1. Diese technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit der persönlichen Schutzausrüstung" (im Folgenden - technische Vorschriften der Zollunion) in Übereinstimmung mit dem Abkommen über einheitliche Grundsätze und Regeln der technischen Regulierung in der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation vom 18.
2. Diese technischen Vorschriften der Zollunion entwickelt, um eine einheitliche Zollgebiet der Zollunion für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen für den persönlichen Schutz, die Gewährleistung der freien Bewegung der persönlichen Schutzausrüstung in Umlauf in der einheitlichen Zollgebiet der Zollunion.
3. Wenn in Bezug auf den persönlichen Schutz andere technische Vorschriften der Zollunion, die die Anforderungen für den persönlichen Schutz, die persönliche Schutzausrüstung müssen die Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion, deren Wirkung auf sie gilt erfüllen.
1.1. Diese technischen Vorschriften der Zollunion angenommen, um in der Zollunion den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürger, Umweltschutz und Prävention von Handlungen, die die Verbraucher irreführen zu gewährleisten.
1.2. Diese technischen Vorschriften der Zollunion gilt für persönliche Schutzausrüstung, unabhängig vom Herkunftsland, die zuvor nicht in Betrieb (neu) und im Umlauf in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion.
Anforderungen an die Gestaltung, Produktion, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung von persönlichen Schutzausrüstung nicht durch die Bestimmungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion geregelt und durch die Gesetzgebung eines Mitgliedstaats der Eurasischen Wirtschaftsunion (im Folgenden - ein Mitgliedstaat) festgelegt.
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
1.3. In dieser technischen Verordnung der Zollunion unter der Sicherheit der persönlichen Schutzausrüstung verstanden:
keine unzulässigen Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt aufgrund der Verwendung von persönlichen Schutzausrüstung, einschließlich der Exposition gegenüber den Materialien, aus denen sie hergestellt werden;
die Gewährleistung der Sicherheit des Menschen bei der Einwirkung auf ihn schädlich (gefährlich) Faktoren im Laufe des Betriebs der Personenschutzmittel, die nachstehend aufgeführt sind:
- mechanische Einwirkungen und allgemeine Produktionsverschmutzung;
- schädliche Chemikalien;
- ionisierende und nichtionisierende Strahlung;
- exposition gegenüber erhöhter (reduzierter) Temperatur;
- exposition gegenüber elektrischem Strom, elektrischen und elektromagnetischen Feldern;
- exposition gegenüber biologischen Faktoren (Mikroorganismen, Insekten);
- verminderte Sichtbarkeit.
1.4. Persönliche Schutzausrüstung, auf die von dieser technischen Verordnung der Zollunion, sind in Anhang N 1 Reglement der Zollunion.
1.5. Persönliche Schutzausrüstung (Komponenten der persönlichen Schutzausrüstung) werden gemäß den Schutzeigenschaften gemäß Anhang N 2 zu dieser technischen Verordnung der Zollunion für den vorgesehenen Zweck klassifiziert.
1.6. Die Identifizierung der persönlichen Schutzausrüstung erfolgt nach den folgenden Regeln:
1) identifizierung der persönlichen Schutz durch den Antragsteller, eine Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers, Behörden der staatlichen Aufsicht (Kontrolle), Behörden, die Zollkontrolle, Zertifizierungsstellen für persönliche Schutzausrüstung (im Folgenden - identifizierende Personen) für die folgenden Zwecke:
einrichtung der persönlichen Schutzausrüstung für den Geltungsbereich dieser technischen Vorschriften der Zollunion;
warnung vor irreführenden Aktivitäten für Verbraucher (Käufer und Benutzer);
2) bei der Identifizierung werden:
arten von persönlichen Schutzausrüstung in Übereinstimmung mit Anhang N 1 zu dieser technischen Verordnung der Zollunion;
gruppe und Untergruppe des Schutzes in Anhang N 2 zu dieser technischen Verordnung der Zollunion vorgesehen;
name der persönlichen Schutzausrüstung in Übereinstimmung mit Abschnitt 4 dieser technischen Vorschriften der Zollunion;
3) zur Identifizierung der persönlichen Schutzausrüstung, um seine Zugehörigkeit zum Geltungsbereich dieser technischen Vorschriften der Zollunion identifizierende Person muss sicherstellen, dass der Name der identifizierten persönlichen Schutzausrüstung entspricht einer bestimmten Art oder Kombination von Typen in Anhang N 1 und Abschnitt 4 dieser technischen Vorschriften der Zollunion und der Zweck der Schutzeigenschaften entspricht einer Gruppe und einer Untergruppe des Schutzes oder einer Kombination von ihnen, in Anhang N 2 zu dieser technischen Verordnung der Zollunion vorgesehen;
4) identifizierung der persönlichen Schutzausrüstung, um ihre Zugehörigkeit zum Geltungsbereich dieser technischen Vorschriften der Zollunion durch einen visuellen Vergleich der Art und den Namen der persönlichen Schutzausrüstung in der Kennzeichnung auf der Verpackung oder direkt auf dem persönlichen Schutzmittel mit dem Namen und der Art in Abschnitt 4 und Anhang N 1 dieser technischen Vorschriften der Zollunion;
5) für die Identifizierung von persönlichen Schutzausrüstungen zur Vermeidung von Aktionen Irreführung der Verbraucher (Käufer, Nutzer), identifiziert eine Person muss sicherstellen, dass nach den Ergebnissen der Identifizierung vorgesehenen Punkten 1-4 dieses Artikels идентифицируемое Mittel des individuellen Schutzes entspricht den Angaben in der Kennzeichnung.
1.7. Die Wirkung dieser technischen Vorschriften der Zollunion gilt nicht für die folgenden Arten von persönlichen Schutz, Sicherheitsanforderungen, die durch die entsprechenden Gesetzgebungs- und andere Dokumente des Mitgliedstaats der Zollunion und den entsprechenden technischen Vorschriften der Zollunion festgelegt werden:
1) persönliche Schutzausrüstung, die bei Sportveranstaltungen verwendet wird;
2) speziell entwickelte persönliche Schutzausrüstung für die Einheiten der Feuerwehr und für die Einheiten, die die Beseitigung der Folgen von natur- und technogenen Notfällen gewährleisten;
3) speziell entwickelte persönliche Schutzausrüstung für den Einsatz in der Luftfahrt, Raumfahrt und in U-Jobs;
4) speziell entwickelte persönliche Schutzausrüstung für medizinische Zwecke und in der Mikrobiologie;
5) persönliche Schutzausrüstung, die als Muster bei Ausstellungen und Messen verwendet wird;
6) persönliche Schutzausrüstung, die für den Schutz vor bakteriologischen (biologischen) Agenten und radioaktiven Materialien, die für militärische Zwecke verwendet werden können, vor giftigen Chemikalien in chemischen Waffen und chemischen Mitteln zur Bekämpfung von Unruhen, sowie speziell für sie entwickelten Komponenten entwickelt oder modifiziert.
(Der Unterabsatz ist zusätzlich mit dem Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 vom 27. November 2019 enthalten)
In dieser technischen Vorschriften der Zollunion gelten die folgenden Begriffe und ihre Definitionen:
der Stoßdämpfer ist ein eigenständiges Teil oder eine Komponente des Sicherheitssystems, das für die Ableitung der kinetischen Energie bestimmt ist, die bei einem Sturz aus einer Höhe entwickelt wird;
biologischer Faktor - Mikroorganismen-Produzenten, lebende Zellen und Sporen in bakteriellen Präparaten und deren Komponenten enthalten; pathogene Mikroorganismen und Viren, die Infektionskrankheiten auslösen können; Pflanzen, Insekten, Spinnentiere, Tiere, die bei ihrer Einwirkung auf den Körper oder in den Körper und auf die Haut schaden können;
schädlicher Faktor - ein Faktor, dessen Auswirkungen auf eine Person zu einer Krankheit oder einer Verschlechterung der Gesundheit führen kann;
schutzzeit persönliche Schutzausrüstung - der Zeitraum vom Beginn der Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung durch den Benutzer unter den Bedingungen der Exposition gegenüber einem schädlichen oder gefährlichen Faktor bis zum Zeitpunkt der Situation, in der die Exposition gegenüber einem schädlichen oder gefährlichen Faktor den Benutzer unter den vorgegebenen Bedingungen überschreitet, und im Falle einer mechanischen Einwirkung unter den gegebenen Bedingungen führt zu einer Verletzung der Integrität der Komponenten der persönlichen Schutzausrüstung;
Entgasung der persönlichen Schutzausrüstung - Neutralisierung (Neutralisierung, Verdünnung) oder Entfernung gefährlicher Chemikalien aus der persönlichen Schutzausrüstung;
persönliche Schutzausrüstung deaktivieren - Entfernen (Reduzieren) der radioaktiven Kontamination von persönlichen Schutzausrüstung und deren Komponenten;
desinfektion der persönlichen Schutzausrüstung - Entfernung (Verringerung) der bakteriellen Kontamination von persönlichen Schutzausrüstung und deren Komponenten;
desinsektion der persönlichen Schutzausrüstung - Entfernung von Arthropoden von persönlichen Schutzausrüstung und deren Komponenten;
schutzhelm - Kopfbedeckung, entworfen, um den oberen Teil des Kopfes vor Schäden durch herabfallende Gegenstände, vor der Einwirkung von Feuchtigkeit, elektrischem Strom, Metallspritzern zu schützen;
schutzhelm - Kopfbedeckung, entworfen, um den oberen Teil des Kopfes vor Schäden durch Aufprall auf feste feste Gegenstände zu schützen;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
persönliches Rettungsgerät (ISU) ist ein Gerät zum Heil den unvorbereiteten Körper oder Körperteile auf dem äußeren Fassade von Gebäuden (Aufbauten) allein, ohne die Hilfe eines Spezialisten;
persönliche Schutzausrüstung - austauschbare Komponenten der persönlichen Schutzausrüstung, die vom Hersteller zusammen oder getrennt von der persönlichen Schutzausrüstung in bereit für den Einsatz (Anwendung) Art geliefert werden, mit Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung;
persönliche Schutzausrüstung - ein funktionell unabhängiger Teil der persönlichen Schutzausrüstung (einschließlich Materialien), der für die Montage der persönlichen Schutzausrüstung bestimmt ist, die ohne Verletzung ihrer Integrität demontiert und für die Montage der persönlichen Schutzausrüstung wiederverwendet werden kann;
koeffizient der Dekontamination der persönlichen Schutzausrüstung - das Verhältnis der Niveaus der radioaktiven Kontamination der persönlichen Schutzausrüstung vor und nach seiner Dekontamination;
schutzfaktor persönliche Schutzausrüstung - die Häufigkeit der Verringerung der persönlichen Schutzausrüstung der Exposition gegenüber einem schädlichen oder gefährlichen Faktor;
der Koeffizient der Ansaugung der Luft - ein Indikator, ausgedrückt durch den Prozentsatz der Konzentration des Teststoffs unter der Vorderseite der Atemschutzausrüstung zu seiner Konzentration in der Atmosphäre, bestimmt unter den Bedingungen, wenn die Luft in den vorderen Teil des Bandes Obturation, durch die Ventile Ausatmen und Einatmen, falls vorhanden, und die undichte Verbindung der einzelnen Komponenten der Atemschutzausrüstung, unter Umgehung des Filters;
Durchdringungsfaktor - ein Indikator, ausgedrückt durch den Prozentsatz der Konzentration der Testsubstanz unter dem Gesichtsteil der Atemschutzausrüstung zur Konzentration der Testsubstanz in der Atmosphäre der Testkammer unter den vorgegebenen Testbedingungen, bestimmt durch den Tester;
Filterdurchlässigkeit (Filtermaterial) - ein Indikator, der die Durchlässigkeit charakterisiert und durch das prozentuale Verhältnis der Konzentration des Testmaterials nach seinem Durchgang durch den Filter (Filtermaterial) zur Konzentration des Testmaterials vor dem Filter (Filtermaterial) unter bestimmten Testbedingungen ausgedrückt wird;
Entgasungsvielfalt - Verhältnis des Gehalts gefährlicher Chemikalien an der Oberfläche der persönlichen Schutzausrüstung vor und nach der Entgasung;
die Behandlung der persönlichen Schutzausrüstung - die Phasen des Lebenszyklus der persönlichen Schutzausrüstung, einschließlich der Produktion, Transport, Lagerung, Anwendung, Entsorgung und Umsetzung der persönlichen Schutzausrüstung im einheitlichen Zollgebiet der Zollunion;
gefährlicher Faktor - ein Faktor, dessen Auswirkungen auf eine Person zu Verletzungen oder Tod führen kann;
Obturationsband - die Oberfläche des Anliegens der persönlichen Schutzausrüstung zum menschlichen Körper, die die Abdichtung des Raumes im Inneren der persönlichen Schutzausrüstung gewährleistet;
der Benutzer - die natürliche Person, die das Mittel des persönlichen Schutzes erworben hat und seine Anwendung für den Zweck verwirklicht;
der Käufer ist eine natürliche oder juristische Person, die ein persönliches Schutzmittel erworben hat und seine Umsetzung auf dem Markt und (oder) die Verwendung für den beabsichtigten Zweck organisiert;
strahlungsfaktor - Auswirkungen auf die menschliche externe ionisierende Strahlung und (oder) radioaktive Substanzen, die in den Körper und die Haut;
regenerative Patrone ist ein Zubehörprodukt der isolierenden Atemschutzausrüstung, das im Inneren Chemikalien enthält, die beim Auslösen Sauerstoff und Kohlendioxid-absorbierende Wasserdämpfe freisetzen;
regeneratives Produkt - Chemikalien, die die Absorption von Kohlendioxid und Wasserdampf mit der Freisetzung von Sauerstoff während des Auslösens der regenerativen Patrone;
selbstretter - persönliche Atemschutz für die Evakuierung aus der gefährlichen Atmosphäre, gekennzeichnet durch das Vorhandensein von chemischen und biologischen Faktoren, deren Niveau überschreitet die etablierten Normen;
bleigleichwert Mittel des individuellen Schutzes vor ionisierender Strahlung - ein Indikator für die schützende Wirksamkeit des Materials gleich der Dicke der Blei-Platten in Millimetern, so oft lähmende Dosisleistung der Röntgenstrahlung, wie dieses Material;
Verbindungselement (Karabiner) - öffnet das Gerät für die Verbindung der Komponenten, die der Benutzer anfügen Sicherungs-System, um verbinden Sie sich direkt oder indirekt mit Stütze;
persönliche Schutzausrüstung (PSA) - ein tragbares Gerät für den menschlichen Gebrauch, um die Auswirkungen von schädlichen und (oder) gefährlichen Faktoren auf den Menschen zu verhindern oder zu reduzieren, sowie vor Verschmutzung zu schützen;
der persönliche Schutz der Atmungsorgane (SIZOD) ist ein am Menschen tragbares technisches Gerät, das den Körper vor der inhalativen Einwirkung gefährlicher und schädlicher Faktoren schützt;
atemschutzgerät (Atemschutzgerät) - ein Atemschutzgerät, das dem Benutzer Luft (Atemgemisch) aus einer von der Umwelt unabhängigen Quelle zuführt;
persönlicher Atemschutz Filter - ein persönlicher Atemschutz, der die Reinigung der vom Benutzer inhalierten Luft aus der Umgebung ermöglicht;
persönliche Schutzausrüstung dermatologie - Mittel für die Anwendung auf die menschliche Haut zu schützen und zu reinigen, um die Auswirkungen von schädlichen und gefährlichen Faktoren in der industriellen Produktion, die nicht auf die technischen Vorschriften der Zollunion "über die Sicherheit von Parfüm- und Kosmetikprodukten" (TR TC 009/2011);
der Sicherheitsgurt (Sicherheitsgurt) ist eine Komponente des Sicherheitssystems, um den menschlichen Körper zu schützen, um einen Sturz aus einer Höhe zu verhindern, die Verbindungsschlingen, Schnallen und entsprechend befestigte Elemente umfassen kann, um den gesamten menschlichen Körper zu unterstützen und den Körper während und nach einem Sturz zu halten;
Sicherungssystem - ein Mittel zur individuellen Absturzsicherung, bestehend aus страховочной der Leine und Subsysteme für Join-Versicherung;
voraussetzungen für die Qualifikation des Benutzers - eine Liste der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fertigkeiten, die der Benutzer besitzen muss, um seine Sicherheit bei der Verwendung von persönlichen Schutzausrüstung zu gewährleisten;
Testsubstanz - eine Chemikalie (einschließlich Aerosol), mit deren Hilfe die Parameter der persönlichen Atemschutzausrüstung bestimmt werden, die die Wirksamkeit ihrer Anwendung charakterisieren;
ein schwer entfernbares Etikett ist ein am Produkt befestigtes Etikett, das die Information an den Endverbraucher mit Ausnahme der Möglichkeit des Verlustes bei der Handhabung von Produkten auf dem Markt bringen soll;
der Haltegurt (Sicherheitsgurt ohne Rahmen) ist eine Komponente, die den menschlichen Körper umfasst und aus einzelnen Teilen besteht, die in Kombination mit Schlingen den Benutzer während des Betriebs in einer bestimmten Höhe fixieren;
"Filterselbstretter, verwendet bei Bränden" - ein individueller Schutz der Atemwege, der Vision und der Haut des menschlichen Kopfes, der entworfen ist, um eine Person vor giftigen Verbrennungsprodukten bei der Rettung und Evakuierung während eines Gorenje zu schützen
(Der Absatz ist zusätzlich mit dem 27. November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 enthalten)
Persönliche Schutzausrüstung in Umlauf auf dem Markt in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion und anderen technischen Vorschriften der Zollunion, die sie unter der Bedingung, dass sie die Bestätigung der Einhaltung gemäß Artikel 5 dieser technischen Vorschriften der Zollunion, sowie nach anderen technischen Vorschriften der Zollunion, deren Wirkung auf sie gilt.
Persönliche Schutzausrüstung Konformität mit den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion nicht bestätigt, müssen nicht gekennzeichnet werden eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion und dürfen nicht in den Verkehr auf dem Markt.
Persönliche Schutzausrüstung, nicht markiertes eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion, nicht erlaubt, in den Verkehr auf dem Markt.
4.1. Persönliche Schutzausrüstung muss so entwickelt und hergestellt werden, dass sie bei bestimmungsgemäßer Anwendung und Erfüllung der Betriebs- und Wartungsanforderungen gewährleistet sind:
das notwendige Niveau des Schutzes des Lebens und der Gesundheit des Menschen vor den schädlichen und gefährlichen Faktoren;
kein unzulässiges Risiko für Situationen, die zu Gefahren führen können;
das notwendige Niveau des Schutzes des Lebens und der Gesundheit des Menschen vor den Gefahren, die bei der Anwendung der Mittel des persönlichen Schutzes entstehen;
4.2. Persönliche Schutzausrüstung (ausgenommen dermatologische) muss die folgenden allgemeinen Anforderungen erfüllen:
1) komponenten (Materialien und Nähte) persönliche Schutzausrüstung, die den Körper des Benutzers berührt, darf keine Vorsprünge aufweisen, die Hautreizungen, Namina, Schmerzen oder Verletzungen verursachen können;
(Unterabsatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates der ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
2) persönliche Schutzausrüstung darf keine Stoffe in Mengen freisetzen, die für die menschliche Gesundheit schädlich sind. Sanitär-chemische Sicherheit der persönlichen Schutzausrüstung wird durch die Migration in die Modellumgebung von schädlichen Chemikalien gemäß Tabelle 1 Anhang N 3 zu dieser technischen Verordnung der Zollunion gekennzeichnet:
für Komponenten (Materialien) persönliche Schutzausrüstung mit direktem Kontakt mit der äußeren Haut und den Schleimhäuten des menschlichen Körpers, einschließlich für spezielle Kleidung, die mit der menschlichen Haut in einer Fläche von mehr als 5 Prozent, darf die zulässige Menge der Migration von Chemikalien in der wässrigen Modellumgebung nicht überschreiten, die von dieser technischen Verordnung der Zollunion festgelegten Werte;
für Komponenten (Materialien) persönliche Schutzausrüstung in Kontakt mit eingeatmeter Luft, einschließlich Spezialkleidung, die nicht in Kontakt mit der menschlichen Haut auf einer Fläche von mehr als 5 Prozent, darf die maximale Konzentration von Chemikalien in der Luft Modellumgebung nicht überschreiten, die durch diese technische Verordnung der Zollunion festgelegten Werte;
3) persönliche Schutzausrüstung und ihre Komponenten, Komponenten (Materialien) müssen mit den hygienischen, organoleptischen und toxikologischen und hygienischen Indikatoren in Tabelle 2 Anhang N 3 zu dieser technischen Verordnung der Zollunion angegeben entsprechen;
4) persönliche Schutzausrüstung muss die Eigenschaften, die bei ihrer Anwendung für den beabsichtigten Zweck in den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen keine Auswirkungen auf diese Schutzmittel schädliche und (oder) gefährliche Faktoren auf die Benutzer oder die Höhe der Auswirkungen dieser Faktoren nicht höher als die in Anhang N 3 dieser technischen Vorschriften der Zollunion;
5) persönliche Schutzausrüstung muss so konzipiert und hergestellt werden, dass der Benutzer unter den vom Hersteller vorgesehenen Anwendungsbedingungen seine Tätigkeit ausüben kann, und persönliche Schutzausrüstung behält seine Schutzeigenschaften, Sicherheit und Zuverlässigkeit;
6) persönliche Schutzausrüstung muss ein Design haben, das den anthropometrischen Daten des Benutzers entspricht, wobei die Größe des Sortiments alle Kategorien der Benutzer berücksichtigen muss;
7) die Benutzerfreundlichkeit muss durch Regelungs- und Fixiersysteme sowie durch die Auswahl der Maßreihe gewährleistet werden;
8) persönliche Schutzausrüstung verschiedener Arten unabhängig von ihrer konstruktiven Ausführung und den Eigenschaften der Herstellung, die den gleichzeitigen Schutz verschiedener Körperteile vor mehreren gleichzeitig wirkenden gefährlichen und (oder) schädlichen Faktoren gewährleisten sollen, muss konstruktiv kompatibel und ergonomisch sein;
9) persönliche Schutzausrüstung, die für den Einsatz in einer explosionsgefährdeten Umgebung bestimmt ist, muss aus Materialien hergestellt werden, die Funkenbildung ausschließen;
10) persönliche Schutzausrüstung muss ein minimales Gewicht haben, ohne die Anforderungen an die Festigkeit der Struktur und die Wirksamkeit der Schutzeigenschaften bei der Verwendung zu reduzieren;
11) persönliche Schutzausrüstung, die als Mittel zur Selbstrettung und (oder) Rettung verwendet werden soll, muss sicherstellen, dass sie innerhalb der auf der Verpackung und in der Bedienungsanleitung des Herstellers angegebenen Zeit angezogen (in den Betriebszustand gebracht, eingeschaltet) oder entfernt werden können;
12) in der Bedienungsanleitung für persönliche Schutzausrüstung sind Vollständigkeit, Haltbarkeit oder Haltbarkeit, Garantiezeit (für persönliche Schutzausrüstung, die Schutzeigenschaften während der Lagerung und (oder) Betrieb verlieren), Regeln für sichere Lagerung, Verwendung (Betrieb und Pflege), Transport und Entsorgung sowie gegebenenfalls die klimatische Ausführung der persönlichen Schutzausrüstung und die Regeln für ihre Entgasung, Dekontamination, Desinfektion sowie Methoden zur Bestätigung ihrer Schutzeigenschaften anzugeben.
