Technische Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion "Über die Anforderungen an die Mittel der Brandschutz und Brandbekämpfung"
(TR 043/2017)

I. Anwendungsbereich

1. Diese technische Verordnung wurde entwickelt, um das Leben und /oder die Gesundheit von Menschen, Eigentum und Umwelt vor Bränden zu schützen, sowie Maßnahmen zu verhindern, die die Verbraucher irreführen.


2. Diese technische Verordnung legt die für die Anwendung und Ausführung in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (im Folgenden: die Mitgliedstaaten, die Union) erforderlichen Anforderungen an die Feuer- und Löschmittel sowie die Anforderungen an die Kennzeichnung dieser Mittel zur Gewährleistung ihrer Freizügigkeit in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten fest.


3. Diese technischen Vorschriften gelten für die Bereitstellung von Brandschutz und Brandbekämpfung, entworfen, um zu verhindern, reduzieren das Risiko von Feuer und die Verbreitung von gefährlichen Faktoren, um das Feuer zu löschen, Menschen zu retten, das Leben und (oder) die Gesundheit von Menschen, Eigentum und Umwelt vor dem Feuer zu schützen, und um das Risiko von Schäden und (oder) Schäden durch das Feuer zu reduzieren.


4. Die Liste der Objekte der technischen Regulierung, für die die Anforderungen dieser technischen Verordnung, einschließlich der Regelung der Konformitätsbestätigung, ist in der Anlage zu dieser technischen Verordnung.


5. Wenn in Bezug auf die Mittel der Brandsicherheit und Brandbekämpfung angenommen und in Kraft getreten andere technische Vorschriften der Union (Zollunion), die die Anforderungen für diese Mittel, müssen diese Mittel der Brandbekämpfung und die Anforderungen aller in Kraft getretenen technischen Vorschriften der Union (Zollunion), deren Wirkung auf sie gilt erfüllen.

II. Grundbegriff

6. Für die Zwecke der Anwendung dieser technischen Vorschriften werden Konzepte verwendet, die Folgendes bedeuten:


"Atemgerät" - ein Mittel des persönlichen Schutzes der Atmungsorgane und des Sehvermögens;


"produkte geformt Elektroinstallation" - Elektroinstallation Armaturen mit einem Querschnitt von verschiedenen geometrischen Formen, für die Verlegung von Kabeln und Leitungen (Rohre, Schalen, Kanäle);


"die Treppe Feuerwehr" - ein tragbares Tool zum heben Feuerwehrleute und Ausrüstung in die oberen Stockwerke von Gebäuden für die Brandbekämpfung und Rettung der Personen mit hohen Stufen, konstruktiv bestehend aus zwei parallelen senkrechten Seile, starr verbunden querlaufenden tragenden Stufen;


"Mobile Löschmittel" - Transport oder transportiert Feuerwehrfahrzeuge (Löschfahrzeuge, Geländefahrzeuge, Flugzeuge, Hubschrauber, Züge, Schiffe, Mobile Robotik-Systeme, Pumpen, Motorräder, Quads, квадрициклы, Dreiräder), die speziell für den Einsatz bemannt Feuerwehr bei der Brandbekämpfung und Rettungsmaßnahmen;


"mobiler Roboter" - ein vom Betreiber ferngesteuertes mobiles Löschmittel, das die Funktionen der Brandbekämpfung und (oder) anderer Arten von Rettungsarbeiten ohne direkte Beteiligung (Finden) einer Person in einer Gefahrenzone erfüllt;


"mobiler Roboterkomplex" - die Gesamtheit des mobilen Roboters, des Fernsteuerungssystems und der Mittel, den Betrieb des Roboters zu gewährleisten;


"motorpumpe Feuer" - mobile (gezogene oder tragbare) Motor-Pumpenaggregat mit einem individuellen Motor angetrieben, mit Feuer-technischen Geräten ausgestattet;


"pump fireman" - eine hydraulische Maschine, die die mechanische Energie des Antriebsmotors in die Energie der Flüssigkeit umwandelt, die den Fluss des flüssigen Mediums erzeugt, das für die Brandbekämpfung verwendet wird;


"Feuerlöschmittel" - eine Substanz mit physikalisch-chemischen Eigenschaften, die Bedingungen für die Gorenje zu schaffen;


"Feuerlöscher" - tragbare oder mobile Vorrichtung zum Löschen des Brandherdes durch die Freisetzung von Feuerlöschmittel, mit einer manuellen Methode der Lieferung an den Brandherd und die Betätigung;


"Brandgefahren" - Brandfaktoren, deren Auswirkungen zu Verletzungen, Vergiftungen oder Todesfällen und /oder Sachschäden führen können;


"Brandmelder" - ein technisches Werkzeug, das für die Benachrichtigung der Menschen über das Feuer durch die Bereitstellung von Licht, Ton, Sprachsignal (eine Kombination von ihnen) oder andere Auswirkungen auf die Sinne des Menschen;


"Feuerstelle" - Ort des ursprünglichen Entstehens des Feuers;


"primäre Mittel der Brandbekämpfung" - die Mittel der Brandbekämpfung, die für die Bekämpfung des Feuers in der Anfangsphase seiner Entwicklung verwendet werden;


"Feuerausrüstung" - die Ausrüstung, die Teil der Kommunikation der Brandbekämpfung ist, sowie die Mittel der Wartung dieser Ausrüstung;


"Feuermelder" - ein technisches Mittel zur Erkennung von Feuer durch die Kontrolle von Änderungen der physikalischen Parameter der Umgebung, verursacht durch ein Feuer, und (oder) Ausformung des Brandsignals;


"Handfeuermelder" - ein technisches Werkzeug, das für die manuelle Aktivierung des Brandmelders bestimmt ist;


"Feuerhahn" - ein Satz, bestehend aus einem Feuersperrventil, das an der Feuerleitung installiert ist und mit einem Feuerverbindungskopf ausgestattet ist, und einem Feuerschlauch mit einem Handlauf;


"Feuerschrank" - eine Art von Feuer-Inventar für die Platzierung und Sicherung der Brandschutz- und Löschmittel, die während des Brandes, einschließlich Schutz und Rettung von Menschen, sowie Sachwerte verwendet werden, bestimmt;


"grenze der Feuerfestigkeit der Konstruktion (Füllen der Öffnungen der Brandschutzhindernisse)" - Zeitspanne vom Beginn der Feuerwirkung unter den Bedingungen der Standardtests bis zum Eintritt eines der für diese Konstruktion normierten Grenzzustände;


das Gerät ist für den Empfang und die Anzeige von Signalen von Brandmeldern und anderen Geräten, die mit diesem technischen Mittel, die Überwachung der Integrität und der Funktionsweise der Kommunikationslinien zwischen dem technischen Mittel und den Geräten der Lichtanzeige und akustische Alarme von Ereignissen, die Bildung des Startimpulses des Startgeräts der Steuerung des Feuerwehrmannes bestimmt;


"Brandschutzgerät" - ein technisches Mittel, das für die Steuerung der Aktoren der automatischen Mittel (Systeme) des Brandschutzes, die Überwachung der Integrität der Kommunikationslinien mit diesen Aktoren und der Betriebsart des gesteuerten Systems der Feuerautomation bestimmt ist;


"verkäufer" - registriert in der Gesetzgebung des Mitgliedstaates in seinem Hoheitsgebiet eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer, die Großhandel (Einzelhandel) Umsetzung der Mittel der Brandschutz und Brandbekämpfung Verbraucher (Benutzer) und verantwortlich für ihre Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften der Union (Zollunion);


"Feuer Barriere" - ein Mittel zur Brandbekämpfung, LKW / Entwurf mit normierten Grenze der Feuerfestigkeit der Klasse und Brandgefahr, Surround Element des Gebäudes oder andere technische Mittel, die speziell für die Verhinderung der Ausbreitung von Feuer zwischen den Räumen, Gebäuden und Bauten;


"das System der Benachrichtigung und der Verwaltung der Evakuierung der Menschen bei dem Feuer" -die Gesamtheit der technischen Mittel, die entwickelt sind, um die Menschen über das Auftreten des Feuers, die Notwendigkeit zu evakuieren, die Wege und die Reihenfolge der Evakuierung zu informieren;


"system der Übertragung von Meldungen über das Feuer" - eine Reihe von technischen Mitteln für die Übertragung von Kommunikationskanälen und Empfang in der zentrale Überwachung oder im Raum mit Personal, das rund um die Uhr Dienst, Meldungen über das Feuer auf dem geschützten Objekt (Objekte), Service und Kontrolle und Diagnose-Meldungen, sowie (wenn es einen Rückkanal) für die Übertragung und den Empfang von Tele-Management-Befehle;


"das System der Brandmelde-Technik" - die Gesamtheit der zusammenwirkenden Systeme Brandmeldeanlage, übertragung von brandmeldungen, übermittlung und Verwaltung der Evakuierung von Menschen, Rauch-und Wärmeabzugsanlagen, von automatischen Löschanlagen und andere automatische Ausrüstung Brandschutz, die für das Objekt zur Brandbekämpfung;


"Brandmeldesystem" - eine Reihe von wechselwirkenden technischen Mitteln für die Erkennung von Feuer, Bildung, Sammlung, Verarbeitung, Registrierung und Übertragung in einer bestimmten Form von Signalen über Feuer, Betriebsarten des Systems, andere Informationen und die Ausgabe (falls erforderlich) Signale für die Verwaltung von technischen Mitteln des Brandschutzes, technologische, elektrische und andere Geräte;


"anti-Rauch-Lüftungssystem" - eine Reihe von zusammenwirkenden technischen Mitteln zur Verhinderung oder Begrenzung der Rauchgefahr von Gebäuden und Strukturen bei einem Brand, sowie die Auswirkungen von gefährlichen Faktoren des Feuers auf Menschen und materielle Werte;


