TECHNISCHE VORSCHRIFTEN DER ZOLLUNION

TR TC 020/2011

Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Mitteln

Vorwort

1. Diese technische Verordnung der Zollunion ist in Übereinstimmung mit dem Abkommen über einheitliche Grundsätze und Regeln der technischen Regulierung in der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation vom 18. November 2010 entwickelt.


2. Diese technischen Vorschriften der Zollunion entwickelt, um sicherzustellen, dass in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion einheitliche obligatorische Anwendung und Erfüllung der Anforderungen für die elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Mitteln, um die freie Bewegung von technischen Mitteln im Umlauf in einem einheitlichen Zollgebiet der Zollunion hergestellt.


3. Wenn in Bezug auf die technischen Mittel andere technische Vorschriften der Zollunion, die die Anforderungen an die technischen Mittel, die technischen Mittel müssen die Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion, deren Wirkung auf sie gilt erfüllen.

Artikel 1. Anwendungsbereich

1. Diese technischen Vorschriften der Zollunion erstreckt sich auf die im Umlauf in der einheitlichen Zollgebiet der Zollunion technische Mittel, die elektromagnetische Störungen und (oder) die Qualität der Funktionsweise, die von der Wirkung von externen elektromagnetischen Störungen abhängt.


2. Diese technischen Vorschriften der Zollunion gelten nicht für technische Mittel:


- von den Herstellern anderer technischer Mittel als ihre Bestandteile verwendet und nicht für den eigenständigen Gebrauch bestimmt;


- passiv in Bezug auf elektromagnetische Verträglichkeit;


- nicht in der einheitlichen Liste der Produkte enthalten, für die die obligatorischen Anforderungen innerhalb der Zollunion, genehmigt durch die Kommission der Zollunion (im Folgenden - die Kommission).


Wenn für einzelne Klassen, Gruppen und Arten von technischen Mitteln werden die technischen Vorschriften der Zollunion, die ganz oder teilweise mit größerer Sicherheit Anforderungen an die elektromagnetische Kompatibilität, mit dem Datum der Einführung dieser technischen Vorschriften der Zollunion die Wirkung dieser technischen Vorschriften der Zollunion in Bezug auf diese technischen Mittel und Anforderungen an die elektromagnetische Kompatibilität beendet.


3. Diese technischen Vorschriften der Zollunion legt die Anforderungen für die elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Mitteln, um in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Eigentum und Prävention von Handlungen, die die Verbraucher (Benutzer) von technischen Mitteln irreführend zu gewährleisten.


4. Diese technische Verordnung der Zollunion regelt nicht die Beziehungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Radiofrequenzspektrum, die durch die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten der Zollunion auf dem Gebiet der Kommunikation geregelt wird.

Artikel 2. Definitionen

In dieser technischen Vorschriften der Zollunion gelten die folgenden Begriffe und ihre Definitionen:


das Gerät ist ein konstruktiv abgeschlossenes technisches Werkzeug mit einem Gehäuse (Schale) und gegebenenfalls einer Vorrichtung (Ports) für externe Verbindungen, die für den Einsatz durch den Verbraucher (Benutzer) bestimmt ist;


Hersteller - eine juristische oder eine Natürliche Person als Einzelunternehmer, in seinem Namen die Produktion oder Produktion und Vertrieb von technischen Mitteln und sind für die Einhaltung der Richtlinien für elektromagnetische Verträglichkeit der technischen Vorschriften der Zollunion;


Importeur - ein Bewohner des Staates - ein Mitglied der Zollunion, das Schloss mit gebietsfremden der Mitgliedstaaten der Zollunion digita Vertrag für die übertragung der technischen Mittel ist, wird die Umsetzung dieser technischen Mittel und trägt die Verantwortung für die CE-Konformität der technischen Vorschriften der Zollunion;


die Komponente ist ein konstruktiv abgeschlossener Teil des technischen Werkzeugs, der für die Aufnahme des Verbrauchers (Benutzer) in das Gerät bestimmt ist;


behandlung von technischen Mitteln auf dem Markt - die Prozesse des Übergangs von technischen Mitteln vom Hersteller zum Verbraucher (Benutzer) im einheitlichen Zollgebiet der Zollunion, die das technische Mittel nach Abschluss seiner Herstellung durchläuft;


bestimmungsgemäße Verwendung - Verwendung eines technischen Mittels in Übereinstimmung mit dem vom Hersteller auf diesem technischen Hilfsmittel und (oder) in den Betriebsunterlagen angegebenen Zweck;


technische Mittel - jedes elektrische, elektronische und elektronische Produkt sowie jedes Produkt mit elektrischen und /oder elektronischen Komponenten, die kategorisiert werden kann: Komponente, Gerät und Installation;


