Technische Vorschriften der Zollunion

TR TC 008/2011

Über die Sicherheit von Spielzeug

(mit Änderungen am 17. März 2017)

Vorwort

1. Diese technische Verordnung der Zollunion ist in Übereinstimmung mit dem Abkommen über einheitliche Grundsätze und Regeln der technischen Regulierung in der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation vom 18. November 2010 entwickelt.


2. Diese technischen Vorschriften der Zollunion entwickelt, um eine einheitliche Zollgebiet der Zollunion für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen an Spielzeug, um die freie Bewegung von Spielzeug im Umlauf in der einheitlichen Zollgebiet der Zollunion hergestellt etablieren.


3. Wenn in Bezug auf Spielzeug andere technische Vorschriften der Zollunion, der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft (im Folgenden - EurAsEC), die Anforderungen an Spielzeug, müssen die Spielzeuge den Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion, der EurAsEC, deren Wirkung auf sie gilt entsprechen.

Artikel 1. Anwendungsbereich

1. Diese technische Verordnung der Zollunion gilt für die in Umlauf gebrachten Spielzeug im einheitlichen Zollgebiet der Zollunion, die zuvor nicht in Betrieb waren.


2. Diese technische Verordnung der Zollunion gilt nicht für Produkte in Anhang 1 dieser technischen Verordnung der Zollunion, die nicht als Spielzeug behandelt werden, und auf maßgeschneiderte Spielzeug, Ausstellungsproben.


3. Diese technische Verordnung der Zollunion legt die Anforderungen an Spielzeug, um das Leben und die Gesundheit von Kindern und Personen, die sie betreuen, sowie die Verhinderung von Handlungen, die irreführende Käufer (Verbraucher) von Spielzeug in Bezug auf ihre Bestimmung und Sicherheit zu schützen.

Artikel 2. Definitionen

In dieser technischen Vorschriften der Zollunion gelten die folgenden Begriffe und ihre Definitionen:


zündung - das Auftreten von Verbrennungen unter dem Einfluss der Zündquelle, begleitet von Gorenje;


Entflammbarkeit - Fähigkeit von Substanzen und Materialien zu entzünden;


Gaming-Kit, Chemikalien (kits in Bezug auf Chemische Experimente), - für die Herstellung der Gipsabgüsse; Keramische Materialien und Email für die Glasübergangstemperatur, die in den Ausrüstungen für Hardware-künstlerischen Mini-Werkstätten; Sätze, die die Form der Masse auf Basis von weichgemachtem Polyvinylchlorid (mit anschließendem Härten im Ofen); Ausrüstungen für Kunstguss; Ausrüstungen für die Füllung; Ausrüstungen für die Manifestation von Fotos; Klebstoff, Farben, Lacke, Verdünnungen und Reinigungsmittel (Lösemittel), die in der Konstruktions-sets;


spiel-Set - Spielzeug, bestehend aus verschiedenen Gegenständen, Materialien, Substanzen, für die Entwicklung der Kreativität der Kinder und die Fähigkeiten der Handarbeit;


spielzeug - ein Produkt oder Material, das für das Spielen von Kindern (Kindern) unter 14 Jahren bestimmt ist;


spielzeug zum Spielen auf dem Wasser - ein Spielzeug (aufblasbar oder nicht aufblasen), das die Belastung des Körpergewichts des Kindes beim Schwimmen trägt und (oder) für Spiele im flachen Wasser bestimmt ist;


tisch- und Druckspielzeug - ein Spielzeug, das in einer Druckmethode mit oder ohne Verwendung zusätzlicher Spielelemente hergestellt wurde;


spielzeug magnetisch - ein Spielzeug, das in seinem Design 1 oder mehr Magnete und (oder) magnetische Elemente hat;


März 2018 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 17. März 2017 N 12)


spielzeug weich - Spielzeug, mit oder ohne Rahmen, mit weicher Oberfläche und Füllstoff;


spielzeug Modell-Kopie - Spielzeug, deren Abmessungen in der Skala der Abnahme im Vergleich zu den tatsächlichen Abmessungen des Prototyps bestimmt werden;


hersteller - eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer, die in ihrem Namen die Produktion und den Verkauf von Spielzeug und verantwortlich für ihre Einhaltung der Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion;


importeur - in einem Mitgliedstaat der Zollunion, die einen ausländischen Mitgliedstaat der Zollunion Außenhandelsvertrag für die Übertragung von Spielzeug abgeschlossen hat, implementiert diese Spielzeuge und ist verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion;


Konstruktionssatz - eine Reihe von mechanischen und (oder) elektrischen (elektronischen) Komponenten, die für die Montage von verschiedenen Spielzeugen bestimmt sind;


magnetelement Spielzeug - Ein Teil des Spielzeugs, der einen fixierten Magneten oder einen vollständig oder teilweise eingefügten Magneten enthält;


März 2018 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 17. März 2017 N 12)


material des Spielzeugs - alle Materialien, die Teil des Spielzeugs sind;


appell Spielzeug auf dem Markt - die Prozesse des Übergangs von Spielzeug vom Hersteller zum Benutzer (Käufer) in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion, die das Spielzeug nach Abschluss seiner Herstellung passiert;


optisches Spielzeug ist ein Spielzeug, dessen Funktionsprinzip auf der Verwendung der Prinzipien der geometrischen Optik basiert;


der Benutzer ist das Kind, das das Spielzeug für den beabsichtigten Zweck verwendet, und die Person, die auf ihn aufpasst;


käufer (Verbraucher) - eine natürliche oder juristische Person, die die Absicht hat, ein Spielzeug zu kaufen oder es zu kaufen;


bestimmungsgemäße Verwendung - Verwendung des Spielzeugs in Übereinstimmung mit seiner Bestimmung, die vom Hersteller auf dem Spielzeug und (oder) in den Betriebsunterlagen angegeben ist;


kind - Person unter 14 Jahren;


risiko - eine Kombination aus der Wahrscheinlichkeit von Schaden und den Folgen dieses Schadens für das Leben und die Gesundheit des Kindes und der Person, die auf ihn aufpasst;


repräsentativen Stichprobe Spielzeug - Spielzeug aus einer Gruppe von ähnlichen Spielzeug Targeting ein Alter (für Kinder bis 3 Jahren, von 3 Jahren und älter) machte einen technischen Dokument, Prozess, aus den gleichen Materialien und der gelten die gleichen Sicherheitsanforderungen;


vom Hersteller autorisierte Person - eine juristische oder natürliche Person in der vorgeschriebenen Weise von einem Mitgliedstaat der Zollunion, die vom Hersteller auf der Grundlage eines Vertrages mit ihm für die Durchführung von Aktionen in seinem Namen bei der Bestätigung der Einhaltung und Platzierung von Produkten in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion, sowie die Verantwortung für die Nichteinhaltung Spielzeug Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion;


ein funktionales Spielzeug ist ein Spielzeug, das ein Modell eines von Erwachsenen verwendeten Produkts oder Geräts ist, das die Funktion und Ausführung seiner Funktionen simuliert;


