1. Diese technische Verordnung der Zollunion ist in Übereinstimmung mit dem Abkommen über einheitliche Grundsätze und Regeln der technischen Regulierung in der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation vom 18. November 2010 entwickelt.
2. Diese technischen Vorschriften der Zollunion entwickelt, um eine einheitliche Zollgebiet der Zollunion für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen für Rad- und Raupen-landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Traktoren und Anhänger, um sie, um die freie Bewegung von Rad- und Raupen-landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Traktoren und Anhänger im Umlauf in der einheitlichen Zollgebiet der Zollunion hergestellt etablieren.
3. Wenn in Bezug auf Traktoren und Anhänger andere technische Vorschriften der Zollunion, die die Anforderungen an Traktoren und Anhänger, Traktoren und Anhänger müssen die Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion, deren Wirkung auf sie gilt erfüllen.
1. Diese technischen Vorschriften der Zollunion gilt für neu hergestellt und importiert Rad- und Raupen-landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Traktoren (im Folgenden - Traktoren) und Anhänger zu ihnen (im Folgenden - Anhänger), die im Umlauf in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion, unabhängig vom Herkunftsland hergestellt werden.
Diese technische Verordnung der Zollunion gilt für Traktoren und Anhänger mit einer maximalen geschätzten Geschwindigkeit von nicht weniger als 6 km / h.
Die Anforderungen dieser technischen Vorschriften gelten auch für neu hergestellt und importiert Komponenten von Traktoren und Anhänger (im Folgenden - Komponenten), die ihre Sicherheit und im Umlauf in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion getrennt von Traktoren und Anhänger, unabhängig vom Herkunftsland. Die Liste der Komponenten, die die Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion unterliegen, ist in Anhang 1 dieser technischen Vorschriften der Zollunion.
2. Diese technischen Vorschriften der Zollunion gelten nicht für:
traktoren und Anhänger, einzeln, individuell und in der Reihenfolge der individuellen Kreativität hergestellt;
traktoren und Anhänger in Umlauf in der einheitlichen Zollgebiet der Zollunion vor dem Inkrafttreten dieser technischen Vorschriften der Zollunion, gebraucht, in Betrieb genommen oder in der einheitlichen Zollgebiet der Zollunion repariert.
3. Diese technische Verordnung der Zollunion legt die Anforderungen an Traktoren, Anhänger und deren Komponenten, um das Leben und die Gesundheit von Menschen, Eigentum, Umweltschutz und Prävention von Handlungen, die die Verbraucher (Benutzer) in Bezug auf ihre Bestimmung und Sicherheit irreführen zu schützen.
In dieser technischen Verordnung der Zollunion gelten die folgenden Begriffe und ihre Definitionen:
ballastgewichte - Lasten, die für die Montage auf dem Traktor zum Nachladen der Vorder- und/oder Hinterachse bestimmt sind;
Tug Gerät - Element des Entwurfs ist der Traktor, der Traktor vorne, die den Beitritt Befestigungen (Z. B. Stangen oder Schlepper-Tauziehen um ihn Abschleppen;
inbetriebnahme - ein dokumentiertes Ereignis, das die Bereitschaft des Traktors oder Anhängers zur bestimmungsgemäßen Anwendung festlegt;
traktorhöhe - der Abstand, der vertikal zwischen der Auflagefläche und dem Punkt des Traktors gemessen wird, der sich in der größten Entfernung von der Auflagefläche befindet, ohne die Antenne. Bei der Festlegung der Höhe muss der Traktor mit neuen Reifen ausgestattet sein, die den größten vom Hersteller festgelegten statischen Radius aufweisen;
länge des Traktors - der Abstand, der horizontal zwischen den vertikalen Ebenen gemessen wird, die senkrecht zur Längsachse des Traktors sind und durch seine äußersten Punkte gehen, ohne alle Spiegel, Anlaufgriffe, Vorder- oder Seitenmarkierungsleuchten;
zulässiges Schleppgewicht - die Masse, die der Traktor abschleppen kann. Das zulässige Schleppgewicht kann umfassen: das Gewicht eines oder mehrerer Schleppanhänger, das Gewicht von landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Maschinen;
hersteller - eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer, die in ihrem Namen die Produktion und den Verkauf von Traktor, Anhänger oder Komponente und verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion;
Importeur - ein Bewohner des Staates - ein Mitglied der Zollunion, das Schloss mit gebietsfremden des Mitgliedstaats, der Zollunion digita Vertrag für die übertragung von Traktoren, Anhängern oder Komponenten, implementiert Traktoren, Anhänger oder Komponenten und ist für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion;
kategorie des Traktors (Anhänger) - Charakteristik des Traktors (Anhänger), verwendet, um die Anforderungen in den technischen Vorschriften der Zollunion zu etablieren;
komponente - ein Gerät, das Bestandteil eines Traktors oder Anhängers ist, das zur Montage oder als austauschbare Teile für einen Traktor oder Anhänger geliefert wird, der in Betrieb ist und separat vom Traktor oder Anhänger zertifiziert werden kann;
behandlung von Traktor, Anhänger oder Komponente auf dem Markt - die Prozesse des Übergangs von Traktor, Anhänger oder Komponente an den Verbraucher (Benutzer) im einheitlichen Zollgebiet der Zollunion, die durch den Traktor, Anhänger oder Komponente nach Abschluss seiner Herstellung geht;
der Anhänger - das vom Traktor abgeschleppte Fahrzeug, das für die Beförderung der Ladungen der landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Bestimmung vorbestimmt ist. Zu den Anhängern gehören auch Anhänger, bei denen ein Teil der vertikalen Last auf den Schlepper übertragen wird (Auflieger);
der Radius des Reifens - das Verhältnis der Längskomponente der Translationsgeschwindigkeit des Rades zu seiner Winkelgeschwindigkeit;
Zertifizierungsprüfungen - Tests der Probe (Proben) von Traktor, Anhänger oder Komponente, auf der Grundlage der Ergebnisse der Abschluss über die Einhaltung der Traktor, Anhänger oder Komponente Sicherheitsanforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion;
leergewicht des Traktors - Nutzgewicht des Traktors, einschließlich Kippschutz, mit Kühlmittel, Schmierstoffen, Kraftstoff (mit mindestens 90% der Nennkapazität befüllt), Werkzeug und Bediener;
Schema зачаливания - Schema, nach dem Beitritt erfolgt Hebezeuge zum Transport;
die technisch zulässige Abschleppmasse ist die vom Traktorhersteller festgelegte maximale Masse, die der Traktor abschleppen kann;
datenblatt - ein Dokument in Anhang 2 dieser technischen Vorschriften der Zollunion, enthält eine Liste von Informationen, die der Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), der Importeur für die Zertifizierung angeben muss;
traktor-, Anhänger- oder Komponententyp - Traktoren, Anhänger oder Komponenten, die durch eine Reihe identischer Konstruktionsmerkmale gekennzeichnet sind, die in den technischen Beschreibungen festgelegt sind und von einem Hersteller hergestellt werden. Der Typ kann verschiedene Varianten und Versionen haben;
ein Traktor ist ein Rad- oder Raupenfahrzeug mit mindestens zwei Achsen und einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h, das hauptsächlich Zugkraft verwendet und hauptsächlich zum Abschleppen, Schieben, Transportieren oder Betätigen von Arbeitsgeräten in der Land- oder Forstwirtschaft bestimmt ist;
Anhängevorrichtung (Anhängerkupplung) - ein Gerät, dessen Verbindungselemente, die auf dem Traktor und dem Anhänger installiert sind, eine mechanische Verbindung zwischen ihnen ermöglichen;
vom Hersteller autorisierte Person - eine juristische oder natürliche Person in der vorgeschriebenen Weise von einem Mitgliedstaat der Zollunion, die vom Hersteller auf der Grundlage eines Vertrages mit ihm für die Durchführung von Aktionen in seinem Namen bei der Bestätigung der Einhaltung und Platzierung von Traktor, Anhänger oder Komponente im einheitlichen Zollgebiet der Zollunion, sowie für die Haftung für die Nichteinhaltung der Traktor, Anhänger oder Komponente Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion;
Breite Traktor - Entfernung, gemessen in der horizontalen zwischen den vertikalen Ebenen, parallel der Längsachse des Traktors und durch die seine Endpunkte, ohne alle Spiegel, Blinker, vordere oder hintere Begrenzungsleuchten, alle Standlicht, Reifen Verformung, verursacht durch das Gewicht des Traktors, eine ausziehbare Elemente. Einziehbare Elemente können zum Beispiel Hebebühnen umfassen.
1. Traktoren, Anhänger und Komponenten in Umlauf auf dem Markt in Übereinstimmung mit diesen technischen Vorschriften der Zollunion und anderen technischen Vorschriften der Zollunion, die sie unter der Bedingung, dass sie die Bestätigung der Einhaltung gemäß Artikel 6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion, sowie nach anderen technischen Vorschriften der Zollunion, deren Wirkung auf sie gilt.
2. Traktoren, Anhänger und Komponenten Konformität mit den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion nicht bestätigt, müssen nicht gekennzeichnet werden eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion und dürfen nicht in den Verkehr auf dem Markt.
3. Traktoren, Anhänger und Komponenten, die nicht mit einem einzigen Zeichen der Marktumkehr der Mitgliedstaaten der Zollunion gekennzeichnet sind, dürfen nicht auf dem Markt in Umlauf gebracht werden.
1. Die Konstruktion von Traktoren und Anhängern sollte für Sicherheit in allen Phasen des Lebenszyklus sorgen.
2. Klassifizierung von Traktoren und Anhänger nach Kategorien und Typen in Anhang 3 zu diesem technischen Vorschriften der Zollunion.
3. Liste der Sicherheitsanforderungen für Traktoren der Kategorien T1, T2, T3, T5, C (außer C4) und Anhänger der Kategorie R, sowie die Normen und Vorschriften der UN ECE, die Sicherheitsanforderungen und Methoden ihrer Kontrolle, in Tabelle 4.1 der Anlage 4 zu dieser technischen Verordnung der Zollunion.
4. Liste der Sicherheitsanforderungen für Traktoren für besondere Zwecke Kategorien T4, C4, sowie die Normen und Vorschriften der UN ECE, die Sicherheitsanforderungen und Methoden ihrer Kontrolle, in Tabelle 4.2 der Anlage 4 zu dieser technischen Verordnung der Zollunion.
5. Die Sicherheitsanforderungen an Traktoren und Anhänger gemäß Anhang 4 dieser technischen Vorschriften der Zollunion sind in Anhang 5 dieser technischen Vorschriften der Zollunion angegeben.
1. Die Einhaltung der Traktoren und Anhänger dieser technischen Vorschriften der Zollunion wird durch die Erfüllung ihrer Anforderungen direkt und die Erfüllung der Anforderungen der Normen und Regeln der UN ECE sowie die Anforderungen in den Anlagen 4 und 5 dieser technischen Vorschriften der Zollunion gegeben.
Die Einhaltung der Komponenten dieser technischen Vorschriften der Zollunion wird durch die Erfüllung ihrer Anforderungen direkt und die Erfüllung der Anforderungen der Normen und Regeln der UN ECE in Anhang 1 dieser technischen Vorschriften der Zollunion gegeben.
2. Die Methoden der Kontrolle von Traktoren und Anhänger für die Durchführung der Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung erforderlich sind, sind in den Normen und Regeln der UN ECE in Anhang 4 dieser technischen Vorschriften der Zollunion festgelegt.
Methoden zur Kontrolle der Komponenten für die Durchführung der Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung erforderlich sind, in den Normen und Regeln der UN ECE in Anhang 1 dieser technischen Verordnung der Zollunion festgelegt.
1. Vor der Freigabe in den Verkehr auf dem Markt Traktoren, Anhänger oder Komponenten müssen die Bestätigung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften dieser technischen Vorschriften der Zollunion passieren.
Bestätigung der Einhaltung der Regelungen in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Anwendung der Musterschemata Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion von der Kommission der Zollunion (im Folgenden - Kommission) genehmigt.
Klassifizierung von Traktoren und Anhänger in Kategorien und Typen für die Zwecke der Konformitätsbestätigung ist in Anhang 3 zu diesem technischen Vorschriften der Zollunion angegeben.
Komponenten, deren Konformitätsbestätigung separat durchgeführt wird, sind in Anhang 1 zu dieser technischen Verordnung der Zollunion angegeben.