technische Mittel, passiv in Bezug auf elektromagnetische Verträglichkeit - ein technisches Mittel, das aufgrund seiner konstruktiven und funktionellen Eigenschaften, wenn es für den beabsichtigten Zweck ohne den Einsatz von zusätzlichen Schutzmitteln gegen elektromagnetische Störungen, wie Abschirmung oder Filtration, nicht in der Lage, elektromagnetische Störungen, die die Funktion der Kommunikation und andere technische Mittel in Übereinstimmung mit ihrer Bestimmung stören, und kann ohne Verschlechterung der Qualität bei der Exposition gegenüber elektromagnetischen Störungen, die der elektromagnetischen Umgebung entsprechen, für die Anwendung, in der das technische Mittel (Arten von technischen Mitteln, die in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit passiv sind, sind in Anhang 1 dieser technischen Vorschriften der Zollunion);


vom Hersteller autorisierte Person - eine juristische oder natürliche Person in der vorgeschriebenen Weise von einem Mitgliedstaat der Zollunion, die vom Hersteller auf der Grundlage eines Vertrages mit ihm für die Durchführung von Aktionen in seinem Namen bei der Bestätigung der Einhaltung und Platzierung der Produkte in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion, sowie die Verantwortung für die Nichteinhaltung der Produkte Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion;


installation (beweglich oder stationär) - eine Reihe von miteinander verbundenen Geräten und, falls erforderlich, andere Produkte, für den Einsatz durch den Verbraucher (Benutzer) als ein Produkt mit einem einzigen funktionalen Zweck und mit einer einzigen technischen Dokumentation;


beständigkeit gegen elektromagnetische Störungen (Störfestigkeit) - die Fähigkeit des technischen Mittels, eine bestimmte Qualität der Funktion bei der Exposition gegenüber externen elektromagnetischen Störungen mit den geregelten Werten der Parameter zu erhalten;


elektromagnetische Verträglichkeit - die Fähigkeit eines technischen Mittels, mit einer bestimmten Qualität in einer bestimmten elektromagnetischen Umgebung zu arbeiten und keine unzulässigen elektromagnetischen Störungen durch andere technische Mittel zu erzeugen;


elektromagnetische Umgebung - die Gesamtheit der elektromagnetischen Phänomene und Prozesse in einem bestimmten Bereich des Raumes;


elektromagnetische Störungen sind ein elektromagnetisches Phänomen oder ein Prozess, der die Funktionsqualität eines technischen Geräts beeinträchtigt oder beeinträchtigt.

Artikel 3. Die Regeln der Behandlung auf dem Markt

1. Die technischen Mittel in Umlauf auf dem Markt in Übereinstimmung mit dieser technischen Vorschriften der Zollunion und anderen technischen Vorschriften der Zollunion, die für sie gilt, und unter der Bedingung, dass sie die Konformitätserklärung nach Artikel 7 dieser technischen Vorschriften der Zollunion, sowie nach anderen technischen Vorschriften der Zollunion, die für sie gilt übergeben.


2. Technische Mittel, die die Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion nicht bestätigt, darf nicht markiert sein eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion und dürfen nicht in den Verkehr auf dem Markt.


3. Technische Mittel, die nicht mit einem einzigen Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion gekennzeichnet sind, dürfen nicht auf dem Markt in Umlauf gebracht werden.

Artikel 4. Anforderungen für elektromagnetische Verträglichkeit

Das technische Mittel muss so entwickelt und hergestellt werden, dass es bei der bestimmungsgemäßen Anwendung und der Erfüllung der Anforderungen an die Montage, den Betrieb (Gebrauch), die Lagerung, den Transport (Transport) und die Wartung:


- elektromagnetische Störungen, die durch das technische Mittel erzeugt werden, überschritten nicht das Niveau, das den Betrieb von Kommunikationsmitteln und anderen technischen Mitteln gemäß ihrer Bestimmung gewährleistet;


- das technische Mittel hatte ein Niveau der Beständigkeit gegen elektromagnetische Störungen (Störfestigkeit), die seinen Betrieb in einer elektromagnetischen Umgebung, für die Anwendung, in der es beabsichtigt ist, gewährleistet.


Arten von elektromagnetischen Störungen durch technische Mittel und (oder) Auswirkungen auf das technische Mittel in Anhang 2 dieser technischen Vorschriften der Zollunion gegeben.

Artikel 5. Anforderungen an Kennzeichnung und Betriebsunterlagen

1. Name und (oder) Bezeichnung des technischen Mittels (Typ, Marke, Modell - falls vorhanden), seine wichtigsten Parameter und Eigenschaften, Name und (oder) Markenzeichen des Herstellers, Name des Landes, in dem das technische Mittel hergestellt wird, müssen auf das technische Mittel aufgetragen und in den beigefügten Betriebsunterlagen angegeben werden.