Funktionsmagnet - Magnet für den Betrieb von Motoren, Relais, Lautsprechern und anderen elektrischen oder elektronischen Teilen des Spielzeugs (falls die magnetischen Eigenschaften nicht auf die Spieleigenschaften des Spielzeugs zutreffen);


März 2018 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 17. März 2017 N 12)


chemisches Spielzeug - ein Satz für chemische Experimente von Kindern, bestehend aus einer oder mehreren Chemikalien und /oder Reagenzien, die mit oder ohne Ausrüstung geliefert werden;


elektrisches Spielzeug ist ein Spielzeug, das mindestens eine Funktion durch elektrische Energie hat.

Artikel 3. Die Regeln der Behandlung auf dem Markt

1. Spielzeug in Umlauf auf dem Markt mit ihrer Einhaltung dieser technischen Vorschriften der Zollunion, sowie andere technische Vorschriften der Zollunion, EurAsEC, deren Wirkung auf sie gilt, und sofern sie die Bestätigung der Einhaltung gemäß Artikel 6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion, sowie andere technische Vorschriften der Zollunion, EurAsEC, deren Wirkung auf sie gilt.


2. Spielzeug Konformität mit den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion nicht bestätigt, müssen nicht gekennzeichnet werden eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion und dürfen nicht in den Verkehr auf dem Markt.


3. Spielzeug, das nicht mit einem einzigen Zeichen der Behandlung auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion gekennzeichnet ist, dürfen nicht auf dem Markt in Umlauf gebracht werden.

Artikel 4. Sicherheitsanforderungen

1. Das Spielzeug sollte so gestaltet und hergestellt werden, dass es bei der bestimmungsgemäßen Anwendung keine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Kindern und Personen darstellt, die sie betreuen, und ein Risiko bietet:


aufgrund der Konstruktion Spielzeug;


bedingt durch die verwendeten Materialien;


im Zusammenhang mit der Verwendung von Spielzeug, das nicht ausgeschlossen werden kann, wenn das Design des Spielzeugs geändert wird, ohne seine Funktion und grundlegende Eigenschaften zu ändern, das Material zu ersetzen.


Das Risiko bei der Verwendung von Spielzeug sollte mit den Altersmerkmalen der Kinder korrelieren.


2. Werkstoffe


Die Materialien, aus denen das Spielzeug hergestellt wird, müssen sauber sein (ohne Verschmutzung), nicht infiziert und entsprechen den Anforderungen dieser technischen Vorschriften und Standards in Absatz 1.2 des Artikels 5 dieser technischen Vorschriften der Zollunion angegeben.


Bei Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren ist die Verwendung von Naturfell, echtem Leder, Glas, Porzellan, Flor Materialien (Gummi, Pappe und Papier), Füllgranulat Größe 3 mm und weniger ohne innere Abdeckung, Füllstoffe Spielzeug, wie Rasseln, deren Größe in einer feuchten Umgebung um mehr als 5% erhöht nicht erlaubt.


März 2018 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 17. März 2017 N 12 in Kraft getreten. - Siehe vorherige Ausgabe)


In Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren ist die Migration von Chemikalien der Gefahrenklasse 1 nicht erlaubt.


In Spielzeug ist die Verwendung von Sekundärrohstoffen, die durch die Wiederverwertung von gebrauchten Materialien erhalten werden, nicht erlaubt. Für die Herstellung von Spielzeug ist die Verwendung von Abfällen aus eigener Produktion erlaubt.


Die schützende und dekorative Beschichtung von Spielzeug sollte gegen feuchte Verarbeitung, die Wirkung von Speichel und Schweiß beständig sein.


3. Spielzeug sollte so konstruiert und hergestellt werden, dass sie bei der Anwendung für den beabsichtigten Zweck keine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Kindern darstellen, Personen, die sie betreuen.


3.1. Organoleptische Indikatoren


Spielzeug organoleptischen hygienische Sicherheit müssen die Anforderungen des Anhangs 2 zu diesem technischen Reglement der Zollunion.


3.2. Physikalische und mechanische Eigenschaften


Das Spielzeug und seine Bestandteile, einschließlich Befestigungsteile, müssen die mechanischen Belastungen, die bei der Verwendung des Spielzeugs für den beabsichtigten Zweck entstehen, standhalten, während es nicht zerstört werden sollte und seine Verbrauchereigenschaften behalten sollte.


Verfügbare Kanten, scharfe Enden, harte Teile, Federn, Befestigungselemente, Lücken, Ecken, Vorsprünge, Schnüre, Seile und Spielzeughalterungen sollten das Verletzungsrisiko des Kindes ausschließen.


Das Auslaufen von flüssigem Füllstoff in Spielzeug ist nicht erlaubt.


Bewegliche Bestandteile des Spielzeugs sollten das Verletzungsrisiko von Kindern ausschließen. Antriebsmechanismen sollten für das Kind nicht verfügbar sein.


Spielzeug und abnehmbare Teile Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren und Spielzeug, die direkt an Lebensmitteln befestigt sind, sollten diese Größe haben, um zu vermeiden, in die oberen Atemwege zu gelangen.


Das weiche Spielzeug darf keine harten oder scharfen Fremdkörper im Füllstoff enthalten. Die Nähte des weichen Spielzeugs sollten stark sein.