4.3. Persönliche Schutzausrüstung gegen mechanische Einwirkungen muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
1) in Bezug auf spezielle Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung der Hände vor mechanischen Einflüssen und allgemeinen industriellen Verunreinigungen:
materialien und Produkte zum Schutz vor Einstichen müssen eine Durchstichfestigkeit aufweisen, einschließlich mindestens 13 N für Stoffe, mindestens 22 N für Kunstlederund mindestens 58 N für Naturlederund;
materialien und Produkte zum Schutz vor Schnitten müssen Schnittfestigkeit haben, einschließlich mindestens 2 N/mm für Stoffe, mindestens 6 N/mm - für künstliche Leder und mindestens 8 N/mm - für natürliche Leder;
abriebfeste persönliche Handschutzmaterialien müssen eine Abriebfestigkeit von wasserfestem Leder aufweisen, einschließlich mindestens 500 Expositionszyklen für Stoffe, mindestens 1600 Expositionszyklen für Kunstlederund mindestens 7000 Expositionszyklen für Naturlederund mindestens 350 Expositionszyklen für Strickwaren;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
spezielle Kleidung und Stoffe für ihre Herstellung, abriebfest, müssen Abriebfestigkeit haben: Leinen und polulnânye Gewebe (wie Leinwand) - wasserdichte Haut (mindestens 500 Zyklen der Exposition), andere Stoffe - seroschinelnym Tuch (mindestens 3000 Zyklen der Exposition), spezielle Kleidung zum Schutz vor allgemeinen Verunreinigungen und Textilien für ihre Herstellung - seroschinelnym Tuch (nicht weniger als 1300 Zyklen der Exposition);
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
die Bruchbelastung von Handschutzmaterialien vor mechanischen Einflüssen muss mindestens 600 N auf der Basis und 400 N auf der Ente für Gewebe, mindestens 350 N für Kunstleder, mindestens 130 N für echtes Leder sein. Die Bruchfestigkeit der Strickwaren der persönlichen Schutzausrüstung der Hände vor mechanischen Einflüssen sollte nicht weniger als 140 N betragen;
die Bruchlast von Geweben für den Schutz vor mechanischen Einflüssen muss mindestens 400 N sein, um gegen allgemeine industrielle Verunreinigungen zu schützen - mindestens 400 N auf der Basis und mindestens 250 N auf der Ente;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
Bruchlast Nähte spezielle Kleidung zum Schutz gegen mechanische Einwirkungen, Allgemeine industrielle Verschmutzung und persönliche Schutzausrüstung Handschutz vor mechanischen Einwirkungen muss mindestens 250 N, für Materialien mit einer geringeren Bruchlast Bruchlast Nähte sollte nicht weniger als platzende Last-Materialien;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
materialien und Produkte zum Schutz vor ungiftigem Staub sollten je nach Schutzgruppe staubdicht sein, jedoch nicht mehr als 40 g/m und ihre Staubschutzeigenschaften nach 5 Waschungen oder chemischen Reinigungen beibehalten;
spezielle Kleidung zum Schutz vor Wasser und Lösungen von ungiftigen Substanzen sollte eine Wasserbeständigkeit von mindestens 2000 Pa haben, und wenn Wasserstrahlen ausgesetzt werden - nicht weniger als 3500 Pa;
(Der Absatz ist zusätzlich mit dem 27. November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 enthalten)
Handschutz zum Schutz von Wasser und Lösungen von ungiftigen Stoffe und Materialien für Ihre Herstellung müssen wasserfest sein;
(Der Absatz ist zusätzlich mit dem 27. November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 enthalten)
2) der Hersteller in der Betriebsunterlagen für spezielle Schutzkleidung und Handschutz gegen mechanische Einflüsse und allgemeine industrielle Verunreinigungen muss ihren Zweck und die Bedingungen der Anwendung angeben;
3) die Kleidung, die durch die beweglichen Teile der Mechanismen frei von äußeren Flugkomponenten ist, darf nicht über eine Bruchlast von Materialien und Nähten verfügen, bei deren Überschreitung im Falle einer Aufnahme die zu ergreifenden Materialkomponenten oder die angrenzende Naht dieser persönlichen Schutzausrüstung zerstört wird, ohne den Benutzer zu schädigen;
(Unterabsatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates der ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
4) der Hersteller in der Betriebsunterlagen für spezielle Kleidung von der möglichen Erfassung von beweglichen Teilen der Mechanismen sollte die Intervalle der Werte der Berstlast der Befestigungs Komponenten, Teile des Produkts angeben;
5) in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung der Hände vor Vibrationen:
persönliche Schutzausrüstung der Hände vor Vibrationen muss den Kontakt der Hand mit der Vibrationsoberfläche ausschließen;
die maximale Dicke des Handflächenteils des Produkts mit Schutzpolster (im nicht gespannten Zustand) sollte 8 mm nicht überschreiten;
die Bruchlast der Nähte muss mindestens 250 N betragen;
die schwingungsabsorbierenden Materialien müssen sicherstellen, dass die vom Hersteller vorgesehenen schwingungsabsorbierenden Eigenschaften erhalten bleiben, die sich im Falle des Verlustes der mechanischen Festigkeit oder der Verschiebung dieser Materialien nicht verschlechtern sollten;
6) der Hersteller muss in der Betriebsdokumentation zu den Mitteln des persönlichen Schutzes der Hände vor den Vibrationen die Kennziffern der Effektivität des Vibrationsschutzes und die Bedingungen der Anwendung (die Bestimmung) angeben;
7) in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung der Füße (Schuhe) vor Vibrationen:
schuhe müssen eine Vibrationsfrequenz von mindestens 2 dB bei 16 Hz-Vibrationen und mindestens 4 dB bei 31,5 Hz- und 63 Hz-Vibrationen aufweisen;
andere Anforderungen an das Material der Schuhsohle, die Festigkeit der Befestigung der Schuhteile und ihre anderen Parameter unter den Bedingungen der Exposition gegenüber Vibrationen sind in Unterabsatz 9 dieses Absatzes angegeben;
8) der Hersteller muss in der Betriebsdokumentation zu den Mitteln des persönlichen Schutzes der Beine vor den Vibrationen den Wert der Effektivität des Vibrationsschutzes (des Koeffizienten der Übertragung) angeben;
9) in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung der Füße (Schuhe) vor Stößen, Einstichen und Schnitten, allgemeine industrielle Verunreinigungen, Abrieb, Wasser und Lösungen von ungiftigen Stoffen:
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
schuhe, die die Füße vor Stößen zu schützen, je nach Zweck sollte mit den folgenden Schutzeinrichtungen ausgestattet werden: Schutzsocken, die Schutz vor Stößen in der Zehe Energie von mindestens 5 J, Schutzschilde, die Schutz vor Stößen in der Rückseite der Energie von mindestens 3 J, Schutzschilde, die Schutz vor Stößen in der Knöchelenergie von mindestens 2 J, Schutzschilde, die Schutz vor Stößen in der Hebevorrichtung Energie von mindestens 15 J, Schutzschilde, die Schutz vor Stößen in der oberen Teil der Energie von mindestens 1 J, J;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
schuhe zum Schutz vor Einstichen und Schnitten sollten eine Punktion haben und einen Widerstand gegen Durchstiche bieten - nicht weniger als 1200 N;
es ist erlaubt, die Schuhe mit den aufgeführten Schutzvorrichtungen zu vervollständigen, die gleichzeitig Schutz vor mehreren schädlichen mechanischen Einflüssen bieten;
innere Sicherheitslücke der Schutzkappe beim Aufprall mit Energie 5, 15, 25, 50, 100, 200 J muss mindestens 20 mm sein;
das Material der Schuhsohle muss eine Festigkeit von mindestens 2 N / mm und eine Härte von nicht mehr als 70 Shore-Einheiten aufweisen, mit Ausnahme von Schuhen zum Schutz vor allgemeinen industriellen Verunreinigungen;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
die Festigkeit der Befestigung der Teile der Unterseite mit der Spitze der Schuhe sollte nicht weniger als 45 N / cm (außer Gummi-und Polymer-Schuhe). Verbindungen von Schuhteilen, mit Ausnahme der Verbindung der Unterseite mit der Oberseite, müssen eine Zugfestigkeit von mindestens 120 N / cm aufweisen;
schuhe zum Schutz vor Abrieb müssen mit verschleißfesten Sohlen hergestellt werden;
(Der Absatz ist zusätzlich mit dem 27. November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 enthalten)
Schuhe zum Schutz gegen Wasser wasserdicht sein;
(Der Absatz ist zusätzlich mit dem 27. November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 enthalten)
10) der Hersteller in der Betriebsdokumentation zu den Mitteln des persönlichen Schutzes der Füße vor den Stößen muss ihren Zweck und die Bedingungen der Anwendung angeben;
11) in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung der Füße (Schuhe) gegen Verrutschen:
das Fahrwerk der Schuhsohle (mit Ausnahme von Gummi- und Polymerschuhen) muss eine Zugfestigkeit von mindestens 180 N/cm aufweisen und über die gesamte Lebensdauer nicht um mehr als 25 Prozent reduziert werden;
der Reibungskoeffizient des Gleitens auf verklebten Oberflächen sollte mindestens 0,2 betragen;
die Anforderungen an das Material der Schuhsohle, die Festigkeit der Befestigung der Schuhteile und ihre anderen Parameter sind in Unterabsatz 9 dieses Absatzes angegeben;
12) der Hersteller muss in der Betriebsdokumentation zu den Mitteln des persönlichen Schutzes der Füße vor dem Verrutschen die Frist der Aufbewahrung vom Produkt der rutschfesten Eigenschaften und die Bedingungen der Anwendung (die Bestimmung) angeben;
13) in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung des Kopfes (Schutzhelme):
Schutzhelme dürfen keine Kraft mehr als 5 kN bei einer Aufprallenergie von mindestens 50 J auf den Kopf übertragen, und wenn scharfe herabfallende Gegenstände mit einer Energie von mindestens 30 J ausgesetzt sind, sollten ihre Berührung mit dem Kopf nicht auftreten;
Schutzhelme sollten für eine natürliche Belüftung des Innenraums sorgen;
das Gehäuse des Helms muss bei Kontakt mit den stromführenden Teilen gegen den Wechselstromschlag von 50 Hz mit der Spannung nicht weniger als 440 V schützen, und im Falle des Lichtbogens muss das Gehäuse des Helms vor thermischen Risiken schützen, nicht brennen oder schmelzen;
schutzhelme müssen die Schutzeigenschaften im vom Hersteller angegebenen Temperaturbereich beibehalten. Auf jedem Schutzhelm muss eine nicht entfernbare Markierung (einschließlich Gravur, Prägung usw.) oder ein schwer entfernbares Etikett mit dem Temperaturbereich, bei dem der Helm betrieben werden kann, sowie dem Niveau der isolierenden Eigenschaften, Symbole der Beständigkeit gegen seitliche Verformung und Spritzer von geschmolzenem Metall (wenn der Helm die angegebenen Anforderungen erfüllt) aufgebracht werden.;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
Schutzhelme sollten ein Befestigungssystem auf dem Kopf haben, das keinen spontanen Sturz oder eine Verschiebung vom Kopf verhindert;
bei der Anwendung im Entwurf Chin Strap Schutzhelme, seine Breite sollte nicht weniger als 10 mm und Befestigungs-Mechanismen zusammenbrechen müssen bei einem Druck von mindestens 150 N und 250 N;
die seitliche Verformung des Schutzhelms beim Test ist nicht mehr als 40 mm und der Rest - nicht mehr als 15 mm erlaubt;
die Stellungsregelung des Schutzhelms am Kopf darf nach dem Einstellen und Einstellen während der gesamten Nutzungsdauer nicht spontan gestört werden;
14) der Hersteller ist in der Betriebsdokumentation zu den Mitteln des individuellen Schutzes des Kopfes muss Gebrauchstemperaturbereich, die schützenden Eigenschaften von Wirkungen des elektrischen Stroms und Einsatzbedingungen (Ziel);
15) in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung des Kopfes vor Stößen gegen feste Objekte (Schutzkasketten):
Schutzkasketten dürfen keine maximale Kraft auf den Kopf mehr als 10 kN bei einer Aufprallenergie von mindestens 12,5 J übertragen, und wenn sie mit scharfen Gegenständen kollidieren, sollten scharfe Gegenstände mit dem Kopf bei einer Aufprallenergie von mindestens 2,5 J nicht in Kontakt kommen;
Schutzkasketten sollten für eine natürliche Belüftung des Innenraums sorgen;
bei der Anwendung im Entwurf каскеток Chin Strap, seine Breite sollte nicht weniger als 10 mm und Befestigungs-Mechanismen zusammenbrechen müssen bei einem Druck von mindestens 150 N und 250 N;
16) der Hersteller in der Betriebsdokumentation zu den Mitteln des persönlichen Schutzes des Kopfes vor Stößen gegen feste Objekte muss den Zweck und die Bedingungen des Betriebs angeben;
17) in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung der Augen (Schutzbrille), einschließlich nichtionisierende Strahlung:
Schutzbrillen dürfen keine Vorsprünge, scharfen Kanten, Grate oder andere Defekte aufweisen, die bei der Verwendung Beschwerden verursachen oder Schaden anrichten;
Schutzbrille des offenen Typs, die für den Schutz von High-Speed Partikel, sollte gegen den Schlag mit der kinetischen Energie 0,84 Joule (низкоэнергетический Schlag) und des geschlossenen Typs - zum Schlag mit der kinetischen Energie 0,84 Joule (низкоэнергетический Schlag) oder 5,9 J. (mittelenergie Kick);
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
Schutzbrillen mit hoher Festigkeit müssen Front- und Seitenschläge (falls zutreffend) von einer Stahlkugel mit einem Nenndurchmesser von 22 mm, einem Mindestgewicht von 43 g, mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 5,1 m / s und einer Energie von nicht mehr als 0,6 J standhalten;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
bei geschlossenen Gläsern indirekter Belüftung sollte das Eindringen durch die Lüftungsöffnungen in den Untergrund des Staubgemisches nicht mehr als 3 mg / min betragen;
das Gehäuse der geschlossenen Schutzbrille, die zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bestimmt ist, muss den gleichen oder höheren Schutzgrad gegen nichtionisierende Strahlung wie der Lichtfilter der Schutzbrille bieten;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
farblos, chemisch resistent, Brillengläser abdecken und Substrat Farbfiltern, die für den Einsatz in Schutzausrüstung Augen, müssen eine Licht-Transmission von mehr 74,4 Prozent;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
die optischen Details Punkten schützende (Brillengläser) dürfen nicht haben optische Mängel (Blasen, Kratzer, Einschlüsse, Trübungen, Erosion, Spuren Gießen, unterspülungen, Körnung, der Vertiefung, der Abblätterung und Rauheit) und haben eine optische Wirkung, erschwerenden visuelle Wahrnehmung, wobei die sphärische Refraktion und Astigmatismus sollten nicht überschritten werden: für den ersten optischen Klasse 0,06 DPT und für die zweite - 0,12 DPT, призматическое Aktion in der vertikalen Ebene - 0,25 prismatische DPT; in der horizontalen Ebene - 0,75 prismatische dptr für die erste und 1,00 prismatische dptr für die zweite optische Klasse;
bei Tests müssen die vom Hersteller als beschlagresistent für den Einsatz in persönlichen Augenschutz beanspruchten Brillengläser mindestens 8 c nicht beschlagen bleiben;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
18) der Hersteller muss in der Betriebsdokumentation zu den Mitteln des persönlichen Augenschutzes die optische Klasse, die Schutzeigenschaften und die Bedingungen ihrer Anwendung (Zweck) angeben;
19) in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung (Gesichtsschutz):
Schutzschirme, die mit Regelsystemen ausgestattet sind, müssen so entwickelt und hergestellt werden, dass ihre Einstellung während des Betriebs nicht spontan gestört wird;
die Einstellung der Schutzabdeckungen muss ohne Entfernen des Produkts vom Kopf erfolgen, wobei die Befestigung am Kopf nicht verschoben werden darf;
die Lichtfilter der Schutzschilde sollen in der Masse gefärbt sein und sollen neben der hauptoptischen Handlung (der Filterung) die zusätzliche optische Handlung nicht haben, die die Verschlechterung der Sehwahrnehmung herbeiruft. Die zusätzliche optische Wirkung der Lichtfilter darf die in Unterabsatz 17 genannten Werte nicht überschreiten;
schutzschirme sollten ein Gewicht von nicht mehr als 0,65 kg haben;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
die Schutzschirme, die zum Schutz vor Hochgeschwindigkeitspartikeln entwickelt wurden, müssen je nach Verwendungszweck mit einer kinetischen Energie von 0,84 J (niederenergetischer Schlag), 5,9 J (mittelenergetischer Schlag) oder 14,9 J (hochenergetischer Schlag) beständig sein;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
die optischen Details der Schutzschirme (Sichtschutz- und Deckgläser, Bildschirme) sollten keine optische Wirkung haben, die eine Verschlechterung der visuellen Wahrnehmung verursacht. Die optische Wirkung dieser Teile darf die in Unterabsatz 17 genannten Werte nicht überschreiten;
Schutzschirme mit erhöhter Festigkeit müssen Front- und Seitenschläge (falls zutreffend) von einer Stahlkugel mit einem Nenndurchmesser von 22 mm, einem Mindestgewicht von 43 g, mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 5,1 m / s und einer Energie von nicht mehr als 0,6 J standhalten;
(Der Absatz ist zusätzlich mit dem 27. November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 enthalten)
20) der Hersteller in der Betriebsdokumentation zu den Mitteln des persönlichen Schutzes der Person muss die Schutzeigenschaften und die Betriebsbedingungen mit der Liste und den Ebenen der Exposition gegenüber schädlichen und gefährlichen Faktoren, vor denen der Schutz gewährleistet ist, angeben;
21) in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung gegen Sturz aus der Höhe:
in Sicherheitssystemen, die entworfen sind, um den Sturz zu stoppen, sollte die Kraft, die zum Zeitpunkt des Sturzes pro Person übertragen wird, bei der Verwendung des Sicherheitsgurtes 6 kN nicht überschreiten;
bei Verwendung eines Haltebandes darf die pro Person übertragene Kraft 4 kN nicht überschreiten;
die Komponenten und Verbindungselemente der Sicherungs- und Rückhaltesysteme müssen einer statischen Belastung von mindestens 15 kN standhalten, und die Schlingen aus synthetischen Materialien müssen mindestens 22 kN aushalten;
die Komponenten der Sicherheitssysteme, die ein Einziehgerät mit Drahtschlinge oder mit integrierter Dämpfungsvorrichtung, Auf- und Abstieg und Rettungseinrichtungen mit Ausnahme von individuellen Rettungsgeräten haben, müssen einer statischen Belastung von mindestens 12 kN standhalten;
(Der Absatz ist zusätzlich mit dem 27. November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 enthalten)
persönliche Schutzausrüstung gegen Sturz aus einer Höhe muss eine Konstruktion haben, die Verletzungen des Rückens bei der Ausführung von Arbeiten, einschließlich in unbequemen Posen, Ausfall einer Person aus der persönlichen Schutzausrüstung sowie die spontane Trennung der Verbindungselemente der persönlichen Schutzausrüstung ausschließt;
persönliche Schutzausrüstung gegen Sturz aus der Höhe müssen die dynamische Belastung, die beim Fall der Last mit einem Gewicht von 100 kg aus einer Höhe gleich 4 m, 2 m und 1 m und die Haltegurte (Sicherheitsgurte bezlamochnye) - aus einer Höhe gleich zwei maximalen Längen der Schlinge entstehen zu widerstehen;
persönliche Schutzausrüstungen müssen die Möglichkeit eines spontanen Öffnens ausschließen und vorne positioniert sein;
die maximale Länge der Schlinge, einschließlich der Länge der Endverbindungen unter Berücksichtigung des Stoßdämpfers, darf nicht mehr als 2 m betragen;
das Design des Karabiners sollte ein versehentliches Öffnen sowie eingeklemmte und verletzte Hände bei der Arbeit vermeiden;
die Materialien der Verbindungselemente müssen korrosionsbeständig sein, die Metallteile dürfen nicht direkt mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen, außer den Händen;
für einzelne Rettungsgeräte (ISU) werden zusätzliche Sicherheitsanforderungen festgelegt:
ISU müssen sicherstellen, dass jeder Benutzer, unabhängig von der architektonischen Komplexität des Gebäudes (der Struktur), effizient und sicher verwendet wird, um ständig einsatzbereit zu sein;
Die ISU muss die Rotation und die Möglichkeit des freien Fallens des Benutzers beim Abstieg sowie den plötzlichen Stopp des Abstiegs ausschließen;
die Abstiegsgeschwindigkeit des ISU sollte automatisch gewährleistet werden und 2 m / s nicht überschreiten;
Die ISU sollte in der Lage sein, die Tatsache der Verwendung zu ermitteln, um eine erneute Anwendung zu verhindern und die Möglichkeit einer Gefahr für den Benutzer nach dem Abstieg auszuschließen;
ISU-Komponenten müssen beständig gegen hohe Temperaturen, biologische Einwirkungen sein und ihre Wirksamkeit nach diesen Einflüssen beibehalten;
22) der Hersteller muss in der Betriebsdokumentation zu den Einzelfallschutzmitteln die Gesamtlänge des Sicherungssystems mit der Schlinge, einschließlich Stoßdämpfer, Endverbindungen und Verbindungselemente und die klimatischen Bedingungen der Anwendung angeben, für die ISU wird zusätzlich die maximale Abstiegshöhe angegeben;
23) in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung der Hörbehörde:
die Kopfhörerkraft um das Ohr muss mindestens 8 N und maximal 14 N betragen;
der Druck der Kopfhörerdichtungen darf 4500 Pa nicht überschreiten;
die Komponenten des Kopfhörers dürfen nach dem Kontakt mit einem glühenden Gegenstand nicht brennen oder schwelen;
die für den Einsatz in der Lebensmittel- und pharmakologischen Industrie vorgesehenen Schallschutzeinlagen müssen metalldetektierbare Komponenten haben;
bei der Verwendung von Kopfhörern, kombiniert mit Helm, Andruckkraft äquivalent Stirnband sollte nicht länger als 14 N, und wenn Geräte zur Regelung dieser Kräfte der angegebene Parameter sollte auf das Niveau von nicht mehr als 14 N;
bei Kopfhörern, die mit einem Helm kombiniert sind, darf die durchschnittliche Druckkraft des Ohrstöpsels nicht kleiner als 8 N sein;
Druck-Bauart Kopfhörer, kombiniert mit Helm, nicht überschreiten 4500 PA, und wenn es in den Kopfhörern, kombiniert mit Helm, Geräte für die Regulierung der Bemühungen des Anpressens äquivalent Stirnband sollte die maximale Andruckkraft nicht über 14 N;
die persönliche Schutzausrüstung des Hörorgans muss mindestens 2500 Dehnungszyklen umfassen, wobei die Druckkraft nicht um mehr als 15 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Wert verringert werden darf;
die Ohrstöpsel sollten so geformt sein, dass sie aus dem äußeren Gehörgang oder der Ohrmuschel gelangen und entfernt werden können, ohne den Benutzer zu belästigen oder zu verletzen;
24) der Hersteller muss auf der Verpackung und in der Bedienungsanleitung der Personenschutzmittel der Hörbehörde die Schutzeigenschaften dieses Personenschutzmittels und die Einsatzbedingungen (Zweck) angeben.