Dabei müssen der Name des Herstellers und (oder) sein Warenzeichen, der Name und die Bezeichnung des technischen Mittels (Typ, Marke, Modell - falls vorhanden) auch auf die Verpackung aufgetragen sein.


2. Sind die Angaben in Absatz 1 dieses Artikels nicht auf das technische Mittel anzuwenden, so dürfen sie nur in den dem technischen Hilfsmittel beiliegenden Betriebsunterlagen angegeben werden. Dabei müssen der Name des Herstellers und (oder) sein Warenzeichen, der Name und die Bezeichnung des technischen Mittels (Typ, Marke, Modell - falls vorhanden) auf die Verpackung aufgetragen werden.


3. Die Kennzeichnung des technischen Mittels muss lesbar, leicht ablesbar und an einem für die Inspektion zugänglichen Ort ohne Demontage mit dem Werkzeug aufgetragen werden.


4. Die Betriebsunterlagen zum technischen Mittel müssen enthalten:


- die in Absatz 1 dieses Artikels aufgeführten Informationen;


- informationen über die Ernennung von technischen Mitteln;


- eigenschaften und Parameter;


- regeln und Bedingungen für die Installation von technischen Mitteln, seinen Anschluss an das Stromnetz und andere technische Mittel, Inbetriebnahme, Regulierung und Inbetriebnahme, wenn die Erfüllung dieser Regeln und Bedingungen ist notwendig, um die Einhaltung der technischen Mittel Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion zu gewährleisten;


- informationen über Einschränkungen bei der Verwendung von technischen Mitteln unter Berücksichtigung seiner Bestimmung für die Arbeit in Wohn-, Gewerbe- und Produktionsgebieten;


- regeln und Bedingungen für den sicheren Betrieb (Verwendung);


- regeln und Bedingungen, Lagerung, Transport (Transport), Vertrieb und Entsorgung (falls erforderlich - Festlegung der Anforderungen an sie);


- informationen über Maßnahmen, die bei der Erkennung eines technischen Fehlers ergriffen werden sollten;


- name und Ort des Herstellers (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur, Informationen für die Kommunikation mit ihnen;


- monat und Jahr der Herstellung von technischen Mitteln und (oder) Informationen über den Ort der Anwendung und Verfahren zur Bestimmung des Jahres der Herstellung.


5. Die operativen Dokumente werden in russischer Sprache und in der Staatssprache (n) des Mitgliedstaats der Zollunion durchgeführt, wenn entsprechende Anforderungen in der Gesetzgebung (n) des Mitgliedstaats (n) der Zollunion vorliegen.


Die Betriebsunterlagen werden auf Papier ausgeführt. Dazu kann ein Satz von Betriebsunterlagen auf elektronischen Medien beigefügt werden. Die Betriebsunterlagen, die in den Satz des technischen Mittels der nicht provisorischen Bestimmung enthalten sind, dürfen nur auf den elektronischen Trägern erfüllt sein.

Artikel 6. Einhaltung der elektromagnetischen Verträglichkeit

1. Geeignete technische Mittel Reglement der Zollunion sichergestellt Erfüllung der Anforderungen der EMV-direkt oder die Einhaltung der Anforderungen der Standards, Standards in der Liste enthalten, als Folge davon, auf freiwilliger Basis die Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion.


2. Methoden der Forschung (Tests) und Messungen der technischen Mittel sind in den Standards in der Liste der Standards enthalten, die Regeln und Methoden der Forschung (Tests) und Messungen, einschließlich der Regeln für die Probenahme für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion und die Durchführung der Bewertung (Bestätigung) der Konformität der Produkte.

Artikel 7. Konformitätserklärung

1. Vor der Freigabe in den Verkehr auf dem Markt technisches Mittel muss die Bestätigung der Einhaltung der EMV-Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion.


Bestätigung der Einhaltung der technischen Mittel wird durch die in dieser technischen Verordnung der Zollunion in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Anwendung der Musterschemata der Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion von der Kommission genehmigt.


2. Technische Mittel in der Liste in Anhang 3 dieser technischen Vorschriften der Zollunion enthalten sind, unterliegen der Bestätigung der Einhaltung in Form von Zertifizierung (Schema 1c, 3c, 4c).


Technische Mittel, die nicht in der angegebenen Liste enthalten sind, unterliegen der Bestätigung der Konformität in Form von Konformitätserklärung (Schema 1d, 2d, 3d, 4d, 6d). Die Wahl des Schemas der Konformitätserklärung der technischen Mittel, die nicht in der Liste enthalten sind, wird vom Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), dem Importeur durchgeführt.