"rettung" - der Prozess der individuellen oder kollektiven Bewegung von Menschen in einen sicheren Bereich, wenn eine Bedrohung für ihr Leben und (oder) die Gesundheit von den Auswirkungen der gefährlichen Faktoren des Feuers, einschließlich der Verwendung von geeigneten technischen Mitteln der Rettung und Schutz;


"Schutzmittel" - technische Mittel, die die Sicherheit und den Schutz der Menschen vor den Auswirkungen der gefährlichen Faktoren des Feuers, einschließlich ihrer Evakuierung, Selbstrettung und Rettung;


"persönliche Schutzausrüstung Feuerwehrmann" - getrieben von der (angewandten) der Feuerwehr Mittel für den persönlichen Gebrauch (spezielle Schutzkleidung Feuerwehrmann, Atemschutzgerät und Vision, Kopf, Arme und Beine Feuerwehr) zur Vermeidung oder Verringerung einer Exposition gegenüber gefährlichen Faktoren des Feuers;


"mittel zur Sicherung des Brandschutzes und der Brandbekämpfung" - Mittel zur Verhinderung, Verringerung des Risikos und der Entwicklung eines Feuers, Begrenzung der Verbreitung von gefährlichen Faktoren, für die Brandbekämpfung, die Rettung von Menschen und die Beseitigung der Folgen des Feuers, Schutz des Lebens und (oder) der menschlichen Gesundheit, Eigentum und Umwelt vor dem Feuer, sowie zur Verringerung des Risikos von Schäden und (oder) Schäden durch das Feuer;


"mittel der Selbstrettung der Feuerwehrmann" - technische Mittel, die die Sicherheit der selbständigen oder Zwangsumstellung der Feuerwehrmann aus der Gefahrenzone im Falle einer nichtstandardisierten Situation gewährleisten;


"rettungsmittel" - technische Mittel, die eine unabhängige oder Zwangsumzug von Menschen aus Orten, in denen die Auswirkungen auf sie gefährliche Brandfaktoren und (oder) begleitende Manifestationen und Evakuierung von denen durch gefährliche Brandfaktoren oder aus anderen Gründen blockiert;


"Feuerschutzmittel" - eine feuerhemmende Zusammensetzung (Beschichtung) oder ein Material, das eine feuerhemmende Wirksamkeit hat und für den Brandschutz von Baustoffen, Strukturen, Kabelprodukten, Textilmaterialien bestimmt ist;


ein "Roboterwerkzeug" ist ein technisches Werkzeug, das Funktionen, Arten von Arbeiten oder Operationen ohne direkte Beteiligung einer Person in einem Gefahrenbereich ausführt;


"technisches Mittel" - ein Gerät und (oder) eine Vorrichtung, die die Sicherheit bei einem Brand und (oder) als Teil der Systeme (Mittel) der Bereitstellung von Brandschutz und Brandbekämpfung;


"installation der Brandbekämpfung" - die Gesamtheit der stationären technischen Mittel zur Brandbekämpfung durch die Freisetzung von Feuerlöschmitteln;


"automatische Feuerlöschanlage" - Feuerlöschanlage, die die Zufuhr (Ausgabe) des Feuerlöschmittels bei Eingang des Steuersignals von der Brandmeldeanlage oder eigene technische Mittel zur Branderkennung ohne menschliche Beteiligung, sowie die Übertragung des Brandsignals an die externen Schaltungen;


"eigenständige Feuerlöschanlage" - automatische Feuerlöschanlage, die unabhängig von externen Stromversorgungen und Steuerungssystemen funktioniert und die Übertragung des Brandsignals an externe Stromkreise ermöglicht;


"modulare Löschanlage" - automatische Löschanlage, bestehend aus einem oder mehreren Löschmodulen, zum Löschen eines einzelnen Objekts (Räumlichkeiten, Teile des Raumes und (oder) Einheiten der technologischen Ausrüstung);


"Feuerlöschanlage Roboter" - automatische Löschanlage mit technischen Mitteln zur Erkennung des Brandherdes und Steuerung der Freisetzung von Feuerlöschmittel in den Bereich des Feuers ausgestattet;


"Brandbekämpfung Gerät offline" - stationäre technisches Mittel entwickelt, um das Feuer zu löschen, die Veröffentlichung огнетушащего Substanzen bei der Auslösung vor einer Exposition gegenüber schädlichen Faktoren des Feuers;


"Evakuierung" ist der Prozess der organisierten Bewegung von Menschen in eine sichere Zone auf den Fluchtwegen.

III. Die Regeln der Identifizierung der Mittel der Versorgung der Brandsicherheit und der Brandbekämpfung

7. Identifizierung von Mitteln für die Brandsicherheit und Brandbekämpfung wird für die Feststellung ihrer Zugehörigkeit zu den Anwendungsbereichen dieser technischen Vorschriften, die Verhinderung von Handlungen, die die Verbraucher (Käufer) irreführend, die Einhaltung der Mittel für die Brandbekämpfung und Brandbekämpfung technische Dokumentation.


8. Identifizierung der Brandschutz- und Löschmittel erfolgt:


a) der Hersteller, die vom Hersteller autorisierte Person, der Verkäufer (Lieferant), die die Ausgabe von Feuer- und Brandbekämpfung in Umlauf in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten;


b) eine akkreditierte Zertifizierungsstelle in das einheitliche Register der Organe für die Bewertung der Konformität der Eurasischen Wirtschaftsunion (im Folgenden - Zertifizierungsstelle) aufgenommen;


c) die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats - bei der Ausübung der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) über die Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften.


9. Die Identifizierungsmerkmale des Brandschutzes und der Brandbekämpfung sind sein Name, Typ (Art), Marke, Modell, Zweck, die wichtigsten technischen Parameter und Eigenschaften, Marke und (oder) der Name des Herstellers, der Name des Landes, in dem dieses Mittel zur Brandbekämpfung und Brandbekämpfung hergestellt wird.


10. Die Identifizierung von Mitteln für Brandschutz und Brandbekämpfung, um ihre Zugehörigkeit zum Geltungsbereich dieser technischen Verordnung zu etablieren, wird in Übereinstimmung mit Abschnitt V dieser technischen Verordnung und Anhang zu dieser technischen Verordnung durchgeführt.


11. Die Identifizierung der Mittel der Brandsicherheit und der Brandbekämpfung wird mit einer der folgenden Methoden oder einer Kombination von ihnen durchgeführt:


a) Identifizierung der technischen Dokumentation - Vergleich der Art (Art), die Bestimmung des Brandschutzes und der Brandbekämpfung und seine technischen Eigenschaften in der technischen Dokumentation angegeben, mit den Daten in Abschnitt V dieser technischen Verordnung und Anhang zu dieser technischen Verordnung vorgesehen;


b) visuelle Methode - Vergleich des Aussehens der Mittel zur Brandsicherheit und Brandbekämpfung mit der in der technischen Dokumentation angegebenen Beschreibung;


c) instrumentelle Methode - Vergleich der Daten, die als Ergebnis der Messung der Größe oder der Prüfung des Brandschutzes und der Brandbekämpfung, mit den technischen Eigenschaften in der technischen Dokumentation angegeben erhalten. Die instrumentelle Methode wird verwendet, wenn das Mittel der Brandsicherheit und der Brandbekämpfung durch die Anwendung der in den Absätzen "a" und "b" dieses Absatzes genannten Methoden nicht identifiziert werden kann.

IV. Regeln für den Umgang mit Brandschutz und Brandbekämpfung auf dem Union-Markt

12. Die Mittel der Brandsicherheit und Brandbekämpfung in Umlauf auf dem Markt der Union in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser technischen Vorschriften und anderen in Kraft getretenen technischen Vorschriften der Union (Zollunion), deren Wirkung auf sie gilt, und unter der Bedingung, dass sie in Übereinstimmung mit Abschnitt VII dieser technischen Vorschriften bewertet wurden.


13. Zur Brandbekämpfung Brandbekämpfung und Konformität mit den Anforderungen der technischen Vorschriften, sowie anderen in Kraft getreten technischen Vorschriften der Union (Zollunion), die Wirkung von denen Sie gilt, nicht bestätigt, nicht markiert eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Union und dürfen nicht in den Verkehr auf dem Markt der Union.

V. Anforderungen an Einrichtungen der technischen Regulierung

14. Mittel zur Gewährleistung der Brandsicherheit und Brandbekämpfung sollten die Prävention, Verringerung des Risikos, Einschränkung der Entwicklung des Feuers und der Verbreitung von gefährlichen Faktoren, Brandbekämpfung, Rettung von Menschen, Schutz des Lebens und (oder) der menschlichen Gesundheit, Eigentum und die Umwelt vor dem Feuer, sowie die Verringerung des Risikos von Schäden und (oder) Schäden durch das Feuer.


15. Die Feuerlöschmittel sollen das Löschen des Feuers oberflächlich (lokal-oberflächlich) und (oder) voluminös (lokal-voluminös) die Weise ihrer Abgabe entsprechend den Charakteristiken der Abgabe der Feuerlöschmittel und der Taktik des Löschens gewährleisten.


16. Feuerlöschmittel müssen zum Löschen von Materialien verwendet werden, mit denen die Wechselwirkung nicht zu einer Gefahr von neuen Feuer- oder Explosionsherden führt.


17. Feuerlöschmittel müssen ihre für die Brandbekämpfung notwendigen Eigenschaften während des Transportes und der Lagerung behalten.


18. Flammschutzmittel müssen feuerhemmende Effizienz, die Verringerung der Brandgefahr dar und (oder) Erhöhung der Feuerfestigkeit zu schützenden Objekte bis нормируемого Ebene.


19. Technische Dokumentation auf Flammschutzmittel enthalten Informationen über die technischen Indikatoren, Charakterisierung deren Umfang, Art und Weise der Vorbereitung der Oberfläche, Arten und Grundierungen der Marke, die Art der Anwendung der geschützten Oberfläche, die Bedingungen für die Trocknung, Acryl Wirksamkeit dieser Mittel, Weg, Schutz vor Umwelteinflüssen, Bedingungen und Lebensdauer von Brandschutzbeschichtungen, Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Flammschutzmittel Arbeit, sowie die Reihenfolge der Beförderung und der Aufbewahrung.


