitin Baumwolle" und andere, unter Angabe der Bezeichnung des Objekts der technischen Regulierung - "Fraktion von Pflanzenöl";


6) Fett für spezielle Zwecke können Sie die name in übereinstimmung mit der Ernennung des verwendeten Fett, Z. B. "Süßwaren Fett", "Fett Kulinarisches "Фритюрный", "Fett хлебопекарный" und so weiter, ohne Angabe der Bezeichnung des Objekts der technischen Regulierung - "das Fett eines speziellen zwecks".


2. Zusammensetzung der Lebensmittel-Öl-Produkte.


Für Lebensmittel, die aus einer Zutat bestehen, ist keine Angabe der Zusammensetzung von Ölprodukten erforderlich, wenn der Name des Lebensmittelprodukts mit dem Namen des Inhaltsstoffs übereinstimmt.


Januar 2016 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 23. April 2015 N 39 in Kraft gesetzt. - Siehe vorherige Ausgabe)


3. Nährwert (Energiewert, Protein, Fett, Kohlenhydrate, Vitamine, Makro- und Spurenelemente in 100 Gramm des Produkts).


Informationen über den Gehalt an Proteinen, Fetten, Kohlenhydraten und Kalorien- /Energiewert sind gegeben, wenn ihr Wert in 100 g Lebensmittel mindestens 2 Prozent und für Mineralstoffe und Vitamine mindestens 5 Prozent der empfohlenen Tagesdosis beträgt.


4. Herstellungsdatum.


5. Verfallsdatum.


6. Name und Ort des Herstellers, Name und Ort der Organisation im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Zollunion gegründet und vom Hersteller, einschließlich ausländischer, auf die Annahme und Erfüllung der Ansprüche der Käufer in Bezug auf Ölprodukte, oder Name, Name, Vatersname und Ort des Einzelunternehmers in den Staaten registriert - mitglieder der Zollunion und vom Hersteller autorisiert, einschließlich ausländischer, auf die Annahme und Erfüllung der Ansprüche der Käufer in Bezug auf Ölprodukte, Name und Ort der Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers (falls vorhanden).


7. Informationen über das Dokument, nach dem die Ölproduktion hergestellt und identifiziert werden kann.


8. Ein einziges Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion.


9. Auf der Verbraucherverpackung von ölhaltigen Lebensmitteln sollten folgende Informationen enthalten sein:


1) Nettogewicht und /oder Volumen.


2) Zusammensetzung der Lebensmittel-Öl-Produkte in der Reihenfolge der Verringerung der Masse Anteil der Zutaten (mit der obligatorischen Angabe von Nahrungsergänzungsmitteln, funktionelle Lebensmittelzutaten, Vitamine und andere Mikronährstoffe, Aromen).


Für GVO-Produkte, die keine Desoxyribonukleinsäure (DNA) und Protein enthalten, müssen die Informationen "gentechnisch veränderte Produkte" oder "Produkte aus gentechnisch veränderten Organismen" oder "Produkte enthalten Komponenten von gentechnisch veränderten Organismen" angegeben werden.


Für den Fall, dass der Hersteller bei der Herstellung von Ölprodukten nicht gentechnisch veränderte Organismen verwendet, ist der Gehalt in Lebensmitteln 0,9 Prozent oder weniger GVO eine zufällige oder technisch nicht behebbare Verunreinigung, und solche Ölprodukte gehören nicht zu Lebensmitteln, die GVO enthalten. Bei der Kennzeichnung solcher Lebensmittel-Öl-Produkte Informationen über die Anwesenheit von GVO werden nicht angegeben.


Für Lebensmittel, die aus einer Zutat bestehen, ist keine Angabe der Zusammensetzung von Ölprodukten erforderlich, wenn der Name des Lebensmittelprodukts mit dem Namen des Inhaltsstoffs übereinstimmt.