Nach der Entscheidung des Herstellers (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur Bestätigung der Einhaltung der technischen Mittel, die nicht in der Liste enthalten sind, kann in Form einer Zertifizierung in Übereinstimmung mit Absatz 5 dieses Artikels durchgeführt werden.


Im Falle der Nichtanwendung von Normen gemäß Artikel 6 Absatz 1 des vorliegenden technischen Reglements der Zollunion, oder in Ihrer Abwesenheit, Konformitätsbewertung von technischen Mitteln in Form von Zertifizierungen (Schema 1s, 3S, 4S) in Absatz 10 dieses Artikels.


3. Die Zertifizierung des in Serie hergestellten technischen Mittels erfolgt nach dem Schema 1c. Das technische Mittel für die Zertifizierung ist der Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person).


Charge von technischen Mitteln (Einzelprodukt) in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion hergestellt, stellt den Hersteller, eine Charge von technischen Mitteln (Einzelprodukt) in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion importiert, ist ein Importeur oder Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person).


4. Die Zertifizierung der technischen Mittel wird von der Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Konformität) durchgeführt, die in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion aufgenommen wird.


Tests für die Zertifizierung wird von einem akkreditierten Testlabor (Zentrum) durchgeführt, das in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion aufgenommen wird.


5. Bei der Zertifizierung von technischen Mitteln (Schema 1s, 3s, 4s): 5.1. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), stellt der Importeur die Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) Konformität) eine Reihe von Dokumenten für technische Mittel, die die Einhaltung der technischen Mittel Anforderungen für die elektromagnetische Verträglichkeit dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die umfasst:


- technische Daten (falls vorhanden);


- Betriebsunterlagen;


- liste der Standards, die Anforderungen dieses technische Mittel aus der Liste der Standards in Absatz 1 des Artikels 6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion angegeben entsprechen müssen;


- vertrag (Liefervertrag) oder Versanddokumentation (für eine Charge von technischen Mitteln (Einzelprodukt) (Schema 3c, 4c);


5.2. der Hersteller unternimmt alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Produktionsprozess stabil ist und die Einhaltung der hergestellten technischen Mittel den Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion gewährleistet;


5.3. zertifizierungsstelle (Compliance-Bewertung):


5.3.1. führt die Auswahl der Probe (Proben) durch;


5.3.2. führt die Identifizierung der technischen Mittel durch die Identifizierung seiner Merkmale in Artikel 1 dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die Bestimmungen in Artikel 5 dieser technischen Vorschriften der Zollunion und die in Absatz 5.1 Absatz 5 dieses Artikels aufgeführten Dokumente festgelegt;


5.3.3. organisiert die Prüfung der Probe (Proben) der technischen Mittel, um die Anforderungen der Standards aus der Liste der Standards in Absatz 1 des Artikels 6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion angegeben entsprechen, und führt eine Analyse des Protokolls (Protokolle) der Tests;


5.3.4. führt eine Analyse des Produktions (Abbildung 1C).


Wenn der Hersteller ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem für die Produktion oder Entwicklung und Produktion von technischen Mitteln bewertet die Möglichkeit dieses Systems, um eine stabile Ausgabe von zertifizierten technischen Mitteln, die den Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion;


5.3.5. stellt ein Konformitätszertifikat in einer einzigen Form aus, die von der Kommission genehmigt wurde. Die Gültigkeitsdauer des Konformitätszertifikats für Serienprodukte beträgt nicht mehr als 5 Jahre, die Gültigkeitsdauer des Konformitätszertifikats wird für eine Reihe von technischen Mitteln (Einzelprodukt) nicht festgelegt;


5.4. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur:


5.4.1. trägt ein einziges Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion;


5.4.2. erstellt nach Abschluss der Konformitätsbestätigung eine Reihe von Dokumenten für ein technisches Tool, das Folgendes enthält:


- die in Absatz 5.1 dieses Absatzes vorgesehenen Dokumente;


- protokoll (Testprotokolle);


- die Ergebnisse der Analyse der Produktion;


- Konformitätsbescheinigung.


5.5. die Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Konformität) führt eine Inspektion des zertifizierten technischen Mittels durch Tests von Proben in einem akkreditierten Testlabor (Zentrum) und (oder) der Analyse des Produktionszustandes (Schema 1c) durch;


6. Die Erklärung der Einhaltung der technischen Mittel (Schema 1d, 2d, 3d, 4d, 6d) wird auf der Grundlage der:


6.1. eigene Beweise (Schema 1d, 2d):


- durchführung von Tests von technischen Mitteln (für eine Charge von technischen Mitteln, ein einzelnes Produkt) (Diagramm 2d);


- durchführung von Tests der technischen Mittel und der Produktionskontrolle durch den Hersteller (für technische Mittel, die serienmäßig hergestellt werden) (Schema 1d);