20. Für Feuerschutz von Stahlkonstruktionen und (oder) Stahlbetonkonstruktionen in der technischen Dokumentation zusätzlich Informationen über die Dicke der feuerhemmenden Beschichtung und den Verbrauch von Feuerschutzmittel erforderlich, um die erforderliche feuerhemmende Effizienz zu erreichen, den trockenen Rückstand und die Dauer der Erhaltung der feuerhemmenden Wirksamkeit der feuerhemmenden Beschichtung.


Auf der Oberfläche der feuerhemmenden Schicht ist es erlaubt, eine zusätzliche Beschichtung aufzutragen, um ein dekoratives Aussehen zu verleihen oder die Beständigkeit gegen ungünstige klimatische Einflüsse zu gewährleisten. In diesem Fall sollte die feuerhemmende Wirksamkeit unter Berücksichtigung der zusätzlichen Beschichtung angegeben werden.


21. Für den Brandschutz von Kabeln in der technischen Dokumentation werden Angaben über die Dicke der Brandschutzbeschichtung und den Verbrauch der zur Erreichung der erforderlichen Brandschutzwirkung erforderlichen Brandschutzmittel, der Trockenrückstand und der Anwendungsbereich (die Art der Kabelaußenhüllen, für die sie verwendet werden) angegeben.


22. Für die Mittel des Brandschutzes des Holzes und der Materialien auf ihrer Grundlage in der technischen Dokumentation werden die Dichte der Zusammensetzung und ihr Verbrauch pro Einheit der Fläche oder des Volumens (je nach der Methode der Anwendung) angegeben. Wenn der Hersteller eine Lebensdauer von Holz und Materialien auf der Grundlage von Feuerschutz mehr als 1 Jahr festgelegt hat, muss er durch Tests auf Alterungsbeständigkeit bestätigt werden.


23. Produkte geformt elektrische Montage aus nichtmetallischen Materialien müssen Wärmebeständigkeit, Beständigkeit gegen Zündung gorenje Draht, Beständigkeit gegen offene Flammen und Beständigkeit gegen Verbrennung bei Einzel- oder Gruppendichtung.


24. Feuerlöscher sollen für die Löschung von Modellbrandherden sorgen.


Die Festigkeitseigenschaften der Strukturelemente von tragbaren und mobilen Feuerlöschern sollten die Sicherheit der Verwendung solcher Feuerlöscher bei der Brandbekämpfung gewährleisten.


25. Feuerhähne und Ventile Feuer-Absperrventile, die in Feuerhähnen verwendet werden, müssen die Möglichkeit der Öffnung der Absperrvorrichtung durch eine Person und die Zufuhr von Wasser aus dem System der Feuerwasserleitung mit dem erforderlichen (normalisierten) Durchfluss zu gewährleisten.


Die Konstruktion der Köpfe der Verbindungsbrandkrane soll den Anschluss an sie die Feuerschläuche gewährleisten, die von den Feuerwehren verwendet werden.


26. In den Feuerschränken sollen je nach ihrer Bestimmung die primären Mittel der Brandbekämpfung, die Feuerausrstung, die Ausrstung des persönlichen Schutzes und der Rettung der Menschen aufgestellt und gelagert sein.


Die Konstruktion der Feuerschränke soll die schnelle und sichere Nutzung der darin befindlichen technischen Mittel gewährleisten.


Feuerschränke müssen aus nicht brennbaren Materialien hergestellt werden.


Die äußere Gestaltung der Feuerschränke und Informationen über ihren Inhalt sollten die Möglichkeit der schnellen Information über das Vorhandensein und die Zusammensetzung der in den Feuerschränken aufgestellten technischen Mittel gewährleisten.


27. Mobile Löschgeräte müssen eine oder mehrere der folgenden Funktionen erfüllen:


a) Lieferung an den Brandort des Personals der Feuerwehren, Feuerlöschmittel, Feuerausrüstung, persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehrleute und Selbstrettung der Feuerwehrleute, Feuerwehrauto, Mittel zur Rettung von Menschen;


b) die Versorgung mit Feuerlöschmitteln in den Bereich;


c) Durchführung von anomal-Rettungsarbeiten im Zusammenhang mit der Brandbekämpfung;


d) die Gewährleistung der Sicherheit der Arbeiten, die von den Feuerwehren durchgeführt werden.


28. Motorpumpen Feuerwehrleute müssen die Aufnahme und Zufuhr von Wasser aus dem Leitungsnetz, Tanks und (oder) offenen Wasserquellen mit den erforderlichen für die Brandbekämpfung Durchfluss und Arbeitsdruck durchzuführen.


Die Konstruktion der tragbaren Motorpumpen der Feuerwehrmänner soll die Möglichkeit ihrer Beförderung von 2 Operatoren und der Anlage auf den Boden (die Wasseroberfläche) gewährleisten.


Die gezogenen Motorpumpen der Feuerwehr müssen stationär auf den Anhängern montiert werden. Die Konstruktion der Anhänger soll die Sicherheit des Transportes der Motorpumpen der Feuerwehrmänner zum Brandort und ihre stabile Unterbringung beim Zaun und der Versorgung des Wassers gewährleisten.


29. Kreiselpumpen für mobile Löschmittel müssen Wasser, wässrige Lösungen von Schaumbildnern mit dem erforderlichen (normierten) Durchfluss und Betriebsdruck zuführen.


30. Kreiselpumpen für mobile Löschmittel, je nach ihren konstruktiven Merkmalen und grundlegenden Parametern, müssen:


a) Zufuhr von Wasser und Löschlösungen bei normalem Druck;


b) Zufuhr von Wasser und Löschlösungen bei hohem Druck;


c) gleichzeitige Zufuhr von Wasser und Löschlösungen bei normalem und hohem Druck;


d) Aufnahme (Absaugung) von Wasser aus offenen Wasserquellen.


31. Die technischen Mittel, die in den Systemen der Feuerautomation funktionieren, je nach ihrer Bestimmung sollen die Ausfhrung einer oder mehrerer der folgenden Funktionen gewhrleisten:


a) automatische Branderkennung, automatische oder automatische und manuelle Aktivierung des Brandalarms;


b) die Information des Dienstpersonals über das Feuer;


c) Steuersignale an die technischen Geräte der Benachrichtigung der Menschen über das Feuer und die Steuerung der Evakuierung von Menschen, auf die Aufnahme der Evakuierungsbeleuchtung, auf die Aktoren der Brandschutzsysteme (Brandbekämpfung, Anti-Rauch-Belüftung);


d) die Bildung der Signale der Verwaltung der ingenieurmssigen und technologischen Ausrstung;


e) Information des Dienstpersonals über das Auftreten einer Störung der Kommunikationsleitungen zwischen den einzelnen technischen Geräten, die Teil der Systeme der Feuerautomation sind.


32. Die technischen Mittel, die in den Systemen der Feuerautomation funktionieren, sollen die elektrische und informative Kompatibilität miteinander, sowie mit anderen mit ihnen wechselwirkenden technischen Mitteln gewährleisten.


33. Technische Mittel, die als Teil der Systeme der Feuerautomation funktionieren, sollten bei erhöhten Temperaturen und Feuchtigkeit sowie bei mechanischen Einflüssen funktionsfähig bleiben.


34. Die technischen Mittel, die in den Systemen der Feuermeldeanlage funktionieren, je nach ihrer Bestimmung sollen die Ausfhrung einer oder mehrerer der folgenden Funktionen gewhrleisten:


a) Feuer-Erkennung;


b) Bildung, Sammlung, Verarbeitung, Registrierung und Übertragung in einer bestimmten Form von Signalen über das Feuer, Betriebsarten des Brandmeldesystems;


c) die Versorgung der Signale auf die Verwaltung der technischen Mittel des Brandschutzes, der technologischen, elektrotechnischen und anderen Ausrstung.


35. Die technischen Mittel, die in den Systemen der Sendung der Meldungen über das Feuer funktionieren, sollen sicherstellen:


a) Übertragung an die zentrale Überwachung auf der Linie (Linien) Kommunikation Alarmmeldungen über das Feuer und Störungen durch das System der Brandautomation des Objekts aufgezeichnet;


b) automatische Überwachung der Integrität der Kommunikationsleitungen zwischen dem System der Feuerautomatik des Objekts und der zentrale Überwachung.


36. Die technischen Mittel, die als Teil der Systeme der Benachrichtigung und der Verwaltung der Evakuierung der Menschen bei einem Brand funktionieren, sollen die Menschen über den Brand innerhalb der für die Evakuierung der Menschen notwendigen Zeit informieren, sowie die Ausgabe der zusätzlichen Informationen über die Wege und die Weisen der Evakuierung.


37. Die technischen Mittel, die als Teil der Systeme der Warnung und der Verwaltung der Evakuierung der Menschen bei einem Brand funktionieren, sollen die Menschen über das Feuer auf eine der folgenden Weisen oder in einer beliebigen ihrer annehmbaren Kombination:


geben Sie Licht-, Ton- und (oder) Sprachsignale an alle Räume des Gebäudes, in denen sich ständig oder vorübergehend Menschen befinden;


übertragung von speziell entwickelten Texten über die Notwendigkeit der Evakuierung, Fluchtwege, Fahrtrichtung und andere Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Menschen und zur Vermeidung von Panik bei einem Brand;


individuelle Alarmsignale (mit persönlichen Geräten mit Licht-, Ton-, Vibrationswarnsignalen und Feedback);


beleuchtung der Brandschutzschilder an den Fluchtwegen während der regulären Zeit;


einschalten der Evakuierungs- (Not-) Beleuchtung vom Signal der Feuerautomation;


fernöffnung der Türverriegelung der Fluchtausgänge;


die Versorgung des Feuerpostens (Dispatcher) der Verbindung mit den Zonen der Warnung der Menschen ber das Feuer;


andere Möglichkeiten, Menschen bei der Evakuierung zu informieren.