4.4. Persönliche Schutzausrüstung gegen chemische Faktoren muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
1) in Bezug auf isolierende Anzüge (einschließlich der zum Schutz vor biologischen Faktoren):
Luft kann bei erzwungener Einzug in подкостюмное Raum und Zone Atmung zugeführt werden muss in Höhe von mindestens 150 L/min, wobei der überdruck in подкостюмном Raum sollte nicht mehr als 300 PA und die Temperatur der Luft im Bereich der Atmung sollte nicht höher als +50°C und bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von mehr als 30 Prozent und +60°C und bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von weniger als 30 Prozent;
bei plötzlicher (Not-) Abschaltung der Zwangsluftversorgung in den Atembereich sollte die Konstruktion des Anzugs eine ungehinderte natürliche Atmung einer Person mit einem Volumenstrom von mindestens 60 l/min gewährleisten;
der Atemwiderstand sollte 200 Pa beim Einatmen und 160 Pa beim Ausatmen in isolierenden autonomen Anzügen und 80 Pa beim Ausatmen in isolierenden Schlauchanzügen bei einem konstanten Volumenstrom von 0,5 · 10 m / s nicht überschreiten;
die Luftmenge, die in den isolierenden Schlauchanzug zugeführt wird, muss mindestens 4,2 · 10 m / s (250 l / min) betragen, einschließlich der Atemzone mindestens 2,5 * 10 m / s (150 l / min);
der volumetrische Gehalt an Kohlendioxid in der eingeatmeten Luft sollte 2 Prozent nicht überschreiten, und Sauerstoff sollte mindestens 18 Prozent betragen;
die Temperatur der Luft bei der Zwangszufuhr in den Unteranzug sollte von + 18 ° C bis + 23 ° C bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 30 bis 60 Prozent (außer Anzügen mit autonomen Systemen der Zwangsluftversorgung) betragen;
die Reduzierung des Gesichtsfeldes in einem isolierenden Anzug sollte 30 Prozent des Gesichtsfeldes ohne isolierenden Anzug nicht überschreiten;
das Design der isolierenden Anzug sollte die Möglichkeit der Aufnahme und Übertragung von Audio-, visuellen oder über spezielle Geräte Informationen, wobei die Schalldämmung im Bereich der Sprachfrequenzen sollte nicht mehr als 10 dB, die Abnahme der Wahrnehmung der Sprache sollte nicht mehr als 15 Prozent, die Lesbarkeit der übertragenen Sprache - nicht weniger als 80 Prozent der Worte, und für Arbeiten, die eine höhere Qualität der Kommunikation erfordern - nicht weniger als 94 Prozent der Wörter;
der Schallpegel, der durch den Luftstrom erzeugt wird, sollte 70 dB nicht überschreiten;
die Konstruktion des Isolieranzugs sollte verhindern, dass Wasser und Lösungen, die ihm durch Bewässerung zugeführt werden, für mindestens 10 Minuten in den Unteranzugsraum fließen;
die Konstruktion des isolierenden Anzug, seine Masse und seine Verteilung auf der Oberfläche des Körpers sollte nicht dazu führen, dass die Begrenzung der Mobilität und die Arbeitsfähigkeit des Benutzers, die die Ausführung von Arbeiten unter bestimmten Bedingungen des Betriebs der persönlichen Schutzausrüstung, Bewegung und Evakuierung im Notfall verhindert, wobei das Gewicht des isolierenden Schlauchanzug sollte 8,5 kg nicht überschreiten, und autonome - 11 kg;
der isolierende Anzug muss seine Eigenschaften behalten, die den angegebenen Schutzfaktor nach der entsprechenden Reinigung während der gesamten Lebensdauer gewährleisten, und sollte seine Haltbarkeit während des Betriebs nicht um mehr als 25 Prozent des vom Hersteller angegebenen Wertes reduzieren;
in Bezug auf Isolieranzüge, die für den Einsatz unter ungünstigen mikroklimatischen Bedingungen bestimmt sind, sollte die Möglichkeit der Verwendung von Vorrichtungen zur Verfügung gestellt werden, die Wärmedämmung, Ableitung oder Wärmegewinnung bieten;
2) der Hersteller muss in der Betriebsdokumentation zu den Schutzanzügen den Schutzfaktor und die Bedingungen angeben, unter denen er erreicht wird, die maximale Schutzzeit unter Angabe der Einflussfaktoren, die Dauer des Dauerbetriebs und die Bedingungen, unter denen er erreicht wird, die Methoden, Methoden und die Vielzahl der Entgasung (falls vorgesehen);
3) in Bezug auf isolierende Atemschutzmittel:
jedes Produkt muss über eine Identifikationsnummer auf dem Produkt, der Verpackung und der Betriebsunterlagen verfügen;
für alle Atemschutzgeräte dieses Typs, mit Ausnahme von Maskenhelmen und Atemschutzgeräten, die mit Brille und Maske ausgestattet sind, ist eine Begrenzung des Sichtfeldes auf maximal 30 Prozent zulässig;
persönliche Atemschutzgeräte sollten sicherstellen, dass die Tatsache der primären Einführung des Produkts in den Betriebszustand oder Öffnung festgestellt werden kann;
die Temperatur der aus dem Atemschutzgerät eingeatmeten Mischung sollte 60 ° C für persönliche Atemschutzgeräte mit einer Schutzwirkung von bis zu 15 Minuten und 55 ° C nicht überschreiten - mit einer Schutzwirkung von mehr als 15 Minuten;
persönliche Schutzausrüstung nach Exposition gegenüber einer offenen Flamme mit einer Temperatur von 800°C für 5 Sekunden nicht entzünden und brennen nach der Entnahme aus der Flamme;
der Volumenanteil von Sauerstoff in der eingeatmeten Mischung sollte mindestens 21 Prozent betragen, während der Anfangszeit der Verwendung ist eine kurzfristige Senkung des Volumenanteils von Sauerstoff auf 19 Prozent für eine Zeit von nicht mehr als 3 Minuten zulässig;
persönliche Schutzausrüstung der Atemwege und ihre Bestandteile müssen luftdicht sein;
der Absatz ist vom 27. November 2019 ausgeschlossen - Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 - siehe vorherige Ausgabe;
elastische Komponenten, wenn sie in der Konstruktion der Atemschutzgeräte vorhanden sind, sollten bei längerer Lagerung in einem zusammengerollten Zustand nicht zusammenkleben;
die Atemschutzausrüstung muss gegen Belastungen wie beim Fall der Atemschutzausrüstung aus einer Höhe von 1,5 m auf den Betonboden beständig sein;
für die Betätigung der Atemschutzgeräte (Ventile, Hebel, Knöpfe, etc.) müssen zugänglich sein, vor mechanischer Beschädigung und vor versehentlichem Auslösen geschützt und sollten mit einer Kraft von nicht mehr als 80 N, für Atemschutzgeräte für unterirdische Arbeiten - nicht mehr als 196 N;
4) der Hersteller auf der Verpackung und in der inline-Dokumentation zu allen isolierenden persönliche Schutzausrüstung Atemschutz muss der Koeffizient Schutz, minimale Temperatur-Alarm regenerativen Patrone (sofern vorhanden), Atemwiderstand beim ein-und ausatmen, die Zeit der Schutzwirkung, die Dauer des ununterbrochenen Nutzung und die Bedingungen, unter denen dies erreicht ist, Regeln für den sicheren Betrieb, die Regeln der Buchhaltung, Lagerung und Transport in Teile Ausnahme der Erwärmung, Tropfen, Stößen und unbefugtem Zugriff, vorschriften für die Entsorgung unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Durchführung in den vom Hersteller angegebenen Fachorganisationen, allgemeine Einschränkungen für die Verwendung aufgrund des Alters, der Gesundheit und anderen physiologischen Eigenschaften der Benutzer, die den sicheren Gebrauch von Atemschutzgeräten beeinflussen können, Regeln für die Vorbereitung (Ausbildung) und die Zulassung der Benutzer zum Betrieb;
5) in Bezug auf Isolationsmittel des persönlichen Atemschutzes auf chemisch gebundenen Sauerstoff:
dieses persönliche Atemschutzgerät muss Atem- und Sehschutz bieten und einen Schutzfaktor von mindestens 2·10 aufweisen;
atemwiderstand beim Ein- und Ausatmen bei Lungenlüftung 70 dm / min sollte 1960 Pa nicht überschreiten, und bei Lungenlüftung 35 dm / min sollte 980 Pa nicht überschreiten;
der Gehalt an Kohlendioxid in der eingeatmeten Luft für die gesamte Zeit der direkten Verwendung dieser Atemschutzausrüstung sollte 3 Prozent nicht überschreiten, bei negativen Temperaturen in den ersten 6 Minuten der Arbeit ist eine kurzfristige (nicht mehr als 3 Minuten) Erhöhung des Volumenanteils von Kohlendioxid in der eingeatmeten Gasatemischung auf 5 Prozent zulässig;
staub des regenerativen Produkts darf nicht in die Atemwege des Benutzers gelangen, Speichel oder Kondensat darf den Betrieb der Atemschutzausrüstung nicht behindern und den Benutzer nicht schädigen;
Oberflächentemperatur Atemschutzgerät Blick auf den Körper des Benutzers, sollte nicht dazu führen, Beschwerden der Benutzer, Entwurf und Atemschutzgerät sollte in Bezug auf den Schutz der Person vor Verbrennungen während der Benutzung der;
die Verbindungen der Elemente des Kanalsystems müssen einer Bruchkraft von mindestens 98 N standhalten;
atemgeräte, die für unterirdische Arbeiten bestimmt sind, müssen gegen Zerquetschung mit einer Kraft von 98 kN in vertikaler und geneigter Position und einer Kraft von 392 kN in horizontaler Position beständig sein;
6) in Bezug auf isolierende Mittel des persönlichen Atemschutzes auf Druckluft (Sauerstoff):
dieses persönliche Atemschutzgerät ohne Überdruck unter dem Gesichtsteil muss Atem- und Sehschutz bieten und einen Schutzfaktor von mindestens 2·10 aufweisen;
das Überdruck-Atemschutzgerät unter dem Gesichtsteil muss Atem- und Sehschutz bieten und einen Schutzfaktor von mindestens 1·10 aufweisen;
der Volumenanteil von Kohlendioxid in der Atemluft in подмасочном Raum Atemschutzgerät isolierenden Typs in der zusammengepressten Luft sollte nicht mehr als 1,5 Prozent bei einer Lungenventilation 30 DM/min und die Zuteilung von Kohlendioxid 1 DM/min;
dieses Tool Atemschutz (mit Ausnahme der самоспасателей in der zusammengepressten Luft (Sauerstoff)) muss über eine Alarmvorrichtung, im Voraus Warnmeldung über das Ende der Reserve der zusammengepressten Luft (Sauerstoff) in einem Zylinder, wobei der Schallpegel erzeugt ein akustisches Signal Gerät, am Eingang in den äußeren Gehörgang des Menschen soll nicht weniger als 80 dB, Frequenzgang und Klang sollte 800-5000 Hz;
Atemwiderstand nicht überschreiten Inspirations-400 PA und beim ausatmen 500 PA Lungenventilation bei 30 L/min für Atemschutzgeräte ohne überdruck und muss größer oder gleich 0 PA Inspirations-und mehr als 600 PA ausatmen Lungenventilation bei 30 L/min für Atemschutzgeräte überdruck;
der Schlauch muss dicht sein und der Zugkraft von 50 N standhalten, ohne die Luftzufuhr um mehr als 5 Prozent zu reduzieren, und die elastischen Komponenten solcher Atemschutzgeräte sollten bei längerer Lagerung im zusammengerollten Zustand nicht zusammenhalten;
die Luft, die zum Laden der Luftflasche (Zylinder) Atemschutzgeräte auf Druckluft verwendet wird, muss abgelassen, von mechanischen Verunreinigungen gereinigt und darf keine Spuren von Öl, sowie atemschädliche Substanzen enthalten, die die maximal zulässige Konzentration von Kohlendioxid - 0,1 Prozent, Kohlenmonoxid - 8 mg / m, Stickoxide - 0,5 mg /m, Kohlenwasserstoffe (in Bezug auf Kohlenstoff) - 50 mg /m;
die Atemschutzgeräte in der Druckluft (Sauerstoff) sollten die Möglichkeit haben, den Luftdruck zu kontrollieren, wenn sie in die Arbeitsposition gebracht werden, und für die Selbstretter in der Druckluft (Sauerstoff) - in der Warteposition für den Einsatz;
der Schallpegel, der durch den Luftstrom erzeugt wird, sollte 70 dB nicht überschreiten, und wenn ein Signalgerät vorhanden ist, sollte der Schallpegel, der von ihm ausgegeben wird, mindestens 80 dB betragen;
(Der Absatz ist zusätzlich mit dem 27. November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 enthalten)
die Zylinder oder Ventile der Atemschutzgeräte in der Druckluft (Sauerstoff) müssen über eine Sicherheitsvorrichtung verfügen, die die Möglichkeit einer Zerstörung des Zylinders durch seine Erwärmung ausschließt. Es ist das Fehlen der angegebenen Sicherheitsvorrichtung bei der Anwendung der Zylinder zulässig, die shatterless zusammenbrechen;
druckluftflaschen (Sauerstoff) müssen den Anforderungen der Gesetzgebung des Mitgliedstaats der Zollunion für Druckbehälter und Geräte entsprechen;
die Dokumentation für jede Flasche muss Angaben über den Hersteller, Informationen über die Bestätigung der Einhaltung der vorgeschriebenen Anforderungen, die Bedingungen für den Betrieb und die Wartung der Flasche in Übereinstimmung mit ihrer Bestimmung und Konstruktion, den Betriebsdruck in der Flasche, Kapazität, Gewicht, Lebensdauer der Flasche, Ausscheidungskriterien (für Metall- und Verbundflaschen), Regeln und Verfahren für die technische Überprüfung der Flasche, Ort, um Informationen über das Verfahren der Prüfung, die Marke über die Abnahme des Produkts, Herstellergarantie, sicherheitsanforderungen;
7) in Bezug auf Filtermedien des persönlichen Atemschutzes, einschließlich Selbstretter:
es ist nicht erlaubt, persönliche Atemschutzmittel zu verwenden, wenn der Sauerstoffgehalt in der eingeatmeten Luft weniger als 17 Prozent beträgt;
das Sichtfeld darf nicht mehr als 30 Prozent für alle persönlichen Schutzausrüstung dieses Typs, mit Ausnahme von Helmen-Masken;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
der Gehalt an Kohlendioxid in der eingeatmeten Luft für Filtermedien des persönlichen Atemschutzes darf 1 Prozent (volumetrisch) nicht überschreiten.;
persönliche Atemschutzgeräte müssen nach mechanischer und temperaturbedingter Einwirkung funktionsfähig bleiben;
die Komponenten der Atemschutz-Filtergeräte, die bei direkter Anwendung einer offenen Flamme mit einer Temperatur von 800°C ausgesetzt werden können (5 Sekunden lang um 180°C über einer offenen Flamme gedreht), dürfen nach der Entnahme aus der Flamme nicht leicht entzündet und verbrannt werden;
für den Einsatz in brand- und explosionsgefährdeten Situationen dürfen keine reinen Aluminium-, Magnesium- und Titanlegierungen oder Legierungen verwendet werden, die diese Materialien in Proportionen enthalten, die während des Betriebs zu Funkenbildung führen können;
das Gewicht des Filters (Filters), der direkt an der Vorderseite des Personenschutzmittels angeschlossen wird, darf 250 g für Mundstück (Mundstück), 300 g für Halbmasken und 500 g für Masken nicht überschreiten, größere Filter müssen mit einem Verbindungsrohr an der Vorderseite befestigt werden;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
filtermaterialien und gasförmige Produkte, die durch den Luftstrom aus dem Filter entfernt werden, dürfen den Benutzer nicht schädigen und ihm Unbehagen bereiten;
8) die Filtermittel des persönlichen Schutzes der Atmungsorgane werden je nach ihrer Wirksamkeit in drei Klassen unterteilt - niedrige, mittlere und hohe Effizienz;
9) Arten von Stoffen, von denen geschützt, Ihre Konzentration und schützende Eigenschaften von persönlicher Schutzausrüstung muss vom Hersteller durch Anbringung einer entsprechenden Kennzeichnung auf Filterhilfsmittel Atemschutz, auf dessen Verpackung sowie enthalten in der inline-Dokumentation auf ein bestimmtes Produkt;
10) in Bezug auf Filtermedien des persönlichen Atemschutzes mit einer Filterhalbmaske und zusätzlich zu den Anforderungen der Unterabsätze 7-9 dieses Absatzes:
das Durchdringenverhältnis der Testsubstanz durch Antiaerosolmittel sollte 22 Prozent, 8 Prozent und 2 Prozent für die Produkte beziehungsweise niedrige, mittlere und hohe Leistungsfähigkeit nicht übersteigen;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
bei einem konstanten Luftstrom von 95 dm/min darf der Durchlässigkeitsfaktor der Filtermaterialien für zwei Testsubstanzen (mit flüssigen und festen dispersen Phasen) 20 Prozent, 6 Prozent und 1 Prozent für Produkte mit niedrigem, mittlerem und hohem Wirkungsgrad nicht überschreiten;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
der anfängliche Widerstand der Atemschutzausrüstung gegen den Luftstrom sollte beim Einatmen mit einem konstanten Luftstrom von 30 dm / min 60 Pa, 70 Pa und 100 Pa für die Atemschutzausrüstung entsprechend niedriger, mittlerer und hoher Effizienz nicht überschreiten; beim Ausatmen mit einem konstanten Luftstrom von 160 dm / min - 300 Pa für die Atemschutzausrüstung jeder Wirksamkeit;
wenn das Ausatmungsventil in der Filterhalbmaske vorhanden ist, muss es vor Schmutz und mechanischen Beschädigungen geschützt sein;
das Ausatmungsventil muss für die vom Hersteller angegebene Haltbarkeit der Atemschutzausrüstung funktionsfähig bleiben;
der Luftstromwiderstand beim Einatmen nach dem Abstauben der Filterhalbmaske mit Ausatmungsventilen bei einem konstanten Luftstrom von 95 dm / min sollte 400 Pa, 500 Pa und 700 Pa für Halbmasken mit niedriger, mittlerer und hoher Effizienz nicht überschreiten;
der Luftstromwiderstand der Filterhalbmaske mit Ausatmungsventilen nach dem Ausatmen sollte 300 Pa bei einem konstanten Luftstrom von 160 dm / min nicht überschreiten;
der Luftstromwiderstand beim Ein- und Ausatmen nach dem Abstauben der Filterhalbmaske ohne Ventile bei einem konstanten Luftstrom von 95 dm / min darf 500 Pa nicht überschreiten;
der Luftstromwiderstand beim Ein- und Ausatmen nach dem Abstauben der Filterhalbmaske ohne Ventile bei einem konstanten Luftstrom von 95 dm /min darf 300 Pa, 400 Pa und 500 Pa für Produkte mit niedrigem, mittlerem und hohem Wirkungsgrad nicht überschreiten;
11) in Bezug auf Anti-Aerosol-Atemschutz mit einem isolierenden Gesichtsbereich und zusätzlich zu den Anforderungen der Unterabsätze 7-9 dieses Absatzes:
der Subsaugfaktor für das Gesicht nach dem Teststoff sollte 2 Prozent für Produkte mit Halbmaske (Viertelmaske), 1 Prozent für Produkte mit Mundstück und 0,05 Prozent für Produkte mit Maske nicht überschreiten;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
der Luftstromwiderstand von Halbmasken / Viertelmasken sollte 200 Pa beim Einatmen und 300 Pa beim Ausatmen nicht überschreiten, wenn er einem pulsierenden Luftstrom von 25 Zyklen / min (2,0 dm / Hub) oder einem konstanten Luftstrom von 160 dm / min ausgesetzt ist;
die Konstruktion der Einatmungs- und Ausatmungsventile sollte die Funktion der Ausatmungsventile im Einatmungszyklus oder der Einatmungsventile im Ausatmungszyklus ausschließen;
das Ausatmungsventil muss vor Schmutz und mechanischen Beschädigungen geschützt werden;
das Ausatmungsventil muss für die vom Hersteller angegebene Haltbarkeit der Atemschutzausrüstung funktionsfähig bleiben;
der Anfangswiderstand des Antiaerosolfilters für einen konstanten Luftstrom bei 30 dm / min sollte 60 Pa, 70 Pa und 120 Pa für Produkte mit niedrigem, mittlerem und hohem Wirkungsgrad nicht überschreiten;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
die Durchlässigkeit der beiden Testsubstanzen (mit flüssigen und festen dispersen Phasen) bei einer Luftströmungsgeschwindigkeit von 95 dm/min darf 20 Prozent, 6 Prozent und 0,05 Prozent für Filter mit niedrigem, mittlerem und hohem Wirkungsgrad nicht überschreiten;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
der Luftstromwiderstand beim Ein- und Ausatmen nach dem Abstauben der Filter bei einem konstanten Luftstrom von 95 dm / min sollte 400 Pa, 500 Pa und 700 Pa für Produkte mit niedrigem, mittlerem und hohem Wirkungsgrad nicht überschreiten;
12) in Bezug auf Gasfiltergeräte des persönlichen Atemschutzes mit dem isolierenden Gesichtsteil und zusätzlich zu den Anforderungen der Unterabsätze 7-9 dieses Absatzes:
der Saug-Faktor für das Gesicht des Teststoffs Schwefelhexafluorid sollte 2 Prozent für Produkte mit einer Halbmaske (Viertelmaske), 1 Prozent für Produkte mit einem Mundstück und 0,05 Prozent für Produkte mit einer Maske nicht überschreiten;
Anforderungen an Teile des Gesichts, die in противогазовых filtrierenden Schutzausrüstung Atemschutz mit isolierenden Maskenkörper, mit Ausnahme des Koeffizienten Ansaugen ähneln den Anforderungen an Teile des Gesichts противоаэрозольных persönliche Schutzausrüstung Atemschutz;
gasfilter sind in Marken und Effizienzklassen unterteilt, abhängig von Dämpfen und Gasen gefährlicher und schädlicher Stoffe und deren Konzentrationen, vor denen sie Schutz bieten:
marke A - zum Schutz vor organischen Gasen und Dämpfen mit einem Siedepunkt von über 65 ° C;
marke B - zum Schutz vor anorganischen Gasen und Dämpfen, mit Ausnahme von Kohlenmonoxid und anderen Substanzen, die vom Hersteller angegeben werden müssen;
marke E - zum Schutz vor Schwefeldioxid und anderen sauren Gasen und Dämpfen;
marke K - zum Schutz vor Ammoniak und seinen organischen Derivaten;
marke AH - zum Schutz vor organischen Gasen und Dämpfen mit einem Siedepunkt von nicht mehr als 65 ° C;
marke SH - zum Schutz vor Kohlenmonoxid (CO) und anderen Gasen und Dämpfen, nicht in anderen Marken genannt;
marke NdR3 - zum Schutz vor Quecksilberdämpfen;
marke NOM3 - zum Schutz vor Stickoxiden;
filter der Marken NdR3 und NOM3 sollten nur hocheffizient sein;
der Anfangswiderstand der Gasfilter für den Luftstrom bei 30 dm/min darf 100 Pa, 140 Pa und 160 Pa für Filter mit niedriger, mittlerer und hoher Effizienz nicht überschreiten;
13) in Bezug auf Gas-Aerosol (kombiniert) Filtermedien des persönlichen Schutzes der Atemwege mit dem isolierenden Gesichtsteil und zusätzlich zu den Anforderungen der Unterabsätze 7-9 dieses Absatzes:
die Anforderungen an die Gesichtsteile, die in der angegebenen Art von Atemschutzgeräten verwendet werden, sind ähnlich wie die Anforderungen an die Gesichtsteile von Atemschutzgeräten für den persönlichen Atemschutz;
gasmaske (kombinierte) Filter müssen in Marken und Effizienzklassen unterteilt werden, abhängig von Aerosolen, Dämpfen und Gasen gefährlicher und schädlicher Substanzen und deren Konzentrationen, vor denen sie Schutz bieten ähnlich wie Gasmaske Filter;
der Anfangswiderstand der kombinierten Filter zum Luftstrom sollte 220 Pa, 260 Pa und 280 Pa bei 30 dm / min für niedrige, mittlere und hohe Wirkungsgrade bzw. nicht überschreiten; und 820 Pa, 980 Pa und 1060 Pa bei 95 dm / min für niedrige, mittlere und hohe Wirkungsgrade bzw. Der Anfangswiderstand der kombinierten Filter der Marken AX, SX, NOP3, HgP3 für den Luftstrom darf 260 Pa bei 30 dm/min und 980 Pa bei 95 dm/min nicht überschreiten;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
der Luftstromwiderstand der Filter nach dem Abstauben bei 95 dm/min darf 900 Pa für Produkte mit geringer Effizienz und 1060 Pa für Produkte mit mittlerer bis hoher Effizienz nicht überschreiten;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
die Durchlässigkeitsrate für die Testsubstanz beträgt 5 Prozent für Produkte mit geringer Effizienz und 2 Prozent für Produkte mit mittlerer bis hoher Effizienz;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
14) in Bezug auf Filter Selbstretter und zusätzlich zu den Anforderungen der Unterabsätze 7-9 dieses Absatzes:
universal-Filter Selbstretter sollten Schutz der Atemwege, Augen und Haut des menschlichen Kopfes bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von bis zu 98 Prozent der Aerosole unterschiedlicher Natur, Dämpfe und Gase von gefährlichen Chemikalien mindestens 4 Gruppen entsprechend den Marken der Filter (A, B, E, K) in Unterabsatz 12 dieses Artikels angegeben bieten;
spezielle Filter Selbstretter sollten den Schutz der Atmungsorgane oder der Atmungsorgane, der Augen und der Haut des menschlichen Kopfes vor einem oder mehreren schädlichen Faktoren (Substanzen) bieten;
persönliche Schutzausrüstung der Hände vor chemischen Faktoren sollte wasserdicht sein, Säure- und Alkalibeständigkeit sollte nicht mehr als 1,0 Einheiten pH sein.;
18) der Hersteller in der Betriebsunterlagen für spezielle Schutzkleidung, Filterschutzkleidung und Handschutz gegen chemische Faktoren muss die Zeit der Schutzwirkung und die Bedingungen der Anwendung (Zweck) angeben;
19) in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung der Augen (Schutzbrille) gegen chemische Faktoren:
persönliche Schutzausrüstung der Augen müssen die Anforderungen gemäß Absatz 17 4.3 dieser technischen Vorschriften der Zollunion erfüllen;
brillen Schutzbrillen sollten keine optische Wirkung haben, die eine Verschlechterung der visuellen Wahrnehmung verursacht;
die versiegelte Schutzbrille sollte die Augen vor Tropfen chemischer Produkte sowie vor Gas, Dämpfen und Aerosolen schützen;
20) der Hersteller ist in der Betriebsdokumentation an die persönliche Schutzausrüstung Augen von chemischen Faktoren muss optische Klasse, die Zeit der Schutzwirkung, Arten von Chemikalien, von denen geschützt, Ihre Konzentration und Aggregatzustand;
21) in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung der Füße (Schuhe) vor chemischen Faktoren:
Anteil der Reduktion der Festigkeit der Befestigung von unten Schuh vor den Auswirkungen von chemischen Faktoren muss mindestens 0,5, Verhältnis der Verringerung der Festigkeit ниточных Teile der Befestigungen des Oberteils der Schuhe vor der Einwirkung von chemischen Faktoren muss mindestens 0,6;
die Anforderungen an das Material der Schuhsohle, die Festigkeit der Befestigung der Schuhteile und andere Parameter sind in Unterabsatz 9 des Punktes 4.3 angegeben;
für Schuhe aus Gummi und polymeren Materialien sollte die Änderung des Volumens der Probe des Materials der Oberseite und Sohle nach der Einwirkung von aggressiven Medien (Öl, Erdölprodukte, Öle und Fette) nicht mehr als 100 Prozent betragen, die Änderung der bedingten Festigkeit nach der Einwirkung von aggressiven Medien (Säuren und Laugen) - nicht mehr als 30 Prozent;
(Der Absatz ist zusätzlich mit dem 27. November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 enthalten)
22) der Hersteller muss in der Betriebsdokumentation zu den Personenschutzmitteln der Füße vor chemischen Faktoren die Zeit der Schutzwirkung und die Bedingungen, unter denen diese Schutzwirkung erreicht wird, sowie die Lagerbedingungen angeben.
4.5. Persönliche Schutzausrüstung gegen Strahlenfaktoren (externe ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe) muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
1) in Bezug auf die allgemeinen Anforderungen an die Mittel des persönlichen Schutzes gegen Strahlungsfaktoren (externe ionisierende Strahlung und radioaktive Substanzen):
materialien der persönlichen Schutzausrüstung gegen Beta-Strahlung dürfen keine chemischen Elemente mit einer Ordnungszahl von mehr als 30 enthalten;
die Schutzkoeffizienten gegen Beta-Strahlung und weiche photonische Strahlung (60 keV) sollten mindestens 3 betragen;
die Durchlässigkeit der Selbstretter von radioaktiven Filtern bei der Konzentration von Dämpfen von Jod-131 und Methyl-Jodid 10 Ki / m sollte 2 Prozent für Produkte mit geringer Effizienz, 1 Prozent für Produkte mit mittlerer Effizienz und 0,1 Prozent für Produkte mit hoher Effizienz nicht überschreiten;
Dekontaminierungsfaktor für die Außenhülle von elastomerbeschichteten Textilien, für die Elastomer-isolierenden Materialien der Gesichts-Teile der Atemschutzausrüstung sowie für die wichtigsten Spezialschuhe und persönliche Schutzausrüstung des Kopfes, der Augen und des Gesichts muss mindestens 10% betragen;
Dekontaminierungsfaktor für die Außenhülle von Schutzanzügen mit Kunststoffbeschichtung und Folie, für die Kunststoff- und Metallmaterialien für die Gesichtsschutzteile der Atemschutzausrüstung, sowie für die Materialien der Schutzkleidung spezielle und zusätzliche spezielle Schuhe muss mindestens 20 sein;
die Materialien der Personenschutzmittel, außer der Personenschutzmittel des einmaligen Gebrauches, sollen die Schutzeigenschaften nach 5 Zyklen behalten die Verschmutzung - Dekontamination:
die Bruchlast dieser Materialien und ihre Reißfestigkeit sollten nicht um mehr als 10 Prozent reduziert werden;
die Schrumpfung der Materialien nach 5 Dekontaminierungen sollte 3,5 Prozent nicht überschreiten;
spezielle Schutzkleidung und Handschutz müssen den Anforderungen von Unterabsatz 17 Absatz 4.4 dieser technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen;
persönliche Schutzausrüstung der Augen muss den Anforderungen von Unterabsatz 19 Absatz 4.4 dieser technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen;
persönliche Schutzausrüstung Füße müssen die Anforderungen des Unterabsatzes 21 Absatz 4.4 dieser technischen Vorschriften der Zollunion erfüllen;
2) der Hersteller muss in der Betriebsdokumentation zu den Mitteln des persönlichen Schutzes gegen Strahlungsfaktoren (externe ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe) die Schutzfaktoren und die Bedingungen angeben, unter denen diese Koeffizienten erreicht werden, sowie die Mittel, Methoden und den Koeffizienten der Dekontamination (wenn die Dekontamination vom Hersteller vorgesehen ist);
3) in Bezug auf isolierende Anzüge, um die Haut und die Atmungsorgane vor radioaktiven Stoffen zu schützen:
isolierende Anzüge müssen beim Aus- und Anziehen die Gefahr einer radioaktiven Kontamination des Benutzers ausschließen;
das Design des isolierenden Anzugs, seine Passform und die Verteilung der Masse sollten die Bewegungen des Benutzers nicht um mehr als 30 Prozent in Bezug auf die Bewegungen ohne Anzug behindern oder behindern;
das Gewicht des isolierenden Anzugs ohne Atemgerät sollte 8,5 kg und mit Atemgerät - 20 kg nicht überschreiten;
isolierende Anzüge müssen einen Schutzfaktor von mindestens 2000 haben;
die Konstruktion des Isolieranzugs sollte verhindern, dass Wasser und Lösungen, die ihm durch Bewässerung für mindestens 10 Minuten zugeführt werden, in den Unteranzugsraum fließen;
die Bruchlast der Materialien, die für die Herstellung von Isolieranzügen verwendet werden, sollte nicht weniger als 150 N und für nicht aktivierbare Anzüge mindestens 60 N betragen;
die Abriebfestigkeit von Materialien, die für die Herstellung von Isolieranzügen verwendet werden, muss mindestens 1500 Zyklen betragen, und für nicht aktivierbare Anzüge mindestens 100 Zyklen;
die Biegefestigkeit von Materialien, die für die Herstellung von Isolieranzügen verwendet werden, muss mindestens 20.000 Zyklen betragen, und für nicht aktivierbare Anzüge mindestens 2000 Zyklen;
die Durchstichfestigkeit von Materialien, die zur Herstellung von Isolieranzügen verwendet werden, sollte mindestens 100 N und für nicht aktivierbare Anzüge mindestens 10 N betragen;
die Reißfestigkeit der Materialien muss mindestens 20 N für den Einzelgebrauch und mindestens 40 N für den Einzelgebrauch betragen;
die Steifigkeit der polymerbeschichteten Materialien sollte nicht mehr als 0,2 N und die Steifigkeit der Folienmaterialien bei einer Dicke von 0,25 mm betragen - nicht mehr als 0,02 N;
die Festigkeit der Nähte der Produkte sollte nicht weniger als die Festigkeit der Materialien, aus denen sie hergestellt werden, und die Festigkeit der Verbindungen eines anderen Typs - nicht weniger als 100 N;
die Haltbarkeit der Anzüge darf sich im Betrieb nicht um mehr als 25 Prozent des vom Hersteller in der Betriebsdokumentation angegebenen Wertes verschlechtern;
der Gehalt an Kohlendioxid in der eingeatmeten Luft darf 1 Prozent des Volumens nicht überschreiten;
voraussetzung für die Menge an Luft in den isolierenden Anzug zugeführt wird, muss den Anforderungen gemäß Absatz 1 4.4 dieser technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen;
bei der Verwendung von akustischen (Licht-) Alarmgeräten muss der Benutzer darauf aufmerksam gemacht werden, dass das Gerät für die Notfallversorgung der Atmung und das Verlassen des Strahlungsfaktors verwendet werden muss. Dabei sollte der Schallpegel zwischen 85 und 90 dBA im menschlichen Ohrbereich mit einem Schallfrequenzbereich zwischen 2000 und 4000 Hz liegen;
die Begrenzung der Sichtfeldfläche darf 30 Prozent nicht überschreiten. Bei der Verwendung der Gläser Schaugläser erlaubt eine Abnahme der Sehschärfe nicht mehr als 2 Zeilen оптометрической Tabelle und die mechanische Festigkeit der Gläser Schaugläser müssen den Anforderungen nach Aufprallenergie, die in den Punkten 17 und 19 Absatz 4.3 der technischen Vorschriften der Zollunion;
der Überdruck im Inneren des Isolieranzugs darf 1000 Pa im Mittelwert und 2000 Pa im Maximalwert nicht überschreiten und muss während der Anwendung dieser Art von Schutzausrüstung aufrechterhalten werden;
die Verbindung zwischen dem Anzug und dem äußeren Schlauch Kostüme für isolierende Schlauchleitungen muss empfangene Zug-Kraft 250 N. Bei der Einwirkung auf den Schlauch растягивающей Kraft von 50 N Luftstrom darf nicht sinken um mehr als 5 Prozent, und die Dehnung des Schlauches sollte nicht mehr als 200 Prozent der ursprünglichen Länge;
4) der Hersteller muss in der Betriebsdokumentation zu den Schutzanzügen der Haut und der Atemwege vor radioaktiven Stoffen den Schutzfaktor und die Bedingungen angeben, unter denen er erreicht wird, die Mittel, Methoden und den Dekontaminationsfaktor (wenn die Dekontamination vom Hersteller vorgesehen ist) sowie die Dauer des sicheren Dauerbetriebs angeben;
5) in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung der Atemwege (einschließlich Filter) von radioaktiven Stoffen:
isolierende Atemschutzgeräte müssen den Anforderungen der Unterabsätze 3, 5 und 6 des Absatzes 4.4 dieser technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen;
filtergeräte für den persönlichen Atemschutz, einschließlich radioaktiver Substanzen, müssen die Anforderungen der Unterabsätze 7-14 Absatz 4.4 dieser technischen Vorschriften der Zollunion erfüllen;
Koeffizient Schutz Filter persönliche Schutzausrüstung Atemschutz mit den vorderen teilen der Filtermedien von radioaktiven Aerosolen sollte nicht weniger als 50 und Widerstand вдоху und ausatmen - nicht mehr als 60 PA bei einer Durchflussmenge von ständigen Luftstrom von 30 L/min für противогазоаэрозольных persönliche Schutzausrüstung Atemschutz und nicht mehr als 50 PA bei einer Durchflussmenge von ständigen Luftstrom von 30 L/min für противоаэрозольных persönliche Schutzausrüstung Atemschutz;
Koeffizient Schutz Filter persönliche Schutzausrüstung Atemschutz mit facial Teile aus isolierenden Materialien von radioaktiven Aerosolen sollte nicht weniger als 500 und Widerstand вдоху und ausatmen - nicht mehr als bei einer Durchflussmenge von 200 PA ständigen Luftstrom von 30 L/min;
6) der Hersteller muss in der Betriebsdokumentation zu den Filtermitteln des persönlichen Atemschutzes gegen radioaktive Stoffe den Koeffizienten des Schutzes gegen die Aerosole und die Zeit der Schutzwirkung gegen die Gase und die Dämpfe sowie die Bedingungen angeben, unter denen diese Koeffizienten und die Zeit erreicht werden.