Wenn der Hersteller von Traktoren oder Anhänger ist ein Hersteller von Komponenten nur auf ihre eigene Montage geliefert, Bestätigung der Einhaltung der Komponenten in Anhang 1 dieser technischen Vorschriften der Zollunion angegeben, wird auf der Grundlage der Prüfberichte von einem akkreditierten Testlabor (Zentrum), in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion oder Konformitätszertifikate ausgestellt durchgeführt.
Zertifizierungstests von Traktoren und Anhänger werden nur in Gegenwart von positiven Testergebnissen in Übereinstimmung mit Absatz 5 Absatz 1 dieses Artikels oder Konformitätsbescheinigungen für die Komponenten in Anhang 1 dieser technischen Vorschriften der Zollunion gegeben durchgeführt.
2. Traktoren, Anhänger oder Komponenten müssen in Form einer Zertifizierung (Schema 1c, 3c, 4c) Konformitätserklärung unterliegen.
3. Die Zertifizierung von Traktoren, Anhängern oder Komponenten, die serienmäßig hergestellt werden, erfolgt nach Schema 1c. Traktoren, Anhänger oder Komponenten für die Zertifizierung ist der Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person).
Partei Traktoren, Anhänger oder Komponenten (Einzelprodukt) in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion hergestellt wird, ist der Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), eine Charge von Traktoren, Anhänger oder Komponenten (Einzelprodukt) in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion importiert, ist ein Importeur oder Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person).
4. Die Zertifizierung von Traktoren, Anhängern oder Komponenten wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Konformität) durchgeführt, die in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion aufgenommen wird.
Tests für die Zertifizierung wird von einem akkreditierten Testlabor (Zentrum) durchgeführt, das in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion aufgenommen wird.
5. Bei der Zertifizierung von Traktoren, Anhängern oder Komponenten (Schema 1c, 3c, 4s):
5.1. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), stellt der Importeur die Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Konformität) eine Reihe von Dokumenten für Traktoren, Anhänger oder Komponenten, die die Einhaltung der Traktoren, Anhänger oder Komponenten Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die umfasst:
technische Beschreibung des Traktors oder des Anhängers. Das Datenblatt muss alle notwendigen Informationen enthalten, um den Anhang zum Konformitätszertifikat zu erstellen. Die Form der technischen Beschreibungen ist in Anhang 2 dieser technischen Vorschriften der Zollunion angegeben. Die technische Beschreibung sollte auch eine Liste von Komponenten enthalten, die Konformitätszertifikate mit den Nummern dieser Zertifikate haben, Mitteilungen über die offizielle Genehmigung des Typs nach den Regeln des UN-ECE;
grundlegende Konstruktionsdokumente, die sich auf die Komponente als Ganzes beziehen (technische Bedingungen, technische Beschreibung, Zeichnungen der allgemeinen Ansicht, Spezifikation) (bei der Zertifizierung der Komponenten);
betriebsunterlagen;
liste der Eigenschaften oder Indikatoren der Traktor oder Anhänger aus der Liste der Sicherheitsanforderungen an Traktoren und Anhänger in den Tabellen 4.1 und 4.2 der Anlage 4 dieser technischen Vorschriften der Zollunion;
vertrag (Liefervertrag) oder Versanddokumentation (für Traktoren, Anhänger oder Komponenten (Einzelprodukt) (Diagramme 3c, 4c).
Als Beweismaterial kann präsentiert werden:
ausgestellt von einem akkreditierten Prüflabor (Zentrum) Prüfberichte für einzelne Anforderungen in den Tabellen 4.1 und 4.2 Anhang 4 zu dieser technischen Vorschriften der Zollunion;
meldungen über die offizielle Genehmigung des Typs nach den Regeln des UN-ECE;
5.2. der Hersteller ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um den Produktionsprozess stabil zu halten und sicherzustellen, dass die Traktoren, Anhänger oder Komponenten den Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen;
5.3. zertifizierungsstelle (Compliance-Bewertung):
5.3.1. führt die Auswahl der Probe (Proben) durch;
5.3.2. führt die Identifizierung von Traktoren, Anhänger oder Komponenten durch die Identifizierung ihrer Eigenschaften in Artikel 1 dieser technischen Vorschriften der Zollunion, die Bestimmungen in Artikel 4 dieser technischen Vorschriften der Zollunion und die in Absatz 5.1 Absatz 5 dieses Artikels aufgeführten Dokumente festgelegt;
5.3.3. sendet die Prüfung an ein akkreditiertes Testlabor (Zentrum) Probe (Proben) Traktor, Anhänger oder Komponente, um die Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion zu erfüllen;
5.3.4. führt eine Analyse des Produktions (Abbildung 1C).
Wenn der Hersteller ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System der Produktion oder Entwicklung und Produktion von Traktoren, Anhänger oder Komponenten bewertet die Möglichkeit des Systems, um eine stabile Ausgabe von zertifizierten Traktoren, Anhänger oder Komponenten, die den Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion;
5.3.5. fasst die Ergebnisse der Probe (Proben) des Traktors, des Anhängers oder der Komponente und der Analyse des Produktionszustandes zusammen;
5.3.6. gibt ein Konformitätszertifikat in einer einzigen Form aus, die von der Kommission genehmigt wurde, mit einem Anhang zum Konformitätszertifikat, das technische Beschreibungen von Traktoren oder Anhängern enthält. Für Traktoren, Anhänger oder Komponenten, die serienmäßig hergestellt werden, beträgt die Gültigkeitsdauer 5 Jahre, für Traktoren, Anhänger oder Komponenten (Einzelprodukt) wird die Gültigkeitsdauer nicht festgelegt, wobei im Konformitätszertifikat die charakteristischen Merkmale der Charge angegeben werden - ID-Nummern, Vertragsinformationen (Liefervertrag) oder andere;
5.4. hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur:
5.4.1. trägt ein einziges Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion;
5.4.2. erstellt nach Abschluss der Konformitätsbestätigung eine Reihe von Dokumenten für Traktoren, Anhänger oder Komponenten, die Folgendes umfassen:
die in Absatz 5 Absatz 5.1 dieses Artikels vorgesehenen Dokumente;
protokoll (Prüfprotokolle);
die Ergebnisse der Analyse des Zustandes der Produktion;
Konformitätserklärung;
5.5. die Zertifizierungsstelle führt eine Inspektion der zertifizierten Traktoren, Anhänger oder Komponenten durch, indem sie Proben in einem akkreditierten Testlabor (Zentrum) und (oder) eine Analyse des Produktionszustandes (Schema 1c) durchführt.
6. Der Satz von Dokumenten auf Traktoren, Anhänger oder Komponenten muss im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Zollunion auf:
traktoren, Anhänger oder Komponenten - beim Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person) für mindestens 10 Jahre ab dem Tag der Abnahme (Beendigung) der Produktion dieser Traktoren, Anhänger oder Komponenten;
traktoren, Anhänger oder Komponenten - beim Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), dem Importeur für mindestens 10 Jahre ab dem Datum der Umsetzung des letzten Produkts aus der Charge.
7. Der Satz der Dokumente muss:
in russischer Sprache und in der Staatssprache(en) des Mitgliedstaats der Zollunion durchgeführt werden, wenn die entsprechenden Anforderungen in der Gesetzgebung(en) des Mitgliedstaats (en) der Zollunion;
den staatlichen Aufsichtsbehörden auf ihre Anforderung zur Verfügung gestellt werden.
1. Traktoren, Anhänger und Komponenten, die entsprechenden Sicherheitsanforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion und der letzten Bestätigung der Einhaltung gemäß Artikel 6 der technischen Vorschriften der Zollunion, müssen die Kennzeichnung eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion.
2. Die Kennzeichnung mit einem einzigen Zeichen der Handhabung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion wird vor der Freigabe des Traktors, Anhänger oder Komponente in den Verkehr auf dem Markt durchgeführt.
3. Ein einzelnes Zeichen für die Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion wird auf jeden Traktor und Anhänger oder Herstellerschild (Kennzeichen) in irgendeiner Weise, die eine klare und klare Bild während der gesamten Lebensdauer des Traktors und Anhänger, sowie in den beigefügten Betriebsdokumenten angegeben.
4. Bei der Kennzeichnung der Komponenten muss ein einzelnes Zeichen der Produktumlauf auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion direkt auf jeder Komponente (wenn technisch möglich) und auf der Verpackung aufgebracht werden, sowie in den beigefügten Betriebsdokumenten angegeben.
Die Kennzeichnung der Komponenten mit den Zeichen der Genehmigung entspricht der Kennzeichnung eines einzigen Marken der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion. Wenn die Komponenten mit einem Zeichen der Genehmigung gekennzeichnet sind, ist die Kennzeichnung solcher Komponenten mit einem einzigen Zeichen der Produktumlauf auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion nicht erforderlich.
5. Traktoren, Anhänger oder Komponenten sind eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion mit der Einhaltung aller technischen Vorschriften der Zollunion, die Wirkung von denen Sie unterliegen.
1. Die Mitgliedstaaten der Zollunion sind verpflichtet, alle Maßnahmen zur Begrenzung, Verbot der Freigabe von Traktoren, Anhänger und Komponenten im einheitlichen Zollgebiet der Zollunion, sowie den Rückzug aus dem Markt von Traktoren, Anhänger und Komponenten, die nicht den Sicherheitsanforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen zu ergreifen.
Anhang 1
zur technischen Verordnung
Zollunion
"Über die Sicherheit der Landwirtschaft
und forstwirtschaftliche Traktoren
und Anhänger zu ihnen"
(TR TC 031/2012)
Tabelle 1.1
Anhang 2
zur technischen Verordnung
Zollunion
"Über die Sicherheit der Landwirtschaft
und forstwirtschaftliche Traktoren
und Anhänger zu ihnen"
(TR TC 031/2012)
Formen der technischen Beschreibungen vom Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), Importeur zur Bestätigung der Einhaltung der Traktoren und Anhänger Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Traktoren und Anhänger zu ihnen" (TR TC 031/2012)
1. Vollständige Liste der wichtigsten Merkmale
Die vollständige Liste der wichtigsten Merkmale wird ausgefüllt, wenn noch nicht ein oder mehrere Konformitätszertifikate vorhanden sind, Meldungen über die offizielle Genehmigung des Typs nach den Regeln des UN-ECE für die Einhaltung bestimmter Anforderungen.