Spielzeug, das in Lebensmitteln und (oder) in den Handel mit Lebensmitteln kommt, sollte seine eigene Verpackung haben. Die Abmessungen dieser Verpackung sollten kein Erstickungsrisiko für das Kind verursachen. Die äußere Platzierung des Kunststoffspielzeugs ist ohne Verpackung auf der Verpackung des Lebensmittelprodukts erlaubt.


Das Spielzeug und seine Bestandteile sollten das mit dem Ersticken des Kindes verbundene Risiko ausschließen.


Masken und Spielhelme aus luftdichtem Material, die den Kopf des Kindes vollständig abdecken, müssen so entworfen und hergestellt werden, dass das Risiko eines Erstickens durch unzureichende Belüftung vermieden wird.


Das Spielzeug, das den Körper des Babys auf der Wasseroberfläche halten soll, muss so entworfen und hergestellt werden, dass es luftdicht und langlebig ist.


Das Spielzeug, in dem das Kind passen kann und für ihn einen geschlossenen Raum darstellt, sollte ein Austrittsloch haben, das von innen leicht geöffnet werden kann, sowie eine Oberfläche mit Lüftungsöffnungen haben.


Das Spielzeug, das die Masse des Kindes trägt und zum Fahren bestimmt ist, sollte stark und stabil sein (außer Zweirädern). Spielzeug mit mechanischem oder elektrischem Antrieb mit Freilauf oder neutralen Getriebe, müssen eine Bremseinrichtung. Spielzeug mit dem Gewicht des Kindes und entwickelt für die Autofahrt, bei denen die Bewegung des Rades wird berichtet sofort auf die Hand oder den Fuß des Kindes oder durch mechanische übertragung und Spielzeug mit elektrischem Antrieb dürfen ohne Bremsen zu machen. Spielzeug mit Kettengetriebe müssen mit Schutzschildern ausgestattet sein. Die Auflageflächen müssen über Elemente verfügen, die ein Abrutschen verhindern.


Das Spielzeug, das die Masse des Kindes trägt und nicht zum Fahren bestimmt ist, sollte stark und widerstandsfähig gegen Kippen sein. Hängende Schaukeln sollten stark sein, Schaukelsitze für Kinder unter 3 Jahren sollten eine Konstruktion haben, die verhindert, dass das Kind fällt.


März 2018 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 17. März 2017 N 12 in Kraft getreten. - Siehe vorherige Ausgabe)


Ein Spielzeug mit einem Projektil, das mit einem Startmechanismus produziert wird, sowie eine kinetische Energie Projektil, sollte das Risiko von Verletzungen des Kindes und (oder) die Person, die ihn betreut zu minimieren.


In Konstrukteuren und Modellen für die Montage von Kindern unter 10 Jahren ist das Löten nicht erlaubt.


Ein Spielzeug, das Heizelemente enthält, muss so hergestellt werden, dass Folgendes gewährleistet ist:


die Temperatur aller Kontaktflächen darf bei Berührung nicht zu Verbrennungen führen;


das Niveau der Intensität des integrierten Infrarotstroms muss die Anforderungen der hygienischen Sicherheit in Anhang 2 dieser technischen Verordnung der Zollunion festgelegt entsprechen;


flüssigkeiten, Dämpfe oder Gase im Spielzeug, die beim Entfernen (wenn diese Entfernung für das Funktionieren des Spielzeugs erforderlich ist) Verbrennungen oder andere Verletzungen verursachen können, dürfen keine erhöhten Temperatur- oder Druckwerte aufweisen.


Das Niveau der lokalen Vibration in Spielzeug mit einer Quelle der Vibration, der Schallpegel in den geäußerten Spielzeug müssen die Anforderungen der hygienischen Sicherheit in Anhang 2 dieser technischen Verordnung der Zollunion festgelegt entsprechen.


Keine oberflächliche Färbung und Malerei Spielzeug Rasseln und Spielzeug in Kontakt mit dem Mund des Kindes.


In Spielzeug Desktop-gedruckten Text und Zeichnungen sollten klar und kontrastreich in Bezug auf den Haupthintergrund sein. Otmaryvanie der Farben auf dem Papier und der Pappe ist nicht erlaubt.


Das optische Spielzeug sollte so gestaltet und hergestellt werden, dass das mit der Sehkorrektur des Kindes verbundene Risiko minimiert wird.


Spielzeug mit LEDs sollte keine negativen Auswirkungen auf die Sehorgane des Kindes haben, schädliche Strahlung erzeugen.


In Spielzeug ist die Verwendung von Laserstrahlsystemen aller Art verboten.


3.3. Entflammbarkeit


Weiche Spielzeuge, Karnevalskostüme und Karnevalsspielwaren (z. B. Bärte, Schnurrbärte, Perücken, Masken, Kronen) sowie Spielzeuge, die ein Kind aufnehmen können, müssen feuerfest sein.


Das Spielset, das Chemikalien enthält und nicht zu den Testsets gehört, darf keine Substanzen oder Reagenzien enthalten, die sich beim Mischen entzünden oder schädliche Dämpfe oder Gase bilden können.


Das Spielzeug darf nicht explosiv sein oder Bestandteile (Stoffe, Materialien) enthalten, die bei der Verwendung des Spielzeugs explosiv werden.


Spielzeug, einschließlich chemischer Spielzeuge, darf keine Substanzen oder Reagenzien enthalten, die:


in der Lage, explosive Gemische als Folge der Reaktion beim Erhitzen sowie in Verbindung mit oxidierenden Substanzen zu bilden;


in der Lage, brennbare oder explosive Mischungen von Dampf mit Luft zu bilden.


3.4. chemische Eigenschaften


Bei der Verwendung von Spielzeug muss das Risiko von Gesundheitsschäden durch Kontakt mit Chemikalien in die Atemwege, auf die Haut, die Schleimhäute, die Augen oder den Magen minimiert werden.


Das Niveau der Migration und die Freisetzung von schädlichen Chemikalien aus Spielzeug müssen die Anforderungen der hygienischen Sicherheit in Anhang 2 dieser technischen Verordnung der Zollunion festgelegt entsprechen.


In chemischen Spielzeugen und Spielsets, die chemische Substanzen enthalten und nicht zu chemischen Experimenten gehören, ist eine bestimmte Menge an Substanzen oder Reagenzien zulässig, wenn ihr Gehalt die für jeden Stoff festgelegte Höchstmenge nicht überschreitet.