Die Brandwarnsignale müssen sich von den anderen Signalen unterscheiden.


Die Brandmelder müssen bei Bedarf an das Stromnetz sowie an andere notwendige Kommunikationsleitungen angeschlossen werden, ohne die Verwendung von getrennten Geräten. Alarmgeber Feuerwehrleute sollten bei der Übertragung von Ton- und Sprachsignalen nicht in der Lage sein, die Lautstärke einzustellen.


38. Technische Mittel, die als Teil der automatischen Feuerlöschanlagen (einschließlich der autonomen Feuerlöschanlagen, modulare Feuerlöschanlagen, Roboter-Feuerlöschanlagen), je nach Zweck sollte (ohne menschliche Beteiligung) die Erkennung von Feuer, die Übertragung des Signals über das Feuer in den externen Schaltungen und die Versorgung (Ausgabe) der Feuerlöschmittel mit den erforderlichen (normierten) Eigenschaften in den Bereich des Feuers zu gewährleisten.


Technische Mittel, die als Teil der autonomen Feuerlöschanlagen funktionieren, müssen sicherstellen, dass diese Funktionen unabhängig von der Verfügbarkeit von externen Stromversorgungen und Steuerungssystemen ausgeführt werden.


39. Löschanlagen Roboter und technische Geräte, die als Teil der Löschanlagen Roboter arbeiten, müssen die folgenden Aufgaben erfüllen:


a) Erkennung des Brandherdes;


b) Bereitstellung von Feuerlöschmittel in den Brandbereich mit den erforderlichen (normierten) Eigenschaften (Vorschubintensität, Vielzahl von Schaum, etc.).


40. Gerät eigenständige Brandbekämpfung müssen die Versorgung mit (Release) огнетушащего mit den erforderlichen Substanzen (нормируемыми) Eigenschaften bei ansprechen von Wirkungen eines oder mehrerer Gefahren des Feuers.


41. Mobile Roboter-Komplexe müssen ihre Förderung in den Bereich der Arbeit und die Ausführung der Funktionen der Brandbekämpfung durch die Bereitstellung von Feuerlöschmittel mit den erforderlichen (normierten) Eigenschaften und (oder) andere Arten von Rettungsarbeiten ohne direkte Beteiligung (finden) der Person in der Gefahrenzone zu gewährleisten.


42. Persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehrleute müssen das Personal der Feuerwehreinheiten vor den Auswirkungen von gefährlichen Brandfaktoren, negativen klimatischen Einflüssen bei der Brandbekämpfung, der Durchführung von Rettungsarbeiten und (oder) Beseitigung der Folgen von Notsituationen schützen.


43. Zu den Personenschutzmitteln der Feuerwehr gehören:


a) Atem- und Sehhilfen der Feuerwehr;


b) spezielle Schutzkleidung des Feuerwehrmanns;


c) persönliche Schutzausrüstung der Hände, Füße und Köpfe der Feuerwehrmann.


44. Persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehrleute muss ergonomisch miteinander kombiniert werden und Lichtsignale haben, die eine visuelle Beobachtung und Suche von Feuerwehrleuten bei verminderter Sicht ermöglichen.


45. Persönliche Schutzausrüstung Atem- und Sehhilfen Feuerwehrleute und technische Hilfsmittel, die als Teil dieser persönlichen Schutzausrüstung fungieren, müssen den Feuerwehrmann schützen, wenn er in einer Umgebung arbeitet, die für die Atmung ungeeignet ist und die Schleimhäute der Augen reizt.


46. Nach dem Prinzip der Wirkung und den Einsatzbedingungen der Atem- und Sehhilfen werden die Feuerwehrleute unterteilt in:


a) Atemschutzgeräte, die Feuerwehrleute isolieren (mit Druckluft, komprimiertem Sauerstoff) - um alle Brände zu löschen;


b) persönliche Schutzausrüstung der Atem- und sehbehinderte Feuerwehrleute - um natürliche Brände im Freien zu löschen;


c) selbstrettende isolierende Feuerwehrleute - für die Selbstrettung von Feuerwehrleuten.


47. Atem- und Sehhilfen die Feuerwehrleute und die technischen Hilfsmittel, die als Teil dieser Mittel funktionieren, müssen beständig gegen thermische und mechanische Einwirkungen, gegen ungünstige klimatische Einflüsse sowie ergonomische und Schutzmaßnahmen (unter Berücksichtigung der Taktik der Brandbekämpfung, der Beseitigung der Folgen von Notfällen, der Durchführung von Rettungsarbeiten, der Rettung von Menschen und der Notwendigkeit, sichere Arbeitsbedingungen für Feuerwehrleute und Rettungskräfte zu gewährleisten) haben.


48. Atemschutzgeräte, die Feuerwehrleute (mit Druckluft, Drucksauerstoff) isolieren, müssen dafür sorgen, dass der Überdruck im submasochnom Raum des Gesichts während der Atmung einer Person aufrechterhalten wird.


Nennspannung Zeit der Schutzwirkung (Lungenventilation bei 30 L/min) Geräte Atemwege isolierenden Feuerwehr Pressluftatmer muss mindestens 60 Minuten und Geräte Atemwege isolierenden Feuerwehr mit komprimiertem Sauerstoff - nicht weniger als 240 Minuten.


49. Die konstruktive Ausführung der Atem- und Sehhilfen der Feuerwehr sollte einen schnellen Austausch (ohne den Einsatz von Spezialwerkzeugen) der Atemluftflaschen und (oder) der regenerativen (absorbierenden) Patronen (Briketts) ermöglichen.


50. Selbstlöschende Feuerwehrleute müssen für mindestens 25 Minuten den notwendigen Atemschutz und die Sicht des Feuerwehrmanns vor Brandgefahren sicherstellen. Selbstlöschgeräte isolierende Feuerwehrleute müssen Beständigkeit gegen mechanische und thermische Einflüsse, gegen ungünstige klimatische Einflüsse, ergonomische und Schutzmaßnahmen haben, unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, den Schutz der Feuerwehrleute vor giftigen Verbrennungsprodukten während des Brandes gorenje.


51. Kompressoranlagen zum Füllen von Gasflaschen Atemschutzgeräte Feuerwehrleute müssen Luft und (oder) Sauerstoffflaschen Atemschutzgeräte Feuerwehrleute bei ihrer stationären Platzierung in speziellen Räumen von Gebäuden, sowie im offenen Bereich zu gewährleisten.


Der Betriebsdruck der Kompressoranlagen zum Füllen der Zylinder der Atemschutzgeräte der Feuerwehr mit Druckluft muss mindestens 29,4 MPa betragen, und der Sauerstoffkompressoranlagen - nicht weniger als 20,0 MPa.


Die Kompressoranlagen zum Füllen der Zylinder der Atemschutzgeräte der Feuerwehr müssen für den Einsatz unter den folgenden klimatischen Bedingungen ausgelegt sein:


tragbar und stationär - bei Umgebungstemperaturen von +5 ° C bis +40 ° C;


mobile - bei Umgebungstemperaturen von -50 ° C bis +50 ° C.


52. Anlagen zur Überprüfung der Atemschutzgeräte der Feuerwehr sollten statische oder dynamische Tests zur Überprüfung der technischen Parameter der Atemschutzgeräte der Feuerwehr mit Druckluft und (oder) Drucksauerstoff in stationären Posten und (oder) Fahrzeuge der Gas- und Gasschutz-Service der Feuerwehr, sowie in Service-Zentren.


Anlagen zur Überprüfung der Atemschutzgeräte der Feuerwehrleute sollten statische Tests der Atemschutzgeräte der Feuerwehrleute im Bereich der Umgebungstemperatur von + 5 ° C bis + 40 ° C gewährleisten.


Anlagen zur Prüfung der Atemschutzgeräte der Feuerwehrleute müssen die Durchführung von dynamischen Tests der Atemschutzgeräte der Feuerwehrleute in Atemmodi, gekennzeichnet durch Lungenlüftung von 30 bis 100 dm x mi (für Atemschutzgeräte der Feuerwehrleute mit Druckluft) und von 30 bis 85 dm x min (für Atemschutzgeräte der Feuerwehrleute mit Drucksauerstoff).


53. Die spezielle Schutzkleidung des Feuerwehrmanns ist unterteilt in:


spezielle Schutzkleidung für allgemeine Zwecke der Feuerwehr;


spezielle Schutzkleidung des Feuerwehrmanns gegen erhöhte Hitzeeinwirkung;


spezielle Schutzkleidung Feuer isolierende Typ;


hitzebeständige Bettwäsche für die Feuerwehr;


ein Einsatz für die Feuerwehr.


Spezielle Schutzkleidung Feuerwehrmann soll den Schutz vor gefährlichen Feuer Faktoren und Umwelteinflüssen, wobei die Schutzart muss durch Indikatoren, deren Werte werden in übereinstimmung mit der Notwendigkeit der Gewährleistung von sicheren Arbeitsbedingungen der Feuerwehrleute.


Konstruktive Ausführung spezielle Schutzkleidung Feuerwehrmann soll verhindern das eindringen von огнетушащих Substanzen in den Innenraum der Kleidung und bieten die Möglichkeit, Notfall-Entfernung der Kleidung, die Kontrolle des Drucks in den Zylindern des Geräts, die Atmung, das senden und empfangen von Informationen (Audio -, visuelle oder mit Hilfe von speziellen Geräten).


Die Konstruktion der speziellen Schutzkleidung des Brandschutzes soll sicherstellen, dass der Überdruck der Luft im Unteranzug auf dem Niveau aufrechterhalten wird, das für die Sicherstellung der sicheren Arbeitsbedingungen des Feuerwehrmannes, der in solcher speziellen Schutzkleidung arbeitet, notwendig ist.