0 Allgemeine Informationen
0.1 Fabrikat (eingetragener Name des Herstellers)
0.2 Typ (optional Optionen und Versionen angeben)
0.2.1 Marke (falls erforderlich)
0.3 Merkmale zur Identifizierung des Traktortyps (Anhänger) (falls vorhanden)
0.3.1 Typenschild des Herstellers (Einbauort und -methode)
0.3.2 Fahrgestellnummer (Auftragsort)
0.4 Kategorie Traktor (Anhänger)
0.5 Name und Adresse des Herstellers
0.6 Ort und Art der Installation von Registrierungszeichen und Inschriften (Fotos oder Zeichnungen)
0.7 Für Komponenten:
ort und Verfahren zur Anwendung eines einzigen Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion (Zeichen der offiziellen Genehmigung)
0.8 Adresse des Montageunternehmens
1 Grundlegende Konstruktionsmerkmale des Traktors (Anhänger)
(Fotos des Traktors (Anhänger) 3/4 Vorderansicht und 3/4 Rückansicht sowie eine Zeichnung mit den angegebenen Abmessungen des Traktors (Anhänger) müssen beigefügt sein
1.1 Anzahl der Achsen und Räder
1.1.1 Anzahl und Anordnung der Räder mit Doppelreifen (falls erforderlich)
1.1.2 Anzahl und Anordnung der gesteuerten Achsen
1.1.3 Antriebsachsen (Anzahl, Anordnung und Antrieb)
1.1.4 Bremsachse (Anzahl, Anordnung)
1.2 Position und Platzierung des Antriebsmotors
1.3 Lenkradposition: Rechts/links/Mitte
1.4 Umkehrbarer Sitz des Betreibers: Ja/Nein
1.5 Chassis: Rahmen block/grat typ/längsträger/scharnier/andere design
2 Gewicht und Abmessungen (bei Bedarf CD-Referenz)
2.1 Leergewicht(n)
2.1.1 Leergewicht im Betriebszustand (wird als Ausgangswert verwendet)
(einschließlich Kippschutz, ohne Zubehör, jedoch mit Kühlmittel, Schmierstoffen, Kraftstoff, Werkzeug und Bediener):
maximale
kg
minimale
kg
2.1.1.1 Verteilung des Leergewichts nach den Achsen
kg
für Auflieger oder Anhänger mit Mittelachse - statische vertikale Belastung in
anhängepunkt Anhängevorrichtung Anhängevorrichtung
N
2.2 Vom Hersteller angegebene maximale Masse
kg
2.2.1 Die technisch zulässige maximale Masse des Traktors (Anhänger) je nach Art
Reifen
kg
2.2.2 Verteilung der maximalen Masse über Achsen
kg
für Auflieger oder Anhänger mit Mittelachse - statische vertikale Belastung in
anhängepunkt Anhängevorrichtung Anhängevorrichtung
N
2.2.3 Grenzwerte für die Verteilung der maximalen Masse an den Achsen in Prozent
für Auflieger oder Anhänger mit Mittelachse - statische vertikale Belastung in
anhängepunkt Anhängevorrichtung Anhängevorrichtung
N
Gewicht und Reifen
2.2.4 Nutzlast
2.3 Ballastgewicht (Gesamtgewicht, Material, Anzahl der Teile)
2.3.1 Verteilung der Ballastmasse nach Achsen
2.4 Technisch zulässige(n) schleppbare(n) Masse(n) (je nach Art
Verbindungen)
kg
2.4.1 Gewicht des Anhängers ohne Bremsen
kg
2.4.2 Gewicht des Anhängers mit unabhängiger Bremsung
kg
2.4.3 Gewicht des Anhängers mit Trägheitsbremsung
kg
2.4.4 Gewicht des Anhängers mit hydraulischem oder pneumatischem Bremsantrieb
kg
2.4.5 Technisch zulässige Gesamtmasse(en) des Traktor- und Anhängerbestandes (in
abhängig von der Konstruktion der Bremsanlage des Anhängers)
kg
2.4.6 Bestimmung anhängepunkt
2.4.6.1 Höhe anhängepunkt über der Auflagefläche:
2.4.6.1.1 maximale
mm
2.4.6.1.2 minimal
mm
2.4.6.2 Abstand von der vertikalen Mittelebene der Hinterachse:
2.4.6.2.1 maximale
mm
2.4.6.2.2 minimale
mm
2.4.6.3 Technisch zulässige statische vertikale Belastung am Anhängepunkt der Anhängevorrichtung:
2.4.6.3.1 Traktor
N
2.4.6.3.2 Auflieger oder Anhänger mit Mittelachse
N
2.5 Basis
2.5.1 Auflieger:
2.5.1.1 Abstand zwischen der Kupplungsachse und der ersten Hinterachse
mm
2.5.1.2 Abstand zwischen dem Anhängepunkt des Anhängers und dem hinteren Punkt des Aufliegers
mm
2.6 Maximale und minimale Spurweite auf jeder Achse (gemessen zwischen den mittleren.
ebenen von Einzel- oder Doppelrädern) (vom Hersteller angegeben)
mm
2.7 Größenbereich des Traktors (Anhänger) (Abmessungen und Ausrüstung für die Teilnahme am Straßenverkehr)
2.7.1 Fahrwerk komplett
2.7.1.1 Länge
mm
2.7.1.1.1 maximale zulässige Länge des Traktors (Anhänger)
mm
2.7.1.1.2 minimale zulässige Länge des Traktors (Anhänger)
mm
2.7.1.2 Breite
mm
2.7.1.2.1 maximale zulässige Breite des Traktors (Anhänger)
mm
2.7.1.2.2 minimale zulässige Breite des Traktors (Anhänger)
mm
2.7.1.3 Höhe (in Arbeitsposition) (bei höhenverstellbarem Fahrwerk bei
normale Bewegung)
mm
2.7.1.4 Vorderer Überhang
mm
2.7.1.4.1 Winkel des vorderen Überhanges:
Grade
2.7.1.5 Überhang hinten
mm
2.7.1.5.1 Winkel des hinteren Überhanges:
Grade
2.7.1.5.2 Maximaler und minimaler zulässiger Überhang des Anhängepunkts
mm
2.7.1.6 Bodenfreiheit:
2.7.1.6.1 zwischen den Achsen
mm
2.7.1.6.2 unter den Achsen
mm
2.7.1.6.3 unter Hinterachsen
mm
2.7.1.7 Grenzwerte für den Schwerpunkt der Konstruktion und /oder des inneren
kommissionierung, und (oder) Ausrüstung, und (oder) Nutzlast
2.7.2 Abmessungen des Traktors, einschließlich Anhängevorrichtung
2.7.2.1 Länge für den Einsatz im Straßenverkehr:
maximale
mm
minimale
mm
2.7.2.2 Breite für den Einsatz im Straßenverkehr:
maximale
mm
minimale
mm
2.7.2.3 Höhe für den Einsatz im Straßenverkehr:
maximale
mm
minimale
mm
2.7.2.4 Vorderer Überhang:
maximal
mm
minimal
mm
2.7.2.5 Überhang hinten:
maximal
mm
minimal
mm
2.7.2.6 Bodenfreiheit:
maximal
mm
minimal
mm
3 Motor
3.1 Allgemeines
3.1.1 Hauptmotor/Motortyp (Herstellerbezeichnung)
3.1.2 Typ und Handelsname des Hauptmotors und (falls erforderlich) der Motorfamilie
3.1.3 Merkmale zur Identifizierung des Typs (falls an den Motoren vorhanden), Einbauart
3.1.3.1 Einbauort und Einbauort der Motor-ID-Nummer
3.1.3.2 Lage und Art der Zimmer Konformitätsbescheinigung
3.1.4 Name und Adresse des Herstellers
3.1.5 Adresse des Montageunternehmens
3.1.6 Funktionsprinzip:
erzwungene Zündung ein/Zündung aus Kompression
Direkteinspritzung/Einspritzung in die Vorkammer
zweitaktmotor/Viertaktmotor
3.1.7 Kraftstoff:
diesel/Benzin/Flüssiggas/andere Brennstoffe
Typ der Motorfamilie
3.2 Die wichtigsten Merkmale der Basis-Motor-Familie
3.2.1 Eigenschaften des Motors mit Selbstzündung Kompression
3.2.1.1 Hersteller
3.2.1.2 Vom Hersteller festgelegte Musterbezeichnung
3.2.1.3 Motor: Zweitakt/Viertakt
3.2.1.4 Zylinder-Durchmesser:
mm
3.2.1.5 Hub:
mm
3.2.1.6 Anzahl und Anordnung der Zylinder
3.2.1.7 Hubraum
3.2.1.8 Nenndrehzahl
3.2.1.9 Drehzahl bei maximalem Drehmoment
3.2.1.10 Komprimierungsgrad
3.2.1.11 Beschreibung der Verbrennungsmethode
3.2.1.12 Zeichnungen der Brennkammer und des Kolbenbodens
3.2.1.13 Minimaler Querschnitt der Einlass- und Auslasskanäle
mm
3.2.1.14 Kühlsystem
3.2.1.14.1 Flüssigkeitskühlung
3.2.1.14.1.1 Art des Kühlmittels
3.2.1.14.1.2 Kühlmittelpumpe(en): vorhanden/nicht vorhanden
3.2.1.14.1.3 Technische Daten oder Marke oder Typ (falls erforderlich)
3.2.1.14.1.4 Getriebeübersetzung (falls erforderlich)
3.2.1.14.2 Luftkühlung
3.2.1.14.2.1 Ventilator: verfügbar/nicht verfügbar
3.2.1.14.2.2 Technische Daten oder Marke oder Typ (falls erforderlich)
3.2.1.14.2.3 Getriebeübersetzung (falls erforderlich)
3.2.1.15 Vom Hersteller zugelassene Temperatur
3.2.1.15.1 Flüssigkeitskühlung: Maximale Motoraustrittstemperatur
Zu
3.2.1.15.2 Luftkühlung: Ausgangspunkt
Maximale Temperatur am Ausgangspunkt
Zu
3.2.1.15.3 Maximale Temperatur der Ladeluft am Ausgang Intermediate
kühler (falls vorhanden)
Zu
3.2.1.15.4 Maximale Abgastemperatur am Austritt des Abgaskrümmers
Zu
3.2.1.15.5 die Temperatur des Motoröls:
minimale
Zu
maximale
Zu
3.2.1.16 Gebläse: vorhanden/nicht vorhanden
3.2.1.16.1 Fabrik Marke
3.2.1.16.2 Typ
3.2.1.16.3 Beschreibung des Systems (Z. B. maximaler Druck Auslassventil Boost
(bei Vorhandensein)
3.2.1.16.4 Ladeluftkühler: vorhanden/nicht vorhanden
3.2.1.17 Ansaugsystem: Maximal zulässiger Ansaugdruck bei Nenndruck
drehzahl und volllast:
kPa
3.2.1.18 Abgasanlage: Maximal zulässiger Gegendruck im Abgassystem bei Nenndrehzahl und Volllast
kPa
3.2.2 Zusätzliche Geräte zur Begrenzung der Freisetzung von Schadstoffen (falls vorhanden und nicht in einem anderen Punkt angegeben)
Beschreibung und/oder Zeichnung(n)
3.2.3 Kraftstoffsystem
3.2.3.1 Kraftstoffpumpe
Der Druck:
kPa oder Diagramm mit Eigenschaften
3.2.3.2 Einspritzsystem
3.2.3.2.1 Pumpe
3.2.3.2.1.1 Fabrikat (Marken)
3.2.3.2.1.2 Typ (Typen)
3.2.3.2.1.3 Leistung:
pro Takt bei Drehzahl
Motors:
(nenndrehzahl)
(bei voller Einspritzung) oder Diagramm mit Eigenschaften
Verwendetes Verfahren angeben: am Motor/am Pumpenstand
3.2.3.2.1.4 Vorrücken der Kraftstoffeinspritzung
3.2.3.2.1.4.1 Kurve des zuvorkommens der Einspritzung
3.2.3.2.1.4.2 Vorlaufwinkel der Kraftstoffeinspritzung
3.2.3.2.2 Kraftstoffzufuhrleitung unter Druck
3.2.3.2.2.1 Länge:
mm
3.2.3.2.2.2 Innendurchmesser:
mm
3.2.3.2.3 Düse (n)
3.2.3.2.3.1 Fabrik (e) Marke (e)
3.2.3.2.3.2 Typ (en)
3.2.3.2.3.3 Anfangsdruck der Einspritzung
kPa Diagramm oder änderungen
Drucke
3.2.3.2.4 Regler
3.2.3.2.4.1 Fabrik (e) Marke (e)
3.2.3.2.4.2 Typ (en)
3.2.3.2.4.3 Drehzahl bei Stillstand der Kraftstoffzufuhr bei Volllast:
3.2.3.2.4.4 Maximale Drehzahl ohne Last:
3.2.3.2.4.5 Leerlaufdrehzahl:
3.2.3.3 Kaltstartsystem
3.2.3.3.1 Fabrik(e) Marke(e)
3.2.3.3.2 Typ(en)
3.2.3.3.3 Beschreibung
3.2.4 Gasverteilung
3.2.4.1 Maximaler Ventilhub, Öffnungs- und Schließwinkel in Bezug auf
der obere Totpunkt oder ähnliche Daten
3.2.4.2 die Quell-oder verstellbare Abstände
3.2.4.3 Ventilsteuerung (falls zutreffend und wo: am Einlass und/oder
Ausgabe)
3.2.4.3.1 Typ: permanente Aktion oder Plug-in
3.2.4.3.2 Öffnungswinkel des Ventils
3.2.5 Kanal-Design
3.2.5.1 Anordnung, Abmessungen, Menge
3.2.6 Elektronische Steuerfunktionen (wenn der Motor über elektronische Steuerfunktionen verfügt, müssen die technischen Daten angegeben werden)
3.2.6.1 Fabrik-Marke
3.2.6.2 Typ
3.2.6.3 Host-Nummer
3.2.6.4 Anordnung der elektronischen Steuerung