4.6. Persönliche Schutzausrüstung gegen niedrige Temperaturen, erhöhte Temperaturen und Wärmestrahlung muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
1) für spezielle Kleidung und persönliche Schutzausrüstung der Hände vor konvektiver Wärme, Wärmestrahlung, Kontakt mit der erwärmten Oberfläche, kurzfristiger Kontakt mit der erwärmten Oberfläche, Funken, Spritzer und Spritzer von geschmolzenem Metall:
spezielle Kleidung und persönliche Schutzausrüstung sollte die Temperatur der inneren Schicht in Absatz 4_1 Tabelle 2 Anhang N 3 zu dieser technischen Verordnung der Zollunion für die gesamte Zeit der Verwendung unter den vom Hersteller angegebenen Bedingungen zu gewährleisten, wobei:
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
der Indikator für die Übertragung von konvektiver Wärme sollte mindestens 3 Sekunden betragen, wenn der Wärmestrom von 80 kW / m durch das Material fließt, das mindestens 5 Zyklen von Waschungen (chemische Reinigungen) - Trocknern unterzogen wurde;
index übertragung der Wärmestrahlung muss mindestens 8 Sekunden beim Durchgang des wärmeflusses einer Dichte von 20 kW/m durch das Material, dessen mindestens 5 Zyklen waschen (Reinigungen) - Trockner;
Werkstoffe spezielle Kleidung und persönliche Schutzausrüstung der Hand nach nicht weniger als 5 Zyklen waschen (Reinigungen) - Trockner mit anschließender Aushärtung in der Flamme innerhalb von 30 Sekunden sollte nicht brennen, schwelen und расплавляться beim hinaustragen der Flammen, das restliche Verbrennung und Verwesung nicht erlaubt;
die Bruchlast der Verbindungsnähte muss mindestens 250 N betragen;
die Bruchlast von Geweben von Spezialkleidung und PSA Hände zum Schutz vor Funken und Spritzern von geschmolzenem Metall muss mindestens 800 N sein, die Reißlast mindestens 70 N auf der Basis und 60 N auf der Ente, PSA zum Schutz vor Strahlungswärme muss eine Beständigkeit gegen wiederholte Biegung von nicht weniger als 9000 Zyklen haben;
die Beständigkeit der in der Spezialkleidung und der persönlichen Schutzausrüstung verwendeten Materialien zum Schutz vor Funken und Spritzern von geschmolzenem Metall gegen die Wirkung des auf 80030°C erhitzten Brennelements muss mindestens 50 Sekunden für die Abdeckungen und Produkte der Schutzklasse 3 betragen; mindestens 30 Sekunden für eine Materialschicht oder mindestens 50 Sekunden für zwei Materialschichten (Grundmaterial und Schutzabdeckung) in Produkten der Schutzklasse 2;
die Beständigkeit der Materialien, die in der speziellen Kleidung verwendet werden, gegen Funken und Spritzer von geschmolzenem Metall sollte mindestens 30 Tropfen für 1 Schutzklasse betragen;
materialien, die in speziellen Kleidungsstücken und Handschutzgeräten zum Schutz vor Spritzern von geschmolzenem Metall verwendet werden, müssen dem Spritzen von geschmolzenem Metall mit einem Gewicht von mindestens 60 g für 30 Sekunden standhalten, ohne dass das Metall an der äußeren Materialschicht haftet und die Haut des Körpers des Benutzers nicht beschädigt wird;
materialien, die in speziellen Kleidungsstücken und persönlichen Handschutzmitteln zum Schutz vor Kontaktwärme verwendet werden, müssen den Kontakt mit auf 250 ° C erhitzten Oberflächen für mindestens 5 Sekunden standhalten;
2) der Hersteller muss in der Betriebsunterlagen für spezielle Kleidung und persönliche Schutzausrüstung gegen konvektive Wärme, Wärmestrahlung, Funken und Spritzer von geschmolzenem Metall den Zweck dieser persönlichen Schutzausrüstung, die Schutzklasse und den Schutzgrad, einschließlich der Grenztemperatur, angeben;
3) in Bezug auf spezielle Kleidung und persönliche Schutzausrüstung der Hände vor der Einwirkung niedriger Temperatur:
spezielle Kleidung, je nach Klima-Region, Daueraufenthalt in der Kälte, Atmungsaktivität des Obermaterials und unter Berücksichtigung der Schwere der Arbeit muss Wärmeschutzeigenschaften haben: Wärmedämmung Kit, bestehend aus speziellen Schutzkleidung, PSA Hände, PSA Kopf und PSA Füße im Bereich von 0,451 bis 0,823 ° C * m / w, oder der gesamte thermische Widerstand des Pakets spezielle Kleidung, definiert durch die Schutzklasse, sollte nicht weniger als 0,50 ° c · m / w;
die Luftdurchlässigkeit der Deckschicht oder des Pakets von Kleidungsmaterialien sollte 40 dm / m · s nicht überschreiten;
4) der Hersteller muss in der Betriebsdokumentation zu den Personenschutzmitteln gegen die Einwirkung der niedrigen Temperatur die Betriebsbedingungen in den empfohlenen Klimazonen (Regionen) angeben;
5) autonome Wärmequellen, die unter der Oberbekleidung und in Schuhen platziert werden, für die gesamte vom Hersteller angegebene Arbeitszeit sollten keine Bedingungen für die Erhöhung der Oberflächentemperatur der menschlichen Haut mehr als + 40 ° C schaffen, während die Arbeitsfläche der Wärmequelle nicht mehr als + 65 ° C erhitzt werden sollte;
6) der Hersteller ist in der Betriebsdokumentation autonome Quelle der Wärme, размещаемому unter der Kleidung und in den Schuhen, muss seine thermische Parameter auf der Oberfläche der Wärmequelle (nominal, minimale und maximale Temperatur), Betriebszeit Quelle und die Bedingungen, unter denen diese Parameter erreicht werden;
7) in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung der Füße (Schuhe) vor erhöhten und (oder) niedrigen Temperaturen, Kontakt mit der erwärmten Oberfläche, Funken und Spritzer von geschmolzenem Metall:
die Schuhe sollten verhindern, dass Funken und Spritzer von geschmolzenem Metall eindringen und gegen kurze Exposition gegenüber offenen Flammen resistent sind;
der Koeffizient der Verringerung der Festigkeit der Befestigung der Teile der Unterseite der Schuhe Nagel Befestigungsmethode von der Einwirkung von erhöhten Temperaturen bis + 150 ° C sollte nicht weniger als 0,85;
schuhe, die für den Einsatz bei niedrigen Temperaturen bestimmt sind, müssen ihre Schutzeigenschaften im vom Hersteller angegebenen Temperaturbereich (Klimazone) für die gesamte regulatorische Lebensdauer beibehalten;
die Anforderungen an das Material der Schuhsohle, die Festigkeit der Befestigung der Schuhteile und andere Parameter sind in Unterabsatz 9 des Punktes 4.3 angegeben;
die Festigkeit der Befestigung der unteren Teile mit der Oberseite des Schuhs sollte mindestens 120 N / cm betragen;
das Material der Schuhsohle sollte eine Temperaturbeständigkeit von mindestens 160 ° C aufweisen;
8) der Hersteller in der Bedienungsanleitung zu den Mitteln des persönlichen Schutzes der Füße (Schuhe) vor erhöhten und (oder) niedrigen Temperaturen, Kontakt mit der erwärmten Oberfläche, Funken und Spritzer von geschmolzenem Metall muss die Schutzeigenschaften und die Bedingungen der Anwendung (Zweck) angeben;
9) in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung des Kopfes, bei erhöhten und (oder) niedrigen Temperaturen (Schutzhelme) verwendet:
schutzhelme sollten verhindern, dass geschmolzenes Metall durch das Gehäuse des Helms eindringt (das Gehäuse darf nach 5 sek. nach Kontakt mit geschmolzenem Metall oder offener Flamme nicht entzündet werden);
Schutzhelme, die für den Betrieb bei erhöhten und (oder) niedrigen Temperaturen bestimmt sind, müssen ihre Schutzeigenschaften im vom Hersteller angegebenen Temperaturbereich der Umgebungsluft beibehalten;
Schutzhelme für mechanische Eigenschaften, Perforationswiderstand und Dämpfung müssen den Anforderungen gemäß Absatz 13 4.3 dieser technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen;
10) der Hersteller in der Betriebsdokumentation zu den Mitteln des persönlichen Schutzes des Kopfes vor den erhöhten und (oder) den abgesenkten Temperaturen muss die Schutzeigenschaften und die Bedingungen der Anwendung (die Bestimmung) angeben;
11) in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung der Augen (Schutzbrille) und des Gesichts (Schutzbrille) gegen Spritzer von geschmolzenem Metall und heiße Partikel:
der minimale Sichtbereich des Gesichtsschutzes entlang der vertikalen Mittellinie muss mindestens 150 mm betragen;
persönliche Schutzausrüstung der Augen (Schutzbrille) und Personen (Schutzbrillen) müssen die Anforderungen der Unterabsätze 17 und 19 des Absatzes 4.3 dieser technischen Vorschriften der Zollunion erfüllen;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
bei der Prüfung von geschlossenen Schutzbrillen und Schutzbrillen auf Beständigkeit gegen das Eindringen von heißen Feststoffen für mindestens 7 s sollte nicht vollständig eindringen in die Schauglas-Schutzbrille, sowie alle Arten von Rahmen und für mindestens 5 s - in die Schauglas-Schutzbrillen;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
brillen, die das Infrarot des Spektrums reflektieren, müssen im Wellenlängenbereich von 780 nm bis 2000 nm einen spektralen Reflexionskoeffizienten von mehr als 60 Prozent aufweisen;
die Dicke der Schaugläser muss mindestens 1,4 mm betragen;
12) der Hersteller muss in der Betriebsdokumentation für den persönlichen Schutz der Augen und des Gesichts gegen das Spritzen von geschmolzenem Metall und heißen Partikeln die Schutzeigenschaften und die Einsatzbedingungen (Zweck) angeben.
4.7. Persönliche Schutzausrüstung gegen thermische Gefahren des Lichtbogens, nichtionisierende Strahlung, Stromschlag und statische Elektrizität müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
1) in Bezug auf spezielle Schutzkleidung vor thermischen Risiken des Lichtbogens:
kleidung zum Schutz vor den thermischen Risiken des Lichtbogens sollte komplett mit Unterwäsche, PSA Kopf, Gesicht, Hände, Füße verwendet werden;
der Schutzgrad der Kleidung, die nach 5 Zyklen von Waschungen (chemische Reinigungen) - Trocknern vor thermischen Risiken des elektrischen Lichtbogens geschützt ist, sollte nach 50 Zyklen von Waschungen (chemische Reinigungen) - Trocknern nicht um mehr als 5 Prozent des ursprünglichen Niveaus sinken;
materialien von speziellen Schutzkleidung gegen thermische Risiken des Lichtbogens müssen Abriebfestigkeit seroschinelnym Tuch mindestens 4000 Zyklen, Bruchlast mindestens 800 N, reißen Last mindestens 40 N, Luftdurchlässigkeit mindestens 30 dm · m * s haben;
die Bruchlast der Nähte der Produkte muss mindestens 250 N betragen;
die für die Herstellung von speziellen Schutzkleidung gegen thermische Gefahren des Lichtbogens verwendeten Verschlüsse müssen so konstruiert sein, dass sie nach thermischer Einwirkung nicht spontan geöffnet werden können;
die hitzebeständigen Eigenschaften der speziellen Schutzkleidung gegen thermische Gefahren des Lichtbogens müssen für die vom Hersteller festgelegte Haltbarkeit unter den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen ohne zusätzliche Maßnahmen seitens des Benutzers aufbewahrt werden;
2) der Hersteller muss in der Betriebsunterlagen für spezielle Schutzkleidung gegen thermische Gefahren des Lichtbogens den Grenzwert der einfallenden Energie angeben, die zu Verbrennungen zweiten Grades führen kann, den Bereich und die Bedingungen der Anwendung (Zweck) sowie die Anforderungen für die Pflege solcher Spezialkleidung;
3) in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung gegen die thermischen Risiken des Lichtbogens (Schutzschirme):
die Schutzschirme dürfen keine leitenden Vorsprünge aufweisen, die Schaugläser der Schutzschirme müssen mindestens 1,4 mm dick sein und der Sichtbereich des Schauglases im Rahmen entlang der mittleren vertikalen Linie des Schutzschirms sollte mindestens 150 mm betragen.;
die Abschirmung muss aus einem Gorenje Material bestehen, dessen Brenngeschwindigkeit 1,25 mm/s nicht überschreiten darf;
der Gesichtsschutz sollte das Gesicht von vorne und von den Seiten schützen;
die Außenseite des Schauglases muss eine hitzebeständige Umrandung aufweisen, um ein Feuer zu verhindern, wenn sich ein Lichtbogen bildet;
schauglas Schutzschild sollte in jeder Position der Gesichtsschutz gehalten werden, bieten Schutz vor UV-Strahlung mit einer Wellenlänge von nicht weniger als 313 nm, Schutz vor Infrarot-Strahlung - in Übereinstimmung mit Absatz 11 4.6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion und haben eine Beständigkeit gegen einen einzelnen Schlag mit einer kinetischen Energie von nicht weniger als 0,6 J, und bei stoßfesten Ausführung - nicht weniger als 1,2 J, wenn High-Speed-Partikel Schutzschirme ausgesetzt sind, müssen die Anforderungen des Unterabsatzes 19 Punkt 4.3 dieser technischen Vorschriften der Zollunion erfüllen;
4) der Hersteller muss in der Betriebsdokumentation zu den Mitteln des persönlichen Schutzes der Person vor den thermischen Gefahren des Lichtbogens die Schutzeigenschaften und die Bedingungen der Anwendung (die Bestimmung) angeben;
5) in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung der Füße (Schuhe), die mit Kleidung zum Schutz vor den thermischen Risiken des Lichtbogens verwendet werden:
die Schuhsohle sollte öl- und benzbeständige Eigenschaften haben und den Auswirkungen der Temperatur nicht unter + 300 ° C mindestens 60 c standhalten, die Zeit wird durch die Testmethoden bestimmt;
die Zehe des Schuhs sollte Schutz vor Stößen mit einer Energie von mindestens 5 J bieten;
schuhe sollten keine Metallteile enthalten, alle Nähte sollten mit hitzebeständigen Fäden genäht werden, als Winterschuh-Isolierung ist die Verwendung von natürlichem Fell oder künstlichen feuerfesten Dämmstoffen erlaubt;
anforderungen an das Material der Schuhsohle, die Festigkeit der Befestigung der Schuhteile und andere Parameter sind in Unterabsatz 9 Punkt 4.3 dieser technischen Vorschriften der Zollunion angegeben;
6) der Hersteller muss in der Betriebsdokumentation zu den Mitteln des persönlichen Schutzes der Füße vor den thermischen Gefahren des Lichtbogens die Schutzeigenschaften und die Bedingungen der Anwendung (die Bestimmung) angeben;
7) unterwäsche hitzebeständig, Handschuhe hitzebeständig und hitzebeständig Unterlagen gegen thermische Gefahren des Lichtbogens sollte den Benutzer vor Verbrennungen zweiten Grades zu schützen, aus einem feuerfesten Material mit hitzebeständigen Eigenschaften in Absatz 1 Absatz 4.6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion angegeben hergestellt werden, dürfen nicht brennen, schmelzen und schwelen nach der Exposition gegenüber offenen Flammen für 10 s, sollte die Beständigkeit gegen offene Flammen nach 5 Waschungen (chemische Reinigungen);
8) der Hersteller muss in der Betriebsunterlagen für die Bettwäsche mit temperaturbeständigen, hitzebeständigen Schutzschläuchen und thermischen Schutzhandschuhen gegen die thermischen Gefahren des Lichtbogens die Schutzeigenschaften und die Einsatzbedingungen (Zweck) angeben;
9) in Bezug auf spezielle Kleidung und andere persönliche Schutzausrüstung gegen elektrischen Schlag, die Einwirkung von elektrostatischen, elektrischen und elektromagnetischen Feldern, sowie persönliche Schutzausrüstung gegen die Einwirkung von statischer Elektrizität:
spezielle Kleidung und andere persönliche Schutzausrüstung sollten nicht mehr als 15 kV/m elektrifizierbar sein und den Benutzer vor elektrischen Schlägen sowie vor Einwirkung von elektrostatischen, elektrischen oder elektromagnetischen Feldern mit einer Intensität, die die Grenzwerte überschreitet, schützen;
der Dämpfungsfaktor der Intensität des elektrostatischen, elektrischen oder elektromagnetischen Feldes im Betriebsbereich der Frequenzen muss mindestens 30 sein;
spezielle Kleidung zum Schutz gegen die Einwirkung von elektrostatischen, elektrischen und elektromagnetischen Feldern muss seine Schutzeigenschaften während der gesamten Lebensdauer behalten;
der elektrische Widerstand der leitenden Teile der speziellen Kleidung zum Schutz vor der Einwirkung von elektrischen oder elektromagnetischen Feldern sollte 10 Ohm nicht überschreiten;
diese spezielle Kleidung muss aus Baumwollgewebe Polsterung, die den Körper des Benutzers von leitfähigen Stoff und Metallteilen isoliert haben;
materialien dieser speziellen Kleidung müssen Beständigkeit gegen mechanische Belastungen und Luftdurchlässigkeit in Absatz 1 des Absatzes 4.7 dieser technischen Vorschriften der Zollunion angegeben haben;
die Verschlüsse, die für die Herstellung von Spezialkleidung verwendet werden, sollten einen zuverlässigen elektrischen Kontakt der Komponenten solcher Kleidung gewährleisten und ein spontanes Öffnen verhindern;
diese spezielle Kleidung sollte die Temperatur der inneren Schicht nicht mehr als + 40 ° C für die gesamte Zeit ihrer Verwendung unter den vom Hersteller angegebenen Bedingungen gewährleisten;
für die Herstellung von Personenschutz gegen statische Elektrizität sollten Materialien mit einem spezifischen elektrischen Oberflächenwiderstand von nicht mehr als 10 Ohm verwendet werden;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
abschirmung PSA sollte Schutz gegen elektrischen Schlag durch den menschlichen Körper zum Zeitpunkt der Berührung der abgeschalteten elektrischen Geräten, die unter Spannung durch elektromagnetische oder elektrostatische Weise und mit einem Wert von mehr als 25 V;
Abschirmung PSA sollte den menschlichen Körper vor einem elektrischen Schlag durch Bypass-Strom durch den menschlichen Körper durch galvanische verwandte Elemente elektrisch leitende spezielle Schutzkleidung, Schuhe und Handschutz zu schützen;
der Wert des elektrischen Stroms, der durch den Körper einer Person fließt, die in Abschirmungs-PSA gekleidet ist, sollte den Grenzwert für die industrielle Frequenz - 6 mA nicht überschreiten;
der elektrische Widerstand der abschirmenden Kleidung, die Teil der Shunt PSA ist, sollte 10 Ohm nicht überschreiten, der Widerstand der Handschutz - nicht mehr als 30 Ohm;
handschutz, Schuhe und Kleidung, die in der Abschirmung PSA enthalten sind, müssen den menschlichen Körper von den elektrisch leitenden Elementen isoliert haben der elektrische Widerstand zwischen dem leitenden Element der persönlichen Schutzausrüstung gegen statische Elektrizität und der Erde sollte von 10 bis 10 Ohm betragen;
der elektrische Widerstand zwischen der Unterlage und der Laufseite der Schuhsohle sollte zwischen 10 und 10 Ohm liegen;
der Widerstand zwischen einer Person, die ein PSA-Kit zum Schutz vor statischer Elektrizität trägt, und der Erde muss mindestens 10 Ohm betragen;
antielektrostatische Ringe und Armbänder sollten einen elektrischen Widerstand in der Mensch-Erde-Schaltung von 10 bis 10 Ohm liefern;
persönliche Schutzausrüstung von statischer Elektrizität Auftritt ausschließen müssen statischer Funkenbildung mit einer Energie von mehr als 40 Prozent der minimalen Energie-Zündung Umwelt, oder mit der Menge an Ladung pro Impuls von mehr als 40 Prozent brennbares Werte Ladung pro Impuls für die Umwelt;
materialien, die die elektrostatische Ladung abführen, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen: Halbwertdämpfung - weniger als 4 s oder Abschirmungsfaktor S - mehr als 0,2;
(Der Absatz ist zusätzlich mit dem 27. November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 enthalten)
10) der Hersteller muss in der Betriebsunterlagen für spezielle Kleidung und andere persönliche Schutzausrüstung gegen elektrischen Schlag, elektrostatische, elektrische und elektromagnetische Felder sowie persönliche Schutzausrüstung gegen statische Elektrizität die Grenzwerte für einfallende elektrostatische, elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder angeben, bei denen die Einhaltung der gesetzten Grenzwerte der Exposition gegenüber dem Benutzer gewährleistet ist, der Dämpfungsfaktor des Feldes im Betriebsbereich der Frequenzen, anwendungsbereich und -bedingungen (Zweck) und Pflegeanforderungen für solche Spezialkleidung;
11) in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung der Augen (Schutzbrille) und des Gesichts (Schutzbrille) gegen die Einwirkung des elektromagnetischen Feldes:
anforderungen an die optischen Indikatoren dieser persönlichen Schutzausrüstung sind in den Absätzen 17 und 19 Abschnitt 4.3 dieser technischen Vorschriften der Zollunion;
persönliche Augen- und Gesichtsschutzausrüstung muss Augen- oder Gesichtsschutz an der Vorderseite und an den Seiten bieten;
die angegebenen persönlichen Schutzausrüstung muss einen Mindestabsichtbereich entlang der vertikalen Mittellinie von mindestens 150 mm aufweisen;
glas (Glas) muss farblos sein, Schutz vor elektromagnetischem Feld bieten und Stoßfestigkeit mit einer kinetischen Energie von nicht weniger als 1,2 J haben;
12) der Hersteller in der Betriebsdokumentation zu den Mitteln des persönlichen Schutzes der Augen und der Person vor der Einwirkung des elektromagnetischen Feldes muss die Intensität des elektromagnetischen Feldes angeben, von dem der Schutz gewährleistet ist, und die Bedingungen, unter denen dieser Schutz erreicht wird;
13) in Bezug auf dielektrische persönliche Schutzausrüstung gegen die Einwirkung von elektrischem Strom (dielektrische Handschuhe, Bots und Galoschen dielektrisch):
persönliche Schutzausrüstung gegen elektrischen Strom müssen aus dielektrischen Materialien hergestellt werden, die die Schutzeigenschaften unter Einhaltung der vom Hersteller vorgesehenen Einsatzbedingungen während der gesamten Lebensdauer beibehalten;
dielektrische persönliche Schutzausrüstung gegen die Einwirkung von elektrischem Strom muss dicht sein und beständig gegen äußere mechanische und chemische Faktoren sowie Feuchtigkeit sein und seine Schutzeigenschaften während des Betriebs bewahren;
der maximale Leckstromwert für dielektrische persönliche Schutzausrüstung darf 9 mA nicht überschreiten;
schuhe sollten eine isolierende Polsterung aus Baumwollgewebe haben;
der elektrische Widerstand der dielektrischen Spezialkleidung sollte mindestens 4 kΩ, dielektrische Stiefel und Überschuhe - nicht weniger als 2 kΩ, dielektrische Schuhe - nicht weniger als 4 kΩ, für dielektrische Handschuhe Leckstrom bei einer bestimmten Spannung sollte 9 mA nicht überschreiten;
persönliche Schutzausrüstung gegen elektrischen Strom muss mit der in den Vorschriften zur elektrischen Sicherheit vorgesehenen Periodizität überprüft werden, die auch vom Hersteller in der Produktdokumentation angegeben ist;
14) der Hersteller muss in der Betriebsdokumentation zu den dielektrischen Mitteln des persönlichen Schutzes gegen die Einwirkung des elektrischen Stroms den Zweck und die Bedingungen der Anwendung (die Bestimmung), sowie das Ablaufdatum, die Fristen der letzten und folgenden Überprüfungen des Produktes angeben.