3) Auf der Verbraucherverpackung von Pflanzenölen sollten zusätzlich die folgenden Informationen enthalten sein:


a) Angabe des Markennamens (falls vorhanden);


B) für pflanzliche öle - Mischungen wird eine Liste aller pflanzlichen ölen in absteigender Reihenfolge massive Anteil, den Grad der Reinigung, dem es unterzogen, für jede Art von öl, zum Beispiel, "Rapsöl raffiniertes deodoriertes, Sonnenblumenöl nicht raffiniert" oder andere Arten von pflanzlichen ölen. Wenn die Zusammensetzung des Öls pflanzliche Mischung enthält pflanzliche Öle, die die gleichen Stufen der Raffination bestanden haben, ist es erlaubt, die Stufe der Raffination nach der Bezeichnung anzuzeigen, zum Beispiel "Sonnenblumenöl, Sojaöl. Raffiniertes desodoriert";


c) Datum der Abfüllung;


d) Empfehlungen für die Lagerung nach dem Öffnen der Verbraucherverpackung.


4) Auf der Verbraucherverpackung Margarine, Aufstriche, Gemüse-Creme und pflanzliche Fett, Mischungen топленых pflanzliche Creme und pflanzliche Fett, Fett Spezialeinheiten, darunter auch der Fette kulinarischen, Konditoreien, Großbäckereien, Ersatz für Milchfett, Kakaobutter-äquivalenten, Verbesserer Kakaobutter SOS-Art, Ersatzstoffe für Kakaobutter POP-Art, Ersatzstoffe für Kakaobutter нетемперируемых нелауринового Art, Ersatzstoffe für Kakaobutter нетемперируемых лауринового Art, zusätzlich muss die folgenden Angaben enthalten:


a) Lagertemperatur;


b) der Massenanteil des Gesamtfetts;


c) der Massenanteil von Milchfett - für Aufstriche von Pflanzencreme und Mischungen von geschmolzenen Pflanzencreme;


d) der maximale Gehalt an gesättigten Fettsäuren und Transizomeren von Fettsäuren in der Fettphase des Produkts, als Prozentsatz des Fettgehalts im Produkt.


5) Auf der Verbraucherverpackung von Saucen auf Basis von Pflanzenölen, Mayonnaise, Mayonnaise-Soßen und Cremes auf Pflanzenölen sollten zusätzlich die folgenden Informationen enthalten sein:


a) Lagertemperatur;


6) empfehlungen für die Lagerung nach dem Öffnen der Verbraucherverpackung.


10. Die Transportverpackung von ölhaltigen Lebensmitteln sollte folgende Informationen enthalten:


1) nettogewicht der Einheit der Lebensmittel-Öl-Produkte in der Verbraucherverpackung verpackt;


2) das Gesamtgewicht der Transportverpackung und die Anzahl der Einheiten der Lebensmittel-Öl-Produkte in der Verbraucherverpackung;


3) nettogewicht für nicht verpackte Lebensmittel-Öl-Produkte;


4) zusammensetzung der Lebensmittel-Öl-Produkte in der Reihenfolge der Verringerung der Massenanteile der Zutaten (mit der obligatorischen Angabe von Nahrungsergänzungsmitteln, funktionelle Lebensmittelzutaten, Vitamine und andere Mikronährstoffe, Aromen) - für die nicht gefassten Lebensmittel-Öl-Produkte.


Januar 2016 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 23. April 2015 N 39 in Kraft gesetzt. - Siehe vorherige Ausgabe)


Für nicht gemischte GVO-Produkte, die keine Desoxyribonukleinsäure (DNA) und Protein enthalten, müssen die Informationen "gentechnisch veränderte Produkte" oder "Produkte aus gentechnisch veränderten Organismen" oder "Produkte enthalten Komponenten von gentechnisch veränderten Organismen" angegeben werden.