6.2. beweise, die mit der Teilnahme eines akkreditierten Testlabors (Zentrum), der Zertifizierungsstelle für Qualitätsmanagementsysteme, in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion (Schema 3d, 4d, 6d) enthalten erhalten:


- durchführung von Tests von technischen Mitteln (für eine Charge von technischen Mitteln, ein einzelnes Produkt) (Schema 4d);


- durchführung von Tests der technischen Mittel und der Produktionskontrolle durch den Hersteller (für technische Mittel, die serienmäßig hergestellt werden) (Schema 3d);


- durchführung von Tests der technischen Mittel, Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems der Produktion oder Entwicklung und Produktion von technischen Mitteln und der Produktionskontrolle durch den Hersteller (für die in Serie hergestellten technischen Mittel) (Schema 6d).


6.3. Die Erklärung der Konformität der in Serie hergestellten technischen Mittel wird vom Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person) gemäß den Schemas 1d, 3d, 6d durchgeführt.


Die Erklärung der Übereinstimmung mit der Partei der technischen Mittel (einheitliches Produkt) wird vom Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur nach den Schemas 2d, 4d durchgeführt.


7. Bei der Erklärung der Einhaltung der technischen Mittel nach den Schemas 1d, 2d:


7.1. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur:


7.1.1. bildet eine Reihe von Dokumenten, die die Einhaltung der technischen Mittel Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die umfasst:


- technische Daten (falls vorhanden);


- Betriebsunterlagen;


- liste der Standards, die Anforderungen, die mit diesem technischen Mittel aus der Liste der Standards in Absatz 1 des Artikels 6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion;


- Protokoll (s) Prüfungen im Prüflabor (Mitte) nach Wahl des Herstellers (vom Hersteller autorisierten Person), Importeur;


- Konformitätsbescheinigung (falls vorhanden);


- Konformitätserklärung des Herstellers (falls vorhanden) (für eine Reihe von technischen Mitteln (Einzelprodukt) (Schema 2d);


- vertrag (Liefervertrag) oder Versanddokumentation (für eine Reihe von technischen Mitteln, ein einzelnes Produkt) (Schema 2d);


7.1.2. führt die Identifizierung der technischen Mittel durch die Identifizierung seiner Merkmale in Artikel 1 dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die Bestimmungen in Artikel 5 dieser technischen Vorschriften der Zollunion und die in Absatz 7.1.1 aufgeführten Dokumente. Absatz 7.1 dieses Artikels;


7.2. der Hersteller führt die Produktionskontrolle durch und trifft alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Produktionsprozess die Einhaltung der technischen Mittel den Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion (Schema 1d) gewährleistet.


Die Anforderungen an die Prozesse der Produktion und Kontrolle, sowie die Ergebnisse ihrer Kontrolle müssen dokumentiert werden (in der vom Hersteller festgelegten Form);


7.3. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur:


7.3.1. nimmt eine schriftliche Erklärung über die Einhaltung der technischen Mittel dieser technischen Vorschriften der Zollunion in einer einzigen Form von der Kommission genehmigt, und legt ein einziges Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion;


7.3.2. enthält nach Abschluss der Konformitätsbestätigung in den Unterabsatz 7.1.1 genannten Dokumenten für das technische Hilfsmittel. dieses Absatzes, die Konformitätserklärung.


8. Bei der Erklärung der Einhaltung der technischen Mittel nach den Schemata 3d, 4d, 6d:


8.1. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur:


8.1.1. erstellt einen Satz von Dokumenten für ein technisches Tool, das:


- technische Daten (falls vorhanden);


- Betriebsunterlagen;


- liste der Standards, die Anforderungen dieses technische Mittel aus der Liste der Standards in Absatz 1 des Artikels 6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion angegeben entsprechen müssen;


- vertrag (Liefervertrag) oder Versanddokumentation (für eine Reihe von technischen Mitteln, ein einzelnes Produkt) (Schema 4d);


- Zertifikat für das Qualitätsmanagementsystem der Produktion oder der Entwicklung und Produktion von Hardware (Abbildung 6D);


8.1.2. führt die Identifizierung der technischen Mittel durch die Identifizierung seiner Merkmale in Artikel 1 dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die Bestimmungen in Artikel 5 dieser technischen Vorschriften der Zollunion und die in Absatz 8.1.1 aufgeführten Dokumente. Ziffer 8.1. dieses Artikels;


8.1.3. organisiert die Prüfung der Probe (Proben) der technischen Mittel, um die Anforderungen der Standards aus der Liste der Standards in Absatz 1 des Artikels 6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion angegeben entsprechen;