4.8. In Bezug auf Kleidung spezielle signal erhöhte Sichtbarkeit:
1) spezielle Signalkleidung mit hoher Sichtbarkeit sollte mit fluoreszierenden und reflektierenden Materialien mit einer Fläche von Signalelementen aus fluoreszierendem Material von nicht weniger als 0,14 m, aus reflektierendem Material - nicht weniger als 0,10 m und für das kombinierte Material - nicht weniger als 0,20 m hergestellt werden;
bei 12' Betrachtungswinkel und 5° Beleuchtungswinkel muss der Reflexionswert von reflektierenden Materialien mindestens 250 cd/(lux·m) für Materialien der 1. Klasse, 330 cd/(Lux·m) für Materialien der 2. Klasse und 65 cd/(Lux·m) für kombinierte Materialien betragen;
die Farbeigenschaften von Hintergrund- und kombinierten Materialien müssen im Farbkoordinatenbereich liegen:
für fluoreszierenden gelb (0,387; 0,610-0,356; 0,494-0,398; 0,452-0,460; 0,540);
für orange fluoreszierenden (0,610; 0,390-0,535; 0,375-0,570; 0,340-0,655; 0,344);
für rot fluoreszierenden (0,655; 0,344-0,570; 0,340-0,595; 0,314-0,690; 0,310).
Der Helligkeitsfaktor von Hintergrund- und kombinierten Materialien muss mindestens so hoch sein:
für gelb fluoreszierende - 0,76;
für orange fluoreszierende - 0,40;
für rot fluoreszierende - 0,25.
Bei der Ausführung der Signalelemente in Form von Streifen müssen sie mindestens 50 mm breit sein, und ihre Anordnung sollte eine visuelle Bezeichnung für den menschlichen Körper liefern;
die Materialien der Kleidung der speziellen Signalisierung der erhöhten Sichtbarkeit sollen die retroreflektierenden Eigenschaften während der vom Hersteller festgelegten Frist ihres Betriebes behalten;
2) der Hersteller muss in der Betriebsdokumentation für die Kleidung der speziellen signalhohen Sichtbarkeit den Zweck, die Schutzklasse der Kleidung und die Schutzklasse des reflektierenden Materials angeben.
4.9. Umfassende persönliche Schutzausrüstung muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
1) der Hersteller muss die Anforderungen für jede Komponente der komplexen persönlichen Schutzausrüstung gemäß dieser technischen Verordnung der Zollunion und für jedes Mittel des persönlichen Schutzes einzeln in seiner Zusammensetzung enthalten erfüllen;
2) die Komponenten, die an komplexe persönliche Schutzausrüstung angeschlossen werden, dürfen die Schutz- und Leistungseigenschaften anderer Komponenten nicht beeinträchtigen. Die Besonderheiten der Schutzausrüstung bei der gemeinsamen Nutzung sind vom Hersteller in der Dokumentation zum Produkt mit den notwendigen Kennziffern der Sicherheit anzugeben;
3) über die Änderung der ergonomischen Eigenschaften von komplexen persönlichen Schutzausrüstungen je nach ihrer Ausstattung muss der Hersteller in der Betriebsdokumentation des Produkts mit der Angabe von Indikatoren angeben;
4) die Zuverlässigkeit der Verbindung von Komponenten von komplexen persönlichen Schutzausrüstung sollte den sicheren Betrieb des Produkts für die ganze Zeit der Schutzwirkung seiner Komponenten gewährleisten;
5) die Konstruktion der Verbindungseinheiten (Befestigung) der Komponenten der komplexen persönlichen Schutzausrüstung darf nicht zulassen, dass diese Komponenten auf andere Weise als die vom Hersteller vorgesehene Methode befestigt werden;
6) der Hersteller muss in der Betriebsunterlagen für komplexe persönliche Schutzausrüstung zusätzlich zu den in den Absätzen 2) und 3) dieses Absatzes genannten Informationen die Schutzeigenschaften und Anwendungsbedingungen (Zweck) angeben.
4.10. Die Kennzeichnung der persönlichen Schutzausrüstung (ausgenommen dermatologische Schutzausrüstung) muss den folgenden Anforderungen entsprechen:
1) jede Einheit der persönlichen Schutzausrüstung, einschließlich der austauschbaren Komponenten des Produkts, muss gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung wird direkt auf das Produkt und auf die Verbraucherverpackung aufgetragen. Die Kennzeichnung auf der Verbraucherverpackung darf nicht angewendet werden, wenn die Verpackung transparent ist und eine Lesbarkeit und Lesbarkeit der auf dem Produkt aufgetragenen Markierung gewährleistet.
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
Wenn die Markierung nicht direkt auf das Produkt aufgetragen werden kann, wird sie auf das schwer zu entfernende Etikett aufgetragen, das am Produkt angebracht ist. Wenn das Produkt nicht vollständig markiert werden kann, dürfen keine Informationen in der Kennzeichnung aufgetragen werden, sofern die entsprechenden Informationen auf der individuellen Verpackung des Produkts und auf dem am Produkt befestigten schwer zu entfernenden Etikett angebracht sind.
Für Schallschutzeinsätze und PSA-Augen dürfen nur einzelne Verpackungen markiert werden. Auf der PSA vom Fallen oder der Rettung aus der Höhe und der PSA mit dem isolierenden oder filterenden Gesichtsteil darf die Markierung nur auf die individuelle Verpackung, und in ihrer Abwesenheit - auf die Gruppenverpackung unter der Bedingung der Markierung aller Komponenten aufzutragen;
2) die Kennzeichnung, angewendet, um direkt auf das Produkt oder auf трудноудаляемую Etikett und Produkt enthalten sollte:
produktbezeichnung (falls vorhanden - Modell, Code, Artikelbezeichnung);
der Name des Herstellers und/oder sein Warenzeichen (falls vorhanden);
Schutzeigenschaften;
größe (wenn vorhanden);
die Bezeichnung dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die Anforderungen der persönlichen Schutzausrüstung entsprechen muss;
einheitliches Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion;
herstellungsdatum (Monat, Jahr) oder Verfallsdatum, falls festgelegt;
informationen über die Klasse des Schutzes und der Klimazone in Übereinstimmung mit Tabelle 3 Anhang N 3 dieser technischen Vorschriften der Zollunion bestimmt und in dem persönliche Schutzausrüstung (falls erforderlich) verwendet werden kann;
informationen zu Pflegemethoden und Entsorgungsanforderungen für persönliche Schutzausrüstung;
informationen über das Dokument, nach dem die persönliche Schutzausrüstung hergestellt wird;
andere Informationen gemäß der Herstellerdokumentation;
3) Informationen aufgebracht werden muss jedem geprägte Art und Weise (einschließlich Stanzen, Siebdruck, graviert, Druckguss, Stanzen) oder трудноудаляемой Farbe direkt auf das Produkt oder auf трудноудаляемую Etikett zum Produkt. Es sind Informationen in Form von Piktogrammen zulässig, die als Gefahrenindikatoren oder als Einsatzgebiete von Personenschutzmitteln verwendet werden können. Die Informationen sollten leicht lesbar sein, bei der Lagerung, dem Transport, dem Verkauf und der Verwendung der Produkte für den beabsichtigten Zweck während der gesamten Haltbarkeit, Lebensdauer und/oder Garantiezeit der Lagerung stehen;
4) die Markierung, die auf die Verpackung des Produkts aufgetragen wird, muss Folgendes enthalten:
produktbezeichnung (falls vorhanden - Modell, Code, Artikelbezeichnung);
name des Herstellers;
name, Anschrift und Handelsmarke (falls vorhanden) des Herstellers;
die Bezeichnung dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die Anforderungen der persönlichen Schutzausrüstung entsprechen muss;
größe (wenn vorhanden);
schutzeigenschaften des Produkts;
methoden der Pflege des Produkts (falls erforderlich);
das Herstellungsdatum und /oder das Ablaufdatum des Verfallsdatums, falls installiert;
haltbarkeit für persönliche Schutzausrüstung, die während der Lagerung Schutzeigenschaften verliert;
einheitliches Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion;
der Wert des gefährlichen oder schädlichen Faktors, der die Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung einschränkt (falls vorhanden);
Nutzungsbeschränkungen aufgrund des Alters, der Gesundheit und anderer physiologischer Merkmale der Benutzer;
informationen über die Klasse des Schutzes und der Klimazone in Übereinstimmung mit Tabelle 3 Anhang N 3 dieser technischen Vorschriften der Zollunion bestimmt, und in dem persönliche Schutzausrüstung verwendet werden kann (falls erforderlich);
informationen über das Dokument, nach dem die persönliche Schutzausrüstung hergestellt wird;
andere Informationen gemäß der Herstellerdokumentation.
4.11. Kennzeichnung und Operational Dokumente in russischer Sprache und mit den entsprechenden Anforderungen in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten auf der staatlichen (öffentlichen) Sprache (N) des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet die Produkte verkauft werden. Handelsname, eingetragenes Warenzeichen, Typ, Marke, Modell, Artikelnummer oder Produktcode, Name des ausländischen Herstellers und seinen Aufenthaltsort können mit den Buchstaben des lateinischen Alphabets aufgetragen werden. Bei Bedarf ist eine zusätzliche Kennzeichnung in anderen Sprachen zulässig, sofern der Inhalt mit dem Text identisch ist.
November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 in Kraft gesetzt. - Siehe vorherige Ausgabe)
4.12. Die Kennzeichnung der persönlichen Schutzausrüstung muss lesbar, leicht lesbar und auf der Oberfläche der Produkte (Etiketten, Verpackungen) aufgebracht sein, die für die Inspektion ohne Entfernen der Verpackung, Demontage oder Verwendung von Werkzeugen zugänglich sind.
4.13. Hinweise zur Bedienung der Personenschutzmittel sind in der Betriebsunterlagen der Personenschutzmittel enthalten und müssen Folgendes enthalten:
1) anwendungsbereich;
2) beschränkungen der Verwendung von persönlichen Schutzausrüstung nach Expositionsfaktoren, sowie nach Alter und Gesundheitszustand der Benutzer (falls vorhanden);
3) verfahren zur Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen (für persönliche Schutzausrüstungen komplexer Konstruktion);
4) anforderungen an die Qualifikation des Benutzers, das Verfahren für die Zulassung zur Verwendung von persönlichen Schutzmitteln (falls vorhanden);
5) art der persönlichen Schutzausrüstung gemäß Anhang 1 dieser technischen Vorschriften der Zollunion;
6) bezeichnung der persönlichen Schutzausrüstung;
7) indikatoren der Schutz- und Betriebseigenschaften der persönlichen Schutzausrüstung gemäß den Anforderungen an die Informationen für den Käufer (Benutzer) und die Bedingungen, unter denen diese Indikatoren erreicht werden;
8) informationen über die sichere Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung;
9) verfahren für die Wartung und regelmäßige Kontrollen der persönlichen Schutzausrüstung (falls erforderlich);
10) informationen über die Höhe der persönlichen Schutzausrüstung in Maßeinheiten in den Mitgliedstaaten der Zollunion (falls vorhanden) verwendet;
11) regeln, Bedingungen und Fristen der Lagerung von persönlichen Schutzausrüstung;
12) anforderungen an den sicheren Transport von persönlichen Schutzausrüstungen (wenn solche Anforderungen vorliegen);
13) anforderungen an die Entsorgung der persönlichen Schutzausrüstung (wenn solche Anforderungen vorliegen);
14) ein einziges Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion;
15) die Bezeichnung dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die Anforderungen der persönlichen Schutzausrüstung entsprechen muss;
16) der Name des Herstellers und der Name des Herstellers, seine juristische Adresse;
17) informationen über das Dokument, nach dem die persönliche Schutzausrüstung hergestellt wird;
18) herstellungsdatum und /oder Haltbarkeit oder Verfallsdatum, wenn festgelegt, erlaubt die Angabe der Haltbarkeit mit der obligatorischen Angabe von Informationen über den Ort der Anwendung und das Verfahren zur Bestimmung des Herstellungsdatums oder des Ablaufs der Haltbarkeit;
19) haltbarkeit für persönliche Schutzausrüstung, die Schutzeigenschaften während der Lagerung verlieren;
20) gewährleistung des Herstellers bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Produkts.
4.14. Persönliche Schutzausrüstung Dermatologie muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
1) persönliche Schutzausrüstung dermatologische, im Umlauf in der einheitlichen Zollgebiet der Zollunion, bei bestimmungsgemäßer Verwendung darf nicht Schaden für das Leben und die menschliche Gesundheit und haben eine gezielte Wirksamkeit gegen die Auswirkungen von spezifischen schädlichen Produktionsfaktoren;
2) die Sicherheit der dermatologischen Schutzausrüstung wird durch eine Reihe von Anforderungen an die Zusammensetzung, mikrobiologische Indikatoren, den Gehalt an toxischen Elementen, toxikologische Sicherheit, klinische und Laborsicherheit, Verbraucherverpackungen und Informationen für Verbraucher (Käufer und Benutzer) gewährleistet.;
3) als Bestandteile der dermatologischen Schutzausrüstung ist es verboten, Silikone, mineralische Schleifmittel, brennbare, flüchtige, organische Lösungsmittel in einer Menge von mehr als 10 Prozent für jeden Stoff, sowie Substanzen, die für die Verwendung als Inhaltsstoffe von Parfümerie- und Kosmetikprodukten verboten sind, zu verwenden;
4) als Bestandteile der dermatologischen Schutzmittel dürfen Farbstoffe und Salze von Farbstoffen, Konservierungsstoffe, UV-Filter und andere Substanzen, die für die Verwendung als Inhaltsstoffe von Parfümerie- und Kosmetikprodukten zugelassen sind, verwendet werden;
5) persönliche Schutzausrüstung dermatologische mit antibakterieller Wirkung sollte antibakterielle (antimikrobielle) Aktivität gegen gramnegative Bakterien und grampositive Bakterien - Erreger von Infektionskrankheiten (Sanitär-indikative Arten - Escherichia coli, Staphylococcus aureus);
6) dermatologische Schutzausrüstung mit antimykotischer Wirkung sollte antimykotische (fungizide) Aktivität gegen die Erreger von Infektionen haben - Dermatophytien-T, Candidiasis, andere pathogene Pilze-Dermatophyten (Sanitär-indikativ - Candida albicans);
7) persönliche Schutzausrüstung dermatologische gegen niedrige Temperaturen (Cremes für Hände und Gesicht von Erfrierungen) sollten gegen niedrige Temperaturen beständig sein und mindestens 3 Zyklen von Einfrieren und Auftauen (von -20 ° C bis + 20 ° C) standhalten, sollten sich nicht lösen und ihre organoleptischen und physikalisch-chemischen Eigenschaften ändern. Diese Mittel gegen die Einwirkung von niedrigen Temperaturen sollten keine Filme auf der Haut bilden und den normalen Gasaustausch verhindern, die minimale Anwendungstemperatur sollte in der Kennzeichnung angegeben werden;
8) die Gesamtzahl der mesophilen aeroben und optional anaeroben Bakterien in 1 g oder 1 cm dermatologischen Schutzausrüstung sollte 1000 koloniebildende Einheiten nicht überschreiten;
9) die Anzahl der Hefe, Hefe-ähnliche und Schimmelpilze in 1 g oder in 1 cm dermatologischen Schutzausrüstung sollte 100 koloniebildende Einheiten nicht überschreiten;
10) enterobakterien und pathogene Staphylokokken sollten nicht in 1 g oder in 1 cm Produkte definiert werden;
11) pseudomonas aeruginosa in dermatologischen Schutzmitteln sollte fehlen;
12) dermatologische persönliche Schutzausrüstung erlaubt Arsengehalt von nicht mehr als 5 mg / kg, Blei - nicht mehr als 5 mg / kg und Quecksilber - nicht mehr als 1 mg / kg;
13) persönliche Schutzausrüstung dermatologische sollte keine hautresorptive, reizende und sensibilisierende Wirkung haben;
14) die Verwendung von persönlichen Schutzmitteln dermatologischen regenerierenden, reduzierenden und reinigenden Typ unter den Bedingungen der Exposition gegenüber radioaktiven Substanzen und ionisierenden Strahlung ist nicht erlaubt.
4.15. Die Kennzeichnung der dermatologischen persönlichen Schutzausrüstung muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
1) die Kennzeichnung der dermatologischen Schutzausrüstung wird direkt auf die Verbraucherverpackung des Produkts aufgetragen, und (oder) die Verpackung des Produkts, und (oder) das Etikett und (oder) das Etikett, in der für eine bestimmte PSA angenommenen Weise, und muss enthalten:
der Name und die Bestimmung des Mittels, dabei ist es in der Benennung nicht erlaubt, anzugeben, dass es sich um ein Produkt des Typs anderer bekannter Produkte handelt;
name des Herstellers und seinen Sitz, Name des Landes und /oder des Ursprungsortes der Produkte sowie Name und Ort des Antragstellers (wenn dieser nicht der Hersteller ist);
nettogewicht, Nennvolumen, Menge;
chargencode vom Hersteller zugewiesen;
Zutatenliste;
haltbarkeit (ab Herstellungsdatum);
einheitliches Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion;
die Bezeichnung dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die Anforderungen, die persönliche Schutzausrüstung dermatologische entsprechen müssen;
informationen zur richtigen Anwendung und Lagerung sowie Vorsichtsmaßnahmen;
2) die Zutatenliste der dermatologischen persönlichen Schutzausrüstung muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
die Liste der Inhaltsstoffe der dermatologischen Schutzmittel sollte durch die Aufschrift "Zutaten" oder "Zusammensetzung" vorangestellt werden;
die Inhaltsstoffe der Hautschutzmittel werden entweder in Übereinstimmung mit der internationalen Nomenklatur von kosmetischen Inhaltsstoffen (INCI) mit den Buchstaben des lateinischen Alphabets oder in der Landessprache (en) des Mitgliedstaats der Zollunion aufgeführt;
die Inhaltsstoffe der dermatologischen Schutzmittel werden in der Liste gemäß der Formulierung in der Reihenfolge der Verringerung ihres Massenanteils angegeben. Parfum (aromatische) Zusammensetzung wird als eine einzige Zutat angegeben;
die Inhaltsstoffe der dermatologischen Schutzausrüstung, deren Massenanteil weniger als 1 Prozent beträgt, werden in beliebiger Reihenfolge nach den Inhaltsstoffen aufgeführt, deren Massenanteil mehr als 1 Prozent beträgt;
die Farbstoffe werden in beliebiger Reihenfolge nach den übrigen Zutaten gemäß dem Farbindex oder den akzeptierten Bezeichnungen aufgeführt;
3) um das Verfallsdatum der dermatologischen persönlichen Schutzausrüstung anzugeben, sollte der Wortlaut "gut (verwenden) bis (Monat, Jahr)" oder der Wortlaut "Verfallsdatum" verwendet werden... (monate, Jahre). Herstellungsdatum (Monat, Jahr)". Die Haltbarkeit für den spezifischen Namen der dermatologischen Schutzausrüstung wird vom Hersteller festgelegt;
4) die Informationen, mit Ausnahme der Liste der Inhaltsstoffe der Hautschutzmittel, müssen in russischer Sprache und in Gegenwart von entsprechenden Anforderungen in der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten in der staatlichen (staatlichen) Sprache (Sprachen) des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet die Produkte verkauft werden angegeben werden. Handelsname, eingetragenes Warenzeichen, Typ, Marke, Modell, Artikelnummer oder Produktcode, Name des ausländischen Herstellers und seinen Aufenthaltsort können mit den Buchstaben des lateinischen Alphabets aufgetragen werden. Bei Bedarf ist eine zusätzliche Kennzeichnung in anderen Sprachen zulässig, sofern der Inhalt mit dem Text identisch ist.
(Unterabsatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates der ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
5.1. Die übereinstimmung von persönlicher Schutzausrüstung mit dieser technischen Vorschrift der Zollunion sichergestellt Erfüllung der Sicherheitsanforderungen direkt und auch durch den Einsatz von Standards, Standards in der Liste enthalten, als Folge davon, auf freiwilliger Basis die Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion.