Für den Fall, dass der Hersteller bei der Herstellung von Ölprodukten nicht gentechnisch veränderte Organismen verwendet, ist der Gehalt an Lebensmittelprodukten 0,9 Prozent oder weniger GVO eine zufällige oder technisch nicht behebbare Verunreinigung, und solche Ölprodukte gehören nicht zu Lebensmittelprodukten, die GVO enthalten. Bei der Kennzeichnung solcher Lebensmittel-Öl-Produkte Informationen über die Anwesenheit von GVO werden nicht angegeben.


Für verpackte Lebensmittelölprodukte werden die Informationen über den GVO-Gehalt gemäß den Bedingungen des Liefervertrages angegeben;


5) für Margarine, Aufstriche, Gemüse-Creme und pflanzliche Fett, Mischungen топленых pflanzliche Creme und pflanzliche Fett, Fett Spezialeinheiten, darunter auch der Fette kulinarischen, Konditoreien, Großbäckereien, Ersatz für Milchfett, Kakaobutter-äquivalenten, Verbesserer Kakaobutter SOS-Art, Ersatzstoffe für Kakaobutter pop-Art, Ersatzstoffe für Kakaobutter нетемперируемых нелауринового Art, Ersatzstoffe für Kakaobutter нетемперируемых лауринового Typ - maximaler Gehalt an gesättigten Fettsäuren und Transizomeren von Fettsäuren in der Fettphase des Produkts, in Prozent des Fettgehalts des Produkts für nicht gemessene Ölabfälle;


6) lagerbedingungen;


7) chargenzahl;


8) für Pflanzenöle wird zusätzlich das Fülldatum angegeben;


9) marke - für Glycerin destilliert.


11. Für nicht verpackte ölhaltige Produkte, die in Behältern transportiert werden, müssen die Versanddokumente die folgenden Informationen enthalten:


1) marke - für Glycerin destilliert;


2) nettogewicht;


3) gießdatum.


12. Auf der Transportverpackung von Ölprodukten werden Zeichen und Inschriften aufgetragen, die notwendig sind, um die Sicherheit der Produkte während ihres Transports zu gewährleisten.


13. Auf Verbraucher- und (oder) Transportverpackungen von Ölprodukten können zusätzlich den Namen der Organisation -Entwickler von Formulierungen und (oder) Fertigungstechnologien, Markenzeichen und andere zusätzliche Informationen angewendet werden.

Artikel 9. Anforderungen an die Kennzeichnung von Nicht-Food-Öl-Produkte

1. Die Informationen, die in der Kennzeichnung der Nicht-Lebensmittel-Öl-Produkte enthalten sind, werden in russischer Sprache dargelegt. Die angegebenen Informationen können auch in anderen Sprachen dargelegt werden, wobei ihr Inhalt mit dem Inhalt der Informationen in russischer Sprache identisch sein muss.


2. Die Kennzeichnung von Nicht-Food-Ölprodukten sollte die folgenden Informationen enthalten:


1) herstellungsdatum;


2) haltbarkeit;


3) informationen über das Dokument, nach dem produziert und identifiziert werden kann Ölprodukte;


4) ein einziges Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion.


3. In der Kennzeichnung der Nicht-Lebensmittel-Öl-Produkte erlaubt die Änderung der Reihenfolge der Wörter in der Bezeichnung der Produkte, die auf der Grundlage der Konzepte in Artikel 3. Zum Beispiel: "Natürliche Glycerin roh", "natürliches Glycerin roh", "Waschmittel", "Seife".


4. Auf der Verbraucherverpackung von Seife sollte die folgenden Informationen enthalten:


1) name der wirtschaftlichen Seife;


2) name und Ort des Herstellers, Name und Ort der Organisation im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Zollunion gegründet und vom Hersteller, einschließlich ausländischer, auf die Annahme und Erfüllung der Ansprüche der Käufer in Bezug auf Ölprodukte oder Name, Name, Vatersname und Ort des Einzelunternehmers im Hoheitsgebiet der Staaten registriert - mitglieder der Zollunion und vom Hersteller autorisiert, einschließlich ausländischer, auf die Annahme und Befriedigung der Ansprüche der Käufer in Bezug auf Ölprodukte, Name und Ort der Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers (falls vorhanden);


3) nominale (bedingte) Masse eines Stücks;


4) zusammensetzung des Produkts in der Reihenfolge der Verringerung der Massenanteile der Zutaten;


5) chargennummer.