Spezielle Schutzkleidung Feuer isolierende Art, verwendet bei der Brandbekämpfung in gefährlichen Produktionsstätten, sollte Schutz gegen den Kontakt mit der Haut und in den inneren Organen des Menschen aggressive und (oder) radioaktive Stoffe bieten. Spezielle Schutzkleidung Feuer isolierende Art, verwendet bei der Brandbekämpfung und Durchführung von Rettungsarbeiten an gefährlichen Strahlungsgegenständen, sollte den Schutz der Person vor ionisierenden Strahlung. Beta-Strahlung mit einer Energie von nicht mehr als 2 MeV (Quelle Sr90) sollte nicht weniger als 150, Gamma-Strahlung mit einer Energie von 122 keV (Quelle Co57) - nicht weniger als 5,5.


54. Die Brandbekämpfung und die hitzebeständige Kleidung, die zusammen mit der speziellen Schutzkleidung des Feuerwehrmannes verwendet wird, müssen bei allen Arbeiten im Zusammenhang mit der Brandbekämpfung und der Beseitigung von Notsituationen das notwendige ergonomische und physiologische und hygienische Niveau gewährleisten.


55. Persönliche Schutzausrüstung Kopf (Helme Feuerwehr) müssen Schutz gegen Wasser, mechanische, thermische, Chemische Einflüsse und vor Umwelteinflüssen bei der Brandbekämpfung, Beseitigung von Folgen von Notsituationen und den Rettungsmaßnahmen.


56. Haushaltshandschuhe Feuerwehrmann müssen Schutz der Hände vor огнетушащих Substanzen, thermischen und mechanischen Einwirkungen bei der Brandbekämpfung, Beseitigung der Folgen von Notfällen und die Durchführung von Rettungsmaßnahmen, sondern müssen auch über die notwendigen ergonomischen Qualitäten.


57. Persönliche Schutzausrüstung für die Füße eines Feuerwehrmannes muss den Fuß vor Wasser, mechanischen, thermischen, chemischen und negativen klimatischen Einflüssen bei der Brandbekämpfung, bei der Beseitigung von Notsituationen und bei der Durchführung von Rettungsarbeiten schützen und über die notwendigen ergonomischen Eigenschaften verfügen.


58. Personen bei einem Brand von einem Hochhaus müssen die Möglichkeit der selbständigen Bewegung von Personen in einen sicheren Bereich bei einer Gefahr für ihr Leben (Gesundheit) infolge der Exposition gegenüber gefährlichen Faktoren des Feuers gewährleisten, müssen die Möglichkeit der Versicherung von Personen bei ihrer Rettung bei einem Feuer und bei der Durchführung von Arbeiten von Feuerwehrleuten auf einem Hochhaus und ihrer selbständigen Abfahrt haben.


59. Die Mittel der Rettung von Menschen bei einem Brand von hohen Ebenen müssen in ständiger Einsatzbereitschaft sein, müssen die erforderliche Zuverlässigkeit (bei statischen und dynamischen Belastungen innerhalb der Betriebstemperaturen, bei Einwirkung von Heizung und offener Flamme), die Verfügbarkeit, Einfachheit und Sicherheit ihrer Anwendung von Menschen, die keine spezielle Ausbildung haben, müssen als eigenständige, und erzwungene individuelle oder kollektive Bewegung von Menschen in einen sicheren Bereich, wenn eine Gefahr für ihr Leben (Gesundheit) als Folge der Exposition gegenüber gefährlichen Faktoren Feuer oder in anderen Notsituationen.


60. Personenrettung bei Brand aus Höhenlagen klassifiziert:


a) in der Richtung der Aktion:


auf- und Abstieg;


abstieg;


b) durch die Art der Installation und Basis:


stationär;


mobile;


transportable;


c) im Zusammenhang mit den Phasen der Konstruktion und des Betriebs:


keine architektonisch-planerischen Lösungen vorgesehen;


ursprünglich vorgesehene architektonisch-planerische Lösungen;


d) nach der konstruktiven Ausführung:


geräte Seil- und Abstiegsfeuerwehr;


ärmel Rettungs-Feuerwehr;


geräte rettungs sprung Feuerwehr;


leitern rettende Feuerwehr;


Treppe manuelle Feuerwehr;


treppen montiert Rettung Feuerwehr;


seil feuerwehr rettungs, Gürtel feuerwehr rettungs, Karabiner Feuerwehrmann;


aggregat-kombinierte (einschließlich Rettungsaufzüge);


e) auf Leistung:


individuell (einschließlich Einweg); Gruppe (kollektiv);


e) durch die Art der Verwaltung:


mit manueller Einstellung der Abstiegsgeschwindigkeit;


mit automatischer Einstellung der Abstiegsgeschwindigkeit;


g) in der Höhe des Abstiegs:


mit Höhenbeschränkung des Abstiegs;


keine Begrenzung der Abstiegshöhe.


61. Das Instrument für die Durchführung der speziellen Arbeiten an den Bränden je nach seiner funktionalen Bestimmung soll durchführen:


a) Schneiden und Naschen (einschließlich Metallprofil und Bauelemente);


b) Heben, Bewegen und Fixieren verschiedener Baukonstruktionen;


c) Stanzen von Löchern und Öffnungen, Zerkleinerung von Baukonstruktionen und Materialien;


d) die Öffnung verschiedener Metallkonstruktionen (einschließlich der Tür- und Fensteröffnungen);


e) Verstopfung von Löchern in Rohren mit unterschiedlichen Durchmessern, Versiegelung von Löchern in Behältern und Rohrleitungen.


62. Das Instrument für spezielle Arbeiten bei Bränden muss mit Sicherheitsvorrichtungen ausgestattet sein, die verhindern, dass Teile des menschlichen Körpers oder der Kleidung versehentlich in die beweglichen Mechanismen des Werkzeugs gelangen.


Die Bedienelemente des Instruments für spezielle Arbeiten an Bränden müssen mit Hinweisen versehen sein, die eine mehrdeutige Interpretation der auf ihnen platzierten Informationen ausschließen.


Die Konstruktion der Andockeinheiten des Werkzeugs für die Durchführung der speziellen Arbeiten in den Bränden soll die schnelle und sichere Verbindung von ihnen manuell ohne die Anwendung der Schlüssel oder anderer Schlosserwerkzeuge gewährleisten.


63. Zusätzliche Ausrüstung der Feuerwehrmänner (Feuerleuchten, Wärmebildkameras, Leuchtfeuer und Tonsignale) je nach Zweck sollte die Beleuchtung der Brandstelle, die Suche nach Brandherden und Menschen in der rauchigen Atmosphäre, die Kennzeichnung der Lage der Feuerwehrleute, und diese Ausführung von anderen Arten von Arbeiten bei der Brandbekämpfung. In diesem Fall sollte der Grad der Gewährleistung der Leistung dieser Funktionen durch die Indikatoren gekennzeichnet werden, die für die Durchführung der Notfall-Rettungsarbeiten erforderlich sind.


64. Die Feuerwehr muss sicherstellen, dass die Feuerlöschmittel mit den erforderlichen Durchfluss- und Betriebsdruck, die für die Brandbekämpfung gemäß der Brandbekämpfungstaktik erforderlich sind, an die Brandstelle geliefert werden können.


65. Hydranten Feuerwehrleute müssen sicherstellen, dass sie in den Netzen der Außenwasserleitung installiert werden und das Wasser für die Zwecke der Brandbekämpfung entnommen werden kann.


66. Die Lautsprecher der Feuerwehr sollen das Öffnen (Schließen) der unterirdischen Hydranten und den Anschluss der Feuerschläuche für die Auswahl des Wassers aus den Wasserleitungen und dessen Versorgung für die Zwecke der Brandbekämpfung gewährleisten.


Die mechanischen Kräfte an den Bedienelementen der überlappenden Geräte der Feuersäule bei einem Betriebsdruck sollten 150 N nicht überschreiten.


67. Die Schlauch- und Verbindungsleitungen der Feuerwehrleute müssen sicherstellen, dass die Löschmittel zum Brandort transportiert werden können.


Die Anschlussköpfe der Feuerwehr müssen für eine schnelle, hermetische und feste Verbindung der Feuerwehrschläuche untereinander und mit anderen Löschgeräten sorgen.


Brandschutzschläuche Druck- und Verbindungsköpfe Brandschutzschläuche müssen je nach Verwendungszweck Festigkeits- und Leistungseigenschaften aufweisen.


Ausrüstung für die Wartung von Feuerwehrdruckschläuchen sollte sicherstellen, dass eine Reihe von Arbeiten durchgeführt werden, um die Feuerwehrdruckschläuche in einem funktionierenden Zustand zu halten.


68. Die Stämme der Feuerwehr, Schaum-Generatoren und пеносмесители sollten die Versorgung mit feuerlöscher Substanzen in das Herdfeuer und ihn dünsten oder Schutz (Kühlung) Baukonstruktionen, Prozessanlagen, Gebäuden, Anlagen oder Ihrer Teile.


69. Die Konstruktion der Stämme der Feuerwehr (Hand- und Wasserwacht) soll sicherstellen:


a) die Bildung von festen oder gesprühter Jet огнетушащих Substanzen (einschließlich Luft-mechanischen Schaum mit niedriger und mittlerer Vergrößerung) am Ausgang in Abhängigkeit von der Konstruktion und Zielort Düse;


b) gleichmäßige Verteilung der Feuerlöschmittel auf dem Brennerkegel des zerstäubten Strahls;


c) stufenlose Änderung der Art des Strahls von fest bis gesprüht;


d) Änderung des Verbrauchs von Feuerlöschmitteln (für Feuerwehrmänner des universellen Typs) ohne Unterbrechung ihrer Zufuhr;


e) die Festigkeit des Laufes, Dichtheit der Verbindungen und überlappenden Vorrichtungen bei Betriebsdruck;


f) die Fixierung der Position der Wasserwerfer Feuerwehrleute in bestimmten Winkeln in der vertikalen Ebene;


g) die Möglichkeit der manuellen und Fernsteuerung der Mechanismen der Drehung der Wasserfeuerwaffen in horizontaler und vertikaler Ebene von Hydro- oder Elektroantrieb.