8.2. Hersteller:


führt die Produktionskontrolle durch und ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Produktionsprozess die Einhaltung der technischen Mittel den Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion (3D-Schema, 6d) gewährleistet. Die Anforderungen an die Prozesse der Produktion und Kontrolle, sowie die Ergebnisse ihrer Kontrolle müssen dokumentiert werden (in der vom Hersteller festgelegten Form);


trifft alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Produktionsprozess und das stabile Funktionieren des Qualitätsmanagementsystems der Produktion oder Entwicklung und Produktion sicherstellen, dass die technischen Mittel den Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion (Schema 6d) entsprechen;


8.3. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur:


8.3.1. nimmt eine schriftliche Erklärung über die Einhaltung der technischen Mittel dieser technischen Vorschriften der Zollunion in einer einzigen Form von der Kommission genehmigt, und legt ein einziges Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion;


8.3.2. erstellt nach Abschluss der Konformitätsbestätigung eine Reihe von Dokumenten für ein technisches Tool, das Folgendes enthält:


- die in Unterabsatz 8.1.1 des Absatzes 8.1 dieses Artikels vorgesehenen Dokumente;


- protokoll (Testprotokolle);


- Konformitätserklärung.


9. Die Konformitätserklärung unterliegt der Registrierung in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Zollunion. Die Wirkung der Erklärung beginnt mit dem Tag ihrer Registrierung.


Die Gültigkeitsdauer der Konformitätserklärung für Serienprodukte beträgt nicht mehr als 5 Jahre, für eine Reihe von technischen Mitteln (Einzelprodukt) wird die Gültigkeitsdauer der Konformitätserklärung nicht festgelegt.


10. Bei der Zertifizierung von technischen Mitteln, im Falle der Nichtanwendung von Standards aus der Liste der Standards in Absatz 1 des Artikels 6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion oder in Abwesenheit von ihnen (Schema 1c, 3c, 4c):


10.1. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), stellt der Importeur die Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) Konformität) eine Reihe von Dokumenten für technische Mittel, die die Einhaltung der technischen Mittel Anforderungen für die elektromagnetische Verträglichkeit dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die umfasst:


- technische Daten (falls vorhanden);


- Betriebsunterlagen;


- beschreibung der technischen Entscheidungen, die die Erfüllung der Anforderungen für die elektromagnetische Verträglichkeit dieser technischen Vorschriften der Zollunion bestätigt;


- vertrag (Liefervertrag) oder Versanddokumentation (für eine Charge von technischen Mitteln (Einzelprodukt) (Schema 3c, 4c);


10.2. der Hersteller unternimmt alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Produktionsprozess stabil ist und die Einhaltung der hergestellten technischen Mittel den Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion gewährleistet;


10.3. zertifizierungsstelle (Compliance-Bewertung):


10.3.1. führt die Auswahl der Probe (Proben) durch;


10.3.2. führt die Identifizierung der technischen Mittel durch die Identifizierung seiner Merkmale in Artikel 1 dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die Bestimmungen in Artikel 5 dieser technischen Vorschriften der Zollunion und die in Absatz 10.1 Absatz 10 dieses Artikels aufgeführten Dokumente festgelegt;


10.3.3. führt Bestätigung der Einhaltung der technischen Mittel direkt Anforderungen für die elektromagnetische Verträglichkeit dieser technischen Vorschriften der Zollunion.


Dabei die Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Konformität):


- auf der Grundlage der Anforderungen für die elektromagnetische Kompatibilität dieser technischen Vorschriften der Zollunion und die Bedingungen der elektromagnetischen Umgebung, für die Anwendung, in der das technische Mittel bestimmt ist, bestimmt die spezifischen Anforderungen für die elektromagnetische Kompatibilität für das zertifizierte technische Mittel;


- führt eine Analyse der technischen Entscheidungen, die die Erfüllung der Anforderungen für die elektromagnetische Verträglichkeit dieser technischen Vorschriften der Zollunion durch den Hersteller durchgeführt bestätigen;


- bestimmt die Liste der in Absatz 2 Artikel 6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion genannten Standards, die Methoden der Messung und Prüfung oder in Abwesenheit von ihnen, definiert Methoden der Kontrolle, Messung und Prüfung, um die Einhaltung der technischen Mittel spezifischen Anforderungen für die elektromagnetische Verträglichkeit zu bestätigen;


- organisiert die Durchführung von Tests des technischen Mittels und führt die Analyse des Protokolls (Protokolle) der Tests durch;


10.3.4. führt eine Analyse des Produktions (Schema 1s);


Wenn der Hersteller ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem für die Produktion oder Entwicklung und Produktion von technischen Mitteln bewertet die Möglichkeit dieses Systems, um eine stabile Ausgabe von zertifizierten technischen Mitteln, die den Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion;


10.3.5. stellt ein Konformitätszertifikat in einer einzigen Form aus, die von der Kommission genehmigt wurde.