5. Jedes Stück Haushaltsseife ohne Verpackung sollte mit einem klaren Stempel aufgetragen werden:


1) die Namen des Herstellers oder der Marke des Herstellers;


2) die Namen der wirtschaftlichen Seife;


3) der nominalen (bedingten) Masse des Stücks.


6. Jede Transporteinheit für Nicht-Lebensmittel-Öl-Produkte sollte die folgenden Informationen enthalten:


1) name der Nicht-Lebensmittel-Öl-Produkte;


2) name und Ort des Herstellers, Name und Ort der Organisation im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Zollunion gegründet und vom Hersteller, einschließlich ausländischer, auf die Annahme und Erfüllung der Ansprüche der Käufer in Bezug auf Ölprodukte oder Name, Name, Vatersname und Ort des Einzelunternehmers im Hoheitsgebiet der Staaten registriert - mitglieder der Zollunion und vom Hersteller autorisiert, einschließlich ausländischer, auf die Annahme und Befriedigung der Ansprüche der Käufer in Bezug auf Ölprodukte, Name und Ort der Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers (falls vorhanden);


3) Produktzusammensetzung in der Reihenfolge der Verringerung der Massenanteile der Bestandteile - für die wirtschaftliche Seife;


4) sorte - für natürliches rohes Glycerin;


5) gruppe - für wirtschaftliche Seife;


6) chargennummer;


7) die Anzahl der Stücke in der Box mit der Angabe der Gesamtnennmenge (bedingt) der Masse der Stücke - für die wirtschaftliche Seife.


7. Für natürliches rohes Glycerin, das in Behältern transportiert wird, müssen die Versanddokumente die folgenden Informationen enthalten:


1) name;


2) klasse;


3) Name und Ort des Herstellers, Name und Ort der Organisation im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Zollunion gegründet und vom Hersteller autorisiert, einschließlich ausländischer, auf die Annahme und Erfüllung der Ansprüche der Käufer in Bezug auf Ölprodukte oder Name, Vorname, Vorname und Ort des Einzelunternehmers im Hoheitsgebiet der Staaten registriert - mitglieder der Zollunion und vom Hersteller autorisiert, einschließlich ausländischer, auf die Annahme und Befriedigung der Ansprüche der Käufer in Bezug auf Ölprodukte, Name und Ort der Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers (falls vorhanden);


4) nettogewicht;


5) chargennummer.

Kapitel 5. Anforderungen an die Sicherheit von Ölprodukten in den Prozessen ihrer Produktion, Lagerung, Transport und Verkauf
Artikel 10. Anforderungen an den Prozess der Herstellung von Lebensmittel-Öl-Produkte

1. Die Herstellung von Lebensmittel-Öl-Produkte wird in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Artikels 11 dieser technischen Verordnung durchgeführt.


2. Materialien und Produkte in Kontakt mit Lebensmittel-Öl-Produkte müssen den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen.


3. Anforderungen an Wasser in verschiedenen Aggregatzuständen, die bei der Herstellung von Lebensmittelölprodukten verwendet werden, müssen den Anforderungen der entsprechenden technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen.


4. Die Luft, die während des Herstellungsprozesses mit dem Produkt in Berührung kommt, darf keine Kontamination von Speiseölprodukten darstellen.


5. Die verwendeten Rohstoffe, Lebensmittelzusatzstoffe und andere Lebensmittelzutaten müssen den technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen.


6. Die Produktion von Öl-Lebensmittelprodukten sollte in Gebäuden und Produktionsräumen durchgeführt werden, die den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen.