3.5. Toxikolo-hygienische Indikatoren


Toxikologische und hygienische Indikatoren für die hygienische Sicherheit von Spielzeug müssen die Anforderungen in Anhang 2 dieser technischen Verordnung der Zollunion festgelegt entsprechen.


3.6. elektrische Eigenschaften


In einem elektrischen Spielzeug, sowie in keinem seiner Bestandteile sollte die Nennspannung 24 V nicht überschreiten.


Spielzeugteile, die mit der elektrischen Energiequelle in Berührung kommen oder in Kontakt kommen können, sowie Kabel, Leitungen müssen isoliert und mechanisch geschützt sein, um das Risiko eines elektrischen Schlages zu vermeiden.


Ebenen der elektrostatische, elektromagnetische und elektrische Felder ferngesteuerte, elektrische und elektronische Spielzeuge sollte hygienischen Sicherheitsanforderungen des Anhangs 2 zu diesem technischen Reglement der Zollunion.


Schnüre für fliegende Spielzeuge sollten nichtmetallisch sein und dielektrische Eigenschaften haben.


März 2018 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 17. März 2017 N 12 in Kraft getreten. - Siehe vorherige Ausgabe)


3.7. Strahlensicherheit


Indikatoren der Strahlensicherheit Spielzeug (spezifische wirksame Aktivität der natürlichen Radionuklide) aus natürlichen Materialien hergestellt, müssen die Anforderungen der hygienischen Sicherheit in Anhang 2 dieser technischen Verordnung der Zollunion festgelegt entsprechen.


3.8. Mikrobiologische Indikatoren


Mikrobiologische Indikatoren für die hygienische Sicherheit von Spielzeug müssen die Anforderungen in Anhang 2 dieser technischen Verordnung der Zollunion festgelegt entsprechen.


3.9. Magnetische Eigenschaften


Lose Magnete und magnetische Elemente von Spielzeug sollten einen magnetischen Fluss von nicht mehr als 0,5 Tl mm oder solche Abmessungen haben, um das Eindringen in die Atemwege und Verschlucken zu vermeiden.


März 2018 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 17. März 2017 N 12)


4. Verpackung


Die Verpackung sollte sicher sein und das mit dem Ersticken des Kindes verbundene Risiko ausschließen.


Das Spielzeug sollte eine Verbraucher- und /oder Gruppenverpackung haben.


März 2018 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 17. März 2017 N 12 in Kraft getreten. - Siehe vorherige Ausgabe)


Wenn die Verpackung, in der das Spielzeug verkauft wird, auch für die Verwendung bestimmt ist, wird sie als Bestandteil des Spielzeugs betrachtet. Der Anwendungsbereich der Verpackung wird vom Hersteller festgelegt.


5. Kennzeichnung


5.1. Die Kennzeichnung von Spielzeug muss zuverlässig, überprüfbar, klar, leicht zu lesen, zugänglich und für die Inspektion und Identifizierung sein.


5.2. Die Kennzeichnung wird vom Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person) und vom Importeur aufgetragen.


Der Ort und die Art der Kennzeichnung wird vom Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person) und vom Importeur bestimmt.


5.3. Die Kennzeichnung sollte die folgenden Informationen enthalten:


- name des Spielzeugs;


- name des Landes, in dem das Spielzeug hergestellt wird;


- name und Ort des Herstellers (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur, Informationen für die Kommunikation mit ihnen;


- markenzeichen des Herstellers (falls vorhanden);


- das Mindestalter des Kindes, für das das Spielzeug oder das Piktogramm bestimmt ist, das das Alter des Kindes angibt;


- Grundkonstruktionsmaterial (für Kinder bis 3 Jahre) (falls erforderlich).


- möglichkeiten zur Pflege des Spielzeugs (falls erforderlich);


- herstellungsdatum (Monat, Jahr);


- lebensdauer oder Haltbarkeit (wenn sie installiert werden);


- lagerbedingungen (falls erforderlich).


5.4. Abhängig von der Art des Spielzeugs in den Inhalt der Kennzeichnung gehören: Vollständigkeit (für Sätze), Regeln für den Betrieb des Spielzeugs, Verfahren der hygienischen Behandlung, Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit dem Spielzeug, Warnschilder, Montageanleitung.


Warnhinweise müssen enthalten einen Hinweis auf die Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung gemäß Anhang 3 der technischen Vorschriften der Zollunion.


6. Die Kennzeichnung und technische Dokumentation, die mit dem Spielzeug geliefert wird, werden in russischer Sprache und in der Staatssprache (n) des Mitgliedstaats der Zollunion durchgeführt, wenn die entsprechenden Anforderungen in der Gesetzgebung (n) des Mitgliedstaats (n) der Zollunion vorliegen.

Artikel 5. Sicherheitskonformität

1. Die Einhaltung der Spielzeug vorliegenden technischen Vorschriften der Zollunion wird durch die Umsetzung gewährleistet:


1.1. anforderungen der hygienischen Sicherheit dieser technischen Vorschriften der Zollunion in Anhang 2 dieser technischen Vorschriften der Zollunion angegeben;


1.2. Sicherheitsanforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion (mit Ausnahme der in Unterabsatz dieses Absatzes 1.1) direkt oder Anforderungen, Standards, Standards in der Liste enthalten, als Folge davon, auf freiwilliger Basis die Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion.


2. Methoden der Forschung (Tests) Spielzeug in den Standards in der Liste der Standards enthalten, die Regeln und Methoden der Forschung (Tests) und Messungen, einschließlich der Regeln für die Auswahl von Proben für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion und die Durchführung der Bewertung (Bestätigung) der Konformität der Produkte.

Artikel 6. Konformitätserklärung

1. Vor der Freigabe in Umlauf auf dem Spielzeugmarkt muss die Bestätigung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften dieser technischen Vorschriften der Zollunion passieren.


2. Die Bestätigung der Übereinstimmung von Spielzeug wird in Form von Zertifizierung durchgeführt.


Die Zertifizierung wird von der Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung) in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion (im Folgenden - Zertifizierungsstelle) nach den Zertifizierungsschemata 1c, 2c, 3c in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Anwendung der Musterschemata der Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion, von der Kommission der Zollunion (im Folgenden - Kommission) genehmigt durchgeführt.