70. Die Konstruktion der Schaumgeneratoren soll die Bildung der Strömung des Luft-mechanischen Schaums der niedrigen, mittleren, hohen Multiplizität oder ihrer Kombination gewährleisten.


71. Schaummischer (mit unregulierten und regulierten Dosierung) sollte eine wässrige Lösung von Schaumbildner mit einer bestimmten Konzentration für die Bildung von Schaum in der Luft Schaumstämme und Schaumgeneratoren bereitzustellen.


72. Die Schlaucheinlässe müssen sicherstellen, dass zwei oder mehr Wasserströme vor dem Eintritt in den Ansaugstutzen der Feuerpumpe kombiniert werden. Die Schlaucheinlässe müssen mit Rückschlagventilen an jedem der kombinierten Stutzen ausgestattet sein.


73. Verzweigung baghouse müssen sicherstellen, dass die Verteilung der Strömung von Wasser oder Lösungen Treibmittel in einem рукавным Linien und die Einstellung der огнетушащих Substanzen in diesen Linien.


Die mechanischen Kräfte an den Bedienelementen der überlappenden Vorrichtungen der Verzweigungen der Hülse bei dem Betriebsdruck dürfen 150 N nicht überschreiten.


74. Die Feuerwehrleute müssen sicherstellen, dass das Wasser aus den offenen Gewässern mit der Differenz der Wasserspiegel und der Lage der Feuerpumpe, die die maximale Saughöhe überschreitet, entnommen wird, sowie die Entfernung von Wasser aus den Räumen, das bei der Brandbekämpfung oder bei der Durchführung von Tests verschüttet wurde.


75. Die Saug-Netze der Feuerwehr sollen das aus den offenen Gewässern entnommene Wasser filtern und das Eindringen von Feinstaub verhindern, die zu einer Funktionsstörung der Pumpen führen können. Die Saugrohre der Feuerwehr müssen mit Rückschlagventilen ausgestattet sein.


76. Die Treppen der Handfeuerwehrleute sollen dem Personal der Feuerwehren die Möglichkeit des Eindringens in die Räume und auf die Dächer der Gebäude und der Bauten, der Versorgung in die angegebenen Räume der feuerlöschenden Stoffe, sowie der Rettung der Menschen aus solchen Räumen gewährleisten.


Die Abmessungen und die Konstruktion der Treppen der Handfeuerwehrleute sollen sicherstellen, dass sie mit Feuerwehrautos transportiert werden können.


Mechanische Festigkeit, Abmessungen und Ergonomie und Display-Indikatoren Treppen manuelle Brandbekämpfung müssen bieten die Möglichkeit, Aufgaben zur Rettung von Menschen mit hohen Level und Anstieg der erforderlichen Feuerlöschgeräte.


77. Knoten Kreuzung Brandschutz-Kabel Hindernisse Produkten, шинопроводами, abgedichteten Kabeleinführungen, Kupplungen Rohrleitungen und Gebäudetechnik müssen sicherstellen, dass die Verhinderung der Ausbreitung von gefährlichen Faktoren des Feuers in angrenzende Räume für нормируемого Zeit nach Ihrer Klassifizierung nach den Grenzwerten der Feuerfestigkeit.


78. Füllen der öffnungen Brandschutz Hindernisse (Feuerfeste Fenster, Türen, Aufzugsschächte mit normiert Grenze der Feuerfestigkeit, Tore, Luken, Vorhänge, Rollläden, Screens, Vorhänge, Brandschutz-Ventile Schließer) zur Verfügung stellen müssen verhindern die Ausbreitung von gefährlichen Faktoren Feuer während normiert Zeit nach Ihrer Klassifizierung nach den Grenzwerten der Feuerfestigkeit.


79. Die Brandschutztüren rauchgasundurchlässig sollen bei den geforderten Grenzen der Feuerfestigkeit die minimalen notwendigen Werte des Widerstands Rauchgasdurchlässigkeit gewährleisten.


80. Rauchdichte Türen sollten verhindern, dass sich Rauch bei einem Brand ausbreitet.


81. Technische Mittel, die in den Systemen der Atemluftlüftung, abhängig von der Bestimmung funktionieren, müssen eine oder mehrere Aufgaben ausführen, einschließlich der Rauchentwicklung von Räumen, Treppen, Aufzugsschächten, Tambourschächten, Sicherheitszonen, um die Sicherheit von Menschen zu gewährleisten und die notwendigen Bedingungen für die Ausführung von Feuerwehreinheiten Arbeiten an der Rettung von Menschen, Erkennung und Lokalisierung des Brandherdes im Gebäude und (oder) der Struktur zu schaffen.


82. Die Konstruktion der Luftkanäle, die als Teil der Systeme der Atemschutzlüftung funktionieren, sollen feuerfest sein und aus den nicht brennbaren Materialien erfüllt sein.


Knoten der Kreuzung der beschützenden Konstruktionen mit lüftungsrohren, dient in der Zusammensetzung der Systeme von Rauch-und Wärmeabzugsanlagen, müssen die Feuerwiderstandsdauer nicht unter den Grenzwerten, die für solche Luftkanäle. In diesem Fall müssen die Elemente der Träger (Suspensionen) Strukturen der Kanäle die Grenzen der Feuerfestigkeit für die Kanäle von numerischen Werten nur auf Grund des Verlustes der Tragfähigkeit festgelegt haben.


Für Dichtungen lösbare verbindungen (einschließlich Flansch -) Konstruktionen feuerbeständigen Luftkanälen betreibt im Rahmen der Systeme von Rauch-und Wärmeabzugsanlagen, verwenden Sie nur nicht brennbare Materialien.


83. Ventile für Feuerlöschventile und Ventile für Feuerlöschventile, die als Teil der Entlüftungsanlagen funktionieren, müssen mit automatisch und ferngesteuerten Antrieben ausgestattet sein.


Die Verwendung von wärmeempfindlichen Elementen in den Antrieben von Feuerschutzventilen, die normalerweise geöffnet sind, ist nur als redundante Elemente vorzusehen. Bei Feuerbekämpfungsventilen, die normalerweise geschlossen sind, ist der Einsatz von Antrieben mit wärmeempfindlichen Elementen nicht zulässig. Die Ventile feuerfest normal geöffnet und feuerfest normal geschlossen müssen bei den geforderten Grenzen der Feuerfestigkeit die minimalen notwendigen Werte des Widerstands gegen Rauchgasdurchlässigkeit gewährleisten.


84. Die Luken sind mit einem natürlichen Schub-Antrieb mit automatisch und ferngesteuerten Antrieben (mit der Möglichkeit der Vervielfältigung von Thermoelementen), die die für die mechanische (einschließlich Schnee und Wind) Last erforderlichen Zugkräfte bereitstellen, zu verwenden.


85. Abluftventilatoren, die in der Zusammensetzung der Systeme von Rauch-und Wärmeabzugsanlagen, müssen auch weiterhin beim verschieben von der hohen Temperatur der Verbrennungsprodukte für die Dauer, die für die Evakuierung von Personen (beim Schutz der Menschen in Rettungswegen), oder während der gesamten Zeit der Entwicklung und Brandbekämpfung (bei der Verteidigung der Menschen in explosionsgeschützten Bereichen).


86. Anti-Rauch-Bildschirme (Vorhänge, Vorhänge), die als Teil der Anti-Rauch-Lüftungsanlagen, müssen mit automatischen und ferngesteuerten Antriebe (ohne Thermoelemente) ausgestattet werden und sind aus nicht brennbaren Materialien mit der Arbeitslänge der Freisetzung der Leinwand, die die Ausbreitung der Rauchschicht bei einem Brand zu begrenzen.


87. Die tatsächlichen Werte der Parameter der technischen Mittel, die in den Systemen der Atemluft (einschließlich der Grenzen der Feuerfestigkeit und Widerstand Rauchgasdurchlässigkeit), müssen durch die Ergebnisse der Tests (Messungen) durchgeführt in Übereinstimmung mit den Standards, die in der Liste der Standards enthalten Regeln und Methoden der Forschung (Tests) und Messungen, einschließlich der Regeln für die Probenahme, notwendig für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften und die Durchführung der Bewertung (Bestätigung) der Einhaltung der Mittel der Brandschutz und Brandbekämpfung.


88. Die Brandschutz- und Löschmittel sowie die Verpackung müssen mit einer Kennzeichnung versehen werden, die Informationen über Name, Typ, Marke, Modell, Zweck, technische Hauptparameter und Eigenschaften, Marke und /oder den Namen des Herstellers sowie über das Herkunftsland enthält.


89. Die Kennzeichnung muss in russischer Sprache und gegebenenfalls in der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten in der Landessprache des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet das Brandschutz- und Löschmittel realisiert wird, aufgebracht werden. Bei Bedarf ist eine zusätzliche Kennzeichnung in anderen Sprachen zulässig, sofern der Inhalt mit dem Text identisch ist.


90. Wenn die Kennzeichnung nicht direkt auf das Brand- und Löschmittel aufgetragen werden kann, muss die Kennzeichnung auf die Verpackung aufgetragen und in die technische Dokumentation eingetragen werden. Der Hersteller stellt die Möglichkeit oder Unmöglichkeit fest, die Brandschutz- und Löschmittel zu kennzeichnen.


Die Kennzeichnung der Brandschutz- und Löschmittel muss lesbar, leicht ablesbar und an einem für die Inspektion zugänglichen Ort aufgetragen werden.