3.2.6.4.1 Kontrollierte Parameter
3.2.6.4.2 Verwaltete Parameter
3.3 Motorenfamilie mit Kompressionszündung
Die wichtigsten Merkmale der Basis-Motor-Familie
3.3.1 Liste der Motorentypen der Familie
3.3.1.1 Bezeichnung der Motorfamilie
3.3.1.2 Technische Daten der Motortypen dieser Familie
3.4 Motortyp innerhalb der Motorfamilie
Die wichtigsten Merkmale der Familie Motor
3.4.1 Eigenschaften des Motors mit Selbstzündung Kompression
3.4.1.1 Hersteller
3.4.1.2 Vom Hersteller festgelegte Musterbezeichnung
3.4.1.3 Motor: Zweitakt/Viertakt
3.4.1.4 Zylinder-Durchmesser:
mm
3.4.1.5 Hub:
mm
3.4.1.6 Anzahl und Anordnung der Zylinder
3.4.1.7 Hubraum
3.4.1.8 Nenndrehzahl
3.4.1.9 Drehzahl bei maximalem Drehmoment
3.4.1.10 Komprimierungsgrad
3.4.1.11 Beschreibung der Verbrennungsmethode
3.4.1.12 Zeichnungen der Brennkammer und des Kolbenbodens
3.4.1.13 Minimaler Querschnitt der Einlass- und Auslasskanäle
3.4.1.14 Kühlsystem
3.4.1.14.1 Flüssigkeitskühlung
3.4.1.14.1.1 Art des Kühlmittels
3.4.1.14.1.2 Kühlmittelpumpe(en): vorhanden/nicht vorhanden
3.4.1.14.1.3 Technische Daten oder Marke oder Typ (falls erforderlich)
3.4.1.14.1.4 Getriebeübersetzung (falls erforderlich)
3.4.1.14.2 Luftkühlung
3.4.1.14.2.1 Ventilator: verfügbar/nicht verfügbar
3.4.1.14.2.2 Technische Daten oder Marke oder Typ (falls erforderlich)
3.4.1.14.2.3 Getriebeübersetzung (falls erforderlich)
3.4.1.15 Vom Hersteller zugelassene Temperatur
3.4.1.15.1 Flüssigkeitskühlung: Maximale Motoraustrittstemperatur:
Zu
3.4.1.15.2 Luftkühlung: Ausgangspunkt
Maximale Temperatur am Ausgangspunkt
Zu
3.4.1.15.3 Maximale Temperatur der Ladeluft am Ausgang Intermediate
kühler (falls vorhanden)
Zu
3.4.1.15.4 Maximale Abgastemperatur am Austritt des Abgaskrümmers
Zu
3.4.1.15.5 die Temperatur des Motoröls:
minimale
Zu
maximale
Zu
3.4.1.16 Gebläse: vorhanden/nicht vorhanden
3.4.1.16.1 Fabrik-Marke
3.4.1.16.2 Typ
3.4.1.16.3 Beschreibung des Systems (Z. B. maximaler Druck Auslassventil Treib (falls vorhanden)
3.4.1.16.4 Ladeluftkühler: vorhanden/nicht vorhanden
3.4.1.17 Ansaugsystem: Maximal zulässiger Ansaugdruck bei Nenndruck
drehzahl und Volllast
kPa
3.4.1.18 Abgasanlage: Maximal zulässiger Gegendruck im Abgassystem bei Nenndrehzahl und Volllast:
kPa
3.4.2 Zusatzgeräte zur Begrenzung der Freisetzung von Schadstoffen (falls vorhanden und nicht in einem anderen Punkt angegeben)
Beschreibung und /oder Zeichnung
3.4.3 Kraftstoffsystem
3.4.3.1 Kraftstoffpumpe
Der Druck:
kPa oder Diagramm mit Eigenschaften
3.4.3.2 Einspritzsystem
3.4.3.2.1 Pumpe
3.4.3.2.1.1 Fabrik(e) Marke(e)
3.4.3.2.1.2 Typ(en)
3.4.3.2.1.3 Leistung
pro Takt bei Drehzahl
Motors
(nenndrehzahl)
(bei voller Einspritzung) oder Diagramm mit Eigenschaften
Verwendetes Verfahren angeben: am Motor/am Pumpenstand
3.4.3.2.1.4 Kraftstoffeinspritzung vorzeitig
3.4.3.2.1.4.1 Kurve des zuvorkommens der Einspritzung
3.4.3.2.1.4.2 Winkel des zuvorkommens der Einspritzung
3.4.3.2.2 Kraftstoffzufuhrleitung unter Druck
3.4.3.2.2.1 Länge:
mm
3.4.3.2.2.2 Innendurchmesser:
mm
3.4.3.2.3 Düse(n)
3.4.3.2.3.1 Fabrik(e) Marke(e)
3.4.3.2.3.2 Typ(en)
3.4.3.2.3.3 Anfangsdruck der Einspritzung
kPa oder
druckänderung Diagramm
3.4.3.2.4 Regler
3.4.3.2.4.1 Fabrik(e) Marke(e)
3.4.3.2.4.3 Drehzahl bei Stillstand der Kraftstoffzufuhr bei Volllast
3.4.3.2.4.4 Maximale Drehzahl ohne Last
3.4.3.2.4.5 Leerlaufdrehzahl
3.4.4 Kaltstartsystem
3.4.4.1 Fabrik-Marke(n)
3.4.4.2 Typ(en)
3.4.4.3 Beschreibung
3.4.5 Gasverteilung
3.4.5.1 Maximaler Ventilhub, Öffnungs- und Schließwinkel in Bezug auf den oberen Totpunkt oder ähnliche Daten
3.4.5.2 die Quell-oder verstellbare Abstände
3.4.5.3 Ventilsteuerung (falls zutreffend und wo: am Einlass und/oder Auslass)
3.4.5.3.1 Typ: permanente Aktion oder Plug-in
3.4.5.3.2 Öffnungswinkel des Ventils
3.4.6 Kanal-Design
3.4.6.1 Anordnung, Abmessungen, Menge
3.4.7 Elektronische Steuerfunktionen (wenn der Motor über elektronische Steuerfunktionen verfügt, müssen die technischen Daten angegeben werden)
3.4.7.1 Fabrik Marke
3.4.7.2 Art
3.4.7.3 Host-Nummer
3.4.7.4 Anordnung der elektronischen Steuerung
3.4.7.4.1 die einstellbaren Parameter der
3.4.7.4.2 Verwaltete Parameter
3.5 Kraftstofftank(n)
3.5.1 Menge, Volumen, Materialien
3.5.2 Zeichnung, Foto oder genaue Beschreibung mit Angabe der Position des Tanks
3.5.3 Ersatz-Kraftstofftank(n)
3.5.3.1 Menge, Volumen, Materialien
3.5.3.2 Zeichnung, Foto oder genaue Beschreibung mit Angabe der Position des Tanks
3.6 Nennleistung des Motors:
kW, bei
bei Standardinstallation
3.6.1 Optional: Leistung an der Zapfwelle (PTO) (falls vorhanden) bei
nenndrehzahl(n)
3.7 Maximales Drehmoment:
N * m, bei
3.8 Andere Antriebsmotoren oder Motorkombinationen
3.9 Luftfilter
3.9.1 Modell(n)
3.9.2 Typ(en)
3.9.3 Mittlerer Unterdruck bei maximaler Leistung:
kPa
3.10 Abgasanlage
3.10.1 Beschreibung und Diagramme
3.10.2 Modell(n)
3.10.3 Typ(n)
3.11 Elektrische Anlage
3.11.1 Nennspannung
In, positive/negative Erdung
3.11.2 Generator
3.11.2.1 Art
3.11.2.2 Nennleistung:
Watt
4 Getriebe
4.1 Schaltplan
4.2 Getriebetyp (mechanisch, hydraulisch, elektrisch usw.)
4.2.1 Kurzbeschreibung der elektrischen/elektronischen Geräte (falls vorhanden)
4.3 Trägheitsmoment des Motorschwungrades
4.3.1 Zusätzliches Trägheitsmoment, wenn kein Einschaltgerät vorhanden ist
4.4 Kupplung Typ (falls vorhanden)
4.4.1 Maximale Drehmomentumwandlung
4.5 Getriebe (Typ, Kupplungsbetätigung, Steuerungsmethode), falls vorhanden
4.6 Übersetzungsverhältnisse (falls vorhanden) mit oder ohne Teiler
4.6.1 Maximale Reifengrößen auf Antriebsachsen
4.7 Maximale berechnete Geschwindigkeit des Traktors (Anhänger) im höheren Gang (vorstellen
berechnung der maximalen Geschwindigkeit):
km/h
4.7.1 Gemessene Höchstgeschwindigkeit:
km/h
4.8 Länge des Streckenabschnitts pro Umdrehung der Antriebsräder
mm
4.9 Drehzahlregler vorhanden/nicht vorhanden
4.9.1 Eigenschaften
4.10 Tachometer, Drehzahlmesser und Betriebszeitzähler (falls vorhanden)
4.10.1 Tachometer (falls vorhanden)
4.10.1.1 Funktionsprinzip und Beschreibung des Antriebs
4.10.1.2 Konstante des Messgeräts
4.10.1.3 Toleranz des Messwerts
4.10.1.4 Übersetzungsverhältnis insgesamt
4.10.1.5 Zeichnung der Skala oder anderer Instrumententafel-Geräte
4.10.1.6 Kurzbeschreibung von elektrischen/elektronischen Geräten
4.10.2 Drehzahlmesser und Betriebszeitzähler: verfügbar/nicht verfügbar
4.11 Differentialsperre: Vorhanden/nicht vorhanden
4.12 Zapfwelle(n) (Drehzahl und Verhältnis zur Motordrehzahl (Anzahl, Typ, Anordnung)
4.12.1 Haupt-Zapfwelle(n)
4.12.2 Andere Zapfwellen
4.12.3 Schutzzaun der Zapfwelle (Eigenschaften, Abmessungen, Zeichnungen,
Fotos)
4.13 Schutz von Antriebselementen, vorstehenden Teilen und Rädern (Beschreibungen, Zeichnungen, Diagramme,
Fotos)
4.13.1 Schutz einer Oberfläche
4.13.2 Schutz mehrerer Oberflächen
4.13.3 Schutz von allen Seiten
4.14 Kurzbeschreibung der elektrischen/elektronischen Elemente (falls vorhanden):
5 Achsen
5.1 Charakterisierung jeder Achse
5.2 Fabrikat (falls erforderlich)
5.3 Typ (falls erforderlich)
6 Anhänger (falls vorhanden)
6.1 Mögliche Kombinationen von Reifen-Rad (kleinste und größte mögliche Größen von Reifen und Rädern, Eigenschaften, Reifendruck, maximale Belastung, Felgengrößen und Kombinationen von Vorderrad - Hinterrad)
6.2 Aufbau der Aufhängung jeder Achse oder jedes Rades (falls vorhanden)
6.2.1 Niveaueinstellung: verfügbar/nicht verfügbar/auf Anfrage
6.2.2 Kurzbeschreibung der elektrischen/elektronischen Elemente (falls vorhanden):
6.3 Andere Geräte (falls vorhanden)
7 Lenkung (Schaltungen)
7.1 Lenkungsart: Manuell/mit Verstärker/mit Kraftantrieb/ mit volumetrischer Hydraulik
7.1.1 Reversible Steuerung (Beschreibung)
7.2 Antrieb und Steuerung
7.2.1 Art der Lenkung (für Vorder- und Hinterräder, falls zutreffend)
7.2.2 Verbindung mit Rädern (auch andere Typen, außer mechanische Verbindung für vorne oder hinten
Räder)
7.2.2.1 Kurzbeschreibung der elektrischen/elektronischen Bauelemente (bei Vorhandensein)
7.2.3 Verstärkungsmethode (falls vorhanden)
7.2.3.1 Funktionsprinzip und Funktionsplan, Fabrikat und Typ
7.2.4 Lenk-Diagramm, das die Position der verschiedenen Traktorvorrichtungen anzeigt, die die Lenkwirkung beeinflussen
7.2.5 Lenkung
7.2.6 Einstellbereich Weg und betätigung der Anpassung der Orgel Lenkung
steuerung (falls vorhanden)
7.3 Maximaler Lenkwinkel (falls erforderlich):
7.3.1 Rechts
Grade
Anzahl der Lenkraddrehungen
7.3.2 Links
Grade
Anzahl der Lenkraddrehungen
7.4 Minimaler Durchmesser des Drehkreises (ohne Verzögerung):
7.4.1 Rechts
mm
7.4.2 Links
mm
7.5 Ansicht der Lenkerkörperverstellung (falls erforderlich)
7.6 Kurzbeschreibung der elektrischen/elektronischen Elemente (falls vorhanden)
8 Bremssystem (Zeichnungen und Schaltpläne)
8.1 Betriebsbremssystem
8.2 Hilfsbremssystem (falls vorhanden)
8.3 Feststellbremse
8.4 Zusatzbremssystem(en) (insbesondere Bremsanlage)
8.5 Für Traktoren mit Antiblockiersystem (ABS) Bremsen: Funktionsbeschreibung des Systems (einschließlich elektronischer Teile, falls vorhanden), elektronisches Blockschaltbild, hydraulische Schaltpläne
oder pneumatische Schaltungen
8.6 Liste der Teile, aus denen das Bremssystem besteht, deren Bezeichnung
8.7 Maximal zulässige Reifengrößen auf Achsen mit Bremssystem
8.8 Berechnung des Bremssystems (Verhältnis der Gesamtbremskraft zur aufgebrachten Kraft
zum Kontrollgremium)
8.9 Verriegelung der linken und rechten Bremskraftsteuerung
8.10 Externe Energiequellen (Eigenschaften, Energiespeicher, maximaler und minimaler Druck, Manometer und Druckabfallwarneinrichtung, Vakuumverstärker und Kompressor, Einhaltung der Vorschriften für Druckbehälter)
8.11 Traktoren mit Bremsanlage für Anhänger
8.11.1 Betätigung der Anhängerbremse (Beschreibung, Eigenschaften)