5.2. Methoden der Forschung (Tests) und Messungen der persönlichen Schutzausrüstung werden in den Dokumenten im Bereich der Standardisierung, die die Regeln und Methoden der Forschung (Tests) und Messungen, einschließlich der Proben, die für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion und die Durchführung der Bewertung (Bestätigung) der Konformität der Produkte.
5.3. Vor der Freigabe in Umlauf auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion persönliche Schutzausrüstung, die durch diese technischen Vorschriften unterliegen, muss ein Verfahren zur Bestätigung der Einhaltung der darin festgelegten Sicherheitsanforderungen unterzogen werden.
5.4. Bestätigung der Einhaltung der persönlichen Schutzausrüstung Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion wird in den folgenden Formen durchgeführt:
1) Konformitätserklärung;
2) Zertifizierung.
5.5. Bei der Auswahl von Konformitätsnachweisformen werden persönliche Schutzausrüstung nach dem Risiko einer Verletzung des Benutzers klassifiziert:
1) erste Klasse - persönliche Schutzausrüstung der einfachen Konstruktion, die unter Bedingungen mit minimalen Verletzungsrisiken für den Benutzer verwendet werden, die der Konformitätserklärung unterliegen;
2) die zweite Klasse - persönliche Schutzausrüstung komplexer Konstruktion, die vor Tod oder Gefahren schützt, die die Gesundheit des Benutzers irreversibel schädigen können, die der obligatorischen Zertifizierung unterliegen.
5.6. Persönliche Schutzausrüstung je nach dem Grad der Gefahr der Verletzung des Benutzers (Klasse) unterliegt der Bestätigung der Übereinstimmung mit den Formen in Anhang N 4 zu diesem technischen Vorschriften der Zollunion gegeben.
5.7. Konformitätserklärung persönliche Schutzausrüstung, erfolgt durch die Annahme der Erklärung über die übereinstimmung auf der Grundlage seiner eigenen Beweise oder Beweise von einem Dritten - einem akkreditierten Prüflabor (Zentrum), Weltkulturerbe im Vereinigten Register von Zertifizierungsstellen zur Konformitätsbewertung der eurasischen Wirtschaftsunion (im folgenden - die einheitliche Registrierung), in übereinstimmung mit typischen Schemas, genehmigt in der festgelegten Reihenfolge.
November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 in Kraft gesetzt. - Siehe vorherige Ausgabe)
5.8. Bei der Konformitätserklärung können die in Übereinstimmung mit dem Recht registrierten Staaten als Antragsteller auftreten - mitglied der Zollunion in seinem Hoheitsgebiet eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer, die ein Hersteller oder Verkäufer oder die Durchführung der Funktionen eines ausländischen Herstellers auf der Grundlage eines Vertrages mit diesem Hersteller in Bezug auf die Einhaltung der gelieferten persönlichen Schutzausrüstung Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion und in Bezug auf die Verantwortung für die Nichteinhaltung der gelieferten persönlichen Schutzausrüstung Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion (Person, der die Funktionen eines ausländischen Herstellers ausführt).
5.9. In Übereinstimmung mit den typischen Regelungen der Konformitätserklärung von der Kommission der Zollunion genehmigt:
- für serienmäßige PSA einfache Konstruktion, für die Erklärung der Übereinstimmung, die nicht die Teilnahme von Dritten erforderlich ist, gilt das Schema 1D;
- für Chargen und Einzelproben von PSA einfacher Konstruktion, für die Konformitätserklärung, die nicht die Teilnahme eines Dritten erforderlich ist, wird das 2D-Schema verwendet;
- für serienmäßige PSA, bei der Konformitätserklärung, die die Teilnahme eines Dritten erfordert, wird ein 3D-Schema verwendet;
- für Chargen und Einzelproben der PSA, bei der Erklärung der Übereinstimmung, die die Teilnahme von Dritten erfordert, wird das Schema 4D verwendet.
Regelungen für die Konformitätserklärung für verschiedene Arten von persönlichen Schutzmitteln sind in Anhang N 4 zu dieser technischen Verordnung der Zollunion angegeben.
5.10. Bei der Erklärung der Konformität der Antragsteller unabhängig bildet Beweismaterialien, die enthalten müssen:
1) kopien der Registrierungsunterlagen des Antragstellers einschließlich der folgenden Informationen:
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
vollständig und abgekürzt, einschließlich der Marke (falls vorhanden), der Name der juristischen Person, seine Organisations- und Rechtsform;
postanschrift des Ortes der Organisation;
informationen über die staatliche Registrierung;
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
Steueridentifikationsnummer;
informationen über das Dokument, das die Tatsache bestätigt, dass die Organisation bei der Steuerbehörde registriert wurde (Datum, Nummer, von wem ausgestellt);
2) name, technische Bedingungen, Beschreibung der persönlichen Schutzausrüstung, Betriebsunterlagen darauf;
3) liste der zwischenstaatlichen, nationalen (staatlichen) Standards des Staates - der Zollunion, die ganz oder teilweise, und in den Listen der beigefügten technischen Vorschriften der Zollunion Dokumente auf dem Gebiet der Standardisierung, die die Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion und für die Durchführung der Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung erforderlich ist, und wenn diese Standards nicht ganz oder teilweise angewendet, die Beschreibung der Entscheidungen für die Umsetzung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die, andere Informationen in übereinstimmung mit der technischen Dokumentation des Herstellers und die Aufschluss über Ihren Merkmalen nach Absatz 1.4 Abschnitt 1 und Abschnitt 4 dieser technischen Vorschrift der Zollunion, Feststellung durch die Anzahl der (Serienfertigung, Party oder Produkteinheit), baugruppenkennzeichen Produkte Staaten - Mitglieder der Zollunion Code oder importierte Produkte in übereinstimmung mit Einzel Commodity Nomenklatur der außenwirtschaftlichen Tätigkeit der Zollunion;
4) die Protokolle der Forschung (Tests) und Messungen für die Einhaltung von Proben von persönlichen Schutzmaßnahmen Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion, mit einem akkreditierten Testlabor (Zentrum) erhalten, wenn sie in Übereinstimmung mit dem Schema der Erklärung erforderlich sind.
Der Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person) ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um den Produktionsprozess stabil zu halten und sicherzustellen, dass die hergestellten persönlichen Schutzausrüstung den Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion entspricht. Der Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person) bietet die Durchführung der Produktionskontrolle (für die Systeme der Konformitätserklärung 1D und 3D). Um die Einhaltung der persönlichen Schutzausrüstung Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion Antragsteller führt Tests von Proben von persönlichen Schutzausrüstung in einem Testlabor (Zentrum) (für die Regelungen der Konformität 3D und 4D) zu überwachen.
5.11. Als zusätzliches Beweismaterial kann der Antragsteller seiner Wahl verwenden:
1) prüfberichte von Proben der persönlichen Schutzausrüstung, um den Anforderungen der nationalen Standards, zwischenstaatlichen Standards, internationalen Standards, Standards von Organisationen, technischen Bedingungen zu entsprechen;
2) zertifikat (Zertifikate) des freiwilligen Zertifizierungssystems für die Einhaltung der nationalen Standards, internationalen und zwischenstaatlichen Standards, Standards von Organisationen, Regeln und Systemen der freiwilligen Zertifizierung (einschließlich der Qualität der Produkte), sowie die Bedingungen der Verträge.
5.12. Protokolle (Tests) und Messungen der Proben persönliche Schutzausrüstung für die Konformitätsbewertung in Form einer Erklärung zusammen mit der Bezeichnung persönliche Schutzausrüstung muss:
1) allgemeine Beschreibung und Zweck der persönlichen Schutzausrüstung in Übereinstimmung mit Absatz 1.6 Abschnitt 1 und den Absätzen 4.2-4.8 Abschnitt 4 dieser technischen Vorschriften der Zollunion direkt oder unter Hinweis darauf;
2) die Ergebnisse der Untersuchungen (Tests) und Messungen von Proben der persönlichen Schutzausrüstung mit einem akkreditierten Testlabor (Zentrum) erhalten, mit der Bestätigung der Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion.
5.13. Die Konformitätserklärung wird in einer einzigen Form durch die Entscheidung der Kommission der Zollunion genehmigt ausgestellt. Die Konformitätserklärung unterliegt der Registrierung in Übereinstimmung mit dem von der Kommission der Zollunion festgelegten Verfahren.
Die Klägerin nach der Registrierung die Erklärung über die persönliche Schutzausrüstung gemäß den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion etikettiert persönliche Schutzausrüstung, bei denen angenommen Konformitätserklärung, eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion und ergreift Maßnahmen, um die bei der Herstellung und dem Vertrieb solcher Mittel des individuellen Schutzes Ihrer übereinstimmung mit den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion.
Die Gültigkeit der Konformitätserklärung für serienmäßige persönliche Schutzausrüstung beträgt 5 Jahre, für Chargen und einzelne Proben von persönlichen Schutzausrüstung - bis zur Realisierung (oder Ablaufdatum) der deklarierten Probe oder des letzten Produkts aus der deklarierten Charge, jedoch nicht mehr als 1 Jahr.
Die Konformitätserklärung und die in den Beweismitteln enthaltenen Dokumente werden vom Antragsteller innerhalb von 10 Jahren ab dem Datum der Konformitätserklärung aufgrund der Abnahme der Produkte aus der Produktion oder dem Verkauf des letzten Produkts aus der deklarierten PSA-Partei aufbewahrt.
5.14. Die Zertifizierung der persönlichen Schutzausrüstung erfolgt durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle, die im einheitlichen Register enthalten ist.
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
Die obligatorische Zertifizierung erfolgt durch die Zertifizierungsstelle auf der Grundlage eines Vertrags mit dem Antragsteller, der als der in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates registriert werden kann - mitglied der Zollunion in seinem Hoheitsgebiet eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer, die ein Hersteller oder Verkäufer oder die Durchführung der Funktionen eines ausländischen Herstellers auf der Grundlage eines Vertrages mit diesem Hersteller in Bezug auf die Einhaltung der gelieferten persönlichen Schutzausrüstung Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion und in Bezug auf die Verantwortung für die Nichteinhaltung der gelieferten persönlichen Schutzausrüstung Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion (Person, der die Funktionen eines ausländischen Herstellers ausführt).
Obligatorische Zertifizierung der persönlichen Schutzausrüstung wird in Übereinstimmung mit den typischen Zertifizierungsschemata durch die Entscheidung der Kommission der Zollunion genehmigt durchgeführt:
- für serienmäßige PSA, deren Qualität von den Sicherheitsindikatoren abhängt, wird das Schema 1C verwendet;
- für PSA-Parteien gilt das Schema 3C;
- für einzelne PSA-Produkte (Proben) wird das Schema 4C verwendet;
- bei der Produktion (Einführung in eine Reihe) PSA-Schema verwendet 5C;
- bei der Produktion (Einführung in eine Reihe) PSA, deren Hersteller die Zertifizierung des Managementsystems erklärt, wird das Schema 6S angewendet.
Zertifizierungsschemata für verschiedene Arten von persönlichen Schutzmitteln verwendet werden, sind in Anhang N 4 zu diesem technischen Vorschriften der Zollunion angegeben.
5.15. Zertifizierungsstelle für persönliche Schutzausrüstung:
1) zieht auf vertraglicher Basis für die Forschung akkreditierte Testlabore (Zentren) in das einheitliche Register aufgenommen;
(Unterabsatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates der ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
2) führt eine jährliche Inspektionskontrolle für zertifizierte persönliche Schutzausrüstung gemäß dem Zertifizierungsschema und dem Vertrag mit dem Antragsteller durch;
3) führt die Auswahl von Proben für die Zwecke der Zertifizierung und, wenn im Vertrag für die Durchführung von Arbeiten zur Zertifizierung von Produkten vorgesehen, stellt sie für die Durchführung von Untersuchungen (Tests) und Messungen in akkreditierten Testlabors (Zentren), in das einheitliche Register aufgenommen;
(Unterabsatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates der ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
4) führt die Analyse des Zustandes der Produktion (für die Schemas 1S und 5C) oder der Zertifizierung des Managementsystems (für das Schema der Zertifizierung 6S) durch und überwacht auch die Stabilität des Funktionierens des Managementsystems;
5) liefert Informationen über die ausgestellten Konformitätszertifikate in das einheitliche Register der ausgestellten Konformitätszertifikate und registrierten Konformitätserklärungen, die in einer einheitlichen Form ausgestellt sind;
6) informiert in den Absätzen 5.21 und 5.22 dieses Abschnitts dieser technischen Vorschriften der Zollunion Behörden der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) über persönliche Schutzausrüstung für die Zertifizierung erhalten, aber nicht bestanden;
7) stellt Konformitätsbescheinigungen, aussetzt oder beendet die von ihm ausgestellten Konformitätsbescheinigungen, überträgt Informationen über sie an die zuständige Behörde des Mitgliedstaats der Zollunion;
8) stellt sicher, dass die Antragsteller Informationen über die Reihenfolge der obligatorischen Zertifizierung;
9) macht einen Vertrag mit dem Antragsteller für die Durchführung von Arbeiten an der Zertifizierung;
10) entscheidet über die Bestätigung der Gültigkeit des Konformitätszertifikats nach den Ergebnissen der durchgeführten Inspektion für zertifizierte persönliche Schutzausrüstung.
5.16. Der Antragsteller kann einen Antrag auf Zertifizierung in jeder akkreditierten Zertifizierungsstelle für persönliche Schutzausrüstung, in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion aufgenommen gelten.
Der Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person) unternimmt alle notwendigen Maßnahmen, um den Produktionsprozess stabil war und die Einhaltung der hergestellten persönlichen Schutzausrüstung Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion (für die Zertifizierung 1C und 5C), und trifft alle notwendigen Maßnahmen, um die Stabilität des Managementsystems und die Produktionsbedingungen für die Herstellung von persönlichen Schutzausrüstung, die den Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion (für die Zertifizierung 6S).
5.17. Bei der Durchführung der Zertifizierung legt der Antragsteller der Zertifizierungsstelle einen Antrag sowie eine Reihe von Unterlagen in russischer Sprache und (falls erforderlich) Sprache(ah) des Staates (b) - Mitglied (s) der Zollunion, die umfasst:
1) kopien der Registrierungsunterlagen des Antragstellers einschließlich:
vollständig und abgekürzt, einschließlich der Marke (falls vorhanden), der Name der juristischen Person, seine Organisations- und Rechtsform;
postanschrift des Ortes der Organisation;
informationen über die staatliche Registrierung;
Steueridentifikationsnummer;
informationen über das Dokument, das die Tatsache bestätigt, dass die Organisation bei der Steuerbehörde registriert wurde (Datum, Nummer, von wem ausgestellt);
2) name, technische Bedingungen, Beschreibung der persönlichen Schutzausrüstung, Betriebsunterlagen darauf;
3) informationen über persönliche Schutzausrüstung und deren Identifizierung in Übereinstimmung mit Absatz 1.4 Abschnitt 1 und Abschnitt 4 dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die angegebene Menge (Serienproduktion, Charge oder Einheit der Produkte), Produktcode in Übereinstimmung mit der einheitlichen Nomenklatur der außenwirtschaftlichen Tätigkeit der Länder der Zollunion, sowie Informationen über den Hersteller der Produkte;
4) informationen über die Bedingungen der Lagerung, des Betriebs, der Wartung, der Reparatur, der Wartung, des Transports und der Entsorgung der persönlichen Schutzausrüstung;
5) leistungsmerkmale, einschließlich Anwendungsbeschränkungen;
6) daten über Teile (Komponenten) und Ersatzteile der persönlichen Schutzausrüstung;
7) informationen zu Schutzklassen;
8) haltbarkeit der persönlichen Schutzausrüstung und (oder) seiner Komponenten;
9) informationen über die Art der Verpackung persönliche Schutzausrüstung;
10) beschreibung des Wertes jeder Markierung, die auf das persönliche Schutzmittel aufgetragen wird;
11) für das Schema 6S wird zusätzlich eine Kopie des Zertifikats der Konformität des Managementsystems von der Zertifizierungsstelle für Managementsysteme ausgestellt, die die Konformität des Managementsystems bestätigt und sich auf die Konstruktion und (oder) die Produktion der zur Zertifizierung beanspruchten persönlichen Schutzausrüstung erstreckt.
5.18. Die Zertifizierungsstelle für persönliche Schutzausrüstung prüft die vom Antragsteller vorgelegten Anträge und Unterlagen und entscheidet innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum des Eingangs des Antrags für die Prüfung über den Antrag.
Das akkreditierte Testlabor (Zentrum) führt Untersuchungen (Tests) und Messungen von Proben von persönlichen Schutzausrüstungen durch, erstellt ein Protokoll ihrer Untersuchungen (Tests) und Messungen und legt es der Zertifizierungsstelle für persönliche Schutzausrüstungen vor.
Kopien von Dokumenten, auf deren Grundlage ein Zertifikat für die Einhaltung der persönlichen Schutzausrüstung Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion und Kopien der Konformitätsbescheinigungen in der Zertifizierungsstelle, die das Zertifikat für die Dauer des Zertifikats und mindestens 5 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit aufbewahrt werden.
Kopien (einschließlich elektronischer) von Forschungsprotokollen (Tests) und Messungen müssen mindestens 10 Jahre ab dem Datum ihrer Erledigung im Testlabor aufbewahrt werden.
5.19. Die Gültigkeit des Konformitätszertifikats nach dem Schema 3C und 4C ausgestellt ist nicht mehr als 1 Jahr; die Gültigkeit des Konformitätszertifikats nach dem Schema der Zertifizierung 5C und 6S ausgestellt ist 3 Jahre; die Gültigkeit des Konformitätszertifikats nach dem Schema der Zertifizierung 1C ausgestellt ist 5 Jahre.
5.20. Auf dem einheitlichen Zollgebiet der Zollunion sollte eine Reihe von Dokumenten auf:
persönliche Schutzausrüstung - beim Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person) für mindestens 10 Jahre ab dem Tag der Entfernung (Beendigung) von der Produktion dieser persönlichen Schutzausrüstung;
partei der persönlichen Schutzausrüstung - der Importeur (Lieferant) für mindestens 10 Jahre ab dem Datum der Umsetzung des letzten Produkts aus der Charge.
Der Satz der Dokumente, die die Übereinstimmung bestätigen, soll den Organen der staatlichen Kontrolle (der Aufsicht) nach ihren Forderungen zur Verfügung gestellt werden.
5.21. Staatliche Kontrolle (Aufsicht) für die Einhaltung der persönlichen Schutzausrüstung Anforderungen dieser technischen Vorschriften in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Gesetzgebung des Mitgliedstaats der Zollunion durchgeführt.
5.22. Hersteller, Verkäufer, Personen, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers, Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren), die eine Verletzung der Bestimmungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion, sind in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Mitgliedstaats der Zollunion, in dem der Verstoß begangen wird, verantwortlich.
6.1. Persönliche Schutzausrüstung, die den Anforderungen der Sicherheit entsprechen und das Verfahren zur Bestätigung der Einhaltung gemäß Artikel 5 dieser technischen Vorschriften der Zollunion, müssen mit einem einzigen Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion gekennzeichnet werden.
6.2. Die Kennzeichnung mit einem einzigen Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion wird vor der Freigabe von persönlichen Schutzmitteln in den Verkehr auf dem Markt durchgeführt.
6.3. Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion anzuwenden auf die Mittel des individuellen Schutzes oder auf трудноудаляемую Etikett und auf der Verpackung beschrieben in der beiliegenden Betriebsdokumentation.
Ein einzelnes Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion wird in irgendeiner Weise angewendet, die ein klares und klares Bild während der gesamten Lebensdauer der persönlichen Schutzausrüstung bietet. Für persönliche Schutzausrüstung, die aus mehreren Teilen besteht, wird ein einziges Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion auf alle Teile angewendet, die separat verwendet werden können, und auf die Komponenten der persönlichen Schutzausrüstung. Bei der Kennzeichnung einer einzigen Marke von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion der persönlichen Schutzausrüstung, die das Verfahren der Konformitätserklärung unter seiner grafischen Darstellung kann die Registrierungsnummer der Konformitätserklärung und für persönliche Schutzausrüstung, die das Zertifizierungsverfahren bestanden haben - die Nummer der Konformitätserklärung und die Registrierungsnummer der Zertifizierungsstelle, die die Zertifizierung durchgeführt.
6.4. Es ist erlaubt, ein einzelnes Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion nur auf die Verpackung und die Angabe in den beigefügten Betriebsunterlagen, wenn es nicht möglich ist, direkt auf den persönlichen Schutz anzuwenden.
6.5. Persönliche Schutzausrüstung welches eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion, dass ist ein Indiz dafür, dass diese Produkte erfüllen die Sicherheitsanforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion, alle technischen Vorschriften der Zollunion, die Wirkung von denen Sie gilt, die für das auftragen einer solchen Marke der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion.
7.1. Wenn persönliche Schutzausrüstung, die nicht den Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion, oder zu bewerten (Bestätigung) der Einhaltung gemäß Anhang N 5 und kommen oder im Umlauf sind, ohne eine Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung dieser technischen Vorschriften der Zollunion und (oder) ohne Kennzeichnung einer einzigen Marke der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion, bevollmächtigte Behörden des Staates - mitglieder der Zollunion sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Produkte in den Verkehr zu verhindern, um sie aus dem Verkehr in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Mitgliedstaats der Zollunion zu entfernen, und darüber zu informieren, andere Mitgliedstaaten der Zollunion.