7. Gebrauchte technologische Ausrüstung und Inventar müssen den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen.


8. Lagerung und Entsorgung von Abfällen der Produktion von Lebensmitteln Öl-Produkte müssen den Anforderungen von Artikel 12 dieser technischen Verordnung entsprechen.


9. Zur Herstellung von Lebensmitteln Öl-Produkte erlaubt Personal, das den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion entspricht.


10. Die Produktionskontrolle wird in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Artikels 13 dieser technischen Verordnung organisiert.

Artikel 11. Die Gewährleistung der Sicherheit der Lebensmittel-Öl-Produkte im Laufe ihrer Produktion

Die Sicherheit der Lebensmittel-Öl-Produkte im Laufe der Produktion sollte gewährleistet werden:


1) auswahl der technologischen Prozesse und Modi ihrer Umsetzung in allen Phasen (Phasen) der Produktion von Lebensmittel-Öl-Produkte;


2) auswahl der optimalen Abfolge von technologischen Prozessen, die die Verschmutzung der erzeugten Lebensmittelölprodukte ausschließt;


3) kontrolle über den Betrieb der technologischen Ausrüstung;


4) die Sicherheit der Rohstoffe und Lebensmittelzusatzstoffe, die für die Herstellung von ölhaltigen Produkten benötigt werden;


5) inhalt der Produktionsräume, technologische Ausrüstung und Inventar in den Prozess der Herstellung von Lebensmittel-Öl-Produkte verwendet, in einem Zustand, der die Kontamination von Lebensmittel-Öl-Produkte ausschließt;


6) Wahl der Methoden und Häufigkeit der Desinfektion, Desinfektion, Schädlingsbekämpfung und Entwesung Produktionsräume, Desinfektion und Desinfektion von Prozessanlagen und Lager, die in den Prozess der Herstellung von Lebensmittel öl und Fett Produkte. Die hygienische Behandlung, Desinfektion, Desinfektion und Deratisierung sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, die ausreichen, um das Risiko einer Kontamination von Speiseölprodukten auszuschließen. Die Periodizität der hygienischen Behandlung, Desinfektion, Desinfektion und Deratisierung wird vom Hersteller festgelegt;


7) verwaltung und Speicherung von Dokumenten, die die Erfüllung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften bestätigen.

Artikel 12. Anforderungen an die Lager-, Entsorgungs- und Entsorgungsbedingungen

1. Abfälle, die bei der Herstellung von Lebensmittelölprodukten entstehen, müssen nach Abschluss der technologischen Operationen regelmäßig aus den Produktionsräumen entfernt werden.


2. Die Bedingungen für die Lagerung, Entsorgung und Entsorgung von Produktionsabfällen sollten die Möglichkeit einer Kontamination von Ölprodukten, einer Bedrohung des Lebens oder der menschlichen Gesundheit ausschließen.

Artikel 13. Anforderungen an die Produktionskontrolle

1. Für die Zwecke der Einhaltung der Ölprodukte Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Hersteller von Ölprodukten sollte ein Programm für die Produktionskontrolle über die Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften zu entwickeln und organisieren diese Kontrolle.


2. Das Programm der Produktionskontrolle für die Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften sollte enthalten:


1) die Liste und die Werte der kontrollierten Parameter im Zusammenhang mit der Einhaltung der Anforderungen für Ölprodukte durch diese technische Verordnung festgelegt;


2) daten über die Aktivitäten für die Produktionskontrolle und ihre Periodizität;


3) liste und Werte der kontrollierten Sicherheitsparameter von Rohstoffen und Lebensmittelzusatzstoffen, Verpackungsmaterialien, Fertigprodukten.


3. Das Programm der Produktionskontrolle für die Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften wird vom Leiter der Organisation genehmigt, die Ölprodukte herstellt, oder von einer autorisierten Person in der vorgeschriebenen Weise.

Artikel 14. Anforderungen an den Prozess der Lagerung von Lebensmittel-Öl-Produkte

1. Lagerbedingungen für Lebensmittel Ölprodukte müssen ihre Sicherheit und Sicherheit während der Haltbarkeit in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser technischen Vorschriften zu gewährleisten.