Die Gültigkeitsdauer des Konformitätszertifikats für Serienprodukte beträgt nicht mehr als 5 Jahre, die Gültigkeitsdauer des Konformitätszertifikats wird für eine Reihe von technischen Mitteln (Einzelprodukt) nicht festgelegt;


10.4. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur:


10.4.1. trägt ein einziges Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion;


10.4.2. erstellt nach Abschluss der Konformitätsbestätigung eine Reihe von Dokumenten für ein technisches Tool, das Folgendes enthält:


- die in Absatz 10.1 dieses Absatzes vorgesehenen Dokumente;


- protokoll (Testprotokolle);


- die Ergebnisse der Analyse der Produktion;


- Konformitätsbescheinigung;


10.5. die Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Konformität) führt eine Inspektion des zertifizierten technischen Mittels durch Tests von Proben in einem akkreditierten Testlabor (Zentrum) und (oder) der Analyse des Produktionszustandes (Schema 1c) durch.


11. Bei der Bestätigung der Einhaltung der stationären Anlagen gemäß der Entscheidung des Herstellers nach Prüfung der technischen Dokumentation zur Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit, sowie werden theoretische und experimentelle Methoden, deren Ergebnisse dokumentiert unterliegen dem Einschluss in die Unterlagen über die technischen Mittel.


12. Der Satz von Dokumenten für das technische Mittel muss im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Zollunion auf:


- technisches Mittel - beim Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person) für mindestens 10 Jahre ab dem Tag der Entfernung (Beendigung) von der Produktion dieses technischen Mittels;


- die Partei der technischen Mittel - beim Importeur oder der vom Hersteller bevollmächtigten Person für nicht weniger als 10 Jahre ab dem Tag der Realisierung des letzten Erzeugnisses aus der Partei.

Artikel 8. Kennzeichnung der einheitlichen Marke der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion

1. Technische Mittel zur Erfüllung der Anforderungen für elektromagnetische Verträglichkeit der technischen Vorschriften der Zollunion und vergangene Verfahren der Konformität gemäß Artikel 7 der technischen Vorschriften der Zollunion, muss die Kennzeichnung eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion.


2. Die Kennzeichnung der einheitlichen Marke der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion wird vor der Freigabe der technischen Mittel in den Verkehr auf dem Markt durchgeführt.


3. Ein einzelnes Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion auf jedem technischen Mittel in irgendeiner Weise, die eine klare und klare Bild während der gesamten Lebensdauer der technischen Mittel, und auch in den beigefügten Betriebsdokumenten angegeben.


4. Erlaubt die Anwendung einer einzigen Marke der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion nur auf der Verpackung der technischen Mittel und in der beigefügten Betriebs-Dokumenten, wenn diese nicht auftragen und direkt an die technischen Mittel.


5. Technische Hilfe von markierten eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion, wenn die Einhaltung aller technischen Vorschriften der Zollunion, die die Aktion gilt, und für die Anbringung der Marke.

Artikel 9. Schutzklausel

Die Mitgliedstaaten der Zollunion sind verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Freigabe von technischen Mitteln im einheitlichen Zollgebiet der Zollunion, sowie den Rückzug aus dem Markt von technischen Mitteln, die nicht den Anforderungen der elektromagnetischen Verträglichkeit dieser technischen Vorschriften der Zollunion zu begrenzen.

Arten von technischen Mitteln, passiv in Bezug auf die elektromagnetische Kompatibilität, die nicht durch die technischen Vorschriften der Zollunion "Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Mitteln" (TR TC 020/2011) abgedeckt sind

Anhang 1

zur technischen Verordnung

Zollunion

"Elektromagnetische

kompatibilität der technischen

mittel" (TR TC 020/2011)

1. Drähte, Kabel, Kabel und Kabelbaugruppen.


2. Technische Mittel, die nur ohmsche Last und keine automatische Schaltgeräte, Z. B. Haushalt elektrische Heizungen ohne Thermostat oder Lüfter.


3. Elektrische Batterien und Akkus und von ihnen betriebene Lichtanlagen ohne aktive elektronische Schaltungen.


4. Kopfhörer und Lautsprecher ohne Verstärkungsfunktionen.


5. Schutzausrüstung, die vorübergehende elektromagnetische Störungen von kurzer Dauer (viel weniger als 1c) als Folge von Kurzschluss oder abnorme Situation in der elektrischen Schaltung, die keine Sicherungen (Not-Off-Geräte) mit aktiven elektronischen Teilen.


6. Hochspannungsgeräte, bei denen mögliche Quellen von elektromagnetischen Störungen nur durch lokalisierte Isolationsfehler (z. B. Hochspannungsinduktoren, Hochspannungstransformatoren) verursacht werden, vorausgesetzt, dass das angegebene Gerät keine aktiven elektronischen Teile enthält.