Tests für die Zertifizierung wird von einem akkreditierten Testlabor (Zentrum) durchgeführt, das in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion (im Folgenden - ein akkreditiertes Testlabor (Zentrum) aufgenommen wird.


Im Falle der Nichtanwendung der in Absatz 1.2 Artikel 5 dieser technischen Vorschriften der Zollunion genannten Standards, oder in Ermangelung einer Bestätigung der Übereinstimmung mit Spielzeug in Form von Zertifizierung (Schema 1c, 2c, 3c) in Übereinstimmung mit Absatz 5 dieses Artikels.


3. Die Zertifizierung von Spielzeug, serienmäßig hergestellt, erfolgt nach den Schemata 1c, 2c. Die Auswahl von Spielzeugproben für die Zertifizierung wird von der Zertifizierungsstelle oder von ihm autorisierten Personen durchgeführt.


Die Partei von Spielzeug in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion hergestellt wird, ist der Hersteller, die Partei von Spielzeug in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion importiert wird, ist ein Importeur oder vom Hersteller autorisierte Person. Die Auswahl von Spielzeugproben für die Zertifizierung erfolgt durch die Zertifizierungsstelle oder autorisierte Personen.


4. Bei der Zertifizierung von Spielzeug (Schema 1s, 2s, 3s):


4.1. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), stellt der Importeur der Zertifizierungsstelle eine Reihe von Dokumenten, die die Einhaltung der Spielzeug-Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die umfasst:


das Dokument, nach dem das Spielzeug hergestellt wird (Schema 1c, 2c);


farbbild der typischen(s) Probe(s) Spielzeug;


kopien der Konstruktionsdokumentation oder technische Beschreibung der typischen(s) Probe(s) Spielzeug;


informationen über Rohstoffe, Materialien und Komponenten, Informationen über ihre Hersteller und Importeure (Schema 1c, 2c);


betriebsunterlagen (falls vorhanden);


liste der Standards, deren Anforderungen Spielzeug aus der Liste der in Absatz 1.2 Artikel 5 dieser technischen Vorschriften der Zollunion (wenn sie vom Hersteller verwendet werden) genannten Standards entsprechen müssen;


Konformitätszertifikat für das Management-System der Produktion von Spielzeug (Schema 2c);


vertrag (Liefervertrag) oder Versanddokumentation (für Spielzeugpartie) (Schema 3c);


4.2. zertifizierungsstelle:


4.2.1. führt die Identifizierung von Spielzeug durch;


4.2.2. organisiert Tests der Probe (Proben) Spielzeug für die Einhaltung der Anforderungen in Absatz 1 des Artikels 5 dieser technischen Vorschriften der Zollunion angegeben, und führt eine Analyse des Protokolls (Protokolle) Tests;


März 2018 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 17. März 2017 N 12 in Kraft getreten ist. - Siehe vorherige Ausgabe)


4.2.3. führt eine Analyse des Produktions (Abbildung 1C).


4.2.4. stellt ein Konformitätszertifikat in einer einzigen Form aus, die von der Kommission genehmigt wurde.


Die Gültigkeitsdauer des Konformitätszertifikats für Spielzeug, das serienmäßig hergestellt wird, beträgt nicht mehr als 5 Jahre, für Spielzeugpartys wird die Gültigkeitsdauer des Konformitätszertifikats nicht festgelegt;


4.3. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur:


4.3.1. trägt ein einziges Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion;


4.3.2. bildet nach Abschluss der Konformitätsbestätigung eine Reihe von Dokumenten für Spielzeug, die Folgendes beinhaltet:


die in Absatz 4.1 dieses Absatzes vorgesehenen Dokumente;


protokoll (Protokolle) von Tests; Ergebnisse der Analyse des Produktionszustandes (Schema 1c); Konformitätszertifikat.


4.4. zertifizierungsstelle:


führt Inspektionskontrollen für zertifizierte Spielzeuge durch:


testproben in einem akkreditierten Testlabor (Zentrum) und (oder) Analyse des Produktionszustandes (Schema 1c);


tests von Proben in einem akkreditierten Testlabor (Zentrum) und die Analyse der Ergebnisse der Inspektionskontrolle durch die Zertifizierungsstelle für Management-Systeme für das zertifizierte Management-System der Produktion von Spielzeug (Schema 2c).


5. Bei der Zertifizierung von Spielzeug, im Falle der Nichtanwendung der Standards aus der Liste der Standards in Absatz 1.2 Artikel 5 dieser technischen Vorschriften der Zollunion oder in Abwesenheit von ihnen (Schema 1c, 2c, 3c):


5.1. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), stellt der Importeur der Zertifizierungsstelle eine Reihe von Dokumenten für Spielzeug, die die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen von Spielzeug dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die umfasst:


das Dokument, nach dem das Spielzeug hergestellt wird (Schema 1c, 2c);


farbbild der typischen(s) Probe(s) Spielzeug;


kopien der Konstruktionsdokumentation oder technische Beschreibung der typischen(s) Probe(s) Spielzeug;


betriebsunterlagen (falls vorhanden);


informationen über Rohstoffe, Materialien und Komponenten, Informationen über ihre Hersteller und Importeure (Schema 1c, 2c);


beschreibung der technischen Entscheidungen und Risikobewertung, die die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion bestätigen;


Konformitätszertifikat für das Management-System der Produktion von Spielzeug (Schema 2c);


vertrag (Liefervertrag) oder Versanddokumentation (für Spielzeugpartie) (Schema 3c);


5.2. zertifizierungsstelle:


5.2.1. führt die Identifizierung von Spielzeug durch;


5.2.2. führt die Zertifizierung von Spielzeug direkt an die Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion.


Dabei ist die Zertifizierungsstelle:


bestimmt auf der Grundlage der Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion spezifische Sicherheitsanforderungen für zertifizierte Spielzeug;


führt eine Analyse der technischen Entscheidungen und Risikobewertung, die die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion durch den Hersteller durchgeführt bestätigen;


bestimmt die Liste der in Absatz 2 Artikel 5 dieser technischen Vorschriften der Zollunion genannten Standards, die Methoden der Forschung (Tests) oder in Abwesenheit von ihnen, definiert Methoden der Kontrolle, Messung und Prüfung, um die Einhaltung der spezifischen Sicherheitsanforderungen Spielzeug zu bestätigen;


organisiert die Durchführung von Spielzeugtests und führt die Analyse des Protokolls (Testprotokolle) durch;


5.2.3. führt eine Analyse des Produktions (Schema 1s);


5.2.4. stellt ein Konformitätszertifikat in einer einzigen Form aus, die von der Kommission genehmigt wurde.