VI. Sicherstellen, dass die Brandschutz- und Löschmittel den Sicherheitsanforderungen entsprechen

91. Die Einhaltung der Sicherstellung des Brandschutzes und der Brandbekämpfung mit dieser technischen Vorschrift wird die Einhaltung der Anforderungen und anderen Anforderungen in Kraft getreten technischen Vorschriften der Union (Zollunion), die Handlung von denen Sie unterliegen, direkt oder die Einhaltung der Anforderungen der Standards, Standards in der Liste enthalten, als Folge davon, auf freiwilliger Basis die Einhaltung dieser technischen Vorschriften.


92. Methoden der Forschung (Tests) und Messungen der Brandschutz- und Brandbekämpfung sind in den Standards in der Liste der Standards enthalten, die Regeln und Methoden der Forschung (Tests) und Messungen, einschließlich der Regeln für die Probenahme für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen dieser technischen Vorschriften und die Durchführung der Bewertung der Einhaltung der Brandschutz- und Brandbekämpfung.

VII. Bewertung der Einhaltung von Brandschutz- und Brandbekämpfungsmitteln

93. Bevor die in der Anlage zu dieser technischen Verordnung genannten Feuer- und Löschmittel in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten in Umlauf gebracht werden, müssen sie die Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser technischen Verordnung bewerten.


Bewertung der Übereinstimmung mit den Mitteln der Brandsicherheit und Brandbekämpfung wird in Form von Zertifizierung (Schema 1s, 3s und 4s) oder Konformitätserklärung (Schema Zd, 4d und 6d) durchgeführt.


94. Bei der Zertifizierung von Brandschutz- und Löschmitteln können die Anmelder eine im Hoheitsgebiet eines Mitglieds nach seinem Recht registrierte juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer sein, die Hersteller oder Verkäufer oder eine vom Hersteller bevollmächtigte Person ist.


95. Die Zertifizierung von Brandschutz- und Brandbekämpfungsmitteln wird von der Zertifizierungsstelle durchgeführt.


96. Prüfung der Sicherstellung des Brandschutzes und der Brandbekämpfung, um die Zertifizierung werden durch akkreditierte Prüflaboratorien (Zentren), die im Vereinigten Register von Zertifizierungsstellen zur Konformitätsbewertung der eurasischen Wirtschaftsunion (weiter - Prüflabor (Mitte)).


97. Bei der Zertifizierung von Feuerschutz- und Brandbekämpfungsmitteln kann der Antragsteller sein:


a) für die Schaltung 1c - Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person);


b) für die Schaltungen 3c und 4c - Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person) oder Verkäufer.


98. Bei der Zertifizierung der Mittel der Brandschutz und Brandbekämpfung (Schema 1c, 3c und 4c) der Antragsteller:


a) stellt der Zertifizierungsstelle eine Reihe von Dokumenten, die die Einhaltung der Mittel der Brandschutz und Brandbekämpfung Anforderungen dieser technischen Verordnung, die umfasst:


technische Daten (Beschreibungen);


technische Dokumentation (Design-, und (oder) technologische und (oder) Betriebsdokumentation) (falls vorhanden);


eine Liste von internationalen und regionalen (zwischenstaatlichen) Standards, und im Falle Ihrer Abwesenheit - nationalen (staatlichen) Normen, als Folge davon, auf freiwilliger Basis die Einhaltung dieser technischen Vorschriften (im Falle Ihrer Anwendung);


eine Beschreibung der technischen Lösungen, bestätigt die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften, fundierte Analyse der Risiken im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Schädigung und (oder) Schäden (wenn die Standards als Folge davon, auf freiwilliger Basis die Einhaltung dieser technischen Vorschriften, fehlende oder nicht angewendet);


vertrag (Liefervertrag) und Versanddokumentation (Schema 3c und 4c);


eine Kopie des Vertrages mit dem Hersteller, einschließlich eines ausländischen Herstellers, der die Einhaltung der gelieferten Feuer- und Löschmittel den Anforderungen dieser technischen Vorschriften und die Verantwortung für die Nichteinhaltung der im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gelieferten Feuer- und Löschmittel den angegebenen Anforderungen (für eine vom Hersteller autorisierte Person) (Schema 1c) vorsieht;


dokumente über die Bestätigung der Einhaltung von Materialien, Komponenten von Produkten oder Komponenten der Brandschutz- und Löschmittel (falls vorhanden);


andere Dokumente für die Wahl des Antragstellers, die die Grundlage für die Bestätigung der Übereinstimmung mit den Mitteln der Brandschutz und Brandbekämpfung Anforderungen dieser technischen Vorschriften (falls vorhanden);


b) trifft alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Produktionsprozess stabil ist und sicherzustellen, dass die hergestellten Geräte für den Brandschutz und die Brandbekämpfung den Anforderungen dieser technischen Verordnung entsprechen;


C) fügt ein einzelnes Zeichen von Produkten auf dem Markt der Union zur Brandbekämpfung und Brandbekämpfung nach Abschluss der Verfahren für die Bestätigung der Konformität in Form von Zertifizierung;


G) nach Abschluss des Verfahrens bildet die Konformitätsbewertung in Form der Zertifizierung eine Reihe von Dokumenten, die umfasst die Unterlagen gemäß Buchstabe a dieses Absatzes Protokoll (s) (Tests), die im Prüflabor (Mitte), das Zertifikat der bereinstimmung.


99. Bei der Zertifizierung von Brandschutz- und Brandbekämpfungsmitteln Zertifizierungsstelle:


a) führt die Identifizierung der beanspruchten Mittel zur Sicherung des Brandschutzes und der Brandbekämpfung durch;


b) führt die Auswahl von Proben von Mitteln der Brandschutz und Brandbekämpfung;


C) organisiert die Durchführung der Prüfungen der Probe (Proben) Maßnahmen zur Gewährleistung des Brandschutzes und der Brandbekämpfung auf Konformität mit den in Absatz 91 hiervon, oder auf die übereinstimmung mit den technischen Lösungen zur Bestätigung der Erfüllung der Anforderungen dieser technischen Vorschrift, wenn die Normen nicht angewandt wurden aus der Liste der Standards, als Folge davon, auf freiwilliger Basis die Einhaltung dieser technischen Vorschriften;


d) führt die Analyse des Protokolls (Protokolle) der Tests der Mittel der Gewährleistung des Brandschutzes und der Brandbekämpfung durch;


D) technische Lösungen analysiert, bestätigt die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften, fundierte Analyse der Risiken im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Schädigung und (oder) Schäden (wenn die Standards als Folge davon, auf freiwilliger Basis die Einhaltung dieser technischen Vorschriften, fehlende oder nicht angewendet);


e) führt eine Analyse des Produktionszustandes des Herstellers durch (Schema 1c);


g) wenn die positiven Ergebnisse der Zertifizierung von Feuer- und Brandbekämpfung macht und gibt ein Zertifikat der Konformität, mit negativen Ergebnissen der Zertifizierung von Feuer- und Brandbekämpfung trifft eine motivierte Entscheidung über die Verweigerung der Erteilung eines Zertifikats der Konformität.


100. Die Informationen über das ausgestellte Konformitätszertifikat werden von der Zertifizierungsstelle in das einheitliche Register der ausgestellten Konformitätszertifikate und der registrierten Konformitätserklärungen eingetragen.


101. Die Gültigkeitsdauer des Konformitätszertifikats wird für die Brandschutz- und Brandbekämpfungsmittel, die serienmäßig hergestellt werden, 5 Jahre festgelegt. Für die Partei der Mittel der Versorgung des Brandschutzes und der Brandbekämpfung (des einheitlichen Erzeugnisses) wird die Gültigkeitsdauer des Zertifikats der Übereinstimmung nicht gegründet.


102. Satz von Dokumenten in Absatz "a" Absatz 98 dieser technischen Vorschriften, Prüfberichte im Testlabor (Zentrum) müssen von der Antragstellerin und der Zertifizierungsstelle für die nächste Frist aufbewahrt werden:


a) auf die Mittel der Sicherung des Brandschutzes und der Brandbekämpfung, die serienmäßig ausgegeben werden, - nicht weniger als 10 Jahre ab dem Tag der Beendigung des Zertifikats der Konformität;


b) auf die Partei der Mittel der Versorgung des Brandschutzes und der Brandbekämpfung (das einzelne Produkt) - nicht weniger als 10 Jahre ab dem Tag der Realisierung des letzten Erzeugnisses aus der Partei.


103. Die Zertifizierungsstelle führt eine Inspektion der zertifizierten Produkte durch Tests von Proben in einem Testlabor (Zentrum) und (oder) Analyse des Produktionszustandes (Schema 1c) durch.


104. Der Antragsteller ist verpflichtet, die Zertifizierungsstelle, die das Zertifikat der Konformität, über die Änderungen in der Konstruktion (Zusammensetzung) der Mittel der Brandschutz und Brandbekämpfung oder die Technologie ihrer Produktion während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats der Konformität.


Die Zertifizierungsstelle führt eine Analyse der vom Antragsteller vorgelegten Dokumentation durch und entscheidet über die Notwendigkeit neuer Tests und (oder) einer Analyse des Produktionszustandes.


105. Die in Absatz "a" Absatz 98 dieser technischen Verordnung genannten Dokumente müssen den Behörden der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) auf ihre Anforderung vorgelegt werden.


106. Bei der Erklärung der Einhaltung der Brandschutz- und Löschmittel kann der Anmelder eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer, Hersteller oder Verkäufer oder eine vom Hersteller autorisierte Person, im Hoheitsgebiet eines Mitglieds nach seinem Recht registriert sein.


107. Die Wahl des Schemas der Erklärung der Übereinstimmung mit den Mitteln der Gewährleistung der Brandsicherheit und der Brandbekämpfung erfolgt durch den Antragsteller.


108. Konformitätserklärung Mittel zur Brandbekämpfung Brandbekämpfung und Systeme 3D, 4D und 6D der Klägerin erfolgt auf der Grundlage der eigenen Beweisaufnahme und Beweismittel mit Beteiligung von Prüflabor (Zentrum).