7. Kondensatoren, zum Beispiel Kondensatoren zur Leistungsfaktorkorrektur.


7.* Induktionsmotoren.

_______________

* Die Nummerierung entspricht dem Original. - Hinweis des Datenbankherstellers.


8. Quarz-Uhr (ohne zusätzliche Funktionen wie Radioempfang).


9. Glühlampe.


10. Stecker, Steckdosen, Sicherungen, Leistungsschalter und Leistungsschalter ohne aktive elektronische Schaltungen.


11. Passive Antennen für Radio- und Fernsehempfang.

Anhang 2

zur technischen Verordnung

Zollunion

"Elektromagnetische

kompatibilität der technischen

Mittel"

(TR TC 020/2011)


Arten von elektromagnetischen Störungen durch technische Mittel und (oder) Auswirkungen auf die technischen Mittel, die durch die technischen Vorschriften der Zollunion "Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Mitteln" (TR TC 020/2011) abgedeckt ist

1. Niederfrequente leitende elektromagnetische Störungen:


- feststehende Spannungsabweichungen der Stromversorgung;


- sinus-Spannungsverzerrung der Stromversorgung;


- unsymmetrie von Spannungen in dreiphasigen Stromversorgungssystemen;


- spannungsschwankungen der Stromversorgung;


- ausfälle, Unterbrechungen und Stromspannungsemissionen;


- Frequenzabweichungen in Stromversorgungssystemen;


- Spannungssignale in Stromversorgungssystemen übertragen;


- konstante Komponenten in den Netzen der Wechselstromversorgung;


- induzierte Niederfrequenzspannungen.


2. Niederfrequenz emittierte elektromagnetische Störungen:


- Magnetfeld;


- elektrisches Feld.


3. Hochfrequente leitende elektromagnetische Störungen, einschließlich industrieller Funkstörungen:


- spannungen oder Ströme, die kontinuierliche Schwingungen darstellen;


- spannungen oder Ströme, die transiente Prozesse (aperiodische und oszillierende) darstellen.


4. Hochfrequente elektromagnetische Störungen, einschließlich industrieller Funkstörungen:


- Magnetfeld;


- elektrisches Feld;


- elektromagnetische Felder, einschließlich durch kontinuierliche Schwingungen und Transienten verursacht.


5. elektrostatische Entladung.

Anhang 3

zur technischen Verordnung

Zollunion

"Elektromagnetische

kompatibilität der technischen

Mittel"

(TR TC 020/2011)


Liste der technischen Mittel, die Konformität in Form von Zertifizierung in Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften der Zollunion "Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Mitteln" (TR TC 020/2011) bestätigt werden

1. Elektrische Geräte und Haushaltsgeräte:


- zum Kochen und Lagern von Lebensmitteln und zur Mechanisierung von Küchenarbeiten;


- für die Verarbeitung (Waschen, Bügeln, Trocknen, Reinigen) von Wäsche, Kleidung und Schuhen;


- für die Reinigung und Reinigung von Räumen;


- sanitär-hygienische;


- zur Aufrechterhaltung und Anpassung des Mikroklimas in Innenräumen;


- für die Pflege von Haaren, Nägeln und Haut;


- für körper heizung;


- vibrationsmassage;


- spiel-, Sport- und Fitnessgeräte;


- audio- und Videogeräte, Fernseh- und Rundfunkempfänger;


- nähen und Stricken;


- netzteile, Ladegeräte, Spannungsregler;


- für die Garten- und Gartenbauwirtschaft;


- Elektropumpe;


- ausrüstung Licht;


- automatische Schalter mit elektronischer Steuerung;


- elektronische Abschalteinrichtungen;


- lichtbogenschweißen ausrüstung.


2. Persönliche elektronische Computer (Personal Computer).


3. Technische Mittel, die an persönliche elektronische Computer angeschlossen werden:


- Drucker;


- Monitors;


- Scanner;


- unterbrechungsfreie Stromversorgung;


- AC-betriebene aktive Lautsprecher;


- multimedia-Projektoren.


4. Instrument elektrifiziert (manuelle und tragbare elektrische Maschinen).


5. Elektromusikinstrumente.


Der Text der Liste der Standards, als Ergebnis der Anwendung, die auf freiwilliger Basis die Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion "Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Mitteln" (TR TC 020/2011), siehe den Link.


Der Text der Liste der Standards, die Regeln und Methoden der Forschung (Tests) und Messungen, einschließlich der Regeln für die Auswahl von Proben für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Mitteln" (TR TC 020/2011) und die Durchführung der Bewertung (Bestätigung) der Produktkonformität erforderlich.


Elektronischer Text des Dokuments

vorbereitet JSC "Code" und geprüft nach:

offizielle Website

Kommission der Zollunion

www.tsouz.ru

Stand: 29.12.2011