Die Gültigkeitsdauer des Konformitätszertifikats für Spielzeug, das serienmäßig hergestellt wird, beträgt nicht mehr als 5 Jahre, für Spielzeugpartys wird die Gültigkeitsdauer des Konformitätszertifikats nicht festgelegt;


5.3. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur:


5.3.1. trägt ein einziges Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion;


5.3.2. bildet nach Abschluss der Konformitätsbestätigung eine Reihe von Dokumenten für Spielzeug, die Folgendes beinhaltet:


die in Absatz 5.1 dieses Absatzes vorgesehenen Dokumente;


protokoll (Prüfprotokolle);


ergebnisse der Analyse des Produktionszustandes (Schema 1c);


Konformitätsbescheinigung.


5.4. die Zertifizierungsstelle führt eine Inspektionskontrolle für zertifizierte Spielzeuge durch:


testproben in einem akkreditierten Testlabor (Zentrum) und (oder) Analyse des Produktionszustandes (Schema 1c);


tests von Proben in einem akkreditierten Testlabor (Zentrum) und die Analyse der Ergebnisse der Inspektionskontrolle durch die Zertifizierungsstelle für Management-Systeme für das zertifizierte Management-System der Produktion von Spielzeug (Schema 2c).


6. Der Satz von Dokumenten für Spielzeug muss im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Zollunion auf:


spielzeug - beim Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person) für mindestens 10 Jahre ab dem Tag der Entfernung (Beendigung) von der Produktion dieser Spielzeuge;


partei Spielzeug - der Importeur für mindestens 10 Jahre ab dem Tag der Umsetzung des letzten Produkts aus der Partei.

Artikel 7. Kennzeichnung der einheitlichen Marke der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion

1. Spielzeug, die den Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen und Nachweis der Einhaltung gemäß Artikel 6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion, müssen mit einem einzigen Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion gekennzeichnet werden.


2. Die Kennzeichnung der einheitlichen Marke der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion erfolgt vor der Freigabe von Spielzeug in den Verkehr auf dem Markt.


3. Ein einzelnes Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion direkt auf das Spielzeug selbst und (oder) Verpackung Spielzeug (Verbraucher, Gruppe, Transport) und (oder) Etikett, Medaillon, Etikett (einschließlich Misch-Label), Einsätze, und auch in den beigefügten Betriebsdokumenten angegeben.


März 2018 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 17. März 2017 N 12 in Kraft getreten. - Siehe vorherige Ausgabe)


Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion in irgendeiner Weise aufgetragen, liefert gestochen scharfe Bilder während der gesamten Lebensdauer der Spielzeug.


Für Spielzeuge, die aus mehreren Teilen bestehen, wird ein einzelnes Zeichen der Produktumlaufnahme auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion auf jene Teile aufgebracht, die separat auf dem Markt platziert werden können.


4. Spielzeug sind mit einem einzigen Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion in Übereinstimmung mit den Anforderungen aller technischen Vorschriften der Zollunion, EurAsEC, deren Wirkung auf sie gilt und für die Anwendung dieses Zeichens markiert.

Artikel 8. Schutzklausel

Die Mitgliedstaaten der Zollunion sind verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Freigabe von Spielzeug in den Verkehr in der einheitlichen Zollgebiet der Zollunion zu verbieten, sowie den Rückzug aus dem Markt von Spielzeug, die nicht den Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen.

Liste der Produkte, die nicht als Spielzeug gelten und die nicht durch die technische Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Spielzeug" (TR CU 008 / 2011)

Anhang 1

zur technischen Verordnung

Zollunion

"Über die Sicherheit von Spielzeug"

(TR TC 008/2011)



1. Christbaumschmuck, künstliche Weihnachtsbäume und Zubehör für sie, elektrische Girlanden.


2. Modelle für Sammler, nicht für Kinder unter 14 Jahren.


3. Ausrüstung für Kinderspielplätze.


4. Sportgeräte, einschließlich Unterwasser.


5. Folklore- und dekorative Puppen, die nicht für Kinder unter 14 Jahren bestimmt sind.


6. "Professionelle" Spielzeuge, die an öffentlichen Orten für den allgemeinen Gebrauch installiert sind.


7. Spielautomat.


8. Puzzles mit mehr als 500 Teilen.


9. Luftgewehr.


10. Katapult und Wurfgeräte.


11. Projektile zum Werfen mit Metallspitzen.


12. Transformatoren für Spielzeug, netzbetriebene, Ladegeräte für Akkus, einschließlich mit dem Spielzeug geliefert.


13. Produkte, die Heizelemente enthalten und für den Einsatz im Lernprozess unter Aufsicht von Erwachsenen bestimmt sind.


14. Fahrzeuge für Kinder unter 14 Jahren mit Verbrennungsmotoren.


15. Spielzeugautos mit Dampfmotoren.


16. Fahrräder, die für den Verkehr auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.


17. Spiele und Spielzeuge, die mit einer Nennspannung von über 24 V betrieben werden.


18. Exakte Kopien von Schusswaffen.


19. Schmuck für Kinder.


20. Schwimmvorrichtungen (zum Beispiel aufblasbare Manschetten, die an den Händen getragen werden).


21. Schutzausrüstung (Schwimmbrille, Sonnenbrille, Fahrradhelme, Skateboardhelme).


22. Fliegende Spielzeuge, die von einem Kind mit einer Gummikabel gestartet werden.


23. Bögen zum Schießen, deren Länge im nicht gezogenen Zustand 1200 mm übersteigt.


24. Sanitär- und Hygieneprodukte aus Latex, Gummi und Silikon-Elastomeren für Kinder.

Anhang 2

zur technischen Verordnung

Zollunion

"Über die Sicherheit von Spielzeug"

(TR TC 008/2011)


