Entwicklung eines Zivilschutzplans (CS)

Gemäß dem Bundesgesetz Nr. 28-FZ vom 12.02.1998 müssen alle Unternehmen einen Aktionsplan für den Zivilschutz entwickeln. Die Liste der wichtigsten Aktivitäten, die in einem solchen Plan enthalten sind, hängt vom Status der Organisation ab.

Um genau zu erfahren, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen verbindlich sind, wenden Sie sich an unsere Spezialisten. Sie verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Vorbereitung solcher Dokumente und Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Wir werden sicherstellen, dass der Plan mit der Regierungsverordnung Nr. 804 vom 26. November 2007 und anderen regulatorischen Dokumenten übereinstimmt. Bei uns wird die Erstellung eines Zivilschutz-Aktionsplans ein einfaches und schnelles Verfahren.

Inhalt des Aktionsplans für den Katastrophenschutz

Gemäß der aktuellen Ordnung, der Aktionsplan für den Schutz der Bevölkerung im Falle der Einführung des Kriegsrechts enthält unbedingt drei Abschnitte:

  • die allgemeine Einschtzung der gegenwärtigen Bedingungen im Falle der Handlungen seitens des Gegners;
  • umsetzung der geplanten Maßnahmen mit dem allmählichen Übergang zu den Bedingungen des Kriegsrechts;
  • durchführung der geplanten Maßnahmen im Falle eines plötzlichen Angriffs der gegnerischen Seite;

Die Anhänge zu dem Dokument sind integraler Bestandteil des Aktionsplans für den Zivilschutz. In Ihnen wird beschrieben, wie die Evakuierung der Mitarbeiter des Unternehmens, die Ordnung der Nutzung von Steueroasen und andere Aspekte der Umsetzung des Aktionsplans zum Schutz der Bevölkerung. Die Gültigkeitsdauer des Dokuments ist nicht begrenzt, aber seit dem 1. März werden jährlich Änderungen vorgenommen, die die aktuelle Situation zum 1. Januar berücksichtigen.

Planausarbeitung

Die wichtigsten Anforderungen an die Reihenfolge der Ausarbeitung des Aktionsplans im Bereich des Zivilschutzes sind in der Reihenfolge des Ministeriums für Notsituationen Russlands vom 16.02.2012 N 70 DSP formuliert. Dieses Dokument ist für den offiziellen Gebrauch bestimmt, daher sind seine Anforderungen nicht öffentlich zugänglich. Unsere Firma ist eine der wenigen Organisationen, die sich mit der Entwicklung von Zivilschutzplänen gemäß den Regeln der Ordnung Nr. Sie können uns auch die jährliche Anpassung des Plans anvertrauen, die durch geltendes Recht vorgesehen ist. Dank unserer Arbeit können Sie problemlos jede geplante oder ungeplante Prüfung bestehen. Durch die Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen können Sie sicher sein, dass Ihre Dokumente immer in perfekter Reihenfolge sind.

Regulatorische Dokumente

Bundesgesetz vom 12.02.1998 № 28-FZ "Über den Zivilschutz";

Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 26.11.2007 № 804 "Über die Genehmigung der Verordnung über den Zivilschutz in der Russischen Föderation";

804 DSP vom 16.08.2016 "Über die Genehmigung der Regeln für die Zuordnung von Organisationen zu den Kategorien für den Zivilschutz, abhängig von der Rolle in der Wirtschaft des Staates oder Einfluss auf die Sicherheit der Bevölkerung";

Verordnung der Regierung der Russischen Föderation № 1149 vom 03.10.1998 "Über die Ordnung der Zuordnung der Territorien zu den Gruppen des Zivilschutzes".

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