2. Haltbarkeit und Lagerbedingungen für Lebensmittel-Öl-Produkte werden vom Hersteller unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bei der Lagerung von Lebensmittel-Öl-Produkte entsprechen den Anforderungen dieser technischen Vorschriften für die Haltbarkeit festgelegt.


3. Die Lagerung von Speiseölprodukten zusammen mit anderen Produkten ist nicht zulässig, wenn dies zu einer Kontamination der Speiseölprodukte führen kann.


4. Die Konstruktion von Gebäuden und Räumlichkeiten für die Lagerung von ölhaltigen Lebensmitteln sollten die Lagerbedingungen von ölhaltigen Produkten, die von den Herstellern festgelegt sind, gewährleisten.


5. Die Lagerräume für Lebensmittelölprodukte mit geregelten Lagerbedingungen und die darin installierten Geräte müssen mit Messgeräten zur Überwachung der Lagerbedingungen ausgestattet sein.


6. Speiseölprodukte, die gelagert werden, müssen von Versanddokumenten und Dokumenten begleitet werden, die ihre Sicherheit bestätigen.


7. Die Lagerräume für ölhaltige Lebensmittel, einschließlich Kühlkammern, müssen regelmäßig desinfiziert, desinfiziert, desinfiziert und deratisiert werden.

Artikel 15. Anforderungen für den Transport von Ölprodukten

1. Transport von Lebensmitteln Öl-Produkte müssen ihre Sicherheit und Sicherheit während der Haltbarkeit in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser technischen Vorschriften zu gewährleisten.


2. Der Transport von Ölprodukten erfolgt mit geeigneten Fahrzeugen für diesen Zweck. Die Beförderungsbedingungen werden vom Versender bestimmt. Sie müssen die vom Hersteller festgelegten Bedingungen für den Transport von ölhaltigen Lebensmitteln erfüllen.


3. Der Transport von Speiseölprodukten mit anderen Produkten ist nicht zulässig, wenn dies zu einer Kontamination der Speiseölprodukte führen kann.


4. Die Konstruktion der LKW-Abteilungen der Fahrzeuge soll den Schutz der Lebensmittelölprodukte vor Verschmutzung gewährleisten.


5. Die innere Oberfläche der Frachtabteilungen von Fahrzeugen muss aus waschbaren und ungiftigen Materialien bestehen. Die Häufigkeit der Desinfektion und Desinfektion der Innenflächen der Laderäume der Fahrzeuge wird Mitglied der Wirtschaftstätigkeit im Bereich der Transport der Lebensmittel öl und Fett Produkte. Das Wasser, das zum Waschen von LKW-Abteilungen von Fahrzeugen verwendet wird, muss die Trinkwasseranforderungen erfüllen, die durch die entsprechenden technischen Vorschriften festgelegt sind.


6. Die beförderten Lebensmittelölprodukte müssen von Versanddokumenten begleitet werden.

Artikel 16. Anforderungen an die Lagerung und den Transport von Nicht-Food-Öl-Produkte

1. Lagerung und Transport von Nicht-Lebensmittel-Öl-Produkte müssen ihre Sicherheit während der Haltbarkeit in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser technischen Vorschriften zu gewährleisten.


2. Lagerbedingungen und Haltbarkeit von Nicht-Food-Öl-Produkte werden vom Hersteller festgelegt.

Artikel 17. Anforderungen an die Prozesse der Umsetzung von Ölprodukten

Während der Umsetzung der Öl-Produkte sollte seine Sicherheit während der Haltbarkeit gewährleistet werden - für Lebensmittel-Öl-Produkte, Haltbarkeit - für Nicht-Lebensmittel-Öl-Produkte, in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser technischen Vorschriften.