109. Nach der Entscheidung des Herstellers (vom Hersteller autorisierte Person), Verkäufer Bestätigung der Übereinstimmung mit den Mitteln der Brandschutz und Brandbekämpfung Anforderungen dieser technischen Vorschriften in Form von Konformitätserklärung kann durch eine Konformitätserklärung in Form von Zertifizierung in Übereinstimmung mit Absatz 98 dieser technischen Vorschriften ersetzt werden.


110. Die Erklärung der Übereinstimmung mit den Mitteln der Brandschutz und Brandbekämpfung (Schema 3d, 4d und 6d) erfolgt durch:


a) die Durchführung von Tests der Mittel zur Sicherung des Brandschutzes und der Brandbekämpfung (für die Partei der Mittel zur Sicherung des Brandschutzes und der Brandbekämpfung oder ein einzelnes Produkt) (Schema 4d);


b) Prüfung der Mittel zur Gewährleistung der Brandsicherheit und Brandbekämpfung und Produktionskontrolle durch den Hersteller (für die Mittel zur Gewährleistung der Brandsicherheit und Brandbekämpfung, serienmäßig hergestellt) (Schema 3d);


c) Prüfung der Mittel der Brandsicherheit und Brandbekämpfung, Zertifizierung des Managementsystems der Produktion der Mittel der Brandbekämpfung und Brandbekämpfung, Produktionskontrolle durch den Hersteller (für die Mittel der Brandbekämpfung und Brandbekämpfung, die serienmäßig hergestellt werden) (Schema 6d).


111. Die Erklärung der Übereinstimmung mit den Mitteln der Brandsicherheit und Brandbekämpfung, die serienmäßig hergestellt werden, wird vom Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person) (Schema 3d und 6d) durchgeführt.


Die Erklärung der Übereinstimmung mit den Mitteln der Brandsicherheit und Brandbekämpfung (für die Partei der Mittel der Brandsicherheit und Brandbekämpfung oder ein einzelnes Produkt) wird vom Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), dem Verkäufer (Schema 4d) durchgeführt.


112. Bei der Erklärung der Übereinstimmung mit den Mitteln der Brandschutz und Brandbekämpfung (Schema 3d, 4d und 6d):


a) Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), Verkäufer:


bildet und analysiert die Dokumente, die die Übereinstimmung der Mittel der Gewährleistung des Brandschutzes und der Brandbekämpfung den Forderungen dieser technischen Verordnung bestätigen, einschlielich:


technische Daten (Beschreibungen);


technische Dokumentation (Design-, und (oder) technologische und (oder) Betriebsdokumentation) (falls vorhanden);


eine Liste von internationalen und regionalen (zwischenstaatlichen) Standards, und im Falle Ihrer Abwesenheit - nationalen (staatlichen) Normen, als Folge davon, auf freiwilliger Basis die Einhaltung dieser technischen Vorschriften (im Falle Ihrer Anwendung);


eine Beschreibung der technischen Lösungen, bestätigt die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften, fundierte Analyse der Risiken im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Schädigung und (oder) Schäden (wenn die Standards als Folge davon, auf freiwilliger Basis die Einhaltung dieser technischen Vorschriften, fehlende oder nicht angewendet);


dokumente über die Bestätigung der Einhaltung von Materialien, Komponenten von Produkten oder Komponenten der Brandschutz- und Löschmittel (falls vorhanden);


vertrag (Liefervertrag) und Versanddokumentation (für eine Charge von Feuer- und Löschmitteln oder ein einzelnes Produkt) (Schema 4d);


prüfbericht der Brandschutz- und Löschmittel (Schaltungen 3d, 4d und 6d);


protokoll (Akt) der Produktionskontrolle des Herstellers (für die Brandschutz- und Löschmittel, die serienmäßig hergestellt werden) (Schema 3d);


zertifikat der Konformität (Kopie des Zertifikats) des Managementsystems, das sich auf die Herstellung von Feuerschutz- und Feuerlöschanlagen erstreckt, bestätigt die Einhaltung des Managementsystems des Herstellers den Anforderungen dieser technischen Vorschriften (für Brandschutz- und Feuerlöschanlagen, die serienmäßig hergestellt werden) (Schema 6d);


andere Dokumente nach Wahl des Herstellers (vom Hersteller autorisierte Person), Verkäufer, die die Grundlage für die Bestätigung der Einhaltung der Mittel der Brandschutz und Brandbekämpfung Anforderungen dieser technischen Vorschriften sowie die Anforderungen der anderen in Kraft getretenen technischen Vorschriften der Union (Zollunion), deren Wirkung auf sie erstreckt sich (falls vorhanden);


b) Hersteller:


führt die Produktionskontrolle durch und trifft die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Produktionsprozess die Übereinstimmung mit den Mitteln der Brandsicherheit und Brandbekämpfung den Anforderungen dieser technischen Verordnung (für die Mittel der Brandbekämpfung und Brandbekämpfung, die serienmäßig hergestellt werden) (Schema 3d und 6d) gewährleistet. Die Anforderungen an die Prozesse der Produktion und Kontrolle, sowie die Ergebnisse ihrer Kontrolle müssen dokumentiert werden (in der vom Hersteller festgelegten Form);


trifft die erforderlichen Maßnahmen, um die Herstellungsverfahren und das stabile funktionieren des Systems des Managements der Produktion der Mittel zur Brandbekämpfung Brandbekämpfung und versorgten Sie die Einhaltung dieser technischen Vorschriften (Mittel für die Gewährleistung des Brandschutzes und der Brandbekämpfung, der serienmäßig hergestellten) (Abbildung 6D);


c) der Hersteller (vom Hersteller autorisierte Person), der Verkäufer akzeptieren eine Erklärung über die Einhaltung der Mittel der Brandschutz und Brandbekämpfung Anforderungen dieser technischen Vorschriften, in einer einzigen Form durch die Entscheidung des Ausschusses der Eurasischen Wirtschaftskommission genehmigt, und nach seiner Registrierung tragen ein einzelnes Zeichen der Behandlung von Produkten auf dem Markt der Union.


113. Die Konformitätserklärung unterliegt der Registrierung in der von der Eurasischen Wirtschaftskommission festgelegten Weise.


114. Die Gültigkeit der Konformitätserklärung beginnt mit dem Datum ihrer Eintragung in das Einheitliche Register der ausgestellten Konformitätserklärungen und der registrierten Konformitätserklärungen.


115. Die Gültigkeitsdauer der Konformitätserklärung für Brandschutz- und Brandbekämpfungsmittel, die serienmäßig hergestellt werden, beträgt nicht mehr als 5 Jahre. Für die Partei der Mittel der Sicherung des Brandschutzes und der Brandbekämpfung (des einheitlichen Erzeugnisses) wird die Gültigkeitsdauer der Erklärung über die Konformität nicht bestimmt.


116. Der Antragsteller ist verpflichtet, die Konformitätserklärung und eine Reihe von Dokumenten in Absatz "a" des Absatzes 112 dieser technischen Verordnung angegeben zu speichern:


für Brandschutz- und Löschmittel, die serienmäßig hergestellt werden - innerhalb von 10 Jahren ab Ablauf der Konformitätserklärung;


für die Partei Mittel zur Brandbekämpfung und Brandbekämpfung (einzelnes Produkt) - mindestens 10 Jahre ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der letzten Produkte aus der Partei (einzelnes Produkt).


117. Eine Reihe von Dokumenten in Absatz "a" des Absatzes 112 dieser technischen Verordnung angegeben, wird den Behörden der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) auf ihre Anforderung zur Verfügung gestellt.

VIII. Kennzeichnung von Brandschutz- und Brandbekämpfungsmitteln als einheitliches Markenzeichen für den Umgang mit Produkten auf dem Union-Markt

118. Zur Brandbekämpfung und Brandbekämpfung, die den Anforderungen der technischen Vorschriften sowie andere Anforderungen in Kraft getreten technischen Vorschriften der Union (Zollunion), die Wirkung von denen Sie gilt, die Bewertung der Konformität gemäß Kapitel VII der technischen Vorschriften, etikettiert eines Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Union.


Die Brandschutz- und Löschmittel werden mit einem einheitlichen Markenzeichen für den Umgang mit Produkten auf dem Union-Markt gekennzeichnet, bevor sie auf diesem Markt in Umlauf gebracht werden.


119. Single-Sign von Produkten auf dem Markt der Union wird auf jede Einheit zur Brandbekämpfung Brandbekämpfung und Weise und liefert gestochen scharfe Bilder über die gesamte Lebensdauer zur Brandbekämpfung und Brandbekämpfung, sowie technische Dokumentation und Verpackung.


120. Wenn ein einzelnes Zeichen der Handhabung von Produkten auf dem Union-Markt nicht direkt auf die Mittel der Brandschutz und Brandbekämpfung aufgrund ihrer Eigenschaften angewendet werden kann, ist es erlaubt, ein einzelnes Zeichen der Handhabung von Produkten auf dem Union-Markt nur auf Verpackung und technische Dokumentation anzuwenden.

Liste der Mittel der Brandschutz und Brandbekämpfung, die die Anforderungen der technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion "Über die Anforderungen an die Mittel der Brandbekämpfung und Brandbekämpfung"
(TR 043/2017)

Applikation

zur technischen Verordnung

Eurasische Wirtschaftsunion

"Über Mittelanforderungen

brandschutz

und Brandbekämpfung"

(TR 043/2017)

foto der Liste der Brandschutz- und Feuerlöschmittel, die den Anforderungen der technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion "Über Anforderungen an Brandschutz- und Feuerlöschmittel" unterliegen><meta itemprop=

Elektronischer Text des Dokuments

vorbereitet JSC "Code" und geprüft nach:

offizielle Website

Eurasische Wirtschaftsunion

www.eaeunion.org, 24.07.2017