November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 in Kraft gesetzt. - Siehe vorherige Ausgabe)
7.2. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Zollunion, die für die Ausübung der Aufsicht im jeweiligen Tätigkeitsbereich, die Verpflichtung der Kommission der Zollunion und die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Zollunion über die gemäß Punkt 7.1 der Entscheidung unter Angabe der Gründe für diese Entscheidung und die Erbringung von beweisen, erklärt die Notwendigkeit der Maßnahme.
Anhang N 1
zur technischen Verordnung
Zollunion
"Über die Sicherheit der Mittel
persönlicher Schutz"
(TR TC 019/2011)
1) persönliche Schutzausrüstung gegen mechanische Einflüsse:
spezielle Schutzkleidung gegen mechanische Einflüsse und allgemeine industrielle Verunreinigungen;
persönliche Schutzausrüstung der Hände vor mechanischen Einflüssen;
spezielle Kleidung gegen mögliche Übernahme von beweglichen Teilen von Mechanismen;
persönliche Schutzausrüstung der Hände vor Vibrationen;
persönliche Schutzausrüstung der Füße (Schuhe) vor Vibrationen;
spezielle Schutzkleidung zum Schutz vor Wasser und Lösungen von ungiftigen Stoffen;
(Der Absatz ist zusätzlich mit dem 27. November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 enthalten)
spezielle Schutzkleidung zum Schutz vor ungiftigem Staub;
(Der Absatz ist zusätzlich mit dem 27. November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 enthalten)
persönliche Schutzausrüstung der Hände vor Wasser und Lösungen von ungiftigen Stoffen;
(Der Absatz ist zusätzlich mit dem 27. November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 enthalten)
persönliche Schutzausrüstung der Füße (Schuhe) gegen allgemeine industrielle Verunreinigungen;
(Der Absatz ist zusätzlich mit dem 27. November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 enthalten)
persönliche Schutzausrüstung der Füße (Schuhe) gegen Abrieb;
(Der Absatz ist zusätzlich mit dem 27. November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 enthalten)
persönliche Schutzausrüstung der Füße (Schuhe) gegen Wasser und Lösungen von ungiftigen Substanzen;
(Der Absatz ist zusätzlich mit dem 27. November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55 enthalten)
persönliche Schutzausrüstung der Füße (Schuhe) vor Stößen, Einstichen und Schnitten;
persönliche Schutzausrüstung der Füße (Schuhe) gegen Verrutschen;
persönliche Schutzausrüstung des Kopfes (Schutzhelme und Schutzkasketten);
persönliche Schutzausrüstung der Augen (Schutzbrille);
persönliche Schutzausrüstung (Gesichtsschutz);
persönliche Schutzausrüstung gegen Sturz aus der Höhe und Rettungsmittel aus der Höhe (ISU);
persönliche Schutzausrüstung des Gehörorgans;
2) persönliche Schutzausrüstung gegen chemische Faktoren:
anzüge, die von chemischen Faktoren isoliert werden (auch zum Schutz vor biologischen Faktoren);
atemschutzgeräte, die isoliert sind (einschließlich Atemschutzgeräte, Atemschutzgeräte mit chemisch gebundenem Sauerstoff, Atemschutzgeräte mit Druckluft, Atemschutzgeräte mit komprimiertem Sauerstoff, einschließlich nicht-autonomer (Schlauch-) SIZOD);
persönliche Schutzausrüstung der Atemwege filter (einschließlich Luftschutzgeräte mit Filterhalbmaske, luftschutzgeräte mit isolierenden Gesicht, atemschutzgeräte mit isolierenden Gesicht, atemschutzgeräte mit Gas-Aerosol (kombiniert) atemschutzgeräte mit isolierenden Gesicht, Filterselbstretter);
spezielle Schutzkleidung, einschließlich Filterschutzkleidung vor chemischen Faktoren;
persönliche Schutzausrüstung der Augen (Schutzbrille) gegen chemische Faktoren;
persönliche Schutzausrüstung der Hände vor chemischen Faktoren;
persönliche Schutzausrüstung der Füße (Schuhe) vor chemischen Faktoren;
3) persönliche Schutzausrüstung gegen Strahlungsfaktoren (externe ionisierende Strahlung und radioaktive Substanzen):
isolierende Anzüge zum Schutz der Haut und der Atmungsorgane vor radioaktiven Stoffen;
persönliche Schutzausrüstung der Atemwege (einschließlich Filter) gegen radioaktive Stoffe;
spezielle Schutzkleidung gegen radioaktive Substanzen und ionisierende Strahlung;
spezielle Schutzschuhe gegen radioaktive Substanzen und ionisierende Strahlung;
persönliche Schutzausrüstung der Hände gegen radioaktive Substanzen und ionisierende Strahlung;
persönliche Schutzausrüstung für Augen und Gesicht gegen ionisierende Strahlung;
4) persönliche Schutzausrüstung gegen erhöhte und (oder) niedrige Temperaturen:
spezielle Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung der Hände vor konvektiver Wärme, Wärmestrahlung;
spezielle Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung gegen Funken und Spritzer von geschmolzenem Metall;
spezielle Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung der Hände gegen die Einwirkung niedriger Temperaturen;
persönliche Schutzausrüstung der Füße (Schuhe) vor erhöhten und /oder niedrigen Temperaturen, Kontakt mit der erwärmten Oberfläche, Wärmestrahlung, Funken und Spritzer von geschmolzenem Metall;
persönliche Schutzausrüstung des Kopfes vor niedrigen Temperaturen, erhöhten Temperaturen und Wärmestrahlung;
persönliche Schutzausrüstung für Augen (Schutzbrille) und Gesicht (Schutzbrille) gegen Spritzer von geschmolzenem Metall und heiße Partikel;
5) persönliche Schutzausrüstung gegen thermische Gefahren des Lichtbogens, nichtionisierende Strahlung, elektrischen Schlag, sowie gegen die Einwirkung von statischer Elektrizität:
spezielle Schutzkleidung und Handschutz gegen die thermischen Risiken des Lichtbogens;
persönliche Schutzausrüstung des Gesichts vor thermischen Risiken des Lichtbogens (Schutzschirme für das Gesicht);
persönliche Schutzausrüstung der Füße (Schuhe) vor den thermischen Risiken des Lichtbogens;
unterwäsche, hitzebeständig und hitzebeständig gegen thermische Risiken des Lichtbogens;
kleidung und andere persönliche Schutzausrüstung gegen elektrischen Schlag, elektrostatische, elektrische und elektromagnetische Felder, einschließlich Abschirmung und persönliche Schutzausrüstung gegen statische Elektrizität;
persönliche Schutzausrüstung der Augen (Schutzbrille) und des Gesichts (Schutzbrille) gegen elektromagnetische Felder;
dielektrische persönliche Schutzausrüstung gegen die Einwirkung von elektrischem Strom;
6) kleidung spezielle signal erhöhte sichtbarkeit;
7) umfassende persönliche Schutzausrüstung;
8) persönliche Schutzausrüstung dermatologische.
Anhang N 2
zur technischen Verordnung
Zollunion
"Über die Sicherheit der Mittel
persönlicher Schutz"
(TR TC 019/2011)
Anhang N 3
zur technischen Verordnung
Zollunion
"Über die Sicherheit der Mittel
persönlicher Schutz"
(TR TC 019/2011)
(mit Änderungen zum 28. Mai 2019)
Tabelle 1
Tabelle 2
Der Indikator wird bei Bedarf basierend auf der Zusammensetzung der Materialien bewertet.
Abhängig von der Dauer der kontinuierlichen Abnutzung und der Häufigkeit der Verwendung des Produkts nach dem Punktesystem sind unterteilt in:
- regelmäßige Nutzung (täglich ab 4 Stunden oder mehr) - 1 Punkt;
- episodische Verwendung (1-2 mal pro Woche - nicht mehr als 4 Stunden) - 2 Punkte.
In Übereinstimmung mit der hygienischen Klassifizierung nach dem Punktesystem sollte für jedes spezifische Produkt ein Klassifizierungsindikator (KP) bestimmt werden, der den Grad des Risikos der Exposition des Produkts auf die Gesundheit von Kindern und Erwachsenen anhand der Formel festlegt:
- summe der Punkte, die dem Produkt gemäß der Klassifikation zugewiesen wurden;
- die maximal mögliche Summe der Punkte, die nach der Klassifikation vergeben werden;
- die minimal mögliche Summe der Punkte, die gemäß der Klassifikation vergeben werden. Die Produkte sollten je nach Wert des Klassifizierungsindex in 4 Klassen eingeteilt werden:
I Klasse - Klassifizierungsindex - 0,38-0,55;
Klasse II - Klassifizierungsindex - 0,56-0,70;
Klasse III - Klassifizierungsindex - 0,71-0,92;
Klasse IV - Klassifizierungsindex - 0,93-1,25
*** Klimatische Regionen werden gemäß Tabelle 3 auf der Grundlage der Klimabeziehung Russlands oder ähnlicher Regionen anderer Staaten (abhängig von der geographischen Breite und den lokalen klimatischen Bedingungen) akzeptiert.
Tabelle 3
Anhang N 4
zur technischen Verordnung
Zollunion
"Über die Sicherheit der Mittel
persönlicher Schutz"
(TR TC 019/2011)
Anhang N 5
zur technischen Verordnung
Zollunion
"Über die Sicherheit der Mittel
persönlicher Schutz"
(TR TC 019/2011)
1. Persönliche Schutzausrüstung gegen mechanische Faktoren
Spezielle Schutzkleidung gegen mechanische Faktoren, einschließlich der möglichen Erfassung von beweglichen Teilen der Mechanismen
Anzüge für Männer und Frauen zum Schutz vor gängigen industriellen Verschmutzung und mechanische Schäden (einschließlich separater posten: Jacke, Hosen, bib)
Anzüge für Männer und Frauen zum Schutz vor ungiftigem Staub
Mäntel, Mäntel, Regenmäntel für Männer und Frauen zum Schutz vor Wasser
Anzüge für Männer und Frauen zum Schutz vor Wasser
Herren-Bergmannskostüme zum Schutz vor mechanischen Einflüssen und allgemeinen industriellen Verunreinigungen
Overalls für Männer und Frauen zum Schutz vor ungiftigem Staub, mechanischen Einflüssen und allgemeinen industriellen Verunreinigungen
Schürzen spezielle
Bademäntel für Männer und Frauen arbeiten und spezielle Zwecke
Persönliche Schutzausrüstung der Hände vor mechanischen Faktoren
Handschuhe und Handschuhe zum Nähen, einschl. für die Feuerwehr
Produkte, gestrickte Handschuhe
(Absatz in der mit 27 November 2019 in Kraft getretenen Fassung durch den Beschluss des Rates ECE vom 28 Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe)
Persönliche Schutzausrüstung der Hände vor Wasser und ungiftigen Stoffen
November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55)
Handschuhe und Handschuhe zum Schutz vor Wasser und Lösungen von ungiftigen Stoffen
Persönliche Schutzausrüstung der Hände vor Vibrationen
Persönliche Schutzausrüstung der Hände vor Vibrationen
Persönliche Schutzausrüstung der Füße vor Vibrationen
Spezielle Vibrationsschutzschuhe
Persönliche Schutzausrüstung der Füße vor Stößen
Spezielle Lederschuhe und andere Materialien zum Schutz vor mechanischen Einflüssen (Stöße, Einstiche, Schnitte)
Spezielle Lederschuhe zum Schutz vor allgemeinen industriellen Verunreinigungen und mechanischen Einflüssen
Persönliche Schutzausrüstung der Füße gegen Verrutschen
Spezielle Schuhe zum Schutz gegen Verrutschen, auch auf verklebten Oberflächen
Persönliche Schutzausrüstung der Füße vor Wasser und Lösungen von ungiftigen Stoffen
November 2019 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55)
Spezielle Gummistiefel, geformt oder gegossen, aus polymeren Materialien, zum Schutz vor Wasser und Lösungen von ungiftigen Stoffen
Persönliche Schutzausrüstung des Kopfes
Schutzhelme und Schutzkappen
Der Absatz ist vom 27. November 2019 ausgeschlossen - Beschluss des ECE-Rates vom 28. Mai 2019 N 55. - Siehe vorherige Ausgabe.
Persönliche Augenschutzausrüstung
Schutzbrille
Persönliche Schutzausrüstung
Schützende Gesichtsmasken
Persönliche Schutzausrüstung gegen Sturz aus der Höhe
Sicherheitsgurte, ihre Bestandteile und Komponenten zu ihnen
Persönliche Schutzausrüstung des Gehörorgans
Anti-Lärm-Kopfhörer und ihre Komponenten
Ohrstöpsel (Ohrstöpsel)
2. Persönliche Schutzausrüstung gegen chemische Faktoren
Anzüge, die von chemischen Faktoren isoliert werden (auch zum Schutz vor biologischen Faktoren)
Isolierende Anzüge, auch mit erzwungener Luftzufuhr
Persönliche Schutzausrüstung der Atemschutzorgane, einschl. Selbstretter, ausgenommen für die Feuerwehr bestimmt
Atemschutzgeräte für chemisch gebundenen Sauerstoff, Isoliergeräte für chemisch gebundenen Sauerstoff (Selbstretter)
Persönliche Schutzausrüstung der Atemwege in der Druckluft (Atemschutzgeräte)
Persönliche Schutzausrüstung der Atemwege mit komprimiertem Sauerstoff (Atemgeräte)
Gesichtsteile, Gummi, für persönliche Schutzausrüstung (ausg. für die Feuerwehr)
Persönliche Schutzausrüstung der Atemwege Filtertyp (einschließlich Selbstretter), austauschbare Elemente zu ihnen
Anti-Aerosol-Atemschutz mit Filterhalbmaske
Anti-Aerosol-Atemschutz, mit isolierenden Gesichtsteil
Atemschutzgeräte für den persönlichen Atemschutz mit dem isolierenden Gesichtsbereich
Gasmaske (kombiniert) persönliche Schutzausrüstung der Atemwege mit dem isolierenden Gesichtsteil
Filter Selbstretter
Gesichtsteile, Gummi, für persönliche Schutzausrüstung (ausg. für die Feuerwehr)
Austauschbare Filter (Filterelemente) für persönliche Schutzausrüstung
Spezielle Schutzkleidung, einschließlich Filterschutzkleidung vor chemischen Faktoren
Spezielle Kleidung für begrenzten Schutz vor giftigen Stoffen
Anzüge für Männer und Frauen zum Schutz vor mechanischen Einflüssen, Wasser und Laugen
Herren Anzüge zum Schutz vor Erdöl und Erdölprodukten
Damen Anzüge zum Schutz vor Öl und Erdölprodukten
Herren Anzüge zum Schutz vor Säuren
Anzüge für Frauen zum Schutz vor Säuren
Persönliche Schutzausrüstung der Augen vor chemischen Faktoren
Schutzbrille
Persönliche Schutzausrüstung der Hände vor chemischen Faktoren
Handschuhe
Handschuhe, Kammer
Persönliche Schutzausrüstung der Füße (Schuhe) vor chemischen Faktoren
Spezielle Lederschuhe und andere Materialien zum Schutz vor Erdöl, Erdölprodukten, Säuren, Laugen, ungiftigem und explosivem Staub
Gummistiefel, geformt, zum Schutz vor Erdöl, Erdölprodukten und Fetten (ausg. für die Feuerwehr)
Spezielle Gummistiefel, geformt, vor Wasser, Erdöl und mechanischen Einflüssen geschützt (ausg. für Feuerwehrleute)
3. Persönliche Schutzausrüstung gegen Strahlenfaktoren (externe ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe):
Isolierende Anzüge zum Schutz der Haut und der Atmungsorgane vor radioaktiven Stoffen
Persönliche Schutzausrüstung der Atemwege (einschließlich Filter) gegen radioaktive Stoffe
Spezielle Schutzkleidung gegen radioaktive Substanzen und ionisierende Strahlung
Spezielle Schutzschuhe gegen radioaktive Substanzen und ionisierende Strahlung
Persönliche Schutzausrüstung der Hände gegen radioaktive Substanzen und ionisierende Strahlung
Persönliche Schutzausrüstung für Augen und Gesicht gegen ionisierende Strahlung
Persönliche Schutzausrüstung der Atemwege des Filtertyps gegen radioaktive Stoffe
Persönliche Schutzausrüstung der Atemwege des Filtertyps gegen radioaktive Stoffe
4. Persönliche Schutzausrüstung gegen hohe und /oder niedrige Temperaturen
Besondere Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung der Hände vor Konvektionswärme, Wärmestrahlung, Funken und Spritzern von geschmolzenem Metall, ausgenommen Produkte für die Feuerwehr
Herren Anzüge zum Schutz vor erhöhten Temperaturen
Anzüge für Frauen zum Schutz vor erhöhten Temperaturen
Herren Anzüge zum Schutz vor Funken und Spritzer von geschmolzenem Metall
Handschuhe und Handschuhe zum Schutz vor erhöhten Temperaturen aus verschiedenen Materialien
Spezielle Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung der Hände gegen die Einwirkung niedriger Temperaturen
Herren Anzüge zum Schutz gegen Kälte (einschließlich separater posten: Jacke, Hosen, bib)
Herren Overalls zum Schutz vor niedrigen Temperaturen
Anzüge für Frauen zum Schutz vor niedrigen Temperaturen (einschließlich einzelner Gegenstände: Jacke, Hose, Halbkombineson)
Overalls für Frauen zum Schutz vor niedrigen Temperaturen
Handschuhe und Handschuhe zum Schutz vor niedrigen Temperaturen aus verschiedenen Materialien
Persönliche Schutzausrüstung der Füße (Schuhe) vor hohen und /oder niedrigen Temperaturen, Wärmestrahlung, Funken und Spritzern von geschmolzenem Metall
Schuhe aus Leder und aus anderen Materialien zum Schutz vor erhöhten Temperaturen, außer Schuhen für die Feuerwehr
Spezielle Lederschuhe und andere Materialien zum Schutz vor niedrigen Temperaturen
Persönliche Schutzausrüstung des Kopfes vor hohen und (oder) niedrigen Temperaturen, Wärmestrahlung
Schutzhelme und Schutzkappen
Persönliche Schutzausrüstung für Augen und Gesicht gegen Spritzer von geschmolzenem Metall und heiße Partikel
Schutzbrille
Schützende Gesichtsmasken
5. Persönliche Schutzausrüstung gegen Hitzeeinwirkung des Lichtbogens, nichtionisierende Strahlung, Stromschlag und statische Elektrizität
Spezielle Schutzkleidung gegen die Hitzeeinwirkung des Lichtbogens
Spezielle Kleidung zum Schutz vor Hitzeeinwirkung von Lichtbogenelektroden
Persönliche Schutzausrüstung der Person gegen die Hitzeeinwirkung des Lichtbogens
Schützende Gesichtsmasken
Persönliche Schutzausrüstung der Füße (Schuhe) gegen die Hitzeeinwirkung des Lichtbogens
Spezielle Lederschuhe zum Schutz vor erhöhten Temperaturen, mit Ausnahme von Schuhen für Feuerwehrleute
Unterwäsche, hitzebeständig und hitzebeständig gegen Hitzeeinwirkung des Lichtbogens
Unterwäsche hitzebeständig gegen Wärmeeinwirkung des Lichtbogens
Hitzebeständige Schutzschilder gegen die Hitzeeinwirkung des Lichtbogens
Spezielle Kleidung und andere persönliche Schutzausrüstung gegen die Einwirkung von elektrostatischen, elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern, einschließlich persönliche Schutzausrüstung gegen die Einwirkung von statischer Elektrizität
Individueller Abschirmsatz zum Schutz vor elektrischen Feldern von Industriefrequenzströmen
Persönliche Schutzausrüstung für Augen und Gesicht gegen elektromagnetische Felder
Schutzbrille
Schützende Gesichtsmasken
Dielektrische persönliche Schutzausrüstung gegen die Einwirkung von elektrischem Strom
Spezielle dielektrische Schuhe aus polymeren Materialien
Spezielle Gummi dielektrische Schuhe
Spezielle dielektrische Schürzen
Spezielle dielektrische Handschuhe
6. Kleidung spezielle signal erhöhte Sichtbarkeit
Kleidung spezielle signal erhöhte Sichtbarkeit
7. Umfassende persönliche Schutzausrüstung
Umfassende persönliche Schutzausrüstung wird nach den Sicherheitscodes der darin enthaltenen persönlichen Schutzausrüstung installiert
8. Persönliche Schutzausrüstung, dermatologisch
Schutzmittel:
hydrophile, hydrophobe, kombinierte Wirkung
von der Einwirkung der niedrigen Temperaturen, des Windes
von der exposition gegenüber UV-strahlung bereiche A, B, C
von der Einwirkung von biologischen Faktoren: Insekten, Mikroorganismen
Reinigungsmittel: Cremes, Pasten, Gele
Regenerierende, reduzierende Mittel - Cremes, Emulsionen
N 878, 09.12.11 KTS
Der Text der Liste der Standards, als Ergebnis der Anwendung, die auf freiwilliger Basis die Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion "ÜBER die Sicherheit der persönlichen Schutzausrüstung" (TR TC 019/2011), siehe den Link
Text Liste der Dokumente auf dem Gebiet der Standardisierung, die Regeln und Methoden der Forschung (Tests) und Messungen, einschließlich der Regeln für die Probenahme für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "ÜBER die Sicherheit der persönlichen Schutzausrüstung" (TR TC 019/2011) und die Durchführung der Bewertung (Bestätigung) der Konformität der Produkte.
Die Redaktion des Dokumentes unter Berücksichtigung
änderungen und Ergänzungen vorbereitet
AG "Kodex"