8.11.2 Anhängerkupplung: mechanisch/hydraulisch/pneumatisch
8.11.3 Anschlüsse, Schutzeinrichtungen (Beschreibung, Zeichnung, Diagramm)
8.11.4 Eindraht-/Zweidraht-Bremsantrieb
8.11.4.1 Überdruck in der Leitung (Single-Wire-Antrieb):
kPa
8.11.4.2 Überdruck in der Leitung (Zweidraht-Antrieb):
kPa
9 Sicht, Verglasung, Scheibenwischer und Rückspiegel
9.1 Übersicht
9.1.1 Zeichnungen oder Fotos, die die Position der Elemente in der Zone anzeigen
vorderansicht
9.2 Verglasung
9.2.1 Position der Windschutzscheibe relativ zum Sitzkontrollpunkt (SIP)
9.2.2 Windschutzscheibe(a)
9.2.2.1 Material(en)
9.2.2.2 Installationsmethode
9.2.2.3 Neigungswinkel
Grade
9.2.2.4 Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion
(zeichen der offiziellen Genehmigung)
9.2.2.5 Zubehör Windschutzscheibe, seine Lage und kurze Beschreibung der möglichen elektrischen/elektronischen Elementen
9.2.3 Andere Gläser
9.2.3.1 Lage
9.2.3.2 Material(s)
9.2.3.3 Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion
(zeichen der offiziellen Genehmigung)
9.2.3.4 Kurzbeschreibung der elektrischen/elektronischen Elemente (falls vorhanden) des Mechanismus
fensterheber
9.3 Scheibenwischer: Vorhanden/abwesend (Kennlinie, Menge, Reinigungsfrequenz)
9.4 Rückspiegel
9.4.1 Klasse(en)
9.4.2 Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion (Zeichen
offizielle Genehmigung)
9.4.3 Anordnung auf dem Traktor (Zeichnungen)
9.4.4 Installationsmethode
9.4.5 Zusätzliche Ausrüstung, die die Sicht nach hinten beeinträchtigt
9.4.6 Kurzbeschreibung der elektrischen/elektronischen Elemente (falls vorhanden)
Stellvorrichtung
9.5 Abtau- und Abstossvorrichtungen
9.5.1 Technische Beschreibung
10 Kippschutz (ROPS), Wetterschutz, Sitze, Laderaum, statischer Querwinkel
10.1 ROPS (Maßzeichnung, Fotos (falls erforderlich) und Spezifikationen)
10.1.1 Rahmen
10.1.1.0 Verfügbar/nicht verfügbar
10.1.1.1 Fabrik-Marke(n)
10.1.1.2 Einheitliches Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion
(zeichen der offiziellen Genehmigung)
10.1.1.3 Interne und externe Abmessungen
10.1.1.4 Materialien und Konstruktion
10.1.2 Fahrerkabine
10.1.2.0 Verfügbar/nicht verfügbar
10.1.2.1 Fabrik-Marke(n)
10.1.2.2 Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion
(zeichen der offiziellen Genehmigung)
10.1.2.3 Türen (Anzahl, Maße, Öffnungsrichtung, Schlösser und Scharniere)
10.1.2.4 Fenster und Notausgänge (Anzahl, Abmessungen, Anordnung)
10.1.2.5 andere Geräte Wetterschutz (Eigenschaft):
10.1.2.6 Interne und externe Abmessungen
10.1.3 Säule, Balken vorne/hinten, kippbar/nicht kippbar
10.1.3.0 Verfügbar/nicht verfügbar
10.1.3.1 Eigenschaften (Platzierung, Befestigung, etc.)
10.1.3.2 Fabrikat (oder Handelsname)
10.1.3.3 Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion
(zeichen der offiziellen Genehmigung)
10.1.3.4 Abmessungen
10.1.3.5 Materialien und Konstruktion
10.2 Arbeitsbereich und Zugriff auf den Arbeitsplatz des Bedieners (Beschreibung, Eigenschaften,
zeichnungen und Abmessungen)
10.3 Sitze und Fußrasten
10.3.1 Fahrersitz (Zeichnungen, Fotos, Beschreibung)
10.3.1.1 Fabrik oder Marke
10.3.1.2 Einheitliches Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion
(zeichen der offiziellen Genehmigung)
10.3.1.3 Kategorie Sitztyp
10.3.1.4 Lage und Hauptmerkmale
10.3.1.5 Regelsystem
10.3.1.6 Regel- und Sperrbereich
10.3.2 Beifahrersitze (Anzahl, Abmessungen, Anordnung und Spezifikationen)
10.3.3 Fußrasten (Menge, Abmessungen, Anordnung)
10.4 Ladefläche
10.4.1 Abmessungen
mm
10.4.2 Lage
10.4.3 Technisch zulässige Belastung
kg
10.4.4 Achslastverteilung
kg
10.5 Schutz gegen Funkstörungen
10.5.1 Eigenschaften, Zeichnungen (oder Fotos) und Material des Motorraumgehäuses, und
auch die Details des Salons
10.5.2 Zeichnungen oder Fotos, die die Position von Metallbauteilen im Motorraum (z. B. Heizvorrichtung, Reserverad, Luftfilter) anzeigen,
lenkung usw.)
10.5.3 Darstellung und Zeichnung der Funkstörungsunterdrückung
10.5.4 Informationen über den Nennwiderstand des Gleichstroms, und für Hochspannungsleitungen des Zündsystems Informationen über den Nennwiderstand auf
meter Länge
10.6 Winkel der statischen Querstabilität
Grade
11 Beleuchtungs- und Warnleuchten (das Aussehen des Traktors mit der Angabe der Lage aller Geräte; Anzahl, Verdrahtung, einheitliches Zeichen der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion (Zeichen der Genehmigung) und die Farbe des ausgestrahlten Lichts)
11.1 Erforderliche Geräte
11.1.1 Scheinwerfer Abblendlicht:
11.1.2 Standlicht vorn
11.1.3 Standlicht hinten
11.1.4 Blinker:
vordere
hintere
seitliche:
11.1.5 Rückleuchten
11.1.6 Laterne Beleuchtung des Kennzeichens
11.1.7 Bremssignal
11.1.8 Alarm Alarm
11.2 Empfohlene Geräte
11.2.1 Fernlicht
11.2.2 Nebelscheinwerfer
11.2.3 Nebelschlussleuchte
11.2.4 Rückfahrleuchten
11.2.5 Arbeitsscheinwerfer
11.2.6 Standlicht
11.2.7 Konturierte Lichter
11.2.8 Glühbirne überwachung von Licht-Alarm Anhänger
11.3 Kurzbeschreibung anderer elektrischer/elektronischer Geräte (außer Laternen)
(bei Vorhandensein)
12 Andere Geräte
12.1 Piepton-Geräte (Standort)
12.1.1 Einheitliches Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion
(zeichen der offiziellen Genehmigung)
12.2 Mechanische Verbindungen zwischen Traktor und Anhänger
12.2.1 Verbindungstyp
12.2.2 Fabrikat (Marken)
12.2.3 Einheitliches Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion
(zeichen der offiziellen Genehmigung)
12.2.4 das Gerät ist:
für maximale horizontale Belastung
kg für
maximale vertikale Belastung (falls vorhanden)
kg
12.3 Heben mit hydraulischem Gerät - Dreipunktaufhängung: vorhanden/nicht vorhanden
12.4 Elektrische Anschlüsse für Anhängerbeleuchtung und -signalanlagen
(Eigenschaft)
12.5 Anordnung, Betätigung und Bezeichnung der Bedienelemente (charakteristisch,
bilder oder zeichnungen)
12.6 Einbauort des Registrierungszeichens (Form und Größe)
12.7 Vordere Anbaueinheit (Zeichnung mit angegebenen Abmessungen)
12.8 Beschreibung der am Traktor (Anhänger) installierten Elektronik, die für
betrieb und Verwaltung
Die verkürzte Liste wird gefüllt, wenn bereits ein oder mehrere Konformitätszertifikate, Meldungen über die offizielle Genehmigung des Typs nach den Regeln der UN ECE für die Einhaltung der einzelnen Anforderungen und Prüfberichte von einem akkreditierten Testlabor (Zentrum) in das Einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Testlabors (Zentren) der Zollunion auf Komponenten, deren Hersteller der Traktor oder Anhänger ist und die nur für ihre eigene Montage (im Folgenden - Prüfberichte) geliefert.
Die Nummern der einschlägigen Prüfberichte, Konformitätszertifikate und Mitteilungen über die offizielle Genehmigung des Typs nach den Regeln des UN-ECE müssen in der Tabelle in Absatz 4 dieses Anhangs angegeben werden. 1 für jede Art/Variante/Version des Traktors (Anhänger) sind die Angaben, die in den Absätzen 1-12 des Absatzes 1 dieses Anhangs angegeben sind, im Anhang des Konformitätszertifikats anzugeben.
Wenn die erteilten Prüfberichte, Konformitätserklärungen, Meldungen über die offizielle Zulassung des Typs nach den Regeln des UN-ECE für die Einhaltung der einzelnen Anforderungen fehlen, werden die relevanten Punkte durch die notwendigen Informationen ergänzt, die in der vollständigen Liste der wichtigsten Merkmale angegeben sind.
0 Allgemeine Bestimmungen
0.1 Fabrikat (Name des Herstellers)
0.2 Typ (optional Optionen und Versionen angeben)
0.2.1 Marke (falls erforderlich)
0.3 Eigenschaften zur Identifizierung des Typs, wenn auf dem Traktor (Anhänger) vorhanden
0.3.1 Typenschild des Herstellers (Einbauort und Einbauart)
0.3.2 Fahrgestellnummer (Einbauort)
0.4 Kategorie Traktor (Anhänger)
0.5 Name und Adresse des Herstellers
0.7 Für Komponenten und einzelne technische Elemente Position und Art der Anwendung einer einzigen Marke der Umlauf von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion (Zeichen der Genehmigung)
0.8 Name und Anschrift des Herstellers
1 Die wichtigsten technischen Eigenschaften des Traktors (Anhänger)
(Fotos des Traktors (Anhänger) 3/4 Vorderansicht und 3/4 Rückansicht sowie eine Zeichnung mit den angegebenen Abmessungen des Traktors (Anhänger) müssen beigefügt sein
2 Gewicht und Abmessungen
3 Motor
4 Getriebe
5 Achsen
6 Anhänger
7 Lenkung
8 Bremssystem
9 Sicht, Verglasung, Scheibenwischer und Rückspiegel
10 Kippschutz (ROPS), Wetterschutz, Sitze, Laderaum, statischer Querwinkel
11 Beleuchtungs- und Warnleuchten
12 Andere Geräte
3. Die technische Beschreibung sollte die Kombinationen der in Absatz 2 dieses Anhangs dargestellten Merkmale enthalten. Im Falle von Variablen Informationen in der technischen Beschreibung wird die Buchstabenbezeichnung ergänzt, um zu verstehen, welche Informationen für jede Variante (Version) gelten.
Für jede Ausführung wird eine separate technische Beschreibung ausgefüllt.
Informationen, für die es keine Einschränkungen bezüglich ihrer Kombinationen innerhalb der Ausführung gibt, werden in der Spalte "Alle Varianten" angegeben.
Diese Informationen können in anderer Form dargestellt werden.
Jede Variante (Version) muss mit einem numerischen und /oder alphanumerischen Code gekennzeichnet sein, der auch in der Konformitätsbescheinigung und dem Anhang für den jeweiligen Traktor (Anhänger) angegeben ist.
4. In der Tabelle sind die für den jeweiligen Traktor (Anhänger) gültigen Angaben anzugeben.
Um ein Zertifikat der Konformität der Zertifizierungsstelle (Bewertung (Bestätigung) der Konformität) zu erteilen, werden alle relevanten Prüfberichte, Konformitätszertifikate, Meldungen über die offizielle Zulassung des Typs nach den Regeln der UN-ECE für die Konformität mit bestimmten Anforderungen zur Verfügung gestellt.