Kapitel 6. Konformitätserklärung
Artikel 18. Formen der Bewertung der Konformität der Objekte der technischen Regulierung den Anforderungen dieser technischen Vorschriften

1. Bewertung der Einhaltung der Ölprodukte Anforderungen dieser technischen Vorschriften (im Folgenden - Compliance-Bewertung) wird in Formen durchgeführt:


1) bestätigung (Erklärung) der Einhaltung von Ölprodukten;


2) staatliche Kontrolle (Aufsicht);


3) staatliche Registrierung von Ölprodukten der neuen Art.


2. Bewertung der Einhaltung der nicht-industriellen Produktion von Ölprodukten für die Freigabe bestimmt, sowie die Prozesse der Umsetzung dieser Produkte in Form von staatlichen Kontrolle (Überwachung) für die Einhaltung der Anforderungen an Ölprodukte durch diese technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Zollunion, deren Wirkung auf sie erstreckt.


3. Bewertung der Einhaltung der Prozesse der Produktion, Lagerung, Transport und Verkauf von Ölprodukten Anforderungen dieser technischen Vorschriften in Form von staatlichen Kontrolle (Überwachung) für die Einhaltung der Anforderungen an Ölprodukte durch diese technischen Vorschriften und anderen technischen Vorschriften der Zollunion, deren Wirkung auf sie gilt.


4. Die Bewertung der Einhaltung der Ölprodukte der neuen Art erfolgt in Form der staatlichen Registrierung durch die technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Lebensmitteln."

Artikel 19. Antragsteller bei der Bewertung der Einhaltung von Ölprodukten

1. Der Antragsteller bei der Bewertung der Einhaltung von Ölprodukten kann in einem Mitgliedstaat der Zollunion in Übereinstimmung mit seinem Recht eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer, der Hersteller oder Verkäufer oder eine autorisierte Person des Herstellers registriert werden.


Januar 2016 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 23. April 2015 N 39 in Kraft gesetzt. - Siehe vorherige Ausgabe)


2. Der Antragsteller ist verpflichtet, die Einhaltung der Ölprodukte Anforderungen durch diese technischen Vorschriften und andere technische Vorschriften der Zollunion, deren Wirkung auf sie gilt festgelegt zu gewährleisten.


3. Der Punkt ist seit dem 15. Januar 2016 in Kraft - der Beschluss des ECE-Rates vom 23. April 2015 N 39. - Siehe vorherige Ausgabe.

Artikel 20. Konformitätserklärung

1. Die Konformitätserklärung unterliegt der im Umlauf befindlichen Ölproduktion im Zollgebiet der Zollunion.


2. Erklärung der Einhaltung von Ölprodukten Anforderungen dieser technischen Vorschriften durch die Wahl des Antragstellers Konformitätserklärung auf der Grundlage ihrer eigenen Beweise und (oder) auf der Grundlage von Beweisen, die mit der Teilnahme der Zertifizierungsstelle und (oder) akkreditierten Labor (Zentrum) (im Folgenden - Dritte) in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion aufgenommen.


3. Die Erklärung der Einhaltung der Ölprodukte erfolgt nach einem der Systeme der Erklärung 1D, 2D, 3D, 4D, 6D durch die Gesetzgebung der Zollunion nach der Wahl des Antragstellers nach der Bestimmung über die Anwendung der Musterschemata der Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion, durch die Entscheidung der Kommission der Zollunion vom 7. April 2011 N 621 genehmigt.


4. Wenn bei der Herstellung von Lebensmitteln Ölprodukte Rohstoffe tierischen Ursprungs, die Dokumente, die ihre Sicherheit (einschließlich tierärztliche Zeugnisse), dann bei der Lieferung und dem Verkauf von solchen Produkten, die Registrierung von tierärztlichen Zeugnissen für sie nicht erforderlich sind.


5. Die Gültigkeitsdauer der Erklärung wird vom Antragsteller in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Lebensmitteln" festgelegt und darf fünf Jahre nicht überschreiten.