Anforderungen an die hygienische Sicherheit von Spielzeug in Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften der Zollunion "ÜBER die Sicherheit von Spielzeug" (TR TC 008/2011)

(mit Änderungen am 17. März 2017)

1. Die Anforderungen der hygienischen Sicherheit von Spielzeug umfassen: organoleptische Indikatoren (Geruch, Geschmack);


physikalische Faktoren (Schallpegel, elektrostatische Feldstärke, elektromagnetische Feldstärke des Hochfrequenzbereichs, elektrische Feldstärke, Intensität des integrierten Infrarotstroms, lokale Vibration, spezifische effektive Aktivität natürlicher Radionuklide);


sanitäre und chemische Indikatoren (Migration in die Modellumgebung von schädlichen Chemikalien, deren Liste in Abhängigkeit von der chemischen Zusammensetzung des Materials und der Freisetzung von schädlichen Chemikalien aus Spielzeug bestimmt wird);


toxikologische und hygienische Indikatoren (reizende Wirkung auf Schleimhäute, Toxizitätsindex);


mikrobiologische Indikatoren.


Wenn die Bestätigung der hygienischen Sicherheit ergab eine Diskrepanz Spielzeug einem der überwachten Indikatoren, gesteht Sie unangemessen angesehen werden, und weitere Studien werden beendet.


2. Organoleptische Indikatoren


2.1. Die Intensität des Geruchs von Spielzeug in Vivo und Wasserextrakt sollte 1 Punkt in Spielzeug für Kinder unter 1 Jahr bestimmt nicht überschreiten, 2 Punkte - für Kinder über 1 Jahr


Die Geruchsintensität der Probe und der Wasserextraktion von Spielzeug für Kinder über 3 Jahren sollte 2-Punkte nicht überschreiten.


2.2. Spielzeuge für Kinder unter 3 Jahren und Spielzeuge, die mit der Mundhöhle in Berührung kommen, sollten keine Nachgeschmacksintensität von mehr als 1 Punkt haben.


3. physikalischer Faktor


3.1. Die geäußerten Spielzeuge müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:


Der äquivalente Klangpegel von Spielzeug, mit Ausnahme von Spielzeugmodellen für Sportspiele, sollte sein:


für Kinder unter 3 Jahren - nicht mehr als 60 dBA;


für Kinder von 3 bis 6 Jahren - nicht mehr als 65 dBA;


für Kinder ab 6 Jahren - nicht mehr als 70 dBA.


Der äquivalente Schallpegel von Spielzeugen, für das Spielen im Freien, mit Ausnahme von Spielzeug, das gepulsten Klang emittiert, sollte nicht mehr als 75 dBA betragen.


Die maximale Lautstärke von Spielzeug sollte sein:


für Kinder unter 3 Jahren - nicht mehr als 70 dBA;


für Kinder von 3 bis 6 Jahren - nicht mehr als 75 dBA;


für Kinder ab 6 Jahren - nicht mehr als 80 dBA.


Der maximale Schallpegel von Spielzeugen für das Spielen im Freien sollte nicht mehr als 85 dBA betragen.


Der maximale Schallpegel von Spielzeug, das einen gepulsten Klang erzeugt, sollte nicht mehr als 90 dBA betragen.


3.2. Das Niveau der elektrostatischen Feldstärke auf der Oberfläche des Spielzeugs sollte 15 kV / m nicht überschreiten.


3.3. Die Höhe der elektromagnetischen Feldstärke von funkgesteuerten, elektronischen und elektrischen Spielzeug emittiert, sollte 25 V / m bei Frequenzbereich 0,3 - 300 kHz, 15 V / m bei Frequenzbereich 0,3 - 3 MHz, 10 V / m bei Frequenzbereich 3 - 30 MHz, 3 V / m bei Frequenzbereich 30 - 300 MHz, 10 µW / cm bei Frequenzbereich 0,3 - 300 GHz nicht überschreiten.


3.4. Das Niveau der Spannung des elektrischen Feldes des Stromes der industriellen Frequenz (50 Hz), der vom Spielzeug erzeugt wird, darf 0,5 kV / m nicht überschreiten.


3.5. Die Intensität des integrierten Infrarotstroms darf 100 W/m nicht überschreiten.


3.6. Ebenen der lokalen Schwingung in den Spielwaren, die Quelle der Erschütterung, dürfen maximal 63 dB bei среднегеометрической Frequenz Oktave-Bands 8 Hz und 16 Hz, 69 dB bei 31,5 Hz, 75 dB bei 63 Hz 81 dB bei 125 Hz, 87 dB bei 250 Hz, 93 dB bei 500 Hz 99 dB bei 1000 Hz. Der korrigierte Schwingungsanstieg darf 66 dB nicht überschreiten.


3.7. Die spezifische effektive Aktivität von natürlichen Radionukliden in natürlichen Materialien und Produkten von ihnen, die in den Sets für Spiele, Sets für Kinder Kreativität enthalten sind, sollte 370 Bq / kg nicht überschreiten.


4. Sanitär-chemische Indikatoren


4.1. Das Niveau der Migration in die Modellumgebung (Wasser, Luft) von schädlichen Chemikalien aus Spielzeug darf die in Tabelle 1 angegebenen Normen nicht überschreiten.

Tabelle 1


Hygienische und chemische Indikatoren für Spielzeug
foto des für Spielzeug erforderlichen Sanitär- und Chemikalienindikators><meta itemprop=

4.2. Die Freisetzung von schädlichen Chemikalien in vorbildliche Mittwoch (Salzsäure) enthalten in 1 kg beliebigen Materialien-Spielzeug, außer формующихся Massen und Farben, zugefügt wird mit den Fingern, nicht überschreiten folgenden Normen:


antimon - 60 mg;


chrom - 60 mg;


blei - 90 mg;


arsen - 25 mg;


quecksilber - 60 mg;


barium - 1000 mg;


cadmium - 75 mg;


selen - 500 mg.


4.3. Die Freisetzung von schädlichen Chemikalien in das Modellmedium (Salzsäure), die in 1 kg der sich bildenden Massen und Farben enthalten sind, die mit den Fingern aufgetragen werden, darf die folgenden Normen nicht überschreiten:


antimon - 60 mg;


chrom - 25 mg;


arsen - 25 mg;


blei - 90 mg;


barium - 250 mg;


Quecksilber - 25 mg;


cadmium - 50 mg;


selen - 500 mg.