Unterschrift________________________________________________
Berufsbezeichnung________________________________________
Datum_____________________________________________________
Anhang 3
zur technischen Verordnung
Zollunion
"Über die Sicherheit der Landwirtschaft
und forstwirtschaftliche Traktoren
und Anhänger zu ihnen"
(TR TC 031/2012)
1. Kategorien von Traktoren und Anhängern
1.1. Kategorie T - Rad-Traktoren
Kategorie T1: Radtraktoren mit einer maximalen berechneten Geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km / h, einer minimalen Spurweite der Achse, die näher am Bediener liegt, mindestens 1150 mm, einem Leergewicht von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit von nicht mehr als 1000 mm.
_______________
Bei Traktoren mit einem reversiblen Fahrersitz wird die Achse, die sich näher am Fahrer befindet, als Achse mit Reifen mit dem größten Durchmesser betrachtet.
Kategorie T2: Radtraktoren mit einer maximalen berechneten Geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, einer minimalen Spurweite von weniger als 1150 mm, einem Leergewicht von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit von nicht mehr als 600 mm. Wenn das Verhältnis der Höhe des Schwerpunkts des Traktors zur durchschnittlichen minimalen Spurweite von Achsen 0,9 überschreitet, darf die maximale berechnete Geschwindigkeit 30 km/h nicht überschreiten.
Kategorie T3: Radtraktoren mit einer maximalen geschätzten Geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km / h und einem Leergewicht von nicht mehr als 600 kg.
Kategorie T4: Radtraktoren für spezielle Zwecke mit einer maximalen geschätzten Geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km /h:
T4.1 - Traktoren mit hohem Niveau, die für den Einsatz in der Verarbeitung von hochkarätigen Kulturen wie Weinbergen bestimmt sind.
Sie zeichnen sich durch eine erhöhte Fahrgestellhöhe oder einen Teil des Fahrwerks aus, wodurch sie sich parallel zu den Pflanzenreihen mit einer Erhöhung über ihnen bewegen können.
Sie sind für die Ausrüstung von Arbeitsorganen konzipiert, die vorne, zwischen den Achsen, hinten oder auf der Plattform montiert werden können. Wenn das Verhältnis der Höhe des Schwerpunkts des Traktors (bei normalen Reifen) zur durchschnittlichen minimalen Spurweite der Achsen 0,9 überschreitet, darf die maximale berechnete Geschwindigkeit 30 km /h nicht überschreiten.;
T4.2 - ultra-breite Traktoren. Sie zeichnen sich durch eine beträchtliche Größe aus und sind speziell für die Bearbeitung großer landwirtschaftlicher Flächen konzipiert;
T4.3 - низкоклиренсные forstwirtschaftlichen oder landwirtschaftlichen Traktoren mit Allradantrieb, ein Wechsel der Anbaugeräte ist für die Ausführung der arbeiten in der Forst-oder Landwirtschaft, mit tragenden Rahmen, einer oder mehreren Zapfwellen, einer technisch zulässigen Gesamtmasse von höchstens 10 T und einem Verhältnis technisch zulässige Gesamtmasse zur maximalen Leergewicht von mindestens 2,5. Die Höhe des Schwerpunkts solcher Traktoren (bei herkömmlichen Reifen) beträgt weniger als 850 mm.
Kategorie T5: Radtraktoren mit einer maximalen geschätzten Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h.
1.2 Kategorie C - Raupentraktoren
Definitionen von Raupentraktoren der Kategorien C1 - C5 - ähnlich wie Definitionen von Radtraktoren der Kategorien T1 - T5;
C4.1 - Raupentraktoren mit hohem Abstand, Definition - ähnlich der Definition von Radtraktoren der Kategorie T4.1.
1.3 Kategorie R - Anhänger
Kategorie R1: Anhänger, deren technisch zulässiges Gesamtgewicht 1500 kg nicht überschreitet.
Kategorie R2: Anhänger mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 1500 kg, aber nicht mehr als 3500 kg.
Kategorie R3: Anhänger mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 21000 kg.
Kategorie R4: Anhänger, deren technisch zulässiges Gesamtgewicht 21.000 kg übersteigt.
Jede Anhängerkategorie hat in Abhängigkeit von der maximalen berechneten Geschwindigkeit den Buchstaben a oder b:
a - Anhänger mit einer maximalen geschätzten Geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h;
b - Anhänger mit einer maximalen geschätzten Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h.
Zum Beispiel für einen Anhänger der Kategorie Rb3 ist die gesamte technisch zulässige Gewichtsverteilung auf den Achsen mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 21000 kg, und es ist für das Abschleppen mit einem Traktor der Kategorie T5 vorgesehen.
2. Arten von Traktoren und Anhängern
2.1. Radtraktor
2.1.1. Traktortyp - Traktoren einer Kategorie, die sich auszeichnen:
von einem Hersteller;
identische Typenbezeichnung;
identische Konstruktionsmerkmale:
fahrgestellrahmen: Längsträger/gelenkig (deutliche und signifikante Unterschiede);
motor (Verbrennungsmotor/Elektromotor/Hybridantrieb);
anzahl der Achsen.
2.1.2. Option - Traktoren des gleichen Typs, die sich nicht unterscheiden:
motor: Funktionsprinzip;
anzahl und Anordnung der Zylinder;
leistung (mehr als 30%, dh das Verhältnis von maximaler Leistung zu minimal ist nicht mehr als 1,3);
arbeitsvolumen (mehr als 20%, dh das Verhältnis von maximalem Arbeitsvolumen zu minimalem ist nicht mehr als 1,2);
antriebsachsen (Anzahl, Anordnung und Antrieb);
gesteuerte Achsen (Anzahl und Anordnung);
maximal zulässiges Gewicht im belasteten Zustand (mehr als 10%);
getriebe typ;
art des Fahrsystems (für Raupentraktoren);
Gerät den überrollschutz;
bremsachsen (nach Anzahl).
2.1.3. Version - Traktoren mit einer Kombination von Eigenschaften, die in den Typgenehmigungsdokumenten angegeben sind.
2.2. Raupenschlepper
Typendefinitionen von Raupentraktoren - ähnlich wie die Typendefinitionen von Radtraktoren.
2.3. Nutzfahrzeuge:
2.3.1. Anhängertyp - Anhänger einer Kategorie, die sich durch:
von einem Hersteller;
identische Typenbezeichnung;
identische Konstruktionsmerkmale:
fahrgestellrahmen: Längsträger/gelenkig (deutliche und signifikante Unterschiede);
anzahl der Achsen.
2.3.2. Option - Anhänger des gleichen Typs, die sich nicht unterscheiden:
gesteuerte Achsen (Anzahl und Anordnung);
maximal zulässiges Gewicht im belasteten Zustand (mehr als 10%); Bremsachsen (nach Menge).
Anhang 4
zur technischen Verordnung
Zollunion
"Über die Sicherheit der Landwirtschaft
und forstwirtschaftliche Traktoren
und Anhänger zu ihnen"
(TR TC 031/2012)
Anhang 5
zur technischen Verordnung
Zollunion
"Über die Sicherheit der Landwirtschaft
und forstwirtschaftliche Traktoren
und Anhänger zu ihnen"
(TR TC 031/2012)
1. Anforderungen an das technisch zulässige Betriebsgewicht von Radtraktoren
1.1. Die technisch zulässige Betriebsmasse des Traktors und die maximal zulässige Verteilung der Betriebsmasse auf den Achsen dürfen je nach Traktorkategorie die in Tabelle 5.1 angegebenen Werte nicht überschreiten.
Die vom Hersteller angegebene technisch zulässige Betriebsmasse muss auch durch positive Testergebnisse im Testlabor (Zentrum), insbesondere in Bezug auf die Wirksamkeit der Bremsanlage und Lenkung, bestätigt werden.
Tabelle 5.1
1.2. Bei jeder Belastung des Traktors muss die Masse, die von den Rädern der gesteuerten Achse auf die Straße übertragen wird, mindestens 20% des Leergewichts des Traktors betragen.
2. Anforderungen an Ballastgewichte von Radtraktoren
2.1. Wenn die Anforderungen dieser technischen Vorschriften der Zollunion Traktoren müssen mit Ballastgewichten ausgestattet werden, müssen die Ballastgewichte vom Hersteller des Traktors geliefert werden, um bequem auf dem Traktor befestigt werden und haben die Kennzeichnung des Herstellers, die das Gewicht in Kilogramm mit einem Fehler von 5%. Die Konstruktion der vorderen Vorschaltgewichte, die für die häufige Demontage/Montage bestimmt sind, muss einen Sicherheitsabstand von mindestens 25 mm für die Griffgriffe bieten. Die Art und Weise der Installation von Ballastgütern sollte verhindern, dass sie versehentlich gelöst werden (z. B. bei einem Umkippen des Traktors).
3. Anforderungen an Kraftstofftanks
3.1. Kraftstofftanks müssen korrosionsbeständig sein. Sie müssen bei einem Druck dicht bleiben, der 2-mal größer ist als der Betriebsdruck (aber nicht weniger als 30 kPa). Der Überdruck oder der Überdruck, der über dem Betriebsdruck liegt, muss automatisch durch entsprechende Geräte (Luft-, Sicherheitsventile usw.) kompensiert werden.
Die Konstruktion der Luftventile soll den Brandschutz gewährleisten. Der Kraftstoff darf nicht durch den Tankdeckel oder durch Geräte fließen, die den Überdruck kompensieren sollen, selbst wenn der Tank vollständig umgedreht ist (Tropfen erlaubt).
3.2. Die Kraftstofftanks sind so zu installieren, dass sie vor den Auswirkungen des Aufpralls auf die Vorder- oder Rückseite des Traktors geschützt sind. Es dürfen keine hervorstehenden Teile, scharfen Kanten usw. in der Nähe des Tanks sein.
3.3. Die Kraftstoffleitungen und die Einfüllöffnung müssen sich außerhalb der Kabine befinden.
4. Anforderungen an die Berechnung und Überprüfung der maximalen berechneten Geschwindigkeit von Radtraktoren
4.1. Damit das Testlabor (Zentrum) die maximale berechnete Geschwindigkeit des Traktors bestimmen kann, muss der Hersteller die Getriebeübersetzung, die tatsächliche Bewegung der Antriebsräder für eine volle Umdrehung des Rades, die Nenndrehzahl der Kurbelwelle des Motors angeben.
4.2. Bei der Prüfung des Traktors muss die Fahrgeschwindigkeit auf einer geraden Strecke gemessen werden, die der Traktor in Vorwärts- und Rückwärtsrichtung in einem Rennen überqueren muss. Die Oberfläche des Grundstücks muss aus einem festen Material hergestellt werden, flach, glatt, mindestens 100 m lang sein, es ist erlaubt, Neigungen von nicht mehr als 1,5% aufzunehmen.
4.3. Bei der Prüfung muss der Traktor in Betrieb sein, unbelastet sein, ohne Ballaststoffe und spezielle Ausrüstung, und der Reifendruck muss dem vom Hersteller für die Durchführung der Transportarbeiten angegebenen entsprechen.
4.4. Bei der Prüfung der Traktor muss mit neuen pneumatischen Reifen mit dem größten Radius Wälzlager, etablierten Hersteller für Traktor.
4.5. Die bei der Prüfung verwendete Getriebeübertragung muss die maximale Geschwindigkeit des Traktors gewährleisten und die Stellung der Steuerelemente des Motordrehzahlreglers muss der vollen Kraftstoffzufuhr entsprechen.
4.6. Bei den Tests gilt eine Überschreitung der durch die Messungen erzielten Werte über den für diesen Traktortyp zulässigen 3 km/h, um Ungenauigkeiten bei den Messungen sowie eine Erhöhung der Motordrehzahl bei Teillast zu berücksichtigen.
5. Anforderungen an die Ladeplattform von Radtraktoren
5.1. Der Schwerpunkt der Ladeplattform muss zwischen den Achsen liegen.
5.2. Die Abmessungen der Ladebühne müssen den folgenden Anforderungen entsprechen:
die Länge darf die Spurweite der Vorder- oder Hinterräder des Traktors (je nachdem, welche davon größer ist) nicht mehr als das 1,4-fache überschreiten;
die Breite darf die maximale Gesamtbreite des Traktors ohne Betriebsmittel nicht überschreiten.