6. Bei Änderung der obligatorischen Anforderungen für Ölprodukte müssen die Beweismittel im Teil der Konformitätserklärung geändert werden. Die Annahme der neuen Konformitätserklärung ist dabei nicht erforderlich.


7. Die Mitgliedstaaten der Zollunion berücksichtigen die angenommenen Konformitätserklärungen.

Kapitel 7. Kennzeichnung der einheitlichen Marke der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion

1. Ölprodukte, die den Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen und das Verfahren zur Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung gemäß Kapitel 6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion, müssen mit einem einzigen Zeichen des Umlaufs von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion gekennzeichnet werden.


2. Die Kennzeichnung mit einem einzigen Zeichen der Handhabung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion wird vor der Freigabe von Ölprodukten in Umlauf auf dem Markt durchgeführt.


3. Ein einzelnes Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion wird auf die Verpackung und die Begleitdokumentation des Produkts aufgebracht.


Ein einzelnes Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion wird in irgendeiner Weise angewendet, die eine klare und klare Darstellung während der gesamten Haltbarkeit von Ölprodukten bietet.


4. Kennzeichnung von öl und Fett Produktion eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion ein Beweis für die Einhaltung aller technischen Vorschriften der Zollunion, die sich auf Ihr.

Artikel 21. Staatliche Kontrolle (Aufsicht)

Staatliche Kontrolle (Aufsicht) für die Einhaltung der Ölprodukte, ihre Produktionsprozesse, Lagerung, Transport und Umsetzung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Mitgliedstaaten der Zollunion durchgeführt.

Anforderungen an die zulässigen Sicherheitsniveaus von ölhaltigen Lebensmitteln

Anhang 1

zur technischen Verordnung

"Technische Vorschriften auf

öl-Produkte"

Fotoanforderungen für akzeptable Niveaus von Lebensmittel- und Fettsicherheitsindikatoren><meta itemprop=

Anhang 2

zur technischen Verordnung

"Technische Vorschriften

für Ölprodukte"


Anforderungen an die mikrobiologischen Sicherheitsvorschriften für Lebensmittel-Öl-Produkte*

(mit Änderungen am 23. April 2015)
foto Anforderungen an mikrobiologische Sicherheitsstandards von Lebensmitteln und Fettprodukten><meta itemprop=

Anhang 3

zur technischen Verordnung

"Technische Vorschriften

für Ölprodukte"


Name, Eigenschaften und Sicherheit von Olivenölen
Name, Eigenschaften und Sicherheitsindikatoren von Olivenölen><meta itemprop=

Anhang 4

zur technischen Verordnung

"Technische Vorschriften

für Ölprodukte"


Die Benennung der Pflanzenöle je nach Art der Ölsaaten
Der Name von Pflanzenölen hängt von der Art der Ölsaatenrohstoffe ab><meta itemprop=

Anhang 5

zur technischen Verordnung

"Technische Vorschriften auf

öl-Produkte"


Anforderungen an die zulässigen Sicherheitsniveaus von Nicht-Food-Öl-Produkte
Fotoanforderungen an akzeptable Sicherheitsindikatoren für Non-Food-Fette und -Öle><meta itemprop=

Mitglieder der Kommission der Zollunion:


Von der Republik Belarus

S. Roumas


Von der Republik Kasachstan

W.Shukeev


Von der Russischen Föderation

I. Schuwalow


Text Verzeichnis der Normen, als Folge davon, auf freiwilliger Basis die Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion "Technische Regeln für öl-und Fettprodukte" (TR CU 024/2011).


Text Verzeichnis der Normen enthält Regeln und Methoden der Forschung (Test) und Messungen, einschließlich der Regeln für die Probenahme, die für die Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Technische Regeln für öl-und Fettprodukte" (TR CU 024/2011) und die Durchführung der Bewertung (Bestätigung) der übereinstimmung der Produktion.


Die Redaktion des Dokumentes unter Berücksichtigung

änderungen und Ergänzungen vorbereitet

AG "Kodex"