5. Toxikolo-hygienische Indikatoren.


5.1. Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren, sowie Spielzeug, funktionell in Kontakt mit der Mundhöhle des Kindes, sollte keine reizende Wirkung auf die Schleimhäute haben.


5.2. Spielzeug sollte keine lokale hautreizende Wirkung oder Toxizität Index Spielzeug, bestimmt in einem wässrigen Medium (destilliertes Medium), sollte im Bereich von 70 bis 120% einschließlich, in der Luft - von 80 bis 120% einschließlich.


6. Mikrobiologische Indikatoren.


6.1. Die mikrobiologischen Indikatoren von Spielzeug müssen mit den in Tabelle 2 angegebenen übereinstimmen.

Tabelle 2


Mikrobiologische Indikatoren von Spielzeug
fotos von mikrobiologischen Indikatoren von Spielzeug><meta itemprop=

Anhang 3

zur technischen Verordnung

Zollunion

"Über die Sicherheit von Spielzeug"

(TR TC 008/2011)


Anforderungen an Informationen über die Gefahren und Maßnahmen bei der Verwendung von Spielzeug, die die größte Gefahr, in Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften der Zollunion "über die Sicherheit von Spielzeug" (TR TC 008/2011)

(mit Änderungen am 17. März 2017)

Spielzeug, das die größte Gefahr für Kinder und (oder) für Menschen auf der Suche nach Ihnen, hinsichtlich der Gefahren, muss von Informationen über die Gefahren und Maßnahmen bei der Verwendung von Spielzeug:


1. Spielzeug, das nicht für Kinder unter 3 Jahren bestimmt ist, muss eine bedingte grafische Bezeichnung mit einem Warnhinweis für die Altersgruppe aufweisen. Die bedingte grafische Bezeichnung ist in Abbildung 1 dargestellt.

symbol, das Kindern unter 3 Jahren das Spielen verbietet><meta itemprop=

Elemente des bedingten grafischen Symbols müssen ausgeführt werden:


- kreis und Schnittlinie - rot oder schwarz;


- hintergrund Kreis - weiße Farbe;


- altersgruppe, für die das Spielzeug nicht bestimmt ist, und die Konturen des Gesichts sind schwarz.


Der minimale Durchmesser der bedingten grafischen Bezeichnung muss mindestens 10 mm betragen.


2. Die Betriebsunterlagen für hängende Schaukeln, Rutschen, Ringe, Trapez, Seile und ähnliches Spielzeug mit einer Querstange müssen Montageanforderungen enthalten, die die Komponenten angeben, die bei unsachgemäßer Montage und Wartung eine Gefahr darstellen können.


3. Auf dem Funktionsspielzeug oder seiner Verpackung muss ein Warnhinweis "Achtung! Verwenden Sie nur unter direkter Aufsicht von Erwachsenen."


Die Betriebsdokumente sollten Vorsichtsmaßnahmen und Hinweise enthalten, dass die Spielzeugbenutzer im Falle einer Nichterfüllung gefährdet sind.


In den Betriebsunterlagen sollten Hinweise zur Aufbewahrung von Spielzeug außerhalb der Reichweite von Kindern angegeben werden.


4. Das chemische Spielzeug muss Betriebsunterlagen haben, in denen gefährliche Stoffe und Reagenzien, Hinweise zur Gefahr ihrer Anwendung und die Notwendigkeit von Vorsichtsmaßnahmen der Benutzer enthalten sind. In den Betriebsunterlagen sollten Informationen über die Erste-Hilfe-Versorgung und auch ein Hinweis auf die altersbedingte Adressierung angegeben werden.


Auf der Verpackung des chemischen Spielzeugs wird die Aufschrift "Achtung! Nur für ältere Kinder ... jahre! Verwenden Sie nur unter direkter Aufsicht von Erwachsenen!". Das Alter gibt der Hersteller an.


5. Die Verpackung von Lebensmitteln, die ein Spielzeug enthalten, sollte mit einem Warnhinweis "Enthält ein Spielzeug" versehen sein.


6. Inline-Skates und Skateboards müssen im Falle ihrer Umsetzung als Spielzeug mit der Warnschrift "Achtung! Es wird empfohlen, Schutzmittel zu tragen!".


Der Umgang mit diesen Spielzeugen erfordert bestimmte Fähigkeiten. Das Betriebsdokument enthält Hinweise zur Vorsicht bei der Verwendung des Spielzeugs, um Verletzungen durch Sturz oder Kollision zu vermeiden, sowie Hinweise zur Verwendung von Schutzmitteln (Schutzhelme, Handschuhe, Knieschützer, Ellenbogenschutz usw.).


7. Spielzeug für Spiele auf dem Wasser sollte mit der Aufschrift "Achtung! Verwenden Sie im flachen Wasser nur unter Aufsicht von Erwachsenen!"


8. Auf der Verbraucherverpackung und /oder in der Bedienungsanleitung von magnetischen Spielzeugen, mit Ausnahme von Spielzeug mit Funktionsmagneten in elektrischen oder elektronischen Teilen von Spielzeug, muss eine Warnaufschrift des folgenden Inhalts angegeben werden:


"Achtung! Enthält lose Magnete und magnetische Elemente. Verwenden Sie nur unter direkter Aufsicht von Erwachsenen. Wenn Magnete und magnetische Elemente verschluckt wurden, sollten Sie einen Arzt aufsuchen.".


März 2018 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 17. März 2017 N 12)


Der Text der Liste der Standards, als Ergebnis der Anwendung, die auf freiwilliger Basis die Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion "ÜBER die Sicherheit von Spielzeug" (TR TC 008/2011), siehe den Link.


Text Verzeichnis der Normen enthält Regeln und Methoden der Forschung (Test) und Messungen, einschließlich der Regeln für die Probenahme, die für die Anwendung und Durchsetzung der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Spielzeug" (TR CU 008 / 2011) und die Durchführung der Bewertung (Bestätigung) der übereinstimmung der Produktion


Die Redaktion des Dokumentes unter Berücksichtigung

änderungen und Ergänzungen vorbereitet

AG "Kodex"