5.3. Die Plattform muss symmetrisch zur Längsebene des Traktors positioniert sein.
5.4. Die Höhe der Ladeplattform über der Auflagefläche sollte nicht mehr als 1500 mm betragen.
5.5. Die Konstruktion und die Art der Befestigung der Plattform bei normaler Belastung darf das Sichtfeld des Bedieners nicht beeinträchtigen und den normalen Betrieb der Licht- und Signalgeräte nicht beeinträchtigen.
5.6. Die Ladeplattform muss abnehmbar sein und so an den Traktor angeschlossen werden, dass ein versehentliches Lösen vermieden wird.
6. Anforderungen an die Installation der Rückspiegel von Radtraktoren
6.1. Die Traktoren müssen mit Rückspiegel der Klassen I und II nach den UN-ECE-Regeln N 46 (02)/Revision 3 ausgestattet sein.
6.2. Die Rückspiegel müssen so montiert werden, dass ihre Position unter normalen Fahrbedingungen erhalten bleibt.
6.3. Alle Traktoren müssen mit mindestens einem Außenspiegel auf der linken Seite des Traktors ausgestattet sein.
6.4. Der Rückspiegel muss so positioniert sein, dass der Fahrer auf dem Sitz in normaler Arbeitsposition einen klaren Überblick über den in Absatz 6 Absatz 6.11 dieses Anhangs festgelegten Teil der Straße hat.
6.5. Der Rückspiegel muss durch den mit dem Scheibenwischer zu reinigenden Teil der Windschutzscheibe oder durch die Seitenscheiben sichtbar sein, wenn der Traktor mit diesen ausgestattet ist.
6.6. Der Rückspiegel darf nicht über die äußeren Abmessungen des Traktors oder der Zusammensetzung des Traktors mit Anhänger hinausragen, als dies für die in Absatz 6 Absatz 6.11 dieses Anhangs definierten Sichtfelder erforderlich ist.
6.7. Wenn die untere Kante des Rückspiegel in einer Höhe von weniger als 2 m über der Auflagefläche liegt, wenn der Traktor geladen ist, darf dieser Rückspiegel nicht mehr als 0,2 m über die Gesamtbreite des Traktors oder der Zusammensetzung des Traktors mit Anhänger hinausragen, gemessen ohne die Rückspiegel.
6.8. Jeder Innenspiegel muss vom Bediener vom Arbeitsplatz aus eingestellt werden.
6.9. Der Fahrer muss in der Lage sein, die Position des Außenspiegels am Arbeitsplatz einzustellen. Dabei kann der Spiegel in der gewünschten Position von der Außenseite fixiert werden. Der Außenspiegel ist von außen verstellbar, wobei der Fahrer mindestens drei Stützpunkte haben muss.
6.10. Die in Absatz 6.9 dieses Anhangs genannte Anforderung gilt nicht für Außenspiegel, die nach dem Bewegen automatisch ohne Werkzeug in ihre ursprüngliche Position zurückkehren.
6.11. Das Sichtfeld des linken Rückspiegel muss so sein, dass der Fahrer den Teil einer ebenen und horizontalen Straße, die sich links von der Ebene parallel zur vertikalen Längsmittelebene befindet, die über den ganz linken Punkt der Gesamtbreite des Traktors oder der Zusammensetzung des Traktors mit Anhänger verläuft, von hinten sehen kann.
7. Anforderungen an die Abschleppeinrichtungen von Radtraktoren
7.1. Jeder Traktor sollte eine spezielle Vorrichtung, die den Beitritt Befestigungen (Z. B. Stangen oder Schlepper-Tauziehen um ihn zu kippen.
7.2. Gerät mit dem Finger, muss die Vorderseite des Traktors.
7.3. Das Gerät muss ein Stecker sein. Abstand zwischen den Ebenen der Gabel mittig des Fingers sollte mm und einer Tiefe erfassen Stecker, gemessen von der Mitte Finger, sollte (62 0,5) mm.
Patch-Finger muss einen Durchmesser von mm und einem Gerät zur Vermeidung von Verlust der sockel bei der Verwendung. Die Verriegelung muss nicht abnehmbar sein.
8. Anforderungen an die Abmessungen der Radtraktoren, Anhänger und zulässiges Schleppgewicht des Anhängers
8.1. Größen
8.1.1. Die Abmessungen des Traktors dürfen nicht mehr sein:
länge 12 m;
breite 2,55 m (ohne Berücksichtigung der Vorsprünge, die von den Reifen in der Nähe des Kontaktpunktes mit der Auflagefläche gebildet werden), ist eine Erhöhung der Gesamtbreite auf 3,1 m bei der Gewährleistung der Verkehrssicherheit (für Traktoren der Kategorie T4.2 darf die Gesamtbreite des Traktors nicht mehr als 4,4 m betragen);
höhe 4 m.
8.1.2. Die Gesamtabmessungen des Anhängers dürfen nicht mehr sein:
breite 2,55 m (ohne Berücksichtigung der Vorsprünge, die von den Reifen in der Nähe des Kontaktpunktes mit der Auflagefläche gebildet werden);
höhe 4 m.
8.2. Zulässiges Abschleppgewicht des Anhängers
8.2.1. Das zulässige Abschleppgewicht des Anhängers darf nicht überschritten werden:
technisch zulässige буксируемую Masse, vom Hersteller empfohlene Traktor;
abgeschleppt Masse, die für die Anhängevorrichtung.
9. Anforderungen an Position, Befestigung und Inhalt der Herstellerschilder an Radtraktoren und Anhängern
9.1. An allen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Traktoren und Anhängern müssen Hinweisschilder angebracht werden, deren Inhalt weiter unten angegeben ist. Die Schilder werden vom Hersteller montiert.
9.2. Typenschild Hersteller
9.2.1. Das Typenschild des Herstellers muss an einem gut sichtbaren und leicht zugänglichen Ort auf dem Traktor- oder Anhängerteil angebracht werden, der während der gesamten Lebensdauer nicht ausgetauscht werden darf. Der Text des Hinweisschildes muss gut lesbar sein und während der gesamten Lebensdauer des Traktors und des Anhängers erhalten bleiben.
Das Herstellerschild am Traktor muss folgende Informationen enthalten:
name des Herstellers;
traktortyp und Variante (Version) (falls vorhanden);
die Nummer des Konformitätszertifikats (wird nach Erhalt des Konformitätszertifikats zusätzlich angewendet);
Identifizierungsnummer des Traktors;
die minimale und maximale zulässige Gesamtmasse des Traktors im belasteten Zustand, abhängig von den zulässigen Reifentypen, die installiert werden können;
die maximal zulässige Belastung, die auf jede Achse des Traktors fällt, entsprechend den möglichen Reifentypen, die installiert werden können (die Informationen müssen in der Reihenfolge von der Vorder- bis zur Hinterachse aufgeführt werden);
das technisch zulässige Abschleppgewicht(n) des Anhängers.
Das Herstellerschild am Anhänger muss folgende Informationen enthalten:
name des Herstellers;
anhänger typ und option (falls vorhanden);
die Nummer des Konformitätszertifikats (wird nach Erhalt des Konformitätszertifikats zusätzlich angewendet);
zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers im beladenen Zustand abhängig von den zulässigen Reifentypen, die montiert werden können;
die maximal zulässige Belastung pro Achse des Anhängers (die Informationen müssen in der Reihenfolge von der Vorder- bis zur Hinterachse aufgeführt werden);
belastung der Traktoranhängevorrichtung (für Auflieger).
9.2.2. Der Hersteller kann zusätzliche Informationen unterhalb oder an der Seite der Hauptmarkierung außerhalb der klar markierten Rechtecke angeben, die nur die in Absatz 9.2.1 dieses Anhangs genannten Informationen enthalten. Ein Beispiel für ein Typenschild des Herstellers ist in Anhang 6 dieser technischen Vorschriften der Zollunion angegeben.
9.3. Identifizierungsnummer des Traktors
9.3.1. Identifizierungsnummer des Traktors ist eine Feste Kombination von Zeichen, die für jeden Traktor Hersteller. Sein Zweck ist es, sicherzustellen, dass jeder Traktor innerhalb von 30 Jahren vom Hersteller eindeutig identifiziert werden kann.
9.3.2. Die Identifikationsnummer muss auf dem Typenschild des Herstellers sowie auf dem Rahmen oder einem anderen Bauelement auf der vorderen rechten Seite des Traktors aufgetragen werden.
9.3.3. Die ID-Nummer muss nach Möglichkeit in einer einzigen Zeile platziert werden.
9.3.4. Die ID-Nummer muss an einem gut sichtbaren und zugänglichen Ort platziert werden, mit einem Schlag oder einem Stempel versehen sein, um sicherzustellen, dass sie nicht gelöscht oder beschädigt werden kann.
9.4. Insignien
9.4.1. Die Kennzeichnung nach Absatz 9.2 Absatz 9 dieser Anlage in russischer Sprache und in der Staatssprache (n) des Mitgliedstaats der Zollunion in Gegenwart von entsprechenden Anforderungen in der Gesetzgebung (n) des Mitgliedstaats (Mitgliedstaaten) der Zollunion durchgeführt. Für die in den Ziffern 9.2 und 9.3 dieses Anhangs vorgesehenen Markierungen müssen arabische Ziffern verwendet werden.
9.4.2. Bei der Kennzeichnung der Traktoridentifikationsnummer müssen die Buchstaben "I", "O", "Q", Bindestriche, Sternchen und andere Sonderzeichen verwendet werden.
Die minimale Höhe von Buchstaben und Zahlen ist wie folgt:
7 mm für Markierungen, die direkt auf den Rahmen oder eine andere ähnliche Traktorkonstruktion aufgetragen werden;
4 mm für Zeichen, die auf dem Typenschild des Herstellers angebracht sind.
10. Anforderungen an die Steuerung der Anhängerbremse und der Anhängerkupplung für die Anhängerbremse von Radtraktoren
10.1. Der Traktor muss mit einer Anhängerbremse ausgestattet sein, kann manuell oder fußgesteuert sein und muss vom Arbeitsplatz des Fahrers gesteuert werden und von anderen Bedienelementen unabhängig sein.
Wenn der Traktor mit einem pneumatischen oder hydraulischen Anhängerbremsenantrieb ausgestattet ist, muss das Bremsen des Traktors und des Anhängers nur von einem einzigen Bedienelement gesteuert werden.
10.2. Die verwendeten Bremssysteme können Eigenschaften haben, die den in den UN-ECE-Regeln N 13 (10)/Revision 6 in Bezug auf die Bremsvorrichtungen von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Traktoren und Anhängern angegebenen Eigenschaften entsprechen.
Die Bremssysteme müssen so ausgelegt sein, dass der Traktor und der Anhänger im Falle eines Ausfalls der Bremsen des Anhängers und im Falle eines Abbruchs der Verbindung sicher abgestellt werden können.
10.3. Wenn ein pneumatischer, hydraulischer oder kombinierter Traktor- und Anhängerantrieb vorgesehen ist, muss dieser die folgenden Bedingungen erfüllen.
10.3.1. hydraulischer Antrieb
Hydraulischer Antrieb muss Eindrahttyp sein.
Die hydraulische Verbindungsvorrichtung muss der STB ISO 5676-2010 entsprechen, die erfasste Kupplungshälfte muss auf dem Traktor montiert werden.
Die Steuerung der Anhängerbremse muss sicherstellen, dass der Anschlusskopf nicht in Betrieb ist, der Betriebsdruck muss mindestens 10 MPa und nicht mehr als 15 MPa betragen.
Es ist nicht zulässig, die Energiequelle vom Motor zu trennen.
10.3.2. Druckluftantrieb
Der pneumatische Bremsantrieb des Anhängers muss vom Typ Zweileiter sein, wobei der Bremsprozess mit einem Druckanstieg in der Steuerleitung beginnen muss.
Die Anhängerbremsen können auf Traktoren mit einem pneumatischen Antrieb montiert werden. In diesem Fall muss der Bremsprozess mit einem Druckabfall in der Bremsleitung beginnen.
Der Anschlusskopf muss STB ISO 1728-2010 entsprechen.
Die Steuerung der Anhängerbremse muss sicherstellen, dass der Anschlusskopf mit einem maximalen Druck von mindestens 0,65 MPa und maximal 0,8 MPa betrieben wird.
10.3.3. Die Konstruktion des pneumatischen, hydraulischen und kombinierten Anhängerbremsantriebs muss sicherstellen, dass der Anhänger im Falle einer Notentriegelung des Anhängers mit dem Traktor abbremst.
11. Platzbedarf für das hintere Kennzeichen der Traktoren
11.1. Konfiguration und Abmessungen des Platzes für die Installation des hinteren Kennzeichens.
Der Aufstellungsort für das hintere Kennzeichen muss eine flache, vertikale, rechteckige Oberfläche mit den folgenden minimalen Abmessungen sein:
länge - 255mm;
die Breite beträgt 165 mm.
11.2. Die Position des Aufstellplatzes für das hintere Kennzeichen und die Befestigung des hinteren Kennzeichens.
Der Einbauort für das hintere Kennzeichen muss so sein, dass bei richtiger Befestigung des Kennzeichens die folgenden Bedingungen erfüllt sind.
11.2.1. Position des Kennzeichens relativ zur Breite des Traktors.
Die Mitte des Kennzeichens darf nicht rechts von der Symmetrieebene des Traktors liegen.
Der linke Rand des Registrierungszeichens kann nicht links von der vertikalen Ebene, die parallel zur Symmetrieebene des Traktors ist und durch den breitesten Teil des Traktors führt, positioniert werden.
11.2.2. Position des Kennzeichens relativ zur Längssymmetrieebene des Traktors.
Das Kennzeichen muss senkrecht oder praktisch senkrecht zur Längssymmetrieebene des Traktors positioniert sein.
11.2.3. Position des Registrierungszeichens relativ zur vertikalen Ebene.
Das Kennzeichen muss senkrecht mit einer Toleranz von 5° positioniert sein. Ungeachtet dessen kann das Kennzeichen in einem Winkel zur Vertikalen positioniert werden, wenn die Konfiguration des Traktors dies erfordert:
eines Winkels von 30°, wenn der Obere Teil des Kennzeichens nach vorn geneigt, vorausgesetzt, dass der Obere Rand des Kennzeichens befindet sich nicht höher als 1,20 m über der Aufstandsfläche;
unter einem Winkel von nicht mehr als 15°, wenn der Obere Teil des Kennzeichens nach hinten geneigt, vorausgesetzt, dass der Obere Rand des Kennzeichens liegt höher als 1,20 m über der Aufstandsfläche.
11.2.4. Die Höhe des Kennzeichens über der Auflagefläche.
Die untere Kante des Registrierungszeichens muss über der Auflagefläche in einer Höhe von mindestens 0,3 m und die obere Kante in einer Höhe von nicht mehr als 4 m liegen.
11.2.5. Legt die Höhe des Registrierungszeichens über der Auflagefläche fest.
Die in Punkt 11.2.3 und 11.2.4 dieses Anhangs angegebene Höhe ist an einem Traktor mit installierter Grundausstattung (einschließlich Kippschutz und ohne Zusatzeinrichtungen), mit einer Sitzlast entsprechend dem Gewicht des Fahrers (75 10) kg, mit voll gefüllten Brennstoff- und Schmiermitteln und Kühlmitteln mit Werkzeug bestückten Behältern zu messen.
12. Schutzeigenschaften der Traktorkabine
Landwirtschaftliche Traktoren müssen mit Schutzkabinen ausgestattet sein oder über Schutzeinrichtungen gegen herabfallende Gegenstände und Kippschutzgeräte verfügen.
Forsttraktoren müssen mit Kabinen ausgestattet und mit Kippschutzgeräten, Schutzeinrichtungen gegen herabfallende Gegenstände und Bedienerschutzgeräten ausgestattet sein.
12.1. Gerät Schutz des Bedieners
Die FOPS-Schutzvorrichtungen von landwirtschaftlichen Traktoren müssen der Schutzstufe I nach GOST R ISO 3449-2009 entsprechen.
Kippschutzgeräte (ROPS) von landwirtschaftlichen Traktoren - nach GOST R ISO 3463-2008 oder GOST R ISO 5700-2008.
Die Schutzvorrichtungen des Forsttraktorbetreibers müssen übereinstimmen:
STB ISO 8082-2004 - in Teilen von Überrollschutzgeräten (ROPS);
GOST R ISO 8083-2008 - in Teilen von Geräten zum Schutz vor fallenden Gegenständen (FOPS);
GOST R ISO 8084-2005 - im Teil der Schutzeinrichtungen des Bedieners (OPS).
12.2. Schutz des Bedieners vor Schadstoffen
Alle Traktoren, die für den Einsatz bestimmt sind, bei dem die Gefahr des Kontakts des Bedieners mit gefährlichen Stoffen besteht, müssen mit Kabinen ausgestattet sein, die den Anforderungen der Stufen 2, 3 und 4 nach STB EN 15695-1-2011 entsprechen. Die Kriterien für die Füllstandauswahl sind in der Betriebsanleitung zu entnehmen.
Traktoren mit installierter Pestizidsprayausrüstung müssen mit einer Kabine ausgestattet sein, die den Anforderungen der Stufe 4 nach STB EN 15695-1-2011 entspricht.
13. Zusätzliche Anforderungen an die Konstruktion von Traktoren und Anhängern
13.1. Anforderungen an die Stabilität von Traktoren und Anhängern
Der Winkel der statischen Querstabilität von Traktoren und Anhängern wird je nach Kategorie und Einsatzbedingungen gemäß GOST 12.2.019-2005 eingestellt. Die Form der technischen Beschreibungen ist in Anhang 2 dieser technischen Vorschriften der Zollunion angegeben.
Traktoren, die für den Bergbetrieb bestimmt sind, müssen mit Rollenbegrenzungsmeldern ausgestattet sein.
13.2. Anforderungen an den Brandschutz von Traktoren
Der Brandschutz des Traktors muss mit STB EN 13478-2006 und GOST 30879-2003 (in Teilen der für die Innenausstattung verwendeten Materialien) übereinstimmen.
An den Traktoren sollen die Stellen für die Befestigung des Feuerlöschers vorgesehen sein.
13.3. Anforderungen an den hydraulischen Antrieb von Traktoren und Anhängern
Die hydraulischen Antriebe von Traktoren und Anhängern müssen den Anforderungen von GOST 31177-2003 entsprechen.
13.4. Sicherheitsanforderungen für den Betrieb
Die Bauelemente des Traktors und des Anhängers, die bei Betrieb, Wartung oder Transport Gefahren darstellen können, müssen mit einer Signalfarbe versehen sein. Die Signalfarben und Sicherheitszeichen müssen GOST R 12.4.026-2001 entsprechen.
Die An- und Anbaupläne der strapowowych der Ketten sind auf dem Traktor und dem Anhänger zu entnehmen und sind in der Betriebsanleitung zu entnehmen. Die Aufstellungsorte der Wagenheber sind auf dem Traktor und dem Anhänger mit Symbolen nach GOST 26336-97 gekennzeichnet.
13.5. Zusätzliche Anforderungen an die Traktorkabine
In der Kabine des Traktors müssen Platz für die Unterbringung der medizinischen Verbandskappe, der Oberbekleidung des Bedieners und der technischen Dokumentation vorhanden sein.
Die Traktorkabine muss mit Frontscheibenwaschanlagen ausgestattet sein.
Die Traktorkabine muss mit einer Vorrichtung ausgestattet sein, die das Gesicht des Fahrers vor direkter Sonneneinstrahlung schützt.
Die zu öffnenden Fenster der Traktorkabine müssen von innen geöffnet werden und haben eine Vorrichtung, um sie in der offenen und geschlossenen Position zu fixieren.
Die Türen der Traktorkabine müssen mit einem Schlüsselschloss und einer Verriegelung versehen sein, um sie in der äußersten offenen Position zu halten.
13.6. Zusätzliche Anforderungen für Kipperanhänger
Kipperanhänger und Auflieger müssen so konstruiert sein, dass die höchste zulässige Stellung im erhöhten Zustand der Plattform nicht überschritten werden kann.
Kipperanhänger und Auflieger müssen mit einem Anschlag ausgestattet sein, um die unbeladene Plattform in einer erhöhten Position zu fixieren (auf einer Seite und zurück oder nur zurück, wenn keine seitlichen Ausladungen vorhanden sind).
14. Anforderungen an die Emissionen von Schadstoffen, die in den Abgasen von Traktormotoren enthalten sind
14.1. Die Emissionen von Schadstoffen, die in den Abgasen der Traktormotoren enthalten sind, dürfen die in:
(Absatz in der Fassung, die mit dem 2. Januar 2017 durch den Beschluss des ECE-Rates vom 30. November 2016 in Kraft getreten ist N 126. - Siehe vorherige Ausgabe)
5.2.1, Zeile B1) - für Motoren mit Zwangszündung, die mit Erdgas oder Flüssiggas betrieben werden;
1 - für Motoren mit Kompressionszündung.
14.2. Der Punkt ist vom 2. Januar 2017 ausgeschlossen - Beschluss des ECE-Rates vom 30. November 2016 N 126. - Siehe vorherige Ausgabe.
14.3. Der Punkt ist vom 2. Januar 2017 ausgeschlossen - Beschluss des ECE-Rates vom 30. November 2016 N 126. - Siehe vorherige Ausgabe.
Anhang 6
zur technischen Verordnung
Zollunion
"Über die Sicherheit der Landwirtschaft
und forstwirtschaftliche Traktoren
und Anhänger zu ihnen"
(TR TC 031/2012)
1. Beispiel für das Typenschild des Traktorherstellers
2. Klassifikation der technisch zulässigen Schleppmassen
Folgende technisch zulässige Anhängergewichte werden berücksichtigt:
2.1. Gewicht des Anhängers ohne Bremsen.
2.2. Das Gewicht des Anhängers mit unabhängiger Bremsung, d.h. das Maschinen-Traktoraggregat wird durch Geräte mit folgenden Eigenschaften gebremst:
die Anhängerbremse ist unabhängig von der Anhängerbremse und wird in allen Fällen so am Traktor montiert, dass sie vom Bediener von seinem Arbeitsplatz aus leicht betätigt werden kann;
die Muskelkraft des Fahrers ist die Energie, die verwendet wird, um einen abgeschleppten Anhänger zu bremsen.
2.3. Anhängelast Trägheits Bremse, d.h. der Anhänger abgebremst durch den Einsatz von Energie, die bei der Annäherung an Anhänger an den Traktor an.
2.4. Masse des Anhängers mit hydraulisch, pneumatisch oder einem kombinierten Antrieb Bremsen, d.h. die Hemmung der Maschinen-Traktor-Versammlung kann kontinuierlich, полунепрерывным oder mit einem unabhängigen mechanisierten Antrieb.
Das kontinuierliche Bremsen des Maschinen- und Traktoraggregats erfolgt über eine Vorrichtung mit folgenden Eigenschaften:
ein einziges Bedienelement, auf das der Bediener an seiner Stelle in einer einzigen glatten Bewegung einwirkt;
die Energie, die zum Bremsen des Maschinen- und Traktoraggregats verwendet wird, stammt aus der gleichen Quelle (die die Muskelkraft des Fahrers sein kann);
das Bremssystem ermöglicht das gleichzeitige oder schrittweise Bremsen von Traktor und Anhänger unabhängig von ihrer relativen Position.
Das halbkontinuierte Bremsen des Maschinen- und Traktoraggregats erfolgt über eine Vorrichtung, die folgende Eigenschaften aufweist:
ein einziges Bedienelement, auf das der Bediener an seiner Stelle in einer einzigen glatten Bewegung einwirkt;
die Energie, die zum Bremsen des Maschinen-Traktoraggregats verwendet wird, stammt aus verschiedenen Quellen (von denen eine die Muskelkraft des Bedieners sein kann);
das Bremssystem ermöglicht das gleichzeitige oder schrittweise Bremsen von Traktor und Anhänger unabhängig von ihrer relativen Position.
Das Bremsen mit einem unabhängigen mechanisierten Antrieb des Maschinen- und Traktoraggregats erfolgt über eine Vorrichtung, die die folgenden Eigenschaften aufweist:
die Anhängerbremse ist unabhängig von der Anhängerbremse und wird in allen Fällen so am Traktor montiert, dass sie vom Bediener von seinem Arbeitsplatz aus leicht betätigt werden kann;
die Muskelkraft des Fahrers ist keine Energie, die verwendet wird, um einen abgeschleppten Anhänger zu bremsen.
3. Der Unterschied zwischen dem technisch zulässigen Schleppgewicht des Herstellers und dem zulässigen Schleppgewicht ist in Absatz 8.2 der Anlage 5 zu dieser technischen Verordnung der Zollunion angegeben.
Die Redaktion des Dokumentes unter Berücksichtigung
änderungen und Ergänzungen vorbereitet
AG "Kodex"